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Rechtsquellen EG-Recht Bundesrecht Landesrecht

EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1) Zuletzt geänderte Artenanhänge durch Verordnung (EU) 2023/966 vom 15. Mai 2023 (ABl. L 133 vom 17.5.2023, S. 1) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0966 1 Letzte Berichtigung ABl. L 188 vom 27.7.2023, S. 62: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/966/corrigendum/2023-07-27/oj 1 Letzte konsolidierte Fassung (Text Grund-VO und Artenanhänge) vom 20.05.2023: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997R0338-20230520 1 EG-Durchführungsverordnung Nr. 865/2006 der Kommission vom 4. Mai 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 166 vom 19.6.2006, S. 1) Zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/2280 vom 16. Dezember 2021 (ABl. L 473 vom 30.12.2021, S. 1): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2280 1 Letzte konsolidierte Fassung vom 19.01.2022: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0865-20220119 1 Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung vom Umweltschäden EG-Richtlinie 2004/35/EG Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung vom Umweltschäden (ABl. L143 vom 30.4.2004, S. 56); http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:143:0056:0075:de:PDF 1 EG-FFH-Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7); zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368); Konsolidierte Fassung vom 1.1.2007 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1992L0043:20070101:DE:PDF 1 EG-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EWG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7); Zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2019/1010 vom 5. Juni 2019 (ABl. L 170 vom 25.6.2019, S. 115) Letzte konsolidierte Fassung vom 26.06.2019: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02009L0147-20190626 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Vollzitat: "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362) geändert worden ist" BNatSchG - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (gesetze-im-internet.de) 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) - Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896); Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bartschv_2005/gesamt.pdf 2 - ohne Anlage 6 Anlage 5 - BArtSchV (PDF) - Meldepflichtbefreiung; Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung ausgenommene Arten Anlage 6 - BArtSchV (PDF) - Kennzeichnungspflichtige Arten und Kennzeichnungsmethoden Anlage 6 - BArtSchV (Auszug) (PDF) - Artenschutzrechtlich zu kennzeichnende Papageien des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung Umsetzungsgesetz Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/recht/BGBl._I_S._1986.pdf 3 Umweltschadensgesetz (USchadG) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden Vom 10. Mai 2007 (BGBl. 2007 I Nr. 19, 14. Mai 2007); Ausfertigungsdatum: 10.05.2007, Vollzitat: "Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2565) geändert worden ist", Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 23.7.2013 I 2565 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/uschadg/gesamt.pdf 2 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) 4 vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA, S. 569) Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt 4 (Wiederinkraftsetzen und Zweite Änderung) Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell Sachsen-Anhalt) RdErl. des MLU vom 12.3.2009 – 22.2-22302/2; Fundstelle: MBl. LSA 2009, S. 250; Bezug: Gem. RdErl. des MLU, MBV, MI und MW vom 16.11.2004 (MBl. LSA S. 685), geändert durch RdErl. des MLU vom 24.11.2006 (MBl. LSA S. 743) Ökokonto-Verordnung Verordnung über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen (Ökokonto-Verordnung - ÖkoKV ST) vom 21. Januar 2005, veröffentlicht im GVBl. LSA 2005, S. 24, mehrfach geändert durch Verordnung vom 15. Juni 2011, veröffentlicht im GVBl. LSA 2011, S. 609 4 Ersatzzahlungsverordnung Verordnung über die naturschutzrechtliche Ersatzzahlung (Ersatzzahlungsverordnung) vom 28. Februar 2006, veröffentlicht GVBl. LSA 2006, S. 72 4 ; Letzte berücksichtigte Änderung: §§ 1 und 2 geändert durch Verordnung vom 18. März 2011 (GVBl. LSA S. 542) Festlegung des Kompensationsraumes für Ersatzmaßnahmen Gem. RdErl. des MLU vom 6.9.2010 – 22.2-22300, veröffentlicht MBl. LSA Nr. 28/2010, S. 561 vom 25.10.2010 4 Umsetzung der §§ 18 bis 28 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) und Sicherung des nachhaltigen Erfolgs der durchgeführten Maßnahmen gem. RdErl. des MLU, MI, MW und MBV vom 27.07.2005 - 42.2-22301/3, veröffentlicht MBl. LSA 2005, S. 498 4 Grünes Band Sachsen-Anhalt Gesetz über die Festsetzung des Nationalen Naturmonuments "Grünes Band Sachsen-Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie" 4 (Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt - GBG LSA) Vom 28. Oktober 2019 (GVBl. LSA S. 346) Quellen: 1 EUR-Lex - Der Zugang zum EU-Recht 2 Bundesministerium der Justiz - Bundesamt für Justiz 3 Bundesamt für Naturschutz (BfN) 4 Landesrecht Sachsen-Anhalt Letzte Aktualisierung dieser Seite: 05.10.2023

Erarbeitung eines Handbuches zum europaeischen und deutschen Umweltrecht

Vorhaben 'Empfehlungen zum Einsatz von Transpondern als Kennzeichnungsmethode'

Analyse der Freisetzung aus Fukushima: weltweit und in Deutschland

Analyse der Freisetzung aus Fukushima: weltweit und in Deutschland Nach dem Unfall im Kernkraftwerk in Fukushima, Japan, im Jahr 2011 konnten weltweit geringste Spuren der Radioaktivität aus Fukushima nachgewiesen werden, unter anderem an Messstationen der CTBTO . Die CTBTO verfügt über ein weltweites Netzwerk, das u. a. aus 80 Radionuklidmessstationen zum Nachweis von an Luftstaub gebundenen Radionukliden besteht. 40 dieser Stationen sind zusätzlich mit Systemen zur Messung radioaktiven Xenons ausgestattet. Eine dieser Radionuklidmessstationen betreibt das BfS auf dem Schauinsland bei Freiburg im Breisgau. Das weltweite Messnetz der CTBTO (Stand: November 2024). Quelle: © CTBTO (https://www.ctbto.org/our-work/ims-map) Die Internationale Organisation zur Überwachung des Kernwaffenteststoppabkommens ( Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization , CTBTO ) verfügt über ein weltweites Netzwerk von Radionuklidmessstationen, um Radionuklide nachweisen zu können, die an Luftstaub gebunden sind. Etwa die Hälfte dieser Stationen ist zusätzlich mit Systemen zur Messung radioaktiven Xenons ausgestattet. Bei vollem Ausbau soll das Netzwerk 80 Radionuklidmessstationen weltweit betreiben, von denen 40 über Edelgasmesstechnik verfügen. Eine dieser Radionuklidmessstationen betreibt das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) auf dem Berg Schauinsland bei Freiburg im Breisgau. Ergebnisse der Spurenanalyse zum Unfall in Fukushima Nach dem Unfall im Kernkraftwerk in Fukushima, Japan, im Jahr 2011 konnten von der Messstation des BfS bei Freiburg noch geringste Spuren der Radioaktivität aus Fukushima nachgewiesen werden, die auch belegen, dass die Mengen so gering waren, dass sie keine gesundheitliche Gefährdung darstellten. Spurenmessungen weltweit Spurenmessungen und Luftüberwachung Deutschland Spurenmessungen weltweit Weltweit: Ergebnisse der Spurenanalyse zum Unfall in Fukushima Die animierte Karte zeigt das Radioaktivitätsmessnetz der CTBTO und die zeitliche Abfolge nach dem Ereignis in Japan, in denen künstliche Radionuklide aus Fukushima an den Stationen gemessen und nachgewiesen wurden. Die animierte Karte zeigt das Radioaktivitätsmessnetz der CTBTO und die zeitliche Abfolge, in der künstliche Radionuklide aus Fukushima an den Stationen nachgewiesen wurden. Die Stationen befinden sich an den auf der Karte eingezeichneten Punkten. Ein umgebendes Quadrat markiert die Orte, an denen zusätzlich radioaktives Xenon gemessen werden kann. Die Identifikationsnummern der Stationen werden auch in den Legenden der unteren Abbildungen verwendet. Die Animation zeigt, wie sich die radioaktiven Stoffe mit den Westwinden zunächst über Nordamerika und dann über Europa in Richtung Osten ausgebreitet haben. Knapp drei Wochen nach dem Reaktorunfall vom 12. März 2011 wurde an allen auf der Nordhalbkugel der Erde gelegenen Messstationen Radioaktivität aus Fukushima nachgewiesen. Auf der Südhalbkugel wurde in diesem Zeitraum keine künstliche Radioaktivität aus Fukushima gemessen. Dies lässt sich mit dem sehr geringen Austausch von Luftmassen über den Äquator hinweg erklären. Lediglich in Neuguinea und auf den Fidschi-Inseln, die zu dieser Jahreszeit noch im Einflussbereich der Luftmassen der nördlichen Hemisphäre lagen, wurden kurzzeitig radioaktive Spuren aus Fukushima nachgewiesen. Ab Mitte April 2011 war zu beobachten, wie die Aktivitätskonzentrationen für künstliche Radionuklide zunächst an den Messstationen im Pazifik und ab Anfang Mai 2011 auch in Europa wieder unter die Nachweisgrenze fielen. Dies ist hauptsächlich dadurch zu erklären, dass die an kleine Staubteilchen in der Luft gebundenen radioaktiven Stoffe aus der Luft ausgewaschen werden bzw. sich auf dem Boden ablagern. Zeitlicher Verlauf der Aktivitätskonzentrationen von Jod-131 und Cäsium-137 im Radioaktivitätsmessnetz der CTBTO Zeitlicher Verlauf der Aktivitätskonzentration von Jod-131 in der Luft an neun repräsentativen Radioaktivitätsmessstationen des internationalen Messnetzes zur Überwachung des Kernwaffenteststoppabkommens. Die Abbildungen auf der rechten Seite zeigen den zeitlichen Verlauf vom 14.03.-20.06.2011 der Aktivitätskonzentrationen von Jod-131 und Cäsium-137 in der Luft an ausgewählten Messstationen des Messnetzes: Takasaki (Station 38) nur circa 200 km süd-westlich des Reaktors Fukushima I gelegen, Hawaii (Station 79) im Pazifik, Sacramento (Station 70) an der Westküste und Charlottesville (Station 75) an der Ostküste der USA, Island (Station 34) und São Miguel (Azoren, Station 53) im Atlantik sowie der Schauinsland bei Freiburg (Station 33), Stockholm (Station 63) und Dubna (Westrussland, Station 61) auf dem europäischen Festland. Wegen der extremen Unterschiede in den nachgewiesenen Aktivitätskonzentrationen sind die Messwerte logarithmisch dargestellt. Zeitlicher Verlauf der bisher gemessenen Aktivitätskonzentration von Cäsium-137 in der Luft an neun repräsentativen Radioaktivitätsmessstationen des internationalen Messnetzes zur Überwachung des Kernwaffenteststoppabkommens. Die Grafik zeigt den Verlauf in den ersten drei Monaten nach dem Reaktorunfall. In den ersten drei Wochen nach dem Reaktorunfall in Fukushima sieht man deutlich den Verdünnungseffekt mit zunehmender Entfernung zum Unglücksort. Im weiteren Verlauf gleichen sich die Messwerte der Stationen aneinander an, was auf eine abnehmende Freisetzung am zerstörten Kernkraftwerk sowie eine fortschreitende Durchmischung der Luftmassen der nördlichen Hemisphäre schließen lässt. Die Messwerte an der japanischen Station Takasaki (Station 38) liegen wegen der großen Nähe zum zerstörten Kernkraftwerk und der Kontamination des Messsystems selbst erwartungsgemäß erheblich höher. In den Abbildungen ist zu erkennen, dass die Messwerte für Jod-131 schneller abnehmen als die für Cäsium-137 , was auf die unterschiedlichen Halbwertszeiten der beiden Radionuklide zurückzuführen ist. Jod-131 zerfällt mit einer Halbwertszeit von 8 Tagen, Cäsium-137 hingegen zerfällt mit einer Halbwertszeit von 30 Jahren. Mitte Mai 2011 sanken die Aktivitätskonzentrationen von Jod-131 an den dargestellten Stationen – mit Ausnahme der japanischen Station Takasaki (Station 38) – unter die stationsspezifischen Nachweisgrenzen. Diese Nachweisgrenzen sind unter anderem abhängig von den lokalen Gegebenheiten an den einzelnen Stationen und daher in der Grafik nicht als fester Wert, sondern als schraffierter Bereich dargestellt. Die Ereignisse von Fukushima haben eindrucksvoll gezeigt, dass das Radioaktivitätsmessnetz der CTBTO in einzigartiger Weise ermöglicht, eine weltweite Ausbreitung freigesetzter Radionuklide zu verfolgen und mögliche Auswirkungen auch in entfernteren Regionen abzuschätzen. Spurenmessungen und Luftüberwachung Deutschland Deutschland: Ergebnisse der Spurenanalyse zum Unfall in Fukushima Die Ereignisse im japanischen Kernkraftwerk Fukushima im März 2011 hatten eine Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre zur Folge. Diese wurden in der Atmosphäre transportiert und konnten, trotz ihrer Verdünnung beim Transport, durch entsprechend empfindliche Messgeräte auch in mehreren Tausend Kilometern Entfernung detektiert werden. Aktivitätskonzentrationen des künstlichen Jod-131 und Cäsium-137 an der Messstation Schauinsland Zeitlicher Verlauf der Aktivitätskonzentrationen der künstlichen Radionuklide Jod-131 und Cäsium-137 im Vergleich zur natürlichen Radioaktivität (Radon und Beryllium-7) an der Station Schauinsland im Zeitraum 21.3. bis 12.5.2011. In der Abbildung sind die im Zeitraum 21.3. bis 12.5.2011 an der Messstation Schauinsland gemessenen Aktivitätskonzentrationen von künstlichem Jod-131 und Cäsium-137 der Aktivitätskonzentration der natürlichen Radioaktivität ( Radon und Beryllium-7) gegenüber gestellt. In dieser Zeit war der Probeentnahmezyklus von wöchentlicher auf tägliche Probeentnahme verkürzt worden. In der Probe vom 24.3.2011 (Messung vom 25.3.2011) wurden erstmals Jod-131 mit einer Aktivitätskonzentration von 58 Mikrobecquerel pro Kubikmeter Luft sowie Cäsium-137 nachgewiesen. In der Folge wurden bis Mitte Mai die künstlichen Nuklide Jod-131, Cäsium-137 sowie auch Cäsium-134 in den Luftfilterproben detektiert. Nach dieser Zeit lagen die Aktivitätskonzentrationen für Jod-131 und Cäsium-134 unterhalb der Nachweisgrenzen, die für Cäsium-137 nahm weiterhin ab und liegt nun auf dem Untergrundpegel von vor der Reaktorkatastrophe in Fukushima. Cäsium-137 ist jedoch auch aktuell noch in einzelnen Proben nachweisbar, was auf den Kernwaffenfallout und die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zurückzuführen ist. Spurenanalyse an vier deutschen Spurenmessstellen: Messung von freigesetztem Jod-131 und Cäsium-137 Zeitlicher Verlauf der Aktivitätskonzentration von Jod-131 an vier deutschen Spurenmessstellen im Zeitraum 21.3. bis 20.5.2011 Die Abbildungen zeigen die Aktivitätskonzentrationen von Jod-131 und Cäsium-137 im Zeitraum 21.3. bis 20.5.2011 beziehungsweise 21.3. bis 11.7.2011 an den vier deutschen Spurenmessstellen an. Die Werte weisen starke Schwankungen auf, was den mehrfachen Durchzug von unterschiedlichen Luftmassen über Deutschland belegt. Zeitlicher Verlauf der Aktivitätskonzentration von Cäsium-137 an vier deutschen Spurenmessstellen im Zeitraum 21.3. bis 11.7.2011 Die an den einzelnen Spurenmessstellen gemessenen Aktivitätskonzentrationen hängen dabei von der jeweiligen Wettersituation ab, da zum Beispiel Regen die Aktivitätskonzentration in der Luft durch Auswaschen reduzieren kann. Darüber hinaus ist zu beobachten, dass die Messwerte für Jod-131 schneller abnehmen als die für Cäsium-137 , da Jod-131 eine wesentlich kürzere Halbwertszeit (8 Tage) als das Cäsium-137 (30 Jahre) hat. Bewertung Die gemessenen Aktivitätskonzentrationen stellten keine gesundheitliche Gefährdung für die Menschen und die Umwelt in Deutschland und Europa dar und lagen ein Vielfaches unterhalb der natürlichen gemessenen Strahlenbelastung. Die Messergebnisse lagen für die künstliche Strahlung durch radioaktive Partikel im Bereich von wenigen Tausendstel Becquerel je Kubikmeter Luft. Zum Vergleich Durch das natürlich vorkommende Edelgas Radon liegt die natürliche Strahlung in Deutschland im Freien kontinuierlich bei einigen Becquerel je Kubikmeter Luft. Standortabhängig schwanken diese Werte, weil die Radonkonzentration vom geologischen Ausgangsgestein und der Wetterlage beeinflusst wird. Der 24-stündige Aufenthalt in einem Bereich mit einer Jod-131- Aktivitätskonzentration von beispielsweise 0,005 Becquerel pro Kubikmeter Luft (in dieser Größenordnung lagen die Ergebnisse der Messstationen Braunschweig und Potsdam am 29.3.2011) führt für einen Erwachsenen zu einer zusätzlichen Strahlenbelastung von etwa einem Milliardstel Sievert . Dies entspricht in etwa der natürlichen Strahlenbelastung bei einer Minute Aufenthalt im Freien. Deutschland: Ergebnisse der Luftüberwachung zum Unfall in Fukushima Die Abbildungen zeigen Ergebnisse der Luftüberwachung an der Messstation Schauinsland im Zeitraum vom 21. März bis 12. Mai 2011. Aktivitätskonzentrationen des natürlichen Radon-222 (blau) und Anteil künstlicher Radionuklide (rosa) an der gemessenen Beta-Aktivitätskonzentration an der Messstation Schauinsland im Zeitraum vom 21.3.-12.5.2011 Errechneter Anteil der Aktivitätskonzentration durch künstliche Radionuklide an der gemessenen Beta-Aktivitätskonzentration an der Station Schauinsland im Zeitraum vom 21.3.–12.5.2011 Stand: 22.05.2026

