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Implementierung des Produktlieferketten- Zertifikats „Holz von Hier®“ in Rheinland-Pfalz zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei der Beschaffung von Produkten aus Holz

Das Landesklimaschutzgesetz verfolgt das Ziel, den Klimaschutz in Rheinland-Pfalz in Ergänzung nationaler, europäischer und internationaler Anstrengungen durch einen angemessenen Beitrag des Landes nachhaltig zu verbessern. Die Vorgabe der Erreichung einer klimaneutralen Landesverwaltung 2030 und der Ministerratsbeschluss vom 24. Mai 2022 zum „Klimabündnis Bauen in RLP – Nachwachsende und kreislaufeffiziente Rohstoffe stärken“ sind wichtige Bausteine zum Erreichen dieses Ziels. Mit dem Ministerratsbeschluss zum „Klimabündnis Bauen“ und dessen Maßnahmenpaket wurde zudem die politische Relevanz und die Notwendigkeit einer gezielten Maßnahme unterstrichen, die Treibhausgasemissionen zu vermeiden, die sich aus dem Transport von Holzprodukten ergeben. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und das Ministerium der Finanzen setzen daher die „Implementierung des Produktlieferketten-Zertifikats „Holz von Hier®“ in Rheinland-Pfalz und soweit möglich bei den Bauaufgaben des Landes zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei der Beschaffung von Produkten aus Holz um. Die Einführungsphase des Produktlieferketten-Zertifikats ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Auf der Grundlage des Produktlieferketten-Zertifikats „Holz von Hier®“ setzt sich das Land für eine deutliche Steigerung des Einsatzes von Holzprodukten mit möglichst geringen Lieferentfernungen ein, um eine noch klimafreundlichere Beschaffung von holzbasierten Produkten zu forcieren und damit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes zu leisten sowie die regionale Wirtschaft zu stärken.

Internationales Engagement Berlins

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 wurden neue Maßstäbe für den internationalen Klimaschutz gesetzt. Berlin ist zwar nicht selbst Vertragspartner und unmittelbar verpflichtet, betrachtet die Vereinbarungen von Paris aber als Handlungsleitfaden für seine zukünftigen Bemühungen zum Schutze des Klimas. Mit seiner Strategie für ein klimaneutrales Berlin 2045 will Berlin daher einen relevanten Beitrag zu den internationalen, europäischen und nationalen Bemühungen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Denn Berlin kommt wie anderen Städten weltweit eine Schlüsselrolle im Kampf gegen den Klimawandel zu. Städte und Gemeinden nehmen zwar nur zwei Prozent der weltweiten Landfläche ein, beherbergen aber heute schon mehr als 50 Prozent der Weltbevölkerung und werden für rund Zweidrittel des Energieverbrauchs und bis zu 70 Prozent der globalen Kohlendioxidemissionen verantwortlich gemacht. Gleichzeitig ist der Klimawandel in dicht besiedelten, urbanen Gebieten deutlich spürbar. Extremwetterereignisse wie die starken Stürme und Starkregenereignisse des Jahres 2017 und die extreme Sommerhitze der Jahre 2018 und 2019 unterstreichen auch in Berlin die Notwendigkeit des Handelns. Konzepte und Ideen für den praktischen Klimaschutz auf der lokalen Ebene zu entwickeln und umzusetzen ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz – aus einer globalen Perspektive betrachtet aber nur ein sehr kleiner. Es sei denn, es gelingt, erfolgreiche lokale Initiativen und Lösungsansätze international zu verbreiten, Kräfte und Ressourcen zu bündeln und dadurch ihre Wirkung zu vervielfachen. Die internationale Vernetzung und Austausch über diese Bemühungen nimmt Berlin unter anderem durch die Beteiligung an europäischen und internationalen Initiativen zum Klimaschutz wahr. Darüber hinaus werden regelmäßig internationale und europäische Delegationen empfangen, die sich über die Berliner Klimaschutzpolitik informieren wollen. Berlin beteiligt sich intensiv an internationalen Kooperationen, in kommunalen Bündnissen und innerhalb der Europäischen Union, die sich seit den 1990er Jahren zum Austausch und zur Entwicklung gemeinsamer Klimaschutzstrategien wie auch zur Förderung von Nachhaltigkeitsstrategien gebildet haben. Diese internationalen Zusammenschlüsse von Städten und Gemeinden dienen dem Austausch über lokale Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategien. Außerdem vertreten sie lokale Interessen in der internationalen Klimaschutzpolitik und -diplomatie. Lange vor Verabschiedung des Pariser Klimaschutzübereinkommens Ende 2015 haben sich weltweit Städte und Gemeinden in den unten genannten Bündnissen zu konkreten und ehrgeizigen Minderungszielen verpflichtet und setzten damit wichtige Impulse. In dieser Funktion beteiligen sie sich daran, die internationalen, europäischen und nationalen Rahmenbedingungen lokaler Klimapolitik zu verbessern.

