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Bestimmungen zu Handel und Besitz besonders geschützter Arten

Durch zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch Naturentnahmen sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu erhalten, wurden Entnahme, Besitz und Vermarktung eingeschränkt. Für “besonders geschützte Arten” gelten je nach Schutzstatus spezielle Vorschriften und rechtliche Regelungen, die auch bei Erwerb und Haltung dieser Arten zu beachten sind. Nach internationalem Recht zu schützenden Arten wie Affen, Papageien, Greifvögeln, Schildkröten, Schlangen oder Orchideen sind auch heimische Arten wie Fledermäuse, Eichhörnchen, Waldvögel, zahlreiche Wirbellose (z.B. Spinnen und Krebse) und Pflanzen geschützt. Auch Entwicklungsformen sowie Teile und Erzeugnisse dieser Arten unterliegen den Schutzvorschriften , wie z.B. Eier, Kaviar, Produkte aus Elfenbein, Reptilledererzeugnisse, Pelze, Präparate und vieles mehr. Eine Liste aller besonders geschützten Arten kann im Internet unter der Adresse www.wisia.de eingesehen werden. Sie wird regelmäßig durch das Bundesamt für Naturschutz aktualisiert. Vermarktung (Art. 8 EG-Artenschutzverordnung und § 45 BNatSchG) Nachweispflicht für legale Herkunft (§ 46 BNatSchG) Buchführungspflicht (§ 6 BArtSchV) Meldepflicht (§ 7 Abs. 2 BArtSchV) Kennzeichnungspflicht (§ 12 bis 15 BArtSchV) Viele der für den Handel relevanten Arten sind in den Anhängen A und B der EG-Artenschutzverordnung aufgeführt. Für sie gelten EU-weit die gleichen Vermarktungsvorschriften. Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang A der EG-Artenschutzverordnung genannten Arten sind nur bei Vorliegen der vorgeschriebenen Bescheinigung (sogenannte EG-Vermarktungsgenehmigung) erlaubt. Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang B der EG-Artenschutzverordnung genannten Arten sind erlaubt, wenn deren rechtmäßige Herkunft durch geeignete Dokumente oder Belege nachgewiesen werden kann (z.B. Vorerwerb, ordnungsgemäße Einfuhr oder Nachzucht, siehe auch Nachweispflicht für legale Herkunft ). Verkauf und Kauf von Tieren und Pflanzen der in Anhang IV der FFH-Richtlinie und in der Anlage 1 Bundesartenschutzverordnung genannten Arten ist in der Bundesrepublik nur erlaubt, wenn diese nachweislich aus Gefangenschaftsnachzuchten von legalen Elterntieren stammen. Im Rahmen der freien Beweisführung ist die Nachzucht nachzuweisen. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten immer vor dem Kauf eines geschützten Exemplars an die zuständige Naturschutzbehörde. Formular für die Vermarktungsgenehmigungen und Vorlagebescheinigungen gemäß EG-Artenschutzverordnung Weitere Informationen zur Vermarktung in der Dienstleistungs­datenbank Wer Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, muss der zuständigen Behörde auf Verlangen die legale Herkunft und damit den rechtmäßigen Besitz der Exemplare nachweisen . Werden die erforderlichen Nachweise nicht erbracht, können die Exemplare eingezogen werden. Nachweise sind vom jeweiligen Besitzer zu erbringen. Abhängig von der jeweiligen Einstufung der Tiere und Pflanzen in eine der verschiedenen Schutzkategorien sind für den Nachweis verschiedene Dokumente/Belege erforderlich. *) Eine Ausnahme existiert für sogenannte “Antiquitäten”. Dies sind verarbeitete Gegenstände (z.B. Schmuckstücke, Dekorations-, Kunst-, Gebrauchsgegenstände oder Musikinstrumente) aus Arten des Anhanges A, die vor mehr als 50 Jahren vor Inkrafttreten der EG-Artenschutzverordnung (vor dem 03.03.1947) bearbeitet und erstmals erworben wurden. Diese können ohne EG-Vermarktungsgenehmigung verkauft oder gekauft werden. Im Rahmen der freien Beweisführung muss diese Tatsache jedoch nachgewiesen werden, z.B. durch ein Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (z.B. WA-Sachverständigen oder IHK-Sachverständigen ), einem Auszug aus einem Kunstkatalog usw. Bezüglich der Ein- und Ausfuhr von Antiquitäten siehe www.bfn.de Wer besonders geschützte Tiere oder Pflanzen ohne die entsprechenden Nachweise besitzt, zum Kauf anbietet, verkauft oder kauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer gewerbsmäßig Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, muss ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch mit täglicher Eintragung führen, nach folgendem Muster: Bei Teilen und Erzeugnissen, deren Verkaufspreis unter 250 € liegt, braucht der Name und die Anschrift des Käufers nicht eingetragen werden. Jeder Händler ist verpflichtet, die Legalität der Exemplare durch entsprechende Dokumente/Nachweise zu prüfen und das Vorliegen der entsprechenden Nachweise im Aufnahmebuch zu vermerken und diese Unterlagen an den Käufer weiterzugeben. Die Bücher müssen unveränderlich sein (keine computergestützte Buchführung) und sind nach dem Ende eines Kalenderjahres für mindestens fünf weitere Jahre aufzubewahren. Wer ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise führt oder es der zuständigen Behörde nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, handelt ordnungswidrig. Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach dem Beginn der Haltung den Bestand der Tiere schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt für den Abgang. Unverzüglich bedeutet, dass spätestens acht Tage nach dem Beginn der Haltung, der festgestellten Nachzucht, des eingetretenen Verlustes (Tod/entflogen) oder nach der Abgabe an Dritte, diese Meldung abgeschickt werden muss. Im Land Berlin sind die Meldungen an die bezirklichen Umwelt- und Naturschutzbehörden zu richten. Die Meldung ist über diese Online-Formulare möglich. Die Meldung muss Angaben enthalten zu Art, Anzahl, Alter, Geschlecht, Herkunft oder Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Der Meldung sind die Dokumente (z.B. EG-Bescheinigungen) oder sonstige Nachweise (Nachzuchtbescheinigung, Kaufbeleg) zum Nachweis des legalen Besitzes im Original beizulegen. Die Meldepflicht gilt sowohl für den Abgebenden als auch für den Übernehmenden, d.h. der Abgebende meldet den Abgang aus seinem Bestand und der Übernehmende meldet den Zugang bei der jeweils für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Nichtmeldung, nicht rechtzeitige oder unvollständige Meldungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Tiere , die in Anlage 5 BArtSchV aufgeführt sind (z.B. einige Sittiche, Fasane, Schlangen u.a.), müssen nicht gemeldet werden. Sie sind aber besonders geschützt und unterliegen der Nachweis- und der Buchführungspflicht. Für den gewerblichen Handel (z.B. Zoohandlungen) besteht anstelle der Meldepflicht die Buchführungspflicht . Auf der Grundlage der EG-Artenschutzverordnung und der Bundesartenschutzverordnung ist die Kennzeichnung bestimmter Tierarten vorgeschrieben. Die Kennzeichnung dient der Identitätskontrolle. Mit ihrer Hilfe soll der illegale Handel mit geschützten Arten verhindert werden. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung der kennzeichnungspflichtigen Arten ist Voraussetzung für die Erteilung von EG-Bescheinigungen. Die Kennzeichnungspflicht (Ringe, Dokumentation oder Transponder) gilt auch für Tiere, die eine CITES-Bescheinigung (blau) oder EG-Bescheinigung ohne Kennzeichnungen haben oder für Nachzuchten, für die noch keine EG-Bescheinigung beantragt wurde. Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften sind im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen. Alle Tiere der in Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung aufgeführten besonders geschützten Arten unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht. Sie sind nach den dort festgeschriebenen Methoden zu kennzeichnen. Hierbei gilt: Gezüchtete Vögel sind mit einem geschlossenen Ring zu kennzeichnen (Ringgrößen gemäß Anlage 6). Nur wenn dieses aus individuellen Gründen nicht möglich ist, kann auf begründeten Antrag eine andere Kennzeichnungsmethode durch die zuständige Behörde zugelassen werden. Andere (nicht gezüchtete) Vögel sind vorrangig nach Wahl des Halters mit einem offenen Ring (Ringgrößen gemäß Anlage 6) oder einem Transponder zu kennzeichnen. Weitere Kennzeichnungsmethoden bedürfen der Genehmigung. Säugetiere müssen mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Nach Genehmigung sind die Dokumentation oder sonstige Kennzeichen (z.B. Tätowierung, molekulargenetische Untersuchungen) zulässig. Reptilien sind vorrangig nach Wahl des Halters mit Transpondern zu kennzeichnen oder mittels Dokumentation individualisierbar zu machen. Andere Kennzeichnungsmethoden dürfen nur nach Genehmigung erfolgen. Das Kennzeichen (Ring oder Mikrochip) muss sich immer am/im Tier befinden, da dieses Tier sonst nicht dem entsprechenden Dokument zugeordnet werden kann und so die Identität nicht mehr gewährleistet ist. Die Kennzeichnung mit Transponder ist nur dann möglich, wenn das Tier mehr als 200 g (bei Schildkröten 500 g) wiegt. Der Transponder darf nur von einem Tierarzt implantiert werden. Der Verlust oder die Entfernung eines Kennzeichens ist sofort der zuständigen Behörde zu melden. Die notwendige Entfernung eines Kennzeichens aus medizinischen Gründen ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Eine Dokumentation muss eine zeichnerische oder fotografische Darstellung individueller Körpermerkmale enthalten, die eine Identifizierung ermöglicht. Die Darstellung ist um eine Beschreibung des Tieres mit Angaben zur Größe, Gewicht, Geschlecht und Alter zu ergänzen. Ebenso sollen vorhandene Besonderheiten beschrieben werden. Die Dokumentation ist in solchen Zeitabständen zu wiederholen, dass mögliche Änderungen der Körpermerkmale nachvollziehbar sind. Die Anlage 6 BArtSchV enthält bei einigen Tieren in der Spalte Dokumentation zusätzlich Angaben zu Fußnoten. Die Fußnoten geben an, welches Körpermerkmal/-teil in der Dokumentation dargestellt werden soll (z.B. bei Schildkröten und Madagaskar-Boas). Verstöße gegen die Kennzeichnungsvorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar (z.B. nicht oder nicht richtige Kennzeichnung, Veränderung, Entfernung, Nichtvorlage der Dokumentation usw.) Zur Identifizierung/Kennzeichnung von besonders geschützten Reptilien insbesondere Landschildkröten des Anhanges A der EG-Artenschutzverordnung ist neben der Kennzeichnung mittels Transponder die Fotodokumentation zulässig. Beispiele und Hilfen zur Anfertigung von Fotodokumentationen gibt die Broschüre der DGHT “Fotodokumentation von geschützten Reptilien” von Caroline Bender. Die Kennzeichnung der in Anlage 6 BArtSchV aufgeführten Tiere darf nur mit den Kennzeichen (Ringen und Transpondern) erfolgen, die von der Ringausgabestelle eines der folgenden zugelassenen Verbänden ausgegeben werden: BNA – Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V., Postfach 1110, 76707 Hambrücken, Tel.: (07255) 2800 BNA ZZF – Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V., Postfach 6164, 65051 Wiesbaden, Tel.: (0611) 447553-0 ZZF

