API src

Found 12 results.

Related terms

Hochwertigeres Recycling für Kunststoffe nötig

Recyclingfreundliches Design, höhere Recyclingquoten und Mindestrezyklatanteile können Rohstoffe sparen Kunststoffe werden in Deutschland immer noch zu wenig recycelt. Dies zeigt die aktuelle Publikation des Umweltbundesamts (UBA) „Schwerpunkt: Recycling“, die die gesamte Kreislaufwirtschaft in Deutschland beleuchtet. 2017 wurden nur knapp 46 Prozent der Kunststoffe dem werkstofflichen Recycling zugeführt. Daraus wurden 1,9 Millionen Tonnen Rezyklat gewonnen. „Wir müssen Kunststoffrezyklate so hochwertig wie möglich verwenden. Shampooflaschen sollen möglichst auch wieder zu Shampooflaschen werden, denn nur so bleibt uns der wertvolle Rohstoff Kunststoff auch wirklich erhalten. Voraussetzung dafür sind recyclingfähige Produkte und wir müssen unbedingt die Nachfrage nach Kunststoffrezyklat stärken“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. Ein recyclingfreundliches Produktdesign spielt dafür eine zentrale Rolle: Produkte aus einem Monomaterial, also aus nur einer Kunststoffsorte, sind besser zu recyceln als Produkte aus mehreren, miteinander verbundenen Materialien. Auf Füllstoffe – etwa Kreide – sollte verzichtet werden, da der Kunststoff dann in der Recyclinganlage schlechter sortierbar ist. Helle oder farblose Kunststoffe sind zudem besser als bunte und dunkle, denn aus dunklen lässt sich nur ein graues Rezyklat herstellen, welches dann noch dunkler überfärbt werden muss. Helle Kunststoffe hingegen lassen sich viel breiter einsetzen. Für Kunststoff-Verpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern und den gleichgestellten Anfallstellen – wie Schulen, Kantinen und Krankenhäusern – als Abfall anfallen, gilt ab 2019 eine Recyclingquote von 58,5 Prozent, ab 2022 sogar von 63 Prozent (werkstoffliche Verwertung). Das ⁠ UBA ⁠ schlägt vor, neben den kunststoffspezifischen Quoten bei Verpackungen auch für andere Abfallströme spezifische Recyclingquoten für den Kunststoffanteil festzusetzen; denkbar wäre das für Elektro- und Elektronikgeräte. Das neue Verpackungsgesetz regelt bereits, dass Entsorgungs-Entgelte auch danach bemessen werden sollen, wie gut sich Verpackungen recyceln lassen. Weitere Standards für Mindestqualitäten oder Klassifizierung von Rezyklatqualitäten könnten dazu beitragen, dass Hersteller besser wissen, welche ⁠ Rezyklate ⁠ für ihre Produkte geeignet sind. Bei Verpackungen wäre zudem eine Erweiterung der Pfandpflicht auf Saftflaschen eine Lösung, um mehr Kunststoffe sortenrein zu sammeln. Diese Maßnahmen sind aber nur dann ökologisch und ökonomisch tragfähig, wenn auch mehr Rezyklate am Markt nachgefragt werden. Dazu können Vorgaben in der öffentlichen Beschaffung beitragen. Die Verwaltungen sollten bei der Beschaffung von Kunststoffprodukten solche mit einem Rezyklatanteil bevorzugen, zum Beispiel bei Büromaterialien wie Ablagen und Ordner oder bei Bauprodukten. Auch freiwillige Initiativen der Industrie oder Vorgaben für einen Mindestrezyklatanteil in Produkten, wie zum Beispiel bei Mülltonnen, können eine Lösung sein. Recycling ist aus ökologischer Sicht zwar meist die beste Verwertungsoption, noch besser ist es aber, Abfälle erst gar nicht entstehen zu lassen. Produkte sollten daher so gestaltet werden, dass sie langlebig, wiederverwendbar und reparierbar sind. Die Publikation „Schwerpunkt: Recycling“ erscheint am 12. Dezember. Halbjährlich informiert das Umweltbundesamt in seiner Reihe „Schwerpunkt“ über relevante Themen im Bereich Umweltschutz. Das nächste Heft erscheint im Mai 2019. Die EU-Kunststoffstrategie setzt das Ziel, dass bis 2030 mindestens die Hälfte der Kunststoffabfälle recycelt werden sollen. Das UBA empfiehlt auf Basis von Forschungsergebnissen sogar eine werkstoffliche Verwertungsquote für Gesamtkunststoffabfälle von 55 Prozent bis 2030. Am 1.1.2019 nimmt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ihre Arbeit auf. Dort müssen sich alle Hersteller registrieren, die in Deutschland Verkaufs- und Umverpackungen erstmals in Verkehr bringen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Wer sich nicht registriert, darf auch keine Verpackungen mehr in den Verkehr bringen. Die ZSVR überwacht zudem die finanzielle Förderung nachhaltigerer Verpackungen und die Einhaltung der Recyclingquoten und trägt damit auch zu hochwertigerem Recycling bei.

