Das Projekt "Entwicklung eines nachhaltigen recyclingfähigen Einkomponenten-Kunstleders auf PBS-Basis'" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungskuratorium Textil e.V..
In dieser Studie werden detailliert dargestellt: die Verwendung von Kunststoffprodukten und Möglichkeiten des Rezyklateinsatzes im Baubereich, verwendete Kunststoffmengen, Rücknahmesysteme, Verwertungstechniken, aktueller Rezyklateneinsatz und Bauproduktverpackungen aus Kunststoff. Potentiale zur Steigerung des hochwertigen Rezyklateinsatzes wurden identifiziert und bestehende Hürden und Handlungsoptionen für Politik und Wirtschaft dargestellt. Aktueller Rezyklateinsatz sowie technische und mengenmäßige Potentiale sind stark abhängig vom Einsatzbereich der Kunststoffe. Die größten Hürden für einen Rezyklateinsatz sind dabei Produktlebensdauer, Rückbaufähigkeit und technische Anforderungen. Veröffentlicht in Texte | 151/2021.
Das Projekt "Förderung einer hochwertigen stofflichen Verwertung von Kunststoffen aus Abbruchabfällen sowie die Stärkung des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten im Sinne der europäischen Kunststoffstrategie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH.Die europäische Kunststoffstrategie benennt die wirtschaftliche Bedeutung von Kunststoffen sowie die Potenziale, welche in der Kreislaufführung dieser Werkstoffe stecken. Gemäß der Strategie werden 19,7 % der 49 Mio. t nachgefragter Kunststoffe in Bauprodukten eingesetzt, während derzeit nur 5 % der 25,8 Mio. t Kunststoffabfälle aus Bauabfällen oder Abbruchabfällen stammen. Kunststoffe sind somit vergleichsweise neue, jedoch an Bedeutung gewinnende Baumaterialen, welche erst durch die Entwicklung von Hochleistungswerkstoffen diesen Markt erschließen konnten. Es ist somit zu erwarten, dass in Zukunft der Anteil der Kunststoffe in Bauabfällen und Abbruchabfällen steigen und die Herausforderung der hochwertigen Verwertung entstehen wird. Zudem gibt es bereits seit der Einführung der entsprechenden Werkstoffe eine wachsende Menge an Produktionsabfällen. Zu nennen sind Produkte und Abfälle aus Polyurethanen, Epoxidharzen, PVC, Polystyrolen sowie von Polypropylen und Polyethylen. Das möglichst hochwertige Recycling dieser Materialien ist ein Ziel von wachsender Bedeutung, welchem jedoch physikalische und chemische Eigenschaften der auf bestimmte Anwendungen spezialisierten Werkstoffe entgegenstehen. Für Materialkreisläufe ist es daher erforderlich, dass Mechanismen der Ausschleusung von Schadstoffen etabliert werden. Zugleich stellen mechanische Erfordernisse und Anforderungen an die Nutzungssicherheit weitere Ansprüche an Rezyklate. Das Ziel des Vorhabens ist daher die Entwicklung einer Strategie zur hochwertigen stofflichen Verwertung von Kunststoffabfällen aus dem Bau- und Abbruchbereich in geschlossenen Materialkreisläufen. Zudem sollen branchenübergreifende Möglichkeiten der Steigerung des Rezyklateinsates erörtert werden. Das Vorhaben soll vorallem auch die technische Machbarkeit adressieren.