Waldpädagogische Einrichtungen – Waldschulen und Lehrkabinett

Umweltbildung und Waldpädagogik sind wichtige Schwerpunkte der Arbeit der Berliner Forsten. Die neun Berliner Waldschulen und das Lehrkabinett der Berliner Forsten tragen entscheidend und generationenübergreifend zur Wertschätzung und Erhaltung unserer wertvollen Naturlandschaften bei. Der Wald schult die Sinne und setzt sie in Beziehung zur Umwelt. Er steht im Mittelpunkt des Sehens, Fühlens, Riechens, Hörens und Tastens. Wir können von ihm mit jedem Schritt etwas über uns, über Tiere und Pflanzen, über Staaten und Gesellschaften, über Familien, über Geschichte und Traditionen, über Kreisläufe und Klima und manchmal auch etwas über Stille lernen. Für mehr Informationen zu den einzelnen Standorten klicken Sie bitte unten auf den jeweiligen Ort. Einführung – grüner Lernort Wald Mehr zu den waldpädagogischen Angeboten erfahren Sie hier. Weitere Informationen Das Besondere an Waldschulen ist, dass es sich nicht um Schulen im Wald handelt. Hier gibt es keinen Leistungsvergleich und keinen Lehrplan, kein Pausenklingeln und kein Klassenzimmer unter Eichen und Buchen. Der Wald wird vielmehr als Lebensschule vor allem für heranwachsende Menschen begriffen. Mit dem Blog „Waldentdeckenberlin.org“ möchten die Waldschulen dazu anregen, die vielen verschiedenen Möglichkeiten zu nutzen, sich mit dem Wald und der Natur zu beschäftigen. Denn Umweltbildung und Waldpädagogik werden u.a. vor dem Hintergrund der Klimakrise weiter an Bedeutung gewinnen. Im Kinderblog „Wilma Wusel entdeckt…“ können Kinder und ihre Familien miterleben, was Wilma im Wald alles erlebt und beobachtet. Gemeinsam können die Geschichten nachgelesen und nacherlebt werden. Interessante Links und vor allem die jeweiligen Detektiv- und Entdeckerblätter stehen zu jeder Folge bereit. Der Familienpodcast „Waldfunk“ enthält spannende Geschichten zu den jahreszeitlichen Besonderheiten: Von der Explosion des Lebens im Frühjahr über die Macht von Sommergewittern, von Fragen, warum Bäume eigentlich Blätter verlieren bis hin zu Überlebensstrategien von Wildtieren im Winter. Im „Pädagog*innen-Bereich“ finden alle, die mit ihrer Kitagruppe oder Klasse Wald und Natur erkunden möchten, Anregungen und Unterstützung z.B. in Form von Unterrichtsmaterialien. Zum Blog der Berliner Waldschulen Selbst tätig werden Die Berliner Waldschulen bieten Stellen für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr und verschiedene Praktika an. Weitere Informationen Rucksack-Waldschule Mistkäfer Rucksack-Waldschule Eichhörnchen Im Lageplan sind die Gebiete eingezeichnet, die die Rucksack-Waldschulen abdecken.

Hilflose Wildtiere

In einer Großstadt wie Berlin verunglücken viele Tiere. Glas, Fahrzeuge, Zäune, Wände, Gruben und andere Strukturelemente werden vielen Tieren zum Verhängnis. In der Stadt gibt es aber auch viele engagierte Menschen, die solchen Tieren helfen wollen. Was dürfen sie, was ist für das Tier am besten, und wie kann man helfen? Zunächst einmal räumt das Bundesnaturschutzgesetz jedermann die Möglichkeit ein, hilflose Tiere besonders geschützter Arten aufzunehmen um sie gesund zu pflegen und unverzüglich wieder in Freiheit zu entlassen (§ 45 Abs. 5). Selbstverständlich dürfen diese Tiere nicht behalten werden. Streng geschützte Arten (z.B. alle Fledermäuse, Greifvögel und Eulen) sind umgehend der Naturschutzbehörde zu melden, und diese hat entschieden, dass sie an die entsprechenden fachkundigen Personen abzugeben sind. Welche Tiere sind so hilflos, dass sie aufgenommen werden können? Dies sind in erster Linie verunglückte (Alt-)Tiere. Sie sind verletzt und können deshalb auch nicht so fliehen wie es ein gesundes Tier tun würde. Bei jedem Alttier, das man anfassen kann, muss man von ernsthaften körperlichen Beeinträchtigungen ausgehen. Tiere mit wehrhaften Körperteilen sollten besser vom Fachmenschen gegriffen werden (z.B. Krallen von Greifvögeln und Eulen, Graureiher-Schnabel, Zähne bei vielen Säugetieren). Bei Fledermäusen ist darauf zu achten, dass man nicht gebissen werden kann, denn einzelne Tiere können Überträger der Fledermaus-Tollwut sein. Jungtiere sollten in der Regel jedoch nicht aufgenommen werden! Denn normalerweise sind die Alttiere in der Nähe und versorgen die Jungen weiter. Häufig sind befiederte Jungvögel oder auch Eichhörnchen in den ersten Tagen nach Verlassen des Nestes noch etwas ungeschickt und können auch mal auf dem Boden landen. Sollte dort Gefahr durch Hunde oder Katzen drohen, reicht es meistens aus, sie in den nächsten Baum zu setzen. Kleinere, und vor allem noch unbefiederte Jungvögel sollten ins Nest zurückgesetzt werden. Nur wenn dies nicht mehr möglich ist, wäre eine Aufnahme angeraten. Aber auch hier ist es sinnvoll, die Tiere sofort an Fachleute abzugeben, die sie entweder in ein artgleiches Nest in der Natur integrieren oder mit Artgenossen zusammen aufziehen. Zum Einen finden in der ersten Lebensphase Prägungen statt, und das Tier soll schließlich wissen, zu welcher Art es gehört. Zum Anderen lernen Jungtiere viel von ihren Eltern: Was kann ich fressen? Wo finde ich es? Wie verhalte ich mich gegenüber Beutegreifern? Wie reagiere ich auf Artgenossen? Was tue ich bei Regen? Was bedeuten die verschiedensten Lautäußerungen? Daher hat ein von Menschen aufgezogenes Jungtier deutlich schlechtere Überlebenschancen in der freien Natur als ein von artgleichen Eltern aufgezogenes. Das sollten wir immer bedenken, wenn wir glauben, ein Jungtier aufnehmen zu müssen. Es gibt im Land Berlin keine staatliche Auffangstation für hilflose Wildtiere. Aber es gibt einige Ansprechpersonen, die weiterhelfen können. Verletzte Wildtiere (keine Jungtiere!) können bei der Kleintierklinik der Freien Universität Berlin abgegeben werden: Klein- und Heimtierklinik Tierklinikum Freie Universität Berlin Oertzenweg 19b 14163 Berlin-Düppel Klein- und Heimtierklinik Beratung zu hilflosen Wildtieren gibt es bei der Wildvogelstation des NABU, Landesverband Berlin: Wildvogelstation des NABU Tel.: (030) 54712892 E-Mail: wildvogelstation@nabu-berlin.de Wildvogelstation des NABU Berlin Für Fledermäuse ist der Ansprechpartner in Berlin: Berliner Artenschutz Team BAT, Fledermausnotruf Tel.: (030) 30 60 28 54 Mobil: (0179) 449 08 36 (gerne auch per Whats-app direkt mit Foto) Website BAT e.V. Und sollten Sie Probleme mit dem Jagdrecht unterliegenden Säugetieren haben (z.B. Wildschwein, Fuchs, Steinmarder, Waschbär), dann gibt es hierfür eine spezielle Rufnummer: Wildtiertelefon des NABU Tel.: (030) 54712891 Mo bis Mi: 10:00 bis 13:00 Uhr Do: 12:00 bis 15:00 Uhr Fr: 10:00 bis 13:00 Uhr E-Mail: wildtiere@nabu-berlin.de Wildtierberatung des NABU Berlin