Indikator: Ökologischer Landbau

<p> Die wichtigsten Fakten <ul> <li>Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der landwirtschaftlich genutzten Fläche erhöhte sich nach den Daten des Statistischen Bundesamtes von 2,9 % auf 11,2 % im Zeitraum 1999 bis 2024.</li> <li>Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Flächenanteil des ökologischen Landbaus an der landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf 30 % zu erhöhen.</li> <li>Bei gleicher Entwicklung wie in den Vorjahren wird das Ziel bis 2030 voraussichtlich nicht erreicht.</li> </ul> </p><p> Welche Bedeutung hat der Indikator? <p>Der ökologische Landbau ist eine besonders umwelt-, klima- und naturverträgliche Art der Bewirtschaftung. Ziel sind möglichst geschlossene Nährstoffkreisläufe und ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur.</p> <p>Im ökologischen Landbau werden keine mineralischen Düngemittel eingesetzt. Vielfältige Fruchtfolgen mit Zwischenfruchtanbau erhalten und fördern Bodenleben und -fruchtbarkeit. Der Verzicht auf chemisch-synthetische <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> fördert die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft. Die artgerechtere Tierhaltung dient dem Tierwohl und sorgt für Akzeptanz in der Bevölkerung. Dem ökologischen Landbau kommt somit eine Vorreiterrolle für eine nachhaltige Landbewirtschaftung zu.</p> </p><p> Wie ist die Entwicklung zu bewerten? <p>Der Flächenanteil unter ökologischer Bewirtschaftung stieg im Zeitraum 1999 bis 2024 von 2,9 % auf 11,2 %. Demnach ist der Flächenanteil im Betrachtungszeitraum langsam aber stetig gewachsen. Ziel der Bundesregierung ist ein Flächenanteil von 30 % Ökolandbau an der Landwirtschaftsfläche bis 2030. Im <a href="https://dns-indikatoren.de/assets/Publikationen/Indikatorenberichte/2022.pdf">Indikatorenbericht 2022</a> ist dieses neue Ziel verankert. Von der Zielerreichung ist Deutschland jedoch noch weit entfernt: Selbst bei Fortsetzung der Zunahme auf dem Niveau der vergangenen Jahre würde das 30 %-Ziel in 2030 nicht erreicht werden. Wichtig ist es daher, Wachstumshemmnisse zu identifizieren und durch effiziente Maßnahmen zu beheben. Planungssicherheit und eine kontinuierliche Förderung sind erforderlich, um die Bereitschaft der Landwirt*innen zu erhöhen, dauerhaft auf Ökolandbau umzustellen. Mit der <a href="https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/bio-strategie-2030.pdf">Bio-Strategie 2030</a> will das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmleh">BMLEH</a>) dieses Ziel erreichen.</p> </p><p> Wie wird der Indikator berechnet? <p>Das Statistische Bundesamt nutzt verschiedene Erhebungen (u.a. Agrarstrukturerhebung und Bodennutzungshaupterhebung) zur Ermittlung der ökologisch bewirtschafteten Fläche. Erfasst werden ökologisch bewirtschaftete Flächen von Agrarbetrieben von mehr als fünf Hektar, die dem Kontrollverfahren der EU-Rechtsvorschriften unterliegen. Die Bezugsgröße, die zur Berechnung des Flächenanteils herangezogen wird, ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche (ebenfalls ab fünf Hektar), die jährlich in der Bodennutzungshaupterhebung erfasst wird. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmleh">BMLEH</a> verwendet für den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> eine abweichende Datengrundlage. Der Indikator umfasst Flächen, die gemäß der europäischen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1550672761780&amp;uri=CELEX:32007R0834">Öko-Basis-Verordnung</a> bewirtschaftet und den Kontrollstellen der Länder gemeldet werden. Enthalten sind auch Kleinstbetriebe unterhalb einer Größe von fünf Hektar. Bei der Anteilsberechnung werden diese allerdings auf die gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche (ab fünf Hektar) bezogen. Die Daten des BMLEH weisen daher methodisch bedingt einen höheren Ökoflächenanteil auf. Der Flächenanteil des ökologischen Landbaus auf Grundlage der BMLEH-Statistik weist für das Jahr 2024 einen leichten Zuwachs auf 11,5 % auf. Ab dem Jahr 2026 werden nur noch die durch das Statistische Bundesamt erhobenen Daten verwendet. Gleichzeitig soll sich die Datengrundlage für den Ökolandbau durch eine Novellierung des Agrarstatistikgesetzes ab 2026 verbessern.</p> <p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10952">"Ökologischer Landbau"</a>.</strong></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Fläche: Deutschland, Jahre, Ökosysteme