Publizitätsanforderungen

Da Ihr Vorhaben mit öffentlichen Mitteln des Landes Berlin und aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird, ist es im besonderen Interesse der Mittelgeber, dass von Ihnen in allen Ihren Veröffentlichungen auf diese Förderung hingewiesen wird. Bevor Sie diese Unterlagen veröffentlichen, müssen diese mit dem Programmträger B.&S.U. mbH abgestimmt werden. Es sind bei allen Publizitätsaktivitäten jeweils unterschiedliche formale Vorgaben einzuhalten (Text mit Förderhinweis, Logos). Nach Projektstart Während der Durchführung Ihres Projekts muss mindestens ein Plakat in DIN A3 gut sichtbar angebracht werden. Zudem ist die Darstellung des Vorhabens auf Ihrer Internetseite und Social-Media-Kanälen mit einer Kurzbeschreibung der Projektinhalte erforderlich. Falls Sie ein Bau- oder Infrastrukturprojekt mit Gesamtkosten über 500.000 EUR durchführen, muss ein Bauschild gut sichtbar angebracht werden, die Pflicht für ein Plakat entfällt. Bei Vorhaben mit Gesamtkosten über 10.000.000 EUR ist eine zusätzliche Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme mit Einbindung der Europäischen Kommission durchzuführen. Während der Durchführung können ergänzende Publizitätsaktivitäten (z. B. Flyer, Präsentationen, Pressemitteilung) erfolgen. Zum Projektende Nach abgeschlossenem Projekt sind Sie verpflichtet, bei Bau- und Infrastrukturprojekten mit Gesamtkosten über 500.000 EUR eine Erläuterungstafel permanent anzubringen. Zur Umsetzung der EU-Minimalanforderungen bei Förderungen durch den EFRE gibt es ein Merkblatt für Begünstigte: Zudem gibt es spezifische Anforderungen für BENE Förderprojekte, die bei Publizitätsaktivitäten einzuhalten sind: Für alle Textpassagen (z. B. Pressemitteilung, Plakat, Flyer, Website etc.) bitte folgende Vorlage nutzen: „Das Vorhaben „Titel des Vorhabens“ (Projektlaufzeit: MM/20JJ bis MM/20JJ) wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen XXXX-XX-X).“ Für Teilprojekte, die aus REACT-EU finanziert wurden, gelten zusätzlich folgende Publizitätsanforderungen: 1) Der Förderhinweis wird um folgenden Satz ergänzt: „Dieses Vorhaben wurde als Teil der Reaktion der Union auf die Covid-19-Pandemie finanziert.“ 2) Statt dem aktuellen EU-Logo ist das Logo mit EFRE-Zusatz der Förderperiode 2014-2020 zu verwenden. 3) Das BENE-Förderkennzeichen aus der Förderperiode 2014-2020 wird ergänzt. Für alle Veröffentlichungen sind folgende Logos zu verwenden: Logo des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung Das Logo der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fragen Sie bitte bei der B. & S.U. mbH an. Zur Erstellung von Postern und Schildern kann auch der online Generator der EU genutzt werden. Achten Sie bitte darauf, dass der Texthinweis und die Logos in allen Veröffentlichungen und Unterlagen, die im Rahmen der Veranstaltung produziert werden, enthalten sind. Beispiele sind: Einladungen, Tickets, Plakate, Eintrittskarten, Hinweisschilder, Tagungsmappen, Teilnahmebestätigungen, Messesysteme wie Roll-Ups, Bühnenrückwände, Aufsteller oder Banner. Wenn Sie beabsichtigen, Vertreter/innen der Leitungsebene der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuladen, finden Sie die Kontaktinformationen unter folgendem Link: Kontaktdaten der Leitungsebene . Mit der folgenden Checkliste können Sie überprüfen, ob Sie bei der Gestaltung alles richtig gemacht haben: EU-Emblem ist in Farbe dargestellt. Kein Logo darf größer sein als das EU-Logo. Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist enthalten. Verweis zum Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) ist enthalten. Aktuelles Logo der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist enthalten. Projektlaufzeit ist enthalten. BENE-Projektnummer ist enthalten. Zum BENE 2-Förderportal

Planungen im Eisenbahnverkehr

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin hat das verkehrspolitische Ziel, den umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsträger Schiene weiter auszubauen und Berlin zu einem europäischen Eisenbahnknotenpunkt zu entwickeln. Derzeit laufen die Planungen für mehrere Projekte um dies zu verwirklichen. Die Zugverbindungen von und nach Berlin sind in den vergangenen Jahren stark ausgebaut worden. Die Senatsverwaltung entwickelte ein neues Bahnverkehrs-Konzept (“das Pilzkonzept”) für die Hauptstadt. Damit wurde ein wichtiger Schritt zum Ausbau Berlins zum europäischen Eisenbahnknotenpunkt getan. Ebenso verfügt Berlin heute in Richtung Hamburg, Hannover – Rhein-Ruhr und Braunschweig – Frankfurt/Main – Stuttgart/Basel über ein attraktives ICE-Angebot mit kurzen Fahrzeiten, die eine Alternative zum Flugverkehr bieten. Um der steigenden Nachfrage der Mobilität gerecht zu werden, sind auch in Zukunft weitere Maßnahmen notwendig. Besondere Defizite gibt es im Verkehr von Berlin in die benachbarten polnischen Großstädte Stettin, Gorzów, Posen, Zielona Góra und Breslau. Hier gibt es zu wenig Zugangebote und die Fahrzeiten sind aufgrund der schlechten Infrastruktur zu lang. Die Fahrzeit der wenigen Direktverbindungen von Berlin nach Breslau beträgt heute über 4 Stunden, während der schnellste Zug im Jahr 1939 gerade mal 2 ½ Stunden benötigte. Die Länder Berlin und Brandenburg sowie die benachbarten polnischen Großstädte Stettin, Posen und Breslau und die benachbarten vier Wojewodschaften Westpommern, Lubuskie, Wielkopolski und Niederschlesien arbeiten im Projekt “Oder-Partnerschaft” an einem Runden Tisch zusammen. Auf deutscher Seite wird die Partnerschaft vom VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) koordiniert. Konkrete Ziele der Oder-Partnerschaft sind: Fahrzeitverkürzungen durch Optimierung der Fahrpläne im gesamten Gebiet der Oder-Partnerschaft (kurzfristig) Realisierung zusätzlicher Verbindungen im grenzüberschreitenden Verkehr Aufbau verkehrsverbundähnlicher Strukturen mit attraktiven und einfachen Tarifen und einem deutsch-polnischen Fahrplaninformationssystem (mittelfristig) Gemeinsames Lobbying gegenüber den nationalen Regierungen und der EU für den beschleunigten Ausbau der grenzüberschreitenden Bahnstrecken auf einen Mindeststandard von 160 km/h (langfristig) Berlin unterstützt die Arbeit der Oder-Partnerschaft durch die Initiierung und aktive Teilnahme an EU-Programmen, das waren in der Vergangenheit z.B. Via Regia Plus, Rail Baltica und SoNoRa: Mit Via Regia wurden kurz- und mittelfristige Verbesserungsvorschläge im Bahnverkehr Berlin – Breslau erarbeitet. Mit Rail Baltica konnte die Konzeption eines attraktiven Tickets (“Berlin-Gorzów-Ticket) erarbeitet und umgesetzt werden, mit den die Berliner auf polnischer Seite auch die Straßenbahn und Stadtbusse und die polnischen Bürger in Berlin auch die BVG benutzen können. Für Reisen in die benachbarte Großstadt Stettin kann das preiswerte Länderticket Brandenburg benutzt werden, dass in Stettin auch in den Stadtbussen und in der Straßenbahn gilt. Die Entwicklung des Nachtzugnetzes war nicht nur in Berlin in den letzten Jahrzehnten rückläufig. Maßgebend hierfür waren einerseits die hohe Konkurrenz durch den Luftverkehr und der Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze des Schienenverkehrs, andererseits aber auch ein anstehender Investitionsbedarf in den Fahrzeugpark bei unsicherer Marktlage. Im Ergebnis wurden viele Verbindungen systematisch zurückgefahren oder gänzlich eingestellt. In letzter Zeit ist aber eine Trendwende erkennbar. Ein umfassender Ausbau des europäischen Nachtzugnetzes als komfortable und klimafreundliche Alternative zum Luftverkehr gerät wieder verstärkt in den Fokus. Die Senatsverwaltung hat mit einer Studie die Potenziale Berlins als künftigem Drehkreuz für ein europäisches Nachtzugnetz bis zum Jahr 2040 untersuchen lassen. Im Rahmen der durch die Gutachteragentur Ramboll durchgeführten Machbarkeitsuntersuchung wurden die Möglichkeiten zum schrittweisen Ausbau des Nachtzugangebotes für den Standort Berlin untersucht. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welche Rolle der Standort als Drehkreuz innerhalb eines europäischen Nachtzugnetzes spielen kann. Der Schlussbericht der Studie steht hier zum Download bereit: Im Rahmen der Studie fand am 09.02.2022 eine Videokonferenz zu dem Thema „Nachtzugnetz 2030+ – Chancen für Berlin und Rahmenbedingungen für die Umsetzung“ statt. Nähere Informationen auf der Website von Ramboll

