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Supply and demand in the ETS 2

The study looks at the functioning of the new emission trading system for road transport, buildings, and small installations (ETS 2) in the EU. It explains the rules governing the supply of allowances including the functioning of the market stability reserve (MSR) and the price containment mechanisms. Furthermore, it assesses the balance of supply and demand as well as auctioning revenues under different assumptions for the development of CO 2 emissions and CO 2 price. Finally, the interaction between the ETS 2 and national targets under the Effort Sharing Regulation (ESR) and the relationship with the German national ETS is assessed and an outlook for the period until 2040 is provided. Veröffentlicht in Climate Change | 09/2024.

Introduction of an emissions trading system for buildings, road transport and additional sectors in the EU

In addition to the EU ETS 1, a separate emissions trading system (EU ETS 2) is to be created within the scope of the Effort Sharing Regulation (ESR) for the consumption of fossil fuels in buildings, road transport and additional sectors. This EU-ETS 2 is to start in 2027 and is designed as an upstream system analogous to the German national emissions trading system (nEHS). Veröffentlicht in Fact Sheet.

Projektionsbericht 2023 für Deutschland

Der deutsche Projektionsbericht 2023 beschreibt die projizierte Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland in einem Mit-Maßnahmen-⁠ Szenario ⁠ (MMS) sowie in einem Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS) für die Jahre 2023 bis 2050. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt gemäß dem Zuschnitt der Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes 2021 (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ LULUCF ⁠ sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges) sowie gemäß der Unterteilung in Emissionen unter der europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR) und dem europäischen Zertifikathandel (EU-ETS 1). Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 wird in beiden Szenarien nicht erreicht. Die Gesamtlücke zu den Zielen bis zum Jahr 2030 beträgt 331 Mio. t CO 2 -Äquivalente (MMS) und 194 Mio. t CO 2 -Äquivalente (MWMS). Veröffentlicht in Climate Change | 39/2023.

Revision der EU-Klimaschutz-Verordnung

Weiterentwicklung der EU-Klimaschutzverordnung (Effort-Sharing-Regulation) Die Europäische Union hat im Dezember 2020 ihr 2030-Klimaschutzziel von 40 Prozent auf netto 55 Prozent unter dem Niveau von 1990 erhöht. Damit einher gehen notwendige Anpassungen bisheriger Regelungen, wie z. B. die EU-Klimaschutzverordnung. Eine Vorab-Folgenabschätzung der EU-Kommission benennt verschiedene Optionen zu deren Weiterentwicklung, die zugleich eng verknüpft sind mit Überlegungen zur Ergänzung des Emissionshandelssystems. Im vorliegenden Papier werden diese Optionen vorgestellt und ihre möglichen Auswirkungen auf die Emissionsminderungen dargelegt. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Zusätzliche Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele notwendig