Teil der Statistik "Ausmaß der Ökosysteme" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) (EVAS-Nr. 85***). 1.2 Geltungsbereich Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) stellen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene quantitativ die Wechselwirkungen zwischen Umwelt und Wirtschaft in Form von Fluss- und Bestandsgrößen dar. Dabei ist die Wirtschaft als komplette Anthroposphäre und somit als Gegensatz zur Umwelt definiert. Sie umfasst dementsprechend die gesamte Volkswirtschaft bestehend aus Unternehmen, den staatlichen Institutionen und den privaten Haushalten. Die UGR lassen sich dabei in unterschiedliche Module (engl. accounts) einteilen, die untereinander in Beziehung stehen und eine Einheit bilden. Anhand der verwendeten Maßeinheiten beziehungsweise aufgrund ihres Fokus auf bestimmte Themen oder Sektoren lassen sich diese in physische (engl. physical accounts), monetäre (engl. monetary accounts), die Gesamtrechnungen der Ökosysteme (engl. ecosystem accounts) und sektorale Module (engl. thematic accounts) gruppieren. Die Ergebnisse der Rechnungen werden jeweils in Form von Konten abgebildet. Die physischen Module konzentrieren sich derzeit auf Flussgrößen. Sie zeigen die Stoffströme aus der Umwelt in die Wirtschaft sowie in entgegengesetzter Richtung in physischen Maßeinheiten. Im Einzelnen handelt es sich bei diesen physischen Modulen um: - Gesamtwirtschaftliches Materialkonto (Rohstoff- und Materialflüsse) - Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten - Energiegesamtrechnung - Luftemissionsrechnung - Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen - Wassergesamtrechnung. Die monetären Module zeigen monetär quantifizierte Maßnahmen innerhalb der Wirtschaft, die je nach Maßnahme eine Auswirkung auf die Umwelt haben bzw. entfalten sollen: - Umweltbezogene Steuern (und ähnliche Abgaben) - Umweltbezogene Subventionen (und sonstige Transferzahlungen) - Potentiell umweltschädliche Subventionen - Umweltschutzausgaben. Die Gesamtrechnungen der Ökosysteme stellen sowohl das Ausmaß und den Zustand (Bestandsgröße) der Ökosysteme als auch ihre finalen Leistungen für die Wirtschaft (physische und monetäre Flussgrößen) dar. Sofern diese Leistungen der Ökosysteme bereits in den physischen Materialflussrechnungen enthaltene Stoffströme sind, werden sie möglichst so ausgewiesen, dass es bei einer Aggregation aus beiden Rechnungen nicht zu Doppelerfassungen kommt. Die sektoralen Module stellen detaillierte übergreifende Betrachtungen für einzelne Aspekte wie beispielsweise den Wald, landwirtschaftliche Fläche, den Bereich Verkehr, Tourismus oder die privaten Haushalte dar. Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen stellen ihre Ergebnisse sowohl nach dem Territorialkonzept (auch Inlandskonzept genannt, siehe auch unter 1.4) als auch dem Inländerkonzept dar, bei dem die wirtschaftliche Betätigung aller Wirtschaftseinheiten erfasst wird, die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Die Ergebnisse werden aus der Makroperspektive dargestellt, d.h. die Gliederungsebenen sind große Gruppen (Wirtschaftsbereiche, Sektoren, Kategorien der letzten Verwendung). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da die UGR Rechensysteme sind, haben sie keine Erhebungseinheiten. Die Darstellungseinheit in den monetären Konten der UGR ist in der Regel die institutionelle Einheit, die zu Wirtschaftszweigen oder abweichend in den Ausgabenrechnungen in so genannte Markt- bzw. Nichtmarkt- und spezialisierte bzw. nicht spezialisierte Produzenten von Umweltschutzleistungen zusammengefasst werden. Zusätzlich sind der Staat, die privaten Haushalte und die Institutionen ohne Erwerbszweck Darstellungseinheit. In den physischen Konten erfolgt die Darstellung teils nach institutionellen Einheiten, die zu Wirtschaftszweigen zusammengefasst werden, sowie teils nach zu Produktionsbereichen zusammengefassten homogenen Produktionseinheiten. Zusätzlich bilden physischen Merkmale wie Rohstoffe, Energieträger, Treibhausgase oder Emissionen eigene Darstellungseinheiten. Die Darstellungseinheit in den Gesamtrechnungen der Ökosysteme ist die inländische Fläche, die auf die unterschiedlichen Ökosystemtypen aufgeteilt wird. Weiterführende Informationen bieten die entsprechenden Methodenbeschreibungen, die unter www.destatis.de/ugr abgerufen werden können. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Im Bereich der Gesamtrechnungen zu Ökosystemen werden die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), das gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet, die zwischen Deutschland und den Niederlanden umstrittenen Gebiete in der Ems-Mündung sowie der Bodensee als Inland betrachtet. Der Arbeitskreis UGR der Länder berechnet auf der Grundlage der Bundesergebnisse partiell Angaben für Bundesländer. Bei den Gesamtrechnungen zu Ökosystemen stellt das StBA teilweise Ergebnisse auf Ebene der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände bereit. Der vorliegende Qualitätsbericht bezieht sich nur auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Die UGR berechnen und veröffentlichen ihre Ergebnisse jeweils für ganze Kalenderjahre. 1.6 Periodizität Die Ergebnisse werden in der Regel jährlich erstellt. Die Wassergesamtrechnung und die Gesamtrechnungen der Ökosysteme werden alle drei Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die Methodik der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen basiert auf von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen verabschiedeten internationalen Rahmenwerken: - System of Environmental-Economic Accounting 2012 Central Framework (SEEA-CF), ergänzt und konkretisiert durch: - a) System of Environmental-Economic Accounting for Energy (SEEA Energy), - b) System of Environmental-Economic Accounting for Water (SEEA Water), - c) System of Environmental-Economic Accounting for Agriculture, Forestry and Fisheries (SEEA AFF), - System of Environmental-Economic Accounting Ecosystem Accounting (SEEA EA) und zukünftig dem - Statistical Framework for Measuring the Sustainability of Tourism (MST). EU-Recht: Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen ergänzt und erweitert durch die Verordnung (EU) Nr. 538/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen sowie durch die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2022/125 der Kommission vom 19. November 2021 zur Änderung der Anhänge I bis V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen regelt die Lieferverpflichtungen der Mitgliedsstaaten gegenüber der Kommission. Bundesrecht: allgemeine Regelung im Bundesstatistikgesetz (BStatG § 3 Abs. 1 Nr. 13) für die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamtes. Landesrecht: vergleichbare allgemeine Regelungen in den Landesstatistikgesetzen. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Die Datengrundlage der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen besteht zu weit überwiegenden Teilen ausschließlich aus Daten, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei Gesamtrechnungssystemen wie den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen im Allgemeinen unproblematisch, da es sich um makroökonomische Betrachtungen handelt. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. Im Einzelfall wird Einzeldatenmaterial zu Verteilungszwecken von bekannten Eckwerten oder als Grundlage für Schätzungen verwendet. Durch das Einbeziehen zahlreicher Datenquellen im Kontensystem sowie das Zusammenfassen zu Wirtschaftsbereichen, zur Position "private Haushalte", zu aggregierten umweltbezogenen Größen (z. B. Rohstoffgruppen) oder größeren Flächeneinheiten (Ökosystemrechnungen) entsteht eine sehr hohe Aggregationsebene. Im weiteren Berechnungsverfahren werden die Zwischenergebnisse zusätzlich untereinander harmonisiert und dadurch gegenüber den Ausgangsdaten weiter verändert. Somit ist es im Regelfall nicht möglich, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen zu ziehen. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der UGR findet in mehreren Schritten statt und bezieht dabei sowohl die Erstellung der Methodik als auch die Auswahl der zu verwendenden Datenquellen und die konkrete Berechnung der einzelnen Ergebnisse mit ein. Bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Methodik orientieren sich die UGR an international abgestimmten Standards bzw. Verfahren und EU-weit geltenden Empfehlungen und ziehen als Ausgangsdaten, soweit möglich, bereits qualitätsgesicherte Ergebnisse etablierter Datenquellen in Betracht. Regelmäßig erfolgt zudem eine Überprüfung, ob und wie ggf. besser geeignete Datenquellen zur Berechnung herangezogen werden können. Da die UGR im Wesentlichen auf die etablierten Ergebnisse bereits qualitätsgesicherter bestehender Statistiken zurückgreifen, ist bei gleichbleibenden Ausgangsquellen eine Ex-ante-Evaluierung der Basisdaten nur rudimentär erforderlich. Durch den kontenmäßigen Aufbau der UGR erfolgt während und nach der Durchführung des Berechnungsverfahrens regelmäßig eine Ex-post-Evaluierung der Ergebnisse anhand von bestehenden internen und externen Vergleichsgrößen. Darüber hinaus findet innerhalb der Arbeitsgruppen des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zu den UGR regelmäßig ein Austausch über Qualitätsaspekte und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung statt. 1.9.2 Qualitätsbewertung Aufgrund der durch EU-Recht vorgegebenen Liefertermine stehen viele der für die UGR notwendigen Basisdaten nicht rechtzeitig zum ersten Veröffentlichungstermin zur Verfügung. Stattdessen beruht die Erstveröffentlichung bei einigen Modulen noch zu einem erheblichen Teil auf Indikatoren, Schätzungen und Fortschreibungen: Fehlende Angaben werden zunächst (hinzu)geschätzt oder auf der Basis von zum Teil recht groben Indikatoren fortgeschrieben. Die Datenbasis wird später durch zusätzliche Daten verbessert, die sukzessive in die Berechnungen eingehen. Erst nach rund vier Jahren liegen nahezu alle notwendigen Basisstatistiken vollständig vor, und die UGR-Daten gelten, vorbehaltlich grundlegender Änderungen in der Methodik, den Basisdaten oder Klassifikationen, als "endgültig". 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen umfassen mehrere Strom- und Bestandsrechnungen, die ein möglichst umfassendes, übersichtliches, hinreichend gegliedertes quantitatives Gesamtbild der Zusammenhänge zwischen dem wirtschaftlichen Geschehen im Inland sowie durch Inländer in einer abgelaufenen Periode und dem Zustand sowie den Leistungen der Umwelt geben. Weitere Informationen zu den Inhalten und Teilgebieten der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen enthält der Abschnitt 1.2 Geltungsbereich. 2.1.2 Klassifikationssysteme Für die übergreifende Ergebnisdarstellung ist insbesondere die vereinheitlichte Gliederung nach 67 Wirtschaftsbereichen bzw. Produktionsbereichen sowie den privaten Haushalten relevant. Für die Wirtschaftsbereiche wird die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) verwendet, die auf der europäischen NACE Rev. 2 und – auf UN-Ebene – der ISIC Rev. 4 basiert, für die Klassifikation der Produktionsbereiche die CPA (Classification of Products by Activity). Die Bereichsabgrenzung dieser europäischen Klassifikation der Produktionsbereiche ist vergleichbar mit der Statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Gemeinschaft (Ausgabe 2008). Bedingt durch das große Berichtsspektrum werden in den UGR zu ihrer Berechnung und der Gliederung sowie Systematisierung ihrer Ergebnisse in den unterschiedlichen Rechnungen zusätzlich zahlreiche weitere Klassifikationen verwendet. Nähere Angaben finden sich in den konkreten methodischen Beschreibungen der einzelnen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die deutschen UGR bestehen aus den im Abschnitt 1.2. Geltungsbereich genannten Teilgebieten. Wie in Abschnitt 1.4 beschrieben, beziehen sich die Angaben für Deutschland auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Oftmals werden hierbei Angaben sowohl für das Inland als auch für die Inländer gemacht. Die entsprechenden Konzepte werden als "Territorialkonzept" (auch "Inlandskonzept") bzw. "Inländerkonzept" bezeichnet. Informationen zu Deutschland entsprechend dem Territorialkonzept beziehen sich somit auf das deutsche Staatsgebiet. Bei Angaben entsprechend dem Inländerkonzept gehen dagegen alle Werte ein, die sich auf in Deutschland ansässige wirtschaftliche Akteure, seien es Privatpersonen oder Unternehmen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Rechtsform, beziehen. Um z. B. beim Endenergieverbrauch vom Territorial- zum Inländerkonzept zu gelangen, muss der Verbrauch der Ausländer im Inland abgezogen und der Verbrauch der Inländer im Ausland addiert werden. Detaillierte weitere Angaben zu den jeweiligen national verwendeten Konzepten und Definitionen sowie den international abgestimmten Grundlagen finden sich in den konkreten methodischen Beschreibungen der einzelnen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zählen Politik und Wissenschaft. Aktualität und tiefe Gliederung sind regelmäßige Nutzerwüsche bei allen statistischen Ergebnissen. Konzeptionell liegt der Fokus der UGR aber im Wesentlichen auf Vollständigkeit und Kohärenz. Daher können aus den UGR zahlreiche Indikatoren abgeleitet werden, die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Konten oder aus den Berechnungen der VGR verwenden. Diese finden Verwendung etwa in der Berichterstattung der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung und der internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Vereinten Nationen, im Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung, im Rahmen der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit des Tourismus, zu den Folgen des Klimawandels oder im SENDAI-Rahmenwerk zur Verminderung der Auswirkung von Katastrophen. Die an Eurostat übermittelten Daten werden auch als Entscheidungsgrundlage für europäische umweltpolitische Maßnahmen genutzt. Entsprechend dem thematischen Fokus der UGR sind die Hauptnutzer im politischen Bereich somit das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie deren nachgeordnete Behörden. Über die Ableitung von Indikatoren hinaus können die Ergebnisse der UGR bedingt durch den Aufbau als ein in sich kohärentes System je nach Nutzeranforderung dafür verwendet werden, flexibel weitere Informationen zusammenzustellen. Daher werden die Ergebnisse auch häufig von öffentlichen und privaten Bildungs- und Forschungseinrichtungen genutzt. Viele Teilgebiete der UGR sind auch für die breite Öffentlichkeit von Interesse, zum Beispiel Informationen zum Energieverbrauch privater Haushalte. Entsprechend werden die Daten auch von der interessierten Zivilgesellschaft und der Presse nachgefragt. Die Wünsche nach möglichst schnellen, tief gegliederten, genauen, aber zugleich umfassenden und konsistenten Daten können nicht immer zugleich erfüllt werden. Gemäß der Konzeption der UGR als Rechensysteme, die Sachverhalte umfassend auf gesamtwirtschaftlicher Ebene darstellen und dabei strukturelle Gegebenheiten und langfristige Entwicklungen aufzeigen, liegt der Fokus bei der Datenbereitstellung auf Vollständigkeit und Konsistenz. Dabei werden die Berechnungsprozesse möglichst zeiteffizient gestaltet und die durch EU-Recht vorgegebenen Liefertermine eingehalten. Mitunter wird auch der Bedarf nach einer Erhöhung der Periodizität einzelner Module sowie einer Ausdehnung der dargestellten Sachverhalte auf zusätzliche Themengebiete geäußert. Dem kommen die UGR entgegen, indem sie internationale Diskussionen frühzeitig aufgreifen und im Rahmen von Projekten ihr Repertoire kontinuierlich weiterentwickeln. Diejenigen Themengebiete, für die eine ausgereifte Methodik entwickelt werden konnte und geeignete Datenquellen zur Verfügung stehen, werden in einen regelmäßigen Produktionsprozess überführt, soweit entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. 2.3 Nutzerkonsultation Der überwiegende Teil der Berichterstattung der UGR ist durch europäische Verordnungen geregelt, vgl. Abschnitt 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen. Bei der Entwicklung dieser rechtlichen Regelungen werden Nutzerinteressen und -wünsche auf verschiedenen Wegen berücksichtigt. Daneben werden Wünsche internationaler Stakeholder in entsprechenden Gremien diskutiert. Auf nationaler Ebene finden Nutzerkonsultationen etwa durch den in mehrjährigem Abstand (zuletzt 2018) vom Statistischen Bundesamt veranstalteten Fachausschuss Umwelt und UGR statt. Zahlreiche thematische Fachveranstaltungen diverser Ressorts oder wissenschaftlicher Einrichtungen dienen darüber hinaus dazu, Informationen über Wünsche von Nutzern zu gewinnen. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung von UGR-Ergebnissen werden alle geeigneten statistischen Erhebungen sowie Ergebnisse aus den VGR verwendet, die rechtzeitig für den jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt vorliegen. Definitionen und Klassifikationen gelten in der Regel gleichermaßen für Basisstatistiken und UGR; allerdings finden Revisionen von Klassifikationen in den UGR zu einem späteren Zeitpunkt statt als in den Fachstatistiken, um auf revidierten Ergebnissen der Basisstatistiken aufbauen zu können. Die von den UGR verwendeten Basisstatistiken weisen naturgemäß einen unterschiedlichen zeitlichen Abstand zwischen der Datenverfügbarkeit und dem Berichtszeitjahr auf. Sofern für ein bestimmtes Modul der UGR der überwiegende Teil der Basisstatistiken vorliegt, werden für Größen, für deren Berechnung erforderliche Basisstatistiken noch fehlen, mit Hilfe kurzfristiger Indikatoren oder anderer Schätzverfahren vorläufige Ergebnisse ermittelt. Liegt die Ausgangsstatistik für die entsprechende Berichtsperiode vor, wird diese in die UGR-Berechnungen eingearbeitet. Dies erklärt einerseits die laufenden Revisionen der UGR-Ergebnisse, andererseits auch den zeitlichen Verzug gegenüber den einzelnen Basisstatistiken, die in die UGR einfließen. Genauere Angaben zu den Datenquellen der UGR finden sich in den Methodenbeschreibungen zu den jeweiligen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Für die Berechnung der Ergebnisse der UGR werden die Ergebnisse aller geeigneten statistischen Erhebungen sowie der VGR verwendet, die zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt vorliegen. Zusätzlich werden weitere Datenquellen wie administrative Daten und Daten aus den Jahresabschlüssen großer Unternehmen sowie Informationen von Verbänden ausgewertet. Zusätzlich werden für die Berechnungen zu Ökosystemleistungen unterschiedliche kartographische Daten verwendet. Genauere Angaben zu den Datenquellen und Berechnungen der UGR finden sich in den Methodenbeschreibungen zu den jeweiligen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die UGR führen selbst keine Preisbereinigung durch. Bei der Darstellung in physischen Einheiten ist dies per se nicht erforderlich. Auch die Darstellung der monetären Konten erfolgt in den jeweiligen Preisen. Teilweise werden in den Veröffentlichungen der UGR Kombinationen aus Daten der UGR und der VGR dargestellt, etwa Produktivitätsindikatoren. Die dort verwendeten monetären Angaben der VGR sind teilweise preisbereinigt. Für die entsprechenden Verfahren sei auf den Qualitätsbericht der VGR verwiesen. Eine Saisonbereinigung dient als Ausgleich für wiederkehrende unterjährige Effekte, die sonst einen Vergleich mit unterjährigen Vorperioden erschweren würden. Die UGR stellen bisher allerdings nur Jahresergebnisse bereit. Daher ist eine Saisonbereinigung nicht durchführbar und auch nicht erforderlich. Eine Bereinigung um strukturelle Effekte zwischen verschiedenen Jahren findet aus mehreren Gründen nicht statt. Zum einen sind viele Umweltschutzmaßnahmen wie etwa Ausgaben für den Umweltschutz kaum von strukturellen Effekten beeinflusst. Zum anderen sind die Einflussfaktoren auf Umweltwirkungen wie etwa Rohstoffentnahme oder Treibhausgasemissionen so multikausal, dass ein Verfahren zur Bereinigung entsprechender Schwankungen sehr komplex zu entwickeln wäre. Die einzige Ausnahme stellt das Modul "Private Haushalte und Umwelt" dar. Hier wird der Energieverbrauch privater Haushalte für Raumwärme temperaturbereinigt, da er in hohem Maße von Witterungsbedingungen beeinflusst wird. Durch die Temperaturbereinigung wird die Aussagekraft der Ergebnisse beispielsweise hinsichtlich Effizienzsteigerungen oder Änderungen im Nutzerverhalten erhöht. Weiterführende Informationen bietet die entsprechende Methodenbeschreibung (www.destatis.de). 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei den UGR um ein Gesamtrechnungssystem handelt, in dem bereits vorliegende Ergebnisse von Primär- und Sekundärerhebungen sowie aus administrativen Datenquellen weiterverarbeitet werden, findet keine zusätzliche Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Stichproben- oder nicht-stichprobenbedingte Fehler der in die UGR-Berechnungen einfließenden Basisstatistiken können grundsätzlich auch in den UGR-Ergebnissen enthalten sein. Darüber hinaus können die Anwendung von Schätzverfahren sowie die Fortschreibung von Zeitreihen zu Ungenauigkeiten führen. Diese Schätzfehler lassen sich aber nicht vermeiden, wenn nicht die Ansprüche an die Aktualität der UGR-Daten hintanstehen sollen. Somit besteht ein direkter Zusammenhang zwischen einer gewissen Ungenauigkeit und der geforderten Aktualität der Ergebnisse der UGR. Die Qualität der UGR-Berechnungen wird während des Rechenprozesses laufend überprüft, so dass etwaige Störungen oder Fehler erkannt und behoben werden können. Die wichtigsten Elemente dieses Qualitätssicherungsverfahrens sind: - Die von den UGR genutzten Ausgangsstatistiken werden, soweit sie aus dem Bereich der amtlichen Statistik kommen, bereits in den Fachstatistiken einer Qualitätskontrolle unterzogen. - In den UGR werden die bereitgestellten Ausgangsdaten nochmals auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. - Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist der umfassende Abgleich der von den UGR verwendeten Basisstatistiken wie auch der UGR-Ergebnisse selbst mit komplementären Daten aus anderen Quellen. - Wo möglich, erfolgt eine Prüfung der Systemkohärenz. Etwaige Unstimmigkeiten werden in den Kontensalden sofort sichtbar. 4.2 Qualität der Datenquellen Die UGR basieren zu großen Teilen auf Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität. Diesen wird auch soweit als möglich Vorrang vor anderen Daten gegeben. Somit sind bereits die wesentlichen Ausgangsdaten qualitätsgesichert. Eine Qualitätsbewertung der einzelnen Ergebnisse der Ausgangsdaten findet daher im laufenden Prozess nur in Einzelfällen oder bei Auffälligkeiten statt. Der wesentliche Bestandteil der Qualitätssicherung der UGR findet in der methodischen Konzeption der Rechnungen statt. Für jede Datenquelle findet eine Einschätzung hinsichtlich ihrer Darstellungseinheiten und der Vollständigkeit ihrer Abdeckung (z. B. vermindert durch Abschneidegrenzen) statt, um so die Vollständigkeit und Kohärenz des Gesamtrechensystems zu gewährleisten, in dem sie verwendet wird. Die Tatsache, dass letztendlich ein in sich stimmiges und strukturell plausibles Ergebnis entsteht, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in einem Gesamtrechensystem gewisse Schätzspielräume und Unschärfen bei den veröffentlichten Gesamtergebnissen gibt. 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Als Revision bezeichnet man in der amtlichen Statistik die nachträgliche Änderung bereits veröffentlichter statistischer Ergebnisse. In den UGR finden zum einen laufende Revisionen, zum anderen auch anlassbedingte Revisionen statt. Laufende Revisionen ergeben sich in den UGR daraus, dass die zugrundeliegenden Datenquellen selbst Revisionen unterworfen sein können. Im Rahmen der laufenden Revisionen werden daher auch für zurückliegende Berichtsjahre die jeweils aktuellsten Versionen der Datenquellen verwendet und in die Berechnungen der UGR einbezogen. Die Datennutzer können somit auf bestmögliche Ergebnisse für Analysen und Prognosen zurückgreifen. Anlassbedingte Revisionen sind zum Beispiel aufgrund von Änderungen in der zugrundeliegenden Methodik oder bei den verwendeten Klassifikationen erforderlich. Weitere Gründe können sein, dass bislang verwendete Datenquellen nicht mehr zur Verfügung stehen und durch andere Quellen ersetzt werden müssen oder bei unveränderter Verfügbarkeit eine besser geeignete Datenquelle identifiziert wurde und diese die bisherige ersetzt. Auch ist es möglich, dass eine bestimmte Datenquelle für den vorgesehenen Veröffentlichungszeitpunkt nicht rechtzeitig vorliegt, dies vorübergehend durch Schätzungen kompensiert wird und die Schätzungen später ersetzt werden. Wenn bei einzelnen Modulen Revisionen notwendig sind, werden die revidierten Ergebnisse spätestens zum Zeitpunkt der nächsten regulären Veröffentlichung publiziert. Sofern eine bestimmte Datenquelle oder Klassifikation beziehungsweise ein methodischer Aspekt für mehrere Module relevant ist, wird darauf geachtet, dass die Revision in allen Modulen für den gleichen Berichtszeitraum und im gleichen Jahr stattfindet. 4.3.2 Revisionsverfahren Anlassbedingte Revisionen erfolgen bei methodischen Neuerungen oder geänderter Verfügbarkeit der verwendeten Datenquellen rückwirkend für den längst möglichen Zeitraum. Laufende Revisionen finden in allen Modulen dann statt, wenn für ausgewählte Merkmale benötigte Datenquellen nicht rechtzeitig zum Veröffentlichungszeitpunkt zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden fehlende Daten zunächst geschätzt und bei Vorliegen der jeweiligen Datenquelle ersetzt. Die folgende Übersicht zeigt Gründe und Zeiträume für weitere laufende Revisionen je Modul: Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: - aufgrund laufender Revisionen in der Luftemissionsrechnung (s.u.) für den gesamten Berichtszeitraum. - aufgrund von Revisionen der Vierteljährlichen Produktionserhebung für die beiden aktuellsten Berichtsjahre. Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst, rückwirkend maximal bis zum Berichtsjahr 2010. Energiegesamtrechnung: - aufgrund laufender Revisionen der nationalen Energiebilanzen maximal für die drei aktuellsten Berichtsjahre. Luftemissionsrechnung: - aufgrund laufender Revisionen der ZSE-Datenbank (Zentrales System Emissionen) des Umweltbundesamtes zu Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen für den gesamten Berichtszeitraum. Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen: - aufgrund laufender Revisionen der Energiegesamtrechnung, rückwirkend maximal bis zum Berichtsjahr 2010. Rechnung zu umweltbezogenen Steuern und ähnlichen Abgaben: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst. Umweltschutzausgabenrechnung: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst. Waldgesamtrechnung: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst. 4.3.3 Revisionsanalysen Eine Möglichkeit zur Abschätzung der Zuverlässigkeit der von den UGR veröffentlichten Ergebnisse besteht in der Analyse von Revisionsdifferenzen. Dabei wird die Abweichung zwischen dem zuerst veröffentlichten Ergebnis und dem späteren (revidierten) Ergebnis untersucht. Mit der Berechnung von Revisionsdifferenzen erhalten Nutzer einen Eindruck davon, welchen Einfluss die Revisionen auf die Ergebnisse haben. Übliche Revisionsmaße sind die "Mittlere Revision" (MR) und die "Mittlere absolute Revision" (MAR), die das arithmetische Mittel der in der Vergangenheit beobachteten Abweichungen zwischen erstmalig und zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichten Werten mit (MR) beziehungsweise ohne (MAR) Berücksichtigung des Vorzeichens berechnen. Die UGR stellen zahlreiche unterschiedliche Ergebnisse bereit. Daher konzentriert sich die hier vorliegende Darstellung der Revisionsauswirkungen auf ausgewählte, wichtige Kennzahlen. Da sich die Ausgestaltung der UGR-Tabellenbände sowie der Umfang der in GENESIS-Online enthaltenen Daten unter anderem aufgrund geänderter Nutzeranforderungen und technischer Gegebenheiten stetig wandeln kann, wurden die Revisionsmaße je Modul bezogen auf die jährlich an Eurostat übermittelten Daten bestimmt. Die Berechnungen zeigen, dass sich die mittlere Revision zwischen -0,15 % und 7,38 % bewegt. Im weit überwiegenden Teil der Fälle ist die mittlere Revision positiv, das heißt die ursprünglich an Eurostat übermittelten Werte werden im Rahmen späterer Lieferungen tendenziell nach oben korrigiert. Meist liegt die mittlere Revision bei unter einem Prozent. Eine Ausnahme bildet die Umweltschutzausgabenrechnung mit etwas höheren mittleren Revisionen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bis zum Vorliegen endgültiger Daten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Berechnungen teilweise Schätzungen herangezogen werden müssen. Die mittlere absolute Revision liegt zwischen 0,1 % und 7,38 %. Besonders stabil sind die übermittelten Daten der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern, dort liegt die mittlere absolute Revision auch drei Jahre nach der ersten Übermittlung nur bei 0,34 %. Bei der Interpretation der Revisionsmaße ist zu beachten, dass methodisch bedingte Revisionen, wie sie gerade bei eher neu entwickelten Berechnungen noch häufig vorkommen, eigentlich nicht einer mangelnden Datenqualität im engeren Sinne anzulasten sind. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Der größte Teil der Ergebnisse der verschiedenen UGR-Module wird spätestens zum Zeitpunkt t+24 Monate, also zwei Jahre nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Die folgende Übersicht zeigt die Aktualität der Module im Einzelnen. Hierbei handelt es sich um Planungswerte, Abweichungen sind also im Einzelfall möglich. Wie in Abschnitt 4.3 beschrieben, können bereits veröffentlichte Ergebnisse revidiert, d. h. durch andere Werte ersetzt werden. Revisionen sind mithin auch für als "endgültig" bezeichnete Ergebnisse möglich. Sie können also auch nach den hier genannten Zeitpunkten auftreten. Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: - Veröffentlichung erster Ergebnisse nach t+19 Monaten für Daten zu inländischer Entnahme von Rohstoffen, Im- und Exporten von Rohstoffen und Waren. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+24 Monaten. Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten: - Veröffentlichung erster Ergebnisse nach t+29 Monaten. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+41 Monaten. Energiegesamtrechnung: - Veröffentlichung erster Ergebnisse nach t+20 Monaten für Daten zum Primärenergieverbrauch der Produktionsbereiche und privaten Haushalte. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+24 Monaten. Luftemissionsrechnung: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+21 Monaten. Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+48 Monaten. Rechnung zu umweltbezogenen Steuern und ähnlichen Abgaben: - Veröffentlichung erster Ergebnisse zu kassenmäßigen Einnahmen nach t+6 Monaten. - Veröffentlichung erster Ergebnisse zu periodengerechten Einnahmen, teils auf Basis von Schätzungen, nach t+16 Monaten. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+21 Monaten. Umweltschutzausgabenrechnung: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+24 Monaten. Waldgesamtrechnung: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+20 Monaten. Rechnung zu umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transferzahlungen: - bisher unveröffentlicht. Gesamtrechnungen zum Ausmaß der Ökosysteme: - unregelmäßig, da es für die Ausgangsdaten keine festen Veröffentlichungstermine gibt. Die Veröffentlichungszeitpunkte orientieren sich zum einen an den durch Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Lieferfristen an Eurostat, zum anderen sind sie ein akzeptabler Kompromiss zwischen einer unter anderem von den Nutzern gewünschten frühzeitigen Bereitstellung der Daten und der Verfügbarkeit der für die Berechnung erforderlichen Datenquellen. Ergebnisse zu Rohstoffäquivalenten sowie zu indirekten Energieflüssen und CO2-Emissionen wurden zuletzt aufgrund des Veröffentlichungszeitpunkts der zur Berechnung notwendigen Input-Output-Tabellen nach t+29 Monaten (Rohstoffäquivalente vorläufig), t+41 Monaten (Rohstoffäquivalente endgültig) bzw. t+48 Monaten (indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgte in der Vergangenheit immer fristgerecht entsprechend der durch die Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Fristen für die verschiedenen Module. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt je Modul in der Regel jährlich im gleichen Monat. Werden neue Tabellen in die Publikationen mit aufgenommen, kann sich die Veröffentlichung ausnahmsweise um wenige Wochen bis Monate verzögern. Andererseits kann eine frühere Verfügbarkeit der benötigten Datenquellen auch zu einer im Vergleich zu den Vorjahren früheren Veröffentlichung führen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die UGR-Module werden entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie verschiedener von Eurostat herausgegebener Handbücher und Empfehlungen produziert. Da sich auch die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an diese Vorgaben halten müssen, sind die Ergebnisse grundsätzlich EU-weit vergleichbar. Die Vergleichbarkeit kann allerdings dadurch eingeschränkt werden, dass in anderen Mitgliedsstaaten andere Datenquellen zur Verfügung stehen oder für die Berechnung ausgewählt werden und andere Schätzverfahren angewandt werden. Weltweit wird eine hohe Vergleichbarkeit der UGR durch die Anwendung des System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) der Vereinten Nationen grundsätzlich ermöglicht. Allerdings ist das SEEA nicht rechtsverbindlich. Derzeit werden Ergebnisse zu Umweltökonomischen Gesamtrechnungen in 89 Staaten bereitgestellt. Dabei variiert sowohl der Umfang und die Abdeckung der verschiedenen Themengebiete als auch die angewandte Berechnungsmethodik. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Es ist ein Kennzeichen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen, im Falle von grundlegenden Änderungen der Methoden, Klassifikationen oder Datenquellen auch weit zurückreichende Revisionen möglichst langer Zeitreihen vorzunehmen, um den Datennutzern ein optimales Datenangebot zu bieten. Die Vergleichbarkeit von UGR-Ergebnissen über einen langen Zeitraum hinweg wird dann beeinträchtigt, wenn die Einarbeitung neuer Konzepte, Klassifikationen oder Datenquellen nicht für den gesamten, bisher von einer langen Reihe abgedeckten Zeitraum möglich ist. Dies liegt in der Regel daran, dass die entsprechenden Primärdaten selbst erst ab einem bestimmten Berichtsjahr verfügbar sind. Daneben spielen auch Effizienzabwägungen eine Rolle, etwa wenn der technische Aufwand für eine weit zurückreichende Revision als sehr hoch, der aus der Revision resultierende Zugewinn an zeitlicher Vergleichbarkeit dagegen als gering eingeschätzt wird. In den Jahren 2018 bis 2020 ergaben sich vor allem aus den folgenden Gründen Brüche in den Ergebnissen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen: - methodische Verbesserung der Berechnungen zu Energieverbrauch und Emissionen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wobei die erforderlichen Datenquellen erst ab dem Berichtsjahr 2014 zur Verfügung stehen, daher Bruch zwischen 2013 und 2014 bei straßenverkehrsbezogenen Merkmalen der Energiegesamtrechnung, Luftemissionsrechnung, Gesamtwirtschaftlichem Materialkonto und umweltbezogenen Steuern. Daneben konnte in den Jahren 2018 bis 2020 die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse der UGR durch die folgenden Überarbeitungen verbessert werden: - In den Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern wurde 2019 eine methodische Verbesserung bei der Berechnung der Verkehrssteuer (Berücksichtigung von CO2-Emissionen bei der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer) rückwirkend bis zum Jahr 2012 vorgenommen. So konnte auch weiterhin eine methodisch konsistente lange Zeitreihe zur Verfügung gestellt werden. - Harmonisierung des Gesamtwirtschaftlichen Materialkontos mit der Energiegesamtrechnung bezüglich der inländischen Entnahme fossiler Energieträger durch Umstieg auf die Energiebilanz der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen als neue Datenquelle für die gesamte Zeitreihe ab dem Berichtsjahr 1994. - In den Rechnungen zum Gesamtwirtschaftlichen Materialkonto wurde 2019 die verwertete inländische Entnahme um die Fangmengen der Binnenfischerei in den Berichtsjahren 2000 bis 2004 ergänzt. Zuvor lagen diese nur für den Berichtszeitraum ab 2005 vor. Somit hat sich der Zeitraum, für den keine Angaben zur Binnenfischerei ausgewiesen werden, von elf auf sechs Berichtsjahre reduziert. ? Somit stellt sich die Länge der Zeitreihen mit vergleichbaren Werten bei den einzelnen Modulen wie folgt dar: Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: - 1994 bis 2019, d. h. 26 Jahre, Ausnahme Bunkerungen von Kraftstoff für den Straßenverkehr 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten: - 2010 bis 2018, d. h. 9 Jahre; durch Verkettung ist Indexbildung für den Zeitraum 2000 bis 2018 möglich. Energiegesamtrechnung: - 2000 bis 2019, d.h. 20 Jahre, Ausnahme Änderungen bezüglich Energieverbrauch für den Straßenverkehr 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Luftemissionsrechnung: - 2000 bis 2019, d.h. 20 Jahre, Ausnahme Änderungen bezüglich Emissionen durch den Straßenverkehr 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen: - 2010 bis 2016, d. h. 7 Jahre. Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern und ähnlichen Abgaben: - 1995 bis 2018, d. h. 24 Jahre; Aufteilung nach Wirtschaftszweigen nur ab 2008, d. h. 11 Jahre. Umweltschutzausgabenrechnung: - 2010 bis 2018, d. h. 9 Jahre. Waldgesamtrechnung: - 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Rechnung zu umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transferzahlungen: - bisher unveröffentlicht. Gesamtrechnungen zum Ausmaß der Ökosysteme: - 2015 bis 2018. 7 Kohärenz =========== Die Daten der UGR sind mit denjenigen der VGR weitestgehend kompatibel, da die UGR ursprünglich als Satellitensystem zu den VGR konzipiert wurden. Dabei ist die Möglichkeit, Daten der UGR und VGR zu kombinieren und gemeinsam zu analysieren, ein wichtiges Nutzerinteresse. Entsprechend werden, soweit es fachlich und inhaltlich sinnvoll ist und internationale Standards nichts Abweichendes bestimmen, gleiche Klassifikationen und Begriffe verwendet. Dies betrifft etwa die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die Klassifikation der Produktionsbereiche (CPA) oder die Kategorien der letzten Verwendung (Konsum, Investitionen, Export). Andererseits unterscheiden sich die von den UGR veröffentlichten Daten häufig von Daten der Fachstatistiken des Statistischen Bundesamtes oder Daten aus externen Quellen zu ähnlichen oder sogar scheinbar gleichen Merkmalen. Dies ist zumeist durch methodische Unterschiede begründet und liegt auch in der Natur eines Gesamtrechnungssystems, in das eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zur Berechnung eines Merkmals eingehen. Ein wichtiges Ziel der UGR ist die Bereitstellung von Daten, die ein möglichst vollständiges und in sich kohärentes Bild der Beziehungen zwischen Umwelt und Wirtschaft zeichnen. Gegenüber diesen Ansprüchen auf Vollständigkeit und interne Kohärenz wird die Übereinstimmung mit anderen Daten aus statistischen Erhebungen bewusst zurückgestellt, um Nutzern durch die UGR ein harmonisiertes Datenspektrum als Grundlage für statistisch valide Analysen bereitzustellen. So werden zum Beispiel für das Gesamtwirtschaftliche Materialkonto Daten der Vierteljährlichen Produktionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe genutzt. Da die in dieser Statistik berichteten Produktionsmengen aufgrund von Abschneidegrenzen (d. h. es werden nur Unternehmen oder Betriebe ab einer bestimmten Mindestanzahl von Beschäftigten befragt) nicht mit den im Inland aus der Umwelt entnommenen Mengen bestimmter Rohstoffe übereinstimmen, werden die Produktionsmengen durch Berechnungen bzw. Zuschätzungen ergänzt. Daher weichen die Angaben im Gesamtwirtschaftlichen Materialkonto von den Angaben der Primärquelle ab. Weitere typische Inkohärenzen ergeben sich aus unterschiedlichen methodischen Konzepten und Abgrenzungen. So liegt zum Beispiel der Fokus der Luftemissionsrechnung auf einer Berichterstattung gemäß dem Inländerkonzept. Das heißt, es werden beispielsweise alle Emissionen dargestellt, die von in Deutschland ansässigen Wirtschaftseinheiten verursacht werden. Daher umfasst die Luftemissionsrechnung auch Emissionen durch Kraftfahrzeugnutzung privater Haushalte im Ausland. Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Treibhausgasinventare, eine wichtige Datenquelle der Luftemissionsrechnung, fokussieren dagegen auf die im Inland abgegebenen Emissionen. Durch die Unterschiede zwischen Inländer- und Territorialkonzept ergeben sich zwangsweise Unterschiede bei den veröffentlichten Daten. Da die monetären Konten der UGR Detaillierungen der VGR darstellen und auf deren Eckwerten beruhen, sind diese mit den Ergebnissen der VGR zum jeweiligen Rechenstand kohärent. Abweichungen ergeben sich gegenüber anderen Primärquellen zudem durch Definitionsunterschiede. So werden in den UGR die umweltbezogenen Steuern zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht dargestellt, während die Steuerstatistiken die kassenmäßigen Steuereinnahmen abbilden. Diese Zeitpunkte sind nicht zwangsläufig identisch. Jede Primärerhebung und jedes Gesamtrechensystem verfolgt das ihr per Gesetz vorgegebene Ziel, verbunden mit dem Anspruch, die Aussagekraft der für diesen konkreten Anwendungsfall benötigten Daten zu erhöhen. Etwaige Differenzen lassen somit keinen Schluss auf die Datenqualität bzw. Genauigkeit des einzelnen Produkts zu. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der UGR werden auf der Seite www.destatis.de/ugr im Laufe des Jahres veröffentlicht, sobald die Berechnungen für ein bestimmtes Modul abgeschlossen sind. Gegebenenfalls wird die Veröffentlichung der Ergebnisse von einer Pressemitteilung begleitet, in der ausgewählte interessante Aspekte dargestellt und erläutert werden. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse werden in Tabellenbänden veröffentlicht, die im Excel- und PDF-Format unter www.destatis.de/ugr zur Verfügung stehen. Online-Datenbank: Ergebnisse zur UGR können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 85*** abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Im Rahmen der UGR werden keine Mikrodaten erhoben, entsprechend besteht auch keine Möglichkeit, Mikrodaten bereitzustellen. Sonstige Verbreitungswege: In unregelmäßigen Abständen werden weitere Veröffentlichungen oder Veröffentlichungsbeiträge erstellt. Dies umfasst zum Beispiel Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik" oder im Datenreport. Daneben sind die Daten der UGR auch Bestandteil der deutschen und internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung (www.destatis.de/nachhaltigkeit) und der Globalisierungsindikatoren (www.destatis.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Module der UGR bieten die folgenden Publikationen, die unter www.destatis.de/ugr heruntergeladen werden können: - Methode des Gesamtwirtschaftlichen Materialkontos. - Rohstoffe weltweit im Einsatz für Deutschland (Artikel in "Wirtschaft und Statistik" zu Methodik und Ergebnissen der Berechnung von Rohstoffäquivalenten). - Methode der Energiegesamtrechnung. - Methode der Luftemissionsrechnung. - Methode der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern. - Ausgaben für Umweltschutz: neue Anforderungen der Europäischen Union (Artikel in "Wirtschaft und Statistik" zu Methodik und Ergebnissen der Umweltschutzausgaben- rechnung). - Methode der Umweltschutzausgabenrechnung. - Flächenbelegung von Ernährungsgütern - Methoden und Konzepte. - Flächenbelegung durch Importe pflanzlicher Erzeugnisse: (Artikel in "Wirtschaft und Statistik" zu Methodik und Ergebnissen der Berechnung zur weltweiten Flächenbelegung für pflanzliche Erzeugnisse). - Methodenbeschreibung zum Tabellenrahmen der European Forest Accounts und Ergebnisse der Jahre 2014 und 2015. - Methode der Berechnungen zu Verkehr und Umwelt. - Methode: Rechnung zum Energieverbrauch der Haushalte für Wohnen. - Methode der Flächenbilanzierung der Ökosysteme. - Ökosystemgesamtrechnungen - Flächenbilanzierung der Ökosysteme (Extent Account) (Artikel in "Wirtschaft und Statistik"). Zu übergreifenden Aspekten sind darüber hinaus folgende Publikationen erschienen (www.destatis.de/ugr): - Einführung in die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. - Methode der Berechnungen zur globalen Umweltinanspruchnahme durch Produktion, Konsum und Importe (Informationen zur Berechnung direkter und indirekter Energieflüsse und CO2-Emissionen, der Flächenbelegung für Ernährungsgüter und der Wassergesamtrechnung). - Die Dekompositionsanalyse in den Physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Ein Veröffentlichungskalender, der Termine zu allen Statistiken und Gesamtrechensystemen des Statistischen Bundesamtes zeigt, ist derzeit in Arbeit. Darin können künftig auch die Veröffentlichungstermine der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen eingetragen werden. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Der Veröffentlichungskalender wird auf www.destatis.de veröffentlicht. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der UGR stehen für alle Nutzer zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8855 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2023