Rucksack-Waldschule Eichhörnchen

Wie die Eichhörnchen verbringen wir unsere Waldtage inmitten von haushohen Bäumen, krautigen Pflanzen und unzähligen Waldbewohnern. Hierfür treffen wir uns in einem ausgewählten Waldgebiet der Berliner Forsten in Pankow oder Köpenick. Gemeinsam tauchen wir ein in die Waldnatur mit ihren vielfältigen Lebensräumen und begegnen “hautnah” ihren Bewohnern. Unsere Waldtage finden zu jeder Jahreszeit ausschließlich im Freien statt. Der direkte und unmittelbare Kontakt zur Natur aktiviert alle Sinne und stellt uns vor Herausforderungen. Neue Erfahrungswelten öffnen sich und neugierige Fragen entstehen. Für uns ist das die Grundlage, damit sich Interesse, Empathie und Respekt für und Verbindung zur Natur bei Menschen jeden Alters entwickeln können. Mit waldpädagogischen Materialien aus dem Rucksack geben wir Impulse, das “Iiih” vor dem Unbekannten in ein “Aaah” oder “Oooh” der echten Neugier und Bewunderung zu verwandeln. Denn der Wald hält unendlich viele, einzigartige und wertvolle Schätze für uns bereit. Wir freuen uns auf Sie! Im Lageplan sind die Gebiete eingezeichnet, die die Rucksack-Waldschulen abdecken.

Bouché-Schule

Schulgarten, Abfalltrennung, zu Fuß zur Schule: Die Bouché-Schule in Alt-Treptow engagiert sich schon lange und in vielen Bereichen für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Altpapiersammlung, Klima- und Schulgarten-AGs Die Schülerinnen und Schüler sammeln den an der Schule anfallenden Papiermüll und bringen ihn zum Wertstoffhof. Die Kinder werden so nicht nur zu umweltbewusstem Denken und Handeln animiert, sondern auch belohnt: Für die Sammelaktion gibt es eine kleine Vergütung, die unter anderem für die Finanzierung des Schulfests verwendet wird. Eine Arbeitsgemeinschaft mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeit und Klimaschutz ist die Klima-AG, die in Kooperation mit dem Projekt Prima Klima Lebenswelt der KungerKiezInitiative e.V. angeboten wird. Die Schulgarten-AGs für die zweiten und vierten Klassen vermitteln den jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wiederum Kenntnisse über den ökologischen Anbau von Obst und Gemüse und eine Wertschätzung für die sie umgebende Natur. Im Garten wird gesät, gepflanzt, gepflegt und geerntet, aber auch ausgiebig gespielt. Der Schulgarten ist nur eins von vielen Biotopen, die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft und Eltern gemeinsam an der Bouché-Schule geschaffen haben. Eine ungenutzte Wiese vor dem Schulgelände wurde in einen vielbesuchten Blühstreifen umgewandelt. Die Regenwassergräben rund um den Containeranbau sind ebenfalls begrünt: Hier sind insektenfreundliche Schaugärten entstanden. Der Lehrgarten unter dem Motto “Artenvielfalt in der Natur” mit Blumenwiese und Kräutergarten bietet Futterstellen für Eichhörnchen, Vögel und Insekten. Im Lehrgarten und an vielen anderen Stellen rund um die Schule gibt es außerdem Insektenhotels, die Bienen, Käfern und Co. Schutz sowie Nist- und Überwinterungsmöglichkeiten bieten. Nistkästen für Vögel, Schmetterlinge und Fledermäuse leisten einen weiteren, wichtigen Beitrag zur Biodiversität auf dem Schulgelände. Die Bouché-Schule beteiligt sich regelmäßig an den Aktionstagen “Zu Fuß zur Schule”. Die Schulkinder, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen, Erzieher und Eltern sind dazu aufgerufen, zur Schule zu laufen, radeln oder rollern. Bei der Aktion geht es darum, dass die Kinder lernen, sich selbstständig im Verkehr zu bewegen, die Eltern zu entlasten – und das Klima zu schützen. Denn jede Fahrt mit dem Auto schadet der Umwelt. Mit Stift und Papier wurden die Kinder zu Reporterinnen und Reportern und sprachen mit ankommenden Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern über ihren Schulweg. Damit die Kinder auch ohne Elterntaxi jeden Tag sicher zur Schule kommen, sperren Schülerlotsinnen und -lotsen morgens die Kiefholzstraße/Bouchéstraße. Und damit die klimafreundliche Anfahrt mit dem Fahrrad noch attraktiver wird, setzt sich der Förderverein für die Errichtung mehrerer Fahrradstellplätze vor der Schule ein. Auch in anderen Bereichen wird das Engagement der Bouché-Schule für Klimaschutz und Nachhaltigkeit sichtbar. Bei Schulfesten wird beispielsweise auf Geschirrspenden gesetzt um auf Einwegbecher, Pappteller und Wegwerfbesteck verzichten zu können. Schon seit Jahren wird im gesamten Schulbereich der anfallende Müll konsequent getrennt. Und beim Schulessen hat sich die Grundschule für einen Caterer entschieden, der mit regionalen und saisonalen Produkten aus ökologischer Erzeugung kocht. Das ist nicht nur gesund, sondern spart auch Pestizide und jede Menge CO 2 , das bei langen Transportwegen oder einer langen Lagerung der Lebensmittel entstehen würde. Ökologisches Schulessen | Schulgarten | Biodiversität | Schulprogramm | Projekte | Abfalltrennung | Recycling | Umweltfreundlicher Schulweg Die Bouché-Schule ist eine Grundschule im offenen Ganztagsbetrieb in Alt-Treptow. Rund 600 Schülerinnen und Schülern lernen hier unter der Anleitung von knapp 70 Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern. Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher verstehen sich als Partner, die die Kinder gemeinsam auf die Zukunft vorbereiten. Die Schule legt großen Wert auf eine Atmosphäre der Offenheit, Geborgenheit und Toleranz. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erziehung zu Umweltbewusstsein und einem umweltgerechten Verhalten – mit Blick auf eine lebenswerte Zukunft der Kinder. Bild: davit85/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Treptow-Köpenick Übersicht: Diese Treptower und Köpenicker Schulen engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Dmyrto_Z/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen

Einführung des Chatbots KarlA – Die Expertin der Karlsruher Auen

Der Chatbot „KarlA“ wurde im Rahmen des Forschungsprojektes „Umweltsuche 4.0“ entwickelt und steht nun der Öffentlichkeit zum Testen zur Verfügung.   KarlA, die digitale Auenrangerin, beantwortet ab sofort Fragen rund um einen Besuch des Naturschutzzentrums Karlsruhe-Rappenwört (NAZKA), zur vielfältigen Flora und Fauna der Karlsruher Rheinauen sowie zu aktuellen Luftqualitätsdaten. Das Ziel von KarlA ist es, die Besonderheiten der wertvollen Lebensräume in den Karlsruher Rheinauen und deren Artenreichtum näherzubringen. KarlA wurde von Auenexperten mit umfangreichem Fachwissen ausgestattet, das in dieser Form und mit dieser hohen Qualität einmalig ist. Aktuell können per Chat Eigenschaften und Bilder zu 143 Tierarten und 64 Pflanzenarten abgerufen werden. KarlA gibt Antworten zu Fragen wie: „Wie alt können Eichhörnchen werden?“, „Wie heißen die verschiedenen Lebensräume der Auen?“ und „Welche Pflanzen sind auf Magerrasen zu finden?“ Wer nun Lust auf einen Besuch der Auenwälder bekommen hat, kann KarlA zu den Öffnungszeiten, Ausstellungen, Veranstaltungen, Angeboten und der Anfahrt zum NAZKA befragen. Auch aktuelle Luftmesswerte, wie z. B. die Konzentrationen von Ozon oder der Luftqualitätsindex können zur Planung des Besuchs überprüft werden. Das kann besonders an heißen Sommertagen hilfreich sein. Neben dem Ziel mit KarlA Umweltwissen einfacher abrufbar zu machen, war die Entwicklung eines Chatbots – von der Konzeption bis zum Betrieb – für die LUBW eine wertvolle Erfahrung. Mit dem aktuellen Online-Auftritt auf der NAZKA-Seite kann die Qualität der Inhalte evaluiert und Erfahrungen mit dem Pflegeaufwand eines Chatbots im laufenden Betrieb gesammelt werden. Daher kommt sowohl Ihr Chat mit KarlA als auch Ihre Teilnahme an der begleitenden Umfrage zukünftigen Chatbot-Projekten an der LUBW zugute. Wir laden alle Interessierten ein, den Chatbot KarlA auf www.nazka.de/chatbot-karla zu testen und an der folgenden Umfrage zur Evaluation des Chatbots teilzunehmen: https://www.soscisurvey.de/chatbot-karla-eval/ . KarlA steht der Öffentlichkeit bis zum Ende des Digitalisierungsprojekts (31. Oktober 2024) zur Verfügung. Forschungsprojekt „Umweltsuche 4.0“ Das Digitalisierungsprojekt „Umweltsuche 4.0“ zielt darauf ab, verschiedenen Zielgruppen einen niederschwelligen Zugang zu Umweltinformationen und (aktuellen) Daten zu bieten und diese verständlicher aufzubereiten. Beteiligt an diesem Projekt sind neben der LUBW auch das Naturschutzzentrum Karlsruhe-Rappenwört, das Institut für Automation und angewandte Informatik (IAI) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), die Hochschule Karlsruhe – University of Applied Sciences (HKA) und die Hochschule Furtwangen (HFU). Finanziert wurde das Projekt „Umweltsuche 4.0“ aus Fördermitteln der Digitalisierungsstrategie des Landes (digital@länd). Mehr zum Thema: Screenshot zeigt: Ein Chatverlauf mit KarlA. Sie stellt sich als Chatbot-Rangerin vor. KarlA wird gefragt, was eine Aue ist. KarlA antwortet: „Als Aue wird die Niederung entlang eines Flusses bezeichnet, die bei Hochwasser überschwemmt wird. Es gibt dort einen Wechsel von hohen und niedrigen Wasserständen.“ Nachfolgend werden weiterführende Themen wie "Vielfalt in der Rheinaue" vorgeschlagen.  Quelle: Andreas Wolf (NAZKA) und Lisa Hahn-Woernle (LUBW).

