Zielsetzung und Anlass des Vorhabens:
Trotz langjähriger Bemühungen und Förderungen über verschiedene Programme konnte der Verlust von Biodiversität in Agrar- und Kulturlandschaften (rd. 50 % der deutschen Landesfläche) nicht gestoppt werden. Der Finanzbedarf für Deutschland für die Erhaltung und Entwicklung von Biodiversität wird auf 3,26 Mrd. ‘pro Jahr geschätzt. Das Projekt ‘AgoraNatura’zielt darauf ab, diese Finanzierungslücke zu schließen, indem ein digitaler Marktplatz für hochwertige Naturschutzmaßnahmen geschaffen wird, mit dem gezielt privatwirtschaftliches Kapital angesprochen wird. Mit ‘AgoraNatura’sollen Projektanbieter (wie z. B. Landwirte und lokale Initiativen) mit privaten Geldgebern (Unternehmen und Privatpersonen) vernetzt werden, sodass die Finanzierung und Umsetzung großskaliger, ökologisch wertvoller Projekte realisiert werden kann.
AgoraNatura baut auf einer Pilotplattform auf, die im Rahmen eines vorangegangenen Forschungsprojekts erfolgreich erstellt wurde und nun im vorwettbewerblichen Betrieb getestet werden soll. Die Plattform bietet Anbietern von Naturschutzprojekten die Möglichkeit, ihre Projekte nach definierten Standards zu zertifizieren und über Crowdfunding bzw. Kooperationen zu finanzieren.
Zu den Trägern des Projektes gehören die verschiedenen Stakeholder der Landnutzung und Forschung in Deutschland: der Deutsche Bauernverband (DBV), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e. V. Das Projekt schlägt damit eine Brücke zwischen Landnutzung und Naturschutz, die in dieser Form bislang einmalig ist. Unterstützt wird das Projekt von regionalen Praxispartnern, wie dem Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL).
AgoraNatura soll sich als marktfähiges Modell etablieren, welches Unternehmen und privaten Investoren eine niederschwellige Möglichkeit bietet, ökologische Leistungen gezielt zu fördern. Dabei hebt sich das Angebot von AgoraNatura von anderen vergleichbaren Anbietern durch den qualitativ hochwertigen NaturPlus Standard ab. In Zeiten wachsender öffentlicher Anforderungen an Unternehmen, etwa durch die EU-Taxonomie und die Corporate Sustainability Reporting Directive, müssen sie ihr Engagement im Naturschutz transparent und effektiv nachweisen. Der Rückgriff auf den NaturPlus Standard garantiert die hohe Qualität und ist daher auch als Kommunikationsmittel für Unternehmen attraktiv.
Fazit:
Der Online-Marktplatz ‘AgoraNatura‘ bietet die Möglichkeit, Naturschutzprojekte mit ausgezeichneter naturschutzfachlicher Qualität in Deutschland flächendeckend und effektiv zu finanzieren, indem es Akteure vor Ort mit finanzkräftigen Investoren aus der Wirtschaft vernetzt. Als erster deutscher Marktplatz für Naturschutzprojekte bietet er die Möglichkeit, Naturschutzakteure in Deutschland langfristig zu vernetzen und die bestehende eklatante Finanzierungslücke im Naturschutz zu schließen.
<p>Der Entwurf der Europäischen Kommission für einen delegierten Rechtsakt zur Aufnahme von fossilem Gas und Atomkraft in die EU-Taxonomie würde verhindern, dass die Taxonomie ein wirksames Transparenzinstrument für die Finanzmärkte ist, so das Umweltbundesamt.</p><p>Die Europäische Kommission schlägt vor, Atomkraft in die Taxonomie aufzunehmen. Im Wesentlichen müssen die entsprechenden Anlagen dafür den Euratom-Vertrag erfüllen, und der betreffende Mitgliedsstaat muss einen Plan für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bis 2050 vorlegen können. Dieser Vorschlag steht nicht im Einklang mit dem in der Taxonomie verankerten Grundsatz des "Do no significant harm" (DNSH), denn die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle bleibt ungelöst. Es gibt in der EU kein Endlager, das tatsächlich in Betrieb ist und empirische Belege oder wissenschaftliche Analysen zu den langfristigen Auswirkungen der Entsorgung hochradioaktiver Abfälle liefern könnte. Eine Technologie, die künftigen Generationen erhebliche Mengen hochproblematischer Abfälle hinterlässt, kann nicht als mit dem Do-no-significant-harm-Prinzip vereinbar angesehen werden. Außerdem kann keine der derzeit verfügbaren Reaktor-Technologien das Auftreten schwerer Unfälle ausschließen. Auch wenn das Risiko sehr gering sein mag, stellt es in Verbindung mit den potenziell immensen Schäden, die solche Unfälle verursachen können, einen Verstoß gegen das DNSH-Prinzip dar. Zudem werden keine Kriterien für den Abbau und die Verarbeitung von Uran definiert, das für den Betrieb der Anlagen erforderlich sind.