Einnahmen umweltbezogener Steuern: Deutschland, Jahre, Steuerart, Wirtschaftsbereiche

Teil der Statistik "Umweltbezogene Steuern und Gebühren" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Umweltbezogene Steuern und Gebühren (EVAS-Nr. 85421). 1.2 Geltungsbereich Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) stellen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene quantitativ die Wechselwirkungen zwischen Umwelt und Wirtschaft in Form von Fluss- und Bestandsgrößen dar. Dabei ist die Wirtschaft als komplette Anthroposphäre und somit als Gegensatz zur Umwelt definiert. Sie umfasst dementsprechend die gesamte Volkswirtschaft bestehend aus Unternehmen, den staatlichen Institutionen und den privaten Haushalten. Die UGR lassen sich dabei in unterschiedliche Konten (engl. accounts) einteilen, die untereinander in Beziehung stehen und eine Einheit bilden. Die UGR basieren auf dem international vereinbarten System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) und verwenden einheitliche Konzepte, Definitionen und Klassifikationen. Sie sind dabei so weit wie möglich kompatibel mit den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und ergänzen so die ökonomische Sichtweise der VGR um zusätzliche Aspekte. Das kohärente Kontensystem der UGR dient - auch in Kombination mit den Konten der VGR - als wichtiges Werkzeug für Analysen und Politikfolgenabschätzungen. 1.3 Statistische Einheiten Da die umweltbezogenen Steuern und Abgaben ein Rechensystem sind, gibt es keine Erhebungseinheiten. Darstellungseinheiten sind institutionelle Einheiten gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung (ESVG), und zwar gebietsansässige Unternehmen und private Haushalte sowie gebietsfremde Einheiten auf der Aufkommensseite. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Die Darstellung erfolgt ausschließlich aggregiert für das gesamte deutsche Bundesgebiet. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Die UGR berechnen und veröffentlichen die Ergebnisse der umweltbezogenen Steuern und Abgaben jeweils für ganze Kalenderjahre. 1.6 Periodizität Die Ergebnisse werden jährlich erstellt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen EU-Recht: Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen in der jeweils gültigen Fassung. Bundesrecht: allgemeine Regelung im Bundesstatistikgesetz (BStatG § 3 Abs. 1 Nr. 13) für die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamtes. Die Methodik der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen basiert auf von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen verabschiedeten internationalen Rahmenwerk System of Environmental-Economic Accounting 2012 Central Framework (SEEA-CF). 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die den Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Die Datengrundlage der umweltbezogenen Steuern und Abgaben besteht zu überwiegenden Teilen ausschließlich aus Daten, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht der Geheimhaltung unterliegen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei Gesamtrechnungssystemen im Allgemeinen unproblematisch, da es sich um makroökonomische Betrachtungen handelt. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. Im Einzelfall wird Einzeldatenmaterial zu Verteilungszwecken von bekannten Eckwerten oder als Grundlage für Schätzungen verwendet. Durch das Einbeziehen zahlreicher Datenquellen im Kontensystem sowie das Zusammenfassen zu Wirtschaftsbereichen oder zur Position "Private Haushalte" entsteht eine sehr hohe Aggregationsebene. Im weiteren Berechnungsverfahren werden die Zwischenergebnisse zusätzlich untereinander harmonisiert und dadurch gegenüber den Ausgangsdaten weiter verändert. Somit ist es im Regelfall nicht möglich, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen zu ziehen. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der UGR findet in mehreren Schritten statt und bezieht dabei sowohl die Erstellung der Methodik als auch die Auswahl der zu verwendenden Datenquellen und die konkrete Berechnung der einzelnen Ergebnisse mit ein. Bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Methodik orientieren sich die UGR an international abgestimmten Standards bzw. Verfahren und EU-weit geltenden Empfehlungen und ziehen als Ausgangsdaten, soweit möglich, bereits qualitätsgesicherte Ergebnisse etablierter Datenquellen in Betracht. Regelmäßig erfolgt zudem eine Überprüfung, ob und wie ggf. besser geeignete Datenquellen zur Berechnung herangezogen werden können. Da die UGR im Wesentlichen auf die etablierten Ergebnisse bereits qualitätsgesicherter bestehender Statistiken zurückgreifen, ist bei gleichbleibenden Ausgangsquellen eine Ex-ante-Evaluierung der Basisdaten nur rudimentär erforderlich. Durch den kontenmäßigen Aufbau der UGR erfolgt während und nach der Durchführung des Berechnungsverfahrens regelmäßig eine Ex-post-Evaluierung der Ergebnisse anhand von bestehenden internen und externen Vergleichsgrößen. Darüber hinaus findet innerhalb der Arbeitsgruppen des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zu den UGR regelmäßig ein Austausch über Qualitätsaspekte und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung statt. 1.9.2 Qualitätsbewertung Einige Basisdaten stehen zum durch EU-Recht vorgegebenen Liefertermin nicht zur Verfügung. Daher beruht die Erstveröffentlichung eines Berichtsjahres teilweise auf Schätzungen. Erst nach rund vier Jahren liegen die notwendigen Basisdaten vor, und die Ergebnisse gelten, vorbehaltlich grundlegender Änderungen in der Methodik, den Basisdaten oder Klassifikationen, als "endgültig". 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die UGR im Allgemeinen umfassen mehrere Strom- und Bestandsrechnungen, die ein möglichst umfassendes, übersichtliches, hinreichend gegliedertes quantitatives Gesamtbild der Zusammenhänge zwischen dem wirtschaftlichen Geschehen im Inland sowie durch Inländer in einer abgelaufenen Periode und dem Zustand sowie den Leistungen der Umwelt geben. Die Rechnungen zu den umweltbezogenen Steuern informieren u. a. darüber, wie hoch das Aufkommen aus der Energie- und Stromsteuer, der EEG-, KWKG, und Offshore-Netzumlage, dem Verkauf bzw. der Versteigerung von nationalen und europäischen Emissionszertifikaten, dem Beitrag zum Erdölbevorratungsverband, der Kernbrennstoffsteuer, Kfz- und Luftverkehrsteuer der Unternehmen je Wirtschaftsbereich, der privaten Haushalte und der gebietsfremden Einheiten im Inland ist (Inlandskonzept). 2.1.2 Klassifikationssysteme Das konzeptionelle Rahmenwerk der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern (kurz: Umweltsteuern) basiert auf dem System of Environmental-Economic Accounting Central Framework (SEEA - CF), dem internationalen statistischen Standard der Vereinten Nationen. Die umweltbezogenen Steuern werden danach in vier Kategorien unterteilt: - Energie, - Verkehr, - Umweltverschmutzung und - Ressourcen. Die Einnahmen des Staates aus Umweltsteuern werden darüber hinaus entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) nach Wirtschaftszweigen aufgeschlüsselt dargestellt. Ergänzt werden sie durch Informationen über private Haushalte und gebietsfremde Einheiten. Die WZ 2008 basiert auf der europäischen Wirtschaftszweigklassifikation, der NACE Rev. 2, und erweitert diese um eine fünfte Ebene, die sog. Unterklassen. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definition Die Rechnung der umweltbezogenen Steuern und Abgaben ist Teil der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) und beruht auf dem "System of Environmental-Economic Accounting - Central Framework" (SEEA-CF), dem internationalen statistischen Standard zur Messung der Umwelt und der zwischen dieser und der Wirtschaft bestehenden Beziehungen. Das SEEA-CF ist weitgehend mit dem "System of National Accounts (SNA)", dem internationalen statistischen Standard zur Beschreibung von Volkswirtschaften, kompatibel, da bei der Entwicklung des SEEA-CF die grundlegenden Konzepte und Klassifikationen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) beibehalten wurden. So gelten u. a. dieselben Systemgrenzen und Buchungsregeln. Die Definition umweltbezogener Steuern orientiert sich an der Besteuerungsgrundlage - unabhängig von den Beweggründen zur Einführung der Steuer oder von der Verwendung der Einnahmen. Maßgeblich ist, dass die Steuer sich auf eine physische Einheit - oder eine Ersatzgröße dafür - bezieht, die nachweislich spezifische negative Auswirkungen auf die Umwelt hat. Konkret fallen darunter Emissionen im weitesten Sinne wie beispielsweise Luftemissionen, Abwasser, Abfall oder Lärm sowie Energieerzeugnisse und emittierende Sektoren wie der Verkehr. Es wurde ein pragmatischer Ansatz gewählt, der ausschließlich an der Besteuerungsgrundlage ansetzt. Folglich kann beispielsweise die Verringerung der Umweltverschmutzung infolge der Erhöhung der Steuersätze analysiert werden. Zugleich wurde seitens des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) festgelegt, dass die Mehrwertsteuer, die auf Energieerzeugnisse, Kraftfahrzeuge o. Ä. erhoben wird, nicht zu den umweltbezogenen Steuern zählt. Für Deutschland werden zusammengefasst folgende Umweltsteuern berücksichtigt: - Energiebezogene Steuern: Energiesteuer, Stromsteuer, EEG-, KWKG, und Offshore-Netzumlage, Einnahmen des Staates aus dem europäischen und nationalen Emissionshandel, Beitrag zum Erdölbevorratungsverband, Kernbrennstoffsteuer. - Verkehrsbezogene Steuern: Kraftfahrzeugsteuer, Luftverkehrsteuer. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der UGR im Allgemeinen und der umweltbezogenen Steuern und Abgaben im Speziellen, zählen Politik und Wissenschaft. Aktualität und tiefe Gliederung sind regelmäßige Nutzerwüsche bei allen statistischen Ergebnissen. Konzeptionell liegt der Fokus der UGR - und somit auch der umweltbezogenen Steuern und Abgaben im Wesentlichen auf Vollständigkeit und Kohärenz. Daher können aus den Rechnungen zu den umweltbezogenen Steuern und Abgaben zahlreiche Indikatoren abgeleitet werden, die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Konten der UGR oder aus den Berechnungen der VGR verwenden. Diese finden Verwendung etwa in der Berichterstattung der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung und der internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Vereinten Nationen, oder im Rahmen der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit des Tourismus. Die an Eurostat übermittelten Daten werden auch als Entscheidungsgrundlage für europäische umweltpolitische Maßnahmen genutzt. Die Hauptnutzer im politischen Bereich sind somit das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie deren nachgeordnete Behörden. Über die Ableitung von Indikatoren hinaus können die Ergebnisse der umweltbezogenen Steuern und Abgaben bedingt durch den Aufbau als ein in sich kohärentes System je nach Nutzeranforderung dafür verwendet werden, flexibel weitere Informationen zusammenzustellen. Die Wünsche nach möglichst schnellen, tief gegliederten, genauen, aber zugleich umfassenden und konsistenten Daten können nicht immer zugleich erfüllt werden. Gemäß der Konzeption als Rechensystem, die Sachverhalte umfassend auf gesamtwirtschaftlicher Ebene darstellen und dabei strukturelle Gegebenheiten und langfristige Entwicklungen aufzeigen, liegt der Fokus bei der Datenbereitstellung auf Vollständigkeit und Konsistenz. Dabei werden die Berechnungsprozesse möglichst zeiteffizient gestaltet und die durch EU-Recht vorgegebenen Liefertermine eingehalten. Mitunter wird auch der Bedarf einer Ausdehnung der dargestellten Sachverhalte auf zusätzliche Themengebiete geäußert. Dem kommen die UGR entgegen, indem sie internationale Diskussionen frühzeitig aufgreifen und im Rahmen von Projekten ihr Repertoire kontinuierlich weiterentwickeln. 2.3 Nutzerkonsultation Der überwiegende Teil der Berichterstattung der UGR ist durch europäische Verordnungen geregelt, vgl. Abschnitt 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen. Bei der Entwicklung dieser rechtlichen Regelungen werden Nutzerinteressen und -wünsche auf verschiedenen Wegen berücksichtigt. Daneben werden Wünsche internationaler Stakeholder in entsprechenden Gremien diskutiert. Auf nationaler Ebene finden Nutzerkonsultationen etwa durch den in mehrjährigem Abstand (zuletzt 2018, nächster voraussichtlich 2025) vom Statistischen Bundesamt veranstalteten Fachausschuss "Umweltstatistiken/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR)" statt. Zahlreiche thematische Fachveranstaltungen diverser Ressorts oder wissenschaftlicher Einrichtungen dienen darüber hinaus dazu, Informationen über Wünsche von Nutzern zu gewinnen. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Als Datenquellen für die Jahressummenwerte der einzelnen umweltbezogenen Steuern dienen im Wesentlichen die Statistik über das Steueraufkommen sowie die nationale Steuerliste (National Tax List, NTL), aber auch Marktdaten zu Umweltprodukten der Leipziger Energiebörse, der European Energy Exchange AG (EEX), Daten der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), Jahresabrechnungen der Übertragungsnetzbetreiber und die Geschäftsberichte des Erdölbevorratungsverbands. Weitere Datenquellen, die insbesondere bei der Untergliederung nach den verschiedenen Wirtschaftsbereichen notwendig sind, stellen die Inlandsproduktberechnungen der VGR, Daten des Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu Steuereinnahmen, Daten aus der Transport Emission Model (TREMOD)-Datenbank des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), Wirtschaftszweigangaben aus dem Unternehmensregister sowie Berechnungen zu Energieverbrauch und Emissionen aus den physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen dar. Ergänzend werden Daten der Strom- und Energiesteuerstatistik, von der Generalzolldirektion und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hinzugezogen. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Berechnung der energiebezogenen Steuern: Zur Kategorie der "energiebezogenen Steuern" zählen die Energiesteuer (frühere Mineralölsteuer), die Stromsteuer, die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), die Umlage nach dem Kräft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage) und die Offshore-Netzumlage (ON-Umlage) sowie die Einnahmen des Staates aus dem europäischen und nationalen Emissionshandel, die Kernbrennstoffsteuer und der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband. Die NTL stellt den Ausgangspunkt dar. Hier wird das Gesamtaufkommen der Steuern aufgeführt. Für die Gliederung nach Wirtschaftsbereichen sind weitere Berechnungen notwendig. Bezüglich der Energie- und Stromsteuer sowie der zuvor genannten drei Stromumlagen werden Endenergiedaten aus den physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) herangezogen und mittels Umrechnungsfaktoren und den maßgeblichen Umlage- bzw. Steuersätzen monetarisiert. Die sich so ergebenden theoretischen Maximalsteuerbeträge werden reduziert um die gesetzlich geregelten Steuererleichterungen. Die Einnahmen des Staates aus dem europäischen Emissionshandel umfassen die gesamten Erlöse des Staates bei der Versteigerung von Emissionsberechtigungen an der EEX im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS). Zur tieferen Aufgliederung dieser Erlöse nach Wirtschaftsbereichen wird die Differenz aus Emissionen und kostenlos zugeteilten Emissionsberechtigungen dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der am EU-ETS teilnehmenden Betreibern von stationären Anlagen und Luftfahrzeugen verwendet. Die Emissionen und damit benötigten Zertifikate der Betreiber sind regelmäßig höher als die von Deutschland versteigerten Zertifikate und entsprechenden Erlöse. Dementsprechend sind die inländischen Aufwendungen von Unternehmen höher als die als Steuern verbuchten Versteigerungserlöse des Staates. Die Erlöse des Staates aus dem nationalen Emissionshandel entsprechen den Aufwendungen, die die Inverkehrbringer der vom nationalen Emissionshandel erfassten Brennstoffe in Erfüllung ihrer Zertifikatspflicht tätigen. Den europäischen Vorgaben entsprechend, wird die sonstige Abgabe, um die es hier im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen geht, bei den Emittenten der Treibhausgase verbucht. Die relevanten Emissionsmengen müssen geschätzt werden, da es sich beim nationalen Emissionshandel um einen sogenannten Upstream-Emissionshandel handelt. Für die Jahre 2021 und 2022 erfolgte dies unter Verwendung von Angaben der physischen Energieflussrechnungen bzw. der im Rahmen des nationalen Emissionshandels rechtlich vorgegebenen Emissionsfaktoren sowie unter näherungsweiser Berücksichtigung von Vorabzügen, die der Vermeidung einer Doppelbelastung durch den nationalen und den europäischen Emissionshandel dienen. Mit Ausweitung der emissionsrelevanten Brennstoffe ab dem Berichtsjahr 2023 wird auf die Luftemissionsrechnung als Hauptdatenquelle umgestellt. Bei der Schätzung der Emissionen für die auszuweisenden Wirtschaftszweige, privaten Haushalte und gebietsfremden Einheiten fließen u. a. Daten zu den vom europäischen Emissionshandel erfassten Emissionen ein. Der Beitrag zum Erdölbevorratungsverband ist von Unternehmen zu entrichten, die Erdöl und Erdölerzeugnisse im Inland herstellen oder nach Deutschland importieren. Diese Kosten werden letztlich auf die Endverbraucher der Energieträger umgelegt. Entsprechend erfolgt die Aufgliederung auf Wirtschaftszweige, private Haushalte und gebietsfremde Einheiten anhand von Daten zum Endenergieverbrauch der relevanten Erdölerzeugnisse aus den physischen Energieflussrechnungen. Berechnung der verkehrsbezogenen Steuern: Zu den verkehrsbezogenen Steuern zählen die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Luftverkehrsteuer. Auch hier stellt die NTL die Ausgangsbasis dar. Dort wird das Gesamtaufkommen der Kraftfahrzeugsteuern sowie der Luftverkehrsteuer ausgewiesen. Für die Gliederung nach Wirtschaftszweigen sind wiederum weitere Berechnungen notwendig. Mithilfe der Verwendungsstruktur der Dienstleistungen im Linienluftverkehr aus den VGR kann das Gesamtsteueraufkommen aus der Luftverkehrsteuer auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche aufgeteilt werden. Hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer werden die Steuern für Lastkraftwagen (LKW), Zugkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge, Personenkraftwagen (PKW) und sonstige Fahrzeuge ermittelt. Ausgangspunkt stellen die monetären Angaben der Aufkommensstatistik des BMF über die Kraftfahrzeugsteuer bei PKW und Nutzfahrzeugen dar. Um die Steuerlast den entsprechenden Wirtschaftszweigen zuzuordnen, werden Daten aus der TREMOD-Datenbank zur Anzahl der Nutzfahrzeuge nach Kraftstoffarten, Schadstoff- und Gewichtsklassen sowie Anzahl der PKW nach Kraftstoffarten, Schadstoff- und Hubraumklassen unter Anwendung der 23 Haltergruppen entsprechend der Definition des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) genutzt. Um die einzelnen Ergebnisse für LKW, Zugkraftwagen, leichte Nutzfahrzeuge und PKW von Haltergruppen des KBA auf Wirtschaftszweige umzurechnen, werden die Produktionswerte aus der Inlandsproduktberechnung der VGR hinzugezogen. Bei allen Berechnungen ist zu beachten, dass die Haltergruppe "Exterritoriale Organisationen und Körperschaften" von der Besteuerung ausgenommen ist. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die UGR führen selbst keine Preisbereinigung durch; die Darstellung erfolgt in den jeweiligen Preisen. Eine Saisonbereinigung dient als Ausgleich für wiederkehrende unterjährige Effekte, die sonst einen Vergleich mit unterjährigen Vorperioden erschweren würden. Die UGR stellen bisher allerdings nur Jahresergebnisse bereit. Daher ist eine Saisonbereinigung nicht durchführbar und auch nicht erforderlich. Eine Bereinigung um strukturelle Effekte zwischen verschiedenen Jahren findet nicht statt. 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich um ein Gesamtrechnungssystem handelt, in dem bereits vorliegende Ergebnisse von Primär- und Sekundärerhebungen sowie aus administrativen Datenquellen weiterverarbeitet werden, findet keine zusätzliche Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Stichproben- oder nicht-stichprobenbedingte Fehler der in die Rechnungen der umweltbezogenen Steuern und Abgaben einfließenden Basisstatistiken können grundsätzlich auch in den Ergebnissen enthalten sein. Darüber hinaus können die Anwendung von Schätzverfahren sowie die Fortschreibung von Zeitreihen zu Ungenauigkeiten führen. Diese Schätzfehler lassen sich aber nicht vermeiden, wenn nicht die Ansprüche an die Aktualität der Daten hintanstehen sollen. Somit besteht ein direkter Zusammenhang zwischen einer gewissen Ungenauigkeit und der geforderten Aktualität der Ergebnisse. Die Qualität der Berechnungen wird während des Rechenprozesses laufend überprüft, so dass etwaige Störungen oder Fehler erkannt und behoben werden können. Die wichtigsten Elemente dieses Qualitätssicherungsverfahrens sind: - Die genutzten Ausgangsdaten werden, soweit sie aus dem Bereich der amtlichen Statistik kommen, bereits in den Fachstatistiken einer Qualitätskontrolle unterzogen. - In den UGR werden die bereitgestellten Ausgangsdaten nochmals auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. - Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist der umfassende Abgleich der verwendeten Basisdaten wie auch der UGR-Ergebnisse selbst mit komplementären Daten aus anderen Quellen. - Wo möglich, erfolgt eine Prüfung der Systemkohärenz. Etwaige Unstimmigkeiten werden in den Kontensalden sofort sichtbar. 4.2 Qualität der Datenquellen Die UGR basiert zu großen Teilen auf Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität. Diesen wird auch soweit als möglich Vorrang vor anderen Daten gegeben. Somit sind bereits die wesentlichen Ausgangsdaten qualitätsgesichert. Eine Qualitätsbewertung der einzelnen Ergebnisse der Ausgangsdaten findet daher im laufenden Prozess nur in Einzelfällen oder bei Auffälligkeiten statt. Der wesentliche Bestandteil der Qualitätssicherung der UGR findet in der methodischen Konzeption der Rechnungen statt. Für jede Datenquelle findet eine Einschätzung hinsichtlich ihrer Darstellungseinheiten und der Vollständigkeit ihrer Abdeckung (z. B. vermindert durch Abschneidegrenzen) statt, um so die Vollständigkeit und Kohärenz des Gesamtrechensystems zu gewährleisten, in dem sie verwendet wird. Die Tatsache, dass letztendlich ein in sich stimmiges und strukturell plausibles Ergebnis entsteht, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in einem Gesamtrechensystem gewisse Schätzspielräume und Unschärfen bei den veröffentlichten Gesamtergebnissen gibt. 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Als Revision bezeichnet man in der amtlichen Statistik die nachträgliche Änderung bereits veröffentlichter statistischer Ergebnisse. In den UGR – und somit für die umweltbezogenen Steuern und Abgaben - finden zum einen laufende Revisionen, zum anderen auch anlassbedingte Revisionen statt. Laufende Revisionen ergeben sich daraus, dass die zugrundeliegenden Datenquellen selbst Revisionen unterworfen sein können. Im Rahmen der laufenden Revisionen werden daher auch für zurückliegende Berichtsjahre die jeweils aktuellsten Versionen der Datenquellen verwendet und in die Berechnungen einbezogen. Die Datennutzer können somit auf bestmögliche Ergebnisse für Analysen und Prognosen zurückgreifen. Anlassbedingte Revisionen sind zum Beispiel aufgrund von Änderungen in der zugrundeliegenden Methodik oder bei den verwendeten Klassifikationen erforderlich. Weitere Gründe können sein, dass bislang verwendete Datenquellen nicht mehr zur Verfügung stehen und durch andere Quellen ersetzt werden müssen oder bei unveränderter Verfügbarkeit eine besser geeignete Datenquelle identifiziert wurde und diese die bisherige ersetzt. Auch ist es möglich, dass eine bestimmte Datenquelle für den vorgesehenen Veröffentlichungszeitpunkt nicht rechtzeitig vorliegt, dies vorübergehend durch Schätzungen kompensiert wird und die Schätzungen später ersetzt werden. Wenn Revisionen notwendig sind, werden die revidierten Ergebnisse spätestens zum Zeitpunkt der nächsten regulären Veröffentlichung publiziert. 4.3.2 Revisionsverfahren Anlassbedingte Revisionen erfolgen bei methodischen Neuerungen oder geänderter Verfügbarkeit der verwendeten Datenquellen rückwirkend für den längst möglichen Zeitraum. Laufende Revisionen finden dann statt, wenn für ausgewählte Merkmale benötigte Datenquellen nicht rechtzeitig zum Veröffentlichungszeitpunkt zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden fehlende Daten zunächst geschätzt und bei Vorliegen der jeweiligen Datenquelle ersetzt. Weitere laufende Revisionen erfolgen aufgrund von Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen. 4.3.3 Revisionsanalysen Eine Möglichkeit zur Abschätzung der Zuverlässigkeit der veröffentlichten Ergebnisse besteht in der Analyse von Revisionsdifferenzen. Dabei wird die Abweichung zwischen dem zuerst veröffentlichten Ergebnis und dem späteren (revidierten) Ergebnis untersucht. Mit der Berechnung von Revisionsdifferenzen erhalten Nutzer einen Eindruck davon, welchen Einfluss die Revisionen auf die Ergebnisse haben. Übliche Revisionsmaße sind die "Mittlere Revision" (MR) und die "Mittlere absolute Revision" (MAR), die das arithmetische Mittel der in der Vergangenheit beobachteten Abweichungen zwischen erstmalig und zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichten Werten mit (MR) beziehungsweise ohne (MAR) Berücksichtigung des Vorzeichens berechnen. Die folgende Übersicht zeigt diese Revisionsmaße für die an Eurostat in den Jahren 2013 bis 2025 übermittelten Daten des Merkmals "Gesamtaufkommen aus umweltbezogenen Steuern". Dabei gibt die Spalte "t zu t+1" den Vergleich zwischen den erstmals für ein Berichtsjahr an Eurostat übermittelten Daten und den im Folgejahr für dasselbe Berichtsjahr übermittelten Daten an. Die Spalte "t zu t+2" vergleicht die erstmals für ein Berichtsjahr an Eurostat übermittelten Daten mit den im übernächsten Jahr für dasselbe Berichtsjahr übermittelten Daten usw. Die Berechnungen zeigen, dass sich die mittlere Revision zwischen 0,28 und 5,13 bewegt. Die mittlere Revision ist dabei positiv, das heißt die ursprünglichen veröffentlichten Werte werden in der jährlich aktualisierten Version tendenziell nach oben korrigiert. Die Revisionen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass rückwirkend drei Stromumlagen neu als Steuern im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen betrachtet werden. Bei der Interpretation der Revisionsmaße ist zu beachten, dass methodisch bedingte Revisionen, wie sie gerade bei eher neu entwickelten Berechnungen noch häufig vorkommen, nicht einer mangelnden Datenqualität im engeren Sinne anzulasten sind. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die erste Veröffentlichung vollständiger, teilweise noch nicht endgültiger Ergebnisse erfolgt zum Zeitpunkt t+16 Monate (Monat April) nach Ende des Berichtsjahres (1.1. bis 31.12.). Der Veröffentlichungszeitpunkt orientiert sich zum einen an der durch die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Lieferfrist an Eurostat, zum anderen sind sie ein akzeptabler Kompromiss zwischen einer unter anderem von den Nutzern gewünschten frühzeitigen Bereitstellung der Daten und der Verfügbarkeit der für die Berechnung erforderlichen Datenquellen. 5.2 Pünktlichkeit Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgt fristgerecht entsprechend der durch die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Frist zum 30. April. Die Veröffentlichung erster, vorläufiger Ergebnisse erfolgt regulär im Juni. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Rechnungen der umweltbezogenen Steuern und Abgaben werden entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie verschiedener von Eurostat herausgegebener Handbücher und Empfehlungen produziert. Da sich auch die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union an diese Vorgaben halten sollen, sind die Ergebnisse grundsätzlich EU-weit vergleichbar. Die Vergleichbarkeit kann allerdings dadurch eingeschränkt werden, dass in anderen Mitgliedstaaten andere Datenquellen zur Verfügung stehen oder für die Berechnung ausgewählt werden und andere Schätzverfahren angewandt werden. Weltweit wird eine hohe Vergleichbarkeit der UGR durch die Anwendung des System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) der Vereinten Nationen grundsätzlich ermöglicht. Allerdings ist das SEEA nicht rechtsverbindlich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Es ist ein Kennzeichen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen, im Falle von grundlegenden Änderungen der Methoden, Klassifikationen oder Datenquellen auch weit zurückreichende Revisionen vorzunehmen, um den Datennutzern ein optimales Datenangebot zu bieten. Die Vergleichbarkeit von UGR-Ergebnissen über einen langen Zeitraum hinweg wird dann beeinträchtigt, wenn die Einarbeitung neuer Konzepte, Klassifikationen oder Datenquellen nicht für den gesamten, bisher von einer langen Reihe abgedeckten Zeitraum möglich ist. Dies liegt in der Regel daran, dass die entsprechenden Primärdaten selbst erst ab einem bestimmten Berichtsjahr verfügbar sind. Daneben spielen auch Effizienzabwägungen eine Rolle, etwa wenn der technische Aufwand für eine weit zurückreichende Revision als sehr hoch, der aus der Revision resultierende Zugewinn an zeitlicher Vergleichbarkeit dagegen als gering eingeschätzt wird. Die Jahressummenwerte der umweltbezogenen Steuern sind vergleichbar ab 1995; detaillierte Ergebnisse nach Wirtschaftszweigen der WZ 2008 sind vergleichbar von 2008 bis 2018. Ab Berichtsjahr 2019 werden die energiebezogenen Steuern basierend auf physischen Daten der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen abzüglich von Steuererleichterungen geschätzt. Zugleich führte eine Neubewertung von drei Stromumlagen (EEG-, KWKG- und ON-Umlage) als Steuern im Sinne des ESVG 2010 zu einer Ausweitung des Erfassungsbereichs der umweltbezogenen Steuern. Durch die methodischen Änderungen sind die Daten ab Berichtsjahr 2019 mit denen früherer Jahre unter Umständen nicht mehr vergleichbar. Eine Rückrechnung früherer Berichtsjahre ist vorgesehen. 7 Kohärenz =========== Die Daten der UGR sind mit denjenigen der VGR weitestgehend kompatibel, da die UGR ursprünglich als Satellitensystem zu den VGR konzipiert wurden. Dabei ist die Möglichkeit, Daten der UGR und VGR zu kombinieren und gemeinsam zu analysieren, ein wichtiges Nutzerinteresse. Entsprechend werden, soweit es fachlich und inhaltlich sinnvoll ist und internationale Standards nichts Abweichendes bestimmen, gleiche Klassifikationen und Begriffe verwendet. Andererseits unterscheiden sich die von den UGR veröffentlichten Daten häufig von Daten der Fachstatistiken des Statistischen Bundesamtes oder Daten aus externen Quellen zu ähnlichen oder sogar scheinbar gleichen Merkmalen. Dies ist zumeist durch methodische Unterschiede begründet und liegt auch in der Natur eines Gesamtrechnungssystems, in das eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zur Berechnung eines Merkmals eingehen. Ein wichtiges Ziel der UGR ist die Bereitstellung von Daten, die ein möglichst vollständiges und in sich kohärentes Bild der Beziehungen zwischen Umwelt und Wirtschaft zeichnen. Gegenüber diesen Ansprüchen auf Vollständigkeit und interne Kohärenz wird die Übereinstimmung mit anderen Daten aus statistischen Erhebungen bewusst zurückgestellt, um Nutzern durch die UGR ein harmonisiertes Datenspektrum als Grundlage für statistisch valide Analysen bereitzustellen. Jede Primärerhebung und jedes Gesamtrechensystem verfolgt das ihr per Gesetz vorgegebene Ziel, verbunden mit dem Anspruch, die Aussagekraft der für diesen konkreten Anwendungsfall benötigten Daten zu erhöhen. Etwaige Differenzen lassen somit keinen Schluss auf die Datenqualität bzw. Genauigkeit des einzelnen Produkts zu. In den UGR wird das Steueraufkommen periodengerecht bilanziert, das heißt zum Zeitpunkt des Bezuges des Gutes oder der Dienstleistung und damit unabhängig vom Zeitpunkt, wann die kassenmäßige Zahlung erfolgt. Dem gegenüber stehen die kassenmäßigen Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden, die zum Zeitpunkt der Ausgabe gebucht werden. Somit ist ein Vergleich mit diesen Daten nur eingeschränkt möglich. Abgesehen von der allgemeinen Regel der Periodenabgrenzung erfassen die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die Staatseinnahmen aus dem europäischen und nationalen Emissionshandelssystem gemäß dem europäischen Handbuch zu Staatsdefizit und Staatsverschuldung zum Zeitpunkt der Abgabe der Zertifikate und beispielsweise nicht zum Zeitpunkt der Emissionen. Dies führt zu Abweichungen zwischen den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Umweltökonomischen Gesamtrechnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der umweltbezogenen Steuern und Abgaben werden auf der Seite www.destatis.de/ugr im Laufe des Jahres veröffentlicht, sobald die Berechnungen abgeschlossen sind. Gegebenenfalls wird die Veröffentlichung der Ergebnisse von einer Pressemitteilung begleitet, in der ausgewählte interessante Aspekte dargestellt und erläutert werden. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse werden auf der Seite www.destatis.de in Form von Tabellen und Grafiken veröffentlicht. Weitere Ergebnisse finden sich im Statistischen Bericht "Umweltökonomische Gesamtrechnungen im Überblick" (Tabellen 85421-XX), der im Excel-Format unter "Publikationen" zur Verfügung steht. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 85421 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Im Rahmen der UGR werden keine Mikrodaten erhoben, entsprechend besteht auch keine Möglichkeit, Mikrodaten bereitzustellen. Sonstige Verbreitungswege: Entfällt. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - Weiterführende Informationen unter www.destatis.de/ugr auf den Themenseiten "Überblick" sowie "Steuern und weitere Abgaben". - Sven C. Kaumanns, Dr. Simon Schürz: Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen - Wo stehen wir?, erschienen in: Wirtschaft und Statistik 6/2002, S. 98 ff. Hrsg.: Statistisches Bundesamt 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Entfällt. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der umweltbezogenen Steuern und Abgaben stehen für alle Nutzer allgemein und zum gleichen Zeitpunkt unter www.destatis.de zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025