Förderung einer hochwertigen Verwertung von Kunststoffen aus Abbruchabfällen sowie der Stärkung des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten im Sinne der europäischen Kunststoffstrategie

In dieser Studie werden detailliert dargestellt: die Verwendung von Kunststoffprodukten und Möglichkeiten des Rezyklateinsatzes im Baubereich, verwendete Kunststoffmengen, Rücknahmesysteme, Verwertungstechniken, aktueller Rezyklateneinsatz und Bauproduktverpackungen aus Kunststoff. Potentiale zur Steigerung des hochwertigen Rezyklateinsatzes wurden identifiziert und bestehende Hürden und Handlungsoptionen für Politik und Wirtschaft dargestellt. Aktueller Rezyklateinsatz sowie technische und mengenmäßige Potentiale sind stark abhängig vom Einsatzbereich der Kunststoffe. Die größten Hürden für einen Rezyklateinsatz sind dabei Produktlebensdauer, Rückbaufähigkeit und technische Anforderungen. Veröffentlicht in Texte | 151/2021.

Förderung einer hochwertigen Verwertung von Kunststoffen aus Abbruchabfällen sowie der Stärkung des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten im Sinne der europäischen Kunststoffstrategie

Dieser Bericht beleuchtet die Kreislaufführung von Kunststoffen in ihrem zweitgrößten Anwendungsbereich, den Bauprodukten. Er untersucht Produktion, Rücknahme und Recycling von Bauprodukten aus Kunststoff, sowie den Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Bauprodukten. Zusätzlich werden Kunststoffverpackungen von Bauprodukten behandelt. Die aktuelle Produktion von Baukunststoffen wird nach Mengen, Sorten und Produkten differenziert dargestellt, ebenso wie das sich entwickelnde anthropogene Kunststofflager. Die mengenmäßig relevanten Kunststoffsorten sind Polyvinylchlroid (PVC), Polyethylen (PE), expandiertes Polystyrol (EPS) und Polyurethan (PUR). Sie sind vor allem in Rohren, Profilen und Dämmungen verbaut. Die verschiedenen Rücknahmesysteme für Baukunststoffe werden vergleichend dargestellt und ihr Beitrag zum Recycling bewertet. Einzelne dieser Rücknahmesysteme ermöglichen ein hochwertiges Recycling. Die Recyclingtechnologien für Bauprodukte werden vorgestellt und die Thematik von Additiven als Hürden für ein hochwertiges Recycling behandelt. Die Chancen und Hindernisse des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten werden aus der Schnittmenge der verfügbaren Technologien, des Rezyklatangebotes und der Anforderungen an Bauprodukte aus Kunststoff abgeleitet. In Abhängigkeit einiger Faktoren, wie z. B. Rezyklatquellen, Degradation oder Produktanforderungen, muss im Einzelfall abgewogen werden, ob bzw. wie viel Recyclingmaterial eingesetzt werden kann. Grundsätzlich besteht aber Potenzial für die Steigerung des Rezyklateinsatzes. Der Einsatz von Kunststoffen als Verpackungsmaterial für Bauprodukte wird dargestellt und die Möglichkeit des Rezyklateinsatzes in diesen Verpackungen beleuchtet. Der Bericht schließt mit Empfehlungen an unterschiedliche Akteure, wie der Rezyklateinsatz in Bauprodukten und deren Verpackungen gefördert werden kann. Wichtige Punkte sind hierbei die Einführung einer Rezyklatquote für Folien als Bauproduktverpackungen und die Beschreibung von Recyclingmöglichkeiten und Rezyklatgehalt in der technischen Dokumentation von Bauprodukten. Quelle: Forschungsbericht

