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<p> <p>Dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung steht ein Rückgang der konventionellen Stromerzeugung gegenüber. Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Biomasse sind zusammen inzwischen die wichtigsten Energieträger im Strommix und sorgen für sinkende Emissionen.</p> </p><p>Dem wachsenden Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung steht ein Rückgang der konventionellen Stromerzeugung gegenüber. Erneuerbare Energien wie Wind, Sonne und Biomasse sind zusammen inzwischen die wichtigsten Energieträger im Strommix und sorgen für sinkende Emissionen.</p><p> Zeitliche Entwicklung der Bruttostromerzeugung <p>Die insgesamt produzierte Strommenge wird als <em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a></em> bezeichnet. Sie wird an der Generatorklemme vor der Einspeisung in das Stromnetz gemessen. Zieht man von diesem Wert den Eigenverbrauch der Kraftwerke ab, erhält man die <em>Nettostromerzeugung</em>.</p> <ul> <li>In den Jahren 1990 bis 1993 nahm die Bruttostromerzeugung ab, da nach der deutschen Wiedervereinigung zahlreiche, meist veraltete Industrie- und Kraftwerksanlagen in den neuen Bundesländern stillgelegt wurden. </li> <li>Seit 1993 stieg die Stromerzeugung aufgrund des wachsenden Bedarfs wieder an. In der Spitze lag der deutsche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a> im Jahr 2007 bei 625 Terawattstunden (Milliarden Kilowattstunden). Gegenüber diesem Stand ist der Verbrauch bis heute wieder deutlich gesunken.</li> <li>Im Jahr 2009 gab es einen stärkeren Rückgang in der Stromerzeugung. Ursache dafür war der stärkste konjunkturelle Einbruch der Nachkriegszeit und die folgende geringere wirtschaftliche Leistung (siehe Abb. „Bruttostromerzeugung und Bruttostromverbrauch“). </li> <li>Seit 2017 hat die inländische Stromerzeugung, mit Ausnahme einzelner Jahre, tendenziell abgenommen. Gründe dafür sind ein rückläufiger Stromverbrauch, die Außerbetriebnahme von konventionellen Kraftwerken und mehr Stromimporte.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Bruttostromerzeugung-verbrauch_2026-05-15.png"> </a> <strong> Bruttostromerzeugung und Bruttostromverbrauch </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Bruttostromerzeugung-verbrauch_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (66,23 kB)</a></li> </ul> </p><p> Entwicklung des Stromhandelssaldos <p>Importe und Exporte im europäischen Stromverbund gleichen Differenzen zwischen Stromnachfrage und -Stromangebot in den einzelnen Ländern effizient aus. Die Abbildung „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a>“ zeigt, dass die Bruttostromerzeugung in den Jahren 2003 bis 2022 stets größer war als der Verbrauch. Entsprechend wies Deutschland in diesem Zeitraum beim Stromaußenhandel einen Exportüberschuss auf (siehe Abbildung „Stromimport, Stromexport und Stromhandelssaldo“). Im Jahr 2017 erreichte der Überschuss mit 52,5 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> einen Höchststand, damals wurden 8 Prozent der Stromerzeugung exportiert. In den folgenden Jahren ging der Netto-Export zurück. Seit dem Jahr 2023 ist Deutschland wieder Nettoimporteur - mit einem Nettoimport von etwa 19 TWh wurden im Jahr 2025 etwa 4 Prozent des inländischen Stromverbrauchs gedeckt. Der Netto-Stromimport ist Ergebnis des europäischen Strombinnenmarktes, der es im Rahmen der vorhandenen Interkonnektor-Kapazitäten erlaubt, einen grenzüberschreitenden Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch herzustellen und insofern nationale Schwankungen abzufedern. Die inländische Erzeugung hätte in bestimmten Bedarfsfällen zu höheren Kosten geführt als der Import von Strom aus unseren Nachbarländern. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Stromimport-export-Saldo_2026-05-15.png"> </a> <strong> Stromimport, Stromexport, Stromhandelssaldo </strong> Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Stromimport-export-Saldo_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (90,83 kB)</a></li> </ul> </p><p> Bruttostromerzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern <p>Die Struktur der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a> hat sich seit 1990 deutlich geändert (siehe Abb. „Bruttostromerzeugung nach Energieträgern“). Im Folgenden werden die nicht-erneuerbaren Energieträger kurz dargestellt. Erneuerbare Energieträger werden im darauffolgenden Abschnitt näher erläutert. </p> <ul> <li>Der Anteil der Energieträger <em>Braunkohle</em>, <em>Steinkohle</em> und <em>Kernenergie</em> an der Bruttostromerzeugung hat stark abgenommen. 2025 hatten die drei Energieträger zusammen nur noch einen Anteil von 20%. Im Jahr 2000 waren es noch 80 %. Die Kosten für CO2-Emissionszertifikate machen den Betrieb von Kohlekraftwerken zunehmend unwirtschaftlicher.</li> <li>Der Einsatz von <em>Steinkohle</em> zur Stromerzeugung ist gegenüber früheren Jahren deutlich zurückgegangen. Im Jahr 2025 trugen Steinkohlekraftwerke noch etwa 6 % zur gesamten Bruttostromerzeugung bei, im Jahr 2000 waren es noch 25 %.</li> <li>Auch die Stromerzeugung aus <em>Braunkohle</em> verringerte sich in den letzten Jahren deutlich. 2025 lag die Stromerzeugung aus Braunkohle auf dem niedrigsten Wert seit 1990. Mit nur mehr 74 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/twh">TWh</a> halbierte sich die Stromerzeugung aus Braunkohle innerhalb der letzten 10 Jahre. Ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung lag 2025 bei 15 %.</li> <li>Die deutliche Abnahme der <em>Kernenergie</em> seit 2001 erfolgte auf der Grundlage des Ausstiegsbeschlusses aus der Kernenergie gemäß Atomgesetz (AtG) in den Fassungen von 2002, 2011 und 2022. Die Stromerzeugung aus Kernenergie betrug 2023 nur noch einen Bruchteil der Erzeugung von Anfang der 2000er Jahre. Im Frühjahr 2023 wurde die Stromerzeugung aus Kernkraft gemäß AtG vollständig eingestellt.</li> <li>Der Anteil von <em>Mineralöl</em> an der Stromerzeugung hat sich nur wenig geändert und bleibt marginal. Er schwankt seit 1990 zwischen 1 % und 2 % der gesamten Stromerzeugung.</li> <li>Die Stromerzeugung auf Basis von <em>Erdgas</em> lag 2025 höher als im Jahr 2000, insbesondere durch den Zubau neuer Gaskraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung. Der Höhepunkt der Erzeugung wurde im Jahr 2020 erreicht (95 TWh). Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang steigt die Erdgasverstromung seit 2024 wieder an. </li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Bruttostromerzeugung-ET_2026-05-15.png"> </a> <strong> Bruttostromerzeugung nach Energieträgern </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Bruttostromerzeugung-ET_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF (46,85 kB)</a></li> </ul> </p><p> Bruttostromerzeugung auf Basis von erneuerbaren Energieträgern <p>Der Strommenge, die auf Basis <em>erneuerbarer Energien</em> (Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>, biogener Anteil des Abfalls, Geothermie) erzeugt wurde, hat sich in den letzten Jahrzehnten vervielfacht. Im Jahr 2023 machte grüner Strom erstmals mehr als 50 % der insgesamt erzeugten und verbrauchten Strommenge aus. Diese Entwicklung setzte sich in den Folgejahren fort, so dass der Anteil erneuerbaren Stroms am <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromverbrauch">Bruttostromverbrauch</a> im Jahr 2025 bei 55,1 % lag.</p> <p>Angestoßen wurde das Wachstum der erneuerbaren Energien maßgeblich durch die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 (siehe Abb. „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2025“). Das EEG hat ganz wesentlich zum Rückgang der fossilen Stromerzeugung und dem damit verbundenen Ausstoß von Treibhausgasen beigetragen (vgl. Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/energie/erneuerbare-energien-vermiedene-treibhausgase">Erneuerbare Energien – Vermiedene Treibhausgase</a>“).</p> <p>Die verschiedenen <em>erneuerbaren Energieträger</em> tragen dabei unterschiedlich stark zum Anstieg der Erneuerbaren Strommenge bei.</p> <ul> <li>Die Stromerzeugung aus <em>Wasserkraft</em> war bis etwa zum Jahr 2000 für den größten Anteil der erneuerbaren Stromproduktion verantwortlich. Danach wurde sie von <em>Photovoltaik</em>-, <em>Windkraft</em>- und <em>Biomasseanlagen</em> deutlich überholt. Im Jahr 2025 wurden auf Basis der Wasserkraft nur noch etwa 6 % des erneuerbaren Stroms erzeugt – und ca. 3 % der insgesamt erzeugten Strommenge.</li> <li>In den letzten Jahren stieg die Bedeutung der <em>Windenergie</em> am schnellsten: Im Jahr 2025 wurde knapp die Hälfte (46 %) des erneuerbaren Stroms und etwa 26 % des insgesamt in Deutschland erzeugten Stroms durch Windenergieanlagen an Land und auf See bereitgestellt (siehe Abb. „Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“).