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Plausibilitätskennzahlen für die Kontrolle der Erzeugung und Verarbeitung von Ökoprodukten gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau

Das Projekt "Plausibilitätskennzahlen für die Kontrolle der Erzeugung und Verarbeitung von Ökoprodukten gemäß den EU-Rechtsvorschriften für den Ökologischen Landbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. durchgeführt. Zur Weiterentwicklung des Ökokontroll- und Zertifizierungssystems sollen Kennzahlen für den Wissenstransfer veröffentlicht werden, die zuverlässig recherchiert und geprüft wurden. Kontrolleure und Kontrolleurinnen nutzen diese Kennzahlen für Plausibilitätsprüfungen mithilfe von Warenstromberechnungen. Sie umfassen die pflanzliche und tierische Erzeugung nach Ökostandards sowie die Verarbeitung von Ökoerzeugnissen einschließlich Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung. Ein Überblick über Datenquellen aus vorhandenen Dokumentationen, die für die Ökokontrolle genutzt werden können, wird systematisch zusammengestellt.

EXIST-Gründerstipendium: Innovatives und zertifiziertes ökologisches Düngemittel für Hobby- und Erwerbsgärtner

Das Projekt "EXIST-Gründerstipendium: Innovatives und zertifiziertes ökologisches Düngemittel für Hobby- und Erwerbsgärtner" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH), Fachbereich Landbau,Landespflege durchgeführt. Die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln steigt seit Jahren mit hohen Zuwachsraten in Deutschland stetig an. Ebenso erlebt die Biobranche seit geraumer Zeit einen Boom im Nonfood-Sektor (i.e. Bio-Textilien, Bio-Kosmetik). Auch Hobbygärtner fragen zunehmend Bio-Dünger, Bio-Erden sowie Bio-Saatgut und Bio-Jungpflanzen nach. Allerdings gibt ist bisher kein nach den EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau zertifiziertes Düngemittel. Denn diese sogenannten 'Bio-Düngemittel' werden nicht aus ökologisch erzeugten Rohstoffen hergestellt, sondern aus getrockneter Gülle, Schlachtabfällen und verschiedenen anderen organischen Abfallprodukten der konventionellen Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie. Vor diesem Hintergrund wurde an der Professur Ökologischer Landbau (Prof. Schmidtke) der HTW Dresden ein Forschungsprojekt zur 'Entwicklung und Erprobung eines neuartigen, aus dem ökologischen Landbau stammenden stickstoffreichen Düngemittels für den ökologischen Gemüsebau' initiiert in mehrjährigen Labor- und Feldversuchen ein Düngemittel entwickelt, welches aus dem Schnittgut von ökologisch angebautem Klee hergestellt wird. Während der EXIST-Förderphase streben die drei Gründer an, das Düngemittel KleeClou zu einem verkaufsfertigen, bio-zertifizierten Düngemittel weiterzuentwickeln, sowie Produktions- und Vertriebsstrukturen aufzubauen. Es sollen drei wesentliche Themenfelder bearbeitet werden: 1. Verpackung: Entwicklung einer effizienten Verpackungsstrecke 2. Pelletqualität: bisher für Futterpellets genutzte Pelletpresse muss weiterentwickelt werden, um formstabile abriebfestere Pellets zu erhalten und mehrere Pelletdurchmesser anbieten zu können 3. Düngemittelproduktion: Anpassung des Trocknungsverfahrens

Biolebensmittel

Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei Wie Sie beim Kauf von Biolebensmitteln richtig handeln Kaufen Sie Lebensmittel aus ökologischer Produktion (Bio-Siegel). Achten Sie auf eine ausgewogene, gesunde und pflanzenbasierte Ernährung. Gewusst wie Biolebensmittel tragen zum Umwelt- und Tierschutz bei, indem sie die mit der konventionellen Landwirtschaft verknüpften Umweltbelastungen reduzieren. Anbau und Herstellung von Biolebensmitteln sind in der EG-Öko-Basisverordnung geregelt. Wichtigste Merkmale sind der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und