Zum ersten Mal seit die neue EU-Holzverordnung (März 2013) gültig ist, entdeckte Greenpeace eine anscheinend illegale Holzlieferung in Deutschland. Aktivisten haben das tropische Wenge-Holz aus der Demokratischen Republik Kongo am 1. August 2013 in einem Sägewerk in Gütersloh ausfindig gemacht. Greenpeace informierte die zuständige Behörde für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), legte Beschwerde ein und erstattet Anzeige gegen Unbekannt mit der Aufforderung entsprechend des HolzSiG Maßnahmen einzuleiten. Die Hölzer sind Greenpeace zufolge Teil einer Lieferung von etwa 200 Kubikmetern Wenge, die am 24. April 2013 im Hafen von Antwerpen entladen wurde. Greenpeace hatte auch dort sofort die zuständige Behörde informiert. Die Wenge-Stämme tragen die Markierung der kongolesischen Firma Bakri Bois Corporation (BBC). Sie stammen von einer Konzession in der Provinz Equateur/DR Kongo.
Der Bundesrat beschloss in seiner Sitzung am 22. März 2013, dem vom Deutschen Bundestag am 28. Februar 2013 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes, zuzustimmen. Am 20. Oktober 2010 wurde die EU-Holzhandelsverordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010) erlassen. Sie trat am 3. März 2013 in Kraft und verbietet in der EU den Handel mit illegal geschlagenem Holz oder Produkten daraus. In Deutschland wurde die Verordnung durch eine Reform des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) umgesetzt.
Nach wie vor kann illegal geschlagenes Holz in die Europäische Union eingeführt werden und Millionenzahlungen an die Herkunftsländer, um die verbotenen Praktiken vor Ort einzudämmen, bleiben wirkungslos. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof in einem am 22. Oktober 2015 veröffentlichten Report. Um illegalen Holzeinfuhren in EU zu stoppen, hat die Europäische Kommission 2003 den FLEGT-Aktionsplan vorgestellt. FLEGT steht für „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“. Kernstücke des Plans sind die „Voluntary Partnership Agreements“ VPA, also freiwillige, aber verbindliche Partnerschaftsvereinbarungen, und die EU-Holzhandelsverordnung. In seinem Bericht hat der EU-Rechnungshof die Wirksamkeit des Aktionsplans geprüft. Das Fazit: Die Umsetzung ist mangelhaft. Vier europäische Länder haben die EU-Holzhandelsverordnung bislang nicht vollständig in eigenes Recht umgesetzt. Dadurch, so der Rechnungshof, kann weiterhin illegales Holz nach Europa eingeführt werden. Im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans erhielten 35 Länder im Zeitraum 2003-2013 300 Millionen Euro. Zwei dieser Länder, Indonesien und Ghana, kamen auf dem Weg zu einem vollständigen Genehmigungssystem für ihr Holz gut voran. Im Allgemeinen aber waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen, und viele Länder hatten Schwierigkeiten bei der Überwindung der Hürden, die einer verantwortungsvollen Politikgestaltung im Wege standen. In den 12 Jahren, seitdem die Kommission den Aktionsplan eingeführt hat, hat kein Partnerland ein vollständig anerkanntes (FLEGT-)Genehmigungssystem erreicht.
Am 8. April 2015 teilte der WWF Deutschland mit, dass die Umweltorganisation gegen fünf Unternehmen Anzeige bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn erstattet. Die Umweltschützer werfen Depesche, KiK, Iden, Bentino und Carstensen vor, Papierprodukte aus Tropenwäldern zu vertreiben, ohne deren Ursprung korrekt benennen zu können. Dies sei ein Verstoß gegen die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), die seit 2013 gilt. Es verpflichtet Unternehmen, beim erstmaligen Import bestimmter Holz- und Papierprodukte deren legale Herkunft sicherzustellen. Die Anzeigen basieren auf Laboranalysen des WWF. Insgesamt 144 unterschiedliche Papierprodukte hatten die Umweltschützer auf ihre Zusammensetzung untersuchen lassen. In fast 20 Prozent der Fälle wurde Tropenholz nachgewiesen. Die Anzeigen müssen von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geprüft werden, die die Einhaltung der EUTR in Deutschland überwacht.
