Ziel des Vorhabens ist die Erstellung von Stoffberichten für fünf für Bauproduktemissionen relevante Stoffe oder Stoffgruppen. Für diese Stoffe/Stoffgruppen werden die toxikologischen Datengrundlagen recherchiert, zusammengestellt und bewertet sowie EU-LCI-Werte vorgeschlagen. Die EU-LCI-Werte ermöglichen die europaweite Harmonisierung der gesundheitlichen Bewertung von Bauproduktemissionen. Die EU-LCI-Arbeitsgruppe entwickelt derzeit eine harmonisierte europäische Liste von Stoffen und den dazugehörigen Emissionsgrenzwerten. Die in diesem Projekt entwickelten Stoffberichte unterstützen und beschleunigen diesen Prozess.
1) - Erstellung von Stoffdossiers für fünf für Bauproduktemissionen relevante Stoffe oder Stoffgruppen. - Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Wertes (LCI: lowest concentration of interest). 2) - EU-LCI-Werte ermöglichen die europaweite Harmonisierung der gesundheitlichen Bewertung von Bauproduktemissionen. - EU-LCI-Werte werden für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Kennzeichnung der Bauproduktemissionen im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung benötigt.- Die in diesem Projekt entwickelten Stoffdossiers unterstützen und beschleunigen diesen Prozess.- Die erstellte Vorschläge für EU-LCI-Werte werden der EU-LCI Arbeitsgruppe zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
<p>Der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB), dem unter anderem das UBA, Bundes- und Landesbehörden angehören, hat sein Bewertungsschema aktualisiert und neue Erkenntnisse einfließen lassen. Der AgBB betont ausdrücklich die Notwendigkeit der Bewertung, um eine gesundheitlich unbedenkliche Innenraumluftqualität als baurechtliches Schutzziel sicherzustellen.</p><p>Bauprodukte für Innenräume, wie Innenputze, Wandfarben oder Laminat, können gesundheitlich bedenkliche Stoffe in die Raumluft ausdünsten. Deshalb wurden <strong>Anforderungen</strong> an solche Produkte in der Musterbauordnung (MBO 2016) sowie in der neuen Musterverwaltungsvorschrift MVV TB (Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes (ABG), 2017) festgelegt. </p><p>Mit Hilfe der <strong>Prüfung und Bewertung nach dem AgBB-Schema 2018</strong> soll sichergestellt werden, dass Bauproduktemissionen flüchtiger organischer Stoffe die Gesundheit nicht gefährden und auch keine unzumutbaren Belästigungen, etwa durch Gerüche, verursachen. Für bestimmte Bauprodukte wie Klebstoffe und Oberflächenbeschichtungen (Lacke, Öle) ist die Prüfung nach dem AgBB-Schema verpflichtend für die Zulassung des Produkts beim Deutschen Institut für Bautechnik. Für andere Produkte wird das Schema von den Herstellern freiwillig angewandt, um die Unbedenklichkeit zu belegen.</p><p>Im aktualisierten AgBB-Schema 2018 wurden die wissenschaftlichen Grundlagen an den derzeitigen Kenntnisstand angepasst. Neu festgeschrieben ist die <strong>Anwendung der europäisch harmonisierten Prüfmethode DIN EN 16516</strong> aus dem Jahr 2018 (Bauprodukte - Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Stoffen - Bestimmung von Emissionen in die Innenraumluft EN 16516:2018). Mit dieser horizontalen, also allgemein für verschiedene Produktgruppen gültigen, Norm werden die Prüfbedingungen weiter präzisiert, um die Zuverlässigkeit und Vergleichspräzision der Messung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aus Bauprodukten zu erhöhen. Die Prüfnormanwendung ermöglicht zukünftig einen Vergleich zwischen den Angaben über stoffliche Emissionen verschiedener Bauprodukte, wenn diese mit demselben Prüfverfahren erhoben wurden.