The EU’s current 80-95% emissions reduction objective for 2050 laid down in the Low-Carbon-2050 Roadmap is an outdated target range and even more problematic, EU’s legally binding 2030 climate policy framework is rated to be far from being sufficient to bring the EU on track with the long-term temperature targets of the Paris Agreement. Now, with the 1.5C-special report of IPCC (IPCC, 2018), the global community has a profound and up-to-date scientific basis for progressive in-depth deliberations on future climate policies at hand. Since the Paris Agreement invites parties to provide their low carbon development strategies by 2020, the European Union is currently preparing its respective mid-century long-term climate strategy. Within a public consultation UBA provided recently its submission on key priorities relevant for the new EU strategy. Veröffentlicht in Fact Sheet.
UBA: Schnelle Reform des EU-Emissionshandels und mehr Dekarbonisierung bei Gebäuden und Verkehr nötig Das Umweltbundesamt (UBA) hält es für möglich, die Klimaemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 60 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Zentral ist dabei eine schnelle Reform des EU-Emissionshandels: „Der Emissionshandel gehört zu den effizientesten EU-Klimaschutzinstrumenten. Ein Großteil der bis 2030 erforderlichen Emissionsminderungen kann und sollte durch ihn erfolgen. Gleichzeitig sind jedoch größere Emissionsminderungen in den Sektoren Gebäude und Verkehr erforderlich, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst werden.“ sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Die Europäische Kommission hatte im September 2020 vorgeschlagen, die Klima-Emissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Bis Mitte 2021 will die EU-Kommission die dafür nötigen Umsetzungs-Instrumente vorschlagen. In einem neuen Diskussionsbeitrag stellt das UBA mehrere Optionen vor, wie sich EU-weit sogar mindestens 60 Prozent Minderung bis 2030 umsetzen lassen. Sie betreffen sowohl den EU-Emissionshandel als auch Bereiche, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind, also zum Beispiel Gebäude und Verkehr. Dieser wissenschaftliche Anstoß des UBA ist ausdrücklich kein Beitrag im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft. Bei einem EU-Gesamtziel von minus 60 Prozent gegenüber 1990, müssten die Emissionen von Industrie- und Energieanlagen im Emissionshandel bis 2030 laut UBA um mindestens 66 bis 71 Prozent gegenüber 2005 sinken. UBA-Präsident Messner hält diesen zunächst überproportionalen Beitrag des klassischen Emissionshandels für durchaus realistisch: „Die tatsächlichen Emissionen von Energiewirtschaft und Industrie liegen seit vielen Jahren deutlich unterhalb der festgelegten Obergrenze im europäischen Emissionshandel. Dieses Cap muss an ein ambitionierteres EU-Klimaziel für 2030 angepasst werden. Über die Senkung der Zertifikatsmengen, die versteigert werden, könnte das schon kurzfristig umgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Unternehmen hier schnell Planungssicherheit bekommen.“ Doch auch die bislang nicht vom Emissionshandel erfassten Sektoren, insbesondere Verkehr und Gebäude sowie Gewerbe, Teile der Industrie und die Landwirtschaft, müssen einen größeren Beitrag leisten als bisher. Bisher sind sie EU-weit für rund 60 Prozent der Emissionen verantwortlich. Eine Möglichkeit besteht darin, den Emissionshandel auch für Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Gas oder Öl einzuführen. Ein Emissionshandel für Brennstoffe würde helfen, auch diese Emissionen europaweit kosteneffizient und verlässlich zu senken. Außerdem würden beträchtliche Finanzmittel generiert, die die Staaten nutzen könnten, um klimafreundliche Investitionen anzustoßen. Auch eine solidarische Verteilung der Mittel innerhalb der EU ist wichtig. Entscheidend ist laut UBA, dass zu Beginn eine klare Trennung zwischen den klassischen EU-Emissionshandelssektoren (Energie und Industrie) und den neuen Sektoren (vor allem Gebäude und Verkehr) stattfindet. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Minderung vor allem in den klassischen Sektoren stattfindet – dort ist die Emissionsminderung aktuell kostengünstiger. Ein gemeinsames System würde daher zunächst keine ausreichenden finanziellen Anreize setzen, sich von klimaschädlichen Techniken bei Gebäuden und Mobilität zu verabschieden. Parallel zur Erweiterung des Emissionshandels sollten europäische Vorgaben wie verschärfte Flottengrenzwerte für PKW oder LKW oder eine deutlich beschleunigte Sanierung des Gebäudebestands verbindliche Anstöße für ein Absenken der Emissionen geben. “Wir brauchen für die Sektoren Gebäude und Verkehr einen gut abgestimmten Instrumenten-Mix. Dazu gehört neben dem Emissionshandel ein kluger Mix aus ordnungsrechtlichen und fiskalischen Instrumenten, etwa die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden.”, so UBA-Präsident Messner. Das UBA unterstützt daher das von der EU-Kommission für die erste Jahreshälfte 2021 angekündigte Klima -Gesetzespaket, mit dem die EU für ambitionierteren Klimaschutz bis 2030 fitgemacht werden soll. Ebenfalls eine Option für mehr Klimaschutz in der EU wäre eine Anpassung der individuellen, nationalen Emissionsbudgets aller Mitgliedstaaten an ein neues EU-Klimaziel. Dazu müsste ein stärkeres EU-Klimaziel auf alle Mitgliedstaaten neu aufgeteilt werden. Die Aushandlung einer solchen neuen Verpflichtung hält das UBA aber für potentiell sehr langwierig. Auch ein “Mechanismus zur Lückenschließung”, der den Mitgliedstaaten seitens der EU finanzielle Anreize gibt, mehr für den Klimaschutz zu tun, käme in Frage. Allerdings müsste eine ausreichende Finanzierung über EU-Mittel bereitgestellt werden und sichergestellt sein, dass Mitnahmeeffekte und Zielverfehlungen vermieden werden.