Das Projekt "Identifizierung von Mixed Tropical Hardwood (MTH) in Papier - ein Beitrag zum Artenschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Darmstadt, Fachgebiet Papierfabrikation und Mechanische Verfahrenstechnik durchgeführt. Die wichtige ökologische Funktion des tropischen Regenwaldes für die gesamte Erde ist allgemein anerkannt. Der Schutz dieses Ökosystems soll unter anderem durch eine nur eingeschränkte, reglementierte Forstnutzung gewährleistet werden, wozu auch die EU-Holzhandelsverordnung dient, die seit März 2013 vollständig in Kraft getreten ist. Zur Überprüfung der Regelungen ist es notwendig, dass in Holzprodukten, zu denen auch Zellstoff, Papier und Karton gehören, Tropenholz nachgewiesen werden kann. Ziel dieses Projektes ist die Erarbeitung fasermorphologischer Merkmale typischer Tropenhölzer unter dem Lichtmikroskop, damit diese in Papier- und Kartonprodukten nachgewiesen werden können. Eine Verifizierung und Ergänzung erfolgt mit Hilfe eines Rasterelektronenmikroskops. Des Weiteren soll geprüft werden, ob trotz erheblicher mechanischer und chemischer Beanspruchung der Fasern die Chemotaxonomie an Zellstoffen noch zu nutzbaren Ergebnissen führt. Die heutigen Faseratlanten können um die im Projekt bearbeiteten Hölzer erweitert werden. Ein Abgleich unbekannter Proben mit den Referenzen dieser Gattungen und Untergattungen ist somit zur Identifikation dieser Hölzer in Papier möglich. Zudem können durch den Einsatz der Rasterelektronenmikroskopie weitere Details erfasst werden. Die bildanalytische Auswertung erlaubt eine Identifikation der untersuchten Hölzer mit einer gewissen statistischen Wahrscheinlichkeit, das gewünschte Werkzeug ist somit geschaffen. Der erstmalige Einsatz der Chemotaxonomie zur Identifizierung von Gattungen und Untergattungen in Papier hat sich als erfolgversprechende Methode erwiesen, für deren Etablierung nun weiterführende Untersuchungen nötig sind.
Das Projekt "Großflächiger Aufbau von genetischen Referenzdaten zur Holzherkunftsbestimmung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Forstgenetik durchgeführt. Der illegale Holzeinschlag ist weltweit eine der Hauptursachen für die rasch fortschreitende Entwaldung. Der Handel mit illegalem Holz bildet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Es gibt mehrere rechtliche Regelungen, die den Handel mit illegalem Holz unterbinden sollen (EU-Holzhandelsverordnung, HoSiG). Diese Regelungen verlangen von den Marktteilnehmern richtige Angaben zur botanischen Holzart und zum Ursprungsland des Holzes. Zur Überprüfung solcher Deklarationen haben sich DNA-Tests als praxistauglich erwiesen. In dem geplanten Vorhaben sollen genetische Referenzdaten zur Herkunftskontrolle von 14 afrikanischen und südamerikanischen Baumarten aufgebaut werden. DNA-Tests zur Herkunftskontrolle von Holz dieser Arten sollen zur Praxisreife gebracht werden. In Afrika und Südamerika soll jeweils ein genetisches Labor mit Ausrüstung und 'Know-How' unterstützt werden. Stichprobennahme Während einer ersten Stichprobennahme sollen von wenigen Bäumen frisches Pflanzenmaterial für die DNA-Sequenzierung zur Genmarkerentwicklung gesammelt werden. Dann werden als Referenzproben für jede Baumart Kambiumproben von insgesamt ca. 1000 Bäumen über das gesamte Verbreitungsgebiet gesammelt. Schließlich sollen Holzproben für einen Blindtest gesammelt werden. Genetisches Screening Zunächst nutzen wir Methoden des 'Next Generation Sequencings', um eine große Zahl potentieller SNPs (größer als 1000) zu identifizieren. Dann werden in einem Prae-Screening mehrere hundert potentielle SNPs getestet. Schließlich werden alle Referenzproben an 120-240 ausgewählten SNPs genotypisiert. Technologietransfer / Ausbildung Wir planen für 10 Personen des technischen und wissenschaftlichen Bereichs jeweils dreimonatige Ausbildungsaufenthalte in verschieden genetischen Laboren. Dem gleichen Zweck dienen Ausbildungsworkshops. In Afrika und Südamerika würden zwei genetische Referenzlabore mit Ausrüstung und Wissenstransfer unterstützen.