LSG Hakel

Gebietsbeschreibung Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus den benachbarten Waldgebieten Großer und Kleiner Hakel. Diese liegen inmitten der großflächig entwaldeten Löß-Ackerlandschaft in der Landschaftseinheit Nordöstliches Harzvorland zwischen Heteborn und Cochstedt nordwestlich von Aschersleben. Der Hakel ist ein bewaldetes Gebiet, das zu 4/5 aus dem Großen Hakel und zu 1/5 aus dem Kleinen Hakel gebildet wird. Beide sind durch einen Ackerstreifen voneinander getrennt. Die kompakte Waldfläche ist in die umliegende offene Ackerlandschaft eingebettet. Durch die teilweise stark aufgelappte Fläche ergibt sich eine sehr hohe Grenzlinienlänge zur umgebenden Ackerlandschaft. Morphologisch steigt der Hakel von etwa 170 über NN aus Nordosten zu einem Plateau auf 230 m über NN an, das von der Domburg überragt wird. Der Besucher empfindet jedoch nur die Domburg als bemerkenswerte Erhebung. Die Wälder des Hakels beeindrucken durch ihre markanten Bestände der Trauben-Eiche, in denen vielfach die Mittelwaldstruktur noch gut zu erkennen ist. Die Rot-Buche tritt dagegen im heutigen Waldbild zurück. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Aus der Beschreibung der Wald-, Wild- und Jagdgeschichte geht hervor, daß der Hakel um die Jahrtausendwende bedeutend größer gewesen sein muß. Die großen Rodungen waren etwa um 1300 abgeschlossen und in vielen Gegenden fielen die Siedlungen, vermutlich aufgrund von grassierenden Seuchen, wieder wüst. Der Hakel wird 934 das erste Mal urkundlich erwähnt. Um 900 bis 1500 stand das Land unter der Herrschaft des Bistums Halberstadt, 1648 fiel es an den Brandenburgisch-Preußischen Staat, 1807 bis 1813 war es ein Teil des Königreichs Westfalen, danach fiel es wieder an Preußen zurück. Der Name ”Hakel” leitet sich wohl von der deutschen Wurzelbezeichnung ”Hag” ab, die immer in Zusammenhang mit Wald, Busch oder Gesträuch gebraucht wurde. ”Hakelwald” wird dabei gleichgesetzt mit dem Begriff ”Hegewald”, also gehegter, geschonter Wald. Andererseits gibt es auch Begriffsdeutungen, die den Namen von den Worten Hag, Hagen oder Gehege ableiten, die alle Bezeichnungen der altgermanischen Malstätte, d. h. Gerichtsstätte, sind. Aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen drei Grabhügel der jungsteinzeitlichen Schurkeramikkultur und eine Befestigung unbekannter Zeitstellung. Letztere deutet auch darauf hin, daß das Gebiet des LSG damals weitgehend entwaldet war. Von der Domburg, einer alten Ritterburg, die vermutlich im 13. Jahrhundert in die vor- und frühgeschichtliche Befestigung hineingebaut wurde (Ersterwähnung 1310), sind heute noch die Ruinenreste und ein tiefer Burggraben erhalten. Sie wurde als Raubritternest 1367 durch den Erzbischof Dietrich von Magdeburg mit den Städten Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben belagert. Vor der Verwüstung der Burg gaben die Ritter jedoch das Raubgut zurück und zahlten eine Strafe. Nach wechselnden Besitzverhältnissen war die Burg noch 1496 erhalten. Wann sie verwüstet oder aufgegeben wurde, ist nicht bekannt. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Der Hakel gehört neben dem Huy und dem Fallstein zu den herzynisch streichenden Höhenrücken des nördlichen Harzvorlandes. Das Hakelplateau liegt bei etwa 230 m über NN und erreicht mit der Domburg (245 m über NN) seinen höchsten Punkt. Der Untergrund des LSG wird überwiegend von Gesteinen des Unteren Muschelkalks gebildet, der im Hakelsattel großflächig oberflächennah ausstreicht. Im Bereich Hakelforst und südlich der Domburg kommen an der zentralen Scheitelstörung der Hakelstruktur Röttone an die Oberfläche. Die Muschelkalk- und Rötgesteine werden von einer geringmächtigen Lößdecke überzogen. Eingeschaltet in die Schichtenfolge des Röts, finden sich lösliche Gesteine in Form von Karbonaten und Sulfaten (Dolomit, Anhydrit/Gips). Mindestens seit dem Tertiär unterliegen diese Schichtglieder einer intensiven Auslaugung, die sich an der Oberfläche durch Karsterscheinungen manifestiert. Einen Hinweis auf das Alter der Verkarstungsprozesse geben die lokal noch vorhandenen Ausfüllungen mit tertiären Sanden und Tonen. Das heutige Verkarstungsrelief zeigt eine deutliche Abhängigkeit des anstehenden Gesteins. Im weicheren Röt finden sich Erdfälle in Form flacher Senken. Das Verbreitungsgebiet des Unteren Muschelkalks ist dagegen durch steil abfallende Dolinen mit Durchmessern bis zu mehreren zehn Metern gekennzeichnet. Der Hakel liegt auf der Cochstedter Löß-Hochfläche, die zu den tschernosembetonten Löß-Landschaften Sachsen-Anhalts gehört. In den nordöstlichen Randlagen des Waldgebietes sind Parabraunerde-Tschernoseme aus Löß entwickelt. Auf der überwiegenden Fläche der Hänge sind humose Parabraunerden bis Tschernosem-Parabraunerden aus Löß über lehmig-tonigen Fließerden und über grusigem Schutt, seltener über anstehendem Gestein, ausgebildet. Das Vorkommen von Braunerde-Rendzinen und Braunerden aus tonigem Löß und Bergton über Fließerden und Gestein beschränkt sich auf die Hänge der Seitentäler und die Kammlage. Charakteristisch für den Hakel mit seiner Lage im Regenschatten des Harzes sind geringe jährliche Niederschlagssummen zwischen 500-525 mm. Im zentralen Waldgebiet um die Domburg kann aber durch örtlich begrenzte Gewitterregen mit durchschnittlichen Niederschlägen bis 600 mm gerechnet werden. zwischen 8-9 C schwankt die mittlere Lufttemperatur im Jahr. Im Januar liegt sie bei 0 C, im Juni zwischen 17-18 C. Pflanzen- und Tierwelt Die Waldvegetation des Hakels wird nahezu ganzflächig von Laubwäldern gebildet. Die Leitgesellschaft ist der lindenreiche Eichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum betuli). Auf oberflächig leicht versauerten Standorten stockt als spezielle Ausbildung ein Waldreitgras-Eichen-Lindenmischwald mit Seidelbast, Maiglöckchen, Verschiedenblättrigem Schwingel und Nickendem Perlgras. Nährstoffreiche Standorte besiedelt die Ausbildung des Braunwurz-Eichen-Lindenmischwaldes, in dem der Sanikel vorkommt. Neben einer Hainrispengras-Ausbildung auf leicht stauenden Standorten mit dominierender Trauben-Eiche in der Baumschicht tritt auf Lößschleierstandorten über tonigen, wasserstauenden Röttonen und Kalkmergeln eine Bingelkraut-Ausbildung mit den kalkliebenden Arten Waldgerste, Rauhes Hartheu, Breitblättrige Sitter und Erdbeer-Fingerkraut auf. Auf Rendzinen der aus Muschelkalk aufgebauten Domburg ist ein Leberblümchen-Buchenwald ausgebildet. Dieser Waldtyp und eine Fingerkraut-Ausbildung des Eichen-Lindenmischwaldes leiten zu den Fingerkraut-Eichenwäldern über, wie sie vor allem im Kleinen Hakel angetroffen werden. Diese Wälder sind durch Weißes Fingerkraut, Ebensträußige Margerite, Schwarze Platterbse, Färberscharte, Zypressen-Wolfsmilch und Weidenblättrigen Alant gekennzeichnet. Geringere Flächenanteile werden von Nadelforsten eingenommen. Im Hakel wurden über Jahrzehnte intensive wildbiologische Untersuchungen, insbesondere am Dam- und Rehwild, aber auch an Feldhase, Rotfuchs, Schwarzwild sowie Dachs und anderen Marderartigen durchgeführt. Weitere Studien widmeten sich dem Eichhörnchen sowie den Kleinsäugergesellschaften. Der Große und der Kleine Hakel zeichnen sich durch einen außerordentlichen Greifvogelreichtum aus; über die Bestandsdynamik liegen lange Zeitreihen vor. Neben dem Rotmilan, für den das Gebiet auch einen bedeutenden Überwinterungsplatz darstellt, kommen Schreiadler, Wespenbussard, Habicht und Schwarzmilan als Brutvögel vor. 1995 erfolgte hier die erste erfolgreiche Brut des Zwergadlers in Deutschland. Insgesamt sind bis 1992 97 Arten als Brutvögel nachgewiesen worden. Davon schreiten 75 Arten regelmäßig zur Brut. Hervorhebenswert sind neben den Greifvögeln Waldkauz, Waldohreule, Mittelspecht, Hohltaube und Kolkrabe. Waldschnepfe, Grauspecht, Zwergschnäpper und Sperbergrasmücke sind brutverdächtig bzw. gelegentliche Brutvögel. Durch Nahrungsanalysen sind sowohl die Bedeutung der umgebenden Feldflur als Nahrungshabitat als auch die gravierenden Folgen der Intensivierung in der Landwirtschaft auf die Beutetiere, insbesondere den Feldhamster, dokumentiert. Neben den Wirbeltieren liegen auch für eine größere Zahl wirbelloser Tiergruppen faunistische Daten vor, so daß der Hakel zu den am besten bearbeiteten LSG des Landes gezählt werden kann. Zu nennen sind unter anderem Weichtiere, Tausendfüßler, Hundertfüßer, Webspinnen, Weberknechte, Pseudoskorpione, Köcherfliegen, Libellen, Wanzen, Zweiflügler, Schmetterlinge, Blattwespen, Wasserkäfer, Rüsselkäfer, Marienkäfer, Kurzflügler, Blatthornkäfer und Laufkäfer. Auffallend ist der insgesamt hohe Anteil thermophiler und südeuropäisch verbreiteter Arten, die als Leitarten des lindenreichen Eichen-Hainbuchenwaldes gelten können. Durch das Vorkommen von Aegopinella minor und Euomphalia strigella weist beispielsweise die Schneckenfauna einen subkontinental-pontischen Charakter auf. Entwicklungsziele Da das LSG „Hakel“ flächengleich mit dem Naturschutzgebiet „Hakel“ ist, bestimmen die fachlichen und rechtlichen Bestimmungen für das Naturschutzgebiet die Entwicklungsziele des Gebietes. Nach den Darstellungen im Buch „Die Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts“ wird der Zustand der Wälder im Naturschutzgebiet als gut eingeschätzt. Entsprechend der Verordnung des NSG sind die Termine der naturnahen Waldbewirtschaftung zu sichern. 