Dieser Bericht beleuchtet die Kreislaufführung von Kunststoffen in ihrem zweitgrößten Anwendungsbereich, den Bauprodukten. Er untersucht Produktion, Rücknahme und Recycling von Bauprodukten aus Kunststoff, sowie den Einsatz von Kunststoffrezyklaten in Bauprodukten. Zusätzlich werden Kunststoffverpackungen von Bauprodukten behandelt. Die aktuelle Produktion von Baukunststoffen wird nach Mengen, Sorten und Produkten differenziert dargestellt, ebenso wie das sich entwickelnde anthropogene Kunststofflager. Die mengenmäßig relevanten Kunststoffsorten sind Polyvinylchlroid (PVC), Polyethylen (PE), expandiertes Polystyrol (EPS) und Polyurethan (PUR). Sie sind vor allem in Rohren, Profilen und Dämmungen verbaut. Die verschiedenen Rücknahmesysteme für Baukunststoffe werden vergleichend dargestellt und ihr Beitrag zum Recycling bewertet. Einzelne dieser Rücknahmesysteme ermöglichen ein hochwertiges Recycling. Die Recyclingtechnologien für Bauprodukte werden vorgestellt und die Thematik von Additiven als Hürden für ein hochwertiges Recycling behandelt. Die Chancen und Hindernisse des Rezyklateinsatzes in Bauprodukten werden aus der Schnittmenge der verfügbaren Technologien, des Rezyklatangebotes und der Anforderungen an Bauprodukte aus Kunststoff abgeleitet. In Abhängigkeit einiger Faktoren, wie z. B. Rezyklatquellen, Degradation oder Produktanforderungen, muss im Einzelfall abgewogen werden, ob bzw. wie viel Recyclingmaterial eingesetzt werden kann. Grundsätzlich besteht aber Potenzial für die Steigerung des Rezyklateinsatzes. Der Einsatz von Kunststoffen als Verpackungsmaterial für Bauprodukte wird dargestellt und die Möglichkeit des Rezyklateinsatzes in diesen Verpackungen beleuchtet. Der Bericht schließt mit Empfehlungen an unterschiedliche Akteure, wie der Rezyklateinsatz in Bauprodukten und deren Verpackungen gefördert werden kann. Wichtige Punkte sind hierbei die Einführung einer Rezyklatquote für Folien als Bauproduktverpackungen und die Beschreibung von Recyclingmöglichkeiten und Rezyklatgehalt in der technischen Dokumentation von Bauprodukten. Quelle: Forschungsbericht
EU-Umweltkommissar Virginius Sinkevičius und Ministerin Ulrike Höfken setzen sich für Stärkung eines europäischen Markts für Sekundärrohstoffe ein / Ministerium diskutiert via Livestream zur Umsetzung der EU-Kunststoffstrategie. „Wir brauchen einen europäischen Markt für recycelte Kunststoffe. Mindestrezyklatanteile für bestimmte Produkte stärken den Recyclingmarkt, zudem muss ergründet werden, wo der weitere Einsatz von Rezyklaten möglich ist“, sagt Umweltministerin Ulrike Höfken. Sie sehe schon lange zum Gelingen der Kreislaufwirtschaft einen europäischen Markt für Sekundärrohstoffe als unabdingbar und fordere mehr Anreize für Mehrwegprodukte und Zertifizierung von Kunststoffrezyklaten. Virginius Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, betont, dass bereits beim Produktdesign auf Nachhaltigkeit gesetzt werden müsse, damit für die Unternehmen auch wirtschaftliche Vorteile entstehen: „Die zunehmende Wiederverwertung von Materialien ist weit weniger kohlenstoff- und ressourcenintensiv als die Herstellung aus Primärrohstoffen.