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FP6-SUSTDEV, Integration of European Wetland research in a sustainable management of water cycle (EUROWET)

The final goal of the EUROWET project is to integrate the substantial multidisciplinary European research in wetlands to help attain the sustainable management of the water cycle. This will be achieved by the translation of state-of-the art science developed at both national and European levels, into practical guidance for end-users. This will be achieved by a comprehensive review, expert assessment and a focussed dissemination strategy. There is considerable scientific knowledge and technical experience gained in diverse aspects of wetland science and management including hydrology, biogeochemistry, ecology restoration, socio-economic and policy analysis. However the results of research and management experience are still too fragmentary and not sufficiently orientated to problem-solving or simply inadequately framed to be effectively transferred to, or used by, stakeholders and policy-makers. Simultaneously the general outcome of the scientific research has been increased awareness of the significance of wetlands in delivering goods and services important for human welfare including quality of life, biodiversity conservation and maintenance or enhancement of environment quality. Despite this wetlands continue to be degraded and lost throughout Europe without adequate consideration of the wider benefits to be achieved from this management. The new Water Framework Directive (WFD) promotes a unique opportunity to redress this problem by means of the holistic, integrated approach to water management. There is currently in preparation horizontal guidance on Wetlands as part of the Common Implementation Strategy (CIS) process. There is however work still to be done on providing more specific scientific and technical guidance on the effective implementation of the Directive with respect to wetlands. This is particularly the case in relation to Integrated River Management, the CIS cluster within which wetlands are being considered in the WFD.

Nitratbelastete Gebiete gemäß §13a Düngeverordnung (WMS)

Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von besonders mit Nitrat belasteten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten dient dem Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Nitrat, und erfolgt durch die Bundesländer.

Indikator: Nitrat im Grundwasser

<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Die europäische Nitratrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie sowie die deutsche Grundwasser- und Trinkwasserverordnung verpflichten dazu, Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter zu verhindern.</li><li>Seit 2008 wird der Grenzwert jedes Jahr an etwa jeder sechsten Messstelle überschritten.</li><li>Umfangreiche Änderungen des Düngerechts erlauben seit 2023 die Ausweisung besonders belasteter Gebiete verbunden mit strengeren Bewirtschaftungsauflagen sowie den Aufbau eines nationalen Monitoringprogramms.</li><li>Der landwirtschaftlich bedingte Eintrag von Nährstoffen ist wesentliche Ursache für hohe Nitratkonzentrationen im Grundwasser.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>In der Landwirtschaft wird Nutzpflanzen Stickstoff durch Dünger zugeführt. Oft wird Dünger jedoch nicht standort- und nutzungsgerecht ausgebracht. Überschüssiger Stickstoff wird ausgewaschen und gelangt als Nitrat ins Grundwasser und andere Gewässer. In Flüssen und Seen führt das zur Überdüngung (siehe Indikatoren <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-fluesse">„Ökologischer Zustand der Flüsse“</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-oekologischer-zustand-der-seen">„Ökologischer Zustand der Seen“</a>), im Grundwasser zu Stickstoffanreicherungen und Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes. Nitrat kann im menschlichen Körper in Nitrosamine umgewandelt werden. Bei Säuglingen kann es dadurch zu einer Störung des Sauerstofftransports kommen (Methämoglobinämie). Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/wasserwirtschaft/qualitaet-des-trinkwassers-aus-zentralen">Trinkwasser</a> wird der Grenzwert zwar nur sehr selten überschritten, allerdings ist es aufwändig und teuer, in den Wasserwerken Nitrat aus dem Rohwasser zu entfernen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Die europäische <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:31991L0676">Nitratrichtlinie</a> (EU-RL 91/676/ EWG) hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Seit 2008 liegt der Anteil der Messstellen, die den Grenzwert überschreiten, zwischen 15 und 19 %. Auch der Anteil der Messstellen mit einem erhöhten Nitrat-Gehalt über 25 mg/l stagniert seit 2008 bei etwa 33–38 %. Seit 2016 ist die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes auch Ziel der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Nachhaltigkeitsstrategie</a> der Bundesregierung (BReg 2016).</p><p>Das zentrale Element zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ist die <a href="https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Duengung.html">Düngeverordnung</a>. Sie definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Aktionsprogramms. Im Februar 2020 legte die Bundesregierung einen mit der EU abgestimmten neuen Entwurf vor, dem der Bundesrat am 27. März 2020 zustimmte. Seit 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung rechtskräftig.</p><p>Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland am 21.06.2018 wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt, weil diese nur unzureichend umgesetzt sei und die bisher eingeleiteten Maßnahmen nicht ausgereicht hatten, eine deutliche Reduzierung der Nitratbelastung zu erzielen<a href="http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?pro=&amp;nat=or&amp;oqp=&amp;dates=&amp;lg=&amp;language=de&amp;jur=C%2CT%2CF&amp;cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&amp;num=C-543%252F16&amp;td=%3BALL&amp;pcs=Oor&amp;avg=&amp;page=1&amp;mat=or&amp;jge=&amp;for=&amp;cid=480942#">&nbsp;(Rs. C-543/16)</a>. Deutschland hat daraufhin wiederholt sein Düngerecht, insbesondere die Düngeverordnung (DüV) umfangreich überarbeitet. Diese erlaubt nun belastete Gebiete gesondert auszuweisen und dort strengere Bewirtschaftungsauflagen geltend zu machen. Daneben baut Deutschland seit 2019 ein nationales Monitoringprogramm auf, das jährlich Aussagen über die Nährstoffbelastung und die Wirkung der Maßnahmen der DüV ermöglichen soll. Rechtliche Grundlage für dieses Wirkungsmonitoring soll zukünftig eine neue Monitoringverordnung bilden. Das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde am 01.06.2023 eingestellt. In wie weit die nun umgesetzten zusätzlichen Maßnahmen ausreichen, um die Nitratbelastung des Grundwassers zu verringern, werden die Messungen in den kommenden Jahren zeigen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Deutschland muss regelmäßig Daten über den Zustand des Grundwassers an die Europäische Umweltagentur (EUA) übermitteln. Dafür wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zum EUA-Grundwassermessnetz zusammengefasst. Die Daten werden über das Umweltbundesamt an die EUA gemeldet. Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ vergleicht die Messstellen, an denen der Grenzwert überschritten wird, mit der Gesamtzahl der Messstellen.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/grundwasserbeschaffenheit">"Grundwasserbeschaffenheit"</a>.</strong></p>