33,69 ha des Gebietes sind als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten. Besonderer Wert soll auf die Entwicklung geschlossener Waldmäntel gelegt werden. Als Voraussetzung für einen individuenreichen Greifvogelbesatz muß das landwirtschaftlich genutzte Umland einen höheren Anteil von Dauerfutterflächen aufweisen. Bodenabbau und Windkraftanlagen im näheren Umfeld des Europäischen Vogelschutzgebietes und Europareservates sind mit den Zielen des NSG nicht vereinbar. Auf der Grundlage der Schutz- und Entwicklungsziele sollte eine Erweiterung des LSG auf die angrenzenden Agrarflächen geprüft werden. Exkursionsvorschläge Die Waldgebiete des Hakel dürfen wegen ihres Schutzstatus als Naturschutzgebiet nur auf den Wegen betreten werden. Bei individuellem Besuch des Gebietes sind die Ge- und Verbote für das Reservat zu beachten. Von größeren Gruppenbesuchen sollte wegen der Störanfälligkeit des Gebietes Abstand genommen werden. Als Wanderung empfiehlt sich der Weg durch den Hakel von Cochstedt nach Heteborn und zurück in nördlicher Umgehung des Waldgebietes. In Cochstedt befindet sich eine im Kern gotische Kirche mit spätgotischem Flügelaltar (Anfang 16. Jahrhundert) und Sakramentsnische (1513) sowie in Heteborn eine barocke Kirche mit schlichter Ausstattung aus der Entstehungszeit. Für die Beobachtung von Greifvögeln sind die Feldwege nördlich des Hakel besonders geeignete Standorte für die Aufstellung der Spektive. Etwa 2,5 km nordöstlich von Heindorf befindet sich die obere Hakelberg-Quelle, ein hydrogeologisches Objekt. Die Quelle tritt aus dem Röt-Sandstein aus. Verschiedenes Geschichte der Forstverwaltung Nach dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Fürstentum Halberstadt säkularisiert und an das Kurhaus Brandenburg übergeben. Bald darauf wurde von Kurfürst Friedrich Wilhelm in Gröningen ein ”wohl Löbl. Forst-Ambt verordnet und bestellt, welches in dem benanten Halberstädtischen Fürstenthum und zugehörigen Graffschaften über die darinnen sämbtlich sich befindenden Wälder, Forsten, Höltzungen, und Jagden die Inspection und dirigirung haben solte”. Erster Königlich-Preußischer Oberforstmeister war 1687 Friedrich Wilhelm von Kallnein. Seine Vorgänger in der Forstverwaltung waren Joachim von Steinecker (1637 in den Adelsstand erhoben) und Andreas Prillwitz (gestorben 1673). Seit der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde der Hakel vom Forstamt Thale verwaltet, das wohl zeitweise in Stecklenberg untergebracht war. In der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 sind die Maßnahmen zur Holznutzung, zum Wert und Verkauf fixiert. Als Kuriosität sei erwähnt, daß es wegen des unerlaubten Pflückens der Haselnüsse und der Laubentnahme im Hakel wiederholt zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen den Forstbeamten und der Bevölkerung umliegender Orte kam. 1779 wurde das abgedruckte ”Publicandum” veröffentlicht. Nach der Holz-, Mast- und Jagdordnung von 1743 hatten die Forstbeamten und Holzarbeiter einen Eid zu schwören. Es gab einen ”Haide-Reiter-Eid” einen ”Haide-Läufer-Eid” und einen ”Holz-Hauer-Eid”. Letzterer hatte folgenden Wortlaut: ”Ich N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen einen leiblichen Eid, daß, nachdem ich in den N. Gehölzen zum Holzhauer auf- und angenommen worden, ich mich dabei getreu und redlich verhalten, insonderheit aber, wo ich an jemandem Untreu oder Eigennutz verspüren würde, solches der Königl. Krieges- und Domainen-Cammer und dem Forst-Amte sofort ungescheuet anmelden, dagegen, was mir von dem Herrn Ober-Forstmeister und anderen über diese Gehölze gesetzten Forst-Bedienten an allerley Holze niederzuhauen angewiesen wird, solches von der Erde umhauen, die größesten Bäume also fällen, daß sie im Niederfallen dem andern Holze soviel möglich keinen Schaden thun können, auch keinen Baum eher zu Klafter- und Malterholz oder sonsten fällen, als bis er von dem Beamten und Haide-Reiter angewiesen und angeschlagen, das Klafter-, Malter-, Axten- und Bartenholz in rechter Länge, und wie mir von dem Forst-Amte das ordentliche Maaß ausgestellt werden wird, wie auch das sogenannte Schiffholz, so wie es üblich, hauen, schlagen, rechte Klafter, Malter und Bunde machen, in die Höhe und Länge setzen, dabei aber mit dem Haide-Reiter richtige Kerb-Stöcke oder Bücher halten, auf selbige alles und jedes Holz, so ich Woche über hauen und schlagen werde, richtig aufschneiden oder einschreiben lassen, und solche so lange an mich behalten, und sonst an niemand aushändigen, als bis sie bei Abnahme der Forst-Rechnung von dem Königl. Forst-Amte mir abgefordert werden, in den Gehauichten eine der Holz-Ordnung gemäße Anzahl Laß-Reiser stehen lassen, die jungen Eichen und wilden Obstbäume, auch Espen, ausputzen, und niemanden mit dem Holzschlagen, Hauen und Setzen vervortheilen, auch darunter weder Geschenke noch Gaben nehmen, oder mir selbst davon einigen Vortheils und Genusses heimlich oder öffentlich nicht anmaßen, keinen Feierabend mit nach Hause nehmen, noch von den Meinigen holen, sondern an dem geordneten Lohne mich begnügen lassen, und mich überall nach Inhalt der Holz-Ordnung treu und ehrlich bezeigen will. So wahr mir Gott helfe durch seinen Sohn Jesum Christum.” Im Jahre 1817 wurden nach süddeutschen Vorbildern Oberförster, Revier- und Unterförster eingesetzt. Da sich dieses System nicht bewährte, setzte in den Jahren 1819/20 die Entwicklung des Oberförstersystems ein, bei dem der Oberförster der entscheidende Forstbeamte der unteren Ebene ist. Die Oberförster waren seit 1830 verantwortliche Verwalter des forstfiskalischen Vermögens innerhalb ihres Oberförsterei-Reviers, das sie nach den gesetzlichen und administrativen Vorschriften und genehmigten Etats- und Wirtschaftsplänen sowie unter der Aufsicht und Oberleitung der Regierung und der Forstinspektoren verwalteten. Aufgabe der Unterförster war die Ausführung der Betriebsarbeiten in den Forsten und aller damit zusammenhängenden Geschäfte wie beispielsweise die Leitung des Holzeinschlags, der Kultur- und Wegebauarbeiten sowie die Entlohnung der Waldarbeiter. Wald-, Wild- und Jagdgeschichte Im Jahre 1602 ließ Bischof Heinrich Julius den Hakel vermessen. Es gab zu dieser Zeit noch 40 Privathölzer von insgesamt 2 088 Morgen Fläche sowie einen königlichen Besitz von 3 172 Morgen. Mit einigen anderen Feldgehölzen zusammen betrug die Hakelfläche damals etwa 6 000 Morgen, das entspricht 1 500 ha. Während des Dreißigjährigen Krieges haben die Holzbestände des Hakels stark gelitten. Aufgrund einer Verordnung des Großen Kurfürsten bestimmte der Rat der Stadt Cochstedt 1668, daß Brautleute, ehe sie getraut wurden, vorher eine Anzahl Bäume im Hakel in der Ratsforst zu pflanzen hätten. 1721 wurde diese Verpflichtung aber durch Zahlung eines Talers in die Forstkasse abgelöst. Fietling, Westernholz und Lindholz verschwanden zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Noch 1781 hatten Fietling (384 Morgen) und Westernholz (204 Morgen) die gleiche Größe von 1602. Der letzte Bestand des Fietling wurde um 1860 abgeholzt. Weitere Rodungen erfolgten. Das Gelände der heutigen Gaststätte ”Waldfrieden” war Hakeborner Privatbesitz und wurde 1919 gerodet. Nach dem I. Weltkrieg fielen das Egeln’sche Klosterholz (150 Morgen zwischen dem Großen und Kleinen Hakel) sowie das von Oppen’sche Holz im Kleinen Hakel der Axt zum Opfer. Die geschlagenen Eichen dienten zur Ableistung der Kriegsschulden gegenüber der Entente. In der gesamten historisch dokumentierten Zeit spielte die Eiche im Hakel eine besondere Rolle. Über das wertvolle Nutzholz des Hakel wird zum Beispiel aus dem Jahre 1843 berichtet: ”Den höchsten Reinertrag zieht der Staat aus den ganz mit Eichen bestandenen, ringsum von den fruchtbarsten aber ganz holzarmen Gebieten umgebenen Heteborner oder Hakelrevier von 5 500 Mrg. 13 R., indem dessen Reinertrag nach dem Etat pro 1839/41 zu 10,950 Thlr. incl. 1,017 ½ Thlr. Gold (etwas über 2 Thlr. pro Mrg.) veranschlagt ist, die wirkliche Einnahme sich aber bei den sehr gestiegenen Holzpreisen wohl noch höher belaufen mag.” Die Eichenwälder des Hakel wurden seit eh und je für die Waldweide genutzt. 1722 trieb die Gemeinde Heteborn ihre Schweine für 20 Taler zur Aufnahme der Sprengmast in den Hakel. Die Gemeinde besaß auch am Fietling und am Westernholz Hütungsrechte. Zum Schutz vor zu starker Behütung wurde als Bestandteil der Holz-, Mast- und Jagdordnung 1774 ein Rescript erlassen. Im Jahre 1788 kam es zum Eintrieb von 300 Stück Rindvieh aus umliegenden Orten. Noch 1808 wurden Regelungen zur Eichen- und Buchenmast in der Holz-, Mast- und Jagdordnung erlassen. Die Waldweide mit Rindern endete zu Beginn des 19. Jahrhunderts und ist auch seit Mitte bis Ende des vorigen Jahrhunderts mit Schweinen nicht mehr üblich. Im Verlauf des 10. bis 12. Jahrhunderts hörten der Harz und die umliegenden Waldungen auf, königlicher Bannforst zu sein und gingen in die Hände des geistlichen oder weltlichen Fürstentums als Lehen über. Das Recht des Wildbanns, die Hohe Jagd, wurde Bischof Arnulph von Halberstadt mit einer Urkunde aus dem Jahre 997 durch Kaiser Otto III. unter anderem für die Wälder das Hakels verliehen. Über den Wildreichtum im Hakel informiert ein Streckenergebnis aus dem Jahre 1590. An drei Tagen wurden damals 185 wilde Schweine abgefangen. Bischof Heinrich Julius erließ 1589 ein Jagdedikt, in dem bekannt gemacht wurde, daß er ”in allen Gehägen in Sonderheit im Hakel, Hägesäulen errichtet habe, vor denen jedermann beim Jagen kehrt zu machen habe”. Eine weitere Jagdordnung wurde bereits 1603 erlassen. An diesen Aktivitäten ist die besondere Stellung der Jagd in der damaligen Zeit ablesbar. Durch die hohe Wilddichte wurde auch erheblicher Wildschaden verursacht. So wurde versucht, die Domherren durch Schenkung von Wild, so im Jahre 1604 von 14 wilden Schweinen, für die eingetretenen Schäden zu beschwichtigen. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hörten die Hetzjagden auf, an ihre Stelle traten die Parforcejagden. Der Hakel eignete sich jedoch nicht für letztere. Über die Jahre 1648 bis 1945 gibt es zahlreiche Angaben zur Jagd und zu den Jagdstrecken in der Literatur. In den ersten Jahren nach 1945 waren die Jagdverhältnisse im Hakel, wie auch anderswo, völlig ungeordnet. Es wurde mit Waffen und Schlingen gewildert. Polizei-Jagdkommandos, Soldaten der sowjetischen Besatzungstruppen und Jäger aus dem Institut für Kulturpflanzenforschung führten die Jagd durch. Bereits in diesen schweren Jahren wurden von Hans Stubbe, dem damaligen Direktor des Instituts für Kulturpflanzenforschung Gatersleben, alle Anstrengungen unternommen, um den Hakel als forstbotanisches und forstzoologisches Forschungs- und geschlossenes Wildeinstands- und Jagdgebiet zu erhalten. 1956 wurde der Hakel Rehwild-Forschungsgebiet, 1962 wurde eine ”Verfügung über die Ordnung der Wildforschungsgebiete” erlassen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 29.07.2019

