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Weiteres Spielzeug mit dem Blauen Engel ausgezeichnet

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Höchste Anforderungen an Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) haben heute in Berlin den Spiel- und Konstruktionsstein für Kinder „Bioblo“ aus Österreich mit dem Umweltsiegel Blauer Engel ausgezeichnet. Es ist das zweite Spielzeug, das den Blauen Engel erhält. Gerade bei Spielzeug haben Eltern höchste Anforderungen an die Schadstofffreiheit. Die Kriterien des Blauen Engel für Spielzeug setzen daher bei der Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltstoffe an. Dabei gehen die Anforderungen des Blauen Engel über die Kriterien der europäischen Spielzeugrichtlinie hinaus und schließen weitere potenziell umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe aus. Trotz der sensiblen Zielgruppe kommt es gerade bei Spielzeugen oft zu Verstößen u. a. gegen die chemikalienrechtlichen Regelungen. Das zeigen die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystem RAPEX. Beim Blauen Engel gibt es deshalb umfassende Prüf- und Nachweispflichten bei der Zertifizierung. So müssen etwa Testergebnisse von unabhängigen Prüfinstituten vorgelegt werden. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Spielzeug fordern darüber hinaus, dass grundlegende soziale Kriterien bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten eingehalten werden. Auch sollen die Rohstoffe aus Quellen stammen, die weniger negative Umweltauswirkungen nach sich ziehen als vergleichbare Quellen für diesen Rohstoff. Bioblo-Bausteine sind aus Bio-Fasal® gemacht, einem Werkstoff, der sich ausschließlich aus nachwachsenden bzw. wiederverwerteten Rohstoffen zusammensetzt. Er besteht zu 60 Prozent aus Holzspänen heimischer Nadelbäume aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung und zu 40 Prozent aus Recycling-Kunststoff. Dieser wird im Zuge eines ressourcenschonenden Up-Cycling-Prozesses aus ausgedienten Mehrwegbechern gewonnen, die beispielsweise in Stadien und auf Festivals anfallen. Produziert werden die Bioblos im österreichischen Tulln und in Zagreb, Kroatien. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Spielzeug (DE-UZ 207) sind gleichlautend mit der Umweltzeichen-Richtlinie für Spielzeug des österreichischen Umweltzeichens (UZ 73). Die Harmonisierung der Vergabekriterien beider Umweltzeichen trägt dazu bei, größere Märkte zu erreichen und damit umweltfreundliches und sozial faires Spielzeug zu fördern und zu etablieren.