“ Im Rahmen der Videokonferenz auf Einladung der rheinland-pfälzischen Umweltministerin diskutieren der EU-Umweltkommissar sowie Vertreter aus Wirtschaft, Umweltschutz und dem Europäischem Parlament über Regulierungsvorschläge zur praktischen Umsetzung der EU-Kunststoffstrategie durch die Industrie sowie die Mitverantwortung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Runde Tisch zur EU-Kunststoffstrategie „Mit dem Ziel einer praxisgerechten Umsetzung der EU-Kunststoffstrategie wurde bereits im März 2018 zur Diskussion mit betroffenen Unternehmen, Industrie- und Naturschutzverbänden sowie Kommunen der „Runde Tisch Plastik“ gegründet. Seitdem arbeiten wir kontinuierlich daran, effektive Wege zur Etablierung einer europaweit wettbewerbsfähigen Kreislaufwirtschaft im Kunststoffbereich herauszuarbeiten“, beschreibt Höfken den Arbeitsprozess in Rheinland-Pfalz. Die Stakeholder arbeiteten in sechs Unterarbeitsgruppen: Öffentliches Beschaffungswesen, Zertifizierung, Recyclinghemmnisse, Biobasierte Kunststoffe, Qualitätssicherung bei der Sammlung/Sortierung und Mischkunststoffe. Die Videokonferenz diene laut Höfken als Beitrag zur Fortsetzung der europaweiten Diskussion trotz Kontaktbeschränkungen. Hintergrund: EU-Kunststoffstrategie und neuer Aktionsplan Kreislaufwirtschaft Die EU-Strategie für Kunststoffe der Kommission ist 2018 auf breite Unterstützung gestoßen. Mit dem neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Europäischen Grünen Deals hat die Kommission am 4. März 2020 weitere Maßnahmen vorgeschlagen, wie Abfall vermieden und Plastik wiederverwendet werden kann. Mit der Online-Veranstaltung am 04.06.2020, ab 11 Uhr, diskutieren die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken und EU-Umweltkommissar Virginius Sinkevičius gemeinsam mit Dr. Ingo Sartorius, Geschäftsführer des Verbands der Kunststoffhersteller Plastics Europe sowie Patrick ten Brink, Leiter des Umweltdachverbands European Environmental Bureau und der Europaabgeordneten Jutta Paulus, die sich als Schattenberichterstatterin zur Reifenkennzeichnungsverordnung im Umweltausschuss besonders mit Mikroplastik befasst hat, wie Hemmnisse, die dem Plastikrecycling entgegenstehen, abgebaut werden können. Dazu wird Ministerin Höfken auch über den 2018 begründeten „Runden Tisch Plastik“ informieren. Link zu Livestream unter rlp.livecdn.de Die Videobeiträge sind im Nachhinein in Deutsch und in Englisch abrufbar.