Netzwerke

Ein wichtiger Bestandteil der europapolitischen und internationalen Arbeit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist die Mitgliedschaft und Mitarbeit in europäischen und internationalen Netzwerken. So beteiligen wir uns beispielsweise intensiv an verschiedenen internationalen Kooperationen und in kommunalen und regionalen Bündnissen, um die Interessen des Landes Berlin in den politischen Prozess auf europäischer und internationaler Ebene einzubringen und uns mit anderen Städten und Regionen auszutauschen. Dabei können wir nicht nur von den bereits gemachten Erfahrungen der Anderen lernen und über unsere eigenen Erfolge und Herausforderungen berichten. Ein wichtiges Element der Netzwerkarbeit ist auch der konstante Austausch über fachliche und politische Entwicklungen in unseren Zuständigkeitsbereichen. Das Land Berlin arbeitet überdies mit anderen Städten zusammen, um gemeinsame Standpunkte in die europäischen Entscheidungsprozesse einzubringen. Dadurch kann kommunalen Interessen mehr Gewicht und Überzeugungskraft gegeben werden, denn: Im Verbund vorgetragen verfangen unsere guten Argumente noch besser. Dafür erarbeiten wir beispielsweise gemeinsame Positionspapiere mit anderen Städten, bündeln Kräfte und Ressourcen und vervielfachen die Wirkung unseres Handelns. Mehr über die internationalen Aktivitäten unsere Hauses im Bereich Klimaschutz finden Sie unter: Internationales Engagement Berlins . Auf der Seite der Senatskanzlei finden Sie weitere Informationen über die Berliner Städtenetzwerke.

Weltweit erste Fertigung von neuartigem Speicher-Material // Willingmann überreicht Förderbescheid über 18,3 Millionen Euro