Sachstand über die Schadstoffe in Kunststoffen und deren Auswirkung auf ihre Entsorgung

Das Projekt "Sachstand über die Schadstoffe in Kunststoffen und deren Auswirkung auf ihre Entsorgung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ramboll Deutschland GmbH durchgeführt. a) Die Frage über die Vielzahl an Additiven, die bei der Herstellung von Kunststoffen verwendet werden, ist sehr komplex. In den Kunststoffabfällen sind regelmäßig Abfallfraktionen aufzufinden, die Stoffe enthalten, die bereits nach dem Chemikalienrecht verboten sind. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat bereits zu dieser Thematik Vorarbeiten geleistet, auf die in diesem Vorhaben zurückgegriffen werden kann. Allerdings hat die ECHA die Stoffe nicht berücksichtigt, deren Verwendung nach der REACH- oder der POP-Verordnung (z.B. Phtalate, Flammschutzmittel wie DecaBDE) bereits einer Beschränkung unterliegen. Diese sollen in dem Vorhaben ebenfalls berücksichtigt werden. Ferner wurde das Voranbringen der EU-Kunststoffstrategie in der 91. UMK aufgegriffen und der Bund beauftragt, hierzu in der 93. und 94. UMK über die Situation von Schadstoffen in Kunststoffen wie beispielsweise Weichmachern (Phthalate, Bisphenol A u. a.) und deren Auswirkungen zu berichten. b) Ziel des Vorhaben ist die Erstellung einer Literaturstudie, um einen Gesamtüberblick zu bekommen über: - die Verwendung von Schadstoffen in den einzelnen Kunststoffen - sofern möglich, das Aufstellen von Mengengerüsten der Schadstoffe in den verschiedenen Anwendungsbereichen der Kunststoffe - das Vorliegen der Einstufung der Schadstoffe in Kunststoffen nach der CLP- bzw. der REACH-Verordnung und der hieraus möglichen resultierenden Beschränkungen.

Recommendations towards the EU Plastics Strategy

Kurzbeschreibung Die Interest Group Plastics (IG Plastics) ist eine europäische Arbeitsgruppe des Netzwerks der Europäischen Umweltämter (http://epanet.pbe.eea.europa.eu/). Fokus der interdisziplinären Arbeit ist die Vermeidung landbasierter Kunststoffeinträge in die Umwelt. 2017 hat die Gruppe ein Papier mit sieben Empfehlungen zur Ende 2017 erwarteten EU Plastics Strategy entwickelt (http://epanet.pbe.eea.europa.eu/fol249409/ig-plastics/recommendations-towards-eu-plastics-strategy), das am 8.6.2017 in Brüssel im Rahmen einer Konferenz vorgestellt und diskutiert wurde. Die Konferenz wurde in Zusammenarbeit mit dem EPA-Netzwerk, der Europäischen Kommission (DG ENV) und dem UBA Österreich organisiert. Auf Maßnahmenseite wurden insbesondere Recycling und Pfandsysteme angesprochen. Ergebnisse Diskussionspapier ,,Recommendations towards the EU Plastics Strategy", Conference Paper

Förderung einer hochwertigen stofflichen Verwertung von Kunststoffen aus Abbruchabfällen sowie die Stärkung des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten im Sinne der europäischen Kunststoffstrategie