Das Projekt "Handelsaktivitäten und -strategien im europäischen Kohlenstoffmarkt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von FutureCamp Climate GmbH durchgeführt. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Analyse und Bewertung der Entwicklungen im Primär- und Sekundärmarkt des EU-ETS in der 3. Handelsperiode. Neben den unterschiedlichen Handelsplattformen und dem OTC-Markt sind die Teilnehmer am europäischen Kohlenstoffmarkt in Hinblick auf ihre Aktivitäten und Strategien genauer zu analysieren. Hierauf aufbauend sind vor dem Hintergrund der ab 2018 auch im Kohlenstoffmarkt anzuwendenden Vorgaben der Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und ergänzender Rechtsakte (u.a. EMIR) die praktischen Auswirkungen auf den Kohlenstoffmarkt und seine Teilnehmer zu untersuchen und zu evaluieren. Dies soll, soweit möglich, unter Einbezug der sowohl von den Handelsplätzen als auch von den nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden veröffentlichten Daten aufbereitet werden (z.B. Datenreports der Handelsplätze, ESMA, Transaktionsregister). Ziel ist es, die Entwicklungen des Marktes und seine Einflussfaktoren insgesamt besser einschätzen zu können. Hierdurch soll die Aufgabenwahrnehmung der DEHSt im Bereich Auktionierung unterstützt werden. Darüber hinaus soll, auf Grundlage der Marktanalyse, die Rolle des Auktionierungssystems im EU-ETS näher untersucht und ggf. Verbesserungs-/Optimierungsvorschläge entwickelt werden.
Das Projekt "Teilvorhaben 2: Implementierung von KI-Algorithmen zur Holzartenbestimmung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik durchgeführt. Die Anforderungen an eine zweifelsfreie Bestimmung von international gehandelten Holzprodukten zur Eingrenzung des illegalen Holzeinschlags haben mit Inkrafttreten der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) und den CITES-Listungen in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Entwicklung von Bilderkennungssystemen mittels künstlicher Intelligenz (KI) zur automatisierten Holzartenbestimmung liefert hierfür einen innovativen Beitrag, um insgesamt den Handel mit legalen Rohstoffen und den Verbraucherschutz zu stärken. Diese Ressortforschungsaufgabe ist von erheblichem Bundesinteresse für die Durchführung der gesetzlichen Kontrollen durch die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die lokalen Umweltbehörden. Die große Bedeutung dieser Zielsetzung, insbesondere für die eindeutige Bestimmung der verwendeten Holzarten in Papier und Papierprodukten, die in einem Umfang von ca. 12 Mio. Tonnen jährlich nach Deutschland eingeführt werden, dokumentiert sich in den stark zunehmenden Anfragen und Prüfaufträgen an das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte. Seit Inkrafttreten der EUTR im März 2013 haben die Prüfaufträge aus den Bereichen der Handelsunternehmen und Behörden um 370 % zugenommen. Die anatomische Bestimmung der Holzprodukte erfolgt auf der Basis mikroskopischer Schnittpräparate und Mazerate, die lichtmikroskopisch analysiert werden. Die eindeutige Erkennung und Abgrenzung der charakteristischen Strukturmerkmale erfordert eine fundierte wissenschaftliche Expertise und Zugang zu belegten Referenzpräparaten. Da diese international nur an wenigen Forschungseinrichtungen zur Verfügung stehen, sehen wir in der Entwicklung von automatisierten Bilderkennungssystemen eine sehr wichtige und dringend nachgefragte Forschungsaufgabe, um die stark zunehmenden Anfragen auf dem Gebiet der Holzartenbestimmungen bearbeiten und gleichzeitig praktische Systeme für weitere wissenschaftliche Einrichtungen oder akkreditierte Prüflabore bereitstellen zu können.
