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Nationaler Stand der Technik für die Intensivtierhaltung unter der Berücksichtigung der BVT-Schlussfolgerungen (IRPP BREF)

Die europäischen Umweltstandards für die Intensivhaltung wurden als ‚Beste verfügbare Techniken‘ (BVT) im BVT-Merkblatt (IRPP ⁠ BREF ⁠, 2017) beschrieben. Die BVT-Nr. 19 in den BVT-Schlussfolgerungen (EU) 2017/302 der Kommission vom 15. Februar 2017 betrifft die Aufbereitung von Wirtschaftsdüngern. Ziel des Vorhabens war die Bewertung von Aufbereitungstechniken von Gülle und Gärresten. Der Bericht umfasst eine Klassifikation aller Aufbereitungstechniken aus sieben europäischen Ländern mit bedeutender Intensivtierhaltung. Für eine umweltentlastende Anwendung von Aufbereitungsanlagen sind regionale N- und P-Bilanzierungen erforderlich, damit die Anlagen einen Betrag zur Nährstoffreduzierung leisten. Der Bericht beinhaltet praktikable Ansätze zur Beurteilung der Nährstoffüberhänge, besonders in Gebieten mit hoher Viehbesatzdichte. Es wird gezeigt, wie eine nachhaltig verträgliche Nährstoffversorgung erreicht werden kann. Veröffentlicht in Texte | 109/2021.

Validierung von Analyseverfahren, die im Rahmen des Projektes HORIZONTAL entwickelt, jedoch nicht validiert wurden

Die Normung von Analyseverfahren ermöglicht, dass Parameter unter standardisierten Bedingungen qualitätsgesichert ermittelt werden können. Insbesondere dann, wenn Verfahren in gesetzliche Regelwerke einfließen, ist es notwendig, dass die Ergebnisse sicher und vergleichbar sind und der Aufwand im Vollzug vertretbar ist. Derzeit werden viele Parameter in verschiedenen Verordnungen nach unterschiedlichen genormten Verfahren analysiert, was die Überwachungsarbeit erschwert und zudem unnötig teurer macht. Aus diesem Grund wir eine sogenannte horizontale Normung angestrebt, bei der geeignete Analyseverfahren auch Matrices-übergreifend genormt und anschließend EU-weit zitiert werden können. Grundvoraussetzung für die Verabschiedung als Norm ist die Validierung der Verfahren. Bereits vor einigen Jahren erteilte die EU ein Mandat an CEN (Europäisches Komitee zur Normung), um umweltrelevante Parameter  Matrices-übergreifend zu validieren. Allerdings konnten nicht alle für diverse Verordnungsnovellen (z.B. Klärschlammverordnung) wichtigen Parameter im Rahmen dieses Projekts validiert werden. Aus diesem Grund wurde das aktuelle Vorhaben in den Umweltforschungsplan des ⁠ BMUB ⁠ aufgenommen und von der BAM durchgeführt. Im Forschungsvorhaben konnten im Bereich der anorganischen Parameter die CEN/TS 16170 (Elemente mit ICP-OES), CEN/TS 16171 (Elemente mit ICP-MS) und CEN/TS 16175-2 (Quecksilber mit CV-AFS) sowie im Bereich der organischen Parameter die CEN/TS 16181 (⁠ PAK ⁠ mit HPLC und GC), die CEN/TS 16167 (⁠ PCB ⁠ mit GC-MS und GC-ECD) und die CEN/TS 16190 (⁠ Dioxine ⁠, Furane und ⁠ dl-PCB ⁠ mit HR-GC-MS) für die Analyse von Klärschlamm, behandeltem Bioabfall und Boden erfolgreich validiert werden. Die validierten Verfahren stehen nun kurz vor der Verabschiedung als EN (Europäische Norm). Veröffentlicht in Texte | 42/2015.

