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Aktuelle Messorte Luftqualitätsüberwachungsmessnetz (LUQS)

Aktuelle Standorte der Luftqualitätsüberwachung NRW.

Luftqualitätsgrenzwerte in Deutschland 2021 nahezu überall eingehalten

Zum Schutz der Gesundheit sind weitere Anstrengungen erforderlich 2021 gab es in Deutschland erneut keine Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von 40 µg/m³ Luft wurde voraussichtlich nur noch an ein bis zwei Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (Stand 31.01.2022) von bislang rund 600 Messstationen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Die positive Entwicklung bei der Luftqualität der letzten Jahre setzte sich auch 2021 fort. Das ist erfreulich und zeigt, dass mit geeigneten und konsequent umgesetzten Luftreinhaltemaßnahmen viel zu erreichen ist. Allerdings muss man trotz dieser Erfolge berücksichtigen, dass die EU-weit gültigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor mehr als 20 Jahren festgelegt wurden und dringend an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung angepasst werden müssen.“ Insgesamt ist die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid weiter rückläufig. Im Jahr 2020 waren sechs, 2019 sogar noch 25 Städte von der Überschreitung des NO₂-Grenzwertes betroffen. 2021 werden es voraussichtlich weniger als fünf Städte sein. Nach Auswertung der bereits jetzt vorliegenden Daten gab es auf jeden Fall in München und Ludwigsburg jeweils eine Messstelle mit Jahresmittelwerten über dem Grenzwert. Nach Auswertung der finalen Daten und der noch fehlenden zirka 115 Passivsammler kommen möglicherweise noch wenige Grenzwertüberschreitungen hinzu. Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr und hier sind es vor allem Diesel-Pkw, die niedrige Emissionen noch nicht im realen Betrieb auf der Straße nachweisen mussten. Durch eine fortschreitende Erneuerung der Fahrzeugflotte sind inzwischen immer mehr deutlich sauberere Fahrzeuge in den Städten unterwegs. Lokale Maßnahmen und weniger Fahrten in Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie trugen in den vergangenen beiden Jahren zum deutlichen Rückgang der NO₂-Konzentrationen bei. Auch die Emissionen von Luftschadstoffen sind in den letzten Jahren durchgängig gesunken. Die aktuellsten vollständigen Daten dafür liegen für das Jahr 2020 vor. Demnach konnte Deutschland alle seine Minderungsverpflichtungen unter der europäischen ⁠ NEC-Richtlinie ⁠ (National ⁠ Emission ⁠ Reduction Commitments – Richtlinie über nationale Emissionsminderungsverpflichtungen) einhalten. Die Emissionen von Ammoniak konnten 2020 gegenüber 1990 um rund 25 Prozent vermindert werden, die Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden sogar um ca. 60 Prozent bzw. um fast 66 Prozent gegenüber 1990. Die Weltgesundheitsorganisation ⁠ WHO ⁠ hat im September neue Leitlinien für gesunde Luft vorgelegt. Aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse der letzten 20 Jahre empfiehlt die Behörde deutlich niedrigere Werte unter anderem für Feinstaub und Stickstoffdioxid. Messner: „Laut Europäischer Umweltagentur gilt die Luftverschmutzung in den 27 EU-Mitgliedstaaten weiterhin als erhebliche gesundheitliche Belastung, die zu zahlreichen vorzeitigen Todesfällen und Krankheiten führt. Feinstaub stellt dabei die größte Bedrohung dar: In Deutschland führt die Europäische Umweltagentur für das Jahr 2019 53.800 vorzeitige Todesfälle auf eine dauerhafte Belastung mit Feinstaub zurück. Derzeit werden die von der WHO neu vorgeschlagenen Werte in Deutschland fast alle überschritten. Im Herbst wird die EU-Kommission eine Änderung der Luftqualitätsrichtlinie vorschlagen. Die Grenzwerte sollen sich dabei den Richtwerten der WHO annähern. Deutschland wird diese Novellierung der Luftqualitätsrichtlinie unterstützen.“ Deutschland hat sich mit der europäischen NEC-Richtlinie zu einer weiteren deutlichen Verringerung der Emissionen von Luftschadstoffen bis 2030 verpflichtet. Die hierfür geplanten Maßnahmen sind im nationalen Luftreinhalteprogramm festgelegt und werden zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität führen – für die Einhaltung der WHO-Werte reicht dies aber nach einer ersten Abschätzung des ⁠ UBA ⁠ nicht. Dirk Messner: „Für wirklich gesunde Luft muss die Schadstoffbelastung dauerhaft und deutschlandweit weiter verringert werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf über die bereits im Luftreinhalteprogramm festgelegten Maßnahmen hinaus. Ziel muss es sein, unsere Luft so sauber wie möglich zu kriegen. Denn die aktuellen Daten der WHO zeigen: Jedes Mikrogramm Luftbelastung weniger ist gut für unsere Gesundheit.“