Aktueller Projektionsbericht sieht Lücke bis 2030 Der vom Umweltbundesamt (UBA) koordinierte Projektionsbericht 2023 der Bundesregierung analysiert die aktuelle Klimaschutzpolitik. Der Bericht zeigt, dass das Erreichen der nationalen Klimaziele bis 2030 und 2045 ohne zusätzliche Maßnahmen gefährdet ist. Auch wenn die Gesamtlücke im Vergleich zur vorherigen Projektion um 70 Prozent reduziert werden konnte, beträgt sie bis zum Jahr 2030 immer noch 331 Mio. Tonnen klimaschädliche Treibhausgasemissionen. Die Lücke wird auch durch bereits geplante Maßnahmen nicht vollständig geschlossen. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 würde unter den gegebenen Umständen nicht erreicht. Dazu sagt Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠: „Der Projektionsbericht zeigt deutlich, dass es zusätzliche Maßnahmen braucht, um die gesteckten Klimaziele noch erreichen zu können. So müssen in den kommenden sechs Jahren Treibhausgasemissionen zusätzlich reduziert werden, die einem Umfang von etwa 40 Prozent der Emissionen Deutschlands im gesamten Jahr 2022 entsprechen.“ Zwei unterschiedliche Szenarien Der Projektionsbericht 2023 attestiert eine deutliche Gesamtlücke zur Zielerreichung, obwohl die Klimaziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) im Gegensatz zum Projektionsbericht 2021 näher gerückt sind: Die Lücke von 1.100 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen bis 2030 wurde je nach ⁠ Szenario ⁠ auf 194 Mio. Tonnen bis 331 Mio. Tonnen reduziert. Damit sind ca. 70 bis 80 Prozent der Lücke aus dem Jahr 2021 geschlossen. Im Bericht wird dabei zwischen zwei Szenarien unterschieden: In den neuen Projektionen verfehlt das MMS mit 63 Prozent den Zielwert für das Jahr 2030 nur knapp und das MWMS erreicht ihn mit 65 Prozent Minderung gegenüber 1990. Allerdings wird das Ziel in den Jahren davor erheblich überschritten. Dadurch beträgt die Gesamtlücke bis 2030 insgesamt 331 Mio. Tonnen klimaschädliche Treibhausgasemissionen im MMS und 194 Mio. Tonnen klimaschädliche Treibhausgasemissionen im MWMS. Damit ist die bis 2030 entstehende Lücke so groß wie etwa 40 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen im gesamten Jahr 2022. Mit zusätzlichen geplanten Maßnahmen beträgt sie noch über ein Fünftel der Emissionen aus dem Jahr 2022. Dabei verfehlen die Sektoren Verkehr (210 Mio. Tonnen), Gebäude (96 Mio. Tonnen) und Industrie (83 Mio. Tonnen) ihre Ziele wie bereits in der Vergangenheit im MMS. Im MWMS, das geplante Maßnahmen zusätzlich berücksichtigt, verringert der Verkehrssektor seine Lücke kaum (auf 187 Mio. Tonnen), der Sektor Gebäude erheblich (auf 34 Mio. Tonnen) und der Sektor Industrie moderat (auf 51 Mio. Tonnen). Wie deutliche Treibhausgasemissionsminderungen zur Zielerreichung aussehen könnten, zeigen verschiedene Studien, wie das Klimaschutzinstrumente-Szenario 2030 (KIS-2030) (UBA 2023), Klimaneutrales Deutschland 2045 (Agora 2022) oder Aufbruch Klimaneutralität (dena 2021). So zeigt die KIS-2030 Studie, dass unter anderem mehr Schienenverkehr, eine Reform der KfZ-Steuer sowie die Beschränkung fossiler Heizungen nötig wären, um die Lücke bis 2030 zu schließen. Die Sektoren Energiewirtschaft, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übererfüllen ihre Ziele und kompensieren damit teilweise die Zielverfehlungen der anderen Sektoren. Die Übererfüllung der Sektorziele bis 2030 beträgt in der Energiewirtschaft 38 Mio. Tonnen (MMS) und 37 Mio. Tonnen (MWMS), in der Landwirtschaft 20 Mio. Tonnen (MMS) und 40 Mio. Tonnen (MWMS) und in der Abfallwirtschaft jeweils 6,4 Mio. Tonnen mit MMS und MWMS. Die für den Sektor ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft (⁠ LULUCF ⁠) festgelegten Zielwerte für 2030 von -25 Mio. Tonnen, für 2040 von -35 Mio. Tonnen und für 2045 von -40 Mio. Tonnen werden in beiden Szenarien nicht erreicht. Während der Zielwert für 2030 im MWMS ab 2035 und damit fünf Jahre später erreicht wird, werden die Ziele für 2040 und 2045 um 10 bis 20 Mio. Tonnen pro Jahr verfehlt. Auch die deutschen Klimaziele auf europäischer Ebene werden laut Projektionsbericht verfehlt. Die Treibhausgasemissionen, die unter die europäische Lastenteilungsverordnung (ESR) fallen, summieren sich im relevanten Zeitraum von 2021 bis 2030 auf eine Gesamtlücke von 299 Mio. Tonnen im MMS und auf 152 Mio. Tonnen im MWMS. Diese Lücken sind ähnlich groß wie die Zielverfehlung in den Sektoren gemäß KSG. Die ESR-Emissionen sinken bis 2030 um knapp 35 Prozent gegenüber 2005. Alle anderen Emissionen fallen unter den europäischen Emissionshandel. Sie sinken im selben Zeitraum um gut 71 Prozent. Das Klimaziel Netto-Treibhausgasneutralität für das Jahr 2045 wird in beiden Szenarien mit 82 bzw. 86 Prozent Minderung gegenüber 1990 klar verfehlt. Damit würde Deutschland nach jetzigem Stand im Zieljahr 2045 der Treibhausgasneutralität noch 229 Mio. Tonnen klimaschädlicher Treibhausgasemissionen ausstoßen. Hintergrund Für die Erstellung des Projektionsberichts der Bundesregierung beauftragt das UBA regelmäßig ein unabhängiges Forschungskonsortium, das mit einem integrierten Modellierungsansatz abschätzt, wie sich die aktuelle Klimaschutzpolitik auf die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen Deutschlands auswirkt. Der Fokus liegt auf den Ergebnissen in den Sektoren bis zum Jahr 2030 und auf dem Jahr 2045. Das UBA koordiniert die Arbeiten in enger Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene (Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Abfallwirtschaft, Landwirtschaft und ⁠LULUCF⁠). Diese Projektionen sollten nicht als ⁠ Prognose ⁠ für kommende Jahre missverstanden werden. Für Projektionen werden Modelle eingesetzt, die eine langjährige, plausible Treibhausgasemissionsentwicklung unter den Bedingungen und Annahmen zum Start des Modellierungszeitpunktes projizieren. Auftretenden Sondereffekten und unvorhergesehenen, kurzfristigen Ereignissen, wie z. B. die Energiekrise im vergangenen Jahr, sind methodisch nicht oder nur begrenzt integrierbar.