The Paris Agreement (PA) has set a more ambitious target for limiting global warming compared to the pre-industrial level. Compared to the architecture of the Kyoto Protocol, the PA also sets stricter but voluntary targets for greenhouse gas emissions limitation in the period after 2020 and aims at global greenhouse gas neutrality in the second half of the century at the latest. In this project, the contractors analyzed the "Implications of the Paris Agreement on national climate action efforts“, compiled existing knowledge, and generated new findings. The analyses were focussed on the largest greenhouse gas emitters EU, China, USA, India, Brazil, Japan, Canada and Germany). Key findings were: 1. The 2030 climate targets of the main emitters must be significantly increased to follow a 1.5 degree compatible pathway. For the countries studied, possible more ambitious contributions are presented. 2. Greenhouse gas neutrality by 2050 at the latest with ambitious development pathways is the necessary new strategic guideline for an ambitious EU climate protection policy. 3. In relation to the period before 2015, a cost degression can be observed in the costs for the use of renewable energy sources and battery storage, which can force the increased use of renewable energy sources and storage to avoid greenhouse gas emissions by substituting fossil energy sources. Veröffentlicht in Climate Change | 15/2021.
Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist ein zentraler Baustein der deutschen und europäischen Klimapolitik. Dieser Abschlussbericht fasst die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens zusammen, das die politische und wissenschaftliche Diskussion zur strukturellen Weiterentwicklung des EU-ETS im Zeitraum 2018 bis 2021 eng begleitet und unterstützt hat. Im Fokus des Projekts standen die Fragen nach der Interaktion des EU-ETS mit nationalen Klimaschutzinstrumenten, wie dem britischen Carbon Price Floor und dem deutschen Kohleverstromungsbeendigungsgesetzt, die Reform der Marktstabilitätsreserve (MSR) sowie die Kompatibilität des Cap-Verlaufs mit den im Übereinkommen von Paris verankerten Klimaschutzzielen. Veröffentlicht in Climate Change | 18/2022.
Gemeinsame Presseerklärung von UBA, PIK, WBGU und WI UN-Klimakonferenz darf nicht den Anschluss an den Klimawandel verlieren Berlin, den 20. November 2009. Kurz vor dem Start der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen mahnen führende Klima- und Politikberater der Bundesregierung eindringlich einen erfolgreichen Abschluss der Konferenz an. Die Folgen des Klimawandels träten deutlicher in Erscheinung als noch vor wenigen Jahren erwartet. Die Menschheit brauche ein ambitioniertes Kioto-Folgeabkommen mit klaren und verbindlichen Klimagasminderungszielen. Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes, sagte: „Neben Rettungspaketen für Banken oder Autobauer braucht die Welt einen Rettungsschirm für das Weltklima. Kopenhagen muss mehr bringen als reine Absichtserklärungen. Ich bin zuversichtlich, dass das mit genügend politischem Willen klappen wird; abgerechnet wird am letzten Tag der Konferenz, bis dahin ist eine Einigung möglich. Kopenhagen muss alle wesentlichen Bestandteile eines Abkommens festlegen: vertragsfest, nicht mehr verhandelbar und naturwissenschaftlich begründet. Faule Kompromisse darf es nicht geben, denn ein aus dem Ruder gelaufenes Klimasystem kann die Menschheit in seinen ökologischen, ökonomischen und sozialen Konsequenzen nicht mehr einfangen. Wir dürfen uns in Kopenhagen deshalb nicht nochmals vertagen. Die Klimakrise nimmt keine Rücksicht darauf, wenn wir unseren Zeitplan nicht einhalten!" Die aktuelle Entwicklung vieler Komponenten des Klimasystems liegt am oberen Rand der Projektionen des Weltklimarates IPCC von 2007 oder geht darüber hinaus. Dies gilt auch für den weltweiten Anstieg beim Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO 2 ). Die Auswirkungen der