Herr Roland Thalhofer, Dorfstr. 11, 86453 Dasing, hat mit Antrag aus dem Juni 2024 die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Änderung einer Biogasanlage am Standort Flur-Nr. 434 der Gemarkung Rieden beantragt. Die beantragten Änderungen umfassen folgende Maßnahmen: Erhöhung der Gaserzeugung, Erhöhung der durchschnittlichen Einsatzmenge, Änderung der Mengenverteilung der Einsatzstoffe, Tausch der Folienhauben auf Fermenter und Nachgärer gegen Tragluftdächer, Wegfall der Mengenbegrenzung bzgl. des Tragluftdachs auf dem Gärrestelager, Errichtung und Betrieb eines Separators sowie Errichtung einer oberirdischen Gasleitung aus Edelstahl (als Ersatz der bestehenden Leitung).
Die BGH Edelstahl Freital GmbH in 01705 Freital, Am Stahlwerk 1, beantragte mit Datum vom 5. März 2024 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 225) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Produktionsbereiche Schmiede sowie Stahlwerk/Stranggussanlage in 01705 Freital, Am Stahlwerk 1. Das Vorhaben unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach Nummern 3.2.2.1, 3.6.1.1, 3.11.3 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist. Das Vorhaben umfasst das Aufstellen von 4 Schmiede-Kammeröfen im Produktionsbereich Schmiede in Halle 15b, die Errichtung eines gemeinsamen Schornsteins Q18 zur Ableitung der Abluft der 4 Wärmebehandlungsanlagen, die Errichtung Zuführrollgang von Hal-le 15 in Halle 15b, die Errichtung eines Manipulators in Halle 15b zur Materialentnahme vom Zuführrollgang und zur Be- und Entladung der Schmiede-Kammeröfen, Umsetzung von 3 Wärmebehandlungsanlagen des Produktionsbereich Schmiede in die Hallen 41/42, das Aufstellen eines neuen Haubenglühofens in Halle 40 und die Errichtung eines gemeinsamen Schornsteins Q7 für diese Wärmebehandlungsanlagen.
Die AlzChem Trostberg GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg die KP-Anlage wesentlich zu ändern. Geplant sind folgende Änderungsmaßnahmen: - Beantragung der neuen Prozesse 21 bis 26 - Beantragung der parallelen Produktion von zwei Produkten unter Nutzung der Hauptapparate der KP-Anlage - Beantragung einer Gesamtjahreskapazität für die KP-Anlage (ohne Änderung der Kapazitäten der einzelnen bereits genehmigten Produkte) - Überarbeitung der Übersicht Abgaswege der KP-Anlage mit Aufnahme der neuen Prozesse und teilweisen Änderungen / Klarstellungen für die bereits genehmigten Prozesse - Nutzung der Möglichkeit zur Dosierung von Stoffen aus Druckgebinden oder IBC in die Reaktoren (im Vorbereitungsraum) - Aufstellung einer zusätzlichen Wärmekammer - Festlegung eines Lagerbereichs für Aceton (frisch und verunreinigt) - Umbau der Füllkörperkolonne des Abgaswäschers o Material von Kunststoff auf Edelstahl o Erhöhung der Schüttung der Füllkörper o Einsatz von „High-Performance-Füllkörpern“ aus Edelstahl o Austausch des Demisters (Tropfenabscheider) - Änderung der Abgasableitung der Arbeitstanks zur AGV und somit Außerbetriebnahme der Emissionsstelle C-KP-02 - Möglichkeit des Betriebs von drei Vakuumpumpen im Abgasraum und Ersatz einer Pumpe - Nutzung des bereits getauschten Wärmetauschers für alle Prozesse - Aufstellung und Betrieb einer Containment-Entleerstation (als mobile Einheit) Weiterhin wird für das Aceton-Lager die Feststellung der Eignung gem. § 63 Abs. 1 WHG beantragt. Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 29.12.2021 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 29.12.2021 eingegangen. Bei der bereits bestehenden KP-Anlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 4.1.21 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.
Die Fa. Evonik Operations GmbH hat mit Datum vom 29.02.2024 die Erteilung einer 3. Teilgenehmigung nach §§ 8 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt. Die 3. Teilgenehmigung umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Brandschutztechnische Revitalisierung des Tanklagers Bau 114, 2. Errichtung einer AwSV-Ableitfläche aus Edelstahl, 3. Austausch verschiedener Lagerharzpumpen, 4. Ersatz der beiden Wärmträgerölöfen durch einen neuen erdgasbetriebenen Wärmeträgerölofen, 5. Aufhebung bzw. Änderung von Nebenbestimmungen aus sechs Genehmigungen.