Weltneuheit – made in Sachsen-Anhalt! Das 2009 gegründete Unternehmen Skeleton Materials wird im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen die weltweit erste Fabrik zur industriellen Produktion von „Curved Graphene“ errichten. Das neuartige Material ermöglicht deutlich leistungsstärkere Energiespeicher und ist in der Herstellung zudem erheblich umweltschonender als herkömmliches Graphit, das derzeit fast ausschließlich aus chinesischen Raffinerien stammt. Das Energieministerium unterstützt die innovative Investition mit 18,3 Millionen Euro. Den Förderbescheid hat Minister Prof. Dr. Armin Willingmann am heutigen Montag an den Geschäftsführer von Skeleton Materials, Dr. Linus Froböse, überreicht. Insgesamt will das Unternehmen nach eigenen Angaben rund 42 Millionen Euro investieren und zunächst etwa 35 neue Arbeitsplätze schaffen. Willingmann betonte: „Energiespeicher sind eine Schlüsseltechnologie für die Energiewende. Wer hier technologisch die Nase vorn hat, setzt Maßstäbe für die eigene Wettbewerbsfähigkeit und darüber hinaus für unseren notwendigen Weg hin zur Klimaneutralität. Ich freue mich außerordentlich, dass künftig auch in vielen Hochleistungs-Energiespeichern ein Stück Sachsen-Anhalt steckt. Damit stärken wir unsere Zugkraft als Land der Zukunftstechnologien.“ Dr. Linus Froböse fügte hinzu: „Investitionen in Materialentwicklung waren bei Skeleton schon immer ein zentraler Schwerpunkt: Die Skalierung der Produktion von ‚Curved Graphene‘ im industriellen Maßstab ist das Ergebnis von zwei Jahrzehnten Entwicklung. Die Förderung durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt zeigt, dass Deutschland und Europa bereit sind, unsere eigene Industrie sowie die europäische Rohstoff- und Energieunabhängigkeit voranzutreiben. Unsere Skalierung der Produktion wird es uns ermöglichen, Kunden in Schlüsselindustrien weltweit zu bedienen, einschließlich in den Bereichen Netzstabilität und KI-Rechenzentren, während wir gleichzeitig Industrie und Arbeitsplätze vor Ort ausbauen.” Für moderne Lithium-Ionen-Batterien und andere Energiespeicher werden auch Kohlenstoff-Rohmaterialien benötigt. Derzeit wird vor allem Graphit genutzt, das weit überwiegend aus Raffinerien in China stammt. Im Vergleich dazu ermöglicht das von Skeleton Materials entwickelte und patentierte „Curved Graphene“ nach Unternehmensangaben die Produktion von Energiespeichern mit deutlich höherer Leistungsdichte – und ist daher vor allem für die Anwendung in Sektoren interessant, die vergleichsweise schwer zu dekarbonisieren sind. Diese Hochleistungs-Energiespeicher – so genannte Superkondensatoren – kommen in verschiedenen Bereichen zum Einsatz, von der Automobilindustrie über die Energieversorgung bis hin zum Schwerlasttransport oder der Satellitentechnologie. Die Besonderheit von „Curved Graphene“ besteht darin, dass die glatte Oberfläche des Kohlenstoffs gekrümmt wird – ähnlich einem zerknüllten Blatt Papier. Dies erhöht sowohl die Leistung als auch Lebensdauer der Superkondensatoren. Gleichzeitig entstehen bei der Produktion von „Curved Graphene“ im Vergleich zu Graphit gut zehnmal weniger CO2-Äquivalente sowie keine schädlichen Abgase wie etwa Kohlenstoffmonoxid und Stickoxide. Hinzu kommt: Vier der fünf Ausgangsstoffe für die Herstellung von „Curved Graphene“ kommen direkt aus dem Chemiepark Bitterfeld-Wolfen, das fünfte aus Europa. Dadurch gibt es keine Abhängigkeit von Lieferanten außerhalb Europas. Skeleton ist auf die Produktion von Superkondensatoren mit erhöhter Energiedichte auf Basis von karbid-basiertem Kohlenstoff spezialisiert. Für die Entwicklung von „Curved Graphene“ erhielten drei Skeleton-Forscher 2022 den „European Inventor Award“. 2019 wurde das Unternehmen zudem mit dem „Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt“ ausgezeichnet. Die Förderung stammt aus dem Programm „Ressourceneffizienz KMU“ und wird aus dem Europäischen „Fonds für einen gerechten Übergang“ (Just Transition Fund – JTF) finanziert. Damit soll der Strukturwandel in den vom Braunkohleausstieg betroffenen Regionen weiter vorangebracht werden. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950 Fax: +49 391 567-1964 E-Mail: PR@mule.sachsen-anhalt.de

Europäische Energie- und Klimaziele