Ръководство: Програми за Качеството на Атмосферния Въздух

Particulate matter (⁠ PM10 ⁠) is one of the air pollutants, which pose a major risk to public health. This is why EU legislation has set limit values for PM10. In case of persistent and high exceedances of these limit values the “Directive 2008/50/EC on ambient air quality and cleaner air for Europe” proposes air quality plans as a complex, though effective, instrument to reduce air quality level exceedances. Developing and appropriately applying air quality plans requires particular expertise at the levels of affected municipal authorities, of data collecting authorities, of modelling engineering offices and of supervising regional authorities. The “Guideline on Air Quality Plans” has been developed during an advisory assistance project with Bulgaria. It presents the most important aspects, which have to be taken into account when developing and revising air quality plans. Complex topics are illustrated by easily understandable figures. References to the Bulgarian case provide the link between theory and practice. A comprehensive selection of potentially appropriate mitigation measures is listed at the end of the document. Veröffentlicht in Broschüren.

Guideline on Air Quality Plans

Particulate matter (⁠ PM10 ⁠) is one of the air pollutants, which pose a major risk to public health. This is why EU legislation has set limit values for PM10. In case of persistent and high exceedances of these limit values the “Directive 2008/50/EC on ambient air quality and cleaner air for Europe” proposes air quality plans as a complex, though effective, instrument to reduce air quality level exceedances. Developing and appropriately applying air quality plans requires particular expertise at the levels of affected municipal authorities, of data collecting authorities, of modelling engineering offices and of supervising regional authorities. The “Guideline on Air Quality Plans” has been developed during an advisory assistance project with Bulgaria. It presents the most important aspects, which have to be taken into account when developing and revising air quality plans. Complex topics are illustrated by easily understandable figures. References to the Bulgarian case provide the link between theory and practice. A comprehensive selection of potentially appropriate mitigation measures is listed at the end of the document. Veröffentlicht in Broschüren.

Auf dem Weg zu einer neuen Europäischen Luftqualitätsrichtlinie

Die aktuell in Europa geltenden Luftqualitätsgrenzwerte sind teilweise mehr als 20 Jahre alt und entsprechen nicht den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung. Im Ergebnis eines umfangreichen Fitness Checks der aktuell geltenden Luftqualitätsrichtlinie hat die EU-Kommission am 26. Oktober 2022 ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie vorgelegt, dem am 24. April 2024 durch das Europäische Parlament politisch zugestimmt wurde. Die Broschüre stellt die wichtigsten Neuerungen im Vergleich zu den derzeit gelten Luftqualitätsrichtlinien vor. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Luftqualitätsgrenzwerte in Deutschland 2022 erneut nahezu überall eingehalten