</p><p>Die Europäische Kommission schlägt vor, Erdgas-betriebene Kraftwerke in die Taxonomie aufzunehmen, wenn sie die Grenze von 270 g/kWh direkten Emissionen oder 550 kg/kW durchschnittlichen direkten Emissionen über 20 Jahre nicht überschreiten. Letzteres ist ein Kapazitätskriterium, das bis zu 1,4 Milliarden Tonnen CO2e als nachhaltig deklariert, wenn alle bestehenden Kohlekraftwerke durch Gaskraftwerke ersetzt werden. Es führt auch dazu, dass es praktisch keinen Schwellenwert für die Emissionen pro kWh in den nächsten zehn Jahren gibt, und dass positive <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/t?tag=Treibhausgas#alphabar">Treibhausgas</a>-Emissionen sogar über das Jahr 2050 hinaus als nachhaltig gelten. Diese Kriterien setzen Anreize für den Bau einer großen Zahl von Gaskraftwerken, anstatt erneuerbare Energien auszubauen und Technologien zur direkten Stromnutzung voranzubringen. Sie verstoßen gegen den Grundsatz der Technologieneutralität, da sie deutlich höhere Emissionen festlegen als das Kriterium von 100 g CO2e/kWh Lebenszyklusemissionen, das in der Taxonomie für andere Energieträger gilt. Darüber hinaus machen es diesen Kriterien fast unmöglich, die Taxonomie-Konformität von Investitionen zu überprüfen, was zu einer erheblichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=Unsicherheit#alphabar">Unsicherheit</a> für berichtspflichtige Unternehmen, Prüfer und Investoren führt.</p><p>Wenn die Europäische Kommission Atomkraft und Erdgas als notwendig erachtet, um "den Energiebedarf kontinuierlich und zuverlässig zu decken" (Erwägungsgrund 6) oder sie als Stabilitätsreserve während des Übergangs zu einem vollständig erneuerbaren und ökologisch nachhaltigen Energiesystem sieht, sollte sie die beiden Technologien separat regulieren, bspw. als Teil des Fit-for-55-Pakets oder einer „Transformationstaxonomie“, statt sie in die grüne Taxonomie aufzunehmen. </p><p>In einer solchen separaten Verordnung sollten Fragen der Lagerung atomarer Abfälle und die Risiken atomarer Unfälle strenger reguliert werden als im derzeitigen Entwurf, und es sollten engere Fristen für die Berücksichtigung bestehender und den Bau neuer Kraftwerke festgelegt werden. In Bezug auf Erdgas müssten in einer solchen Verordnung jährliche Obergrenzen auf der Grundlage von Grenzwerten mit einem klaren, abnehmenden Verlauf festgelegt werden. Außerdem müssten Kriterien für erneuerbare und kohlenstoffarme Gase, die Erdgas ersetzen sollen, spezifiziert werden. Die Verordnung müsste zudem Fristen festlegen, die mit den Pariser Klimazielen vereinbar sind und die Entwicklung und den Einsatz von Technologien zur vollständigen Dekarbonisierung der Wirtschaft (Energieeffizienz, Elektrifizierung von Industrieprozessen usw.) nicht behindern. Schließlich müsste die Verordnung die offenen Umsetzungsfragen regeln, die im aktuellen Entwurf offen bleiben.</p><p> </p>
A robust climate risk and vulnerability assessment is required for companies wishing to achieve taxonomy compliance under the EU Taxonomy Regulation with respect to significant contributions to climate adaptation for certain economic activities. The relevant legal requirements are defined in Annex 1, Appendix A of Delegated Regulation 2021/2139. To facilitate the implementation of these requirements, the German Environmental Agency has developed the recommendation "How to perform a robust climate risk and vulnerability assessment for EU Taxonomy reporting?". Like a guidance, these recommendations describe how companies can practically proceed in order to meet the legal requirements of the taxonomy. Quelle: umweltbundesamt.de
Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) legt einen besonderen Schwerpunkt auf Biodiversität und verändert die Art und Weise, wie Unternehmen über ihre Umweltauswirkungen und -abhängigkeiten berichten. Sie fordert einen mehrdimensionalen Ansatz in der Rechnungslegung, der die Einflüsse eines Unternehmens auf die Natur (impact driver accounting), die möglichen Veränderungen der Ökosysteme durch die Geschäftstätigkeit (ecosystem accounting), die Abhängigkeit des Unternehmens von natürlichen Ökosystemleistungen (dependency accounting) und die mit diesen Wechselwirkungen verbundenen finanziellen Risiken und Chancen (nature-related risks and opportunities accounting) erfasst. Obwohl die Methoden zu einigen Aspekten dieses umfassenden Rechnungslegungsrahmens bereits entwickelt wurden, besteht insbesondere im Bereich des dependency accounting und des nature-related risks and opportunities accounting ein dringender Bedarf an harmonisierten Methoden. Dieser Bedarf ergibt sich aus der starken Nachfrage seitens der Regulierungsbehörden, der Unternehmen und des Finanzsektors. Darüber hinaus werden bevorstehende Gesetze wie die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CSDDD), die Erweiterung der EU-Taxonomie und die Aufnahme der Berichterstattung über die biologische Vielfalt in internationale Berichtsstandards die Bedeutung des Themas weiter erhöhen.