Die Halbwüste El Jable auf Lanzarote (Kanarische Inseln): Anspruch und Wirklichkeit des europäischen Naturschutzes

Die Halbwüste El Jable in Lanzarote (Kanarische Inseln) besteht überwiegend aus marinen Karbonatsänden, die der Nordostpassat seit vielen Jahrtausenden bis in die Gegenwart zu meterdicken Schichten dort aufgeweht hat, weshalb sie von großem Wert für die Biologie, Geologie und Paläontologie ist. Viele der hier lebenden Pflanzen- und Tierarten sind endemisch auf Lanzarote und Fuerteventura oder kommen nur auf Lanzarote vor. Sie sind an Trockenheit und stetige Umlagerung des Sandes durch den Wind angepasst. Die Artenzahl ist niedrig, die der Individuen jedoch meist hoch. Charakteristische Vögel sind der Wüstenrennvogel (Cursorius cursor) und endemische Unterarten von Triel (Burhinus oedicnemus insularum), Kanarischem Wüstengimpel (Bucanetes githagineus amantum) und Kanarischer Kragentrappe (Chlamydotis undulata fuertaventurae). Das einzigartige Ökosystem El Jable ist trotz seines Schutzstatus als Natura-2000-Gebiet stark gefährdet, insbesondere durch andauernden Sandabbau. Einer der Kernlebensräume der Kanarischen Kragentrappe wird hierdurch auf Lanzarote zerstört, wodurch die Gefahr des Aussterbens der Unterart besteht. Nach EU-Recht müssen die Habitate für alle diese seltenen Arten erhalten und verbessert werden. Mit dem Sandabbau wird dagegen verstoßen; dieser muss daher sofort gestoppt werden.