Mikroplastik wird in der Umwelt immer häufiger nachgewiesen. Grund ist die schlechte Abbaubarkeit der eingesetzten Kunststoffe. Langfristige Effekte auf Umweltorganismen können noch nicht abgeschätzt werden. Deshalb muss der Eintrag von Mikroplastik verringert werden. Die Europäische Chemikalienbehörde hat jetzt einen Vorschlag zur Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik veröffentlicht. Kunststoffe gehören seit einigen Jahrzehnten zu den wirtschaftlich und technisch wichtigsten Materialien und werden in fast allen Bereichen des täglichen Lebens verwendet. Die jährliche Kunststoffproduktion allein in der EU erreicht 25 Millionen Tonnen pro Jahr (Quelle: „the problem with microplastics“; ECHA (2019) ). Hergestellt werden nicht nur Erzeugnisse wie Kunststoffflaschen oder Kunststoffgehäuse für Haushaltsgeräte, sondern auch kleinste Partikel, die z.B. aufgrund ihrer abschabenden Wirkung in Polituren oder Körperpflegemitteln Anwendung finden. Auswirkungen des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt Die aus technischer Sicht hervorragenden Eigenschaften von Kunststoffen haben jedoch nicht nur positive Auswirkungen. Kunststoffe sind nachweislich sehr langlebig, wenn sie in die Umwelt freigesetzt werden, und können auch negative Auswirkungen auf Organismen haben. Regelmäßig wiederkehrende Bilder von verendeten Meerestieren, in deren Mägen Kunststofferzeugnisse gefunden werden, weil diese versehentlich für Nahrung gehalten werden, sind der Beweis. Ein weiteres, in der Forschung noch verhältnismäßig junges Problemfeld ist die Verschmutzung der Meere durch sogenannte Mikrokunststoffe. Diese werden manchen Produkten absichtlich zugesetzt oder entstehen in der Umwelt durch mechanische Zerkleinerung größerer Kunststoffteile, aber auch durch biologische und chemisch-physikalische Abbauprozesse. Die Wirkungen dieser Mikrokunststoffe auf Meeresorganismen werden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gänzlich verstanden und sind Gegenstand einer Vielzahl von Forschungsvorhaben. Bereits jetzt werden in einzelnen Küstenregionen große Mengen von kleinen und kleinsten Kunststoffpartikeln gefunden und Auswirkungen auf die Meeresfauna sind nachgewiesen. In der öffentlichen Diskussion weitgehend unberücksichtigt sind bisher die Einträge von Mikrokunststoffen in Binnengewässer und in den Boden. Diese resultieren vor allem aus Reifenabrieb, aber auch aus absichtlich zugesetzten Mikrokunststoffen in Produkten wie z.B. Kosmetika, Wasch- und Pflegemittel, Farben und Lacke, Baumaterialien oder Arzneimittel. Diese Mikrokunststoffe können vor allem über das Abwasser und Klärschlamm in die Umwelt gelangen und sich dort aufgrund ihrer Langlebigkeit anreichern. Die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (Düngemittel) führt zur Ausbringung eines Großteils der absichtlich zugesetzten Mikrokunststoffe in den Boden, wo sich die Partikel anreichern. Welche Auswirkungen sich daraus langfristig auf die Nahrungsnetze und letztlich auch auf den Menschen ergeben, ist bisher noch nicht absehbar und ebenfalls Gegenstand von Forschungsvorhaben. Regulierung der Verwendung von Mikroplastik Aus Gründen der Vorsorge und der Risikominimierung haben einige EU-Mitgliedsstaaten bereits auf nationaler Ebene Maßnahmen zur Regulierung der Verwendung von Mikrokunststoff getroffen. Im Auftrag der EU-Kommission hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Vielfalt der Mikrokunststoffe untersucht, sowie die zunehmenden Trends ihrer Freisetzung in die Umwelt und deren Folgen. Die Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken durch die ECHA hat zu einem EU-weiten Beschränkungsvorschlag für absichtlich zugesetzte Mikrokunststoffe geführt, der vor Kurzem veröffentlicht wurde. In den Regelungsbereich dieser geplanten Beschränkung fallen Kunststoffpartikel, die einen Durchmesser von ≤ 5 mm besitzen bzw. Kunststofffasern, die eine Länge von ≤ 15 mm besitzen. Diese sind von der Beschränkung betroffen, wenn sie Produkten für den gewerblichen oder den Verbraucherbereich zugesetzt werden. Die Beschränkung würde ab Inkrafttreten über einen Zeitraum von 6 Jahren spezifische Produktgruppen, die Mikroplastik enthalten, schrittweise verbieten. Die ECHA geht davon aus, dass der Beschränkungsvorschlag bei Verabschiedung in seiner jetzigen Form die Belastung der Umwelt mit Mikrokunststoffen über einen Zeitraum von 20 Jahren um etwa 400 000 Tonnen verringern könnte. Die sozioökonomischen Auswirkungen auf die Industrie wurden in dem Vorschlag berücksichtigt. Die geplante Beschränkung ist Teil der Anfang 2018 bekannt gegebenen EU-Kunststoffstrategie, die unter anderem darauf abzielt, Kunststoffabfälle zu reduzieren, Kunststoff-Recycling und biologisch abbaubare Kunststoffe zu fördern und die Freisetzung von Kunststoffen