Environmental protection under TTIP

The declared objective of the planned free trade agreement with the US (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) is to unify EU and USA standards as much as possible by regulatory cooperation. However, an improper design of regulatory cooperation carries considerable risks for environmental protection in the EU: environmental standards might be lowered and environmental properties of products may be endangered. Veröffentlicht in Position.

Advisory Assistance Programme

Since 2000, BMUB’s Advisory Assistance Programme (AAP) has supported the countries of Central and Eastern Europe, the Caucasus, Central Asia and other countries neighbouring the European Union in a development which is aligned to European environmental standards. The exchange and transfer of know-how aims at strengthening environmental administration bodies, raising environmental standards and preparing for environmental investments in the target region of the programme. This brochure presents the AAP and its framework and motivation. It embodies the connection between the history and projects of the program with the Milestones in EU development between 2000 and 2015 on a timeline. Veröffentlicht in Broschüren.

Beratungshilfeprogramm

Seit dem Jahr 2000 unterstützt das Beratungshilfeprogramm (BHP) des ⁠ BMUB ⁠ die Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus und Zentralasiens sowie weitere an die EU angrenzende Staaten bei einer Entwicklung, die sich an europäischen Umweltstandards orientiert. Durch den Austausch und Transfer von Know-how sollen in den Ländern der BHP-Zielregion die Umweltverwaltungen gestärkt, Umweltstandards angehoben und Umweltinvestitionen vorbereitet werden. Diese Broschüre stellt das BHP, seine Rahmenbedingungen und seine Motivation vor. Sie stellt den Zusammenhang der Geschichte und der Projekte des Programms mit den Meilensteinen der EU-Entwicklung zwischen 2000 und 2015 auf einem Zeitstrahl her. Veröffentlicht in Broschüren.

Energiekosten systematisch senken

Leitfaden ‚Energiemanagementsysteme‘ zeigt Unternehmen und Organisationen Einsparpotentiale Stromintensive Unternehmen zahlen eine ermäßigte EEG-Umlage - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie ein Energiemanagementsystem -  EMS - haben. Diese lohnen sich genauso für andere Unternehmen und Organisationen, etwa für Behörden und kirchliche Einrichtungen. Wie sie systematisch ihre Energieeffizienz verbessern können, zeigt ein neuer gemeinsamer Leitfaden des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums. „Unternehmen jeglicher Größe und Branchenzugehörigkeit erhalten eine strukturierte und für jedermann verständliche Gebrauchsanleitung für Energiesparmanagementsysteme. Damit können sie ihre Energiesparpotentiale einfach erkennen und Effizienzsteigerungen zielgerichtet umsetzen“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Für einheitliche Anforderungen an EMS sorgt seit diesem Jahr der neue internationale Standard ISO 50001. Derzeit sind weltweit bereits 900 Unternehmensstandorte gemäß ISO 50001 zertifiziert - davon allein 470 Standorte in Deutschland. Energiesparpläne entwerfen, umsetzen und die Ergebnisse kontrollieren - diese Schrittfolge steckt hinter dem Begriff „Energiemanagementsystem“. Praxisbeispiele zeigen, welches Potential  hier schlummert: ein  Baustoffhersteller reduzierte seine Energiekosten durch den Einsatz von Wärmetauschern um 450.000 Euro pro Jahr und stieß 3.225 Tonnen CO 2 weniger aus. Die Investition amortisierte sich schon nach zwei Jahren. Ein Versandhandel konnte sogar ohne finanziellen Aufwand 5.500 Euro im Jahr einsparen, indem er die Beleuchtung in seiner Möbelhalle überprüfen ließ und optimal einstellte. Der gemeinsame Leitfaden des Umweltbundesamtes und des Bundesumweltministeriums "Energiemanagementsysteme in der Praxis - ISO 50001: Leitfaden für Unternehmen und Organisationen" zeigt, wie es geht. Er bietet eine übersichtliche und praxisorientierte Hilfestellung bei der Einführung eines EMS - unabhängig vom Status quo des Energieverbrauchs, der Größe der Organisation oder der Branche. Im April 2012 wurde die europäische Norm EN 16001 durch die internationale Norm ISO 50001 abgelöst. Damit gibt es erstmalig einheitliche Kriterien für ein zertifiziertes EMS, die in allen Ländern für alle Unternehmen und Organisationen gelten. ISO 50001 beschreibt - wie auch die europäische Vorläufernorm EN 16001 - die Anforderungen eines Energiemanagementsystems. Anhand dessen kann ein Unternehmen eine Energiepolitik entwickeln und einführen, strategische und operative Ziele sowie Aktionspläne bezüglich des Energieeinsatzes festlegen. Mit der Umsetzung der Norm können Unternehmen und Organisationen Energieeinsparpotenziale erkennen und ihre Energieeffizienz verbessern. Der Energieverbrauch lässt sich sehr gezielt senken und die Effizienz auch langfristig deutlich verbessern. Eine Checkliste und ein tabellarischer Vergleich der ISO 50001 mit ISO 14001 und ⁠ EMAS ⁠, den beiden etablierten Umweltmanagementsystemen, geben darüber hinaus eine Orientierung zum Verhältnis von Energie- und Umweltmanagementsystem an die Hand.

