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Fairness- and cost-effectiveness-based approaches to effort-sharing under the Paris Agreement

Mit dem Übereinkommen von Paris (ÜvP) hat die Weltgemeinschaft das globale, langfristige Temperaturziel verschärft. Alle Staaten streben damit gemeinsam ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und -senken innerhalb des 21. Jahrhunderts an. Somit ist es unerlässlich, dass weltweit die zugesagten Beiträge zur Minderung von Treibhausgasen (THG) neu bewertet werden. Zudem fordert das ÜvP, dass die jeweiligen Minderungsbeiträge an der größtmöglichen Ambition und den jeweiligen nationalen Kapazitäten angelehnt sind. Diese Studie leitet auf Basis von Fairness- und Kosteneffektivitätserwägungen THG-Minderungsbeiträge für die Zieljahre 2030 und 2050 ab, die mit dem Temperaturzielen (Obergrenzen) des ÜvP vereinbar sind. Die Analyse umfasst diejenigen Länder, deren Emissionen im weltweiten Maßstab einen signifikanten Anteil darstellen und die im internationalen Kontext eine wichtige Rolle einnehmen. Das sind: Brasilien, China, Europäische Union, Indien, Japan, Kanada, die Vereinigten Staaten von Amerika und Deutschland. Mit dem Vergleich lassen sich Schlüsse auf notwendige Anpassungen der nationalen THG-Minderungsbeiträge ziehen. Die Ergebnisse geben darüber hinaus Auskunft darüber, welche Anstrengungen im jeweiligen nationalen Kontext erbracht werden könnten und darüber, welche Unterstützung von bzw. für andere Staaten geleistet werden sollte. Die Berechnungen mit den beiden Ansätzen zeigen insgesamt, dass im Vergleich zu den Cancun-Zielsetzungen das ambitioniertere, langfristigere Temperaturziel des ÜvP erheblich höhere Klimaschutzanstrengungen erfordert. Quelle: Forschungsbericht

Erarbeitung wissenschaftlich-methodischer Grundlagen für die Anpassung der Emissionsinventare an die neuen UNFCCC Reporting Guidelines und der Weiterentwicklung der EU NEC-Richtlinie

Das Projekt "Erarbeitung wissenschaftlich-methodischer Grundlagen für die Anpassung der Emissionsinventare an die neuen UNFCCC Reporting Guidelines und der Weiterentwicklung der EU NEC-Richtlinie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die Bundesrepublik Deutschland unterliegt den Anforderungen zur Klimarahmenkonvention, des Kyoto-Protokolls und der Umsetzung derselben im europäischen Kontext gemäß 280/2004/EG, sowie der Umsetzung der Anforderungen unter der Genfer Luftreinhaltekonvention. Das Ressort ist in Vertretung der Bundesregierung für die Erfüllung der o.g. Anforderungen zuständig. Das UBA koordiniert den Gesamtprozess im Rahmen des Nationalen Systems zur Emissionsberichterstattung und ist für die nötigen Arbeiten wie auch die erforderlichen Verbesserungen zuständig. Für Deutschland besteht die Verpflichtung zur anforderungskonformen Emissionsberechnung und Übermittlung der Ergebnisse. Die für die Inventarerstellung geltenden Qualitätsanforderungen sind zu erfüllen, d.h. den Berechnungsgrundlagen ist eine kontinuierliche Verbesserung beizumessen. Aus dieser Forderung folgt die Notwendigkeit, Bereiche anzupassen, in denen ein Bedarf zur Verbesserung der Emissionsberechnung besteht. Im Rahmen der Verhandlungen zu einem Kyoto-Folgeabkommen werden auch die Berichterstattungsanforderungen und Emissionsberechungsmethoden der Klimarahmenkonvention überarbeitet. Ebenso werden parallel auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung der Entscheidung 280/2004/EG (Effort-Sharing Decision) und der Entscheidung 2001/81/EG (NEC-Richtlinie) die Anforderungen an die Emissionsinventare grundlegend überarbeitet. Zur Erfüllung einer anforderungskonformen Emissionsberechnung müssen die deutschen Emissionsinventare an die neuen Anforderungen angepasst werden. Das Vorhaben soll für diese Anpassung die wissenschaftlich-methodischen Grundlagen erarbeiten und bereitstellen.

Peatlands, forests and the climate architecture: setting incentives through markets and enhanced accounting

The study explores policy options to map and integrate greenhouse gas (GHG) sensitive interventions in peatlands and forests in the emerging climate change architecture both under the UNFCCC and at theEUlevel. The underlying purpose is to present incentives for tapping into the vast emission reduction potential presented by peatlands and forests, and to feed the results into the on-going climate negotiations of the 2015 agreement.Quelle: https://www.umweltbundesamt.de

Ansätze zur Bewertung und Darstellung der nationalen Emissionsentwicklung unter Berücksichtigung des EU-ETS

Deutschland hat sich auf verschiedenen Ebenen zur Emissionsminderung verpflichtet: Neben den internationalen (UN) gibt es die europäischen Klimaschutzziele, die durch das europäische Emissionshandelssystem (ETS) und die Effort-Sharing-Entscheidung (ESD) rechtlich umgesetzt wurden. Außerdem gelten die nationalen Klimaschutzziele des Energiekonzepts von 2010. Der Bericht erläutert die Ausgestaltung und Unterschiede dieser Ziele für den Zeitraum 2013 - 2020. Außerdem werden verschiedene Ansätze zur Berechnung eines nationalen ETS-Budgets dargestellt, diskutiert und angewendet, um Fragen nach der Handelsbilanz Deutschlands im ETS, dem Verhältnis von deutschen Emissionen und deutschem ETS-Budget und der Vergleichbarkeit vom europäischen und nationalen Minderungsziel für 2020 zu beantworten. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/

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