in die Umwelt zu reduzieren. Weitere Schritte auf dem Weg zur Beschränkung Als nächste Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des Beschränkungsvorschlags prüfen die Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) die von der ECHA eingereichten Unterlagen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, im Rahmen von öffentlichen Konsultationen weitere Informationen zu Eigenschaften von Mikrokunststoffen, deren Alternativen und zu potenziellen Folgen der Beschränkung für einzelne Anwendergruppen einzureichen. Das Umweltbundesamt begrüßt grundsätzlich den Beschränkungsvorschlag und prüft derzeit die Einzelheiten des Vorschlags und des Berichts der ECHA. Das Ergebnis dieser Prüfung geht in die deutsche Stellungnahme zu dem Vorschlag ein. Der Stand des Verfahrens kann auf der Web-Seite der ECHA eingesehen werden.
Umweltministerin reist mit Beschlussvorschlägen zum Stromnetz und zur Vermeidung von Plastikabfällen zur 91. Umweltministerkonferenz nach Bremen „Für die Energiewende ist ein gelungenes Zusammenspiel von Einspeisung, Verbrauch und Speicherung eine zentrale Voraussetzung“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken heute im Vorfeld der Umweltministerkonferenz in Bremen. Daher fordert Rheinland-Pfalz eine Stärkung der Verteilnetzbetreiber, damit in einem zunehmend dezentralen Energiesystem die Verantwortung auf der regionalen und lokalen Ebene mitgetragen werden kann. Dazu gehört auch der flächendeckende Ausbau von Ladeinfrastruktur. „Der Bau und der Betrieb von Ladeinfrastruktur muss für kommunale Unternehmen offen sein“, fordert Höfken. Denn gerade in ländlichen Regionen sind Stadtwerke mitunter die einzigen Akteure, die den Aufbau vorantreiben. „Ich setze mich auf der Umweltministerkonferenz dafür ein, sich bei den Beratungen zur Novelle der Strommarktrichtlinie mit Nachdruck dafür stark zu machen, dass durch keine weiteren Restriktionen eingeführt werden. Wir brauchen Ausnahmeregelungen für Stadtwerke mit weniger als 100.000 Kunden“, so Höfken in Bremen. Nach der Deckelung der Ausschreibungen für neue Windenergieanlagen sowie die geplanten Kürzungen der Vergütung von neuen Solaranlagen dürfe der erfolgreichen Energiewende und einem wirksamen Klimaschutz nicht weitere Steine in den Weg gelegt werden. Weichmacher in Kunststoffen neu wissenschaftlich untersuchen / Recyclingfähigkeit erhöhen Die Ministerin Höfken setzt sich bei der Umweltministerkonferenz ebenso für eine Ausweitung der EU-Kunststoffstrategie ein. Dabei setzt Rheinland-Pfalz darauf, dass Kunststoffe wiederverwendet oder zumindest besser stofflich verwertet werden sollen. Sinnvoll wäre es, bereits bei der Herstellung den Kunststoffanteil zu senken. „Wir fordern, die Ökodesignrichtlinie auf weitere Produktgruppen zu erweitern und Anreize zu schaffen, um die reale Wiederverwendung von Kunststoffen zu sichern. Das Ziel ist, Mehrwegprodukte zu stärken und mehr Produkte so herzustellen, dass sie nicht nur möglichst schadstofffrei sind, sondern auch repariert werden können“, betonte Höfken. Dabei sollte auch geprüft werden, wie alternative, umweltverträgliche Stoffe ein adäquater Ersatz von Kunststoffen sein könnten. „Die Reduzierung des Kunststoffgehalts bei bestimmten Produkten ist von besonderer Bedeutung: So hat zum Beispiel der Reifenabrieb den größten Anteil am Mikroplastikeintrag in die Umwelt“, betonte die Umweltministerin. „Jährlich fallen in Deutschland 120.000 Tonnen Reifenabrieb an. Rund 100 Gramm Abrieb von den Schuhsohlen sollen es pro Kopf und Jahr in Deutschland sein. Insbesondere bei Schuhsolen sind ausreichende Alternativen wie Leder, Kautschuk und Kork vorhanden.“ Rheinland-Pfalz macht sich daher dafür stark, Kunststoffe, durch umweltverträgliche Stoffe zu ersetzen und bei den weiterhin verwendeten Kunststoffen, Schadstofffreiheit sicher zu stellen, um die Recyclingprozesse zu stärken und die Umwelt- und Gesundheitsgefährdung durch Kunststoffe zu reduzieren. Insbesondere bei den sogenannten Weichmachern setzt sich Umweltministerin Höfken für eine wissenschaftliche Neubewertung ein. „Phthalate haben unterschiedliche Wirkungen auf den Organismus. Einige Vertreter dieser Stoffgruppe werden als endokrine Disruptoren bezeichnet, die durch Veränderung des Hormonsystems die Gesundheit schädigen können“, so die Ministerin. „Das mögliche Zusammenwirken mehrerer Phthalate wird nicht bewertet. Wir brauchen eine Neubewertung von Weichmachern. Phthalate sollten in ihrer Auswirkung auf den Menschen wissenschaftlich als Gruppe bewertet werden, weil sich ihre Wirkungen addieren können.“ Bereits im Sommer hatten die Umweltministerkonferenz und der Bundesrat auf Antrag von Rheinland-Pfalz gefordert, den Einsatz von Kunststoffmikropartikeln in Kosmetika sowie Wasch- und Reinigungsmitteln EU-weit zu verbieten.
Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag mit sieben Maßnahmen vorgelegt, um für weniger Müll an den europäischen Stränden zu sorgen. Damit soll vor allem der Kunststoffmüll reduziert werden, der am häufigsten an europäischen Stränden gefunden wird, die „Top litter items“. Dies sind hauptsächlich Einwegprodukte wie Kunststoffgeschirr, Zigarettenkippen oder Ballonhalterungen. Mit dem Kommissionsvorschlag werden nun erstmalig Müllfunde als Anlass genommen, um konkrete Maßnahmen gegen Kunststoffe in der Umwelt auf europäischer Ebene vorzustellen. Vorgeschlagen werden zum einen Verbote, beispielsweise von Strohhalmen und Rührstäbchen aus Kunststoff. Zum anderen setzt die Kommission auf eine stärkere Verantwortung der Hersteller, die sich zum Beispiel um eine bessere Entsorgung kümmern müssen oder darum, dass ihre Produkte Hinweise enthalten, die über deren schädliche Umweltauswirkungen bei falscher Entsorgung informieren. Außerdem sollen bewusstseinsbildende Maßnahmen zum Umgang mit Einwegprodukten gefördert werden. Auch an die Produktdesignphase werden Anforderungen gestellt – so sollen künftig Einwegkunststoffflaschen so produziert werden, dass die Deckel fest mit der Flasche verbunden bleiben, um deren Eintrag in die Umwelt zu vermeiden. „Jede Plastikgabel, die an einem Strand landet, ist eine zu viel. Dass die Europäische Kommission nun konkret gegen die Vermüllung vorgehen will, ist darum begrüßenswert“, so Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes, “Allerdings ist klar: Mit Verboten allein kommen wir nicht weiter. Mehrwegprodukte sollten grundsätzlich bevorzugt werden, dafür müssen die richtigen Anreize geschaffen werden.“ Aus Sicht des UBA ist es zu begrüßen, dass die Europäische Kommission ausgehend von den häufigsten Strandfunden Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Kunststoffeinwegprodukten in die Umwelt vorschlägt. Denn trotz ihrer kurzen Nutzungsdauer verbleiben Einwegprodukte aufgrund der Langlebigkeit des Materials viele Jahre in der (Meeres)Umwelt und können dort zu erheblichen Schäden der Ökosysteme führen. Besonders relevant sind die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zu Bewusstseinsbildung und Informationen über die schädlichen Umweltauswirkungen. Ein Beispiel dafür ist eine Kennzeichnung von Produkten, die häufig unsachgemäß in Toiletten statt im Restmüll entsorgt werden, wie etwa Feuchttücher und andere Hygieneprodukte. Weiterhin ist aus Umweltsicht insbesondere Artikel 10 positiv hervorzuheben, in dem die Mitgliedsstaaten dazu angehalten werden, Verbraucher über vorhandene Mehrwegsysteme zu informieren – ökologisch betrachtet ist dies oft die sinnvollste Variante. Für einige der Produkte, für welche die Kommission Verbote vorsieht, gibt es bereits Alternativen, die ohne Kunststoffe auskommen. Das gilt etwa für Wattestäbchen, bei denen der Kunststoffanteil durch Papier ersetzt wurde, Einweggeschirr, das aus Papier, Holz oder anderen Materialien besteht, sowie Strohhalme, für die Alternativen aus Glas, Metall oder Hartweizengrieß existieren. Bei all diesen Alternativen ist allerdings zu beachten, dass die Frage, ob diese umweltfreundlicher zu bewerten sind als die Kunststoffvarianten, individuell beantwortet werden muss. Nur genaue Betrachtungen des jeweiligen Produktlebenszyklus‘ lassen hier eine eindeutige Antwort zu. Aus ökobilanzieller Sicht ist es wahrscheinlich, dass einige der Alternativprodukte durchaus schlechter abschneiden als ihre Pendants aus Kunststoffen. Allerdings bildet eine Ökobilanz nicht die Folgen von Kunststoffeinträgen in die (Meeres-)Umwelt ab. Eine ökobilanzielle Betrachtung ist weiterhin die geeignete Methode um Umweltwirkungen von Produkt- oder Materialalternativen zu bewerten. Sie ist für politische Entscheidungen hinsichtlich des Eintrages von problematischen Materialien in die Umwelt allein aber nicht ausreichend. Begleitend zu dem Legislativvorschlag hat die Kommission eine Folgenabschätzung veröffentlicht, in der die Alternativen