Systematische Erfassung aller Quellen nichtionisierender Strahlung, die einen relevanten Beitrag zur Exposition der Bevölkerung liefern können

Im Rahmen des Vorhabens wurden Vorschläge zur systematischen Identifizierung künstlicher Quellen nichtionisierender Strahlung erarbeitet, die einen relevanten Beitrag zur Exposition der allgemeinen Bevölkerung liefern können. Aufgrund der unterschiedlichen Expositionscharakteristika und der ungleichen gesundheitlichen Risiken nieder- und hochfrequenter Strahlung auf der einen und optischer Strahlung auf der anderen Seite wurde von den Forschungsnehmern ein differenziertes Bewertungsschema gewählt. Bei der Mehrzahl der im Rahmen des Projekts als relevant identifizierten Quellen beruht die Einordnung auf der Bewertung unbeabsichtigt emittierter niederfrequenter Felder (z.B. Streufelder). Da alle netzbetriebenen elektrischen Geräte von derartigen Feldern umgeben sind, war die Zahl der in diesem Teil des elektromagnetischen Spektrums zu erfassenden Quellen auch besonders groß. Einige der als relevant bzw. bedingt relevant identifizierten Quellen unterliegen in Deutschland immissionsschutzrechtlichen Regelungen, so z.B. mit hoher Spannung betriebene elektrische Energieversorgungsleitungen und Mobilfunksendeanlagen. Hinsichtlich des Schutzes der Allgemeinheit vor schädlichen Feldeinwirkungen berücksichtigen diese Regelungen neben den Immissionen der betroffenen Anlage allerdings nur Beiträge anderer ortsfester Emittenten vergleichbarer Art. Mögliche Expositionsbeiträge netzbetriebener elektrischer Geräte oder mobiler Hochfrequenzsender (z.B. Mobiltelefone) bleiben unberücksichtigt. Gerätehersteller und Importeure müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts zwar Anforderungen an die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit erfüllen, der Betrieb von Geräten unterliegt aber keinen Regelungen, die den Strahlenschutz unmittelbar betreffen. Bereits einzelne Geräte können bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung Expositionen über den z.B. von der EU als Grenzwerte empfohlenen Höchstwerten verursachen. Die gleichzeitige Einwirkung mehrerer Quellen ist abgesehen von den oben beschriebenen Ausnahmen nicht geregelt. Im Bereich der künstlichen optischen Strahlung existiert eine umfassende gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Exposition aktuell nur im Arbeitsschutz. Die Projektergebnisse geben Hinweise auf Quellen nichtionisierender Strahlung, bei denen hinsichtlich möglicher Expositionen von Personen Kenntnislücken bestehen. Sie geben weiter Hinweise, welche Techniken in Zukunft für die Exposition der Bevölkerung relevant werden könnten. Sie bestätigen indirekt auch die Bedeutung, die dem europäischen Normungsprozess zukommt: Die Anwendung harmonisierter technischer Normen ist zwar nicht verbindlich. Die dort definierten Verfahren werden aber von Herstellern vielfach angewendet, um die Übereinstimmung eines Produktes mit den wesentlichen Anforderungen an die Gerätesicherheit einschließlich des Schutzes vor Gefahren durch Strahlung zu dokumentieren. Die Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen ist eine Voraussetzung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Produkten auf dem europäischen Gemeinschaftsmarkt. Da weitergehende Regelungen derzeit fehlen, können die in europäischen Normen definierten Verfahren auch für den Strahlenschutz hohe Bedeutung erlangen.