The European Commission’s 2050 Vision „A clean planet for all” – Implications for Sector Strategies and Climate Governance

Im November 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Strategische Langzeit-Vision „Ein sauberer Planet für alle“ mit dem Vorschlag spätestens in 2050 EU-weit Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen. Durch das EU-Klimaschutzgesetz wurde das ⁠ Klima ⁠-Neutralitätsziel rechtlich verbindlich. Dieser Forschungsbericht bewertet die Strategische Langzeitvision der Europäischen Kommission und die ergänzenden Materialien und reflektiert sie im Lichte der neuesten Sektoranalysen. Der Bericht fasst eine Serie von Publikationen, die Einblicke in die Folgenabschätzung geben und die Rolle der Strategischen Vision und wie sie zu einer effektiven Langzeitstrategie für die EU entwickelt werden kann, zusammen. Ergänzende Sektoranalysen für den Verkehrs-, Industrie- und Gebäudesektor zeigen Maßnahmen für eine langfristige Dekarbonisierung auf. Die Analyse der ersten Folgenabschätzung zur Effort-Sharing-Verordnung beleuchtet die verschiedenen Optionen für eine sinnvolle Kombination aus CO 2 -Bepreisung (Emissionshandel) und Regulierung im Rahmen dieser Verordnung. In einer Bestandsaufnahme des EU-Klimagovernance-Landschaft im Herbst 2021 wurden verbleibende Schwachstellen ermittelt und Wege zur Stärkung der bestehenden Prozesse herausgearbeitet. Eine zentrale Empfehlung ist die Aktualisierung der EU-Langzeitstrategie, um einen Orientierungsrahmen für sektorale und horizontale Strategien sowie für das nächste Politikpaket (nach 2030), das 2024 ansteht, zu bieten. Veröffentlicht in Climate Change | 17/2022.

Einführung eines Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren in der EU

In Ergänzung zum EU-ETS 1 soll ein separates Emissionshandelssystem (EU-ETS 2) innerhalb des Anwendungsbereichs der Effort Sharing Regulation (ESR) für den Verbrauch fossiler Energien im Bereich Gebäude, Straßenverkehr sowie in zusätzlichen Sektoren geschaffen werden. Dieser EU-ETS 2 soll im Jahr 2027 starten und ist analog zum deutschen nationalen Emissionshandel (nEHS) als Upstream System ausgestaltet. Veröffentlicht in Fact Sheet.