Finanzkrise werden diesen Trend nicht brechen. Mit der Anreicherung von CO 2 und weiterer Treibhausgase in der Atmosphäre schwinden jedoch die Chancen, die Erwärmung auf ein beherrschbares Maß zu begrenzen. „Die Hinweise aus der Wissenschaft häufen sich, dass sich die Menschheit bedenklich nahe an kritische Kipppunkte im Klimasystem heranbewegt, selbst bei einer Erderwärmung unter zwei Grad Celsius. Die Politik muss sich in Kopenhagen endlich ihrer Verantwortung stellen und das Risiko gefährlichen Klimawandels begrenzen. Alles andere wäre eine politische Bankrotterklärung”, sagt . Jüngste Forschungsergebnisse zeigen, dass der Menschheit nur noch ein begrenztes Budget an CO 2 -Emissionen zur Verfügung steht, wenn die kritische Grenze von zwei Grad Celsius über vorindustriellem Niveau nicht überschritten werden soll. Für eine Zwei-Drittel-Chance, das Zwei-Grad-Ziel einzuhalten, dürften insgesamt nur noch 750 Milliarden Tonnen CO 2 aus fossilen Quellen in die Atmosphäre gelangen. Ausgehend von heutigen Emissionen wäre dieses Budget bereits in 25 Jahren ausgeschöpft. Übersetzt in Reduktionsziele müsste der weltweite Ausstoß von Treibhausgasen bis 2050 um deutlich mehr als die Hälfte gegenüber 1990 reduziert werden. Die Industrieländer wären gefordert, ihre Emissionen sogar um mindestens 80 Prozent zu senken. Diese Ziele sind realistisch nur zu erreichen, wenn die Trendumkehr der globalen Treibhausgasemissionen vor 2020 erfolgt. Selbst wenn die Emissionen ab 2015 sinken würden, bedeutete dies eine notwendige Emissionsminderung von fünf Prozent pro Jahr. Zum Vergleich: Das Kioto-Protokoll verlangte von den Industrienationen eine Minderung in der gleichen Größenordnung, allerdings binnen zwanzig Jahren. Die Summe unambitionierter nationaler Angebote zur Emissionsminderung wird physikalisch nicht ausreichen, um die Zwei-Grad-Linie zu halten. „Als Orientierung sollte eine Obergrenze für die bis zum Jahr 2050 global noch verbleibende Gesamtemissionsmenge an Kohlendioxid vereinbart werden, die in fairer Weise und nach Bevölkerungszahl auf die einzelnen Länder zu verteilen wäre ”, sagt Dirk Messner, stellvertretender Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen . „In jedem Fall muss in Kopenhagen die Verabschiedung von Alibizielen vermieden werden”, so Messner weiter. „Dabei drängt die Zeit. Noch ist es möglich, die Weichen richtig zu stellen. Die Technologien stehen bereit”, sagt Manfred Fischedick, Vizepräsident und kommissarischer Leiter des Wuppertal Instituts , und verdeutlicht: „Vor allem durch den konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien und der Ausschöpfung von Energieeffizienzpotenzialen können global und national die anzustrebenden Minderungsziele erreicht werden.” Dass wirksamer Klimaschutz bei unverzüglichem Handeln und finanzierbar und volkswirtschaftlich unumgänglich sei, werde durch eine Vielzahl an Studien belegt, darunter eine kürzlich von vier europäischen Forschungsinstituten vorgelegte Studie (”RECIPE”) oder der World Energy Outlook 2009 der Internationalen Energieagentur. Deutschland als Innovations- und Technologiestandort könnte von einer derartigen Entwicklung ganz massiv profitieren. „Dafür”, so Fischedick weiter, „müssen wir es schaffen, eine Blaupause für eine nachhaltige und klimaverträgliche Industriegesellschaft zu entwickeln, verbunden mit einem Transformationsprozess zu nachhaltigen Konsum- und Lebensstilen.” Um die hierfür notwendige Dynamik zu erzeugen, könne dies auch bedeuten, dass die EU im Fall eines Scheiterns der Verhandlungen allein noch weiter voran gehen muss und ihre bisher an das engagierte Handeln anderer Staaten gebundene Zusage, die Emissionen gegenüber 1990 um 30 Prozent zu reduzieren, trotzdem umsetzt. Dafür sprächen auch die Berechnungen der Klimaökonomie, die konkret zeigen, dass Europa von einer Vorreiterrolle durch geringe Klimaschutzkosten profitieren würde, auch wenn andere Länder erst später nachzögen.