jeder zum Verbot vorgeschlagenen Produktgruppe analysiert werden. Diese wird das Umweltbundesamt nun vertieft prüfen. Der Legislativvorschlag enthält sieben Maßnahmenkategorien, die sich auf jeweils unterschiedliche Produktgruppen beziehen: Reduktionsziele für Lebensmittelbehälter und Getränkebecher. Mögliche Maßnahmen beinhalten Reduktionsziele für die Verwendung dieser Produkte, oder eine Mindestvorgabe für den Anteil wiederverwendbarer Alternativen (Mehrweg); Verbote der folgenden Produkte aus Kunststoff: Wattestäbchen, Einwegbesteck, Einwegteller, Strohhalme, Rührstäbchen und Luftballonhalter. Die Nutzung alternativer Materialien zur Herstellung dieser Produkte soll im Einklang mit dem Ziel stehen, die Umweltauswirkungen von Kunststoffprodukten, insbesondere auf die Meeresumwelt sowie die menschliche Gesundheit, zu reduzieren; Produktanforderungen werden an Einwegkunststoffflaschen gestellt. Diese Flaschen sollen in einer Weise hergestellt sein, dass sich die Deckel vom Getränkebehälter während der Nutzungsphase nicht lösen können; Kennzeichnung von Feuchttüchern, Hygieneeinlagen, Tampons und Tamponapplikatoren sowie Luftballons. Für diese Produktgruppen sollen gut sichtbare Kennzeichnungen eingeführt werden, die aufdie negativen Umweltauswirkungen von Littering oder anderer unsachgemäßer Entsorgung dieser Produkte hinweisen; Erweiterte Herstellerverantwortung für Lebensmittelbehälter, Folien zum Einwickeln von Lebensmitteln, Kunststoffflaschen sowie deren Deckel, Getränkebecher und deren Deckel, Zigaretten mit Filtern sowie separat verkaufte Filter, Feuchttücher, Luftballons, dünne und sehr dünne Plastiktüten. Für diese Produktgruppen sollen die Hersteller für die Kosten für Sammlung, Transport und Behandlung sowie Reinigungskosten für Meeresmüll und bewusstseinsbildende Maßnahmen aufkommen. Diese Maßnahmen sollen auch für Fischereigerät gelten. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass alles Fischereigerät, was zu Müll geworden ist, eingesammelt wird. Getrennte Sammlung für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff: Die Mitgliedstaaten sollen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um bis 2025 90 % der in einem bestimmten Jahr in Verkehr gebrachten Einweg-Kunststoffflaschen getrennt zu sammeln; Bewusstseinsbildende Maßnahmen : Die Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass Verbraucher über vorhandene Mehrwegsysteme, Abfallmanagementoptionen und best practice- Beispiele informiert sind. Weiterhin soll über die Umweltauswirkungen von Littering sowie andere unsachgemäße Abfallentsorgungspraktiken, insbesondere auf die Meeresumwelt, informiert werden. Hintergrund: Der Legislativvorschlag zu Einwegprodukten der Europäischen Kommission ist Teil der EU-Kunststoffstrategie, die im Januar 2018 vorgestellt wurde. Ziel der Strategie ist es, Kunststoffrecycling zu stärken, Kunststoffeinträge in die Umwelt zu reduzieren, sowie Mikroplastik und biologisch abbaubare Kunststoffe klarer zu regulieren. Der Vorschlag zu Einwegkunststoffprodukten ist die erste konkrete Maßnahme, die im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie entwickelt wurde. Biologisch abbaubare Kunststoffe: In dem Legislativvorschlag der Kommission wird an zwei Stellen explizit auf biologisch abbaubare Kunststoffe eingegangen. Zum einen wird von der hypothetischen Möglichkeit gesprochen, einen Standard zur Zertifizierung von biologisch abbaubaren Kunststoffen zu entwickeln, die innerhalb so kurzer Zeit vollständig abgebaut werden, dass sie keine schädliche Auswirkung auf das marine Leben haben. Produkte, die nach einem solchen Standard zertifiziert wären, könnten von den entsprechenden Produktregelungen ausgenommen werden. An späterer Stelle wird präzisiert, dass die Kommission eine Bewertung der Richtlinie nach sechs Jahren vornehmen wird, in der unter anderem untersucht wird, ob der wissenschaftliche und technische Fortschritt es zulässt, Bioabbaubarkeit in den Meeren in Form einer Norm festzustellen.