Das Projekt "Teilvorhaben 1: Holzanatomie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Thünen-Institut für Holzforschung durchgeführt. Die Anforderungen an eine zweifelsfreie Bestimmung von international gehandelten Holzprodukten zur Eingrenzung des illegalen Holzeinschlags haben mit Inkrafttreten der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) und den CITES-Listungen in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Entwicklung von Bilderkennungssystemen mittels künstlicher Intelligenz (KI) zur automatisierten Holzartenbestimmung liefert hierfür einen innovativen Beitrag, um insgesamt den Handel mit legalen Rohstoffen und den Verbraucherschutz zu stärken. Diese Ressortforschungsaufgabe ist von erheblichem Bundesinteresse für die Durchführung der gesetzlichen Kontrollen durch die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die lokalen Umweltbehörden. Die große Bedeutung dieser Zielsetzung, insbesondere für die eindeutige Bestimmung der verwendeten Holzarten in Papier und Papierprodukten, die in einem Umfang von ca. 12 Mio. Tonnen jährlich nach Deutschland eingeführt werden, dokumentiert sich in den stark zunehmenden Anfragen und Prüfaufträgen an das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte. Seit Inkrafttreten der EUTR im März 2013 haben die Prüfaufträge aus den Bereichen der Handelsunternehmen und Behörden um 370 % zugenommen. Die anatomische Bestimmung der Holzprodukte erfolgt auf der Basis mikroskopischer Schnittpräparate und Mazerate, die lichtmikroskopisch analysiert werden. Die eindeutige Erkennung und Abgrenzung der charakteristischen Strukturmerkmale erfordert eine fundierte wissenschaftliche Expertise und Zugang zu belegten Referenzpräparaten. Da diese international nur an wenigen Forschungseinrichtungen zur Verfügung stehen, sehen wir in der Entwicklung von automatisierten Bilderkennungssystemen eine sehr wichtige und dringend nachgefragte Forschungsaufgabe, um die stark zunehmenden Anfragen auf dem Gebiet der Holzartenbestimmungen bearbeiten und gleichzeitig praktische Systeme für weitere wissenschaftliche Einrichtungen oder akkreditierte Prüflabore bereitstellen zu können.
Das Projekt "Entwicklung von automatisierten (digitalen) Bilderkennungssystemen zur Holzartenbestimmung mittels künstlicher Intelligenz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Thünen-Institut für Holzforschung durchgeführt. Die Anforderungen an eine zweifelsfreie Bestimmung von international gehandelten Holzprodukten zur Eingrenzung des illegalen Holzeinschlags haben mit Inkrafttreten der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) und den CITES-Listungen in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Entwicklung von Bilderkennungssystemen mittels künstlicher Intelligenz (KI) zur automatisierten Holzartenbestimmung liefert hierfür einen innovativen Beitrag, um insgesamt den Handel mit legalen Rohstoffen und den Verbraucherschutz zu stärken. Diese Ressortforschungsaufgabe ist von erheblichem Bundesinteresse für die Durchführung der gesetzlichen Kontrollen durch die zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die lokalen Umweltbehörden. Die große Bedeutung dieser Zielsetzung, insbesondere für die eindeutige Bestimmung der verwendeten Holzarten in Papier und Papierprodukten, die in einem Umfang von ca. 12 Mio. Tonnen jährlich nach Deutschland eingeführt werden, dokumentiert sich in den stark zunehmenden Anfragen und Prüfaufträgen an das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte. Seit Inkrafttreten der EUTR im März 2013 haben die Prüfaufträge aus den Bereichen der Handelsunternehmen und Behörden um 370 % zugenommen. Die anatomische Bestimmung der Holzprodukte erfolgt auf der Basis mikroskopischer Schnittpräparate und Mazerate, die lichtmikroskopisch analysiert werden. Die eindeutige Erkennung und Abgrenzung der charakteristischen Strukturmerkmale erfordert eine fundierte wissenschaftliche Expertise und Zugang zu belegten Referenzpräparaten. Da diese international nur an wenigen Forschungseinrichtungen zur Verfügung stehen, sehen wir in der Entwicklung von automatisierten Bilderkennungssystemen eine sehr wichtige und dringend nachgefragte Forschungsaufgabe, um die stark zunehmenden Anfragen auf dem Gebiet der Holzartenbestimmungen bearbeiten und gleichzeitig praktische Systeme für weitere wissenschaftliche Einrichtungen oder akkreditierte Prüflabore bereitstellen zu können.