Die BGH Edelstahl Freital GmbH, Am Stahlwerk 1, 01705 Freital beantragte mit Datum vom 12. Dezember 2023 die Genehmigung gemäß § 16 Abs. 2 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung des Stahlwerkes am Standort 01705 Freital, Am Stahlwerk 1.
Umweltfreundlich und gesund grillen: vorzugsweise fleischarm und mit Elektrogrill Darauf sollten Sie beim umweltfreundlichen Grillen achten Kaufen Sie Holzkohle aus nachhaltiger Waldwirtschaft (FSC-Siegel). Vermeiden Sie starke Rauchentwicklung beim Grillen durch gute Luftzufuhr und geeignete Grillanzünder. Grillen Sie auch mal Gemüse statt Fleisch. Defekte elektrische Grillgeräte geben Sie bei der kommunalen Sammelstelle ab. Gewusst wie Geeignete Holzkohle: In fast jeder zweiten Grillkohle steckt Holz aus ökologisch wertvollen Tropenwäldern. Das ist für den Verbraucher*in nicht direkt ersichtlich Daher sollte beim Kauf von Holzkohle unbedingt auf vertrauenswürdige Siegel wie FSC (Forest Stewardship Council) oder Naturland bzw. Bio-Siegel geachtete werden. Diese gewährleisten, dass das verwendete Holz aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt. Zertifizierte Holzkohle/-Briketts sind in sehr vielen Baumärkten, Supermärkten und Tankstellen erhältlich. Das DIN-Prüfzeichen (DIN EN 1860-2) stellt sicher, dass die Holzkohle kein Pech, Erdöl, Koks oder Kunststoffe enthält, sagt aber nichts über die Herkunft aus. FSC-Label Quelle: Forest Stewardship Council (FSC) Bio-Logo (EU) Quelle: EU-Kommission Bio-Siegel (Deutschland) Quelle: BMEL MSC-Label Quelle: Marine Stewardship Council (MSC) Grillen und Gesundheit: Grillen, insbesondere auf Holzkohle, ist wegen der Schadstoffentwicklung (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe - kurz PAK , Feinstaub, Kohlenstoffmonoxid, CO 2 ) nicht empfehlenswert. Weil gegrillte Speisen aber vielen Menschen gut schmecken und weil die Art der Zubereitung auch andere (soziale) Aspekte beinhaltet, gehört es bei vielen zu einem gelungenen Sommerfest oder einem besonderen Feierabend mit dazu. Die Gesundheitsgefährdung beim Grillen können Sie reduzieren: Verwenden Sie einen Gas- oder Elektrogrill. Grillen Sie nur im Freien bei sehr guter Belüftung. In Innenräumen reichern sich Kohlenstoffmonoxid (CO) und Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) schnell an und führen zu ernsthaften Vergiftungen. Vermeiden Sie starke Rauchentwicklung beim Grillen: durch geeignete Grillanzünder und gute Luftzufuhr. Lassen Sie nichts anbrennen. Schwarze Krusten auf Würstchen & Co. enthalten krebserregende Stoffe. Diese entstehen vor allem, wenn Fett oder Bier in die Kohlenglut tropfen und sich der dann aufsteigende Rauch auf das Grillgut legt. Um dies zu vermeiden, sollten Sie Grillschalen verwenden und nicht mit Bier ablöschen. Verwenden Sie Grillgut ohne Nitritpökelsalz: Bei großer Hitze entstehen im Grillgut als krebserregend geltende Nitrosamine, wenn das Grillgut Nitritpökelsalz enthält. Auch mal vegetarisch grillen: Rund 95 Prozent der beim Grillen anfallenden klimarelevanten Emissionen werden durch das Grillgut verursacht. Für klimafreundliches Grillen sollte man vor allem die Menge an Rindfleisch reduzieren und auch mal Käse oder Gemüse auf den Grill legen. Denn wie bei der Ernährung insgesamt gilt auch beim Grillen: Weniger Fleisch (v.a. Rind), mehr Gemüse, Bioprodukte, möglichst regional und saisonal sind am besten für die Umwelt und die Gesundheit. Alu vermeiden: Unter dem Einfluss von Säure und Salz kann Aluminium auf Lebensmittel übergehen. Nach aktuellem Wissensstand kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine zu hohe Aufnahme von Aluminium gesundheitsschädlich ist. Deshalb sollte der direkte Kontakt von säurehaltigen oder salzigen Speisen – etwa Tomaten, Schafskäse in Salzlake oder mit Zitronensaft gewürztes Fischfilet – mit Aluminiumfolie, Alu-Grillschalen oder