„Eine moderne und nachhaltige Kreislaufwirtschaft sorgt nicht nur für die Wiederverwendung anfallender Abfälle, sondern nutzt auch dem Umweltschutz, der Wirtschaft und dem Klima. Für den Erfolg sind aber bundeseinheitliche Regelungen notwendig. Darum erwarten wir von der neuen Bundesumweltministerin, sich im Sinne des Ressourcenschutzes strukturell für eine Stärkung von Mehrwegverpackungen in Deutschland einzusetzen. Der negative Trend muss gestoppt werden“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken heute in Mainz. „Dazu gehört in meinen Augen auch, den Verbrauchern beim Kauf von Getränken in Mehrwegverpackungen durch eine eindeutige Kennzeichnung zu helfen. Da, wo Mehrweg allerdings nicht zur Anwendung kommen kann, sollte sich die Bundesregierung für ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen stark machen.“ Erster Welt-Recycling-Tag Anlässlich des ersten Welt-Recycling-Tags am Sonntag, 18. März, haben die grünen Umweltministerinnen und -minister bzw. Umweltsenatoren die neue Bundesumweltministerin, Svenja Schulze, in einem gemeinsamen Brief aufgefordert, sich für eine Stärkung von Mehrweg in Deutschland stark zu machen: „Unsere Ressourcen sind endlich. Zugleich ist Deutschland Europameister im Plastik-Umsatz, die Meere sind weltweit durch Kunststoffe belastet. Es ist daher eine drängende Aufgabe der Zukunft für mehr Effizienz und Ressourcenschutz in der Kreislaufwirtschaft zu sorgen. Dazu gehört insbesondere die verstärkte Nutzung von Getränken in Mehrwegflaschen.“ Allerdings ist die Mehrwegquote in allen Getränkesegmenten weiter gesunken und beträgt nur noch 44,3 Prozent“, betonen die Landesministerinnen, -minister und Senatoren gegenüber der Bundesministerin. Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft „Eine Trendumkehr ist nicht erkennbar“, kritisieren die Landesministerinnen und -minister, obwohl bei der Novellierung des Verpackungsrechts eine Zielquote für den Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke von mindestens 70 Prozent in das Gesetz aufgenommen wurde. „Es fehlen im geltenden Bundesrecht hinreichende und rechtssichere Instrumente und Anreize für die Entwicklung und Verwendung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen“, heißt es im gemeinsamen Schreiben. Europäische Kunststoffstrategie fordert Gegensteuern Die Umweltministerinnen und -minister aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Umweltsenatorin und -senatoren aus Berlin, Bremen und Hamburg weisen in ihrem Brief an Svenja Schulze außerdem darauf hin, dass auch in der europäischen Kunststoffstrategie festgehalten ist, wie dringend den durch Kunststoffe verursachten Umweltproblemen entgegengesteuert werden müsse. Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass zukünftig der gesamte Lebenszyklus von Produkten und damit auch die anschließende Verwertung betrachtet werden müsse. „Mehrweg und ökologisch verträgliche Einwegverpackungen sind die bessere Alternative“, betonen die Landespolitikerinnen und -politiker. „Darum bitten wir die neue Bundesumweltministerin, mit den Produktverantwortlichen und betroffenen Interessensverbänden Vorschläge zur Stärkung nachhaltiger Verpackungen für Getränke zu entwickeln und mit den Ländern zu erörtern“, heißt es weiter. Info: Welt-Recycling-Tag Der Weltrecyclingtag wird 2018 zum ersten Mal begangen – aufgerufen dazu hatte das „Bureau of International Recycling“, das 1948 gegründet wurde und seinen Sitz in Brüssel hat. Die Non-Profit-Organisation ist der größte internationale Verband der Kreislaufwirtschaft.
Angesichts steigender Abfallmengen ist der Kunststoff-markt stark im Wandel. Nicht nur die EU-Kunststoffstrategie und der „Green Deal“ bieten Anreize für neue Lösungen. Auch das Verpackungsgesetz fokussiert auf die Vermeidung und die Nutzung nachhaltiger Verpackungen. Für Stadt-Land-Beziehungen bietet dieser Wandel vielfältige Chancen, etwa für biobasierte Geschäftsmodelle oder eine regionale Kreislaufführung mit positiven Auswirkungen etwa auf das Landmanagement. Aus diesem Grund hat sich ein Konsortium aus Vertretern regionaler und überregionaler Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft gebildet, um Potenziale und Lösungsansätze am Bei-spiel des Raums Augsburg zu untersuchen. reGIOcycle hat die Vermeidung, Substitution und nachhaltige Kreislaufwirtschaft von Kunststoffen zum Ziel. Im Fokus steht die Entwicklung und Erprobung eines praktikablen Konzepts zur nachhaltigen regionalen Kreislaufwirtschaft in der Region Augsburg, unter Mitwirkung verschiedener Stakeholder aus Kommunen, Landkreisen, Forschungseinrichtungen, Zivilgesellschaft und lokal agierender Unternehmen. Am Ende des Projektes steht eine Roadmap mit Leitlinien zur Übertragung der reGIOcycle-Ergebnisse in ein regionales Kreislaufmodell für Kunststoffe. Dieses dient gleichzeitig als Grundlage für die Übertragbarkeit auch auf weitere Produktgruppen oder Regionen. Dr. Viktor Klein Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e. V. Am Mittleren Moos 48 86167 Augsburg Telefon +49 821 455 798-24 E-Mail: viktor.klein@umweltcluster.net
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