Erlöse aus dem europäischen und nationalen Emissionshandel steigen um 40 Prozent. Die Einnahmen aus dem europäischen und dem nationalen Emissionshandelssystem sind in Deutschland im Jahr 2023 auf einen neuen Höchstwert von über 18 Milliarden Euro gestiegen. Im Vergleich zum bisherigen Rekordjahr 2022 mit Einnahmen von 13 Milliarden Euro ist das ein Wachstum von rund 40 Prozent. Dies berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). Die Erlöse fließen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der als Finanzierungsinstrument einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands leistet. Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) umfasst die Treibhausgasemissionen aus Energie- und energieintensiven Industrieanlagen sowie des innereuropäischen Luftverkehrs. Im EU-ETS wurden im Jahr 2023 Auktionserlöse von rund 7,7 Milliarden Euro erzielt. Damit stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um rund 12 Prozent (2022: 6,8 Milliarden Euro). Maßgeblicher Treiber für das Wachstum der Gesamterlöse aus der CO 2 -Bepreisung war das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr. Im nEHS stiegen die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 67 Prozent auf rund 10,7 Milliarden Euro (2022: 6,4 Milliarden Euro). „Die CO 2 -Bepreisung über den Emissionshandel ist ein entscheidender Hebel, um die gesetzlichen Klimaziele zu erreichen. Das kürzlich verabschiedete europäische Klimapaket unterstreicht die Bedeutung dieses Instruments nachdrücklich. In Deutschland sind bereits über 85 Prozent der Emissionen vom Emissionshandel erfasst, was maßgebliche Impulse für den klimaschonenden Umbau unserer Gesellschaft setzt. Entscheidend ist, dass die Einnahmen aus der CO 2 -Bepreisung vollständig für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der klimaneutralen Transformation eingesetzt werden. So kann der Emissionshandel ambitionierten Klimaschutz , Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit vereinen. Um einen Ausgleich für die privaten Haushalte auch bei weiter steigenden CO 2 -Preisen sicherzustellen, sollte die Politik jetzt zügig das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld einführen“, sagt UBA -Präsident Dirk Messner. EU-ETS: Anstieg der Auktionsmengen und höherer Preis als 2022 Im europäischen Emissionshandel wird die Menge der zugeteilten Emissionsberechtigungen jährlich gesenkt, um die Emissionen schrittweise immer stärker zu begrenzen. Aufgrund zunehmender Knappheiten auf dem europäischen Kohlenstoffmarkt wurde die versteigerte Zertifikatsmenge 2023 weniger stark gekürzt als im Vorjahr. Aufgrund dieses Effekts wuchs die Zahl der versteigerten Berechtigungen im Jahr 2023 auf 92 Millionen an (2022: 85 Millionen). Gleichzeitig stieg auch der durchschnittliche Preis der Emissionsberechtigungen an: Er lag 2023 mit 83,66 Euro leicht oberhalb des Vorjahres (2022: 80,32 Euro). Im Vergleich zu 2020 (24,61 Euro) hat sich der durchschnittliche Erlös mehr als verdreifacht. Nachholbedarf von Unternehmen sorgt für Rekordeinnahmen Ergänzend zum EU-ETS startete 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr. Bis 2022 waren zunächst nur die Hauptbrennstoffe Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssig- und Erdgas Teil des nEHS. Ab 2023 kamen alle weiteren fossilen Brennstoffe, darunter auch Kohle, dazu. Im Jahr 2023 wurden insgesamt rund 358 Millionen nEHS-Zertifikate (nEZ) zu einem Festpreis von je 30 Euro pro nEZ an der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig verkauft. Die Gesamteinnahmen des nEHS beliefen sich damit im Jahr 2023 auf mehr als 10,7 Milliarden Euro. Davon wurden rund 349 Millionen Berechtigungen für das Jahr 2023 und rund 9 Millionen weitere Zertifikate für das Jahr 2022 im Rahmen einer begrenzten Nachkaufmöglichkeit von Zertifikaten zum Festpreis des Vorjahres veräußert. Insgesamt wurden damit im vergangenen Jahr deutlich mehr Zertifikate als im Vorjahr veräußert, was zu deutlich höheren Einnahmen führte (2022: 217 Millionen nEZ mit den Jahreskennungen 2022 und 2021 im Gesamtwert von 6,4 Milliarden Euro). „Uns liegen zwar noch keine vollständigen Emissionsdaten für 2023 vor, wir gehen aber auf Basis vorläufiger Schätzungen von sinkenden Emissionen gegenüber 2022 aus. Der massive Anstieg bei den verkauften Zertifikaten im nEHS ist also erfreulicherweise nicht auf gestiegene Emissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich zurückzuführen. Ursächlich war vielmehr der große Nachholbedarf von Unternehmen, die den Erwerb ihrer Zertifikate auf 2023 verschoben hatten, da der Festpreis in den Jahren 2022 und 2023 einheitlich bei 30 Euro je nEZ lag“, erläutert Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im Umweltbundesamt. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX veräußert und versteigert Emissionszertifikate im Auftrag der DEHSt.