Environmental due diligence in EU law

Die Debatte über nachhaltigkeitsbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen in globalen Wertschöpfungsketten hat in letzter Zeit erheblich an Dynamik gewonnen, insbesondere auf EU-Ebene. Allerdings wurde sie bislang von der Konzentration auf menschenrechtliche Sorgfaltspflichten dominiert. Den Besonderheiten einer eigenständigen umweltbezogenen Sorgfaltspflicht wurde dagegen vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit geschenkt. In dieser Hinsicht besteht die größte Herausforderung weiterhin darin, einen materiellen normativen Umweltstandard ("materieller Gegenstand") zu definieren, auf den sich die Sorgfaltspflicht bezieht. In diesem Bericht wird untersucht, wie eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht für Unternehmen in der Europäischen Union gestaltet und im EU-Recht verankert werden kann. Der Bericht skizziert überblicksartig denkbare Konzepte zur Ausgestaltung des "materiellen Gegenstandes" einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht. Dazu gehören im Einzelnen eine positive und eine negative Generalklausel sowie verschiedene Arten der Bezugnahme auf materielle Umweltnormen (internationale Umweltabkommen, lokales Recht am Erfolgsort, heimatstaatliches Recht und soft law). Anschließend wird untersucht, wie die Problematik in dem vom Europäischen Parlament am 10. März 2021 verabschiedeten Entwurf für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen gelöst wurde: Die entsprechende Vorschrift kann dabei als eine Kombination aus Verweisen auf internationale (Hard- und Soft-)Law-Instrumente sowie auf EU-Umweltnormen eingeordnet werden, die jeweils in einem Anhang zur Richtlinie aufgelistet werden sollen. Dieser Ansatz stellt eine wesentliche Änderung gegenüber dem von der Berichterstatterin im ursprünglichen Berichtsentwurf vorgeschlagenen Ansatz (einer negativen Generalklausel) dar. Dieser Bericht schlägt jedoch vor, anstatt sich für eine der beiden Grundkonzepte zu entscheiden, beide miteinander zu kombinieren. Quelle: Forschungsbericht