Ausgaben und Investitionen für den Umweltschutz: Deutschland, Jahre

Teil der Statistik "Ausgaben und Anlagevermögen für den Umweltschutz" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) (EVAS-Nr. 85***). 1.2 Geltungsbereich Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) stellen auf gesamtwirtschaftlicher Ebene quantitativ die Wechselwirkungen zwischen Umwelt und Wirtschaft in Form von Fluss- und Bestandsgrößen dar. Dabei ist die Wirtschaft als komplette Anthroposphäre und somit als Gegensatz zur Umwelt definiert. Sie umfasst dementsprechend die gesamte Volkswirtschaft bestehend aus Unternehmen, den staatlichen Institutionen und den privaten Haushalten. Die UGR lassen sich dabei in unterschiedliche Module (engl. accounts) einteilen, die untereinander in Beziehung stehen und eine Einheit bilden. Anhand der verwendeten Maßeinheiten beziehungsweise aufgrund ihres Fokus auf bestimmte Themen oder Sektoren lassen sich diese in physische (engl. physical accounts), monetäre (engl. monetary accounts), die Gesamtrechnungen der Ökosysteme (engl. ecosystem accounts) und sektorale Module (engl. thematic accounts) gruppieren. Die Ergebnisse der Rechnungen werden jeweils in Form von Konten abgebildet. Die physischen Module konzentrieren sich derzeit auf Flussgrößen. Sie zeigen die Stoffströme aus der Umwelt in die Wirtschaft sowie in entgegengesetzter Richtung in physischen Maßeinheiten. Im Einzelnen handelt es sich bei diesen physischen Modulen um: - Gesamtwirtschaftliches Materialkonto (Rohstoff- und Materialflüsse) - Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten - Energiegesamtrechnung - Luftemissionsrechnung - Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen - Wassergesamtrechnung. Die monetären Module zeigen monetär quantifizierte Maßnahmen innerhalb der Wirtschaft, die je nach Maßnahme eine Auswirkung auf die Umwelt haben bzw. entfalten sollen: - Umweltbezogene Steuern (und ähnliche Abgaben) - Umweltbezogene Subventionen (und sonstige Transferzahlungen) - Potentiell umweltschädliche Subventionen - Umweltschutzausgaben. Die Gesamtrechnungen der Ökosysteme stellen sowohl das Ausmaß und den Zustand (Bestandsgröße) der Ökosysteme als auch ihre finalen Leistungen für die Wirtschaft (physische und monetäre Flussgrößen) dar. Sofern diese Leistungen der Ökosysteme bereits in den physischen Materialflussrechnungen enthaltene Stoffströme sind, werden sie möglichst so ausgewiesen, dass es bei einer Aggregation aus beiden Rechnungen nicht zu Doppelerfassungen kommt. Die sektoralen Module stellen detaillierte übergreifende Betrachtungen für einzelne Aspekte wie beispielsweise den Wald, landwirtschaftliche Fläche, den Bereich Verkehr, Tourismus oder die privaten Haushalte dar. Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen stellen ihre Ergebnisse sowohl nach dem Territorialkonzept (auch Inlandskonzept genannt, siehe auch unter 1.4) als auch dem Inländerkonzept dar, bei dem die wirtschaftliche Betätigung aller Wirtschaftseinheiten erfasst wird, die ihren ständigen Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland haben. Die Ergebnisse werden aus der Makroperspektive dargestellt, d.h. die Gliederungsebenen sind große Gruppen (Wirtschaftsbereiche, Sektoren, Kategorien der letzten Verwendung). 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungseinheiten) Da die UGR Rechensysteme sind, haben sie keine Erhebungseinheiten. Die Darstellungseinheit in den monetären Konten der UGR ist in der Regel die institutionelle Einheit, die zu Wirtschaftszweigen oder abweichend in den Ausgabenrechnungen in so genannte Markt- bzw. Nichtmarkt- und spezialisierte bzw. nicht spezialisierte Produzenten von Umweltschutzleistungen zusammengefasst werden. Zusätzlich sind der Staat, die privaten Haushalte und die Institutionen ohne Erwerbszweck Darstellungseinheit. In den physischen Konten erfolgt die Darstellung teils nach institutionellen Einheiten, die zu Wirtschaftszweigen zusammengefasst werden, sowie teils nach zu Produktionsbereichen zusammengefassten homogenen Produktionseinheiten. Zusätzlich bilden physischen Merkmale wie Rohstoffe, Energieträger, Treibhausgase oder Emissionen eigene Darstellungseinheiten. Die Darstellungseinheit in den Gesamtrechnungen der Ökosysteme ist die inländische Fläche, die auf die unterschiedlichen Ökosystemtypen aufgeteilt wird. Weiterführende Informationen bieten die entsprechenden Methodenbeschreibungen, die unter www.destatis.de/ugr abgerufen werden können. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Angaben für Deutschland beziehen sich auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Im Bereich der Gesamtrechnungen zu Ökosystemen werden die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), das gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet, die zwischen Deutschland und den Niederlanden umstrittenen Gebiete in der Ems-Mündung sowie der Bodensee als Inland betrachtet. Der Arbeitskreis UGR der Länder berechnet auf der Grundlage der Bundesergebnisse partiell Angaben für Bundesländer. Bei den Gesamtrechnungen zu Ökosystemen stellt das StBA teilweise Ergebnisse auf Ebene der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände bereit. Der vorliegende Qualitätsbericht bezieht sich nur auf die vom Statistischen Bundesamt berechneten Bundesergebnisse. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Die UGR berechnen und veröffentlichen ihre Ergebnisse jeweils für ganze Kalenderjahre. 1.6 Periodizität Die Ergebnisse werden in der Regel jährlich erstellt. Die Wassergesamtrechnung und die Gesamtrechnungen der Ökosysteme werden alle drei Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Die Methodik der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen basiert auf von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen verabschiedeten internationalen Rahmenwerken: - System of Environmental-Economic Accounting 2012 Central Framework (SEEA-CF), ergänzt und konkretisiert durch: - a) System of Environmental-Economic Accounting for Energy (SEEA Energy), - b) System of Environmental-Economic Accounting for Water (SEEA Water), - c) System of Environmental-Economic Accounting for Agriculture, Forestry and Fisheries (SEEA AFF), - System of Environmental-Economic Accounting Ecosystem Accounting (SEEA EA) und zukünftig dem - Statistical Framework for Measuring the Sustainability of Tourism (MST). EU-Recht: Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen ergänzt und erweitert durch die Verordnung (EU) Nr. 538/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen sowie durch die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2022/125 der Kommission vom 19. November 2021 zur Änderung der Anhänge I bis V der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen regelt die Lieferverpflichtungen der Mitgliedsstaaten gegenüber der Kommission. Bundesrecht: allgemeine Regelung im Bundesstatistikgesetz (BStatG § 3 Abs. 1 Nr. 13) für die Zuständigkeit des Statistischen Bundesamtes. Landesrecht: vergleichbare allgemeine Regelungen in den Landesstatistikgesetzen. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Gemäß § 16 Abs. 1 BStatG ist die deutsche amtliche Statistik dazu verpflichtet, Einzelangaben geheim zu halten. Eine Ausnahme bilden Einzelangaben, die dem Befragten nicht zuzuordnen sind, oder Einzelangaben, die mit denen anderer Befragter zusammengefasst sind, d. h. aggregierte Daten (Tabellen). Die Datengrundlage der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen besteht zu weit überwiegenden Teilen ausschließlich aus Daten, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die Geheimhaltung ist bei Gesamtrechnungssystemen wie den Umweltökonomischen Gesamtrechnungen im Allgemeinen unproblematisch, da es sich um makroökonomische Betrachtungen handelt. Verwendet werden im Wesentlichen Ergebnisse, die bereits in anderen Statistiken oder sonstigen allgemein zugänglichen Quellen veröffentlicht wurden und damit nicht (mehr) der Geheimhaltung unterliegen. Im Einzelfall wird Einzeldatenmaterial zu Verteilungszwecken von bekannten Eckwerten oder als Grundlage für Schätzungen verwendet. Durch das Einbeziehen zahlreicher Datenquellen im Kontensystem sowie das Zusammenfassen zu Wirtschaftsbereichen, zur Position "private Haushalte", zu aggregierten umweltbezogenen Größen (z. B. Rohstoffgruppen) oder größeren Flächeneinheiten (Ökosystemrechnungen) entsteht eine sehr hohe Aggregationsebene. Im weiteren Berechnungsverfahren werden die Zwischenergebnisse zusätzlich untereinander harmonisiert und dadurch gegenüber den Ausgangsdaten weiter verändert. Somit ist es im Regelfall nicht möglich, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Unternehmen zu ziehen. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung der UGR findet in mehreren Schritten statt und bezieht dabei sowohl die Erstellung der Methodik als auch die Auswahl der zu verwendenden Datenquellen und die konkrete Berechnung der einzelnen Ergebnisse mit ein. Bei der Erstellung bzw. Weiterentwicklung der Methodik orientieren sich die UGR an international abgestimmten Standards bzw. Verfahren und EU-weit geltenden Empfehlungen und ziehen als Ausgangsdaten, soweit möglich, bereits qualitätsgesicherte Ergebnisse etablierter Datenquellen in Betracht. Regelmäßig erfolgt zudem eine Überprüfung, ob und wie ggf. besser geeignete Datenquellen zur Berechnung herangezogen werden können. Da die UGR im Wesentlichen auf die etablierten Ergebnisse bereits qualitätsgesicherter bestehender Statistiken zurückgreifen, ist bei gleichbleibenden Ausgangsquellen eine Ex-ante-Evaluierung der Basisdaten nur rudimentär erforderlich. Durch den kontenmäßigen Aufbau der UGR erfolgt während und nach der Durchführung des Berechnungsverfahrens regelmäßig eine Ex-post-Evaluierung der Ergebnisse anhand von bestehenden internen und externen Vergleichsgrößen. Darüber hinaus findet innerhalb der Arbeitsgruppen des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zu den UGR regelmäßig ein Austausch über Qualitätsaspekte und Möglichkeiten der Qualitätsverbesserung statt. 1.9.2 Qualitätsbewertung Aufgrund der durch EU-Recht vorgegebenen Liefertermine stehen viele der für die UGR notwendigen Basisdaten nicht rechtzeitig zum ersten Veröffentlichungstermin zur Verfügung. Stattdessen beruht die Erstveröffentlichung bei einigen Modulen noch zu einem erheblichen Teil auf Indikatoren, Schätzungen und Fortschreibungen: Fehlende Angaben werden zunächst (hinzu)geschätzt oder auf der Basis von zum Teil recht groben Indikatoren fortgeschrieben. Die Datenbasis wird später durch zusätzliche Daten verbessert, die sukzessive in die Berechnungen eingehen. Erst nach rund vier Jahren liegen nahezu alle notwendigen Basisstatistiken vollständig vor, und die UGR-Daten gelten, vorbehaltlich grundlegender Änderungen in der Methodik, den Basisdaten oder Klassifikationen, als "endgültig". 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen umfassen mehrere Strom- und Bestandsrechnungen, die ein möglichst umfassendes, übersichtliches, hinreichend gegliedertes quantitatives Gesamtbild der Zusammenhänge zwischen dem wirtschaftlichen Geschehen im Inland sowie durch Inländer in einer abgelaufenen Periode und dem Zustand sowie den Leistungen der Umwelt geben. Weitere Informationen zu den Inhalten und Teilgebieten der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen enthält der Abschnitt 1.2 Geltungsbereich. 2.1.2 Klassifikationssysteme Für die übergreifende Ergebnisdarstellung ist insbesondere die vereinheitlichte Gliederung nach 67 Wirtschaftsbereichen bzw. Produktionsbereichen sowie den privaten Haushalten relevant. Für die Wirtschaftsbereiche wird die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) verwendet, die auf der europäischen NACE Rev. 2 und – auf UN-Ebene – der ISIC Rev. 4 basiert, für die Klassifikation der Produktionsbereiche die CPA (Classification of Products by Activity). Die Bereichsabgrenzung dieser europäischen Klassifikation der Produktionsbereiche ist vergleichbar mit der Statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen in der Europäischen Gemeinschaft (Ausgabe 2008). Bedingt durch das große Berichtsspektrum werden in den UGR zu ihrer Berechnung und der Gliederung sowie Systematisierung ihrer Ergebnisse in den unterschiedlichen Rechnungen zusätzlich zahlreiche weitere Klassifikationen verwendet. Nähere Angaben finden sich in den konkreten methodischen Beschreibungen der einzelnen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die deutschen UGR bestehen aus den im Abschnitt 1.2. Geltungsbereich genannten Teilgebieten. Wie in Abschnitt 1.4 beschrieben, beziehen sich die Angaben für Deutschland auf die Bundesrepublik Deutschland nach dem Gebietsstand seit dem 03.10.1990. Oftmals werden hierbei Angaben sowohl für das Inland als auch für die Inländer gemacht. Die entsprechenden Konzepte werden als "Territorialkonzept" (auch "Inlandskonzept") bzw. "Inländerkonzept" bezeichnet. Informationen zu Deutschland entsprechend dem Territorialkonzept beziehen sich somit auf das deutsche Staatsgebiet. Bei Angaben entsprechend dem Inländerkonzept gehen dagegen alle Werte ein, die sich auf in Deutschland ansässige wirtschaftliche Akteure, seien es Privatpersonen oder Unternehmen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Rechtsform, beziehen. Um z. B. beim Endenergieverbrauch vom Territorial- zum Inländerkonzept zu gelangen, muss der Verbrauch der Ausländer im Inland abgezogen und der Verbrauch der Inländer im Ausland addiert werden. Detaillierte weitere Angaben zu den jeweiligen national verwendeten Konzepten und Definitionen sowie den international abgestimmten Grundlagen finden sich in den konkreten methodischen Beschreibungen der einzelnen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern der Ergebnisse der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen zählen Politik und Wissenschaft. Aktualität und tiefe Gliederung sind regelmäßige Nutzerwüsche bei allen statistischen Ergebnissen. Konzeptionell liegt der Fokus der UGR aber im Wesentlichen auf Vollständigkeit und Kohärenz. Daher können aus den UGR zahlreiche Indikatoren abgeleitet werden, die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Konten oder aus den Berechnungen der VGR verwenden. Diese finden Verwendung etwa in der Berichterstattung der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung und der internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Vereinten Nationen, im Ressourceneffizienzprogramm der Bundesregierung, im Rahmen der Berichterstattung zur Nachhaltigkeit des Tourismus, zu den Folgen des Klimawandels oder im SENDAI-Rahmenwerk zur Verminderung der Auswirkung von Katastrophen. Die an Eurostat übermittelten Daten werden auch als Entscheidungsgrundlage für europäische umweltpolitische Maßnahmen genutzt. Entsprechend dem thematischen Fokus der UGR sind die Hauptnutzer im politischen Bereich somit das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie deren nachgeordnete Behörden. Über die Ableitung von Indikatoren hinaus können die Ergebnisse der UGR bedingt durch den Aufbau als ein in sich kohärentes System je nach Nutzeranforderung dafür verwendet werden, flexibel weitere Informationen zusammenzustellen. Daher werden die Ergebnisse auch häufig von öffentlichen und privaten Bildungs- und Forschungseinrichtungen genutzt. Viele Teilgebiete der UGR sind auch für die breite Öffentlichkeit von Interesse, zum Beispiel Informationen zum Energieverbrauch privater Haushalte. Entsprechend werden die Daten auch von der interessierten Zivilgesellschaft und der Presse nachgefragt. Die Wünsche nach möglichst schnellen, tief gegliederten, genauen, aber zugleich umfassenden und konsistenten Daten können nicht immer zugleich erfüllt werden. Gemäß der Konzeption der UGR als Rechensysteme, die Sachverhalte umfassend auf gesamtwirtschaftlicher Ebene darstellen und dabei strukturelle Gegebenheiten und langfristige Entwicklungen aufzeigen, liegt der Fokus bei der Datenbereitstellung auf Vollständigkeit und Konsistenz. Dabei werden die Berechnungsprozesse möglichst zeiteffizient gestaltet und die durch EU-Recht vorgegebenen Liefertermine eingehalten. Mitunter wird auch der Bedarf nach einer Erhöhung der Periodizität einzelner Module sowie einer Ausdehnung der dargestellten Sachverhalte auf zusätzliche Themengebiete geäußert. Dem kommen die UGR entgegen, indem sie internationale Diskussionen frühzeitig aufgreifen und im Rahmen von Projekten ihr Repertoire kontinuierlich weiterentwickeln. Diejenigen Themengebiete, für die eine ausgereifte Methodik entwickelt werden konnte und geeignete Datenquellen zur Verfügung stehen, werden in einen regelmäßigen Produktionsprozess überführt, soweit entsprechende Kapazitäten vorhanden sind. 2.3 Nutzerkonsultation Der überwiegende Teil der Berichterstattung der UGR ist durch europäische Verordnungen geregelt, vgl. Abschnitt 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen. Bei der Entwicklung dieser rechtlichen Regelungen werden Nutzerinteressen und -wünsche auf verschiedenen Wegen berücksichtigt. Daneben werden Wünsche internationaler Stakeholder in entsprechenden Gremien diskutiert. Auf nationaler Ebene finden Nutzerkonsultationen etwa durch den in mehrjährigem Abstand (zuletzt 2018) vom Statistischen Bundesamt veranstalteten Fachausschuss Umwelt und UGR statt. Zahlreiche thematische Fachveranstaltungen diverser Ressorts oder wissenschaftlicher Einrichtungen dienen darüber hinaus dazu, Informationen über Wünsche von Nutzern zu gewinnen. 3 Methodik =========== 3.1 Basisstatistiken Für die Berechnung von UGR-Ergebnissen werden alle geeigneten statistischen Erhebungen sowie Ergebnisse aus den VGR verwendet, die rechtzeitig für den jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt vorliegen. Definitionen und Klassifikationen gelten in der Regel gleichermaßen für Basisstatistiken und UGR; allerdings finden Revisionen von Klassifikationen in den UGR zu einem späteren Zeitpunkt statt als in den Fachstatistiken, um auf revidierten Ergebnissen der Basisstatistiken aufbauen zu können. Die von den UGR verwendeten Basisstatistiken weisen naturgemäß einen unterschiedlichen zeitlichen Abstand zwischen der Datenverfügbarkeit und dem Berichtszeitjahr auf. Sofern für ein bestimmtes Modul der UGR der überwiegende Teil der Basisstatistiken vorliegt, werden für Größen, für deren Berechnung erforderliche Basisstatistiken noch fehlen, mit Hilfe kurzfristiger Indikatoren oder anderer Schätzverfahren vorläufige Ergebnisse ermittelt. Liegt die Ausgangsstatistik für die entsprechende Berichtsperiode vor, wird diese in die UGR-Berechnungen eingearbeitet. Dies erklärt einerseits die laufenden Revisionen der UGR-Ergebnisse, andererseits auch den zeitlichen Verzug gegenüber den einzelnen Basisstatistiken, die in die UGR einfließen. Genauere Angaben zu den Datenquellen der UGR finden sich in den Methodenbeschreibungen zu den jeweiligen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 3.2 Vorgehensweise bei der Datenberechnung Für die Berechnung der Ergebnisse der UGR werden die Ergebnisse aller geeigneten statistischen Erhebungen sowie der VGR verwendet, die zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt vorliegen. Zusätzlich werden weitere Datenquellen wie administrative Daten und Daten aus den Jahresabschlüssen großer Unternehmen sowie Informationen von Verbänden ausgewertet. Zusätzlich werden für die Berechnungen zu Ökosystemleistungen unterschiedliche kartographische Daten verwendet. Genauere Angaben zu den Datenquellen und Berechnungen der UGR finden sich in den Methodenbeschreibungen zu den jeweiligen Rechnungen, die unter www.destatis.de/ugr abrufbar sind. 3.3 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Die UGR führen selbst keine Preisbereinigung durch. Bei der Darstellung in physischen Einheiten ist dies per se nicht erforderlich. Auch die Darstellung der monetären Konten erfolgt in den jeweiligen Preisen. Teilweise werden in den Veröffentlichungen der UGR Kombinationen aus Daten der UGR und der VGR dargestellt, etwa Produktivitätsindikatoren. Die dort verwendeten monetären Angaben der VGR sind teilweise preisbereinigt. Für die entsprechenden Verfahren sei auf den Qualitätsbericht der VGR verwiesen. Eine Saisonbereinigung dient als Ausgleich für wiederkehrende unterjährige Effekte, die sonst einen Vergleich mit unterjährigen Vorperioden erschweren würden. Die UGR stellen bisher allerdings nur Jahresergebnisse bereit. Daher ist eine Saisonbereinigung nicht durchführbar und auch nicht erforderlich. Eine Bereinigung um strukturelle Effekte zwischen verschiedenen Jahren findet aus mehreren Gründen nicht statt. Zum einen sind viele Umweltschutzmaßnahmen wie etwa Ausgaben für den Umweltschutz kaum von strukturellen Effekten beeinflusst. Zum anderen sind die Einflussfaktoren auf Umweltwirkungen wie etwa Rohstoffentnahme oder Treibhausgasemissionen so multikausal, dass ein Verfahren zur Bereinigung entsprechender Schwankungen sehr komplex zu entwickeln wäre. Die einzige Ausnahme stellt das Modul "Private Haushalte und Umwelt" dar. Hier wird der Energieverbrauch privater Haushalte für Raumwärme temperaturbereinigt, da er in hohem Maße von Witterungsbedingungen beeinflusst wird. Durch die Temperaturbereinigung wird die Aussagekraft der Ergebnisse beispielsweise hinsichtlich Effizienzsteigerungen oder Änderungen im Nutzerverhalten erhöht. Weiterführende Informationen bietet die entsprechende Methodenbeschreibung (www.destatis.de). 3.4 Beantwortungsaufwand Da es sich bei den UGR um ein Gesamtrechnungssystem handelt, in dem bereits vorliegende Ergebnisse von Primär- und Sekundärerhebungen sowie aus administrativen Datenquellen weiterverarbeitet werden, findet keine zusätzliche Belastung von Auskunftspflichtigen statt. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Stichproben- oder nicht-stichprobenbedingte Fehler der in die UGR-Berechnungen einfließenden Basisstatistiken können grundsätzlich auch in den UGR-Ergebnissen enthalten sein. Darüber hinaus können die Anwendung von Schätzverfahren sowie die Fortschreibung von Zeitreihen zu Ungenauigkeiten führen. Diese Schätzfehler lassen sich aber nicht vermeiden, wenn nicht die Ansprüche an die Aktualität der UGR-Daten hintanstehen sollen. Somit besteht ein direkter Zusammenhang zwischen einer gewissen Ungenauigkeit und der geforderten Aktualität der Ergebnisse der UGR. Die Qualität der UGR-Berechnungen wird während des Rechenprozesses laufend überprüft, so dass etwaige Störungen oder Fehler erkannt und behoben werden können. Die wichtigsten Elemente dieses Qualitätssicherungsverfahrens sind: - Die von den UGR genutzten Ausgangsstatistiken werden, soweit sie aus dem Bereich der amtlichen Statistik kommen, bereits in den Fachstatistiken einer Qualitätskontrolle unterzogen. - In den UGR werden die bereitgestellten Ausgangsdaten nochmals auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. - Ein wesentliches Element der Qualitätssicherung ist der umfassende Abgleich der von den UGR verwendeten Basisstatistiken wie auch der UGR-Ergebnisse selbst mit komplementären Daten aus anderen Quellen. - Wo möglich, erfolgt eine Prüfung der Systemkohärenz. Etwaige Unstimmigkeiten werden in den Kontensalden sofort sichtbar. 