</li> <li>Bemerkenswert ist wegen des starken Zubaus der letzten Jahre zudem die Entwicklung der Stromerzeugung aus <em>Photovoltaik</em>, die im Jahr 2025 bereits 32 % des erneuerbaren Stroms beisteuerte und inzwischen 18 % der gesamten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bruttostromerzeugung">Bruttostromerzeugung</a> ausmacht.</li> </ul> <p>Ausführlicher werden die verschiedenen erneuerbaren Energieträger im Artikel „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10321">Erneuerbare Energien in Zahlen</a>“ beschrieben.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Stromerzeugung-EE-Jahr-2025_2026-05-15.png"> </a> <strong> Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2025 </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Stromerzeugung-EE-Jahr-2025_2026-05-15.png">Bild herunterladen</a> (156,96 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Stromerzeugung-EE-Jahr-2025_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (43,52 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Stromerzeugung-EE_2026-05-15.png"> </a> <strong> Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien </strong> Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Stromerzeugung-EE_2026-05-15.png">Bild herunterladen</a> (116,92 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Stromerzeugung-EE_2026-05-15.pdf">Diagramm als PDF</a> (46,55 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlich-rechtl. Abfallentsorgung" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung (Haushaltsabfälle) (EVAS-Nr. 32121). 1.2 Grundgesamtheit Die Erhebung erfasst die bei den Haushalten angefallenen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) überlassenen Haushaltsabfälle einschließlich Verpackungen der Dualen Systeme sowie länderspezifisch Haushaltsabfälle aus privaten und gemeinnützigen Sammlungen. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Erhebungseinheiten sind die obersten Abfallbehörden der Bundesländer. Darstellungseinheit ist das Abfallaufkommen aus Haushalten nach Abfallarten (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme). 1.4 Räumliche Abdeckung Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet und Bundesländern ausgewiesen. Die Statistischen Ämter der Länder stellen die Ergebnisse nach Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten dar. 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird seit 2003 jährlich durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen - Europäische Union: EU-Abfallstatistikverordnung - Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 vom 09. Dezember 2002) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446) in der jeweils geltenden Fassung. - Bundesrepublik Deutschland: Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung. 1.8 Geheimhaltung Trifft nicht zu. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung (wie z. B. im Qualitätshandbuch der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dargelegt) ergänzt. Regelmäßige Sitzungen der Arbeitsgruppe Abfallstatistiken, bestehend aus Vertretern einiger Statistischer Ämter der Länder und dem Umweltbundesamt (UBA), sowie der Referentenbesprechung Umwelt, in der alle Statistischen Ämter der Länder, sowie Vertreter vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) vertreten sind, dienen dem Erfahrungsaustausch und letztendlich der Optimierung sowohl der Abläufe der Statistiken als auch der Weiterentwicklung der Fragebogen. Bei Bedarf werden zusätzlich Fachleute aus Verbänden oder sonstigen Institutionen kontaktiert, die aus ihrer Sicht zum Beispiel Fragebogenentwürfe beurteilen und Anregungen für Weiterentwicklungen geben können. Die Qualitätsprüfung der von den Berichtspflichtigen übermittelten Daten obliegt den einzelnen Statistischen Ämtern der Länder (nähere Informationen hierzu siehe unter Punkt 3 "Methodik"). 1.9.2 Qualitätsbewertung Grundsätzlich ist diese Erhebung als genau zu bewerten. Die Erhebung erfasst alle von den Landesabfallbehörden bereitgestellten Angaben. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Erhebungsmerkmale sind das Einsammeln und der Verbleib der bei den privaten Haushalten angefallenen Haushaltsabfälle nach Art und Menge. 2.1.2 Klassifikationssysteme Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils geltenden Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis wird regelmäßig auf der Grundlage neuer Erkenntnisse geprüft und erforderlichenfalls geändert. Es gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert. Das Abfallverzeichnis ist zu finden unter: www.klassifikationsserver.de -> Auswahl -> Umweltklassifikationen -> Europäisches Abfallverzeichnis (EAV). Umrechnungsfaktoren von Volumen in Massewerte zu den Abfallarten finden Sie im Internet unter: www.statistik.bayern.de/umrechnungsfaktoren 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst jährlich das Aufkommen, die Verwertung und die Beseitigung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei den privaten Haushalten eingesammelten Abfälle - einschließlich Haushaltsabfälle aus gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen, sofern hierzu Angaben vorliegen - unterteilt nach Bund und Ländern. Als Haushaltsabfälle gelten ausschließlich bestimmte Abfallarten des Kapitels 20 (Siedlungsabfälle) und der Gruppe 1501 (Verpackungen) des Europäischen Abfallverzeichnisses (siehe 2.1.2 Klassifikationssysteme), die durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der obersten Abfallbehörden der Länder, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Umweltbundesamtes und der Statistischen Ämter als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden. Die Haushaltsabfälle lassen sich in die Hauptabfallströme Hausmüll (sogenannter Restmüll), Sperrmüll, getrennt erfasste organische Abfälle, getrennt erfasste Wertstoffe, Elektroaltgeräte und sonstige - getrennt gesammelte - Abfälle unterteilen: Hausmüll (sog. Restmüll): Als Hausmüll (Restmüll) wird die Summe aller Abfälle bezeichnet, die weder einer der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen noch dem Spermüll zugeordnet werden können. Zum Hausmüll zählen auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, die gemeinsam über die öffentliche Müllabfuhr eingesammelt werden. In den Daten nicht enthalten sind getrennt vom Hausmüll angelieferte oder eingesammelte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle. Getrennt erfasste Wertstoffe: Getrennt erfasste Wertstoffe sind zur Verwertung geeignete Abfälle, die getrennt vom Hausmüll (Restmüll) und Sperrmüll in eigens dafür vorgesehenen Sammelbehältern (z. B. gelbe Tonnen/Säcke) eingesammelt oder an entsprechende Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe) angeliefert werden. Zu den getrennt erfassten Wertstoffen gehören gemischte Verpackungen, Glas, Papier, Pappe, Karton, Metalle, Holz, Kunststoffe und Textilien. Sonstige getrennt gesammelte Abfälle: Zu den sonstigen getrennt gesammelten Abfällen gehören haushaltstypische Abfälle, die weder dem Haus- und Sperrmüll noch den getrennt zu erfassenden organischen Abfällen, Wertstoffen oder Elektroaltgeräten zugeordnet werden können. Sie unterteilen sich in sonstige gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Zu den sonstigen gefährlichen Abfällen gehören Lösemittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pestizide, zytotoxische und zytostatische Arzneimittel sowie Öle und Fette, Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel und Batterien und Akkumulatoren, die gefährliche Stoffe enthalten. Zu den sonstigen nicht gefährlichen Abfällen gehören Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze, Reinigungsmittel, Arzneimittel und Batterien und Akkumulatoren, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. 2.2 Nutzerbedarf Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (Eurostat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten. 2.3 Nutzerkonsultation Die von Seiten der Ministerien oder Verbände gewünschten Veränderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene mittels Gesetzesänderungen umsetzen. Nach § 4 Absatz 1 BStatG besteht beim Statistischen Bundesamt ein Statistischer Beirat, der es in statistischen Fachfragen berät und die Belange der Nutzer der Bundesstatistik vertritt. Als Gremium des Statistischen Beirats tagt von Zeit zu Zeit der Fachausschuss Umwelt/Umweltökonomische Gesamtrechnungen (UGR) beim Statistischen Bundesamt, zu dem wichtige Datennutzer, Verbände, Umweltbehörden und Eurostat eingeladen werden. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Die Erhebung über die der öffentlich-rechtlichen Entsorgung überlassenen Haushaltsabfälle sowie der Verpackungen, die bis zum Berichtsjahr 2018 von Rücknahmesystemen auf der Grundlage des § 6 Absatz 1 und 3 der Verpackungsverordnung und ab dem Berichtsjahr 2019 nach § 14 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes eingesammelt werden, wurde für die Berichtsjahre 2003 bis 2005 auf freiwilliger Basis bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebungen für die Berichtsjahre ab 2006 erfolgen auf der Basis des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) (siehe unter Punkt 1.7 Rechtsgrundlagen). Erhoben werden die Angaben zu § 3 Absatz 2 Nr. 1 UStatG. Als Grundlage dienen die in der Regel bei den Landesbehörden jährlich erstellten Siedlungsabfallbilanzen. Damit werden ausgewählte Merkmale der Siedlungsabfallbilanzen der Länder bundesweit zusammengefasst. Ziel der Erhebung ist die Bereitstellung von Daten über das Abfallaufkommen aus Haushalten. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder bei den obersten Abfallbehörden der Länder durchgeführt. Die Erhebung ist eine Sekundärstatistik; die Daten werden den Länderabfallbilanzen entnommen. Die obersten Landesabfallbehörden übermitteln ihre Angaben mittels standardisiertem Fragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder. Dort werden die Daten erfasst und geprüft. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse an das Statistische Bundesamt, das aus den Länderergebnissen das Bundesergebnis zusammenstellt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Bei fehlenden oder unplausiblen Angaben fragen die jeweiligen Statistischen Ämter der Länder telefonisch oder per Mail bei den obersten Abfallbehörden nach. Da es sich um eine Totalerhebung handelt, ist eine Hochrechnung nicht erforderlich. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung gibt es keine saisonbedingten Effekte und somit werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Da es sich um eine Statistik mit wenigen Fällen und wenigen Erhebungsmerkmalen handelt, ist der Aufwand für die Auskunftspflichtigen als gering einzuschätzen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Grundsätzlich sind die Ergebnisse dieser Erhebung als genau zu bewerten. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, liegen stichprobenbedingte Fehler nicht vor. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen und eine sorgfältige Datenerfassung entgegengewirkt. Zur Plausibilitätsüberprüfung werden unter anderem Vorjahresvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Zeitspanne zwischen dem Ende des Berichtszeitraumes und der Veröffentlichung erster vorläufiger Ergebnisse auf Bundesebene beträgt in der Regel 12 bis 13 Monate. Aufgrund des frühen Veröffentlichungstermins kann es allerdings sein, dass die zur Verfügung gestellten Daten noch revidiert werden. In der Regel erfolgen dann meist nur geringfügige oder gar keine Korrekturen, so dass bereits die vorläufigen Ergebnisse als sehr zuverlässig angesehen werden können. 5.2 Pünktlichkeit In den letzten Berichtsjahren gab es bei der Erhebung über die Haushaltsabfälle keine nennenswerten Verzögerungen. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die jährliche Erhebung über Haushaltsabfälle wird in allen Bundesländern und nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Allerdings kann die Vergleichbarkeit des spezifischen Abfallaufkommens (Aufkommen kg pro Kopf) auf Länderebene aus folgenden Gründen eingeschränkt sein: - Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle: Aufgrund der regional unterschiedlichen Organisation der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung enthalten die Haushaltsabfälle in unterschiedlichem Maße auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (sogenannten Geschäftsmüll). - Unterschiedliche Ausgestaltung der Abfallsammlung: Die Abfallsammlung wird von den örE unterschiedlich ausgestaltet. Ausschlaggebend hierfür sind neben der Siedlungsstruktur auch die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Entsorgungsangeboten sowie kommunalpolitische Entscheidungen. Unterschiedliche Arten von Hol- und Bringsystemen (insbesondere bei Grünschnitt, Glas, Papier), mögliche Zusatzkosten für häufigere Leerungen sowie die Gewährung von Rabatten für Eigenkompostierer oder Gutschriften für Papiersammlungen beeinflussen das Abfallaufkommen je Abfallart. - Einsammlungen durch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen: Neben den örE sammeln auch gemeinnützige Organisationen und privatwirtschaftliche Unternehmen Abfallfraktionen ein, die den Haushaltsabfällen zugerechnet werden. Diese Abfallmengen werden nicht in allen Fällen in die Abfallbilanzen der örE einbezogen. - Bevölkerungszahl: Bei der Betrachtung des Pro-Kopf-Abfallaufkommens ist zu berücksichtigen, dass Abfall auch von Personen erzeugt wird, die nicht zu dem für die Durchschnittswertbildung herangezogenen Einwohnerbegriff zählen (z. B. Stationierungsstreitkräfte, Zweitwohnsitze). Die Pro-Kopf-Werte werden damit überhöht ausgewiesen. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die vorliegende Zeitreihe reicht von 2003 bis zum gegenwärtigen Berichtsjahr. Die Daten der einzelnen Jahre sind gut miteinander vergleichbar. In der vorliegenden Zeitreihe sind bis auf die Elektroaltgeräte bislang keine Änderungen aufgetreten, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben. Elektroaltgeräte: Seit dem 24. März 2006 sind nach dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten"(ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind zur Ermittlung und Berichterstattung der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen derzeit für die Berichtsjahre ab 2006 keine bundeseinheitlichen Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Auf eine Ausweisung dieser Abfälle wird daher für diese Berichtsjahre verzichtet. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle erfasst die Abfallarten, die als überwiegend haushaltstypisch definiert wurden (z. B. Hausmüll, Sperrmüll, Verpackungen, Garten- und Parkabfälle) und auch tatsächlich bei den privaten Haushalten anfallen und im Rahmen der öffentlichen Müllabfuhr, durch private und gemeinnützige Sammlungen und von Dualen Systemen eingesammelt werden. Die Erhebung der Abfallentsorgung nach § 3 Absatz 1 UStatG richtet ihr Augenmerk auf die Entsorgung der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle und erfasst unter anderem ebenfalls Haushaltsabfälle, schließt aber die im Gewerbe entstandenen hausmüllähnlichen Abfälle ein. Letztere werden in der Regel nicht den örE überlassen, sondern privatwirtschaftlich entsorgt. Die Menge der an Entsorgungsanlagen angelieferten Haushaltsabfälle ist also größer als die bei den privaten Haushalten eingesammelten Haushaltsabfälle. 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung über Haushaltsabfälle ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Das Resultat der Erhebung dient als Input für weitere Berechnungen, z. B. Abfallbilanz, Umweltgesamtrechnung, Indikatoren, Eurostat-Datenbanken und Datenlieferung gemäß EU-Abfallstatistikverordnung. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege Pressemitteilungen: In der Regel werden die Ergebnisse der Erhebung über Haushaltsabfälle jährlich in Form einer Pressemitteilung der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt. Veröffentlichungen: Datenreihen zu der Erhebung über Haushaltsabfälle ab dem Berichtszeitraum 2004 finden Sie in der GENESIS-Online-Datenbank. Datenreihen ab dem Berichtszeitraum 2004 zum Pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen sind abrufbar im Regionalatlas unter www.destatis.de > Statistik visualisiert > Regionalatlas. Online-Datenbank: Ergebnisse der Statistik können in GENESIS-Online (www.destatis.de/genesis) unter dem Statistik-Code 32121 abgerufen werden. Zugang zu Mikrodaten: Mikrodaten sind nicht verfügbar. Sonstige Verbreitungswege: Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Homepage des jeweiligen Landesamtes oder in der "Regionaldatenbank" abgerufen werden (www.statistikportal.de). 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik Methodenpapiere liegen nicht vor. 8.3 Richtlinien der Verbreitung Veröffentlichungskalender: Es erfolgt keine Bekanntgabe im Veröffentlichungskalender. Zugriff auf den Veröffentlichungskalender: www.destatis.de Zugangsmöglichkeiten: Die Ergebnisse sind nach Veröffentlichung frei zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2025
Bei diesem Datensatz handelt es sich um die im Rahmen des Bund-Länder-Messprogramms (BLMP) festgelegten Monitoringstationen, zu denen im Zuge der Berichterstattung an die MUDAB Umweltdaten geliefert werden. Die Projektstationen sind dem ICES als Empfänger der nationalen Berichtsdaten im Kontext der Meereskonventionen OSPAR und HELCOM sowie der EUA als abgestimmte Stationen bekannt.
