Gebiete und Einzelobjekte als Schutzgebiete (FFH, FND, GLB, LSG, NSG) bzw. Schutzobjekte (ND) im Sinne des Naturschutzrechts (entsprechend SächsNatSchG, BNatSchG sowie Europarecht)
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/gvbl/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
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Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger). Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/anzeiger/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
Gebiete und Einzelobjekte als Schutzgebiete (FND ,GLB ,LSG ,NSG) bzw. Schutzobjekte (ND) im Sinne des Naturschutzrechts (entsprechend §§ 14 - 19 SächsNatSchG sowie Europarecht). Umgrenzung bzw. Lagekennzeichnung von Schutzgebieten (Flächen) bzw. Schutzobjekten (Punkte) im Sinne des Naturschutzrechts.
Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, welches durch entsprechende Verordnungen in EU-Recht und damit auch in das bundesdeutsche Recht überführt wurde. Für die dort aufgeführten Arten gelten je nach Gefährdungsgrad besondere Vorschriften hinsichtlich Haltung, Vermarktung usw. Hierzu werden die geschützten Arten in Schutzkategorien (Anhänge A, B, C und D) eingeteilt. Welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, können Sie auf einer Informationsseite des Bundesamtes für Naturschutz zum internationalen Artenschutz erfahren. In Deutschland wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt. Dort werden weitere Arten als streng geschützt bzw. besonders geschützt eingeordnet. Für alle geschützten Arten gelten besondere Vorschriften bezüglich Erwerb, Haltung, Vermarktung usw. Für alle Fragen zum Artenschutz, beispielsweise Meldung geschützter Arten, Vermarktungsgenehmigungen, sonstige artenschutzrechtliche Genehmigungen, Beratungen zum Artenschutz usw. steht Ihnen im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ein „Team Artenschutz“ zur Verfügung.
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.1 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Straßenverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.2 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Straßenbahn- und U-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.3 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Straßenbahn- / U-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Straßenbahn- und U-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.4 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenbahn- / U-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Flugverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.7 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Flugverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Flugverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.8 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Flugverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die von Industrie und Gewerbe ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.9 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Industrie und Gewerbe Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die von Industrie und Gewerbe ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.10 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Industrie und Gewerbe Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier werden für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die jeweiligen Lärmindices für alle Hauptlärmquellen und beide Zeiträume dargestellt. 07.05.11 Fassadenpegel an Wohngebäuden im Einwirkbereich der Hauptlärmquellen Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt. 07.05.12 Fassadenpegel Gesamtlärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht - Lärmindex dargestellt. 07.05.13 Fassadenpegel Gesamtlärm LN (Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 * 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt. 07.05.14 Rasterkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 * 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht - Lärmindex dargestellt. 07.05.15 Rasterkarte LN (Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr Weitere Informationen
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.1 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Straßenverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.2 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Straßenbahn-und U-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.3 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Straßenbahn- / U-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Straßenbahn-und U-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.4 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenbahn- / U-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Flugverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.7 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Flugverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Für den Bereich des zukünftigen Flughafens BER wird auch der prognostizierte Flugverkehr 2015 berücksichtigt. 07.05.7.1 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Flugverkehr Berlin-Schönefeld BER Prognose 2015 Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Flugverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.8 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Flugverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Für den Bereich des zukünftigen Flughafens BER wird auch der prognostizierte Flugverkehr 2015 berücksichtigt. 07.05.8.1 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Flugverkehr Berlin-Schönefeld BER Prognose 2015 Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die von Industrie und Gewerbe ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.9 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Industrie und Gewerbe Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die von Industrie und Gewerbe ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.10 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Industrie und Gewerbe Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier werden für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die jeweiligen Lärmindices für alle Hauptlärmquellen und beide Zeiträume dargestellt. 07.05.11 Fassadenpegel an Wohngebäuden im Einwirkbereich der Hauptlärmquellen Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt. 07.05.12 Fassadenpegel Gesamtlärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht - Lärmindex dargestellt. 07.05.13 Fassadenpegel Gesamtlärm LN (Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 * 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt. 07.05.14 Rasterkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 * 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht - Lärmindex dargestellt. 07.05.15 Rasterkarte LN (Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr Weitere Informationen