4.2 Qualität der Datenquellen Die UGR basieren zu großen Teilen auf Angaben aus der amtlichen Statistik sowie aus anderen amtlichen Quellen mit vergleichbarer Qualität. Diesen wird auch soweit als möglich Vorrang vor anderen Daten gegeben. Somit sind bereits die wesentlichen Ausgangsdaten qualitätsgesichert. Eine Qualitätsbewertung der einzelnen Ergebnisse der Ausgangsdaten findet daher im laufenden Prozess nur in Einzelfällen oder bei Auffälligkeiten statt. Der wesentliche Bestandteil der Qualitätssicherung der UGR findet in der methodischen Konzeption der Rechnungen statt. Für jede Datenquelle findet eine Einschätzung hinsichtlich ihrer Darstellungseinheiten und der Vollständigkeit ihrer Abdeckung (z. B. vermindert durch Abschneidegrenzen) statt, um so die Vollständigkeit und Kohärenz des Gesamtrechensystems zu gewährleisten, in dem sie verwendet wird. Die Tatsache, dass letztendlich ein in sich stimmiges und strukturell plausibles Ergebnis entsteht, darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in einem Gesamtrechensystem gewisse Schätzspielräume und Unschärfen bei den veröffentlichten Gesamtergebnissen gibt. 4.3 Revisionen 4.3.1 Revisionsgrundsätze Als Revision bezeichnet man in der amtlichen Statistik die nachträgliche Änderung bereits veröffentlichter statistischer Ergebnisse. In den UGR finden zum einen laufende Revisionen, zum anderen auch anlassbedingte Revisionen statt. Laufende Revisionen ergeben sich in den UGR daraus, dass die zugrundeliegenden Datenquellen selbst Revisionen unterworfen sein können. Im Rahmen der laufenden Revisionen werden daher auch für zurückliegende Berichtsjahre die jeweils aktuellsten Versionen der Datenquellen verwendet und in die Berechnungen der UGR einbezogen. Die Datennutzer können somit auf bestmögliche Ergebnisse für Analysen und Prognosen zurückgreifen. Anlassbedingte Revisionen sind zum Beispiel aufgrund von Änderungen in der zugrundeliegenden Methodik oder bei den verwendeten Klassifikationen erforderlich. Weitere Gründe können sein, dass bislang verwendete Datenquellen nicht mehr zur Verfügung stehen und durch andere Quellen ersetzt werden müssen oder bei unveränderter Verfügbarkeit eine besser geeignete Datenquelle identifiziert wurde und diese die bisherige ersetzt. Auch ist es möglich, dass eine bestimmte Datenquelle für den vorgesehenen Veröffentlichungszeitpunkt nicht rechtzeitig vorliegt, dies vorübergehend durch Schätzungen kompensiert wird und die Schätzungen später ersetzt werden. Wenn bei einzelnen Modulen Revisionen notwendig sind, werden die revidierten Ergebnisse spätestens zum Zeitpunkt der nächsten regulären Veröffentlichung publiziert. Sofern eine bestimmte Datenquelle oder Klassifikation beziehungsweise ein methodischer Aspekt für mehrere Module relevant ist, wird darauf geachtet, dass die Revision in allen Modulen für den gleichen Berichtszeitraum und im gleichen Jahr stattfindet. 4.3.2 Revisionsverfahren Anlassbedingte Revisionen erfolgen bei methodischen Neuerungen oder geänderter Verfügbarkeit der verwendeten Datenquellen rückwirkend für den längst möglichen Zeitraum. Laufende Revisionen finden in allen Modulen dann statt, wenn für ausgewählte Merkmale benötigte Datenquellen nicht rechtzeitig zum Veröffentlichungszeitpunkt zur Verfügung stehen. In diesem Fall werden fehlende Daten zunächst geschätzt und bei Vorliegen der jeweiligen Datenquelle ersetzt. Die folgende Übersicht zeigt Gründe und Zeiträume für weitere laufende Revisionen je Modul: Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: - aufgrund laufender Revisionen in der Luftemissionsrechnung (s.u.) für den gesamten Berichtszeitraum. - aufgrund von Revisionen der Vierteljährlichen Produktionserhebung für die beiden aktuellsten Berichtsjahre. Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst, rückwirkend maximal bis zum Berichtsjahr 2010. Energiegesamtrechnung: - aufgrund laufender Revisionen der nationalen Energiebilanzen maximal für die drei aktuellsten Berichtsjahre. Luftemissionsrechnung: - aufgrund laufender Revisionen der ZSE-Datenbank (Zentrales System Emissionen) des Umweltbundesamtes zu Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen für den gesamten Berichtszeitraum. Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen: - aufgrund laufender Revisionen der Energiegesamtrechnung, rückwirkend maximal bis zum Berichtsjahr 2010. Rechnung zu umweltbezogenen Steuern und ähnlichen Abgaben: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst. Umweltschutzausgabenrechnung: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst. Waldgesamtrechnung: - bei Revisionen in den für die Berechnung verwendeten Datenquellen selbst. 4.3.3 Revisionsanalysen Eine Möglichkeit zur Abschätzung der Zuverlässigkeit der von den UGR veröffentlichten Ergebnisse besteht in der Analyse von Revisionsdifferenzen. Dabei wird die Abweichung zwischen dem zuerst veröffentlichten Ergebnis und dem späteren (revidierten) Ergebnis untersucht. Mit der Berechnung von Revisionsdifferenzen erhalten Nutzer einen Eindruck davon, welchen Einfluss die Revisionen auf die Ergebnisse haben. Übliche Revisionsmaße sind die "Mittlere Revision" (MR) und die "Mittlere absolute Revision" (MAR), die das arithmetische Mittel der in der Vergangenheit beobachteten Abweichungen zwischen erstmalig und zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichten Werten mit (MR) beziehungsweise ohne (MAR) Berücksichtigung des Vorzeichens berechnen. Die UGR stellen zahlreiche unterschiedliche Ergebnisse bereit. Daher konzentriert sich die hier vorliegende Darstellung der Revisionsauswirkungen auf ausgewählte, wichtige Kennzahlen. Da sich die Ausgestaltung der UGR-Tabellenbände sowie der Umfang der in GENESIS-Online enthaltenen Daten unter anderem aufgrund geänderter Nutzeranforderungen und technischer Gegebenheiten stetig wandeln kann, wurden die Revisionsmaße je Modul bezogen auf die jährlich an Eurostat übermittelten Daten bestimmt. Die Berechnungen zeigen, dass sich die mittlere Revision zwischen -0,15 % und 7,38 % bewegt. Im weit überwiegenden Teil der Fälle ist die mittlere Revision positiv, das heißt die ursprünglich an Eurostat übermittelten Werte werden im Rahmen späterer Lieferungen tendenziell nach oben korrigiert. Meist liegt die mittlere Revision bei unter einem Prozent. Eine Ausnahme bildet die Umweltschutzausgabenrechnung mit etwas höheren mittleren Revisionen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass bis zum Vorliegen endgültiger Daten aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Berechnungen teilweise Schätzungen herangezogen werden müssen. Die mittlere absolute Revision liegt zwischen 0,1 % und 7,38 %. Besonders stabil sind die übermittelten Daten der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern, dort liegt die mittlere absolute Revision auch drei Jahre nach der ersten Übermittlung nur bei 0,34 %. Bei der Interpretation der Revisionsmaße ist zu beachten, dass methodisch bedingte Revisionen, wie sie gerade bei eher neu entwickelten Berechnungen noch häufig vorkommen, eigentlich nicht einer mangelnden Datenqualität im engeren Sinne anzulasten sind. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Der größte Teil der Ergebnisse der verschiedenen UGR-Module wird spätestens zum Zeitpunkt t+24 Monate, also zwei Jahre nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Die folgende Übersicht zeigt die Aktualität der Module im Einzelnen. Hierbei handelt es sich um Planungswerte, Abweichungen sind also im Einzelfall möglich. Wie in Abschnitt 4.3 beschrieben, können bereits veröffentlichte Ergebnisse revidiert, d. h. durch andere Werte ersetzt werden. Revisionen sind mithin auch für als "endgültig" bezeichnete Ergebnisse möglich. Sie können also auch nach den hier genannten Zeitpunkten auftreten. Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: - Veröffentlichung erster Ergebnisse nach t+19 Monaten für Daten zu inländischer Entnahme von Rohstoffen, Im- und Exporten von Rohstoffen und Waren. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+24 Monaten. Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten: - Veröffentlichung erster Ergebnisse nach t+29 Monaten. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+41 Monaten. Energiegesamtrechnung: - Veröffentlichung erster Ergebnisse nach t+20 Monaten für Daten zum Primärenergieverbrauch der Produktionsbereiche und privaten Haushalte. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+24 Monaten. Luftemissionsrechnung: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+21 Monaten. Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+48 Monaten. Rechnung zu umweltbezogenen Steuern und ähnlichen Abgaben: - Veröffentlichung erster Ergebnisse zu kassenmäßigen Einnahmen nach t+6 Monaten. - Veröffentlichung erster Ergebnisse zu periodengerechten Einnahmen, teils auf Basis von Schätzungen, nach t+16 Monaten. - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+21 Monaten. Umweltschutzausgabenrechnung: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+24 Monaten. Waldgesamtrechnung: - erste Veröffentlichung vollständiger endgültiger Ergebnisse nach t+20 Monaten. Rechnung zu umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transferzahlungen: - bisher unveröffentlicht. Gesamtrechnungen zum Ausmaß der Ökosysteme: - unregelmäßig, da es für die Ausgangsdaten keine festen Veröffentlichungstermine gibt. Die Veröffentlichungszeitpunkte orientieren sich zum einen an den durch Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Lieferfristen an Eurostat, zum anderen sind sie ein akzeptabler Kompromiss zwischen einer unter anderem von den Nutzern gewünschten frühzeitigen Bereitstellung der Daten und der Verfügbarkeit der für die Berechnung erforderlichen Datenquellen. Ergebnisse zu Rohstoffäquivalenten sowie zu indirekten Energieflüssen und CO2-Emissionen wurden zuletzt aufgrund des Veröffentlichungszeitpunkts der zur Berechnung notwendigen Input-Output-Tabellen nach t+29 Monaten (Rohstoffäquivalente vorläufig), t+41 Monaten (Rohstoffäquivalente endgültig) bzw. t+48 Monaten (indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen) veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgte in der Vergangenheit immer fristgerecht entsprechend der durch die Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgegebenen Fristen für die verschiedenen Module. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt je Modul in der Regel jährlich im gleichen Monat. Werden neue Tabellen in die Publikationen mit aufgenommen, kann sich die Veröffentlichung ausnahmsweise um wenige Wochen bis Monate verzögern. Andererseits kann eine frühere Verfügbarkeit der benötigten Datenquellen auch zu einer im Vergleich zu den Vorjahren früheren Veröffentlichung führen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die UGR-Module werden entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 691/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie verschiedener von Eurostat herausgegebener Handbücher und Empfehlungen produziert. Da sich auch die anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union an diese Vorgaben halten müssen, sind die Ergebnisse grundsätzlich EU-weit vergleichbar. Die Vergleichbarkeit kann allerdings dadurch eingeschränkt werden, dass in anderen Mitgliedsstaaten andere Datenquellen zur Verfügung stehen oder für die Berechnung ausgewählt werden und andere Schätzverfahren angewandt werden. Weltweit wird eine hohe Vergleichbarkeit der UGR durch die Anwendung des System of Environmental-Economic Accounting (SEEA) der Vereinten Nationen grundsätzlich ermöglicht. Allerdings ist das SEEA nicht rechtsverbindlich. Derzeit werden Ergebnisse zu Umweltökonomischen Gesamtrechnungen in 89 Staaten bereitgestellt. Dabei variiert sowohl der Umfang und die Abdeckung der verschiedenen Themengebiete als auch die angewandte Berechnungsmethodik. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Es ist ein Kennzeichen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen, im Falle von grundlegenden Änderungen der Methoden, Klassifikationen oder Datenquellen auch weit zurückreichende Revisionen möglichst langer Zeitreihen vorzunehmen, um den Datennutzern ein optimales Datenangebot zu bieten. Die Vergleichbarkeit von UGR-Ergebnissen über einen langen Zeitraum hinweg wird dann beeinträchtigt, wenn die Einarbeitung neuer Konzepte, Klassifikationen oder Datenquellen nicht für den gesamten, bisher von einer langen Reihe abgedeckten Zeitraum möglich ist. Dies liegt in der Regel daran, dass die entsprechenden Primärdaten selbst erst ab einem bestimmten Berichtsjahr verfügbar sind. Daneben spielen auch Effizienzabwägungen eine Rolle, etwa wenn der technische Aufwand für eine weit zurückreichende Revision als sehr hoch, der aus der Revision resultierende Zugewinn an zeitlicher Vergleichbarkeit dagegen als gering eingeschätzt wird. In den Jahren 2018 bis 2020 ergaben sich vor allem aus den folgenden Gründen Brüche in den Ergebnissen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen: - methodische Verbesserung der Berechnungen zu Energieverbrauch und Emissionen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wobei die erforderlichen Datenquellen erst ab dem Berichtsjahr 2014 zur Verfügung stehen, daher Bruch zwischen 2013 und 2014 bei straßenverkehrsbezogenen Merkmalen der Energiegesamtrechnung, Luftemissionsrechnung, Gesamtwirtschaftlichem Materialkonto und umweltbezogenen Steuern. Daneben konnte in den Jahren 2018 bis 2020 die zeitliche Vergleichbarkeit der Ergebnisse der UGR durch die folgenden Überarbeitungen verbessert werden: - In den Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern wurde 2019 eine methodische Verbesserung bei der Berechnung der Verkehrssteuer (Berücksichtigung von CO2-Emissionen bei der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer) rückwirkend bis zum Jahr 2012 vorgenommen. So konnte auch weiterhin eine methodisch konsistente lange Zeitreihe zur Verfügung gestellt werden. - Harmonisierung des Gesamtwirtschaftlichen Materialkontos mit der Energiegesamtrechnung bezüglich der inländischen Entnahme fossiler Energieträger durch Umstieg auf die Energiebilanz der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen als neue Datenquelle für die gesamte Zeitreihe ab dem Berichtsjahr 1994. - In den Rechnungen zum Gesamtwirtschaftlichen Materialkonto wurde 2019 die verwertete inländische Entnahme um die Fangmengen der Binnenfischerei in den Berichtsjahren 2000 bis 2004 ergänzt. Zuvor lagen diese nur für den Berichtszeitraum ab 2005 vor. Somit hat sich der Zeitraum, für den keine Angaben zur Binnenfischerei ausgewiesen werden, von elf auf sechs Berichtsjahre reduziert. ? Somit stellt sich die Länge der Zeitreihen mit vergleichbaren Werten bei den einzelnen Modulen wie folgt dar: Gesamtwirtschaftliches Materialkonto: - 1994 bis 2019, d. h. 26 Jahre, Ausnahme Bunkerungen von Kraftstoff für den Straßenverkehr 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Aufkommen und Verwendung in Rohstoffäquivalenten: - 2010 bis 2018, d. h. 9 Jahre; durch Verkettung ist Indexbildung für den Zeitraum 2000 bis 2018 möglich. Energiegesamtrechnung: - 2000 bis 2019, d.h. 20 Jahre, Ausnahme Änderungen bezüglich Energieverbrauch für den Straßenverkehr 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Luftemissionsrechnung: - 2000 bis 2019, d.h. 20 Jahre, Ausnahme Änderungen bezüglich Emissionen durch den Straßenverkehr 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Direkte und indirekte Energieflüsse und CO2-Emissionen: - 2010 bis 2016, d. h. 7 Jahre. Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern und ähnlichen Abgaben: - 1995 bis 2018, d. h. 24 Jahre; Aufteilung nach Wirtschaftszweigen nur ab 2008, d. h. 11 Jahre. Umweltschutzausgabenrechnung: - 2010 bis 2018, d. h. 9 Jahre. Waldgesamtrechnung: - 2014 bis 2019, d. h. 6 Jahre. Rechnung zu umweltbezogenen Subventionen und sonstigen Transferzahlungen: - bisher unveröffentlicht. Gesamtrechnungen zum Ausmaß der Ökosysteme: - 2015 bis 2018. 7 Kohärenz =========== Die Daten der UGR sind mit denjenigen der VGR weitestgehend kompatibel, da die UGR ursprünglich als Satellitensystem zu den VGR konzipiert wurden. Dabei ist die Möglichkeit, Daten der UGR und VGR zu kombinieren und gemeinsam zu analysieren, ein wichtiges Nutzerinteresse. Entsprechend werden, soweit es fachlich und inhaltlich sinnvoll ist und internationale Standards nichts Abweichendes bestimmen, gleiche Klassifikationen und Begriffe verwendet. Dies betrifft etwa die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008), die Klassifikation der Produktionsbereiche (CPA) oder die Kategorien der letzten Verwendung (Konsum, Investitionen, Export). Andererseits unterscheiden sich die von den UGR veröffentlichten Daten häufig von Daten der Fachstatistiken des Statistischen Bundesamtes oder Daten aus externen Quellen zu ähnlichen oder sogar scheinbar gleichen Merkmalen. Dies ist zumeist durch methodische Unterschiede begründet und liegt auch in der Natur eines Gesamtrechnungssystems, in das eine Vielzahl unterschiedlicher Datenquellen zur Berechnung eines Merkmals eingehen. Ein wichtiges Ziel der UGR ist die Bereitstellung von Daten, die ein möglichst vollständiges und in sich kohärentes Bild der Beziehungen zwischen Umwelt und Wirtschaft zeichnen. Gegenüber diesen Ansprüchen auf Vollständigkeit und interne Kohärenz wird die Übereinstimmung mit anderen Daten aus statistischen Erhebungen bewusst zurückgestellt, um Nutzern durch die UGR ein harmonisiertes Datenspektrum als Grundlage für statistisch valide Analysen bereitzustellen. So werden zum Beispiel für das Gesamtwirtschaftliche Materialkonto Daten der Vierteljährlichen Produktionserhebung im Verarbeitenden Gewerbe genutzt. Da die in dieser Statistik berichteten Produktionsmengen aufgrund von Abschneidegrenzen (d. h. es werden nur Unternehmen oder Betriebe ab einer bestimmten Mindestanzahl von Beschäftigten befragt) nicht mit den im Inland aus der Umwelt entnommenen Mengen bestimmter Rohstoffe übereinstimmen, werden die Produktionsmengen durch Berechnungen bzw. Zuschätzungen ergänzt. Daher weichen die Angaben im Gesamtwirtschaftlichen Materialkonto von den Angaben der Primärquelle ab. Weitere typische Inkohärenzen ergeben sich aus unterschiedlichen methodischen Konzepten und Abgrenzungen. So liegt zum Beispiel der Fokus der Luftemissionsrechnung auf einer Berichterstattung gemäß dem Inländerkonzept. Das heißt, es werden beispielsweise alle Emissionen dargestellt, die von in Deutschland ansässigen Wirtschaftseinheiten verursacht werden. Daher umfasst die Luftemissionsrechnung auch Emissionen durch Kraftfahrzeugnutzung privater Haushalte im Ausland. Die vom Umweltbundesamt veröffentlichten Treibhausgasinventare, eine wichtige Datenquelle der Luftemissionsrechnung, fokussieren dagegen auf die im Inland abgegebenen Emissionen. Durch die Unterschiede zwischen Inländer- und Territorialkonzept ergeben sich zwangsweise Unterschiede bei den veröffentlichten Daten. Da die monetären Konten der UGR Detaillierungen der VGR darstellen und auf deren Eckwerten beruhen, sind diese mit den Ergebnissen der VGR zum jeweiligen Rechenstand kohärent. Abweichungen ergeben sich gegenüber anderen Primärquellen zudem durch Definitionsunterschiede. So werden in den UGR die umweltbezogenen Steuern zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht dargestellt, während die Steuerstatistiken die kassenmäßigen Steuereinnahmen abbilden. Diese Zeitpunkte sind nicht zwangsläufig identisch. Jede Primärerhebung und jedes Gesamtrechensystem verfolgt das ihr per Gesetz vorgegebene Ziel, verbunden mit dem Anspruch, die Aussagekraft der für diesen konkreten Anwendungsfall benötigten Daten zu erhöhen. Etwaige Differenzen lassen somit keinen Schluss auf die Datenqualität bzw. Genauigkeit des einzelnen Produkts zu. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: Die Ergebnisse der UGR werden auf der Seite www.destatis.de/ugr im Laufe des Jahres veröffentlicht, sobald die Berechnungen für ein bestimmtes Modul abgeschlossen sind. Gegebenenfalls wird die Veröffentlichung der Ergebnisse von einer Pressemitteilung begleitet, in der ausgewählte interessante Aspekte dargestellt und erläutert werden. Veröffentlichungen: Die Ergebnisse werden in Tabellenbänden veröffentlicht, die im Excel- und PDF-Format unter www.destatis.de/ugr zur Verfügung stehen. Online-Datenbank: Ergebnisse zur UGR können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 85*** abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Im Rahmen der UGR werden keine Mikrodaten erhoben, entsprechend besteht auch keine Möglichkeit, Mikrodaten bereitzustellen. Sonstige Verbreitungswege: In unregelmäßigen Abständen werden weitere Veröffentlichungen oder Veröffentlichungsbeiträge erstellt. Dies umfasst zum Beispiel Artikel in der Zeitschrift "Wirtschaft und Statistik" oder im Datenreport. Daneben sind die Daten der UGR auch Bestandteil der deutschen und internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung (www.destatis.de/nachhaltigkeit) und der Globalisierungsindikatoren (www.destatis.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Module der UGR bieten die folgenden Publikationen, die unter www.destatis.de/ugr heruntergeladen werden können: - Methode des Gesamtwirtschaftlichen Materialkontos. - Rohstoffe weltweit im Einsatz für Deutschland (Artikel in "Wirtschaft und Statistik" zu Methodik und Ergebnissen der Berechnung von Rohstoffäquivalenten). - Methode der Energiegesamtrechnung. - Methode der Luftemissionsrechnung. - Methode der Rechnungen zu umweltbezogenen Steuern. - Ausgaben für Umweltschutz: neue Anforderungen der Europäischen Union (Artikel in "Wirtschaft und Statistik" zu Methodik und Ergebnissen der Umweltschutzausgaben- rechnung). - Methode der Umweltschutzausgabenrechnung. - Flächenbelegung von Ernährungsgütern - Methoden und Konzepte. - Flächenbelegung durch Importe pflanzlicher Erzeugnisse: (Artikel in "Wirtschaft und Statistik" zu Methodik und Ergebnissen der Berechnung zur weltweiten Flächenbelegung für pflanzliche Erzeugnisse). - Methodenbeschreibung zum Tabellenrahmen der European Forest Accounts und Ergebnisse der Jahre 2014 und 2015. - Methode der Berechnungen zu Verkehr und Umwelt. - Methode: Rechnung zum Energieverbrauch der Haushalte für Wohnen. - Methode der Flächenbilanzierung der Ökosysteme. - Ökosystemgesamtrechnungen - Flächenbilanzierung der Ökosysteme (Extent Account) (Artikel in "Wirtschaft und Statistik"). Zu übergreifenden Aspekten sind darüber hinaus folgende Publikationen erschienen (www.destatis.de/ugr): - Einführung in die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. - Methode der Berechnungen zur globalen Umweltinanspruchnahme durch Produktion, Konsum und Importe (Informationen zur Berechnung direkter und indirekter Energieflüsse und CO2-Emissionen, der Flächenbelegung für Ernährungsgüter und der Wassergesamtrechnung). - Die Dekompositionsanalyse in den Physischen Umweltökonomischen Gesamtrechnungen. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Ein Veröffentlichungskalender, der Termine zu allen Statistiken und Gesamtrechensystemen des Statistischen Bundesamtes zeigt, ist derzeit in Arbeit. Darin können künftig auch die Veröffentlichungstermine der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen eingetragen werden. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: Der Veröffentlichungskalender wird auf www.destatis.de veröffentlicht. Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse der UGR stehen für alle Nutzer zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8855 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2023