Baumporträts

Zum Gebärdenvideo „Hänge-Birke“ Die Hänge-Birke besiedelt freie Flächen und bildet die erste Waldgeneration. Ihr schlanker, eleganter Wuchs, die weiße Borke und das zarte Grün machen sie zum Frühjahrssymbol. Sie ist anspruchslos und Lebensraum vieler wirbelloser Tierarten, wie Insekten und Spinnen. In ihrem Schutz können andere Baumarten wachsen, die die Birke nach wenigen Jahrzehnten überschatten. Im Gelände ist zu beobachten, dass viele Birken absterben. Die neue Baumgeneration hat höhere Bodenansprüche und ist langlebiger. Die Birke wächst schnell und kann ein Alter von 80-100 Jahren erreichen. Die dünnen Blätter sind lang zugespitzt, dünn und beidseits kahl. Im Herbst färben sie sich goldgelb. Weibliche und männliche Blüten wachsen getrennt in hängenden Kätzchen auf einer Pflanze. Sie werden durch den Wind bestäubt. Auch die Früchte, etwa 3 Millimeter lange leichte Nüsschen, die dünnhäutig geflügelt sind, werden vom Wind verbreitet. Wenn die Birkenpollen im zeitigen Frühjahr durch die Luft fliegen, leiden manche Menschen unter Heuschnupfen. Die Pollen enthalten ein starkes Allergen. Die Birke ist an ihrer typischen weißen Rinde mit schwarzen Längsrissen leicht erkennbar. Zum Gebärdenvideo „Zitterpappel“ Die Zitterpappel, auch Espe genannt, ist lichtbedürftig und wächst sehr schnell. An den Boden stellt sie keine hohen Ansprüche. Ihre Krone ist kegelförmig, das Laub nährstoffreich und zersetzt sich schnell. Die Samen besitzen einen flauschigen Faserschopf. Im Mai segeln sie als weiße Flocken durch die Luft. Die Zitterpappel ist eine wichtige Futterpflanze für die Raupen vieler in Mitteleuropa heimischer Schmetterlinge. Sie erreicht ein Alter von etwa 100 Jahren. Die rundlich bis herzförmigen Blätter sind kahl und glänzend. Sie sitzen auf einem langen seitlich zusammengedrückten Blattstiel. Dadurch wiegen sich die Blätter gut hörbar im leichtesten Wind und “zittern wie Espenlaub”. Die Herbstfärbung ist goldgelb. Vor dem Laubaustrieb bilden sich Blüten in Kätzchenform. Weibliche und männliche Blüten kommen auf getrennten Bäumen vor. Die männlichen Blüten sind bräunlich, die weiblichen grünlich. Die Früchte sind kleine Kapseln mit leichten, flugfähigen Samen. Sie sind von zahlreichen weißen, seidenweichen Härchen umgeben. Sowohl die Bestäubung, als auch die Samenverbreitung erfolgen durch Wind. Junge Bäume können sich auch aus Wurzelaustrieben entwickeln. Pappeln besiedeln dadurch große Flächen. Die Rinde ist erst silbergrau, glatt mit rautenförmigen Korkwarzen, später rissig. Zum Gebärdenvideo „Robinie“ Die Robinie, auch „Falsche Akazie“ genannt, bevorzugt helle Standorte und ist ein echter Pionier. Sie stammt aus Nordamerika und wurde wegen ihrer Schönheit in Parks gepflanzt. Längst hat sie sich ausgebreitet. Ihre weißen, stark duftenden Blüten hängen in langen Trauben von Mai bis Juni an den Zweigen. Sie bieten viel Nektar und werden von Insekten aufgesucht. Ein schmackhaftes Produkt ist der „Akazienhonig“. Der Baum reichert den Boden mit Nährstoffen an und verändert die Pflanzengemeinschaft. Die Robinie hat eine lockere Krone, kann ein Alter von 100-200 Jahren sowie einen Stammdurchmesser von über einen Meter erreichen. Das Gesamtblatt besteht aus 11 bis 15 eiförmigen Einzelblättchen. Das Laub treibt spät, oft erst Ende Mai aus. Im Herbst färbt es sich gelb. Die Zweige sind zum Teil dornig. In den braunen Hülsenfrüchten reifen 4 bis 10 Samen. Die Ausbreitungsdistanz, die die Samen überwinden können, ist wegen ihres hohen Gewichts verhältnismäßig gering. Diesen Nachteil kompensiert die Robinie, in dem sie bereits im sechsten Lebensjahr blüht und fruchtet und ihre Samen bis zu 30 Jahre lang keimfähig sind. Die Robinie ist konkurrenzstark, weil sie sich auch durch Wurzelaustriebe vermehrt. Samen, Früchte, Blätter und Rinde sind giftig. Die Rinde ist graubraun, tief gefurcht und längsrissig. Zum Gebärdenvideo „Stieleiche“ Die Stiel-Eiche bildet nach der Birke mit anderen Laubbäumen wie Ahorn die zweite Baumgeneration. Sie bevorzugt nährstoffreiche Böden und benötigt viel Licht. Im Alter ist ihre Krone aus starken, knorrigen Ästen weit ausladend. Sie gilt in vielen Kulturen Europas als Sinnbild für Standhaftigkeit, Treue und Ewigkeit. Eichen bieten hunderten Insektenarten und deren Larven Futter und Lebensraum. Die Früchte sind Nahrung für viele Vögel und Säugetiere. Im Natur-Park wächst sie an vielen Stellen im Unterholz. Sie kann ein stattlicher Baum und bis 1.000 Jahre alt werden. Anfangs wächst die Eiche schnell, im Alter sehr langsam. Die Blätter sind ledrig, die Oberseite ist kräftig grün und leicht glänzend. Die Unterseite heller und auf den Blattnerven leicht behaart. Sie haben beidseits vier bis sieben, tief eingebuchtete rundliche Lappen. Im Herbst verfärben sie sich orangebraun. Die Blüten sind unscheinbar. Die männlichen Blüten hängen als unauffällige Kätzchen an neuen Trieben. Die knöpfchenförmigen weiblichen Blüten sitzen einzeln oder zu zweit auf lang behaarten Stielen. Die Bestäubung der Blüten erfolgt mit dem Wind. Die eiförmigen Eicheln reifen im September/Oktober. Sie sind 2 bis 3 Zentimeter lang und im unteren Drittel mit Schuppen, dem Fruchtbecher, umhüllt. Sie sitzen einzeln, zu zweit oder zu viert an 4 cm langen Stielen – daher der Name Stieleiche. Anfangs sind sie grün und werden dann braun. Die reifen Eicheln fallen aus dem Becher heraus und sind etwa sechs Monate keimfähig. Tiere wie Eichelhäher und Eichhörnchen verbreiten die Eicheln. Die Rinde besteht aus einer rissigen, graubraunen dicken Borke.