Europäische Energie- und Klimaziele Die Europäische Union hat sich zu klima- und energiepolitischen Zielen verpflichtet, unter der Maßgabe des Übereinkommens von Paris und verschiedener eigener Beschlüsse. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Ziele für das Jahr 2020 zwar erfüllt und teilweise übererfüllt, doch die mittel- und langfristigen Ziele können nur durch erheblich verstärkte Bemühungen erreicht werden. Zielvereinbarungen Bei der ⁠ UN ⁠-Klimakonferenz in Paris 2015 einigten sich 197 Staaten, darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland, unter anderem darauf, die menschengemacht globale Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf „deutlich unter“ Zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu halten. Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) stellt eine der größten globalen klimapolitischen Errungenschaft dar. Um den Verpflichtungen des ÜvP Rechnung zu tragen, beschloss die EU 2021 das Ziel, bis 2050 zum ersten Treibhausgasneutralen Kontinent zu werden. Um dies zu erreichen weist die EU Zwischenziele für die Dekaden bis 2050 aus. Im Rahmen des Klima- und Energiepaketes hat sich die EU zu Zielen für 2020 verpflichtet. Die 2009 in Kraft getretenen Regelungen enthielten folgende Verpflichtungen: ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen werden um 20 % gegenüber 1990 gemindert, bzw. um 30 %, falls andere Industrieländer vergleichbare Ziele vereinbaren. Die Nutzung erneuerbarer Energien wird auf 20 % des gesamten Endenergieverbrauches gesteigert. Die Energieeffizienz wird um 20 % gesteigert im Vergleich zu einer Entwicklung ohne weitere Effizienzanstrengungen. Mit dem EU-Klimagesetz hat die EU ihr Langfristziel für 2050 angehoben. Anstatt einer Minderung von 80 % - 95 % strebt sie nun netto-Null Treibhausgas-Emissionen („Klimaneutralität“) sowie anschließend negative Emissionen ab 2050 an. Emissionssenken können dabei Emissionsquellen ausgleichen. Um dieses langfristige Ziel zu erreichen, hat die EU ihr Zwischenziel für das Jahr 2030 von 40 % auf 55 % Emissionsminderung gegenüber 1990 angepasst. Ein Prozess zur Festlegung eines 2040-Ziels wurde auf den Weg gebracht. Außerdem wurden zuletzt noch weitere Ziele für 2030 angepasst und die bestehenden Energieziele angehoben: So wurde durch die angepasste und am 22. November 2023 eingeführte Erneuerbare Energie Verordnung der EU das verbindliche Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ von 30 % auf 42,5 % gesteigert mit Ambitionen den Anteil auf 45% zu erhöhen (siehe EU KOM ). Durch die angepasste Energie-Effizienz Regulierung der EU sind am 10. Oktober 2023 verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten erhöht worden. So hat die EU das Ziel für den Endenergieverbrauch auf 11.7% angehoben. Dies bedeutet für 2030 ein Primärenergieverbrauchsziel von 992.5 Millionen Tonnen Öl-Äquivalent (Mtoe) und einem Endenergieverbrauchsziel von 763 Mtoe. Eine detaillierte Beschreibung der Energie- und Klimastrategien der EU finden Sie hier . Es folgen Einschätzungen, inwieweit die EU die Energie- und Klimaziele einhalten kann (Details siehe EEA 2024 ). Zielerreichung der Energie- und Klimaschutzziele Die in Abbildung „Fortschritte der EU bei der Umsetzung der ⁠ Klima ⁠- und Energieziele für 2020 und 2030“ dargestellten Entwicklungen werden im Hinblick auf die Zielerreichung wie folgt eingeordnet und bewertet: Das Ziel für die erneuerbaren Energiequellen für 2020 wurde erreicht, teilweise aufgrund der fallenden Preise für Wind- und Solarenergie. Das Verfehlen der Ziele durch einige Mitgliedsstaaten wurde durch andere Mitgliedsstaaten kompensiert. Mit der Revision der Erneuerbaren-Energien-Direktive III, hat die EU für 2030 ihr verbindliches Ziel auf 42,5% Anteil Erneuerbare Energien am ⁠ Endenergieverbrauch ⁠ angehoben (siehe EU KOM ). Mit Blick auf das 2030-Ziel müssen die Ausbauraten deutlich steigen. Bezüglich der Steigerung der Energieeffizienz ist eine Umkehrung des seit 2014 zu beobachtenden Trends der Energieverbrauchssteigerung (v.a. im Verkehrssektor) zu beobachten. Jedoch hat erst eine massive Verbesserung von 2019 auf 2020 zum Erreichen des 2020-Ziel geführt. Für das 2030-Ziel müssen neue Politiken und Maßnahmen zu einer deutlichen Ambitionssteigerung führen. Besonders im Gebäudesektor muss hier mit Maßnahmen nachgesteuert werden. Das Ziel für die Treibhausgasminderung im Jahr 2020 ist übererfüllt worden. Die Deutlichkeit dieser Zielerreichung geht auf den wirtschaftlichen Einbruch während der Corona-Pandemie zurück. Anders sieht es bei den mittel- und langfristigen Zielen aus. Um das Ziel von - 55 % weniger Treibhausgasemissionen im Jahr 2030 zu erreichen, müssten die jährlichen Minderungen gegenüber den Projektionen mit bestehenden Maßnahmen (WEM) fast verdreifacht werden. Für eine Gesamtminderung von 95 % im Jahr 2050 müssten sie sogar fast um den Faktor sieben gesteigert werden. Das „Fit-For-55-Paket“ soll die Erreichung dieser Ziele flankieren. Teil davon sind die Revisionen der angesprochenen Verordnungen und Regulierungen sowie zahlreicher weiterer Gesetzespakete. Klima- und Energiepolitik in der EU | Umweltbundesamt Mit dem Impact Assessment der EU Kommission zu einem potentiellen Treibhausgasminderungsziel von 90% ggü. 1990 in 2040 hat die Kommission die Grundlage für ein solches Ziel gelegt (siehe EU KOM ). Die Aufgabe des kürzlich neu gewählten EU Kabinetts ist es nun ein solches Ziel gesetzlich zu verankern.