Jährliche tatsächliche Evapotranspiration (von 1961 bis 2021) für Schleswig-Holstein in mm/a und mit einer räumlichen Auflösung von 100 m x 100 m. Die tatsächliche Evapotranspiration (auch als „reale Verdunstung“ bezeichnet) ist die Wassermenge, die von einem Pflanzenbestand unter natürlichen Bedingungen an die Atmosphäre abgegeben wird.
<p> <p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p> </p><p>Der nationale Emissionshandel (nEHS) ist in Deutschland seit 2021 ein zentrales Klimaschutzinstrument, um die Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu reduzieren. Er bepreist Kohlendioxid-Emissionen aus Brennstoffen in den Bereichen außerhalb des Europäischen Emissionshandels 1 (EU-ETS 1).</p><p> Emissionssituation im nationalen Emissionshandel <p>Seit seiner Einführung 2021 erfasst der nationale Emissionshandel (nEHS) Brennstoffemissionen, die nicht vom Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) abgedeckt werden. Dies betrifft insbesondere die Sektoren Wärme und Verkehr, seit 2024 werden auch Abfallverbrennungsanlagen erfasst. 2028 wird der nEHS in den Europäischen Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren (EU-ETS 2) überführt. Die damit verbundene Lenkungswirkung hin zu emissionsarmen Alternativen im Wärme- und Verkehrsbereich leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_node.html">nEHS verstehen</a> der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Die DEHSt ist die zuständige Behörde für die Umsetzung des nEHS.</p> <p>Im Jahr 2024 betrugen die Emissionen im nEHS nach <a href="https://nehs-register.dehst.de/coreweb/info/reporting/compliance/list.action?token=I9ID5O55FDSRHYRR8HS9QOQL782QKFFN">Daten des nEHS-Registers</a> ca. 294,8 Millionen Tonnen CO2 (Mio. t CO2). Werden die erstmals 2024 erfassten Emissionen aus Abfallverbrennungsanlagen herausgerechnet, lagen die Emissionen bei ca. 281,6 Mio. t CO2 und sind damit verglichen mit dem Vorjahr nahezu unverändert. </p> <p>Werden die Emissionen mit dem Verlauf der Emissionsobergrenze bzw. dem Cap verglichen, ist für das Berichtsjahr 2024 erstmals eine deutliche Überschreitung des Caps zu verzeichnen (siehe Abb. „Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den Emissionen“). Die Überschreitung des Caps ist im nEHS dadurch möglich, dass während der Festpreisphase die angebotene Menge an nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) in den Verkaufsterminen nicht beschränkt ist. Ein nEZ entspricht dabei einer Tonne CO2 (siehe hierzu auch <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nEHS-verstehen/nehs-verstehen_artikel.html?nn=284536#doc284546bodyText4">Wie wird das Mengenziel der Treibhausgasemissionen bestimmt?</a>).</p> <p>Das 2024 erheblich gewachsene Defizit im nEHS spiegelt sich auch in den deutschen Emissionen wider, die unter dem europäischen Klimaschutzgesetz (Effort Sharing Regulation – ESR) reguliert werden. Von diesen deckt der nEHS einen Großteil (knapp 75 Prozent) ab. Ausweislich der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/ergebnisse_kompakt_2025_2_auflage.pdf">aktuellen Projektionen des UBA</a> wird das deutsche Defizit im Rahmen der ESR in den folgenden Jahren immer größer, sodass Deutschland seine ESR-Ziele bis 2030 deutlich zu verfehlen droht. Um Ausgleichszahlungen an andere EU-Mitgliedstaaten zu vermeiden, sind wirkungsvolle Minderungsmaßahmen in den Sektoren Gebäude und Verkehr dringend erforderlich. Der EU-ETS 2 und die Einnahmen aus dem nEHS spielen hierbei eine maßgebliche Rolle. 2024 beliefen sich die Erlöse aus dem nEHS auf rund 13 Milliarden Euro, die vollständig in den <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung geflossen sind und dort eine Vielzahl an Klimaschutzmaßnahmen ermöglichen (siehe unten im Abschnitt zu Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.png"> </a> <strong> Verlauf des nEHS-Caps für 2021 bis 2026 im Vergleich zu den abgabepflichtigen Emissionen </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (42,60 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Verlauf-nEHS-Cap-2021-2026-Vergleich_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (30,80 kB)</a></li> </ul> </p><p> Einordnung in die Gesamtemissionssituation in Deutschland <p>Bei Betrachtung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/finale-daten-fuer-2024-emissionen-um-drei-prozent">deutschen Gesamtemissionen</a> (2024 circa 650 Mio. t CO2-Äq) deckt der nEHS rund 45 Prozent ab. Der Anteil der Emissionen der deutschen Anlagen im EU-ETS 1 lag bei ca. 42 Prozent (siehe Abb. „Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme (EU-ETS 1 und nEHS“). Insgesamt unterlagen damit im Jahr 2024 etwa 87 Prozent der deutschen Gesamtemissionen einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/co2">CO2</a>- Bepreisung durch den EU-ETS 1 oder den nEHS. Nicht erfasst sind insbesondere die nicht brennstoffbedingten Emissionen der Landwirtschaft, die vorwiegend durch Tierhaltung (Methanemissionen) und Stickstoffdüngung der Böden (Lachgasemissionen) entstehen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.png"> </a> <strong> Gesamtemissionen in Deutschland 2023 und 2024 und Anteile der beiden Emissionshandelssysteme </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (50,45 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Gesamtemi-D-2023-2024-Anteile-EU-ETS1-nEHS_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (34,85 kB)</a></li> </ul> </p><p> Verkauf und Abgabe nationaler Emissionszertifikate <p>Im nEHS ist der Preis der nationalen Emissionszertifikate (nEZ) in den ersten Jahren von 2021 bis 2025 festgelegt (2021 lag der Preis bei 25 Euro und bis 2025 stieg er schrittweise auf 55 Euro). Im Jahr 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro, der einen Übergang zur freien Preisbildung im Europäischen Emissionshandelssystem 2 (EU-ETS 2) darstellt.</p> <p>Im Jahr 2024 wurden an der von der European Energy Exchange (EEX) betriebenen Verkaufsplattform insgesamt knapp 295 Millionen nationale Emissionszertifikate (nEZ) im Gesamtwert von über 13 Milliarden Euro veräußert. 