Gemeinsame Pressemeldung mit dem Bundesministerium für Umwelt-, Naturschutz und Reaktorsicherheit Treibhausgasemissionen 25 Prozent unter dem Niveau von 1990 Auch in der Phase wirtschaftlicher Erholung im Jahr 2010 konnte Deutschland seine Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll erfüllen. Gegenüber dem Basisjahr 1990 sind die Treibhausgasemissionen Deutschlands im Jahr 2010 fast 25 Prozent zurückgegangen. Damit wurden im Jahr 2010 295 Millionen Tonnen CO2 weniger ausgestoßen als noch im Jahr 1990. „Die Erfolge Deutschlands beim Klimaschutz sind auch im internationalen und europäischen Vergleich beispielhaft. Wir zeigen, dass Wirtschaftswachstum und Klimaschutz Hand in Hand gehen können. Wir wollen auf diesem Weg weiter voran schreiten und eine Verminderung der Treibhausgase um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 erreichen. Knapp zwei Drittel des Wegs haben wir bereits geschafft und wir können feststellen, dass von unserer Klimaschutzpolitik gleichzeitig kräftige Impulse für Wirtschaftswachstum, Innovation und Beschäftigung ausgehen“, sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen. Die detaillierten Daten für das Jahr 2010 gehen aus dem vom Umweltbundesamt ( UBA ) erstellten Nationalen Inventarbericht 2012 hervor, den Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt jetzt veröffentlicht haben. Nach dem Kyoto-Protokoll hat sich Deutschland verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008-2012 um 21 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Gegenüber dem Krisenjahr 2009 stiegen die Emissionen zwar aufgrund der wirtschaftlichen Erholung wieder leicht um 2,7 Prozent an, die Emissionen lagen 2010 aber immer noch um etwa 4 Prozent unter denen des Vorkrisenjahres 2008. Im Jahr 2010 war die Freisetzung von Kohlendioxid mit einem Anteil von 87,4 Prozent Hauptverursacher der Treibhausgasemissionen. Diese stammten größtenteils aus der Verbrennung fossiler Energieträger, deren Verbrauch in Folge der wirtschaftlichen Erholung wieder leicht gestiegen ist. Demgegenüber steht ein überdurchschnittlicher Rückgang der Emissionen der anderen Treibhausgase. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth sagte: „Deutschland zeigt, dass die Kyoto-Verpflichtungen umsetzbar sind. Ich bin zuversichtlich, dass wir den Weg der Treibhausgasminderung erfolgreich weiter gehen können, wenn wir Energieeffizienz und erneuerbare Energien beherzt voranbringen.“
Trotz hoher CO2-Preise im Europäischen Emissionshandel starker Zuwachs der Emissionen aus Kohleverbrennung In 2021 emittierten die rund 1.730 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 355 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2₂-Äq). Dies entspricht einem Anstieg um 11 Prozent gegenüber 2020. Damit wurde das Niveau von 2019 vor der COVID-19-Pandemie nur um etwa 8 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente unterschritten. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ausführlich in ihrem aktuellen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2021 (VET-Bericht 2021). Nach dem konjunkturellen Einbruch 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie führte die wirtschaftliche Erholung im vergangenen Jahr maßgeblich zu dieser Entwicklung. Dirk Messner, Präsident des UBA : „Der Wiederanstieg der Emissionen im Jahr 2021, dem zweiten Jahr der Pandemie, war erwartbar, jedoch nicht dessen Ausmaß. Unsere Zahlen zeigen, dass das Emissionsniveau von 2019 fast wieder erreicht wurde. Der vor Beginn der COVID-19-Pandemie beobachtbare Trend zu starken Emissionsrückgängen in den deutschen ETS-Anlagen scheint damit vorerst gestoppt. Hier müssen wir entschieden gegensteuern und die schnellere Abkehr von fossilen Energien vorantreiben. Das gilt umso mehr als Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Denn ambitionierter Klimaschutz hilft uns auch gegen unsere Energieabhängigkeit von Russland. Ein reformierter Emissionshandel kann hierfür maßgebliche Impulse setzen.“ Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle: „Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Neuausrichtung der europäischen Klimapolitik müssen Rat und europäisches Parlament jetzt konsequent auf eine ambitionierte Reform des Emissionshandels setzen. Dafür ist insbesondere entscheidend, dass die Emissionsobergrenzen im EU-ETS deutlich abgesenkt werden. Mit stark gestiegenen Auktionserlösen aus dem EU-ETS schaffen wir außerdem erhebliche finanzielle Spielräume in der EU. Diese Mittel müssen für eine gezielte Unterstützung und soziale Abfederung der gesellschaftlichen Anstrengungen zur Dekarbonisierung genutzt werden. Damit bleibt der Emissionshandel ein zentraler Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik.“ Energie: Im Jahr 2021 stiegen die Emissionen der deutschen Energieanlagen erstmals seit 2013 wieder an. Sie lagen gegenüber dem Vorjahr mit 235 Millionen Tonnen Kohlendioxid um 14 Prozent höher. Gründe dafür waren eine gestiegene Stromnachfrage aufgrund der konjunkturellen Erholung sowie zunehmende Emissionen aus der Verbrennung von Stein- und Braunkohle. Letzteres lag an der deutlich geringeren Einspeisung der Windkraftanlagen sowie dem überproportionalen Preisanstieg bei Erdgas, welcher trotz der hohen CO ₂ -Preise den Einsatz von Stein- und Braunkohlekraftwerken gegenüber den Erdgasanlagen wirtschaftlich begünstigte. Industrie : Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf 120 Millionen Tonnen CO ₂ -Äq. Damit stiegen die Emissionen nach zwei Jahren mit konjunkturbedingten Emissionsrückgängen wieder an und erreichten fast wieder das Niveau vor der COVID-19-Pandemie. Die größten Anstiege erfolgten in der Eisen- und Stahlindustrie mit plus 13 Prozent, gefolgt von Industrie- und Baukalk mit plus 9 Prozent. In beiden Branchen waren auch die pandemiebedingten Emissionsrückgänge im Jahr 2020 am größten. In der chemischen Industrie, der Zementklinkerherstellung und der Papier- und Zellstoffindustrie stiegen die Emissionen geringfügig an mit Werten zwischen 2 und 3 Prozent. Demgegenüber sanken die Emissionen der Raffinerien geringfügig um rund 2 Prozent. Die Emissionen der Nichteisenmetallindustrie blieben in etwa gleich. Emissionen im Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber betrugen in 2021 etwa 4,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies entspricht einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent. Zurückzuführen ist das auf die Erholung des Luftverkehrssektors im vergangenen Jahr nach dem starken Rückgang der Transportleistungen im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie. Deutschland und Europa : Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) stiegen 2021 in geringerem Maße als in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission stiegen die Emissionen in 2021 um 7 Prozent an und beliefen sich auf rund 1,31 Milliarden Tonnen CO ₂ -Äq. Ursächlich für diese Entwicklung war wie in Deutschland eine wieder anziehende Konjunktur im zweiten Pandemiejahr, so dass die Emissionen bei der Stromerzeugung um rund 8 Prozent und die Emissionen der Industrieanlagen um rund 5 Prozent im Vergleich zu 2020 anstiegen. Gegenüber 2005 sind die ETS-Emissionen europaweit um rund 38 Prozent und damit noch stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 31 Prozent. Das aktuelle Emissionsniveau im EU-ETS liegt damit bereits nah an der aktuell geltenden Zielvorgabe für 2030 (minus 43 Prozent), was den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU ETS unterstreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Anstieg der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt deutlich stärker aus als der Anstieg der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist für die gesamtwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen einen Anstieg von rund 33 Millionen Tonnen CO ₂ -Äq bzw. 4,5 Prozent aus. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO ₂ -Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des im Jahr 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.
Emissionshandel bringt ambitionierten Klimaschutz, Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in Einklang Die deutschen Auktionserlöse aus dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) beliefen sich im Jahr 2022 auf über 6,8 Milliarden Euro. Damit stiegen die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr spürbar (5,3 Milliarden Euro im Jahr 2021). Die Veräußerungserlöse aus dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr lagen mit rund 6,4 Milliarden Euro hingegen unterhalb des Vorjahres (7,2 Milliarden Euro im Jahr 2021). Trotz der Rückgänge im nEHS lagen die Gesamteinnahmen für den Bund aus beiden Systemen 2022 aufgrund der Zuwächse im EU-ETS mit über 13 Milliarden Euro knapp oberhalb der Rekordwerte aus dem Vorjahr (12,5 Milliarden Euro in 2021). „Die CO ₂ -Bepreisung über den Emissionshandel ist ein entscheidender Hebel, um die Klimaziele zu erreichen. Jede emittierte Tonne CO ₂ wird mit einem Preisschild versehen und setzt damit maßgebliche Impulse für den klimaschonenden Umbau unserer Gesellschaft. Entscheidend