Hochwasser und Überschwemmungen 2024

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2019: Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin am 31.12.2018, Berlin. Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de (Zugriff am 05.07.2024) FGG (Flussgebietsgemeinschaft) Elbe 2018: Umsetzungskonzept über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe -Fortschreibung für den zweiten Zyklus (Internes Arbeitspapier der FGG Elbe, Arbeitsgruppe HWRM, unveröffentlicht) Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin (GVBl.) 27.11.2018: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Hrsg.). 74. Jahrgang Nr. 28. 27. November 2018. Berlin. www.berlin.de/sen/justiz/service/gesetze-und-verordnungen/2018/ausgabe-nr-28-vom-27-11-2018-s-657-672.pdf (Zugriff am 05.07.2024) HWRM-Plan 2021: Hochwasserrisikomanagementplan gem. § 75 WHG bzw. Artikel 7 der Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe. Internet: www.fgg-elbe.de/hwrm-rl/hwrm-plan.html (Zugriff am 05.07.2024) IPS (Ingenieurgesellschaft Prof. Dr. Sieker) 2009: Modellanpassung und Aufstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Regenwasserbewirtschaftungskonzepts Panke. (Erläuterungsbericht im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin, unveröffentlicht) IWU (Ingenieurbüro für Wasser und Umwelt) 2014: Zuarbeiten zur Erstellung von Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten für Abschnitte der Unterhavel und der Spree. (Erläuterungsbericht im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, unveröffentlicht) IWU (Ingenieurbüro für Wasser und Umwelt) 2015: Zuarbeiten zur Erstellung von Hochwasserrisiko- und -gefahrenkarten für Abschnitte der Spree und der Gosener Gräben. (Erläuterungsbericht im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, unveröffentlicht) Koenzen, Steinrücke, Kinst, Amberge und Vogel 2011: Vorbereitende Maßnahmenplanung im Einzugsgebiet des Tegeler Fließes. (Kurzbericht der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz): www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/europaeische-wasserrahmenrichtlinie/fliess_planbericht-kurz.pdf (Zugriff am 05.07.2024) LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) 2023: Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete nach EG-HWRMRL ab dem 3. Zyklus (beschlossen auf 166. LAWA-Vollversammlung am 26./27. September 2023), Berlin Internet www.lawa.de/documents/empfehlungen-bewertung-hw-risiko-barrierefrei_2_1701681052.pdf (Zugriff am 05.07.2024) LAWA (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) 2024: Empfehlung zur Aufstellung von Hochwassergefahren- und –risikokarten, unveröffentlicht Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken Internet: www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/richtlinie_management_hochwasserrisiken.pdf (Zugriff am 05.07.2024) SenMVKU (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) 2024: Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin Internet: www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/wasser-und-geologie/hochwasser/bewertung_hochwasserrisikos_berlin.pdf (Zugriff am 05.07.2024) WHG (Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)): Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254) geändert worden ist. Internet: www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/ (Zugriff am 05.07.2024) BfG (Bundesanstalt für Gewässerkunde) 2019: Nationale Hochwassergefahren- und Risikokarten. geoportal.bafg.de/karten/HWRM/ (Zugriff am 05.07.2024) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) o. J.: Denkmalbestandskartierung im Landesdenkmalamt Berlin. Geoportal Berlin (Zugriff am 05.07.2024) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin) 2009: Wasserschutzgebiete 2009. Geoportal Berlin (Zugriff am 05.07.2024) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin 2023: Gewässerkarte. Geoportal Berlin (Zugriff am 05.07.2024) SenStadt (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin 2023: ATKIS® DGM – Digitales Geländemodell. Geoportal Berlin (Zugriff am 05.07.2024) SenMVKU (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin 2024: Schutzgebiete nach Naturschutzrecht (inklusive Natura 2000). Geoportal Berlin (Zugriff am 05.07.2024)