Schutz der Gesundheit ist dennoch nicht sichergestellt 2022 gab es das fünfte Jahr in Folge keine Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in Deutschland. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von 40 µg/m³ Luft wurde nach aktueller Datenlage nur noch an zwei verkehrsnahen Messstationen in München und Essen überschritten. Das zeigt die vorläufige Auswertung der Messdaten der Länder und des Umweltbundesamtes (Stand 31.01.2023) von bislang rund 500 Messstationen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA): „Auch 2022 setzte sich die positive Entwicklung der letzten Jahre fort. Das ist zunächst sehr erfreulich. Trotz der erzielten Fortschritte muss jedoch berücksichtigt werden, dass die geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid vor mehr als 20 Jahren festgelegt wurden und nicht den heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung entsprechen. Die EU-Kommission schlägt daher in ihrem Entwurf für eine neue Luftqualitätsrichtlinie schärfere, sich stärker an den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientierende Grenzwerte vor.“ Stickstoffdioxid: Im Jahr 2021 waren drei Städte von einer Überschreitung des NO 2 -Grenzwertes betroffen. 2022 werden es voraussichtlich nur noch zwei Städte sein. Nach Auswertung der bereits jetzt vorliegenden Daten der automatisch messenden Stationen liegt auf jeden Fall München mit einem Jahresmittelwert von 49 µg/m³ über dem Grenzwert von 40 µg/m³. Nach abschließender Auswertung der Daten von Passivsammlern, die im Labor analysiert werden müssen und deren vollständige Ergebnisse erst im Mai vorliegen, ist eine Grenzwertüberschreitung auch in Essen zu erwarten. Den deutlich strengeren ⁠ WHO ⁠-Richtwert für das NO 2 -Jahresmittel (10 µg/m³) hielten rund drei Viertel aller Messstationen - vor allem in Ballungsräumen und Städten - nicht ein. Die Betrachtung der mittleren Konzentrationswerte zeigt, dass sich der Rückgang auch 2022 fortsetzte, allerdings die mittleren NO 2 -Jahresmittelwerte nur knapp unter denen von 2021 lagen. Hauptquelle der Stickstoffoxide in Städten ist der Straßenverkehr, und hier sind es vor allem Diesel-Pkw. Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie trugen in den vergangenen Jahren zu einem Rückgang der NO 2 -Konzentrationen bei. Im Verlauf des Jahres 2022 normalisierte sich das Mobilitätsverhalten aber wieder zunehmend. Im Wesentlichen gehen die Rückgänge daher auf eine fortschreitende Erneuerung der Fahrzeugflotte zurück. Es sind zunehmend deutlich sauberere Fahrzeuge in den Städten unterwegs, wie beispielweise auch schadstoffärmere Busse. Feinstaub: Die geltenden Grenzwerte für Feinstaub (PM 10 und PM 2,5 ) wurden erneut deutschlandweit eingehalten. 42 Prozent der Messstationen wiesen jedoch PM 10 -Jahresmittelwerte oberhalb des Luftgüteleitwertes der WHO auf. An fast allen der etwa 200 Stationen (99,5%) wurde der WHO-Richtwert für Feinstaub PM 2,5 (5 µg/m³) überschritten. Die mittleren Feinstaubwerte lagen auf dem Niveau des Vorjahres. Messner: „In ihrer Folgenabschätzung zum Vorschlag der neuen Luftqualitätsrichtlinie stuft die EU-Kommission die Luftverschmutzung als erhebliche gesundheitliche Belastung ein.  Dabei geht die größte Bedrohung von dauerhaft zu hohen Feinstaubkonzentrationen aus, die zu zahlreichen vorzeitigen Todesfällen – etwa 28.000 in Deutschland und etwa 238.000 in der EU – und Krankheiten führt. Der im Oktober 2022 veröffentlichte Kommissionsvorschlag für eine neue Luftqualitätsrichtlinie sieht demzufolge deutlich abgesenkte Grenzwerte für 2030 vor. Deutschland begrüßt die Bestrebungen zur Verbesserung der Luftqualität und wird dieses Ziel in den laufenden europäischen Verhandlungen weiter unterstützen.“ Hauptquellen für die Feinstaubbelastung in Ballungsräumen und Städten sind der Straßenverkehr (Auspuffabgase und insbesondere Bremsen- und Reifenabrieb) sowie Öfen und Heizungen in Wohnhäusern. Kraft- und Fernheizwerke, die Metall- und Stahlerzeugung und auch der Umschlag von Schüttgütern sind weitere Feinstaubquellen. Zudem tragen insbesondere die Ammoniakemissionen aus der Tierhaltung zur Feinstaubbildung bei. Feinstaub kann aber auch als Folge von Bodenerosion oder Waldbränden auftreten, aber auch durch Transport von Staub aus der Sahara. Ozon: Die Ozonbelastung war im Jahr 2022 trotz sommerlicher Hitzeperiode hinsichtlich der Überschreitung geltender Ziel- und Schwellwerte eher durchschnittlich im Vergleich zu den Vorjahren. Dennoch wurden die WHO-Richtwerte für Ozon flächendeckend (100%) verfehlt. Die zunehmende Häufigkeit sommerlicher Hitzeperioden in den letzten Jahren in Deutschland zeigt zwar keine Zunahme der Ozonspitzenkonzentrationen, jedoch nimmt die mittlere Ozonbelastung in Städten zu. In Verbindung mit der sich im Zuge des Klimawandels weiter verschärfenden Hitzebelastung führt das zu einem steigenden gesundheitlichen Problem für die dort lebenden Menschen. Ozon wird nicht direkt freigesetzt, sondern bei intensiver Sonneneinstrahlung durch photochemische Prozesse aus Vorläuferschadstoffen gebildet. Die Ozonvorläuferstoffe - Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen− stammen hauptsächlich aus vom Menschen verursachten Quellen, etwa dem Straßenverkehr, aus Feuerungsanlagen und der Verwendung von lösemittelhaltigen Produkten, wie Farben, Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel. Aber auch natürliche Quellen flüchtiger organischer Verbindungen -Ausdünstungen aus Laub- und Nadelbäumen – tragen zur Ozonbildung bei. Die Genauigkeit der Daten Die Auswertung basiert auf vorläufigen, noch nicht abschließend geprüften Daten aus den Luftmessnetzen der Länder und des Umweltbundesamtes, Stand 31.01.2023. Aufgrund der umfangreichen Qualitätssicherung in den Messnetzen stehen die endgültigen Daten erst Mitte 2023 zur Verfügung. Die zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Daten lassen aber eine generelle Einschätzung des vergangenen Jahres zu.

Neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt

Am 6. August 2010 treten in Deutschland strengere Vorgaben für die Luftqualität in Kraft. Damit wird die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Erstmals werden Luftqualitätswerte für die besonders gesundheitsschädlichen kleinen Feinstäube (Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer; PM2.5) festgesetzt. Das 8. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) dienen der 1:1-Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Für den Vollzug der neuen Vorschriften sind die Bundesländer zuständig. Eine wichtige Maßnahme zur Einhaltung der Grenzwerte kann die Einrichtung einer Umweltzone mit Einfahrverboten für schadstoffreiche Kraftfahrzeuge sein. Die Länder haben bereits mehr als 40 Umweltzonen in Kraft gesetzt.

Luftqualität: EU-Kommission ermahnt Deutschland

Am 30. September 2010 forderte die Europäische Kommission die Tschechische Republik, Österreich, Polen, Slowakei und Deutschland auf, die EU-Luftqualitätsnormen einzuhalten. Die betreffenden Länder haben es bisher versäumt den übermäßigen Ausstoß von Feinstaub-Partikeln wirksam zu bekämpfen. Innerhalb von zwei Monaten müssen die Mitgliedstaaten eine begründete Stellungnahme an die Behörden zu schicken. Wenn die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhält, kann sie die Fälle an den Europäischen Gerichtshof verweisen. Die Richtlinie 2008/50/EG schreibt vor, dass für Feinstaub in der Größe von 10 Mikrometern( PM10) bestimmte Grenzwerte eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte gelten seit 2005 und legen Obergrenzen für die jährliche Konzentration sowie für die tägliche Konzentration fest, die nicht mehr als 35 Mal pro Kalenderjahr überschritten werden darf. Weil die EU-Mitglieder Schwierigkeiten hatten, diese Werte einzuhalten, gab es die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen Fristverlängerungen bis Juni 2011 zu beantragen. Doch viele der Anträge fielen bei der EU-Kommission durch und über einige Ausnahmen muss die Behörde noch befinden. Feinstaub-Partikel (PM10) finden sich insbesondere in Schadstoffemissionen von Industrie, Verkehr und Heizungsanlagen in Wohnungen und Häusern. Sie können Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs verursachen und die Lebenserwartung verkürzen.