Das Projekt "Förderung einer hochwertigen stofflichen Verwertung von Kunststoffen aus Abbruchabfällen sowie die Stärkung des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten im Sinne der europäischen Kunststoffstrategie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Die europäische Kunststoffstrategie benennt die wirtschaftliche Bedeutung von Kunststoffen sowie die Potenziale, welche in der Kreislaufführung dieser Werkstoffe stecken. Gemäß der Strategie werden 19,7 % der 49 Mio. t nachgefragter Kunststoffe in Bauprodukten eingesetzt, während derzeit nur 5 % der 25,8 Mio. t Kunststoffabfälle aus Bauabfällen oder Abbruchabfällen stammen. Kunststoffe sind somit vergleichsweise neue, jedoch an Bedeutung gewinnende Baumaterialen, welche erst durch die Entwicklung von Hochleistungswerkstoffen diesen Markt erschließen konnten. Es ist somit zu erwarten, dass in Zukunft der Anteil der Kunststoffe in Bauabfällen und Abbruchabfällen steigen und die Herausforderung der hochwertigen Verwertung entstehen wird. Zudem gibt es bereits seit der Einführung der entsprechenden Werkstoffe eine wachsende Menge an Produktionsabfällen. Zu nennen sind Produkte und Abfälle aus Polyurethanen, Epoxidharzen, PVC, Polystyrolen sowie von Polypropylen und Polyethylen. Das möglichst hochwertige Recycling dieser Materialien ist ein Ziel von wachsender Bedeutung, welchem jedoch physikalische und chemische Eigenschaften der auf bestimmte Anwendungen spezialisierten Werkstoffe entgegenstehen. Für Materialkreisläufe ist es daher erforderlich, dass Mechanismen der Ausschleusung von Schadstoffen etabliert werden. Zugleich stellen mechanische Erfordernisse und Anforderungen an die Nutzungssicherheit weitere Ansprüche an Rezyklate. Das Ziel des Vorhabens ist daher die Entwicklung einer Strategie zur hochwertigen stofflichen Verwertung von Kunststoffabfällen aus dem Bau- und Abbruchbereich in geschlossenen Materialkreisläufen. Zudem sollen branchenübergreifende Möglichkeiten der Steigerung des Rezyklateinsates erörtert werden. Das Vorhaben soll vorallem auch die technische Machbarkeit adressieren.

Umweltgerechter Kunststoffrasen durch verringerten Kunststoffaustrag und -verbrauch

Das Projekt "Umweltgerechter Kunststoffrasen durch verringerten Kunststoffaustrag und -verbrauch" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Osnabrück, Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur durchgeführt. In diesem Projekt sind Möglichkeiten der Vermeidung von Mikroplastikemissionen aus Kunststoffrasensystemen bei Beibehaltung der Spieleigenschaften und der Dauerhaftigkeit zu erarbeiten. Unter diesem Oberziel können drei Teilziele des Projektes genannt werden: 1. Ersatz synthetischer Füllmaterialien als Quelle von Mikrokunststoffen in Kunststoffrasenbelägen durch Ersatzstoffe oder andere Verfahren, 2. Verringerung des Austrags an Mikrokunststoffen durch Anforderungen an die Polschicht den Faserverschleiß betreffend 3. Optimierung der Rezyklierbarkeit von Kunststoffrasenbelägen Im Rahmen des Forschungsprojekts werden Alternativen zum aktuell vorwiegend eingesetzten synthetischen Füllmaterial auf gefülltem Kunststoffrasenbelag untersucht. Es wird erarbeitet wie sich die chemische Zusammensetzung natürlicher und abbaubarer Alternativen auf die Spielfunktionen des Kunststoffrasens auswirkt. Dabei soll auf eine ganzheitliche Betrachtung der bisher im Markt vorhandenen und in Entwicklung befindlichen Materialien geachtet werden. Weitere Lösungsansätze werden in der Reduzierung des Austrags von Mikroplastik in die Umwelt einerseits durch die Füllstoffe, andererseits durch verschleißende Fasern gesucht, indem Verfahren zur Prüfung des Faserverschleiß hinterfragt und optimiert werden. Der dritte Bereich, mit dem dieses Projekt einen Beitrag zur europäischen Kunststoffstrategie leisten kann, ist die Betrachtung der Rezyklierbarkeit (end-of-life) des üblicherweise als Verbundstoff aus verschiedenen Stoffgruppen hergestellten Sportbelags. Mit Blick auf die alternativen Füllstoffe werden die Potenziale zur stofflichen Verwertung untersucht und mögliche daraus gewonnene, vermarktungsfähige Sekundärrohstoffe verglichen. Es findet ein Vergleich der speziellen Verwertung innerhalb eines Kunststoffrasensystems zu einer generellen Verwertung in der kunststoffverarbeitenden Industrie statt.

