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Nachweis von Clostero- und Trichoviren der Weinrebe in Material fuer die Rebenpflanzguterzeugung - Erarbeitung fachlicher Grundlagen fuer saatgutverkehrsrechtliche Regelungen bei Reben

Das Projekt "Nachweis von Clostero- und Trichoviren der Weinrebe in Material fuer die Rebenpflanzguterzeugung - Erarbeitung fachlicher Grundlagen fuer saatgutverkehrsrechtliche Regelungen bei Reben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Staatliches Weinbauinstitut, Versuchs- und Forschungsanstalt für Weinbau und Weinbehandlung durchgeführt. Viruskrankheiten der Weinrebe fuehren zu erheblichen Verlusten an Qualitaet und Ertrag. Die Gesundheitsselektion von Vermehrungsmaterial stellt eine wichtige Massnahme dar, mit der die Ausbreitung von schaedlichen Viruskrankheiten verhindert werden kann. Innerhalb der EU bestehen Bestrebungen, Viruskrankheiten in eine EU-Rebenpflanzgut-Verordnung aufzunehmen, die bisher in der deutschen Verordnung nicht beruecksichtigt wurden. Diese Krankheiten werden durch Tricho- und Closteroviren verursacht. Teilweise sind die Erreger nicht eindeutig identifiziert und es liegen keine Hinweise fuer eine schaedigende Auswirkung in deutschen Weinbaugebieten vor. Im Rahmen des geplanten Projektes sollen Entscheidungsgrundlagen fuer eine Neufassung der Rebenpflanzgut-Verordnung hinsichtlich der darin aufgefuehrten Viruskrankheiten geschaffen werden. Das Projekt umfasst folgende Einzelfragen: 1. Charakterisierung der Erreger dieser Krankheiten und Erarbeitung von Nachweismethoden. 2. Vorkommen und Bedeutung von Korkrindenkrankheit und Holzrunzeligkeit in deutschen Weinbaugebieten.

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