Fristverlängerungen zur Einhaltung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten

Der seit 2010 geltende Luftqualitäts-Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurden in einigen Gebieten Deutschlands nicht eingehalten. Die europäische Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) räumt die Möglichkeit ein, für die betroffenen Gebiete bei der Europäischen Kommission eine Fristverlängerung für die Einhaltung der Grenzwerte zu beantragen. Bis zum 01.Januar 2015 kann die Grenzwerteinhaltung von den Kommunen maximal aufgeschoben werden. Voraussetzung dafür sind genaue Aufstellungen, welche Maßnahmen in den Städten wann getroffen werden sollen und welches Minderungspotential gesehen wird. In ihrem Beschluss vom 20. Februar 2013 teilte die Europäische Kommission mit, dass sie bei 33 von 57 Fristverlängerungsanträgen deutscher Regionen Einwände erhebt. Die eingereichten Unterlagen sind nach Auffassung der Kommission nicht ausreichend und gehen in einigen Fällen nicht über das Niveau von Entwürfen hinaus. Halten die Kommunen die Grenzwerte nicht ein, droht Deutschland im schlimmsten Fall ein Vertragsverletzungsverfahren von der EU mit hohen Strafzahlungen.

Überwachung und Beurteilung der Luftqualität in Schleswig-Holstein

Die Aufgabe der Überwachung und Beurteilung der Luftqualität in Schleswig-Holstein wird von der Lufthygienischen Überwachung (LÜSH) übernommen. Die Basis der Aufgabe bildet die landesweite Ermittlung der Luftbelastung und von atmosphärischen Stoffeinträgen mit automatischen, kontinuierlichen und sammelnden Verfahren. Rechtsgrundlagen sind Richtlinien der Europäischen Union zur Luftqualität und bundesgesetzliche Regelungen. Diese Untersuchungen finden in allen Bundesländern statt. Es bestehen umfangreiche Verpflichtungen zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Berichterstattung gegenüber dem Bund und der EU. Das Umweltbundesamt übernimmt die Rolle des Berichterstatters für den Mitgliedstaat Deutschland und ist gemäß "INSPIRE-Richtlinie" als datenbereitstellende Stelle benannt. Die Daten aus den Bundesländern werden beim Umweltbundesamt gesammelt - die automatisch erhobenen Messdaten werden beispielsweise stündlich aktualisiert. Gemäß Anlage 14 (zu § 30) der 39. BImSchV über die Unterrichtung der Öffentlichkeit müssen die aktuellen Informationen über die Luftschadstoffwerte der Öffentlichkeit routinemäßig zugänglich gemacht werden. Die Daten aus Schleswig-Holstein sind über das Umweltportal Schleswig-Holstein abrufbar. Genutzt wird dazu eine Schnittstelle zur Luftmessdatenbank des Umweltbundesamtes. Ergänzender Hinweis: die Station "Westerland" gehört nicht zum Luftmessnetz Schleswig-Holstein, sondern wird vom Umweltbundesamt betrieben. Weitere Quellen mit Informationen über aktuelle Luftschadstoffkonzentrationen (Verweise s. u.): Landesportal Schleswig-Holstein, Thema "Luftqualität" Open Data Schleswig-Holstein Videotext: NDR Text, Seite 676 (3 Seiten) Ansagedienst (Ozon): 04821 - 95106 (Für Anrufe dieser Nummer fallen Festnetz- oder Mobilfunkgebühren an.) Luftqualitätsportal des Umweltbundesamtes Informationen der Europäischen Umweltagentur (englisch, link zu "users´ corner")

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