Seen Biologische Qualitätskomponenten Phytoplankton Probennahme und Aufbereitung

Für die See-Bewertung mit Phytoplankton sind mindestens sechs Probenahmen pro Jahr in der Vegetationsperiode von März/April bis Oktober/November vorzusehen, wobei mindestens vier Untersuchungstermine im Zeitraum Mai bis September liegen sollen. Über dem tiefsten Punkt des Sees sollen von einem Boot aus mit einem Wasserschöpfer Planktonproben entnommen werden. Zum Auffinden der richtigen Stelle sind Tiefenkarten wichtig. Vor jeder Untersuchung sollte eine Überprüfung mit Echolotung oder Lotung und ggf. GPS erfolgen. Für Langzeituntersuchungen ist eine Bojen-Markierung zu empfehlen. Optimal ist die Verwendung eines Tiefen-Integralschöpfers, welcher beim Durchfahren der Wassersäule kontinuierlich und automatisch eine Mischprobe der gesamten Wassersäule entnimmt. Alternativ können Punktproben, je nach Tiefe des Sees in Schritten von 1 m (polymiktische Seen) oder maximal 2 Metern (tiefe Seen) zu einer Mischprobe vereinigt werden. Hierzu sind verschiedene Wasserschöpfer wie Röhren- oder Schlauch-Sampler (s. Abb. 1) geeignet. Abb. 1: Links: Tiefenintegrierender Probennehmer. Rechts: Friedinger-Schöpfer zur Entnahme von Tiefenstufenproben (Fotos: Eberhard Hoehn) Vor der Probenahme ist festzustellen, welchem Schichtungstyp das zu untersuchende Gewässer zugeordnet wird, da sich die Probenahme bei geschichteten (di- und monomiktischen) und weitgehend ungeschichteten (polymiktischen) Seen unterscheidet. Ein See gilt als geschichtet, wenn mit regelmäßigen Temperaturmessungen im Tiefenprofil und Jahresgang eine durchgehende Schichtungsperiode von mehr als drei Monaten festgestellt wurde. Vor Beginn der Probenahme wird die Sichttiefe mit einer weißen Scheibe (Secchi-Scheibe) gemessen, für die nach ISO 7027-2:2016 ein Durchmesser von 20 cm empfohlen wird (für sehr hohe Sichttiefen > 10 m können größere Scheiben verwendet werden). Sie wird an einem Maßband so lange in die Tiefe abgelassen bis sie gerade nicht mehr sichtbar ist und dann wieder angehoben bis man die Scheibe gerade wieder erkennt. Aus diesen beiden Werten wird ein Mittelwert gebildet. Die so ermittelte Tiefe ist die sogenannte Secchi-Sichttiefe. Zur Ausschaltung von störenden Reflektionen sowie bei bewegter Wasseroberfläche ist zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Scheibe ein Secchiskop – eine Sichtröhre mit Glasboden ‑ zu verwenden. Der Tiefenbereich bis zur 2,5fachen Secchi-Sichttiefe ist der Bereich, in dem das Phytoplankton gut wachsen kann. Er wird als euphotische Zone, seine untere Grenze als euphotische Tiefe bezeichnet. Anschließend werden mit Messsonden in festen Tiefenschritten (0,5 oder 1 m) zumindest die Temperaturwerte ermittelt. Weitere relevante Sondenparameter sind Sauerstoffgehalt, elektrische Leitfähigkeit, pH-Wert, Redoxpotenzial und Chlorophyll-a-Konzentration. Es können Tiefenprofile erstellt werden, anhand derer eine Temperaturschichtung, Sauerstoff-Defizite oder Tiefenchlorophyll-Maxima (DCM = deep chlorophyll maximum) festgestellt werden können. Ungeschichtete oder polymiktische Seen sind über das ganze Jahr hinweg bis zum Grund durchmischt. Lediglich in stabilen Wetterlagen können kürzere Phasen der Temperaturschichtung auftreten. In polymiktischen Seen erfolgt die Probenentnahme stets aus der gesamten Wassersäule bis etwa 1 m über Grund, maximal bis in eine Tiefe von 6 m. Trifft man den See z. B. im Hochsommer in einer Phase mit Temperaturschichtung