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Stärkung des Umweltschutzes in der EU-Strukturfondsförderung II

Ziel der EU-Kohäsionspolitik, auch EU-Struktur- oder EU-Regionalpolitik genannt, ist es, die Unterschiede im Entwicklungsstand und der Lebensverhältnisse der verschiedenen Regionen der EU zu verringern und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union sowie eine nachhaltige Entwicklung zu stärken. Mit 392 Mrd. EUR fließt fast ein Drittel des EU-Haushalts im Zeitraum 2021-2027 in diesen Politikbereich und bildet damit die wichtigste Investitionspolitik der EU. Ziel des Forschungsprojekts war zum einen die Analyse, welche Möglichkeiten und Ansätze zur Förderung von Umwelt-, Natur-, Ressourcen-, Klimaschutz und Klimaanpassung sowie einer nachhaltigen Entwicklung sich in der Förderperiode 2021-2027 auf der EU-Ebene bieten und wie diese Möglichkeiten in Deutschland genutzt werden. Der Fokus lag dabei auf dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Fonds für den gerechten Übergang (engl. Just Transition Fund, JTF) als den unter Umwelt- und Klimagesichtspunkten relevantesten Fonds. Zum anderen sollte das Vorhaben im Sinne einer praxisnahen Politikberatung dazu beitragen, die Möglichkeiten zur Förderung einer umwelt-, natur- und klimaverträglichen sowie nachhaltigen Entwicklung im Rahmen der Kohäsionspolitik und deren Nutzen sowohl auf der EU-Ebene als auch in Deutschland zu erweitern. Unter anderem wurden dazu Vorschläge für die Ausgestaltung der EU-Kohäsionspolitik post 2027 entwickelt. Quelle: Forschungsbericht

Untersuchung zur Umsetzung von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen in der Strukturfondsförderperiode 2014 - 2020 unter Beachtung des europäischen Beihilferechts

Das Projekt "Untersuchung zur Umsetzung von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen in der Strukturfondsförderperiode 2014 - 2020 unter Beachtung des europäischen Beihilferechts" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von nova-Institut für politische und ökologische Innovation GmbH durchgeführt. Die Verhandlungen zum Legislativpaket der Kohäsionspolitik sind weit fortgeschritten. BMU hat sich während des Verhandlungsprozesses dafür eingesetzt, breite Spielräume für die Förderfähigkeit von Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der EU-Strukturfonds zu schaffen. Es wird jedoch entscheidend darauf ankommen, diese Spielräume praktisch nutzbar zu machen. Die Gestaltung der einschlägigen nationalen Dokumente, wie Partnerschaftsvereinbarung und Operationelle Programme, wird maßgeblich dafür sein, welcher Mehrwert mit europäischen Mitteln für den Umweltbereich in Deutschland erzielt werden kann. Ziel des Forschungsvorhabens ist es deshalb, unter Beachtung von umweltpolitischen Prioritäten die Maßnahmen herauszuarbeiten, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen im wirtschaftlichen Bereich ist das EU-Beihilferecht, insbesondere die für den Umweltbereich einschlägigen Regelungen, wie Umweltbeihilfeleitlinien (UBL) und Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO), aber auch Regionalleitlinien (RLL). Die Europäische Kommission hat sich derzeit die Modernisierung des Beihilferechts zum Ziel gesetzt. In diesem Rahmen sollen die o. a. Regelungen bis Ende 2014 überarbeitet und in 2015 umgesetzt werden. Weiteres Ziel des Forschungsvorhabens ist es deshalb, Handlungsoptionen zu erarbeiten, die die beihilferechtliche Zulässigkeit der Förderung von Umweltmaßnahmen, insbesondere im Bereich der EU-Strukturfonds, verfolgen und ggf. Hindernisse ausräumen.

EU-Kommunal-Kompass

Der vorliegende EU-Kommunal-Kompass möchte die für kommunale Akteure ausgewiesenen, umwelt- und nachhaltigkeitsbezogenen Förder-möglichkeiten der Förderung aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Deutschland nutzerfreundlich zugänglich machen.

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