ist außerdem, dass die Einnahmen aus der CO ₂ -Bepreisung für eine aktive sozial- und wirtschaftspolitische Flankierung der gesamtgesellschaftlichen Transformationsprozesse genutzt werden können. Ambitionierter Klimaschutz , Sozialverträglichkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit stehen in keinem Widerspruch zueinander, sondern werden durch den Emissionshandel in Einklang gebracht. Das verdeutlichen auch unsere aktuellen Vorschläge zur Einführung einer Klimaprämie “ so Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts ( UBA ). Die Einnahmen aus dem EU-ETS und dem nEHS fließen vollständig in den Klima - und Transformationsfonds (KTF). Aus dem Sondervermögen werden aktuell Programme wie die Bundesförderung im Gebäudebereich, die Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur, der Aufbau der Wasserstoffindustrie oder die Förderung der Energieeffizienz gefördert. Auch die Abschaffung der EEG-Umlage wird aus dem KTF finanziert, das hat im vergangenen Jahr zu einer Entlastung bei den Stromkosten beigetragen. Europäischer Emissionshandel mit deutlichem Einnahmenzuwachs Der EU-ETS umfasst die Treibhausgasemissionen aus Kraftwerken, großen Industrieanlagen und des innereuropäischen Luftverkehrs. Die Menge der verfügbaren Emissionsberechtigungen wird jährlich gesenkt, um die Emissionen auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität schrittweise immer stärker zu begrenzen. So wurden 2022 mit rund 85 Millionen deutlich weniger Emissionsberechtigungen als im Vorjahr an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig für Deutschland versteigert (2021: 101 Millionen). Gleichzeitig stieg der Preis der Emissionsberechtigungen erheblich an: Der durchschnittliche Preis 2022 lag mit 80,32 Euro deutlich oberhalb des Vorjahres (2021: 52,50 Euro). Im Vergleich zu 2020 (24,61 Euro) hat sich der durchschnittliche Erlös sogar mehr als verdreifacht. Am 19.08.2022 wurde mit 96,87 Euro der höchste Preis bei einer deutschen Auktion seit Einführung des EU-ETS erzielt. „Die starken Preissteigerungen sind maßgeblich auf den im vergangenen Jahr intensivierten europäischen Reformprozess zur Anhebung des Ambitionsniveaus im EU-ETS für den Zeitraum bis 2030 zurückzuführen. Die Marktteilnehmer haben erkannt, dass die politischen Rahmenbedingungen auf mehr Klimaschutz ausgerichtet werden. Das setzt die erforderlichen ökonomischen Anreize für Investitionen in klimaschonende Technologien und Produktionsweisen. Die Preisentwicklung des vergangenen Jahres kann damit auch als Vertrauensbekenntnis der Marktakteure in die Reformfähigkeit der europäischen Klimapolitik gewertet werden“, unterstreicht Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle“ im Umweltbundesamt. Verzicht auf Preisanhebung führt zu Einnahmerückgängen im nationalen Emissionshandel Ergänzend zum EU-ETS startete 2021 in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Wärme und Verkehr. Mit dem nEHS soll der klimaschädliche CO ₂ -Ausstoß in diesen Bereichen stärker sinken, als dies bislang gelungen ist. 2022 wurden insgesamt über 198 Millionen nEHS-Zertifikate zu einem Festpreis von 30 Euro im Gesamtwert von über 5,9 Milliarden Euro an der EEX verkauft. Weitere knapp 18,5 Millionen Zertifikate wurden im Rahmen einer begrenzten Nachkaufmöglichkeit von Zertifikaten zum Festpreis des Vorjahres in Höhe von 25 Euro veräußert – dies entspricht zusätzlichen Erlösen von rund einer halben Milliarde Euro. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr deutlich weniger Zertifikate als im Vorjahr veräußert, was trotz gestiegener Festpreise zu geringeren Einnahmen führte (2021: rund 287 Millionen Zertifikate im Gesamtwert von ca. 7,2 Milliarden Euro). „Der spürbare Rückgang bei den verkauften Zertifikaten im nEHS ist leider nicht auf sinkende Emissionen im Verkehrs- und Gebäudebereich zurückzuführen. Ursächlich ist vielmehr der Beschluss des Gesetzgebers, die ursprünglich für 2023 vorgesehene CO ₂ -Preissteigerung auf 35 Euro um ein Jahr zu verschieben. Damit kosten Zertifikate in den Jahren 2022 und 2023 einheitlich 30 Euro. Einige Unternehmen haben den Erwerb ihrer Zertifikate daher nach 2023 verschoben. Die 2022er Emissionen können nämlich auch mit Zertifikaten des Jahres 2023 abgegolten werden“, erläutert Landgrebe. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist für den Vollzug des nationalen Emissionshandels und des Europäischen Emissionshandels in Deutschland zuständig. Die Leipziger Energiebörse EEX ist von der DEHSt mit den Veräußerungen und Versteigerungen beauftragt.