Hinweise zum Kauf von Spielzeug

Spielzeuge sind die beliebtesten Weihnachtsgeschenke, beim Kauf ist so manches zu beachten Label, Siegel, Güte- oder Prüfzeichen Zum Schutz vor Schadstoffbelastungen durch Spielzeug bietet die Kennzeichnung eine erste Orientierung. Das CE-Zeichen (CE = Conformité Européenne) bedeutet, dass der Hersteller zusichert, die geltenden europäischen Mindestanforderungen an die Sicherheit zu erfüllen. Es bedeutet nicht, dass eine Behörde diese Mindestanforderungen überprüft hat, und es ist auch kein Qualitätssiegel. Alle Spielzeuge müssen ein CE-Kennzeichen tragen. Sicherheitshinweise und auch Gebrauchsanweisungen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Das freiwillige Siegel „Geprüfte Sicherheit“, kurz GS-Siegel, wird von staatlich anerkannten Prüfstellen in Deutschland vergeben. Mit dem GS-Siegel gekennzeichnete Produkte erfüllen Vorgaben, die über die Anforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie hinausgehen. Das Gütezeichen „Blauer Engel“ kennzeichnet besonders umweltfreundliche Produkte, die deutlich weniger belastet sind, als zulässig wäre. Auch Kriterien wie Nachhaltigkeit und Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung und Herstellung werden berücksichtigt. Anschauen, Auspacken, Ausprobieren Riecht ein Produkt beißend oder löst sich die Farbe, sollte es nicht gekauft werden. Wenn kein Muster offen zur Ansicht angeboten wird, kann das Verkaufspersonal gebeten werden, das gewünschte Objekt auszupacken, um es selbst zu prüfen. Verströmen die Spielzeuge einen unangenehmen, zuweilen beißenden Geruch, liegt das zumeist an Chemikalien, die ausdünsten. Derart „stinkende“ Spielzeuge sollten besser im Regal verbleiben. Häufig verstecken sich hinter den unangenehmen Gerüchen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder auch andere flüchtige Chemikalien, die aufgrund ihrer potenziell Krebs erregenden Wirkung in Spielzeugen nicht vorhanden sein sollten. Aber auch parfümierte Artikel sollten gemieden werden, da einige Duftstoffe allergieauslösend sein können. Andere Schadstoffe, wie beispielsweise Weichmacher, sind geruchsneutral. Bei Spielzeugen aus Kunststoff empfiehlt es sich daher, auf den Hinweis „phthalatfrei“ oder „PVC-frei“ zu achten. Auch der Hinweis Bisphenol-A-frei (BPA-frei) taucht zunehmend bei Spielzeug auf und kann als Kaufentscheidung herangezogen werden. Wichtig ist auch eine gute Verarbeitungsqualität. Je nach Nutzung muss ein Spielzeug viel aushalten und sollte dementsprechend stabil sein. Kleinteile wie Augen oder Knöpfe dürfen sich nicht leicht ablösen, Batteriefächer müssen fest verschlossen, am besten verschraubt sein. Scharfe Spitzen oder Kanten können zu Verletzungen führen, Holzspielzeug darf nicht splittern. Lange Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Bei lackierten Oberflächen empfiehlt sich ein einfacher „Reibetest“, um zu prüfen, ob das Spielzeug abfärbt. Verbleibt Farbe am Finger oder blättert ab, sollte vom Kauf abgesehen werden, denn sowohl über die Haut als auch beim kindlichen In-den-Mund-Stecken können die Farben und damit unerwünschte Substanzen aufgenommen werden. Der Altersklasse entsprechend bestehen unterschiedliche Sicherheitsanforderungen an Spielzeug. Der Warnhinweis „Nicht für Kinder unter 3 Jahre geeignet“ gilt vor allem für Produkte, die so klein oder kleinteilig sind, dass jüngere Kinder sie verschlucken und daran ersticken könnten. Daher achten Sie auf die Altersangaben der Spielzeuge. Vernetztes Spielzeug immer beliebter Viele Kinder wünschen sich smarte Puppen, Teddybären oder Roboter. Diese sog. Smart Toys, lassen sich per Sprachsteuerung oder App bedienen, verfügen über Internet- oder Bluetooth-Zugänge und können darüber regelmäßige Updates erhalten. Der Vorteil: Das Spielen wird abwechslungsreicher und die Fortschritte können leicht den individuellen Entwicklungen und Bedürfnissen angepasst werden. IT-Sicherheit, Daten- und Verbraucherschutz bleiben dabei jedoch häufig auf der Strecke. Ungesicherte Verbindungen oder unzureichend geschützte Nutzerdaten auf Servern der Anbieter können Zugang zu Gesprächsaufzeichnungen und Videos gewähren. Im schlimmsten Fall ermöglichen Sicherheitslücken die Kontaktaufnahme fremder Personen zum Kind. Es ist deshalb wichtig zu wissen, welche Datenerfassung und -nutzung mit dem vernetzten Spielzeug verbunden sind. Die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters oder die Nutzungsbedingungen der App müssen darüber Auskunft geben. Internetfähige Spielzeuge müssen eine gesicherte WLAN-Verbindung besitzen. Eine Bluetooth-Verbindung sollte mit PIN oder Passwort geschützt sein. Vertiefende Hinweise zu einem verantwortungsbewussten Einsatz von Smart Toys finden Verbraucherinnen und Verbraucher beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Internet-der-Dinge-Smart-leben/Smart-Home/Smart-Toys/smart-toys_node.html Verdächtige Produkte bitte melden In NRW werden jährlich durch die Lebensmittelüberwachungsämter 700 bis 900 Spielzeuge auf ihre stoffliche Zusammensetzung und Kennzeichnung untersucht. Die Beanstandungsquote liegt zwischen sechs und zehn Prozent. Neben Kennzeichnungsmängeln werden überwiegend chemische Mängel festgestellt. Spielzeug wird so zwar regelmäßig kontrolliert, eine flächendeckende Untersuchung ist jedoch aufgrund der Vielzahl der angebotenen Produkte nicht möglich. Fällt beim Kauf oder Gebrauch ein Spielzeug auf, das unsicher oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte dies dem zuständigen Lebensmittelüberwachungsamt in der Stadt bzw. dem Kreis gemeldet werden. Mehr zur Überwachung von so genannten Bedarfsgegenständen: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittelsicherheit/verbraucherprodukte/bedarfsgegenstaende Download: Pressemitteilung

Umweltzeichen Blauer Engel jetzt auch für Spielzeug

Umweltzeichen Blauer Engel jetzt auch für Spielzeug Ob Plüschtier, Holzeisenbahn oder Gummiball – ab sofort können Spielzeughersteller ihre Produkte mit dem neuen Umweltzeichen „Blauer Engel für Spielzeug“ auszeichnen lassen. Vorbildlich müssen die Produkte nicht nur in Sachen Schadstoffgehalt sein. Auch auf soziale Arbeitsbedingungen bei der Rohstoffgewinnung und in den Endfertigungsstätten wird Wert gelegt. Ausgezeichnet werden können Spielzeuge aus Textilien, Holz, Kunststoff, Leder, Papier, Kautschuk sowie Metall. In Bezug auf die Begrenzung des Schadstoffgehalts geht der „Blaue Engel“ über die gesetzlichen Mindestanforderungen der europäischen Spielzeugrichtlinie hinaus. Der Fokus liegt auf der Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltstoffe, was auch durch wiederkehrende Prüfungen zu belegen ist. Darüber hinaus sind jedoch auch weitere Stoffe verboten, die der Umwelt schaden können. Bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten der Spielzeugherstellung wird die Einhaltung grundlegender sozialer Kriterien gefordert. Für die Rohstoffgewinnung gelten die sogenannten „ILO-Kernarbeitsnormen“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Diese verbieten etwa Zwangs- und Kinderarbeit und schreiben das Recht fest, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Unternehmen, deren Antrag auf den Blauen Engel erfolgreich war, können übrigens sehr einfach auch das Österreichische Umweltzeichen beantragen: Die zuständigen Stellen in Deutschland und Österreich haben das neue Umweltzeichen für Spielzeug gemeinsam entwickelt und verabschiedet, sodass in beiden Ländern dieselben Kriterien gelten.