unbeschichtetem Alu-Geschirr vermieden werden. Für Fleisch sind Alu-Grillschalen das "kleinere Übel", um das Abtropfen von Fett in die Glut und damit die krebserregenden Stoffe zu vermeiden. Salzen und würzen sollten Sie allerdings erst am Ende. Noch besser: Verwenden Sie wiederverwendbare Grillschalen aus Edelstahl, Keramik oder mit Emaillebeschichtung oder einen Elektrogrill mit Keramikoberfläche. Asche in den Restmüll: Holzkohlenasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht oder allenfalls in sehr geringen Mengen geeignet. Schwermetalle aus der Luftverschmutzung, die von den Bäumen aufgenommen wurden, sind in der Asche konzentriert vorhanden und würden sich in Obst und Gemüse wiederfinden. Dazu kommen organische Schadstoffe wie Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe ( PAK ), die bei der unvollständigen Verbrennung im Grill entstehen. Viele von ihnen wirken krebserregend. Was Sie noch tun können: Nehmen Sie insbesondere bei dichter Wohnbebauung Rücksicht auf Ihre Nachbarn und die behördlichen Auflagen. Nicht jeder mag den Grillduft. Deshalb ist es auch sinnvoll, die kommunal unterschiedlichen „Grillsatzungen“ zu beachten. Nutzen Sie als Grillanzünder möglichst keine chemischen Grillanzünder sondern z.B. Pappe oder Anzünder auf pflanzlicher Basis (auch hier bestenfalls auf eine FSC-Zertifizierung achten) Verwenden Sie auch beim Grillen Mehrweggeschirr. Dann schmeckt das Essen nicht nur besser, sondern Sie vermeiden auch unnötigen Müll. Für die Gartenparty gibt es auch wiederverwendbares und spülmaschinengeeignetes Plastikgeschirr. Ein Grill lässt sich gut aus- und verleihen: Schaffen Sie sich Ihren Grill zusammen mit Nachbarn an oder laden Sie diese gleich mit dazu ein. Gemeinsam schmeckt es besser. Falls Sie sich durch häufig grillende Nachbarn gestört fühlen und ein nettes Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umweltamt wenden. Hintergrund Grillkohle: Im Jahr 2017 importierte Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 215.000 Tonnen Grillkohle. Hauptlieferanten waren Polen (79.000 Tonnen), Paraguay (32.000 Tonnen) und Ukraine (23.000 Tonnen). Gerade bei Produkten ohne Kennzeichnung besteht die Gefahr, dass sie aus Tropenholz hergestellt wurden. Eine Ökobilanz -Studie des TÜV Rheinland hat ergeben, dass die Art des Grillens (Holzkohle, Gas- oder Elektrogrill) für die Umwelt längst nicht so wichtig ist, wie die Auswahl des Grillguts. Nahezu 95 Prozent der anfallenden klimarelevanten Emissionen werden durch das Grillgut verursacht. Tierische Produkte beispielsweise belasten die Umwelt über den gesamten Lebensweg weit mehr als Gemüse. Bei einer Ökobilanz werden rechnerisch die Emissionen und andere Umweltauswirkungen über den gesamten „Lebensweg“ eines Produktes analysiert: von der Herstellung oder Erzeugung über Transport und Verkauf bis zur Verwendung und Verwertung.
Das Unternehmen BGH Edelstahl Freital GmbH in 01705 Freital, Am Stahlwerk 1, beantragte mit Datum vom 16. Juni 2023 gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 und den Nrn. 3.2.2.1, 3.6.1.1, 3.11.3 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Kalttrennmaschine (LB10) mit zugehöriger Entstaubungsanlage (LB10.1) in einer bereits bestehenden Halle (Halle 6) und die Errichtung eines Schornsteins Q29 zur Abführung der gereinigten Abluft aus der Entstaubungsanlage (Gemarkung Döhlen, Flur Freital-Döhlen, Flurstück-Nr. 74/4 und Gemarkung Deuben, Flur Freital-Deuben, Flurstück-Nr. 600/3).
Die BGH Edelstahl Freital GmbH in 01705 Freital, Am Stahlwerk 1 beantragte mit Datum vom 5. Dezember 2022 die Genehmigung gemäß § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Schmiede in 01705 Freital, Am Stahlwerk 1. Das Vorhaben unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach Nummer 3.11.3 der Anlage 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist.