</p><p>Im Rahmen des AgBB-Schema 2018 wurde als neues Kriterium die <strong>sensorische Prüfung (Geruchsprüfung) von Bauproduktemissionen</strong> eingeführt, wobei die empfundene Intensität unter Beachtung der DIN ISO 16000-28 Ziffer 10.3 sowie der VDI 4302 Blatt 1 zugrunde zu legen ist. Allerdings ist nach dem AgBB-Schema 2018 die Anwendung des Kriteriums sensorische Prüfung nicht verbindlich, sondern stellt ein freiwillig einzusetzendes Instrument dar. </p><p>Als Zeichen für die kontinuierliche Unterstützung der Initiative einer Expertengruppe aus zehn europäischen Ländern für eine einheitliche europäische Regelung wurden für <strong>weitere Stoffe entsprechende EU-LCI Werte in die Liste der NIK-Werte 2018</strong> (NIK = Niedrigste Interessierende Konzentrationen, auf Englisch LCI) übernommen. Bei einigen Stoffen wird die Übernahme der EU-LCI Werte allerdings noch im AgBB diskutiert. Die Stoffe <strong>1-Dodecen (Nr. 2-12) und N-Butyl-2-pyrrolidon (Nr. 12-18)</strong> wurden neu in die NIK-Liste 2018 aufgenommen. </p>
Das UBA arbeitet federführend an der Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Seit 2011 arbeiten Expertinnen und Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten, LCI: lowest concentration of interest). Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Prozedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und eine erste harmonisierte Liste mit EU-LCI-Werten erarbeitet und veröffentlicht. Die EU-LCI-Liste bildet den Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung. Die ascribed EU-LCI-Werte von ca. 60 Stoffen müssen in der aktuellen Phase überarbeitet und gemäß dem Prozedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten neu festgelegt werden. Die ascribed EU-LCI Werte wurden im Jahr 2012 von der europäischen Arbeitsgruppe aus pragmatischen Gründen festgelegt. Sie basieren auf älteren deutschen und französischen LCI Werten aus den nationalen Bewertungsschemas. Diese müssen an die aktuelle Datenlage angepasst werden. Die in diesem Vorhaben entwickelten Stoffberichte unterstützen und beschleunigen diesen Prozess. Ziel des Vorhabens ist die Erstellung von Stoffberichten für fünf Stoffe und Stoffgruppen mit ascribed EU-LCI-Werten. Für diese Stoffe und Stoffgruppen werden die toxikologischen Datengrundlagen recherchiert, zusammengestellt und bewertet sowie EU-LCI-Werte vorgeschlagen. Diese Vorschläge werden anschließend der EU-LCI Arbeitsgruppe zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt.
Das UBA arbeitet federführend an der Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung bilden die sogenannten NIK-Werte (NIK: Niedrigste Interessierende Konzentrationen, engl. LCI). Seit 2011 arbeiten Expertinnen und Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten). Diese Aktivität wird stark durch das UBA geprägt und vorangetrieben. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Procedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und harmonisierte EU-LCI-Werte für 152 Stoffe bereits festgelegt. Für ca. 10 Stoffe müssen noch EU-LCI-Werte abgeleitet werden, weitere Stoffe befinden sich gerade in Bearbeitung. Eine vollständige EU-LCI-Liste ist dringend notwendig, da sie den Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung darstellt. Eine zügige Bearbeitung der restlichen Stoffe kann durch die Vergabe von Stoffdossiers nach außen an erfahrene Toxikologen und Toxikologinnen gewährleistet werden. Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Wertes nach den publizierten Verfahrensgrundsätzen der europäischen Arbeitsgruppe. Diese Vorschläge werden anschließend der EU-LCI Arbeitsgruppe zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen Stoffdossiers für die folgenden Stoffe und Stoffgruppen erstellt werden: andere Alkylbenzole, andere gesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe C17-C22, 3-Caren, andere C4-C13 gesättigte n- und iso- Alkohole und andere Methacrylate.