2023 lag die Gesamtverkaufsmenge bei rund 358 Millionen nEZ im Gesamtwert von über 10,7 Milliarden Euro (siehe <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/Auswertungen-Berichte/auswertungen-berichte_node.html#doc284354bodyText5">Verkaufsberichte</a> der DEHSt und Abb. „Erlöse durch den Verkauf von nationalen Emissionszertifikaten in den Jahren 2023 bis 2025“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.png"> </a> <strong> Erlöse durch den Verkauf von nEZ in den Jahren 2022 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (43,62 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Erl%C3%B6se-Verkauf-nEZ-2022-2024_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (28,09 kB)</a></li> </ul> </p><p> Überblick Verantwortliche und Emissionen <p>Rechtsgrundlage für den nEHS ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Dieses verpflichtet die sogenannten BEHG-Verantwortlichen, wie zum Beispiel Gaslieferanten, über die von ihnen in Verkehr gebrachten Brennstoffmengen und -emissionen zu berichten und in entsprechender Höhe nationale Emissionszertifikate (nEZ) abzugeben. Im Berichtsjahr 2024 gab es rund 2.000 BEHG-Verantwortliche. </p> <p>In folgender Abbildung (siehe Abb. „Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024“) ist zu sehen, dass der nEHS eine große Gruppe an Unternehmen mit einem jeweils geringen Umfang in Verkehr gebrachter CO2-Emissionen abdeckt. Hier handelt es sich zum Beispiel um kleinere Energieversorgungsunternehmen. Auf der anderen Seite deckt der nEHS eine verhältnismäßig kleine Gruppe mit jeweils sehr hohen Emissionen ab, die in Summe für einen Großteil der nEHS-Emissionen verantwortlich sind. So sind die zehn größten BEHG-Verantwortlichen mit rund 132 Millionen Tonnen CO2 für fast die Hälfte (45 Prozent) der abgabepflichtigen Emissionen im nEHS im Jahr 2024 verantwortlich. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um große Unternehmen der Mineralölbranche, die in der Regel Raffinerien betreiben und sehr hohe Brennstoffmengen in Verkehr bringen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.png"> </a> <strong> Vergleich Anzahl BEHG-Verantwortliche nach Größenklassen mit Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt / Deutsche Emissionshandelsstelle (88041 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.pdf">Diagramm als PDF (44,44 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Vergleich-Anzahl-BEHG-Verantwortliche_2026-05-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (31,55 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Das mittelständische Logistikunternehmen Neumann Transporte und Sandgruben GmbH & Co. KG gehört zur Neumann Gruppe GmbH mit Sitz in Burg und ist als Dienstleister in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft tätig. In Reesen (Sachsen-Anhalt) gibt es eine Schlackenassaufbereitungsanlage, in der die Asche aus Müllverbrennungsanlagen einen Nassaufbereitungsprozess durchläuft. Die Schlackenassaufbereitung ist ein sehr wasserintensiver Prozess, bei dem Abwässer mit hohen Salzfrachten entstehen. Bisher werden die prozessbedingten Abwässer aufwändig aufbereitet, per Straßentransport in eine Industriekläranlage befördert und entsorgt. Für den Aufbereitungsprozess der Schlacke werden Prozessfrischwassermengen benötigt, die aktuell dem Grundwasserreservoir entnommen werden. Um den Transportaufwand für die Abwässer zu vermeiden und die Grundwasserentnahme zu minimieren, plant das Unternehmen mittels innovativer Abwasseraufbereitung (Umkehrosmose) einen nahezu geschlossenen Stoffkreislauf zu schaffen. Gleichzeitig verbessert sich damit auch die Qualität des mineralischen Rückstandes, so dass von einer besseren Verwertbarkeit auszugehen ist. Das in der Umkehrosmose entstehende Konzentrat (Permeat) soll in einer Vakuumverdampfungsanlage am Standort des Müllheizkraftwerks Rothensee behandelt werden. Gleichzeitig können Synergien am Standort der Abfallverbrennungsanlage genutzt werden, wie bspw. die Abwärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung, das nahezu ammoniakfreien Destillats der Verdampferanlage für technische Zwecke und das Permeat der Umkehrosmose als Kühlwassernachspeisung für den Kühlturm. Die Innovation des neuen Verfahrens besteht darin, dass mittels Kombination und Weiterentwicklung bereits bestehender Recyclingverfahren erstmalig Prozesswasser aus der Schlackeaufbereitung behandelt und der Stoffkreislauf nahezu geschlossen werden kann. Insgesamt kann der Einsatz von Frischwasser nahezu vollständig ersetzt und weitgehend auf Grundwasserentnahmen verzichtet werden. Zusätzlich können Lärmemissionen, Energieverbrauch und Deponievolumen reduziert werden. Im Übrigen können mit der Umsetzung des Projekts jährlich 1.728 Tonnen CO2-Äquivalente, also etwa 86 Prozent, eingespart werden.
Das Oeko-Institut ueberpruefte im Auftrag der Kreistagsfraktion der GRUENEN in Viersen ein Gutachten ueber die 'Einsatz- und Standortmoeglichkeiten einer Muellverbrennungsanlage fuer das Gebiet der Stadt Moenchengladbach und des Kreises Viersen'. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Ueberpruefung waren: Der Anteil an Hausmuell, der einer endgueltigen Beteiligung zugefuehrt werden muss, ist wesentlich geringer, als in dem Gutachten angenommen wird. Die konventionelle Rostfeuerung wurde durch methodisch fehlerhafte Wertung zu vorteilhaft dargestellt. Die Emissionen der vorgeschlagenen Anlage wurden aufgrund nicht korrekten Vergleichs mit Kohlekraftwerken bagatellisiert. Es wird vorgeschlagen, ein neues mengen- und schadstoffbezogenes Gutachten zu verlangen
Aufgrund von Emissionskatastern aus Feuerungen und Verkehr wurden mit Modellrechnungen sogenannte Immissionsbelastungen (Immissionskataster) fuer verschiedene meteorologische Bedingungen bestimmt. Die Untersuchung bezieht sich fuer Schwefeldioxid, Stickoxide, CO und Schwermetalle aus Kehrichtverbrennungsanlagen und bezieht sich sowohl auf extreme Situationen, waehrend denen hohe Konzentrationen erwartet werden koennen, wie auch auf Jahresmittelwerte.