Newsletter Zero Waste, Nr. 20

Umweltsenatorin Ute Bonde, BSR-Chefin Stephanie Otto, Berlins Handwerkspräsidentin Carola Zarth und Linn Quante von der gemeinnützigen Stiftung anstiftung haben am 24. Juli im Meistersaal der Handwerkskammer das neue Reparaturnetzwerk „repami“ vorgestellt. Auf der Online-Plattform finden Berlinerinnen und Berliner einen einfachen Zugang zu gewerblichen Reparaturbetrieben und ehrenamtlichen Reparaturcafés. Unter dem Motto „Reparieren statt Wegwerfen“ können sie so die Lebensdauer ihrer Gebrauchsgegenstände verlängern. Damit leisten die Projektbeteiligten Berliner Stadtreinigung (BSR), Handwerkskammer Berlin und Stiftung anstiftung in Zusammenarbeit mit dem BUND Berlin einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung sowie zur Ressourcenschonung. Gefördert wird das Netzwerk Qualitätsreparatur „repami“ vom Land Berlin. In den kommenden Monaten wollen die Projektbeteiligten weitere innovative Konzepte zur Förderung von Reparaturen entwickeln und verschiedene Maßnahmen wie öffentlichkeitswirksame Kampagnen, Veranstaltungen und Vernetzungstreffen umsetzen. Ziel ist es, möglichst viele qualifizierte Mitglieder für das Netzwerk „repami“ zu gewinnen und das positive Image des Themas Reparatur weiter zu steigern. repami: Online-Plattform Die Berliner Fan Zone zur EURO 2024 hat durch ein umfassendes Mehrwegkonzept fast zwei Millionen Einweg-Verpackungen eingespart. Dies führte zu 15-mal weniger Abfall im Vergleich zu ähnlichen Großveranstaltungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zeichnete dieses umweltfreundliche Engagement im Rahmen des Projekts „Mehrweg. Mach mit!“ aus. Dank des Klimaschutzkonzepts des Berliner Senats wurden Getränke und Speisen ausschließlich in Mehrweggeschirr ausgegeben, wodurch 24 Tonnen Müll und über 100 Tonnen CO 2 vermieden wurden. Die Senatsumweltverwaltung hatte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport tatkräftig bei der Entwicklung des Leitbildes und des Konzeptes für integrierten Klimaschutz für die Fan Zonen unterstützt. Das Konzept, das einheitliche Mehrwegsysteme und effektive Logistik umfasste, soll als Vorbild für künftige Großveranstaltungen dienen. DUH: Pressemitteilung Auszeichnung Fan Zonen SenMVKU: VwVBU-Leistungsblatt 24 Großveranstaltungen SenMVKU/BSR: Leitfaden „Abfallarme Großveranstaltungen“ Vom 21. Oktober bis 24. November finden in Berlin die ersten Zero-Waste-Aktionswochen statt. Die Aktionswochen machen Berliner Akteure und deren Angebote sichtbar und schaffen Bewusstsein für die Themen rund um Zero Waste, Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und zirkuläres Wirtschaften. Alle Organisationen, Unternehmen, Initiativen und Projekte, die (Fach-)Veranstaltungen, Aktionen, Workshops, Online-Seminare, Kiezspaziergänge, u.v.m. anbieten, sind aufgerufen mitzumachen. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Zero-Waste-Agentur: Zero-Waste-Aktionswochen Berliner Akteure arbeiten unter Leitung der Zero Waste Agentur (ZWA) gemeinsam an dem Ziel, Berlin zur Zero-Waste-Hauptstadt zu machen. Die ZWA konzentriert sich in diesem Jahr thematisch unter anderem auf die Themen „Abfallarme Veranstaltungen“ und „Zero Waste in den Berliner Bezirken“. In spezifischen Arbeitsgruppen, sogenannten Task Forces. arbeiten hier zum einen Teilnehmende aus Event-Veranstaltern und -Locations als auch Berliner NGOs, Abfallentsorgern und Berliner Initiativen zusammen fokussiert an den Themen Mehrweg auf Veranstaltungen und Kommunikation zur Sensibilisierung zu Ressourcenschonung. Und im Bereich Bezirke sind Vertreterinnen und Vertreter aus den Bezirken aktiv dabei. Zero-Waste-Agentur: Task Forces Die Baubranche ist für ca. 54% des deutschen Abfallaufkommens und ca. 40% der CO 2 -Emissionen verantwortlich. Um die nationalen und europäischen Klimaschutzziele und eine Kreislaufwirtschaft bis 2050 zu realisieren, ist insbesondere die Bauwirtschaft gefordert. Das Seminar bietet einen Einstieg in die Frage “Wie geht zirkuläres Bauen schon heute?” und beschäftigt sich mit den Grundlagen der zirkulären Planung, dem Einsatz von wiederverwendeten Bauteilen und konkreten Ansatzpunkten für die Transformation der Baubranche. Dies wird anhand von Praxisbeispielen beleuchtet und am Pilotprojekt ‚Urban Mining Hub‘ – Berlins erstem Umschlagplatz für gebrauchte Bauteile – illustriert. Das Seminar am 9. Oktober 2024 findet digital von 17-19 Uhr statt und ist auf Grund einer Förderung der Senatsverwaltung MVKU für in Berlin im Bereich Planung und Bau Tätige kostenfrei. Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Concular: Weiterführende Seminar-Informationen Der Bausektor verursacht große Mengen CO 2 -Emissionen mit erheblichen ökologischen Auswirkungen. Daher ist der Gebäuderückbau essenziell, um das Ziel der Ressourcenschonung zu erreichen. Für eine erfolgreiche Rückgewinnung von Wertstoffen im Rückbau hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt im Dialogprozess mit Expertinnen und Experten aus der Bau-, Abfall- und Entsorgungsbranche einen Leitfaden für den Rückbau entwickelt. Der Leitfaden gibt konkrete Hilfestellungen und Schritt- für Schritt Hinweise für den Zeitplan, Rollen und den rechtlichen Rahmen. Zudem zeigt er Vorteile in Bezug auf Kosten, Planung und Rechtliches auf und enthält Dokumentenvorlagen für konkrete Projekte. Der Leitfaden ist ein unterstützendes Tool und Hilfsmittel zur Umsetzung der Vorgaben von Leistungsblatt 35 VwVBU. Zur Weiterentwicklung werden nun „Testerinnen und Tester“ aus der Praxis gesucht, welche sich hier melden können: Umweltvertr.Beschaffung@senmvku.berlin.de SenMVKU: Pressemitteilung Rückbauleitfaden SenMVKU: Leitfaden – Wiederverwendung und Recycling von Baustoffen und Bauteilen Ein Projekt der GRÜNE LIGA Berlin zur Einführung von Mehrwegalternativen auf Wochenmärkten ist gestartet. Ziel ist es, durch Wissensvermittlung, Beratung und den Einsatz einer mobilen Spülstation die Nutzung von Einwegverpackungen für Lebensmittel zu reduzieren. Marktbetreibende, Caterer und Lebensmittelhändler werden vernetzt, beraten und über ökologische sowie ökonomische Vorteile von Mehrwegsystemen informiert. Eine Infokampagne soll Besucherinnen und Besucher für verpackungsarmen Einkauf sensibilisieren. Zudem werden an speziellen Markttagen Mehrweglösungen erprobt, die später in ein umfassendes Konzept für Wochenmärkte einfließen sollen. Das Projekt wird von der Stiftung Naturschutz Berlin aus Mitteln des Förderfonds Trenntstadt Berlin gefördert und läuft noch bis September 2026. Weitere Informationen über das Projekt und Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie unter dem folgenden Link: GRÜNE LIGA Berlin: Mehrweg auf Wochenmärkten Am 23. August 2024 lud die Organisation Cradle to Cradle (C2C) Akteurinnen und Akteure aus Politik, Umweltorganisationen und der Eventbranche auf den Flughafen Tempelhof ein, um darüber zu sprechen, wie Kulturveranstaltungen hin zu mehr Nachhaltigkeit gestaltet werden können. Der Summit war der Auftakt für drei Konzerte von Die Ärzte. Die Teilnehmenden erlebten interessante Diskussionen und Einblicke in die Umsetzung zirkulärer Lösungen bei Veranstaltungsproduktionen, Mobilität, Catering und Energieversorgung. Bei Führungen über das Konzertgelände konnten die umgesetzten Maßnahmen vor Ort besichtigt werden. So wurde ausschließlich veganer/vegetarischer Imbiss angeboten. Getränke und Speisen wurden pfandfrei in Mehrweg serviert, das Geschirr anschließend an Wertstoffinseln eingesammelt. Die Konzertbesucherinnen und Besucher konnten ein Bier verkosten, das aus Brotresten von Bäckereien hergestellt worden war. C2C: Pressemitteilung C2C: Labor Tempelhof Die Jury Umweltzeichen hat ein neues Umweltzeichen Blauer Engel für Veranstaltungen beschlossen. Das Umweltzeichen soll Ressourcenschonung und die Einsparung von Treibhausgasemissionen fördern. Konferenzen sowie kulturelle Veranstaltungen können das Umweltzeichen erhalten und damit werben, wenn sie hohe Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards einhalten. Angesichts der vielfältigen Veranstaltungsbranche sind die möglichen Umweltauswirkungen unterschiedlich, jedoch spielen die Bereiche Mobilität, Gastronomie, Energieverbrauch in den Veranstaltungsorten sowie Aspekte der Kreislaufwirtschaft eine zentrale Rolle für die Vergabe des Umweltzeichens. Zur Förderung von Zero Waste enthalten die Vergabekriterien die Vermeidung von Lebensmittelabfällen sowie die verpflichtende Nutzung von Mehrwegbecher. Blauer Engel: Pressemitteilung Blauer Engel: Umweltzeichen Veranstaltungen Die Transferale ist ein Transfer- und Wissenschaftsfestival, organisiert von fünf Berliner Hochschulen für Angewandte Wissenschaften im Rahmen des Projekts „Zukunft findet Stadt“. Vom 25. bis 27. September 2024 werden im silent green Kulturquartier aktuelle Forschungsergebnisse und Projekte aus den Bereichen Klima, Nachhaltigkeit, Gesundheit und Resilienz vorgestellt. Auch Themen wie Upcycling, zirkuläres Bauen und der Farbeimerkreislauf stehen auf dem Programm. „Zukunft findet statt“: Transferale 2024

Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

Die Realisierung eines neuen Nahwärmenetzes sowie die Dekarbonisierung und der Ausbau bestehender Netze sind mit hohen Investitionskosten verbunden. Der Bund und das Land Berlin bieten verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Umsetzung von Nahwärmeprojekten finanziell zu unterstützen. Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene werden regelmäßig angepasst, z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen, veränderter politischer Zielsetzungen oder der aktuellen Verfügbarkeit von Finanzmitteln. Zu den aktuellen Förderbedingungen und weiteren Einzelheiten wie der Höhe der möglichen Förderung sowie ggf. geltende Antragsfristen und Laufzeiten informieren Sie sich daher bitte auf den Webseiten der hier vorgestellten Programme. Wenn Sie recherchieren möchten, ob gegebenenfalls noch weitere Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben infrage kommen, empfehlen wir Ihnen die Förderdatenbank des Bundes. Förderdatenbank des Bundes Bundesförderung effiziente Gebäude: Gebäudenetze Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) KfW Förderkredit Erneuerbare Energien Förderung von Wärmenetzen gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Umweltinnovationsprogramm Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert seit dem 1. Januar 2024 den Austausch fossil betriebener Heizungen gegen neue Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Dies wird nach dem Gebäudenenergiegesetz (GEG) schrittweise zum verpflichtenden Standard für neue Heizungen. Die BEG fördert die Umsetzung zahlreicher unterschiedlicher Maßnahmen, die zur Wärmewende beitragen. Für Akteure, die kleine Nahwärmenetze realisieren möchten, ist dabei von Bedeutung, dass auch die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung sogenannter Gebäudenetze förderfähig ist. Als Gebäudenetze werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 9a des GEG Netze zur Versorgung von kleineren Gebäudeensembles mit Wärme und ggf. Kälte bezeichnet, die zwei bis 16 Gebäude und bis zu 100 Wohneinheiten umfassen. Auch der Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz kann gefördert werden. Um Förderung für ein Gebäudenetz zu erhalten, muss die Wärmeerzeugung zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien oder vermeidbarer Abwärme erfolgen. Zudem ist zu beachten, dass Anträge für die Errichtung oder Erweiterung sowie den Umbau von Gebäudenetzen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen, während Anträge für den Anschluss an bestehendes Wärmenetz (auch ein Gebäudenetz) ausschließlich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude Das Förderprogramm Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt den Neubau von Wärmenetzen, die mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden, sowie die Dekarbonisierung vorhandener Netze. Die Förderung kann von Unternehmen, Kommunen, kommunalen Eigenbetriebe, Unternehmen oder Zweckverbänden, eingetragenen Vereinen sowie eingetragenen Genossenschaften beantragt werden. Verwaltet wird das Programm durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEW ist in vier Module unterteilt, die zeitlich aufeinanderfolgenden Projektphasen entsprechen. Modul 1 fördert Machbarkeitsstudien, um die technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit eines geplanten Wärmenetzes zu untersuchen, sowie Transformationspläne, die Möglichkeiten des Umbaus bestehender Netze betrachten. Modul 2 ist als systemische Förderung für die Errichtung eines Wärmenetzes oder den Umbau eines bestehenden Netzes konzipiert. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen einer Machbarkeitsstudie oder eines Transformationsplans. Gefördert werden können alle Investitionen in die Erzeugung, Verteilung und Übergabe der Wärme einschließlich der dafür notwendigen Planungsleistungen. Modul 3 fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsnetzen, für die ein Transformationsplan vorliegt. Die Maßnahmen müssen zur Dekarbonisierung beitragen – zum Beispiel können Wärmepumpen, Solarthermieanlagen oder Wärmespeicher gefördert werden. Modul 4 beinhaltet die Betriebskostenförderung für die Erzeugung von Wärme durch Solarthermieanlagen sowie strombetriebene Wärmepumpen, die in Wärmenetze eingespeist wird. Weiterführende Informationen zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen für den Umwelt- und Klimaschutz in Berlin mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) ist BENE 2 in sechs Förderschwerpunkte gegliedert. Relevant für investive Maßnahmen zu Wärmenetzen ist dabei insbesondere der Förderschwerpunkt 3, “Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme”. Gefördert werden Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung vorhandener Energieinfrastrukturen, die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch sowie die Speicherung und Nutzung von Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien. Darüber hinaus können auch Machbarkeitsstudien und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben gefördert werden. Im ‚Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz‘ werden unter dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ Vorhaben von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie Vorhaben in öffentlich zugänglichen Gebäuden gefördert, die zur Steigerung der Energieeffizienz und / oder zur Senkung der Emission klimaschädlicher Gase beitragen. Die Förderung betrifft energieeffiziente, technologieoffene Lösungen auch zur Umstellung von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen auf Fernwärme und der Nutzung regenerativer Energien sowie Abwärme aus beispielsweise Abwasser- und Abluft. In Bezug auf BENE 2 ist zu beachten, dass die Förderung beihilferechtlich als Subvention einzuordnen ist. Unternehmen, die BENE2-Förderung beantragen, müssen daher ggf. die Vorgaben der De-minis-Verordnung oder Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO beachten. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie Wärme- und Kältenetze und Wärme- bzw. Kältespeicher werden von der KfW mit dem Förderkredit 270 “Erneuerbare Energien” unterstützt. Der Förderkredit kann von Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt werden. Für Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller gilt, dass zumindest ein Teil der erzeugten Wärme eingespeist werden muss. Der Kredit kann mit anderen Fördermöglichkeiten kombiniert werden. Weitere Informationen zum Förderkredit der KfW Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG 2023, Abschnitt 4) hat die Bundesregierung eine investive Förderung für Wärme- und Kältenetze vorgesehen, wenn in diesen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zum Einsatz kommen. Um den KWK-Zuschlag zu erhalten, muss die Versorgung der Abnehmer zu mindestens 75 Prozent aus KWK-Anlagen oder in Kombination mit Wärme aus KWK-Anlagen, erneuerbaren Energien und industrieller Abwärme erfolgen. Die Förderung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen, dabei sind nur die Betreiber von Netzen als Antragsteller zugelassen. Abnehmer können die Förderung nicht beantragen, jedoch sind Betreiber, die sie in Anspruch nehmen, dazu verpflichtet, den Teil der Förderung, der auf die Hausanschlusskosten entfällt, an die Abnehmer weiterzugeben. Weitere Informationen zur Förderung nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG ) Falls bei einem geplanten Wärmenetzvorhaben innovative Technik oder eine neue Kombination bereits bekannter Technik zum Einsatz kommen soll, dann ist ggf. eine Förderung aus dem Umweltinnovationsprogramm (UIP) möglich. Hierbei handelt es sich um ein Spitzenförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Unterstützung von großtechnischen Demonstrationsvorhaben, die beispielhaft die Nutzung innovativer Technik zur Umweltentlastung zeigen, unter anderem durch Energieeinsparung, Energieeffizienz oder den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei der Förderung durch das UIP werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bevorzugt. Die Projektskizzen werden durch das Umweltbundesamt fachlich geprüft, während die finanz- und verwaltungstechnische Abwicklung durch die KfW erfolgt. Eine Förderung aus dem UIP kann in zwei unterschiedlichen Formen erfolgen: Als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW. Eine Kumulation mit anderen Zuschüssen aus Bundes- oder Landesförderprogrammen ist jedoch nicht möglich. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Vorgaben über die beihilfefähigen Kosten und zulässigen Beihilfehöchstintensitäten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Weiterführende Informationen zum Umweltinnovationsprogramm

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