Indikatoren für veränderte Lichtverhältnisse in marinen Unterwasserökosystemen, Vorhaben: Rechtliche Dimensionen

Aufbau einer bundesweiten zentralen Meldedatenbank (ZMD) zur automatischen Übertragung und Speicherung länderübergreifender Transporte von Wirtschaftsdüngern zwischen bestehenden bundeslandspezifischen Meldeprogrammen für Wirtschaftsdünger, Teilprojekt A

Aufbau einer bundesweiten zentralen Meldedatenbank (ZMD) zur automatischen Übertragung und Speicherung länderübergreifender Transporte von Wirtschaftsdüngern zwischen bestehenden bundeslandspezifischen Meldeprogrammen für Wirtschaftsdünger, Teilprojekt B

Eutrophierte Gebiete gemäß §13a Düngeverordnung (Download/WFS)

Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von eutrophierten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von eutrophierten Gebieten dient dem Schutz der Oberflächengewässer vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Phosphor, und erfolgt durch die Bundesländer.

Eutrophierte Gebiete gemäß §13a Düngeverordnung (WMS)

Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von eutrophierten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von eutrophierten Gebieten dient dem Schutz der Oberflächengewässer vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Phosphor, und erfolgt durch die Bundesländer.

Nitratbelastete Gebiete gemäß §13a Düngeverordnung (WFS)

Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von besonders mit Nitrat belasteten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten dient dem Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Nitrat, und erfolgt durch die Bundesländer.

Düngung - Was ist erlaubt? Was nicht? Das Düngerecht Wer ist für was zuständig? Wohin mit der Gülle? – Meldeprogramm zum Verbleib von Wirtschaftsdünger Zusatzvorschriften für mit Nitrat belastete Gebiete Betriebliche Daten als Grundlage für die Evaluierung der Düngeverordnung nutzen