EU plant Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik ab 2022

EU plant Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik ab 2022 Mikroplastik wird in der Umwelt immer häufiger nachgewiesen. Grund ist die schlechte Abbaubarkeit der eingesetzten Kunststoffe. Langfristige Effekte auf Umweltorganismen können noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb muss der Eintrag von Mikroplastik verringert werden. Die Europäische Chemikalienbehörde hat jetzt einen Vorschlag zur Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik veröffentlicht. Kunststoffe gehören seit einigen Jahrzehnten zu den wirtschaftlich und technisch wichtigsten Materialien und werden in fast allen Bereichen des täglichen Lebens verwendet. Die jährliche Kunststoffproduktion allein in der EU erreicht 25 Millionen Tonnen pro Jahr (Quelle: „the problem with microplastics“; ECHA (2019) ). Hergestellt werden nicht nur Erzeugnisse wie Kunststoffflaschen oder Kunststoffgehäuse für Haushaltsgeräte, sondern auch kleinste Partikel, die z.B. aufgrund ihrer abschabenden Wirkung in Polituren oder Körperpflegemitteln Anwendung finden. Auswirkungen des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt Die aus technischer Sicht hervorragenden Eigenschaften von Kunststoffen haben jedoch nicht nur positive Auswirkungen. Kunststoffe sind nachweislich sehr langlebig, wenn sie in die Umwelt freigesetzt werden, und können auch negative Auswirkungen auf Organismen haben. Regelmäßig wiederkehrende Bilder von verendeten Meerestieren, in deren Mägen Kunststofferzeugnisse gefunden werden, weil diese versehentlich für Nahrung gehalten werden, sind der Beweis. Ein weiteres, in der Forschung noch verhältnismäßig junges Problemfeld ist die Verschmutzung der Meere durch sogenannte Mikrokunststoffe. Diese werden manchen Produkten absichtlich zugesetzt oder entstehen in der Umwelt durch mechanische Zerkleinerung größerer Kunststoffteile, aber auch durch biologische und chemisch-physikalische Abbauprozesse. Die Wirkungen dieser Mikrokunststoffe auf Meeresorganismen werden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gänzlich verstanden und sind Gegenstand einer Vielzahl von Forschungsvorhaben. Bereits jetzt werden in einzelnen Küstenregionen große Mengen von kleinen und kleinsten Kunststoffpartikeln gefunden und Auswirkungen auf die Meeresfauna sind nachgewiesen. In der öffentlichen Diskussion weitgehend unberücksichtigt sind bisher die Einträge von Mikrokunststoffen in Binnengewässer und in den Boden. Diese resultieren vor allem aus Reifenabrieb, aber auch aus absichtlich zugesetzten Mikrokunststoffen in Produkten wie z.B. Kosmetika, Wasch- und Pflegemittel, Farben und Lacke, Baumaterialien oder Arzneimittel. Diese Mikrokunststoffe können vor allem über das Abwasser und Klärschlamm in die Umwelt gelangen und sich dort aufgrund ihrer Langlebigkeit anreichern. Die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (Düngemittel) führt zur Ausbringung eines Großteils der absichtlich zugesetzten Mikrokunststoffe in den Boden, wo sich die Partikel anreichern. Welche Auswirkungen sich daraus langfristig auf die Nahrungsnetze und letztlich auch auf den Menschen ergeben, ist bisher noch nicht absehbar und ebenfalls Gegenstand von Forschungsvorhaben. Regulierung der Verwendung von Mikroplastik Aus Gründen der Vorsorge und der Risikominimierung haben einige EU-Mitgliedsstaaten bereits auf nationaler Ebene Maßnahmen zur Regulierung der Verwendung von Mikrokunststoff getroffen. Im Auftrag der EU-Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Vielfalt der Mikrokunststoffe untersucht, sowie die zunehmenden Trends ihrer Freisetzung in die Umwelt und deren Folgen. Die Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken durch die ECHA hat zu einem EU-weiten Beschränkungsvorschlag für absichtlich zugesetzte Mikrokunststoffe geführt, der vor Kurzem veröffentlicht wurde. In den Regelungsbereich dieser geplanten Beschränkung fallen Kunststoffpartikel, die einen Durchmesser von ≤ 5 mm besitzen bzw. Kunststofffasern, die eine Länge von ≤ 15 mm besitzen. Diese sind von der Beschränkung betroffen, wenn sie Produkten für den gewerblichen oder den Verbraucherbereich zugesetzt werden. Die Beschränkung würde ab Inkrafttreten über einen Zeitraum von 6 Jahren spezifische Produktgruppen, die Mikroplastik enthalten, schrittweise verbieten. Die ECHA geht davon aus, dass der Beschränkungsvorschlag bei Verabschiedung in seiner jetzigen Form die Belastung der Umwelt mit Mikrokunststoffen über einen Zeitraum von 20 Jahren um etwa 400 000 Tonnen verringern könnte. Die sozioökonomischen Auswirkungen auf die Industrie wurden in dem Vorschlag berücksichtigt.  Die geplante Beschränkung ist Teil der Anfang 2018 bekannt gegebenen EU-Kunststoffstrategie, die unter anderem darauf abzielt, Kunststoffabfälle zu reduzieren, Kunststoff-Recycling und biologisch abbaubare Kunststoffe zu fördern und die Freisetzung von Kunststoffen in die Umwelt zu reduzieren. Weitere Schritte auf dem Weg zur Beschränkung Als nächste Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des Beschränkungsvorschlags prüfen die Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) die von der ECHA eingereichten Unterlagen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen von öffentlichen Konsultationen weitere Informationen zu Eigenschaften von Mikrokunststoffen, deren Alternativen und zu potenziellen Folgen der Beschränkung für einzelne Anwendergruppen einzureichen. Das Umweltbundesamt begrüßt grundsätzlich den Beschränkungsvorschlag und prüft derzeit die Einzelheiten des Vorschlags und des Berichts der ECHA. Das Ergebnis dieser Prüfung geht in die deutsche Stellungnahme zu dem Vorschlag ein. Der Stand des Verfahrens kann auf der Web-Seite der ECHA eingesehen werden.