auf leicht lösliche mineralische Düngemittel sowie eine möglichst artgerechte Tierhaltung. Kauf von Biolebensmitteln: Biolebensmittel erhält man in (fast) jedem Lebensmittelgeschäft. Während Naturkostläden, Biosupermärkte und Lieferdienste Vollsortimente haben, findet man auch in konventionellen Supermärkten, Drogerien, Reformhäusern oder Wochenmärkten eine immer größere Auswahl an Produkten in Bio-Qualität. Alle Biolebensmittel, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau hergestellt wurden, sind an dem gesetzlich vorgeschriebenen EU-Bio-Logo (siehe Abbildung) erkennbar. Das sechseckige deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Orientierung im Label-Dschungel: Bioprodukte erkennt man am EU-Bio-Logo. Hat ein Produkt kein EU-Bio-Logo, ist es auch kein Bioprodukt. Daneben gibt es noch viele weitere Bio-Kennzeichnungen auf Lebensmitteln: Label ökologischer Anbauverbände: Die meisten Verbände wie z.B. Bioland, Naturland oder Demeter existierten in Deutschland schon vor der Einführung der EG-Öko-Verordnung im Jahr 1993. Die Verbandsrichtlinien sind in einigen Punkten strenger als der EU-Bio-Standard. Handelsmarken: Viele große Handelsketten haben eigene Bio-Marken gegründet, um Bioprodukte besser vermarkten zu können. Die Umweltanforderungen entsprechen dabei dem EU-Bio-Logo. In den Informationsportalen www.siegelklarheit.de oder label-online.de finden Sie unter der Kategorie "Ernährung" alle Siegel der Anbauverbände und der Bio-Handelsmarken. Bio-Logo (EU) Quelle: EU-Kommission Bio-Siegel (Deutschland) Quelle: BMEL Geschützte Begriffe : Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sind gesetzlich geschützte Begriffe. Erzeugung und Verarbeitung so gekennzeichneter Lebensmittel sind nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus erfolgt. Auch folgende Begriffe auf Lebensmitteln dürfen nur für Bioprodukte verwendet werden: biologisch oder ökologisch kontrolliert biologisch bzw. kontrolliert ökologisch biologischer bzw. ökologischer Landbau. Andere Begriffe hingegen wie z.B. "integrierter Landbau", "natürlich" oder "kontrolliert" stehen nicht für Bioprodukte. Lebensmittel wertschätzen: Eine artgerechte Tierhaltung, umweltschonende Anbaumethoden und Betriebskontrollen sind in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Aus diesem Grund sind Biolebensmittel meist teurer gegenüber vergleichbaren konventionellen Lebensmitteln. Trotzdem können Sie auch beim Einkauf von Biolebensmitteln Geld sparen: Weniger Fleischprodukte im Warenkorb und die Vermeidung von Lebensmittelabfällen helfen zum Beispiel dabei. Bedenken Sie: Konventionelle Lebensmittel sind auch deshalb so günstig, weil die Kosten für die damit verbundenen Umweltschäden (sogenannte externe Kosten) an die Allgemeinheit und zukünftige Generationen weitergegeben werden. Auf ausgewogene Ernährung achten: Längst gibt es alle Lebens- und Genussmittel auch in Bio-Qualität: Von der Tiefkühlpizza über Süßigkeiten bis hin zu Hochprozentigem. Das ist im Vergleich zu konventionell hergestellten Produkten besser für die Umwelt, aber nicht automatisch auch gut für die Gesundheit. Die allgemeinen Ernährungsregeln haben deshalb auch für Biolebensmittel ihre Gültigkeit. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat zum Beispiel auf der Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse die DGE-Empfehlungen "Gut essen und trinken" formuliert, die Ihnen helfen, genussvoll und gesund erhaltend zu essen. Was Sie noch tun können: Reduzieren Sie den Konsum von Fleisch- und anderen tierischen Produkten (z.B. Margarine statt Butter) und beachten Sie unsere Tipps zur klima- und umweltfreundlichen Ernährung . Beachten Sie unsere Tipps zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen . Kaufen Sie – wenn möglich – Produkte aus fairem Handel. Ca. 70 Prozent der Fairtrade-Produkte sind bio-zertifiziert. Kaufen sie Gemüse wie Kohlrabi, Möhren oder Radieschen ohne Blätter, wann immer möglich. Ohne die Blätter bleibt das Gemüse vom Feld zum Laden länger frisch. Außerdem werden für die schönen Blätter häufig zusätzlich Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt. Lassen Sie sich beim Kauf von Obst und Gemüse nicht von äußerlichen Makeln leiten. Wählen Sie gezielt Obst und Gemüse ohne Klassenangaben oder der Klasse II. Kaufen Sie Obst und Gemüse nach ihrem persönlichen Mengenbedarf, auch wenn größere Mengen rabattiert sind. Achten Sie bei Obst und Gemüse auf Saisonalität. Auf Wochenmärkten gibt es eine große Auswahl an saisonalen Produkten. Vermeiden Sie das Anfassen und Drücken von losem Obst und Gemüse. Wählen Sie beim Einkauf nicht immer das aller neueste und frischeste Obst oder Gemüse. Verzichten sie gezielt auf eingepacktes Obst und Gemüse und nutzen Sie Obst- und Gemüsenetze für den Transport. Ökolandbau fördert die Artenvielfalt. Quelle: Umweltbundesamt Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln Quelle: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Mit dem Bio-Siegel erkennen Sie schnell und einfach Lebensmittel aus ökologischem Anbau. Quelle: EU-Kommission Hintergrund Umweltsituation: Etwa die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik wird landwirtschaftlich genutzt. Entsprechend groß und vielseitig sind die Auswirkungen auf die Umwelt. Insbesondere die intensive Landwirtschaft ist verantwortlich für hohe Nährstoffeinträge in Flüsse, Seen und Grundwasser, für ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen, für Bodenerosion und -verdichtung sowie für den Biodiversitätsverlust durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und große Ackerschläge. Rund drei Viertel der Stickstoffeinträge und die Hälfte der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer erfolgen beispielsweise aus der Landwirtschaft. Aufgrund hoher Nitratbelastungen sind derzeit 22 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland in einem schlechten chemischen Zustand, das heißt, die Nitratkonzentrationen liegen in diesen Grundwasserkörpern über 50 Milligramm pro Liter. In Oberflächengewässern liegen die Nitratbelastungen auch noch viel zu hoch, sind aber wesentlich geringer als im Grundwasser. Aufgrund der zu hohen Nitratbelastung sind unsere Küstengewässer eutrophiert und in einem schlechten ökologischen Zustand. Im Jahr 2023 war die deutsche Landwirtschaft für die ⁠Emission⁠ von rund 52,2 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten verantwortlich. Das sind 7,7 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen dieses Jahres. Vor allem Methanemissionen (CH 4 ) aus der Tierhaltung und dem Wirtschaftsdüngermanagement sowie Lachgasemissionen (N 2 O) aus landwirtschaftlich genutzten Böden, als Folge der Stickstoffdüngung (mineralisch und organisch), sind dafür verantwortlich. So stammten 75,7 Prozent der CH 4 -Emissionen und 74,5 Prozent der N 2 O-Emissionen aus der Landwirtschaft. Eine ökologische Landwirtschaft entlastet Gewässer und Böden. Der ökologische Landbau hatte in Deutschland 2023 einen Anteil an der Agrarfläche von 11,8 Prozent, 1999 waren es nur 2,9 Prozent. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des ökologischen Landbaus an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche bis 2030 auf 30 Prozent zu steigern. Wesentliche Merkmale des ökologischen Landbaus sind: Fruchtfolgen: Wechselnder Anbau verschiedener Kulturen, die sich gegenseitig ergänzen. Mit dieser Methode wird die Bodenfruchtbarkeit verbessert. Außerdem haben Krankheiten und Schädlinge dadurch weniger Chancen, sich zu verbreiten. Humuswirtschaft: Dazu gehören Bodenlockerung und Gründüngung. Ansonsten bildet das aus dem eigenen Betrieb stammende organische Material (Mist und Kompost) die Grundlage für die weitere Anreicherung mit Humus. Stärkung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte: Grundprinzip ist die Vorbeugung gegen Krankheiten. Dabei hilft das Wissen über günstige Pflanzen-Nachbarschaften, richtige Saatzeitpunkte, Standort- und Sortenwahl etc. Keine gentechnisch veränderte Organismen (GVO) Unkrautregulierung ohne Chemie: Gelingt durch Fruchtfolge und Bodenbedeckung (z.B. mit Stroh) oder auch durch mechanische Bearbeitung. Artgerechtere Tierhaltung: Mehr Auslauf- und Bewegungsmöglichkeit im Freien, eine längere Mastzeit und geringerer Antibiotikaeinsatz gewähren mehr Tierwohl. Gesetzeslage: Nur Produkte, die nach den Regeln der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert werden, tragen das "Bio"-Siegel: Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten bestehen, müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau kommen. Die übrigen 5 Prozent dürfen nur dann aus der konventionellen Landwirtschaft stammen, wenn sie in ökologischer Qualität am Markt nicht verfügbar sind. Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter der Bezeichnung "Bio" oder "Öko" zu vertreiben. Zur Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Marktbeobachtung: Im Jahr 2023 wurde mit Biolebensmitteln ein Umsatz von gut 16 Mrd. Euro erzielt (siehe Marktdaten: Ernährung ). Trotzdem liegt der Marktanteil von Biolebensmitteln am gesamten Lebensmittelmarkt lediglich bei 7 Prozent (⁠ BÖLW ⁠-Branchenreport 2023). Es gibt sowohl Handlungsbedarf als auch Potenzial für ein stärkeres Marktwachstum: Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche im Jahr 2030 vom Ökolandbau belegt werden soll. Überträgt man dies auf die Nachfrage nach Biolebensmittel, muss sich der heutige Marktanteil mehr als vervierfachen. Andere Länder lagen bei den Pro-Kopf-Ausgaben für Bioprodukte deutlich vor Deutschland mit 184 Euro pro Person und Jahr: 437 Euro sind es in der Schweiz, 365 Euro in Dänemark und 274 Euro in Österreich. Auch beim Marktanteil wird Deutschland unter anderem von Dänemark mit 12 Prozent, von Österreich mit 11,5 Prozent und der Schweiz mit 11,2 Prozent deutlich geschlagen und belegt den 6. Platz (in Europa). Das Marktwachstum korrespondiert mit einer höheren Kaufbereitschaft für Bioprodukte. Während 2014 nur 20 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten angaben, immer oder häufig Bioprodukte zu kaufen, waren es 2022 rund 36 Prozent der Befragten. Insgesamt gaben 85 Prozent der Befragten an, zumindest gelegentlich Bio-Lebensmittel zu kaufen. 3 Prozent der Befragten gaben an, dies "ausschließlich", 33 Prozent "häufig" und weitere 49 Prozent "gelegentlich" zu tun (⁠BMEL⁠ 2023). Als die wichtigsten Gründe für den Kauf von Biolebensmitteln wurden artgerechte Tierhaltung, Naturbelassenheit, Regionalität sowie Sozialstandards bzw. faires Erzeugereinkommen genannt. Das deutsche Bio-Siegel, das für Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft steht, kennen 95 Prozent der deutschen Konsumenten. Es ist deutlich bekannter als sein europäisches Pendant, das nur gut einem Viertel der Bevölkerung ein Begriff ist. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten: Boden (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Landwirtschaft (UBA-Themenseite) Ökologischer Landbau (UBA-Themenseite) Marktbeobachtung: Ernährung (Daten zur Umwelt) Landwirtschaft (Daten zur Umwelt) Quellen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠BMEL⁠): Ökobarometer 2022 – Umfrage zum Konsum von Bio-Lebensmitteln. Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (2023): Branchen Report 2023 - Ökologische Lebensmittelwirtschaft.

Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich in das Kontrollsystem? Wer muss zertifiziert sein? Welche Kosten können bei der Anmeldung entstehen? Wie läuft eine Kontrolle ab? Was ist kontrollpflichtig? Darf ein Produkt mit "Bio" beworben werden, ohne mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet zu sein? Was muss ein Unternehmer vor dem Import von Bioerzeugnissen tun? Kontakt mit mehreren Kontrollstellen aufnehmen und Angebote von ihnen einholen Liste der in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen Liste der in Deutschland zugelassenen Öko-Kontrollstellen Vertragsabschluss mit einer Kontrollstelle Meldung an das LANUV Erstkontrolle vor Ort Bescheinigung der Konformität (Öko-Zertifikat) Jeder Unternehmer, der in NRW lebende, unverarbeitete und/oder verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel, Futtermittel oder Pflanzenvermehrungsmaterialbestimmt sind, aufbereitet, lagert, importiert, in Verkehr bringt und/oder einen Subunternehmer damit beauftragt, ist verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen von jeglichen Erzeugnissen als ökologische/biologische Erzeugnisse oder als Umstellungserzeugnisse seine Tätigkeit dem LANUV zu melden und sein Unternehmen dem Kontrollsystem zu unterstellen. Für eine realistische Planung ist es unerlässlich, in dieser Planungsphase eine professionelle Umstellungsberatung von Bioinstitutionen, Landwirtschaftskammern, Verbänden oder einer privaten Agrarberatung einzubeziehen. Ein erster kostenloser Betriebscheck wird bundesweit von der Bio-Offensive angeboten. Dabei lassen sich grundlegende Fragen zur Umstellung klären. Für eine durchgehende Beratung während der Umstellungsphase können beim BÖLN Zuschüsse beantragt werden. Eine für alle zutreffende Angabe der zu erwartenden Kosten ist leider nicht möglich, weil diese sich individuell aus der Unternehmensstruktur und dem Vertragspartner (der Kontrollstelle) ergeben. Die Art und Häufigkeit der Kontrollen erfolgen auf der Grundlage einer Bewertung des Risikos des Auftretens von Unregelmäßigkeiten und Verstößen in Bezug auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Alle Unternehmer mit Ausnahme von Großhändlern, die nur mit abgepackten Erzeugnissen handeln und Unternehmern mit Einzelhandelsprivileg, müssen in jedem Fall mindestens einmal jährlich darauf überprüft werden, ob sie die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Bei Aufnahme des Kontrollverfahrens stellt der Unternehmer folgende Beschreibung/Maßnahmen auf, die er anschließend auf aktuellem Stand hält: eine vollständige Beschreibung der Einheit und/oder der Betriebsstätten und/oder der Tätigkeit; alle konkreten Maßnahmen, die zu treffen sind, um die Einhaltung der ökologischen/biologischen Produktionsvorschriften zu gewährleisten; die Vorkehrungen zur Minimierung des Risikos einer Kontamination durch unzulässige Erzeugnisse oder Stoffe und die Reinigungsmaßnahmen, die an Lagerstätten und in der gesamten Produktionskette des Unternehmers durchzuführen sind. Diese Beschreibung und die Maßnahmen/Vorkehrungen sind in einer von dem verantwortlichen Unternehmer unterzeichneten Erklärung festzuhalten. Ferner muss sich der Unternehmer in dieser Erklärung u. a. verpflichten, alle Arbeitsgänge gemäß den ökologischen/biologischen Produktionsvorschriften durchzuführen; im Fall eines Verstoßes oder von Unregelmäßigkeiten, die Durchsetzung der in den Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion vorgesehenen Maßnahmen zu akzeptieren; die Käufer des Erzeugnisses schriftlich zu informieren, wenn sicherzustellen ist, dass die Bezüge auf die ökologische/biologische Produktion von den Erzeugnissen entfernt werden müssen. Die Einhaltung der Erklärung wird von der Kontrollstelle überprüft. Die Kontrollstelle hält in einem Bericht etwaige Mängel und Abweichungen von den ökologischen/biologischen Produktionsvorschriften fest. Der Unternehmer zeichnet den Bericht gegen und trifft alle erforderlichen Abhilfemaßnahmen. Die Kontrollstellen stellen jedem Unternehmer, der ihren Kontrollen unterliegt und in seinem Tätigkeitsbereich die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt, eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese Bescheinigung muss zumindest über die Identität des Unternehmers und die Art oder das Sortiment der Erzeugnisse sowie über die Geltungsdauer der Bescheinigung Aufschluss geben. Bei Feststellung einer Unregelmäßigkeit hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften stellt das LANUV sicher, dass in der