Technischer Anhang der Treibhausgas-Projektionen 2024 für Deutschland (Projektionsbericht 2024)

Die Publikation gibt einen vertieften Einblick in die Ergebnisse der ⁠ Treibhausgas ⁠-Projektionsdaten 2024, erläutert die Modellierung und veröffentlicht erstmalig die Daten für das Mit-Weiteren-Maßnahmen-⁠ Szenario ⁠. Die Projektionen zeigen deutliche Treibhausgasminderungen im Vergleich zum Projektionsbericht 2023 mit geringen Unterschieden zwischen dem Mit-Maßnahmen-Szenario und dem Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt gemäß dem Zuschnitt der Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, ⁠Landnutzung⁠, ⁠LULUCF⁠ sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges) sowie gemäß der EU-Klimaschutzverordnung (ESR). Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.

Treibhausgas-Projektionen 2024 – Ergebnisse kompakt

Die Publikation stellt einen ersten Überblick über die ⁠ Treibhausgas ⁠-Projektionsdaten 2024 dar und legt einen Fokus auf die Emissionsentwicklung bis 2030. Die Projektionen zeigen deutliche Treibhausgasminderungen im Vergleich zum Projektionsbericht 2023. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt gemäß dem Zuschnitt der Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, ⁠Landnutzung⁠, ⁠LULUCF⁠ sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges) sowie gemäß der EU-Klimaschutzverordnung (ESR). Eine detailliertere Auswertung wird im Projektionsbericht 2024 veröffentlicht. Veröffentlicht in Treibhausgas-Projektionen für Deutschland.

Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) BEHG für die Jahre 2021 und 2022

Der vorliegende Bericht dokumentiert die am Umweltbundesamt (UBA) angewandte Methode zur Berechnung der jährlichen Emissionsmengen nach §4(1) des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für die Jahre 2021 und 2022. Dafür wurden zunächst für die Jahre 2016 bis 2018 sowohl im deutschen Emissionsinventar für Treibhausgase (THG) als auch unter dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) diejenigen CO2-Emissionsmengen aus Deutschland identifiziert, die nach den Bestimmungen des BEHG als Brennstoffemission gemäß Anlage 2 des BEHG einzustufen sind. Mit dem Bezug auf Anlage 2 des BEHG wird dem zunächst noch eingeschränkten Anwendungsbereich des BEHG in den Jahren 2021 und 2022 Rechnung getragen. Aus der Subtraktion der EU-ETS-Brennstoffemissionsmengen von den Brennstoffemissionsmengen gemäß THG-Inventar wurden die nicht dem EU-ETS unterliegenden Brennstoffemissionen für diesen Zeitraum berechnet. Im nächsten Schritt wurde der Anteil dieser Brennstoffemissionen außerhalb des EU-ETS an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS berechnet. Mit diesem so berechneten Anteil wurden schließlich die für Deutschland unter der EU-Klimaschutzverordnung für 2021 und 2022 ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) multipliziert, um die jährlichen BEHG-Emissionsmengen für 2021 und 2022 zu berechnen. Im Ergebnis der Berechnungsschritte für die Jahre 2021 und 2022 waren in den Jahren 2016-2018 etwa 18 % der deutschen Brennstoffemissionen gemäß Anlage 2 BEHG vom EU-ETS erfasst. Der Anteil der nicht vom EU-ETS erfassten Brennstoffemissionen 2016-2018 an den gesamten deutschen THG-Emissionen außerhalb des EU-ETS lag bei etwa 70 %. Die unter der EU-Klimaschutzverordnung für Deutschland ausgegebenen Emissionszuweisungen (AEAs) sinken von etwa 427,3 Mio. t CO2-Äqu. für 2021 jährlich konstant um etwa 14,1 Mio. t CO2-Äqu. bis auf etwa 300,6 Mio. t CO2-Äqu. für 2030. Die jährlichen Emissionsmengen gemäß §4(1) BEHG belaufen sich damit auf etwa 301,1 Mio. t CO2 für 2021 bzw. 291,1 Mio. t CO2 für 2022. Eine Kalkulation der jährlichen Emissionsmengen für den Zeitraum ab 2023 auf Basis des erweiterten Anwendungsbereichs nach Anlage 1 des BEHG erfolgt gesondert und ist nicht Bestandteil dieses Berichts. Quelle: Forschungsbericht

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