Gandersum/Aurich. Im April wurden sie ausgebaut und seither komplett runderneuert – nun fanden zwei jeweils über dreißig Tonnen schwere Hydraulikzylinder per Schwimmkran den Weg zurück ins Gandersumer Emssperrwerk. Zusammen mit zwei neuen Zylindern, die bereits im Frühjahr erfolgreich eingebaut werden konnten, sorgen sie pünktlich vor Beginn der winterlichen Sturmflutsaison wieder für ein optimales Schutzniveau und einen weiterhin störungsfreien Betrieb. Bei den knapp dreiwöchigen Arbeiten, die Anfang September abgeschlossen werden konnten, profitierte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) unter anderem von günstigen Witterungsbedingungen. Im April wurden sie ausgebaut und seither komplett runderneuert – nun fanden zwei jeweils über dreißig Tonnen schwere Hydraulikzylinder per Schwimmkran den Weg zurück ins Gandersumer Emssperrwerk. Zusammen mit zwei neuen Zylindern, die bereits im Frühjahr erfolgreich eingebaut werden konnten, sorgen sie pünktlich vor Beginn der winterlichen Sturmflutsaison wieder für ein optimales Schutzniveau und einen weiterhin störungsfreien Betrieb. Bei den knapp dreiwöchigen Arbeiten, die Anfang September abgeschlossen werden konnten, profitierte der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) unter anderem von günstigen Witterungsbedingungen. Und auch die gestaffelte Vorgehensweise beim Austausch der von Korrosion betroffenen Zylinder wirkte sich jetzt positiv aus, erklärt Geschäftsbereichsleiter Reinhard Backer vom NLWKN in Aurich: „Im Rahmen des Austauschs der ersten beiden Zylinder im April konnten die beteiligten Fachfirmen wertvolle Erkenntnisse hinsichtlich dieses nicht ganz alltäglichen Vorhabens sammeln. Immerhin mussten unter anderem die Auswirkungen der Tide bei den Arbeiten vom Schwimmkran mit berücksichtigt werden. Die optimierten und noch einmal feinabgestimmten Arbeitsabläufe haben nun für einen noch reibungsloseren Einbau gesorgt“. Ausgerechnet eine Beschichtung, die ursprünglich vor Rost schützen sollte, ist dabei für die nun abgeschlossenen Arbeiten verantwortlich: Beim Bau des Emssperrwerks wurden die eingebauten Kolbenstangen der Hydraulikzylinder um die Jahrtausendwende mit einer speziellen keramischen Beschichtung versehen. Nach damaligem Stand der Technik galt diese als diffusionsdicht und somit korrosionsverhindernd. „Inzwischen ist klar, dass diese Spezialbeschichtung dem tagtäglichen Kontakt mit Salzwasser und UV-Licht dauerhaft nicht gewachsen ist“, so Backer. Die Folge: An den abseits der Schifffahrtsöffnungen gelegenen Nebenöffnungen eins und zwei bildete sich unter der Keramikschicht Korrosion. Die abplatzende Beschichtung führte zu scharfkantigen Rändern und drohte, Dichtungen zu beschädigen. Um das Problem zu beheben und dabei möglichst zeit- und kosteneffizient vorzugehen, setzten NLWKN und Herstellerfirma in insgesamt zwei Bauschritten auf einen Mix aus Austauschen und Instandsetzen: Hierzu wurde im April zunächst je ein Hydraulikzylinder pro Nebenöffnung ausgebaut und durch ein vorgefertigtes Neuteil ersetzt. Nach erfolgtem Austausch der ersten beiden Zylinder wurden die hier verbauten Kolbenstangen ersetzt und die Zylinder selber einer Generalüberholung unterzogen. Sie kamen nun im Rahmen eines zweiten Arbeitsschrittes als Ersatz für die verbliebenen beiden schadhaften Altzylinder wieder zum Einsatz. Anstelle der keramischen Beschichtung wurde bei den Neuteilen wie auch bei den runderneuerten Altzylindern Edelstahl verwendet. Seit seiner Inbetriebnahme hat das Emssperrwerk die Anlieger an der Ems insgesamt 16 Mal zuverlässig vor Sturmfluten geschützt. Millimeterarbeit in der Mitte des Flusses: Die per Schwertransport angelieferten Hydraulikzylinder mussten per Schwimmkran an den Nebenöffnungen des Sperrwerks eingebaut werden (Bilder: NLWKN). Millimeterarbeit in der Mitte des Flusses: Die per Schwertransport angelieferten Hydraulikzylinder mussten per Schwimmkran an den Nebenöffnungen des Sperrwerks eingebaut werden (Bilder: NLWKN).
Das Unternehmen BGH Edelstahl Freital GmbH in 01705 Freital, Am Stahlwerk 1, beantragte mit Datum vom 28. Oktober 2022 gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 und den Nrn. 3.2.2.1, 3.6.1.1, 3.11.3 und 8.12.2 des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und Betrieb einer Schrägrollenrichtmaschine (Gemarkung Hainsberg, Flst.-Nrn. 106/9).
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