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Ablagerung und Entsorgung von Quecksilber und quecksilberhaltigen Abfällen, insbesondere Entwicklung von Kriterien für die Annahme sowie zeitweilige und dauerhafte Ablagerung von Quecksilber und quecksilberhaltigen Abfällen

Das Projekt "Ablagerung und Entsorgung von Quecksilber und quecksilberhaltigen Abfällen, insbesondere Entwicklung von Kriterien für die Annahme sowie zeitweilige und dauerhafte Ablagerung von Quecksilber und quecksilberhaltigen Abfällen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Im Februar 2009 beschloss der UNEP-Verwaltungsrat ein Verhandlungsmandat für ein globales Umweltübereinkommen zu Quecksilber mit dem Ziel, die Quecksilber-Emissionen weltweit zu reduzieren. Ein entscheidender Faktor für die Erreichung dieses umweltpolitischen Ziels ist eine umweltgerechte Ablagerung/Entsorgung von Quecksilber und quecksilberhaltigen Abfällen. Die EU- Quecksilberausfuhrverbotsregelung von 2008 verpflichtet die Kommission, Vorgaben für die sichere Ablagerung von flüssigem Quecksilber zu machen. Im Rahmen des Basler Übereinkommens werden derzeit Technische Leitlinien für die umweltgerechte Behandlung von Quecksilber und quecksilberhaltigen Abfällen erarbeitet. Ein Umweltübereinkommen zu Quecksilber könnte ähnlich wie das Stockholmer Übereinkommen (Artikel 6) materielle Bestimmungen enthalten sowie auf die Arbeiten im Rahmen des Basler Übereinkommens verweisen, so dass keine Doppelregelungen entstehen. Es ist vorgesehen, die Leitlinien anläßlich der COP 10 im Oktober 2011 zu verabschieden, so dass diese in das INC 3 - Treffen für das Übereinkommen zu Quecksilber eingespeist werden könnte. Die Leitlinien befassen sich mit Fragen der Ablagerung und Entsorgung von Quecksilber und quecksilberhaltigen Abfällen. Europäische und deutsche Erkenntnisse sollen stärker in den Leitlinien, in den zu entwickelnden Kriterein der EU-Vorgaben für die Ablagerung und Entsorgung sowie im globalen Übereinkommen zu Quecksilber berücksichtigt werden. Das Vorhaben zielt darauf ab, die Kriterien für eine umweltgerechte Ablagerung und Beseitigung zu spezifizieren. Dies umfasst unter anderem Fragen der Standortanforderung, insbesondere bei Untertagedeponien, aber auch Fragen zum Auslaugverhalten von stabilisierten Quecksilberverbindungen. Aufgrund des internationalen Bezugs sollte der Abschlussbericht nur in englischer Sprache vorgelegt werden.

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