an, so wird die Probenahme dennoch unverändert durchgeführt. In geschichteten Seen ist die "richtige" Probenahmetiefe differenzierter zu ermitteln: Um in geschichteten Seen die Mächtigkeit der oberen durchmischten Schicht, des Epilimnions, festzustellen, wird das Temperatur-Tiefenprofil herangezogen. Wenn sich die Temperatur in der Tiefe schnell abkühlt und die Temperaturänderung 1°K pro Meter überschreitet, liegt eine sog. Sprungschicht vor. Die Zone bis zur Sprungschicht wird als Epilimnion bezeichnet, die Zone der starken Temperaturänderung als Metalimnion und die kühle, in der Temperatur wieder konstantere, darunter liegende Schicht als Hypolimnion. Während der Vollzirkulation mit Temperaturausgleich bis zum Grund ‑ meist im Zeitraum von Herbst bis Frühjahr ‑ soll die Probe aus der durchmischten Schicht bis zur mittleren Tiefe des Sees stammen, jedoch bis maximal 10 m Tiefe, in sehr tiefen Seen mit maximal 20 m Tiefe. Während der Phase der Temperaturschichtung sind folgende Fälle zu unterscheiden: In eher trüben Seen ist das Epilimnion zu beproben. Die euphotische Zone oder -Tiefe (2,5fache Secchitiefe) liegt innerhalb des Epilimnions. In klaren Seen, in denen die euphotische Zone über das Epilimnion hinausgeht und in die Sprungschicht oder sogar ins Hypolimnion hineinragt, muss die Wassersäule bis zur euphotischen Tiefe beprobt werden. Es gilt also: Die "tiefere" Kenngröße (Epilimniontiefe oder euphotische Tiefe) gibt die Probenahmetiefe für die Mischprobe an. Es ist darauf zu achten, dass die Probenahme nicht in ein sauerstoffreies, durch Schwefelwasserstoffbildung oder Nährstoffrücklösung geprägtes Hypolimnion hineinreicht und mindestens einen Meter darüber endet. Ausgeprägte Tiefenchlorophyll-Maxima sollen ebenfalls erfasst werden. Um diese festzustellen, muss allerdings eine Chlorophyll-Sonde (Fluoreszenzsonde) im Einsatz sein. Diese und weitere Details sowie Spezialfälle der Probenahme sind in der Methodenbeschreibung von Nixdorf et al. (2010) und der Europäischen Norm DIN EN 16698 differenziert beschrieben. Aus der so gewonnenen Mischprobe wird in der Regel sowohl die Phytoplanktonprobe als auch die chemische Probe für die Chlorophyll a-Bestimmung und ggf. weitere chemische Parameter (z. B. Gesamtphosphor) entnommen. Probenahme für die Anwendung des Diatomeenindex Profundal (DI-PROF): Die sich über das Jahr im Plankton entwickelnden Kieselalgen (Diatomeen) sinken aufgrund des Gewichts ihrer Schalen auf den Seeboden ab. Am Ende des Jahres befinden sich die Schalen in einer halbflüssigen, oben aufschwimmenden Sedimentschicht und die Probe (ca. 10 ml) wird mit einem Röhrensammler (Kajak-Corer) genommen. Die so ermittelten Kieselalgenbefunde können mit dem Index DI-PROF zur Trophiebewertung herangezogen werden, welcher in den PhytoSee-Index eingerechnet werden kann. An jedem Probenahmetermin sind aus der Mischprobe mindestens zwei Teilproben (1. und 2.) und zusätzlich fakultativ eine Diatomeenprobe (3.) herzustellen: 1. Chlorophyll a-Probe : 0,5-2 Liter (je nach Algendichte) unfixiert in PET-Flaschen, Transport ins Labor dunkel und kühl. Dort Weiterbehandlung. 2. Phytoplanktonprobe : Lugol-fixiert für die Analyse nach Utermöhl-Methodik, Gefäß: 100 ml-Klarglas-Enghalsflasche, im Labor: bei gekühlter und luftdichter Lagerung mindestens für ein halbes Jahr haltbar. 