Erklärung zur Barrierefreiheit Kontakt zur Ansprechperson Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.1 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Straßenverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Straßenverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.2 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Straßenbahn-und U-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.3 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Straßenbahn- / U-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Straßenbahn-und U-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.4 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Straßenbahn- / U-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Eisenbahn- und S-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.5 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Eisenbahn- / S-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht -Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom oberirdischen Eisenbahn- und S-Bahnverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.6 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Eisenbahn- / S-Bahnverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Flugverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.7 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Flugverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die vom Flugverkehr ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.8 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Flugverkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der gewichtete 24h – Mittelwert mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die von Industrie und Gewerbe ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.9 Strategische Lärmkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Industrie und Gewerbe Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird der Nacht - Lärmindex mit einer Rasterweite von 10 * 10 m für die von Industrie und Gewerbe ausgehende Lärmbelastung dargestellt. 07.05.10 Strategische Lärmkarte LN (Nacht-Lärmindex 22 - 6 Uhr) Industrie und Gewerbe Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier werden für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die jeweiligen Lärmindices für alle Hauptlärmquellen und beide Zeiträume dargestellt. 07.05.11 Fassadenpegel an Wohngebäuden im Einwirkbereich der Hauptlärmquellen Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt. 07.05.12 Fassadenpegel Gesamtlärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für Wohngebäude, Krankenhäuser und Schulen an festgelegten Immissionspunkten die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht - Lärmindex dargestellt. 07.05.13 Fassadenpegel Gesamtlärm LN (Nacht-Lärmindex) Summe Verkehr an den Fassaden der Wohngebäude Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 * 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den gewichteten 24h – Mittelwert dargestellt. 07.05.14 Rasterkarte LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr Weitere Informationen Für Hauptlärmquellen sind nach EU-Recht in 5-jährigem Abstand sogenannte „Strategische Lärmkarten“ nach einheitlichen Vorgaben zu berechnen. Hier wird für die Gesamtstadt mit einer Rasterweite von 10 * 10 m die über die EU-Verpflichtungen hinausgehende Gesamtlärmbelastung für den Nacht - Lärmindex dargestellt. 07.05.15 Rasterkarte LN (Nacht-Lärmindex) Gesamtlärm Summe Verkehr Weitere Informationen
Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (z. B. Moore), der historischen Kulturlandschaft (z. B. Magerrasen) und auch typisch urbane Lebensräume wie Bebauungsflächen, Grünanlagen und Stadtbrachen. Diese reichhaltige Lebensraumausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für den hohen Reichtum Berlins an unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten. Viele Lebensräume haben auch eine hohe ästhetische und kulturhistorische Bedeutung. So prägen beispielsweise Gewässerlandschaften und bedeutende historische Parkanlagen das Berliner Stadtbild ebenso wie herausragende Bauwerke. Die Bilanzen “Roter Listen” und andere Untersuchungen veranschaulichen jedoch, dass viele Arten in Berlin gefährdet sind. Dies liegt häufig an einem schlechten Zustand ihrer Lebensräume, sodass weitere Bemühungen zur Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt Berlins unerlässlich sind. Aufgrund der globalen Verflechtungen – Tier- und Pflanzenarten breiten sich aus oder wandern, sie werden verschleppt und gehandelt – hat man seit einigen Jahrzehnten erkannt, dass zur Erhaltung der Artenvielfalt globales Handeln notwendig ist. Entsprechend finden sich die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Artenschutzes im Völkerrecht und im EU-Recht. Umgesetzt werden die internationalen Vereinbarungen zum Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz und im Berliner Naturschutzgesetz. Wichtige Aspekte des Artenschutzes werden auf den Folgeseiten behandelt. Bild: Förderverein Naturpark Barnim Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Weitere Informationen Bild: Christina Meier Invasive Tier- und Pflanzenarten – Neobiota in Berlin Im Zuge der Globalisierung gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art, sich zu etablieren und auszubreiten, kann daraus in der neuen Umgebung eine Schädigung für Mensch, Natur und Wirtschaft erwachsen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Freilandartenschutz: Tiere und Pflanzen in Berlin Viele Menschen sind erstaunt über die große Artenvielfalt der Millionenstadt Berlin. In den Roten Listen sind über 7.000 in Berlin frei lebende Tier- und Pflanzenarten dokumentiert, von den dort untersuchten Artengruppen wohlgemerkt. Weitere Informationen Bild: Kai Kretschmann / piclease Handelsartenschutz: Besitz, Handel und Haltung von Arten Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Weitere Informationen Bild: Max Ley Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Weitere Informationen
Origin | Count |
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Bund | 494 |
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Land | 131 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 349 |
Gesetzestext | 19 |
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Umweltprüfung | 5 |
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