Betreuungsstationen an Belastungsgrenze: S.O.S. für Schlangen und Schildkröten

Hannover. D ie Haltung nicht-heimischer Tiere wie Schlangen, Papageien oder Schildkröten ist anspruchsvoll und mit hohen Kosten verbunden. Herausforderungen, die viele private Halterinnen und Halter unterschätzen und schnell überfordern. Es kommt deshalb immer häufiger dazu, dass Tiere ausgesetzt werden. Ein Problem, das auch in Niedersachsen leider zunimmt. Anlässlich des „Welttierschutztags“ am 4. Oktober 2023 weist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Haus- und Wildtieren hin und macht darauf aufmerksam, dass viele ehrenamtlich arbeitende Betreuungsstationen in Niedersachsen an ihre Belastungsgrenzen stoßen. ie Haltung nicht-heimischer Tiere wie Schlangen, Papageien oder Schildkröten ist anspruchsvoll und mit hohen Kosten verbunden. Herausforderungen, die viele private Halterinnen und Halter unterschätzen und schnell überfordern. Es kommt deshalb immer häufiger dazu, dass Tiere ausgesetzt werden. Ein Problem, das auch in Niedersachsen leider zunimmt. Anlässlich des „Welttierschutztags“ am 4. Oktober 2023 weist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Haus- und Wildtieren hin und macht darauf aufmerksam, dass viele ehrenamtlich arbeitende Betreuungsstationen in Niedersachsen an ihre Belastungsgrenzen stoßen. „Es wird immer beliebter, nicht-heimische Tiere als Haustiere zu halten. Aber viele sind sich leider nicht über die langfristigen Anforderungen und Risiken im Klaren“, erklärt Dr. Mirja Püschel , Mitarbeiterin im Bereich „Internationaler Artenschutz“ im NLWKN. Es sei daher sehr wichtig, sich vor der Aufnahme von Tieren intensiv mit der Art, den Haltungsanforderungen, den Bedürfnissen, möglichen Krankheiten, den zu erwartenden Kosten über die gesamte Lebensspanne zu befassen und nicht zuletzt auch über die Besitz- und Vermarktungsverbote für besonders geschützte Arten zu informieren. „Ansonsten kann die Haltung und die Pflege schnell zu anspruchsvoll oder teuer werden. Als Ausweg sehen viele leider immer mehr das Aussetzen der Tiere, was nach dem Tierschutzgesetz verboten ist.“ Die Konsequenzen dieses Verhaltens müssen unter anderem die 16 ehrenamtlich arbeitenden Betreuungsstationen auffangen, mit denen der NLWKN eng kooperiert. Diese versuchen, die Tiere aufzunehmen und zu versorgen – und kommen dabei an ihre räumlichen und personellen Grenzen. „Vor zehn Jahren wurden jährlich noch etwa 2000 Tiere betreut. Mittlerweile nehmen wir regelmäßig mehr als 3000 Tiere im Jahr auf, wobei die Zahl der betreuten Reptilien einen immer höheren Stellenwert einnimmt“, berichtet Dr. Florian Brandes, Fachtierarzt und Leiter der Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen, exemplarisch für viele Stationen. Denn neben den vielen heimischen Arten wie Singvögeln, Eichhörnchen oder Igeln, für die immer das Ziel einer Auswilderung im Vordergrund steht, seien nicht-heimische Haustiere wie Schlangen, Schildkröten oder Papageien auf eine dauerhafte Unterbringung angewiesen – und blockieren so Plätze für weitere hilfsbedürftige Pfleglinge. Welche dramatischen Dimensionen das Aussetzen nicht-heimischer Tiere mittlerweile angenommen hat, wurde zuletzt im Landkreis Emsland deutlich. Dort wurden im August 2023 zehn Königspythons gefunden. Eine Schlangenart, die in unseren Breitengraden nicht in freier Wildbahn überleben könnte. Die Betreuungsstation im Tierpark Nordhorn nahm die Tiere auf, kam dabei nach eigenen Angaben allerdings an ihre Kapazitätsgrenzen. „Die Tiere waren bei den Temperaturen recht träge. Eine Schlange war bereits verstorben als sie bei uns abgegeben wurde, eine zweite ist nach wenigen Tagen in der Quarantäne bei uns verstorben“, erzählt Dr. Heike Weber, Fachtierärztin des Tierparks Nordhorn, und betont: „Das ist kein Einzelfall, sondern häufig die traurige Realität.“ Im August 2022 wurden 19 junge Griechische Landschildkröten in einem privaten Briefkasten in Uchte ausgesetzt. In anderen Fällen wurden beispielsweise eine Kornnatter in einer Plastikbox in Winzlar und zwei Kornnattern direkt im Wald vor der Wildtierstation Sachsenhagen ausgesetzt. „Der Welttierschutztag dient als Erinnerung dafür, dass wir als Gesellschaft eine enorme Auswirkung auf unsere Umwelt und tierischen Mitbewohner haben. Wir appellieren an alle, sich aktiv für den Schutz von Tieren einzusetzen und verantwortungsvolle Entscheidungen im Umgang mit Haustieren zu treffen“, betont Dr. Mirja Püschel. Hintergrundinformationen zu den Betreuungsstationen: Hintergrundinformationen zu den Betreuungsstationen: Das Land Niedersachsen hat derzeit 16 ehrenamtlich arbeitende Betreuungsstationen nach § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz anerkannt. Diese Stationen nehmen verletzt, krank oder hilflos aufgefundene Wildtiere auf, um sie gesund zu pflegen und anschließend wieder auszuwildern. Ausführliche Informationen zu den Betreuungsstationen in Niedersachsen und deren Kontaktdaten gibt es auf der Website des NLWKN in folgendem Artikel: Anerkannte Betreuungsstationen in Niedersachsen Griechische Landschildkröten, die in einem Briefkasten in Uchte ausgesetzt wurden. (Foto: Dr. Florian Brandes) Diese Kornnatter wurde in einer Plastikbox ausgesetzt. (Foto: Dr. Florian Brandes)

Der Wald ist auf dem Vormarsch

Im Natur-Park bietet sich die einzigartige Gelegenheit, die Waldentwicklung auf einer innerstädtischen Brache zu verfolgen. Bisher dominierten Gehölze wie Birken und Robinien, die sich bereits in der Pionierphase im Schotter angesiedelt haben. Entlang der Bahnstrecken wuchsen Apfelbäume auf, die man im Tälchenweg hier und da noch finden kann. Die Birke ist häufig die erste Baumart, die auf Brachflächen Fuß fasst. Ihre leichten Samen werden vom Wind weit verbreitet. Auch die Robinie gehört zu den Pionierarten auf nährstoffarmen Standorten. Ihr hilft dabei eine Symbiose im Wurzelbereich, die sie mit Knöllchenbakterien eingeht. Diese Mikroorganismen sind in der Lage, Luftstickstoff zu binden und den Baum mit diesem Nährstoff zu versorgen. Der herbstliche Laubfall trägt unter anderem dazu bei, den Boden zu düngen. Nährstoffliebende Bäume wie Linde, Spitzahorn und Stieleiche sind inzwischen hinzugekommen und werden die erste Baumgeneration ablösen. Der Wald verändert sich. Der urwüchsige Wald übt eine besondere Faszination aus und soll sich weitgehend ungestört entwickeln. Kletterpflanzen wie Wilder Wein und Waldrebe überziehen Büsche und Bäume und bilden ein urwaldähnliches und undurchdringliches Dickicht. Werden absterbende Bäume in der Nähe von Wegen jedoch zur Gefahr, müssen sie gefällt werden. Am Rand der Lichtungen werden einzelne Gehölze entfernt, um den Schattendruck zu verringern und die offene Fläche zu erhalten. Mehr als zwei Drittel der einst gehölzfreien Bahnbrache sind heute bewaldet. Davon profitieren Arten, die lichte Laubwälder besiedeln, wie der Fitis. Nachtigall, Mönchsgrasmücke und Rotkehlchen fühlen sich im Unterholz wohl. Im dichten Gebüsch hält sich der Zaunkönig verborgen, dessen schmetternder Gesang aus Trillern und Rollern überrascht, denn er ist mit einer Körperlänge von circa zehn Zentimeter der drittkleinste Vogel Europas. Rotfuchs und Eichhörnchen sind hier regelmäßig anzutreffen. Sie haben als Kulturfolger im gesamten innerstädtischen Siedlungsraum ein gutes Auskommen gefunden. Auch das Vorkommen der Punktierten Zartschrecke zeigt, dass der Wald auf dem Vormarsch ist. Aber nicht alle Arten profitieren davon. Der Bestand der Arten, die das Offenland bewohnen – wie zum Beispiel die Dorngrasmücke, nimmt ab.

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