reGIOcycle – Vermeidung, Substitution und nachhaltige Kreislaufwirtschaft von Kunststoffen im Stadt-Land-Kontext am Beispiel der Stadt Augsburg

Angesichts steigender Abfallmengen ist der Kunststoff-markt stark im Wandel. Nicht nur die EU-Kunststoffstrategie und der „Green Deal“ bieten Anreize für neue Lösungen. Auch das Verpackungsgesetz fokussiert auf die Vermeidung und die Nutzung nachhaltiger Verpackungen. Für Stadt-Land-Beziehungen bietet dieser Wandel vielfältige Chancen, etwa für biobasierte Geschäftsmodelle oder eine regionale Kreislaufführung mit positiven Auswirkungen etwa auf das Landmanagement. Aus diesem Grund hat sich ein Konsortium aus Vertretern regionaler und überregionaler Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft gebildet, um Potenziale und Lösungsansätze am Bei-spiel des Raums Augsburg zu untersuchen. reGIOcycle hat die Vermeidung, Substitution und nachhaltige Kreislaufwirtschaft von Kunststoffen zum Ziel. Im Fokus steht die Entwicklung und Erprobung eines praktikablen Konzepts zur nachhaltigen regionalen Kreislaufwirtschaft in der Region Augsburg, unter Mitwirkung verschiedener Stakeholder aus Kommunen, Landkreisen, Forschungseinrichtungen, Zivilgesellschaft und lokal agierender Unternehmen. Am Ende des Projektes steht eine Roadmap mit Leitlinien zur Übertragung der reGIOcycle-Ergebnisse in ein regionales Kreislaufmodell für Kunststoffe. Dieses dient gleichzeitig als Grundlage für die Übertragbarkeit auch auf weitere Produktgruppen oder Regionen. Dr. Viktor Klein Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e. V. Am Mittleren Moos 48 86167 Augsburg Telefon +49 821 455 798-24 E-Mail: viktor.klein@umweltcluster.net

