Aüsgabe vom 07. 02. 2019
Landesamt für Umweltschütz Sachsen-Anhalt
Newsletter
Sonderaüsgabe
20 Jahre Gentechniklabor
S2-Labor: Arbeiten mit Tollwut-Viren in
der Sicherheitswerkbank (Foto: D. Horn)
Die Gentechnik ist mit 45 Jahren eine sehr junge Technologie. Als es 1973 Stanley
INHALT
Cohen in Kalifornien erstmals gelang, im Reagenzglas zusammengebastelte – soge-
SÖNDERAUSGABE
nannte rekombinante – DNA in ein E. coli Bakterium zu schleusen und danach die
zusätzlich entstandene Antibiotika-Resistenz nachzuweisen, war die Gentechnik ge-
boren. Damals arbeiteten Wissenschaftler im Labor noch kaum im Kittel oder mit
Handschuhen.
Bereits 1975 aber hielten mehr als 140 Wissenschaftler die Asilomar-Konferenz zu
Editorial…..…………………...................1
Leitgedanken……………………………..…2
Zur Geschichte des Labors….……….3
rekombinanter DNA ab, um mögliche Gefahren der neuen Technologie zu diskutie-
ren. Sie erlegten sich freiwillig Regeln auf, nach denen sie künftig arbeiten wollten.Sicherer Betrieb gentechnischer
Oberstes Gebot ist dabei das Containment – das Arbeiten im geschlossenen System.Anlagen…………………………….………….4
Die Asilomar-Richtlinien führten zu entsprechenden gesetzlichen Regelungen welt-
weit. In Deutschland wurden 1990 das Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG)Qualitätsgesicherte Analytik…………4
und die Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) erlassen.Aufgabenschwerpunkte des
Labors……………………………….………….5
Entsprechend ihrer Gefährlichkeit sind alle Organismen in vier Risikogruppen (RG)
eingeteilt, von RG1 für Pflanzen, Tiere und viele unschädliche Mikroorganismen über
RG2 (z.B. Schnupfenviren), RG3 (z.B. Pestbakterien) bis hin zu RG4 (z.B. Ebola-Virus).
Wer einen Organismus gentechnisch verändern will, muss zunächst einschätzen, ob
dadurch dessen Risikogruppe erhöht wird. Entsprechend dieser Einschätzung muss er
Aus der Arbeit des Gentechnischen
Labors…………………………….…….…..6/7
Bereit für die Herausforderungen
der
Zukunft…………………………………………8
im Labor - der gentechnischen Anlage - geeignete Sicherheitsmaßnahmen einhalten
und seine Arbeiten dokumentieren.
Mitarbeiterinnen……….……..………….8
Gentechnische Anlagen werden in Deutschland (adäquat zu den RG) in die Sicher-
heitsstufen S1 bis S4 eingeteilt. Eine S1-Anlage muss bei der zuständigen Überwa-
chungs- und Genehmigungsbehörde (in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt)
nur angezeigt werden. Wird mit gentechnisch veränderten Organismen der RG2-4
gearbeitet, muss die Behörde Anlagen und Arbeiten erst genehmigen.
Das Gentechniklabor des LAU in der Reilstraße (selbst eine S2-Anlage) unterstützt das
LVwA bei der Überwachung durch Entnahme und Analytik von Proben.
Von Anke Belter
Redaktionsschlüss: 31. 01. 2019
Redaktion: PÖ -LAU
Manfred Unglaübe, Ines Wahl
Tel.: (0345) 5704-160
www.lau.sachsen-anhalt.de
EDITÖRIAL
Leitgedanken
Kerstin KochDie Biotechnologie ist in Sachsen-Anhalt seit
Fachbereichsleiterinlangem ein wichtiger Innovationsmotor.
Mit einer Biotechnologie-Offensive wurde ins-
„Medienübergreifender
Umweltschutz“
besondere die Weiterentwicklung der Hoch-
schullandschaft als wichtiger Schwerpunkt gese-
hen, aber auch die Unterstützung bei der Grün-
dung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die Umsetzungsstrategie
legte dabei konkrete Aktivitäten in den Themenbereichen Pharma- und Neurotech-
nologie sowie Pflanzenbiotechnologie fest. Heute stellt die Biotechnologie mit dem
Teilgebiet Gentechnik eine medienübergreifende Aufgabe dar und zählt zu den
Schlüsseltechnologien.
In dem Bewusstsein des Risikopotentials dieser Technologie wurden in Sachsen-
Anhalt handlungsfähige behördliche Strukturen zur Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten, von Freisetzun-
gen und zur Überwachung des Inverkehrbringens von GVO geschaffen.
