Das Projekt "Ex-Situ Erhaltung und Vermehrung seltener Grasslandarten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Gießen, Institut für Landschaftsökologie und Ressourcenmanagement, Professur für Landschaftsökologie und Landschaftsplanung durchgeführt. Die Pracht-Nelke (Dianthus superbus) gehört in Hessen zu den stark gefährdeten Pflanzenarten. Die anhaltende Gefährdung der Art spiegelt sich auch in ihrer Heraufstufung von der Gefährdungskategorie 3 (=gefährdet) in der 3. Fassung der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens (1996) auf 2 (=stark gefährdet) in der 4. Fassung der Roten Liste der Farn- und Samenpflanzen Hessens (2008) wieder. In den Auenwiesen der hessischen Oberrheinebene selber kommt die Art nur in sehr kleinen, zum Teil nur ein bis zwei Individuen umfassenden und isoliert liegenden Restpopulationen vor. Aufgrund der besonderen Standort- und Klimabedingungen der Region ist davon auszugehen, dass diese Populationen wahrscheinlich eine genetische Eigenständigkeit aufweisen. Die Populationen sind inzwischen auf wenige Individuen geschrumpft, eine Etablierung von neuen Individuen ist, trotz erfolgter Samenschüttung, seit Jahren nicht zu beobachten. Daher ist zu erwarten, daß ohne geeignete Hilfsmaßnahmen die letzen Vorkommen der Pracht-Nelke mit hoher Wahrscheinlichkeit in den kommenden Jahren erlöschen werden. Im Rahmen des Projektes sollen daher Samen aus den Restpopulationen entnommen werden, diese im Botanischen Garten zur Keimung gebracht und zu adulten Pflanzen herangezogen werden. Während ein Teil der herangezogenne Pflanzen als ex-situ Kultur im Botanischen Graten verbleibt, wird auch ein Teil der herangezogenen Pflanzen zur Verstärkung der Rest-Populationen in-situ wieder eingebracht. Der Echte Haarstrang (Peucedanum officinale) besitzt sein Hauptvorkommen in Hessen in im südlichen Landesteil in der hessischen Oberrheinaue. Dort wächst die Art in Auenwiesen mittlerer Standorte (Arrhenatherion; FFH-Lebensraumtyp 6510, Magere Flachland-Mähwiesen). Die größten Restvorkommen des Echten Haarstranges in Südhessen gibt es zwischen Biblis und Hohenaue). Diese Vorkommen decken sich mit denen der FFH-Anhang II-Art Gortyna borelii (Haarstrangeule). Diese monophage Nachtfalterart ist in Mitteleuropa auf den Arznei-Haarstrang als Larvalfutterpflanze angewiesen und daher ist das Vorkommen beider Arten in Hessen sehr gut dokumentiert. Gortyna borelii ist außerdem in der Bundesartenschutzverordnung von 1999 als streng geschützte Art aufgenommen und nach der Roten Liste der Schmetterlinge Deutschlands als von Aussterben bedroht aufgeführt. Der Echte Haarstrang (Peucedanum officinale) wiederum gehört deutschlandweit zu den gefährdeten (Kategorie 3) Pflanzenarten. Für Hessen, wo aktuell Vorkommen in den nordwestlichen und südwestlichen Regionen zu finden sind, wird die Art auf regionaler und auf Landesebene ebenfalls als gefährdet (Kategorie 3) eingestuft. Zahlreiche kleine bzw. Einzel-Vorkommen des Arznei-Haarstranges sind nicht als vitale Populationen einzustufen und besitzen eine höhere Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren verloren zu gehen. (Text gekürzt)