EU-Kommission will Einwegprodukte aus Kunststoff bekämpfen

EU-Kommission will Einwegprodukte aus Kunststoff bekämpfen Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag mit sieben Maßnahmen vorgelegt, um für weniger Müll an den europäischen Stränden zu sorgen. Damit soll vor allem der Kunststoffmüll reduziert werden, der am häufigsten an europäischen Stränden gefunden wird, die „Top litter items“. Dies sind hauptsächlich Einwegprodukte wie Kunststoffgeschirr, Zigarettenkippen oder Ballonhalterungen. Mit dem Kommissionsvorschlag werden nun erstmalig Müllfunde als Anlass genommen, um konkrete Maßnahmen gegen Kunststoffe in der Umwelt auf europäischer Ebene vorzustellen. Vorgeschlagen werden zum einen Verbote, beispielsweise von Strohhalmen und Rührstäbchen aus Kunststoff. Zum anderen setzt die Kommission auf eine stärkere Verantwortung der Hersteller, die sich zum Beispiel um eine bessere Entsorgung kümmern müssen oder darum, dass ihre Produkte Hinweise enthalten, die über deren schädliche Umweltauswirkungen bei falscher Entsorgung informieren. Außerdem sollen bewusstseinsbildende Maßnahmen zum Umgang mit Einwegprodukten gefördert werden. Auch an die Produktdesignphase werden Anforderungen gestellt – so sollen künftig Einwegkunststoffflaschen so produziert werden, dass die Deckel fest mit der Flasche verbunden bleiben, um deren Eintrag in die Umwelt zu vermeiden. „Jede Plastikgabel, die an einem Strand landet, ist eine zu viel. Dass die Europäische Kommission nun konkret gegen die Vermüllung vorgehen will, ist darum begrüßenswert“, so Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes, “Allerdings ist klar: Mit Verboten allein kommen wir nicht weiter. Mehrwegprodukte sollten grundsätzlich bevorzugt werden, dafür müssen die richtigen Anreize geschaffen werden.“ Aus Sicht des ⁠ UBA ⁠ ist es zu begrüßen, dass die Europäische Kommission ausgehend von den häufigsten Strandfunden Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Kunststoffeinwegprodukten in die Umwelt vorschlägt. Denn trotz ihrer kurzen Nutzungsdauer verbleiben Einwegprodukte aufgrund der Langlebigkeit des Materials viele Jahre in der (Meeres)Umwelt und können dort zu erheblichen Schäden der Ökosysteme führen. Besonders relevant  sind die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zu Bewusstseinsbildung und Informationen über die schädlichen Umweltauswirkungen. Ein Beispiel dafür ist eine Kennzeichnung von Produkten, die häufig unsachgemäß in Toiletten statt im Restmüll entsorgt werden, wie etwa Feuchttücher und andere Hygieneprodukte. Weiterhin ist aus Umweltsicht insbesondere Artikel 10 positiv hervorzuheben, in dem die Mitgliedsstaaten dazu angehalten werden, Verbraucher über vorhandene Mehrwegsysteme zu informieren – ökologisch betrachtet ist dies oft die sinnvollste Variante. Für einige der Produkte, für welche die Kommission Verbote vorsieht, gibt es bereits Alternativen, die ohne Kunststoffe auskommen. Das gilt etwa für Wattestäbchen, bei denen der Kunststoffanteil durch Papier ersetzt wurde, Einweggeschirr, das aus Papier, Holz oder anderen Materialien besteht, sowie Strohhalme, für die Alternativen aus Glas, Metall oder Hartweizengrieß existieren. Bei all diesen Alternativen ist allerdings zu beachten, dass die Frage, ob diese umweltfreundlicher zu bewerten sind als die Kunststoffvarianten, individuell beantwortet werden muss. Nur genaue Betrachtungen des jeweiligen Produktlebenszyklus‘ lassen hier eine eindeutige Antwort zu. Aus ökobilanzieller Sicht ist es wahrscheinlich, dass einige der Alternativprodukte durchaus schlechter abschneiden als ihre Pendants aus Kunststoffen. Allerdings bildet eine Ökobilanz nicht die Folgen von Kunststoffeinträgen in die (Meeres-)Umwelt ab. Eine ökobilanzielle Betrachtung ist weiterhin die geeignete Methode um Umweltwirkungen von Produkt- oder Materialalternativen zu bewerten. Sie ist für politische Entscheidungen hinsichtlich des Eintrages von problematischen Materialien in die Umwelt allein aber nicht ausreichend. Begleitend zu dem Legislativvorschlag hat die Kommission eine