Im Interesse eines effizienten Vollzugs auf dem Gebiet der Gentechniksicherheit arbeitet das gentechnische Labor im LAU
deshalb eng mit dem Landesverwaltungsamt als zuständiger Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zusammen. Es über-
nimmt dabei die experimentelle Überwachung. Mit ihrem herausragenden Fachwissen unterstützen die Mitarbeiterinnen
des Labors das Landesverwaltungsamt bei Sicherheitseinstufungen gentechnischer Arbeiten sowie bei der Bewertung von
Sicherheitsmaßnahmen. Diese fachliche Unterstützung und personelle Beteiligung bei Aufsichtsmaßnahmen hat sich be-
währt.
Mit der stetigen Fortentwicklung gentechnischer Anlagen in Sachsen-Anhalt, vorwiegend in der medizinischen Forschung,
hat sich auch das gentechnische Labor weiter entwickelt, um die gestiegenen Anforderungen bei der Durchführung von mo-
lekularbiologischen Analysen zu erfüllen. Die überaus anspruchsvollen Aufgaben werden mit großem Engagement erledigt,
wofür ich mich herzlich bedanke.
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Zür Geschichte des Labors
„Eine wirksame Umweltpolitik setzt die Kenntnis des Zustandes der natürlichen Um-
welt sowie dessen ständige Kontrolle voraus. Dazu müssen den Fachbehörden für Um-
weltschutz leistungsfähige Laboratorien zur Verfügung stehen, die die entsprechenden
Kontrollen in den Medien Wasser, Boden und Luft nach physikalischen, chemischen,
biologischen und radiologischen Kriterien sowohl planmäßig als auch operativ durch-
ZUR GESCHICHTE DES
LABÖRS
Bericht:
Dr. Christian Schütz
Fotos: LAU
führen können.“
Präambel zur Laborkonzeption vom 28. Dezember 1994
Am 26.06.1991 erteilte das Umweltministerium den Auftrag zur Erarbeitung einer ersten „Konzeption zur Koordinierung
der Laborkapazitäten des LAU und der drei STAU“. Bereits damals wurde ein Labor für die experimentelle gentechnische
Überwachung der Sicherheitsstufe 3 als Bestandteil eines Laborneubaus konzipiert. Ursprünglich war sogar eine gemeinsa-
me Nutzung mit benachbarten Bundesländern angedacht. Im Jahre 1996 sollte das LAU Alternativvorschläge machen, da
die Errichtung des gentechnischen Überwachungslabors als integrierter Bestandteil des zentralen LAU-Laborneubaus nicht
absehbar war. Als Alternative und Übergangslösung wurde sogar die Anmietung von Laborräumen in der künftigen Bio-
Zentrum GmbH in Halle am Weinbergweg vorgeschlagen. Die Realisierung scheiterte vordergründig am Personalstellenbe-
darf.
Am 23.06.1997 erteilte dann die Oberfinanzdirektion Mag-
deburg den Planungsauftrag zur „Einrichtung eines gen-
technischen Labors im Raum 6 des Kellergeschosses” mit
dem Ziel des Baubeginns noch im IV. Quartal 1997. Nach
über einjähriger Bauzeit erfolgte am 11.12.1998 die Überga-
be des mikrobiologischen und gentechnischen Bereiches.
Mit Bescheid vom 11.03.1999 genehmigte die zuständige
Behörde die Errichtung und den Betrieb einer gentechni-
schen Anlage der Sicherheitsstufe 2 im LAU. Durch Erlass
vom 22.05.2001 wurde das LAU mit der Untersuchung von
Saatgut auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
beauftragt.
Ein weiterer wichtiger Schritt war die erfolgreiche Akkredi-
tierung am 25.08.2005 für die Analyse von gentechnisch
veränderten Anteilen in konventionellem Saat- und Ernte-
gut. Seit 2009 ist der gesamte Bereich der experimentellen
Gentechniküberwachung im LAU akkreditiert. Mit der Um-
setzung des neuen Raumkonzepts im FG 13 (Neubau Dio-
xinlabor und Verlagerung Abfall/Bodenanalytik) erfolgte
auch eine Modernisierung des gentechnischen Labors im
letzten Jahr. Damit wurden die labortechnischen Vorausset-
zungen geschaffen, den gestiegenen Anforderungen an die
Qualitätssicherung molekularbiologischer Analysen weiter-
hin gerecht zu werden.
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