Die Düngung ist eine der ältesten Maßnahmen im Acker- und Pflanzenbau. Schon in früheren Jahrhunderten nutzten die Bauern ohne Detailkenntnis die ertragssteigernde Wirkung der Nährstoffe. Heute ist die bedarfsgerechte Düngung unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft. Die Düngung versorgt Kulturpflanzen mit notwendigen Nährstoffen, um Qualität und Gesundheit der Kulturpflanzen und damit der Ernteprodukte verbessern sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und zu fördern. Bei der Anwendung von Düngemitteln sind jedoch nicht nur Ertragssteigerung und ökonomisch-effizienter Düngereinsatz von Interesse. Es müssen auch Aspekte der Umweltwirkung und Umweltverträglichkeit der Düngungsmaßnahmen beachtet werden. Bei der Anwendung von Düngemitteln gelten für Landwirte die Grundsätze der "guten fachlichen Praxis". Dies soll gewährleisten, dass die Nährstoffzufuhr bedarfsgerecht und verlustarm erfolgt und die Gesundheit von Menschen und Tieren und der Naturhaushalt nicht gefährdet werden. Das Düngegesetz (DüngG) ist die gesetzliche Grundlage für die nachfolgenden Verordnungen. Mit den rechtlichen Vorgaben wird die Düngung geregelt. Damit sollen die Effizienz der Düngung erhöht, mögliche Beeinträchtigungen von Grundwasser und Oberflächengewässern verringert und Ammoniakemissionen aus landwirtschaftlichen Quellen vermindert werden. Düngeverordnung (DüV) Düngemittelverordnung (DüMV) Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) Landesverordnungen: Verordnung über Aufzeichnungs- und Meldepflichten zum Verbleib von Wirtschaftsdünger des Landes Sachsen-Anhalt (WDüngVerbleibVO LSA) Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten (DüngeMitteilungsVO) Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften (DüngeRZusVO) Zuständig für den Vollzug der Düngeverordnung (DüV) und der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Fachaufsicht liegt beim Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit . Auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes stehen weiterführende Informationen zum Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger sowie eine Liste der Ansprechpartner in den Landkreisen zur Verfügung. Fachliche Grundlagen und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zur Verfügung gestellt. Die Düngemittelverkehrskontrolle (Überwachung der Herstellung und des Inverkehrbringens entsprechend der Regelungen in der Düngemittelverordnung) obliegt dem Landesverwaltungsamt, Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit. Die am 13. Juli 2018 erlassene Landesverordnung verpflichtet jeden Betrieb, der in der Summe mehr als zweihundert Tonnen Wirtschaftsdünger jährlich abgibt und/oder aufnimmt, in das vom Land Sachsen-Anhalt bereitgestellte Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zu melden. Weitere Informationen zum Programm sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner werden von der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau zur Verfügung gestellt. Gemäß § 13a der novellierten Düngeverordnung vom 28. April 2020 sind die Bundesländer verpflichtet, mit Nitrat und Phosphor belastete Gebiete auszuweisen und in diesen zusätzliche düngerechtliche Anforderungen festzulegen. Die Ausweisung dieser Gebiete erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10. August 2022. Die Gebietskulissen sind im webbasierten Geodaten-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (LVermGeo) veröffentlicht worden. Mit der Verordnung über zusätzliche düngerechtliche Vorschriften (DüngeRZusVO) vom 21. März 2023, die mit Wirkung vom 30. März 2023 in Kraft getreten ist, setzt Sachsen-Anhalt den § 13a der Düngeverordnung um, in dem sie für die ausgewiesene Gebietskulisse zusätzliche Anforderungen festlegt. Folgende zusätzliche Anforderungen haben Landwirte mit Flächen in mit Nitrat belasteten Gebieten umzusetzen: verpflichtende Nährstoffuntersuchung von Wirtschaftsdüngern (Ausnahme: Festmist von Huf- und Klauentieren) und Gärrückständen sowie verpflichtende jährliche Nmin-Bodenuntersuchungen (Ausnahme: Dauer-, Grünlandflächen, Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau). Die Sperrfristverlängerung für Gemüse, Erdbeeren und Beerenobst entfällt. Eine Ausweisung der durch Phosphor eutrophierten Gebiete erfolgt nicht mehr. Dafür gelten landesweit auf Flächen an Gewässern erweiterte Gewässerabstände beim Einsatz von stickstoff- bzw. phosphathaltigen Düngemitteln. Weitere Informationen bietet die Internetseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens zur Nitratrichtlinie hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, ein Monitoringprogramm einzurichten, das in kurzen Zeiträumen Aussagen über die Wirkung der Düngeverordnung (DüV) zulässt. Dieses Monitoring soll auch die regelmäßige Überprüfung der mit Nitrat belasteten bzw. durch Phosphor eutrophierten Gebiete ("Rote Gebiete") ermöglichen. Die Landesregierungen können mittels Rechtsverordnung Vorlage-, Melde- oder Mitteilungspflichten über die Aufzeichnungen zur Düngung festlegen. Mit der "Verordnung über düngerechtliche Mitteilungspflichten im Land Sachsen-Anhalt" von 2021 regelt Sachsen-Anhalt die Mitteilungspflichten zur Düngung für landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen in Sachsen-Anhalt bewirtschaften. Gleichzeitig wird mit der vorliegenden Verordnung die Datenbasis für die Evaluierung der Düngeverordnung geschaffen, unter anderem zu den aktuellen Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft. Das Emissionsmonitoring als Teil des Monitoringprogramms hat eine besondere Bedeutung für die Dokumentation kurzfristiger Auswirkungen der DüV. Mit Hilfe der mitzuteilenden betrieblichen Daten lässt sich das Risiko einer Austragsgefährdung für Nitrat bzw. Phosphor in Gewässer abschätzen. Die Mitteilung der landwirtschaftlichen Betriebe an die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) umfasst die Aufzeichnungen nach § 10 DüV, u. a. den gesamtbetrieblichen Düngebedarf und Nährstoffeinsatz sowie schlagbezogene Aufzeichnungen zur Düngebedarfsermittlung und zur aufgebrachten Nährstoffmenge. Die Übermittlung der Mitteilungen erfolgt ausschließlich in elektronischer Form nach den Vorgaben der LLG. Der Mitteilungspflicht ist jeweils bis zum Ablauf des 30. April nachzukommen. Weiterführende Informationen sind auf der Internetseite der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau abrufbar.

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