Folgenabschätzung veröffentlicht, in der die Alternativen jeder zum Verbot vorgeschlagenen Produktgruppe analysiert werden. Diese wird das Umweltbundesamt nun vertieft prüfen. Der Legislativvorschlag enthält sieben Maßnahmenkategorien, die sich auf jeweils unterschiedliche Produktgruppen beziehen: Reduktionsziele für Lebensmittelbehälter und Getränkebecher. Mögliche Maßnahmen beinhalten Reduktionsziele für die Verwendung dieser Produkte, oder eine Mindestvorgabe für den Anteil wiederverwendbarer Alternativen (Mehrweg); Verbote der folgenden Produkte aus Kunststoff: Wattestäbchen, Einwegbesteck, Einwegteller, Strohhalme, Rührstäbchen und Luftballonhalter. Die Nutzung alternativer Materialien zur Herstellung dieser Produkte soll im Einklang mit dem Ziel stehen, die Umweltauswirkungen von Kunststoffprodukten, insbesondere auf die Meeresumwelt sowie die menschliche Gesundheit, zu reduzieren; Produktanforderungen werden an Einwegkunststoffflaschen gestellt. Diese Flaschen sollen in einer Weise hergestellt sein, dass sich die Deckel vom Getränkebehälter während der Nutzungsphase nicht lösen können; Kennzeichnung von Feuchttüchern, Hygieneeinlagen, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Luftballons. Für diese Produktgruppen sollen gut sichtbare Kennzeichnungen eingeführt werden, die aufdie negativen Umweltauswirkungen von Littering oder anderer unsachgemäßer Entsorgung dieser Produkte hinweisen; Erweiterte Herstellerverantwortung für Lebensmittelbehälter, Folien zum Einwickeln von Lebensmitteln, Kunststoffflaschen sowie deren Deckel, Getränkebecher und deren Deckel, Zigaretten mit Filtern sowie separat verkaufte Filter, Feuchttücher, Luftballons, dünne und sehr dünne Plastiktüten. Für diese Produktgruppen sollen die Hersteller für die Kosten für Sammlung, Transport und Behandlung sowie Reinigungskosten für Meeresmüll und bewusstseinsbildende Maßnahmen aufkommen. Diese Maßnahmen sollen auch für Fischereigerät gelten. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass alles Fischereigerät, was zu Müll geworden ist, eingesammelt wird. Getrennte Sammlung für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff: Die Mitgliedstaaten sollen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um bis 2025 90 % der in einem bestimmten Jahr in Verkehr gebrachten Einweg-Kunststoffflaschen getrennt zu sammeln; Bewusstseinsbildende Maßnahmen : Die Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass Verbraucher über vorhandene Mehrwegsysteme, Abfallmanagementoptionen und best practice- Beispiele informiert sind. Weiterhin soll über die Umweltauswirkungen von Littering sowie andere unsachgemäße Abfallentsorgungspraktiken, insbesondere auf die Meeresumwelt, informiert werden. Hintergrund: Der Legislativvorschlag zu Einwegprodukten der Europäischen Kommission ist Teil der EU-Kunststoffstrategie, die im Januar 2018 vorgestellt wurde. Ziel der Strategie ist es, Kunststoffrecycling zu stärken, Kunststoffeinträge in die Umwelt zu reduzieren, sowie Mikroplastik und biologisch abbaubare Kunststoffe klarer zu regulieren. Der Vorschlag zu Einwegkunststoffprodukten ist die erste konkrete Maßnahme, die im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie entwickelt wurde. Biologisch abbaubare Kunststoffe: In dem Legislativvorschlag der Kommission wird an zwei Stellen explizit auf biologisch abbaubare Kunststoffe eingegangen. Zum einen wird von der hypothetischen Möglichkeit gesprochen, einen Standard zur Zertifizierung von biologisch abbaubaren Kunststoffen zu entwickeln, die innerhalb so kurzer Zeit vollständig abgebaut werden, dass sie keine schädliche Auswirkung auf das marine Leben haben. Produkte, die nach einem solchen Standard zertifiziert wären, könnten von den entsprechenden Produktregelungen ausgenommen werden. An späterer Stelle wird präzisiert, dass die Kommission eine Bewertung der Richtlinie nach sechs Jahren vornehmen wird, in der unter anderem untersucht wird, ob der wissenschaftliche und technische Fortschritt es zulässt, Bioabbaubarkeit in den Meeren in Form einer Norm festzustellen.

1 2