Wirkung vor allem im Energiesektor 2020 emittierten die 1.817 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 320 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber 2019 und einem Rückgang um 33 Prozent gegenüber 2013, dem ersten Jahr der dritten Handelsperiode. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ausführlich in ihrem aktuellen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2020 (VET-Bericht 2020). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aufgrund der konjunkturellen Lage durch die COVID-19-Pandemie gingen auch die Emissionen der energieintensiven Industrie das zweite Mal im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Dirk Messner, Präsident des UBA : „Wir haben 2020 erneut einen großen Schritt beim Klimaschutz geschafft. Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt wie schon in den letzten Jahren deutlich stärker aus als der Rückgang der nationalen Gesamtemissionen. In diesem besonderen Jahr macht sich der Pandemie-Effekt bemerkbar und insbesondere im Bereich der Industrieanlagen dürfte der Emissionsrückgang nicht nachhaltig sein. Hier brauchen wir dringend weitere Anstrengungen und eine anspruchsvolle Dekarbonisierungsstrategie. Dass Klimapolitik bereits wirkt, zeigt sich vor allem im Energiesektor, wo der Kohleausstieg sehr gut vorankommt. Hier macht sich auch die Reform des Europäischen Emissionshandels aus dem Jahr 2018 bemerkbar, die zu deutlich höheren CO₂-Preisen geführt hat. Dieser Erfolg macht Mut für die große Aufgabe, den Emissionshandel an dem neuen europäischen Klimaschutzziel für 2030 auszurichten." Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle: „Mit dem Ende der dritten Handelsperiode des Emissionshandels in 2020 haben wir in den einbezogenen Sektoren auf europäischer Ebene eine Minderung von rund 43 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2005 erreicht. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der geltenden Zielvorgabe für 2030. Dies unterstreicht den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS. Wir müssen jetzt entschieden handeln und die Emissionsobergrenzen im EU-ETS für den Zeitraum bis 2030 schnell und deutlich absenken. Dann kann und wird der Emissionshandel zum zentralen Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik in dieser für den Klimaschutz entscheidenden Dekade.“ Energie: Im Jahr 2020 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 15 Prozent auf 207 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit beschleunigte sich der relativ starke Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft aus dem Vorjahr weiter. Maßgeblich für den Rückgang waren die in 2020 abnehmenden Stein- und Braunkohleemissionen. Die Anteile von Braunkohle und Erdgas an der Bruttostromerzeugung Deutschlands lagen gemäß Daten der AG Energiebilanzen 2020 erstmals gleichauf bei 16 Prozent, während Steinkohle nur noch einen Anteil von etwa 7 Prozent hatte. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland fielen gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf 114 Millionen Tonnen CO₂-Äq. Damit sanken die Emissionen seit Beginn der dritten Handelsperiode zum zweiten Mal in Folge deutlich. Die größten Rückgänge erfolgten in der Eisen- und Stahlindustrie mit minus 12 Prozent, gefolgt von Industrie- und Baukalk mit minus 7 Prozent. In den übrigen Branchen (Papier- und Zellstoffindustrie, Nichteisenmetallindustrie, Raffinerien) lagen die Rückgänge bei minus 2 bis minus 3 Prozent. Die Emissionsrückgänge korrespondieren in den genannten Branchen vor allem mit den rückläufigen Produktionsmengen gegenüber den Vorjahren. Die Emissionen der Anlagen zur Zementklinkerherstellung blieben hingegen wie auch in 2019 in etwa unverändert. Dies gilt auch für die Emissionen der chemischen Industrie. Emissionen im Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber betrugen in 2020 etwa 4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 58 Prozent. Zurückzuführen ist das auf den starken Rückgang von Flügen infolge der Covid-19-Pandemie. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2020 in ähnlichem Maße wie in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen in 2020 um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück und beliefen sich auf rund 1,33 Milliarden Tonnen CO₂-Äq. Ursächlich für diese Entwicklung war wie in Deutschland vor allem ein Rückgang der Emissionen bei der Stromerzeugung (EU-weiter Rückgang um rund 15 Prozent), wenngleich auch Emissionen der Industrieanlagen pandemiebedingt um 7 Prozent zurückgingen. Gegenüber 2005 sind die EU-ETS-Emissionen europaweit um rund 43 Prozent und damit noch stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 38 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit deutlich übererfüllt. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der aktuell geltenden Zielvorgabe für 2030, was den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS deutlich unterstreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 70 Millionen Tonnen CO₂-Äq bzw. 8,7 Prozent aus. Mit den aktuellen Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2020 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte in 2020 um rund 7,4 Millionen Tonnen CO₂-Äq überschritten. Das kumulative Defizit über den Gesamtzeitraum 2013 bis 2020 beträgt voraussichtlich ca. 22,3 Mio. t CO₂. Die europäische Lastenteilungsentscheidung (ESD) ermöglicht den Mitgliedstaaten, ein Defizit durch Zukauf von Emissionsrechten auszugleichen (Flexibilitätsmechanismus). Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO₂-Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.
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