Die Entwicklung emissionsarmer Bauprodukte ist eine wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumluftqualität. Derzeit werden einheitliche Anforderungen an Bauprodukte entwickelt, die dem Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher dienen. Ziel Diese betreffen eine geplante, ist eine europaweit geltende Begrenzung und Kennzeichnung der Materialausgasungen sowie die eine Festlegung der zugrundeliegenden Messverfahren und gesundheitlichen Bewertungsmethoden.Seit 2011 erstellt die EU-LCI-Arbeitsgruppe, eine Expertengruppe aus zehn europäischen Ländern, gesundheitliche Bewertungsmaßstäbe für Stoffe, die aus Bauprodukten ausgasen: die Liste der harmonisierten EU-LCI-Werte. Die EU-Kommission hat angekündigt, über einen delegierten Rechtsakt ein verbindliches Klassensystem zur Kennzeichnung von VOC-Emissionen aus Bauprodukten in Kraft zu setzen, welches künftig die CE-Kennzeichnung ergänzen soll. Obwohl die EU-LCI-Liste wichtiger Teil des VOC-Klassenkonzepts ist, hat der aktuelle Vorschlag der KOM aus deutscher Sicht inhaltliche Schwächen und bleibt weit hinter dem in Deutschland üblichen Schutzniveau (AgBB-Schema) zurück. Um ein europaweit einheitliches und hohes Schutzniveau für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermöglichen, ist eine sichtbare Interessenvertretung Deutschlands notwendig. Ziel des Vorhabens ist die Ausrichtung einer internationalen Konferenz, um die Entwicklungen im Bereich der Bauproduktenregulierung seit der Konferenz 'Construction Products and Indoor Air Quality' von 2007 zu präsentieren und zu diskutieren. Die zentrale Frage ist, wie eine europäisch einheitliche gesundheitliche Bewertung und Regulierung von Bauproduktemissionen möglichst bald verwirklicht werden kann.
Das UBA arbeitet federführend an der Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung bilden die sogenannten NIK-Werte (NIK: Niedrigste Interessierende Konzentrationen, engl. LCI). Seit 2011 arbeiten Expertinnen und Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten). Diese Aktivität wird stark durch das UBA geprägt und vorangetrieben. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Procedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und harmonisierte EU-LCI-Werte für 140 Stoffe bereits festgelegt. Für ca. 20 Stoffe müssen noch EU-LCI-Werte abgeleitet werden, weitere Stoffe befinden sich gerade in Bearbeitung. Eine vollständige EU-LCI-Liste ist dringend notwendig, da sie den Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung darstellt. Eine zügige Bearbeitung der restlichen Stoffe kann durch die Vergabe von Stoffdossiers nach außen an erfahrene Toxikologen und Toxikologinnen gewährleistet werden. Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Wertes nach den publizierten Verfahrensgrundsätzen der europäischen Arbeitsgruppe. Diese Vorschläge werden anschließend der EU-LCI Arbeitsgruppe zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt. Im Rahmen dieses Vorhabens sollen Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt werden: 1,4-Cyclohexandimethanol, 3-Methoxy-1-butanol, 1,2-Propylenglykol-n-propylether, Methylformiat und n-Butylformiat.
UBA arbeitet federführend an die Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung bilden die sogenannten NIK-Werten (NIK: Niedrigste Interessierende Konzentration, engl. LCI). Seit 2011 arbeiten Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten). Diese Initiative wurde stark durch das UBA geprägt und vorangetrieben. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Procedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und erste harmonisierte EU-LCI-Werte für 120 Stoffe publiziert. Für ca. 40 Stoffe müssen EU-LCI-Werte abgeleitet werden. Eine vollständige EU-LCI-Liste soll bis 2020 vorliegen, da sie der Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung darstellt. Eine zügige Bearbeitung der restlichen Stoffe kann durch die Vergabe von sogenannten Stoffdossiers nach außen an erfahrene Toxikologen und Toxikologinnen gewährleistet werden. Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Werts nach den publizierten Verfahrensgrundsätzen der europäischen Arbeitsgruppe. Diese Vorschläge werden anschließend der EU-LCI Arbeitsgruppe zur Beschlussfassung vorgelegt. Es sollen 5 Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt werden: Neopentylglykol, Glutarsäurediisobutylester, Bernsteinsäurediisobutylester, 1,2-Dimethoxyethan und 1,2-Diethoxyethan.
