Messstellen in Fließgewässern für den Nitratbericht für die Jahre 2008, 2012 & 2016 sowie für Phosohor für das Jahr 2016 in Deutschland - Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) in Deutschland.
Auf den innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete liegenden landwirtschaftlichen Flächen bestehen nach § 13a DüV strengere Anforderungen für die Düngung aus Gründen des Grundwasserschutzes. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Ziele nach EG-Wasserrahmenrichtlinie und Nitratrichtlinie hinsichtlich der Nitratbelastung des Grundwassers zu erreichen und auf Dauer einzuhalten. Die Ausweisung dieser "roten Gebiete" mit Stand 01/2024 erfolgte durch das LANUV NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Grundlage für die Ausweisung sind die Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 4 AVV GeA. Dieses Messnetz enthält alle Messstellen des WRRL-Messnetzes Qualität (WRRL-Messstellen) und des EUA-/Nitrat-Messnetzes, sofern sie den Anforderungen nach Anlage 1 AVV GeA entsprechen. Nach § 3 und § 5 AVV GeA muss bei der Ermittlung der Nitratkonzentrationen in Gebieten, in denen denitrifizierende Verhältnisse (Nitratabbau) im Grundwasser vorliegen, gemäß Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) der Nitratgehalt im Grundwasser vor der Denitrifikation nach der bestverfügbaren Methodik berechnet werden. Dieser Wert muss entsprechend - sofern höher – anstelle der Nitratkonzentration berücksichtigt werden. Ausgangsflächen für die Ausweisung sind die Grundwasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie der dritten Zustands- und Trendbewertung, in denen eine Nitratbelastung oder ein anhaltend steigender Nitrattrend aktuell besteht (Datengrundlage WRRL-Messstellen des 3. Monitoringzyklus 2013-2018). Zusätzlich müssen Grundwasserkörper (GWK) berücksichtigt werden, innerhalb derer eine Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit landwirtschaftlichem Nutzungseinfluss eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes oder einen steigenden Nitrattrend oder unter Berücksichtigung der Denitrifikation (s.o.) eine Überschreitung des Nitratschwellenwertes aufweist. Im nächsten Schritt erfolgt innerhalb dieser betroffenen GWK eine Abgrenzung zwischen belasteten und unbelasteten Teilgebieten (immissionsbasierte Abgrenzung). Dazu werden neben den an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes gemessenen Nitratkonzentrationen (2016-2019) hydrogeologische, hydraulische oder hydrogeologische und hydraulische Kriterien auf Grundlage von Grundwassergleichenkarten, einer modellierten Grundwasseroberfläche des Landes, und hydrogeologischen Karten verwendet. Die so abgegrenzten belasteten Teilgebiete werden als mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a DüV ausgewiesen. Sofern ein Anteil von mindestens 20 Prozent einer landwirtschaftlichen Referenzparzelle (in NRW: Feldblock) innerhalb eines belasteten Gebiets liegt, wird entsprechend § 7 AVV GeA deren Gesamtfläche den mit Nitrat belasteten Gebieten zugerechnet. Zur Klärung der Betroffenheit der einzelnen landwirtschaftlichen Flächen ab 01.01.2024 dient das Thema "Betroffene Feldblöcke (Stand: 21.09.2023) innerhalb der mit Nitrat belasteten Gebiete (01/2024)".
Gewässerdaten nach EU-Nitratrichtlinie 91/676/EC
Gewässerdaten nach EU-Nitratrichtlinie 91/676/EC
Gewässerdaten nach EU-Nitratrichtlinie 91/676/EC
Gewässerdaten nach EU-Nitratrichtlinie 91/676/EC
Art der Messstelle: Brunnen. Die Messstelle Befindet sich im oberer Grundwasserleiter. Sie gehört zum Koordinierungsraum Tideweser (4900). Der Grundwasserleiter heißt: Wümme Lockergestein rechts.
Art der Messstelle: Brunnen. Die Messstelle Befindet sich im oberer Grundwasserleiter. Sie gehört zum Koordinierungsraum Aller (4800). Der Grundwasserleiter heißt: Örtze Lockergestein rechts.
Art der Messstelle: Brunnen. Die Messstelle Befindet sich im oberer Grundwasserleiter. Sie gehört zum Koordinierungsraum Aller (4800). Der Grundwasserleiter heißt: Örtze Lockergestein links.
Art der Messstelle: Brunnen. Die Messstelle Befindet sich im oberer Grundwasserleiter. Sie gehört zum Koordinierungsraum Aller (4800). Der Grundwasserleiter heißt: Böhme Lockergestein rechts.
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Bund | 76 |
Land | 113 |
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Förderprogramm | 39 |
Gesetzestext | 2 |
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Text | 23 |
unbekannt | 25 |
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