Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) sieht in Artikel 7 die Einrichtung eines Energieeinsparverpflichtungssystems (EEOS) als ein zentrales Instrument zur Erreichung von Energieeinsparzielen vor. Während mittlerweile mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten ein solches System eingerichtet haben, wurde eine Einführung in Deutschland zwar in verschiedenen Studien diskutiert, jedoch bisher nicht umgesetzt. Mit dieser Studie wird ein Ausgestaltungsvorschlag für ein mögliches Energieeinsparverpflichtungssystem in Deutschland unter den derzeitigen energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen vorgelegt. Im Rahmen eines EEOS wird durch den Staat ein Einsparziel festgelegt und auf verpflichtete Akteure allokiert. Je nach Ausgestaltung kann eine Handelskomponente (so genannte "Weiße Zertifikate") hinzukommen. Um ein EEOS in einem Land zu etablieren, sind Festlegungen zu zentralen Ausgestaltungsmerkmalen zu treffen. Dazu gehören neben den zu verpflichtenden Sektoren, Energieträgern und Akteuren auch die Konkretisierung des Einsparziels, Anforderungen an die durchgeführten Einsparmaßnahmen sowie Regelungen zum Handel mit Zertifikaten und zu den Nachweis- und Überprüfungsmechanismen. Die hier vorgeschlagene Ausgestaltung wurde so gewählt, dass damit eine hohe Effektivität und Kosteneffizienz des Instruments gewährleistet ist und der Markt für Energiedienstleistungen gestärkt wird. Trotz der schon stark ausdifferenzierten Förderlandschaft für Energieeffizienz könnte ein marktnahes Instrument wie ein EEOS dazu beitragen, einige der noch bestehenden Hemmnisse abzubauen, die bisher einer vollen Ausschöpfung der Energieeffizienzpotenziale entgegenstehen. Quelle: Forschungsbericht