Kennzeichnung und Werbung für die gesamte von der Unregelmäßigkeit betroffene Partie oder Erzeugung kein Bezug auf die ökologische/biologische Produktion erfolgt, wenn dies in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Vorschrift, gegen die verstoßen wurde, sowie zu der Art und den besonderen Umständen der Unregelmäßigkeit steht. Bei Feststellung eines schwerwiegenden Verstoßes oder eines Verstoßes mit Langzeitwirkung untersagt das LANUV dem betreffenden Unternehmer generell die Vermarktung von Erzeugnissen mit einem Bezug auf die ökologische/biologische Produktion in der Kennzeichnung und Werbung für eine bestimmte Dauer. „Inverkehrbringen“ Dies ist das Bereithalten von Erzeugnissen für Verkaufszwecke einschließlich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichgültig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst. Neben dem Inverkehrbringen ist das Erzeugen, Aufbereiten, Lagern und Einführen als ökologische/biologische Erzeugnisse oder als Umstellungserzeugnisse kontrollpflichtig. Ausnahme ist das sogenannte „Einzelhandelsprivileg“: Das Abgeben als ökologische/biologische Erzeugnisse oder als Umstellungserzeugnisse direkt an Endverbraucher oder –nutzer ist nicht kontrollpflichtig, sofern die betreffenden Erzeugnisse nicht selbst erzeugt oder aufbereitet oder an einem anderen Ort als einem Ort in Verbindung mit der Verkaufsstelle gelagert oder eingeführt wurden. Genauso wenig darf ein Subunternehmer vom Einzelhandel mit diesen Tätigkeiten beauftragt worden sein. Demnach ist der Einzelhandel nur dann von der Kontrollpflicht befreit, wenn er die verpackte und gekennzeichnete Bio-Ware in der Verkaufsstelle annimmt, lagert und ohne jegliche Änderung an der Ware an seine Kunden weiterverkauft. Online-Handel: Der online-Handel fällt nicht unter das Einzelhandelsprivileg, denn die Bestimmung zur Abgabe „direkt an den Endverbraucher oder –nutzer“ ist so zu verstehen, dass der Verkauf unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers erfolgen muss. Wochenmärkte/Saisonale Märkte: Beim Marktstand findet der Verkauf unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers statt. Sofern hier verpackte und gekennzeichnete Bio-Ware am Marktstand angenommen, gelagert und ohne jegliche Änderung an der Ware an Endverbraucher weiterverkauft wird, fällt der Marktstand unter das Einzelhandelsprivileg. Sobald jedoch die Originalverpackung geändert bzw. entnommen und mit eigenen Schildern oder Etiketten gekennzeichnet wird, fällt diese Tätigkeit unter das Aufbereiten von Bio-Waren und wäre somit kontrollpflichtig. Lediglich das Portionieren durch Aufschneiden bzw. Abfüllen vor den Augen des Kunden wird als nicht kontrollpflichtig toleriert, wenn dabei die Originalkennzeichnung für den Kunden erkennbar bleibt. „Aufbereitung“: Dies sind Arbeitsgänge zur Haltbarmachung und/oder Verarbeitung ökologischer/biologischer Erzeugnisse, einschließlich Schlachten und Zerlegen bei tierischen Erzeugnissen, sowie Verpackung, Kennzeichnung und/oder Änderung der Kennzeichnung betreffend die ökologische/biologische Produktionsweise. Bioprodukte dürfen, müssen aber nicht mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Wenn jedoch ein Produkt mit den Begriffen "Bio" oder "Öko" beworben werden soll, so gelten die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau.  Diese Produkte müssen die Vorschriften eingehalten und das Unternehmen von einer Öko-Kontrollstelle kontrolliert und zertifiziert werden. 1. Zertifizierung durch eine private Öko-Kontrollstelle für den Kontrollbereich „C“: Notwendig dafür unter anderem die Erstellung einer Betriebsbeschreibung oder auch die transparente Darstellung der Warenströme Erhalt einer Identifikationsnummer (DE-NW-xxx-xxxx-C) nach erfolgreicher Zertifizierung für Logistiker entweder eigene Zertifizierung möglich oder als Subunternehmer über das Importunternehmen 2. EORI-Nummer (Zollnummer) bei der Generalzolldirektion beantragen 3. Zugang bei TRACES NT beantragen ( https://webgate.ec.europa.eu/tracesnt ) eigene Unternehmensdaten eingeben ( Anleitung ) Hinweis: Erstempfänger = „operator“ / dürfen nur Erstempfang durchführen Importeure = „importer“ / dürfen Importe UND Erstempfang durchführen 4. Antrag auf Erteilung der Zugangsrechte für TRACES NT beim LANUV NRW stellen (Gebührenpflichtige Validierung durch das LANUV NRW) 5. Importieren (jeden Importvorgang VOR dem Import werktags und mindestens 48 Stunden vor dem Eintreffen der Sendung beim LANUV NRW anmelden)

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