Weiteres Spielzeug mit dem Blauen Engel ausgezeichnet

Weiteres Spielzeug mit dem Blauen Engel ausgezeichnet Höchste Anforderungen an Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) haben heute in Berlin den Spiel- und Konstruktionsstein für Kinder „Bioblo“ aus Österreich mit dem Umweltsiegel Blauer Engel ausgezeichnet. Es ist das zweite Spielzeug, das den Blauen Engel erhält. Gerade bei Spielzeug haben Eltern höchste Anforderungen an die Schadstofffreiheit. Die Kriterien des Blauen Engel für Spielzeug setzen daher bei der Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltstoffe an. Dabei gehen die Anforderungen des Blauen Engel über die Kriterien der europäischen Spielzeugrichtlinie hinaus und schließen weitere potenziell umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe aus. Trotz der sensiblen Zielgruppe kommt es gerade bei Spielzeugen oft zu Verstößen u. a. gegen die chemikalienrechtlichen Regelungen. Das zeigen die Meldungen des europäischen Schnellwarnsystem RAPEX. Beim Blauen Engel gibt es deshalb umfassende Prüf- und Nachweispflichten bei der Zertifizierung. So müssen etwa Testergebnisse von unabhängigen Prüfinstituten vorgelegt werden. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Spielzeug fordern darüber hinaus, dass grundlegende soziale Kriterien bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten eingehalten werden. Auch sollen die Rohstoffe aus Quellen stammen, die weniger negative Umweltauswirkungen nach sich ziehen als vergleichbare Quellen für diesen Rohstoff. Bioblo-Bausteine sind aus Bio-Fasal® gemacht, einem Werkstoff, der sich ausschließlich aus nachwachsenden bzw. wiederverwerteten Rohstoffen zusammensetzt. Er besteht zu 60 Prozent aus Holzspänen heimischer Nadelbäume aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung und zu 40 Prozent aus Recycling-Kunststoff. Dieser wird im Zuge eines ressourcenschonenden Up-Cycling-Prozesses aus ausgedienten Mehrwegbechern gewonnen, die beispielsweise in Stadien und auf Festivals anfallen. Produziert werden die Bioblos im österreichischen Tulln und in Zagreb, Kroatien. Die Vergabekriterien des Blauen Engel für Spielzeug (DE-UZ 207) sind gleichlautend mit der Umweltzeichen-Richtlinie für Spielzeug des österreichischen Umweltzeichens (UZ 73). Die Harmonisierung der Vergabekriterien beider Umweltzeichen trägt dazu bei, größere Märkte zu erreichen und damit umweltfreundliches und sozial faires Spielzeug zu fördern und zu etablieren.

Umweltfreundliches Spielzeug (DE-UZ 207)

In Bezug auf die Schadstofffreiheit haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher hohe Anforderungen an Spielzeug. Die Kriterien legen deshalb einen Fokus auf die Vermeidung und Minimierung gesundheitsschädlicher Inhaltstoffe sowie deren Einhaltung durch wiederkehrende Prüfungen. Der Blaue Engel geht über den bestehenden regulativen Rahmen der europäischen Spielzeugrichtlinie hinaus und verbietet weitere Stoffe, die ein Umweltrisiko darstellen. In den vorliegenden Vergabekriterien wird die Einhaltung grundlegender sozialer Kriterien bei der Rohstoffgewinnung sowie in den Endfertigungsstätten der Spielzeugherstellung gefordert. Zudem soll durch wachsende Transparenz seitens der Spielzeughersteller hinsichtlich ihrer Lieferanten künftig die Möglichkeit geschaffen werden, auch auf weiteren Stufen der Wertschöpfungskette die Einhaltung wichtiger Arbeitsnormen zu gewährleisten. Der Blaue Engel gilt für Spielzeug aus Textilien, Holz, Kunststoff, Leder, Papier, Kautschuk sowie Metall. Ein Antrag auf Zeichennutzung kann sowohl für den Blauen Engel als auch das Österreichische Umweltzeichen erfolgen. Für die  gleichzeitige Nutzung beider Umweltzeichen ist bei der jeweils anderen Vergabestelle dann nur ein formloser Antrag zu stellen und als Nachweis der gültige Zeichennutzungsvertrag einzureichen. Aufgrund der gegenseitigen Anerkennung der Anforderungen ist damit die Nutzung beider Umweltzeichen wesentlich vereinfacht. Vorteile für Umwelt und Gesundheit schadstoffgeprüft sicherheitsgeprüft soziale Aspekte bei Rohstoffgewinnung und Endfertigung

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