Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Sachsen Darstellung des Bestands an kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kfz/Jahr.
Berechnungsergebnis Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels Lden erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Digitaler landesweiter Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lden (day, evening, night) 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV). Die Berechnung des Pegels Lden erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das relevante Hauptstraßennetz mit ganz-täglichem (day, evening, night) Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Straßen_2022“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Berechnungsergebnisse der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes, dies gilt ebenso für die im Bundesland Bremen liegenden Berechnungsergebnisse.
Digitaler landesweiter Datenbestand des Berechnungsergebnisses Lnight 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV). Die Berechnung des Pegels Lnight erfolgte nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (BUB), die das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU in nationales Recht umsetzt. Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4m über Grund und in einem Raster von 10 x 10 m. Als akustische Quelle dient das relevante Hauptstraßennetz mit nächtlichem Verkehr, welches ebenfalls unter dem Namen „Straßen_2022“ auf diesem Kartenserver vorliegt. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Berechnungsergebnisse der Ballungsräume Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück, Oldenburg und Göttingen sind nicht Bestandteil dieses Datensatzes dies gilt ebenso für die im Bundesland Bremen liegenden Berechnungsergebnisse.
Berechnungsergebnis LNight 2022 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG, 34. BImSchV) als Isophonenbänder für den Großflughafen Hannover/Langenhagen. Die Berechnung des Pegels LNight erfolgt nach der Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF). Ermittelt werden diese Pegel rechnerisch in einer Höhe von 4 m über Grund und in einem Raster von 50 x 50 m. Als akustische Quelle dienen die relevanten Flugrouten mit den darauf fliegenden Luftfahrzeugen. Die Darstellung erfolgt in 5 dB Klassen gemäß Legende. Die Geometrie des Pegelrasters liegt in UTM- Koordinaten vor.
Relativ ruhiges Gebiet: innerstädtischer Freiraum, relativ ruhig zu seinem Umfeld. Gebiet mit einer (quadratischen) Kantenlänge von mindestens 200 m und damit einer Immissionsreduktion in der Kernfläche von mindestens 6 dB(A) gegenüber dem Umfeld, in der Nähe von Wohngebieten und fußläufig erreichbar, Mindestflächengröße von 6 ha Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Landschaftsraum mit besonders ruhigen Gebieten: weitgehend naturbelassener oder forstwirtschaftlich genutzter, zusammenhängender Naturraum, Kantenlänge mindestens 3 400 m und einem Tag-Abend-Nacht-Lärmindex von < 45 dB(A) in der Kernfläche Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Landschaftsraum mit ruhigen Gebieten: weitgehend naturbelassener oder forstwirtschaftlich genutzter, zusammenhängender Naturraum, häufig mit Verbindungen zu benachbarten Landschaftsräumen, (quadratische) Kanten-länge mindestens 320 m, Mindestflächengröße von 15 ha und Tag-Abend-Nacht-Lärmindex von < 55 dB(A) in der Kernfläche Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Sonstige Stadtoasen: wichtige Erholungsflächen mit sehr guter fußläufiger Erreichbarkeit, keine Festlegung der Mindestflächengröße und keine Festlegung von maximalen Lärmpegeln, definiert sich ausschließlich über qualitative Kriterien Schutzgebiet/Ruhiges Gebiete nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie
- Berechnungen und Kartierung nach Umgebungslärmrichtlinie und nach 34. BImSchV für den Ballungsraum Hamburg
Origin | Count |
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Bund | 277 |
Europa | 6 |
Land | 314 |
Type | Count |
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Ereignis | 3 |
Förderprogramm | 70 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 83 |
Umweltprüfung | 10 |
unbekannt | 331 |
License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Archiv | 60 |
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Topic | Count |
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