<p> So können Sie mit freiwilligen Klimabeiträgen tonnenweise CO2 einsparen: <ul> <li>Gleichen Sie vergangene Treibhausgasemissionen nach Möglichkeit durch freiwillige Kompensationszahlungen für Klimaschutzprojekte aus.</li> <li>Achten Sie bei Spenden für Klimaschutzprojekte auf die Qualität von Anbieter und Angebot (z. B. GoldStandard).</li> <li>Beachten Sie: "Klimaneutrale" sind nicht automatisch auch umweltfreundliche Produkte.</li> <li>Geben Sie der Vermeidung und Minderung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li> </ul> Gewusst wie <p>Zur Eindämmung des Klimawandels hat die weltweite Reduzierung von Treibhausgasemissionen höchste Priorität.</p> <p><strong>Freiwillige Kompensation nutzen: </strong>Unter Kompensation versteht man Zahlungen bzw. Spenden, mit denen Investitionen in Projekte zur Minderung von Treibhausgasen (z.B. effiziente <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>-Kocher-Projekte oder Solarprojekte) finanziert werden. Ziel ist es, entstandene Emissionen durch die Unterstützung solcher Projekte an anderer Stelle rechnerisch auszugleichen. Entsprechende Angebote finden sich in der Regel unter dem Stichwort "Klimabeitrag". Viele Anbieter von Kompensationszahlungen bieten die Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen konkreter Aktivitäten rechnerisch auszugleichen (etwa eine Flugreise). Teilweise sind Kompensationszahlungen an den Kauf eines Produktes gekoppelt. Ambitionierter ist es jedoch, den gesamten persönlichen CO2e-Ausstoß* mit einem CO2-Rechner (<a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a>) zu bestimmen und in entsprechender Höhe Klimabeiträge zu leisten. Für Privatpersonen oder auch Firmen sind freiwillige Kompensationszahlungen demnach eine einfache und kurzfristig wirksame Möglichkeit, Klimaschutzprojekte mit quantifizierter Wirkung zu ermöglichen und so tonnenweise CO2 außerhalb des eigenen Handlungsbereichs einsparen zu helfen.</p> <p><strong>Auf Qualität achten: </strong>Achten Sie bei der Auswahl von Klimaschutzprojekten darauf, dass diese von hoher Qualität sind und die eingesparten Treibhausgasemissionen realistisch berechnet wurden. Die Anbieter sollten transparent und glaubwürdig ihre Angebote darstellen. Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass die Klimaschutzprojekte erst durch den Spendenbeitrag ermöglicht werden, d. h. nicht auch ohne Ihre Spende durchgeführt worden wären. Das UBA hat neben diesem wichtigen Kriterium der Zusätzlichkeit weitere Kriterien für die Beurteilung der Qualität von Kompensationsanbietern und -angeboten aufgestellt (Ratgeber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch">"Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte"</a>). Vereinfacht betrachtet gibt es dabei zwei Angebotstypen für Klimabeiträge: Die meisten Anbieter finanzieren konkrete Klimaschutzprojekte (z. B. gemeinnützige Anbieter wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>-Kollekte, atmosfair oder myClimate). Diese werden aus Gründen der Klimagerechtigkeit und aus Kostengründen v. a. in Entwicklungsländern durchgeführt. Für diese ist <a href="https://www.goldstandard.org/">"The Gold Standard"</a> eine wichtige Orientierung für die Qualität der Projekte. In einem deutlich geringeren Umfang werden zur Kompensation auch Emissionszertifikate aus dem verpflichtenden Emissionshandel wie dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) aufgekauft und dem Markt entzogen (z. B. Compensators e.V. oder ForTomorrow gGmbH).</p> <p><strong>Vorsicht vor Greenwashing:</strong> Achten Sie beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen in erster Linie auf die direkten Produkteigenschaften wie Energieverbrauch, Herstellaufwand oder enthaltene Stoffe. Begriffe wie "klimaneutral" oder "klimaneutral hergestellt" lassen hingegen nicht erkennen, ob das Produkt selbst umweltfreundlich ist. Sie erlauben auch keine Aussagen darüber, ob sich das Unternehmen um eine Reduktion anderer Umweltgefährdungen wie z. B. Gewässerverunreinigungen bemüht. Der Begriff "klimaneutral" auf Produkten ist nicht gesetzlich geschützt und bietet deshalb keine belastbare Orientierung für den Einkauf.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Geben Sie der Vermeidung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/44459">Urlaubsreisen</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen in den Themenbereichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/85392">Heizen & Bauen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>.</li> </ul> <p> </p> <p>* Erläuterung: CO2e steht für CO2-Äquivalente. Wenn von CO2e gesprochen wird, heißt dies, dass - neben CO2 - auch weitere klimawirksame Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt wurden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gs_logo_stacked_b775_uba-web.jpg"> </a> <strong> The Gold Standard </strong> Quelle: The Gold Standard Foundation <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gs_logo_stacked_b775_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (54,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/vermeiden-reduzieren-kompensieren.png"> </a> <strong> Vermeiden - Reduzieren - Kompensieren </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/vermeiden-reduzieren-kompensieren.png">Bild herunterladen</a> (222,41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/klimawirkung-fluege_2022-04-13_web.jpg"> </a> <strong> Treibhausgasemissionen beispielhafter Flüge </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/klimawirkung-fluege_2022-04-13_web.jpg">Bild herunterladen</a> (259,09 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Die Reduktion von Treibhausgasemissionen gehört weltweit zu den dringlichsten Herausforderungen. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89763">Übereinkommen von Paris</a> wurde völkerrechtlich verbindlich beschlossen, dass zur Vermeidung gravierender ökologischer, humanitärer und ökonomischer Verwerfungen der Anstieg der globalen Temperatur auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C begrenzt werden soll. Kohlendioxid ist das wichtigste <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>. Die globale atmosphärische Kohlendioxidkonzentration ist von einem Wert in vorindustrieller Zeit (um 1750), der bei etwa 280 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> (parts per million, das heißt 280 CO2-Moleküle auf eine Million Luftmoleküle) lag, um etwa 50 % gestiegen und hat den Wert von 420 ppm überschritten. Die hohe Kohlendioxidkonzentration wird hauptsächlich durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe und zu einem geringeren Teil durch Landnutzungsänderungen (zum Beispiel durch Rodungen von Wäldern) verursacht. </p> <p><strong>Gesetzliche Grundlagen:</strong> Der Begriff "klimaneutral" ist gesetzlich nicht geschützt. In Deutschland können aber irreführende Umweltwerbeaussagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beanstandet werden. In der Vergangenheit wurde deshalb Unternehmen mehrfach von Gerichten die Verwendung dieses Begriffs auf Produkten oder in der Werbung untersagt. Allerdings erfolgt eine Prüfung meist erst im Nachhinein im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch Gerichte.</p> <p><strong>Zertifikatstypen:</strong> Grundsätzlich lassen sich die Angebote zur freiwilligen CO2-Kompensation in zwei Hauptkategorien einteilen:</p> <ul> <li>Autorisierte Gutschriften: Hierunter versteht man Emissionsminderungszertifikate, die nach den Regeln des Artikels 6.4 des Pariser Abkommens (Paris Agreement Crediting Mechanism, PACM) ausgestellt und mit sogenannten "Corresponding Adjustments" versehen werden. Das bedeutet, dass die zertifizierten Emissionsminderungen nicht gleichzeitig für die nationalen Klimaziele des Projektlandes angerechnet werden dürfen. Der Käufer darf so die Emissionsminderung offiziell als Kompensation nutzen und berichten.</li> <li>Nicht-autorisierte Gutschriften (Contribution Claims): Diese Kategorie umfasst Emissionsminderungen, die nicht mit einem Corresponding Adjustment versehen sind. Sie werden als "Contribution Claim" bzw. "Klimabeitrag" bezeichnet. Der Gaststaat darf die Emissionseinsparung gleichzeitig für seine eigenen Klimaziele berücksichtigen. Solche Zertifikate entstehen entweder im Rahmen von Artikel 6.4 als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/mitigation">Mitigation</a> Contribution Units oder stammen aus Projekten aus dem sonstigen freiwilligen Markt. Letztere werden unabhängig von staatlichen Abkommen entwickelt. Unabhängige Standards wie Gold Standard oder Verified Carbon Standard (VCS) bieten eine wichtige Orientierung für die Qualität solcher Projekte.