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Verminderungen der CO2-Emissionen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen: Modalitäten zum Erreichen der Zielwerte von 95 g und 147 gCO2/km

Das Projekt "Verminderungen der CO2-Emissionen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen: Modalitäten zum Erreichen der Zielwerte von 95 g und 147 gCO2/km" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Artikel 13 (5) der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 verlangt, dass die EU-Kommission bis zum 1. Januar 2013 eine Überprüfung der spezifischen Emissionsziele und in der Verordnung festgelegten Modalitäten für eine Regulierung der CO2-Emissionen von Pkw-Neuzulassungen bis zum Jahr 2020 abschließt. In Verordnung (EG) Nr. 510/2011 sind spezifische Emissionsziele für leichte Nutzfahrzeuge auf ähnliche Art und Weise reguliert. Die Überprüfung der in dieser Verordnung festgelegten Emissionszielwerte und Modalitäten soll laut Artikel 13 (6) in den Review-Prozess der Verordnung Nr. 443/2009 integriert werden. Bis zum Jahr 2014 soll die EU-Kommission für beide Regulierungen ebenfalls einen Bericht vorlegen, in dem die Verwendung weiterer Nutzenparameter (z.B. Fahrzeugstandfläche) als der derzeitig verwendete Parameter (Masse) bewertet wird. Im Rahmen des Überprüfungsprozesses sowie der Fortschreibung der beiden genannten Verordnungen über das Jahr 2020 hinaus werden vom Öko-Institut über 2 Jahre insgesamt 12 Kurzgutachten für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) erstellt. Zudem ist das Öko-Institut zusammen mit dem BMU an Treffen mit relevanten Stakeholdern für den Prozess der Regulierung beteiligt. Die Fragestellungen der 12 Kurzgutachten beziehen sich dabei zumeist auf konkrete Vorschläge zu Modalitäten sowie zu den festgelegten Emissionszielwerten der beiden Verordnungen. In den Analysen geht das Öko-Institut dabei vor allem auf die Auswirkungen bestimmter Modalitäten auf die CO2-Freisetzung sowie die dafür aufzuwendenden Kosten und die Preisentwicklung neu zugelassener Fahrzeuge ein. Ein Schwerpunkt der Untersuchungen liegt dabei auf der Integration neuer Antriebstechnologien (z.B. Elektromobilität) in die beiden Regulierungen. Analysen werden dabei zudem auf aggregierter Ebene sowie auf Herstellerebene durchgeführt, um konkrete Vorschläge differenziert betrachten und bewerten zu können.

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