3. Diatomeenprobe (fakultativ) für die spätere Herstellung eines Diatomeenpräparats. Die Wahl der Fixierungsmethode sollte sich an den erforderlichen Lagerzeiten und –möglichkeiten orientieren, s. hierzu Abschnitt " Aufbereitung der planktischen Kieselalgen (Diatomeenpräparat)" Variante " Filterprobe "(empfohlen): 1 Liter (je nach Algendichte) unfixiert in PET-Flasche, Transport ins Labor dunkel und kühl. Dort Filtrierung. Bei mobiler Filtriermöglichkeit (Handfiltriergerät): 100-1.000 ml Probe (je nach Algendichte, deutliche Färbung des Filters erforderlich) werden über Cellulosenitrat-Membranfilter (0,4-1,0 µm) filtriert. Die Filter werden in Plexiglas-Petrischalen gelagert und müssen bis zur endgültigen Lagerung noch Luft-getrocknet werden. Variante " Alkoholprobe " (empfohlen, jedoch kürzere Lagerzeit): Die Vorfixierung der Probe erfolgt vor Ort mit 96%igem Ethanol (unvergällt) oder Isopropanol. 0,9 Liter Probe wird in eine 1 Liter Kautexflasche gefüllt und mit Alkohol aufgefüllt, d. h. im Verhältnis 1:9 vorfixiert. Weiteres Einengen und Nachfixieren im Labor. Variante " Lugolprobe ": 500 ml Probe (je nach Algendichte oder Notwendigkeit einer Rückstellprobe auch 200-1.000 ml möglich) wird mit handelsüblicher Lugol-Lösung (versetzt mit Natriumacetat) in 500 ml-Klarglas-Enghals-Flaschen fixiert bis die Probe cognacfarben ist (ca. 4 ml Lugol pro 200 ml Probe). Zunächst keine Weiterbehandlung im Labor, bei gekühlter und luftdichter Lagerung mindestens für ein halbes Jahr bis maximal ein Jahr haltbar. Die Chlorophyll a-Konzentration (Chl a) einer Wasserprobe wird meist spektralphotometrisch gemessen. Sie korreliert mit der Biomasse des enthaltenen Phytoplanktons, da alle Arten dieses Pigment zur Photosynthese nutzen. Die Wasserproben müssen noch am Probenahmetag mit einer Vakuumpumpe auf einen Glasfilter filtriert werden. Der Filterrückstand enthält die Algen und deren Pigmente. Die Bestimmung der Chlorophyll-a-Konzentration nach der Norm (DIN 38409-H60 2017) beruht auf der ethanolischen Heißextraktion des Filterrückstands einer Wasserprobe und der anschließenden Absorptionsmessung bei 665 nm. Hier werden Phaeopigmente – photosynthetisch nicht mehr wirksame Abbauprodukte des Chlorophylls ‑ miterfasst. Nach Überführung des gesamten Chlorophyll-a in Phaeopigmente durch Ansäuerung wird eine erneute Messung bei 665 nm durchgeführt. Somit kann rechnerisch auf die ursprüngliche Chlorophyll-a-Konzentration der Wasserprobe rückgeschlossen werden. Im Messwert des Chlorophyll-a nach DIN sind die Phaeopigmente nicht mehr enthalten. Ziel der mikroskopischen Analyse ist die Bestimmung des Biovolumens des Phytoplanktons. Die Analyse des Phytoplanktons erfolgt an einem Umkehrmikroskop. Dafür werden die Phytoplankter einen Tag zuvor in Absetzkammern angereichert (s. Abb. 5). Für die Mikroskopie werden die Phytoplankter einen Tag zuvor in Absetzkammern angereichert. Da die Zellkonzentration in Abhängigkeit von der Artenzusammensetzung und der Saison sehr stark schwanken kann, sind Orientierungswerte zur Auswahl des benötigten Absetzvolumens sowie die Chlorophyll a-Konzentration (Chl a) der Probe hilfreich. In der Verfahrensanleitung (Riedmüller et al. 2022) sind Beispiele mit Orientierungswerten genannt. Für die weitere Konservierung oder Weiterverarbeitung der Proben stehen je nach Fixierungsmethode im Gelände mehrere Varianten zur Verfügung. Die Wahl der passenden Methode richtet sich auch danach, wie lange die Probe bis zur endgültigen taxonomischen Bearbeitung gelagert werden muss. Weitere Details in Nixdorf et al. (2010). Variante "Filterprobe" : Zeitnah zur Probenahme