</li> </ul> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Weltweit befindet sich der Markt für freiwillige CO2-Kompensation in einer Phase des Wandels. Nachdem die Nachfrage und das Handelsvolumen bis 2021 stark gestiegen waren, ist der Markt in den letzten Jahren wieder deutlich geschrumpft. Laut dem aktuellen <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">Report von Ecosystem Marketplace</a> (2025) wurden im Jahr 2024 weltweit rund 25 % weniger CO2-Zertifikate gehandelt als im Vorjahr. Der Gesamtwert des Marktes sank um fast ein Drittel auf etwa 535 Millionen US-Dollar. Trotzdem zeigt sich, dass das Interesse an freiwilligen Kompensationen grundsätzlich bestehen bleibt: Die Zahl der tatsächlich genutzten (also "stillgelegten") Zertifikate ist seit 2021 relativ konstant und liegt bei weltweit rund 182 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.</p> <p>Für den deutschen Markt liegen Marktzahlen nur bis zum Jahr 2020 vor. Demnach hat der freiwillige Markt für die Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland von 2012 bis 2020 ein deutliches Wachstum erfahren. Das Volumen der stillgelegten Zertifikate für Treibhausgasemissionen zur freiwilligen Kompensation lag in Deutschland im Jahr 2012 bei 3,3 Mio. t CO2e. Allerdings kam nur 14 % der Nachfrage von privaten Konsument*innen, den weit größeren Teil kauften Unternehmen und Organisationen. Bis 2016 stieg diese Menge auf etwa 6,6 Mio. t CO2e, was nahezu einer Verdopplung entspricht (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2017). Im Jahr 2020 erreichte die Kompensationsmenge mit 43,6 Mio. t CO2e einen neuen Höchststand (adelphi 2022). Aktuellere Zahlen liegen bisher nicht vor.</p> <p>Bei freiwilligen Kompensationszahlungen lässt sich ein steigendes Bewusstsein bei den Verbraucher*innen feststellen. In einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Studie im Jahr 2014</a> gab lediglich ein Drittel aller Befragten an, dass sie Klimagasemissionen kompensieren. 2021 gaben in einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Folgestudie</a> bereits zwei Drittel der Befragten an, dass sie im vergangenen Jahr mindestens einmal eine Kompensationszahlung getätigt haben.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Freiwillige-Kompensation/freiwillige-kompensation_node.html">Freiwillige Kompensation</a> (DEHSt/UBA-Themenseite)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/treibhausgasemissionen_pro_person_nach_laendern_2016.png"> </a> <strong> Treibhausgasemissionen pro Person (nach Ländern, 2016) </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/treibhausgasemissionen_pro_person_nach_laendern_2016.png">Bild herunterladen</a> (561,91 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/co2-fussabdruck_im_vergleich.png"> </a> <strong> Der CO2-Fußabdruck im Vergleich </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/co2-fussabdruck_im_vergleich.png">Bild herunterladen</a> (110,81 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Quellen <ul> <li>Adelphi (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Aktualisierte Analyse des deutschen Marktes zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>Adelphi & Sustainable (2017): <a href="https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/projektmechanismen/FreiwilligerMarkt_Marktumfrage.pdf?__blob=publicationFile&v=2">Umfrage 2017 zur freiwilligen Kompensation von THG-Emissionen in Deutschland</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>Adelphi & Sustainable (2022): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Infopapier zur Marktanalyse Freiwillige Kompensation 2021</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>(<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmu">BMU</a>/<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2010): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2010">Umweltbewusstsein in Deutschland 2010: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage</a>.</li> <li>(BMU/UBA) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2014">Umweltbewusstsein in Deutschland 2014: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage</a>.</li> <li>Ecosystem Market Place (2025): <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">State of the Voluntary Carbon Market</a> 2025</li> </ul> </p><p> So können Sie mit freiwilligen Klimabeiträgen tonnenweise CO2 einsparen: <ul> <li>Gleichen Sie vergangene Treibhausgasemissionen nach Möglichkeit durch freiwillige Kompensationszahlungen für Klimaschutzprojekte aus.</li> <li>Achten Sie bei Spenden für Klimaschutzprojekte auf die Qualität von Anbieter und Angebot (z. B. GoldStandard).</li> <li>Beachten Sie: "Klimaneutrale" sind nicht automatisch auch umweltfreundliche Produkte.</li> <li>Geben Sie der Vermeidung und Minderung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Zur Eindämmung des Klimawandels hat die weltweite Reduzierung von Treibhausgasemissionen höchste Priorität.</p> <p><strong>Freiwillige Kompensation nutzen: </strong>Unter Kompensation versteht man Zahlungen bzw. Spenden, mit denen Investitionen in Projekte zur Minderung von Treibhausgasen (z.B. effiziente <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>-Kocher-Projekte oder Solarprojekte) finanziert werden. Ziel ist es, entstandene Emissionen durch die Unterstützung solcher Projekte an anderer Stelle rechnerisch auszugleichen. Entsprechende Angebote finden sich in der Regel unter dem Stichwort "Klimabeitrag". Viele Anbieter von Kompensationszahlungen bieten die Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen konkreter Aktivitäten rechnerisch auszugleichen (etwa eine Flugreise). Teilweise sind Kompensationszahlungen an den Kauf eines Produktes gekoppelt. Ambitionierter ist es jedoch, den gesamten persönlichen CO2e-Ausstoß* mit einem CO2-Rechner (<a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a>) zu bestimmen und in entsprechender Höhe Klimabeiträge zu leisten. Für Privatpersonen oder auch Firmen sind freiwillige Kompensationszahlungen demnach eine einfache und kurzfristig wirksame Möglichkeit, Klimaschutzprojekte mit quantifizierter Wirkung zu ermöglichen und so tonnenweise CO2 außerhalb des eigenen Handlungsbereichs einsparen zu helfen.</p> <p><strong>Auf Qualität achten: </strong>Achten Sie bei der Auswahl von Klimaschutzprojekten darauf, dass diese von hoher Qualität sind und die eingesparten Treibhausgasemissionen realistisch berechnet wurden. Die Anbieter sollten transparent und glaubwürdig ihre Angebote darstellen. Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass die Klimaschutzprojekte erst durch den Spendenbeitrag ermöglicht werden, d. h. nicht auch ohne Ihre Spende durchgeführt worden wären. Das UBA hat neben diesem wichtigen Kriterium der Zusätzlichkeit weitere Kriterien für die Beurteilung der Qualität von Kompensationsanbietern und -angeboten aufgestellt (Ratgeber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch">"Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte"</a>). Vereinfacht betrachtet gibt es dabei zwei Angebotstypen für Klimabeiträge: Die meisten Anbieter finanzieren konkrete Klimaschutzprojekte (z. B. gemeinnützige Anbieter wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>-Kollekte, atmosfair oder myClimate). Diese werden aus Gründen der Klimagerechtigkeit und aus Kostengründen v. a. in Entwicklungsländern durchgeführt. Für diese ist <a href="https://www.goldstandard.org/">"The Gold Standard"</a> eine wichtige Orientierung für die Qualität der Projekte. In einem deutlich geringeren Umfang werden zur Kompensation auch Emissionszertifikate aus dem verpflichtenden Emissionshandel wie dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) aufgekauft und dem Markt entzogen (z. B. Compensators e.V. oder ForTomorrow gGmbH).</p> <p><strong>Vorsicht vor Greenwashing:</strong> Achten Sie beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen in erster Linie auf die direkten Produkteigenschaften wie Energieverbrauch, Herstellaufwand oder enthaltene Stoffe. Begriffe wie "klimaneutral" oder "klimaneutral hergestellt" lassen hingegen nicht erkennen, ob das Produkt selbst umweltfreundlich ist. Sie erlauben auch keine Aussagen darüber, ob sich das Unternehmen um eine Reduktion anderer Umweltgefährdungen wie z. B. Gewässerverunreinigungen bemüht. Der Begriff "klimaneutral" auf Produkten ist nicht gesetzlich geschützt und bietet deshalb keine belastbare Orientierung für den Einkauf.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Geben Sie der Vermeidung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/44459">Urlaubsreisen</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen in den Themenbereichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/85392">Heizen & Bauen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>.