WD 8 - 075/19 Einzelfragen zu Fahrverboten und Verbotszonen

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zu Fahrverboten und Verbotszonen Die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2008 über Luft- 1 qualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie) als sekundäres Unionsrecht erfuhr ihre nationale Umsetzung im Wege des 8. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutz- 2 3 gesetzes (BImSchG) sowie der 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) führte in einer aktuellen Entscheidung hinsichtlich Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge aus: „Erweist sich ein auf bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte beschränktes Verkehrsverbot für (bestimmte) Dieselfahrzeuge als die einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhal- tung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte, verlangt Art. 23 Abs. 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 4 2008/50/EG, diese Maßnahme zu ergreifen.“ Die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsge- richt mit Beschluss vom 07.01.2019 - 1 BvR 2851/18 - einstimmig nicht zur Entscheidung ange- nommen. Von einer Begründung wurde nach § 93d Abs. 1 Satz 3 Bundesverfassungsgerichtsge- setz (BVerfGG) abgesehen. 1 Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2008 über Luftqualität und sau- bere Luft für Europa (ABl. EU Nr. L 152 vom 11.6.2008, S. 1-44). https://eur-lex.europa.eu/legal-con- tent/DE/NIM/?uri=CELEX:32008L0050. Letzter Zugriff: 28.05.2019. 2 Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 31.07.2010 (BGBl. I S. 1059). https://www.bgbl.de/xa- ver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl110s1059.pdf%27%5D__1559048143046. Letzter Zugriff: 28.05.2019. 3 Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV) vom 02.08.2010 (BGBl. I S. 1065), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.07.2018 (BGBl. I S. 1222). https://www.gesetze-im-internet.de/bim- schv_39/BJNR106510010.html. Letzter Zugriff: 28.05.2019. 4 BVerwG, Urteil vom 27.02.2018, 7 C 26/16, zitiert nach juris: Leitsatz. WD 8 - 3000 - 075/19 (29.05.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zu Fahrverboten und Verbotszonen Zur Frage, ob und inwieweit eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) statthaft ist, die auf die verfassungsgerichtliche Kontrolle einer EU-Richtlinie bzw. eines formellen Geset- zes, das in Umsetzung einer EU-Richtlinie ergangen ist, abzielt, wird auf die folgenden Ausfüh- rungen im Grundgesetz-Kommentar Maunz/Dürig verwiesen: „Anders als im Fall der Ultra-vires- und der Identitätskontrolle hat das Bundesverfassungsgericht sich selbst für die Grundrechtskontrolle ein seit 1986 geltendes Moratorium auferlegt. Das Ge- richt verzichtet auf die Ausübung seiner Gerichtsbarkeit, soweit die Überprüfung von sekundä- rem Unionsrecht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes betroffen ist, solange die Eu- ropäische Union einen wirksamen Schutz der Grundrechte gegenüber der Hoheitsgewalt der Union generell gewährleistet, der dem vom Grundgesetz jeweils als unabdingbar gebotenen Grundrechtsschutz im Wesentlichen gleich zu achten ist, zumal den Wesensgehalt der Grund- rechte generell verbürgt. Das gilt für alle Rechtsetzungsakte nach Art. 288 Abs. 1-4 AEUV, also für Verordnungen ebenso wie für Richtlinien und an die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Beschlüsse. Das Bundesverfassungsgericht behält sich die Kontrolle sekundären Unionsrechts am Maßstab der deutschen Grundrechte nur noch für den (ganz unwahrscheinlichen) Fall vor, dass die europäische Rechtsentwicklung einschließlich der Rechtsprechung des Europäischen Ge- 5 richtshofs … unter den erforderlichen Grundrechtsstandard abgesunken ist.“ „Umsetzungsgesetze unterliegen nicht der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts, soweit sie Unionsrecht umsetzen, das keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht. (…) Die Frage, ob und inwieweit sekundäres Unionsrecht zwingende Vorgaben macht o- der noch Umsetzungsspielräume belässt, ist von den Fachgerichten zu klären, die dabei gegebe- nenfalls den EuGH im Wege der Vorabentscheidung gemäß Art. 267 Abs. 1 AEUV anrufen müs- 6 sen.“ *** 5 Maunz/Dürig/Dederer, 85. EL November 2018, GG Art. 100 Rn. 119 m.w.N. (Fettungen durch Verf.) 6 Maunz/Dürig/Dederer, 85. EL November 2018, GG Art. 100 Rn. 123 f. m.w.N. (Fettungen durch Verf.) Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

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