bzw. möglichst am selben Tag ist das in der Regel 1 Liter unfixierte Probenvolumen auf Cellulosenitrat-Membran­filter zu filtrieren. Nach anschließender Lufttrocknung können die Filter in Plexiglas-Petrischalen ohne Konservierungsmittel längere Zeit aufbewahrt werden. Anmerkung : Celluloseacetatfilter haben sich nicht bewährt, da diese beim späteren Aufschluss unter heißer Säure und H 2 O 2 verklumpen. Ebenfalls ungeeignet ist die Verwendung von Glasfaserfiltern. Diese hinterlassen beim späteren Aufschluss eine hohe Zahl von Glasfasern, die das mikroskopische Bild der Algen überlagern und damit eine zuverlässige Bearbeitung unmöglich machen. Diese Art der Konservierung ist für Lagerzeiten bis deutlich über ein Jahr geeignet. Variante "Alkoholprobe" : Das vorfixierte Probenmaterial muss im Labor 2-3 Tage in der Kautexflasche absedimentieren. Der Überstand wird anschließend vorsichtig mit einer Wasserstrahlpumpe abgesaugt. Der aufgeschüttelte Rückstand wird in dicht schließende Flaschen abgefüllt und mit 96%igem Ethanol/Isopropanol (unvergällt, d. h. kein Brennspiritus!) im Verhältnis 1:5 nachfixiert. Ein Gesamtvolumen von 100 ml Diatomeen-Suspension ist ausreichend. Zur taxonomischen Bestimmung muss ein Diatomeenpräparat mit Probenaufschluss mittels Wasserstoffperoxid angefertigt werden. Diese Art der Konservierung ist für Lagerzeiten bis rund 6 Monate geeignet. Kühlung (4-8°C) verlängert die mögliche Lagerzeit. Variante "Lugolprobe" : Sind nur Lugol-fixierte Proben verfügbar, muss das jodhaltige Fixierungsmittel vor dem Aufschluss der Diatomeen folgendermaßen ausgewaschen werden: Die Proben werden mindestens 2 Tage zur Absedimentierung stehen gelassen. Der Überstand wird mit einer Wasserstrahlpumpe abgesaugt und mit H 2 O dest. auf ca. 250 ml aufgefüllt. Dieser Auswaschvorgang wird noch zweimal wiederholt. Anschließend kann die Probe zur Analyse aufgeschlossen werden. Diese Art der Konservierung ist mit Kühlung von 4-8°C für Lagerzeiten bis 6 Monate bis ggf. maximal ein Jahr geeignet. Lugol-fixierte Proben dürfen nicht in Plastikflaschen aufbewahrt werden, da das Jod des Fixiermittels von der Flaschenwandung aufgenommen und die Fixierung dann abgeschwächt wird. Zudem kann die Kontrolle der Färbung der Probe (Cognac-farben) wegen der Durchfärbung der PE-Flaschenwände nicht mehr stattfinden.

EXIST-SEED: SeismoTank

Das Projekt "EXIST-SEED: SeismoTank" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Weimar, Fakultät Medien durchgeführt. Gegenstand des Projektes ist die Entwicklung der Software 'SeismoTank' für die Berechnung des dynamischen Verhaltens und für die bautechnische Nachweisführung von Flüssigkeitsbehältern unter seismischen Einwirkungen. Dafür werden die Ergebnisse der Dissertation des Gründers und die neuen europäischen Normen angewendet. Im Förderzeitraum werden die Software-Versionen 'basic', 'professional' und 'expert' von 'SeismoTank' entwickelt. Mit der Fertigstellung der Version 'basic' wird der Vertrieb der Software aufgenommen. Während des Förderzeitraums wird das Unternehmen gegründet. Im Verlauf der Unternehmensentwicklung wird weitere Software zur Berechnung und Risikoanalyse von Silos, Rohrleitungen und Lifelines unter Erdbebeneinwirkungen entwickelt. Mit dem Projekt wird das Ziel verfolgt, ein Unternehmen für die Entwicklung von Software, für die Berechnung und die Risikoanalyse von Spezialbauwerken unter extremen Einwirkungen aufzubauen.

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