</li> </ul> <p> </p> <p>* Erläuterung: CO2e steht für CO2-Äquivalente. Wenn von CO2e gesprochen wird, heißt dies, dass - neben CO2 - auch weitere klimawirksame Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt wurden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gs_logo_stacked_b775_uba-web.jpg"> </a> <strong> The Gold Standard </strong> Quelle: The Gold Standard Foundation <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gs_logo_stacked_b775_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (54,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/vermeiden-reduzieren-kompensieren.png"> </a> <strong> Vermeiden - Reduzieren - Kompensieren </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/vermeiden-reduzieren-kompensieren.png">Bild herunterladen</a> (222,41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/klimawirkung-fluege_2022-04-13_web.jpg"> </a> <strong> Treibhausgasemissionen beispielhafter Flüge </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/klimawirkung-fluege_2022-04-13_web.jpg">Bild herunterladen</a> (259,09 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Die Reduktion von Treibhausgasemissionen gehört weltweit zu den dringlichsten Herausforderungen. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89763">Übereinkommen von Paris</a> wurde völkerrechtlich verbindlich beschlossen, dass zur Vermeidung gravierender ökologischer, humanitärer und ökonomischer Verwerfungen der Anstieg der globalen Temperatur auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C begrenzt werden soll. Kohlendioxid ist das wichtigste <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>. Die globale atmosphärische Kohlendioxidkonzentration ist von einem Wert in vorindustrieller Zeit (um 1750), der bei etwa 280 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> (parts per million, das heißt 280 CO2-Moleküle auf eine Million Luftmoleküle) lag, um etwa 50 % gestiegen und hat den Wert von 420 ppm überschritten. Die hohe Kohlendioxidkonzentration wird hauptsächlich durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe und zu einem geringeren Teil durch Landnutzungsänderungen (zum Beispiel durch Rodungen von Wäldern) verursacht. </p> <p><strong>Gesetzliche Grundlagen:</strong> Der Begriff "klimaneutral" ist gesetzlich nicht geschützt. In Deutschland können aber irreführende Umweltwerbeaussagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beanstandet werden. In der Vergangenheit wurde deshalb Unternehmen mehrfach von Gerichten die Verwendung dieses Begriffs auf Produkten oder in der Werbung untersagt. Allerdings erfolgt eine Prüfung meist erst im Nachhinein im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch Gerichte.</p> <p><strong>Zertifikatstypen:</strong> Grundsätzlich lassen sich die Angebote zur freiwilligen CO2-Kompensation in zwei Hauptkategorien einteilen:</p> <ul> <li>Autorisierte Gutschriften: Hierunter versteht man Emissionsminderungszertifikate, die nach den Regeln des Artikels 6.4 des Pariser Abkommens (Paris Agreement Crediting Mechanism, PACM) ausgestellt und mit sogenannten "Corresponding Adjustments" versehen werden. Das bedeutet, dass die zertifizierten Emissionsminderungen nicht gleichzeitig für die nationalen Klimaziele des Projektlandes angerechnet werden dürfen. Der Käufer darf so die Emissionsminderung offiziell als Kompensation nutzen und berichten.</li> <li>Nicht-autorisierte Gutschriften (Contribution Claims): Diese Kategorie umfasst Emissionsminderungen, die nicht mit einem Corresponding Adjustment versehen sind. Sie werden als "Contribution Claim" bzw. "Klimabeitrag" bezeichnet. Der Gaststaat darf die Emissionseinsparung gleichzeitig für seine eigenen Klimaziele berücksichtigen. Solche Zertifikate entstehen entweder im Rahmen von Artikel 6.4 als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/mitigation">Mitigation</a> Contribution Units oder stammen aus Projekten aus dem sonstigen freiwilligen Markt. Letztere werden unabhängig von staatlichen Abkommen entwickelt. Unabhängige Standards wie Gold Standard oder Verified Carbon Standard (VCS) bieten eine wichtige Orientierung für die Qualität solcher Projekte.</li> </ul> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Weltweit befindet sich der Markt für freiwillige CO2-Kompensation in einer Phase des Wandels. Nachdem die Nachfrage und das Handelsvolumen bis 2021 stark gestiegen waren, ist der Markt in den letzten Jahren wieder deutlich geschrumpft. Laut dem aktuellen <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">Report von Ecosystem Marketplace</a> (2025) wurden im Jahr 2024 weltweit rund 25 % weniger CO2-Zertifikate gehandelt als im Vorjahr. Der Gesamtwert des Marktes sank um fast ein Drittel auf etwa 535 Millionen US-Dollar. Trotzdem zeigt sich, dass das Interesse an freiwilligen Kompensationen grundsätzlich bestehen bleibt: Die Zahl der tatsächlich genutzten (also "stillgelegten") Zertifikate ist seit 2021 relativ konstant und liegt bei weltweit rund 182 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.</p> <p>Für den deutschen Markt liegen Marktzahlen nur bis zum Jahr 2020 vor. Demnach hat der freiwillige Markt für die Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland von 2012 bis 2020 ein deutliches Wachstum erfahren. Das Volumen der stillgelegten Zertifikate für Treibhausgasemissionen zur freiwilligen Kompensation lag in Deutschland im Jahr 2012 bei 3,3 Mio. t CO2e. Allerdings kam nur 14 % der Nachfrage von privaten Konsument*innen, den weit größeren Teil kauften Unternehmen und Organisationen. Bis 2016 stieg diese Menge auf etwa 6,6 Mio. t CO2e, was nahezu einer Verdopplung entspricht (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2017). Im Jahr 2020 erreichte die Kompensationsmenge mit 43,6 Mio. t CO2e einen neuen Höchststand (adelphi 2022). Aktuellere Zahlen liegen bisher nicht vor.</p> <p>Bei freiwilligen Kompensationszahlungen lässt sich ein steigendes Bewusstsein bei den Verbraucher*innen feststellen. In einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Studie im Jahr 2014</a> gab lediglich ein Drittel aller Befragten an, dass sie Klimagasemissionen kompensieren. 2021 gaben in einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Folgestudie</a> bereits zwei Drittel der Befragten an, dass sie im vergangenen Jahr mindestens einmal eine Kompensationszahlung getätigt haben.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Freiwillige-Kompensation/freiwillige-kompensation_node.html">Freiwillige Kompensation</a> (DEHSt/UBA-Themenseite)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/treibhausgasemissionen_pro_person_nach_laendern_2016.png"> </a> <strong> Treibhausgasemissionen pro Person (nach Ländern, 2016) </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/treibhausgasemissionen_pro_person_nach_laendern_2016.png">Bild herunterladen</a> (561,91 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/co2-fussabdruck_im_vergleich.png"> </a> <strong> Der CO2-Fußabdruck im Vergleich </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/co2-fussabdruck_im_vergleich.png">Bild herunterladen</a> (110,81 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Quellen <ul> <li>Adelphi (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Aktualisierte Analyse des deutschen Marktes zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>Adelphi & Sustainable (2017): <a href="https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/projektmechanismen/FreiwilligerMarkt_Marktumfrage.pdf?__blob=publicationFile&v=2">Umfrage 2017 zur freiwilligen Kompensation von THG-Emissionen in Deutschland</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>Adelphi & Sustainable (2022): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Infopapier zur Marktanalyse Freiwillige Kompensation 2021</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>(<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmu">BMU</a>/<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2010): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2010">Umweltbewusstsein in Deutschland 2010: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage</a>.</li> <li>(BMU/UBA) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2014">Umweltbewusstsein in Deutschland 2014: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage</a>.</li> <li>Ecosystem Market Place (2025): <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">State of the Voluntary Carbon Market</a> 2025</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 973 |
| Europa | 52 |
| Kommune | 31 |
| Land | 209 |
| Weitere | 250 |
| Wirtschaft | 9 |
| Wissenschaft | 177 |
| Zivilgesellschaft | 25 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 138 |
| Daten und Messstellen | 175 |
| Ereignis | 24 |
| Förderprogramm | 660 |
| Gesetzestext | 9 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Infrastruktur | 7 |
| Text | 455 |
| Umweltprüfung | 46 |
| unbekannt | 122 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 280 |
| Offen | 996 |
| Unbekannt | 80 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1294 |
| Englisch | 402 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 87 |
| Bild | 72 |
| Datei | 162 |
| Dokument | 232 |
| Keine | 606 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 21 |
| Webseite | 577 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 972 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1142 |
| Luft | 889 |
| Mensch und Umwelt | 1346 |
| Wasser | 846 |
| Weitere | 1331 |