a) UBA arbeitet federführend an der Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung bilden die sogenannten NIK-Werten (NIK: Niedrigste Interessierende Konzentration, engl. LCI). Seit 2011 arbeiten Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten). Diese Initiative wurde stark durch das UBA geprägt und vorangetrieben. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Procedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und erste harmonisierte EU-LCI-Werte für 110 Stoffe publiziert. Für ca. 50 Stoffe müssen EU-LCI-Werte abgeleitet werden. Eine vollständige EU-LCI-Liste soll in den nächsten drei Jahren vorliegen, da sie der Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung darstellt. Eine zügige Bearbeitung der restlichen Stoffe kann durch die Vergabe von sogenannten Stoffdossiers nach außen an erfahrene Toxikologen/innen gewährleistet werden. Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Werts nach den publizierten Verfahrensgrundsätzen der europäischen Arbeitsgruppe. Es sollen 5 Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt werden: Dipropylenglykol mono-n(t)-butylether, 2-(2-Hexoxyethoxy)-ethanol, 1-Propenylbenzol, Dipropylenglykol mono-methyletheracetat und 1-Hydroxyaceton. b) Für die o.g. Stoffe sollten EU-LCI Werte vorgeschlagen werden. Diese Vorschläge werden anschließend der EU-LCI Arbeitsgruppe zur Beschlussfassung vorgelegt.
Das Umweltbundesamt arbeitet federführend bei der Harmonisierungsinitiative zur europaweiten Vereinheitlichung der gesundheitlichen Bewertung von Emissionen aus Bauprodukten. Bemessungsgrundlage für die gesundheitliche Wirkung bilden die sogenannten NIK-Werten (NIK: Niedrigste Interessierende Konzentration, engl. LCI). Seit 2011 arbeiten Experten aus zehn europäischen Ländern an der harmonisierten Liste mit Stoffen und dazugehörigen Bewertungen (EU-LCI-Werten). Diese Initiative wurde stark durch das UBA geprägt und vorangetrieben. Die Arbeitsgruppe hat eine umfassende Liste von 185 emissionsrelevanten Stoffen zusammengestellt, ihr Procedere zur Ableitung von EU-LCI-Werten dargelegt und erste harmonisierte EU-LCI-Werte für ca. 96 Stoffe publiziert (www.eu-lci.org). Ca. 35 Stoffen befinden sich gerade in der Bearbeitung der EU-LCI-Gruppe. Für die restlichen ca. 55 Stoffe müssen EU-LCI-Werte abgeleitet werden. Eine vollständige EU-LCI-Liste soll in den nächsten drei Jahren vorliegen, da sie der Grundstein für die Festlegung von europäischen Leistungsklassen für die Emissionen aus Bauprodukten im Rahmen der europäischen Bauproduktenverordnung darstellt. Eine zügige Bearbeitung der restlichen Stoffe kann durch die Vergabe von Stoffdossiers nach außen gewährleistet werden. Ein Stoffdossier beinhaltet eine Sammlung der Toxizitätsdaten für den entsprechenden Stoff und einen Entwurf für die Ableitung eines EU-LCI-Werts nach den publizierten Verfahrensgrundsätzen der europäischen Arbeitsgruppe. Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens sollen 5 Stoffdossiers für die folgenden Stoffe erstellt werden: 2-Phenylpropen (CAS Nr. 98-83-9), Vinyltoluen (o-, m-, p- und Isomeren-Gemisch) (CAS 611-15-4, 100-80-1, 622-97-9, 25013-15-4), n-Heptan (CAS Nr. 142-82-5), Hexylenglykol (CAS Nr. 107-41-5) und Tripropylenglykolmonomethylether (CAS Nr. 20324-33-8, 25498-49-1).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 39 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 11 |
| Text | 14 |
| unbekannt | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 28 |
| Offen | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 19 |
| Englisch | 20 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Dokument | 13 |
| Keine | 18 |
| Webseite | 16 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 34 |
| Lebewesen und Lebensräume | 33 |
| Luft | 34 |
| Mensch und Umwelt | 39 |
| Wasser | 33 |
| Weitere | 39 |