Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2020 [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ
LEBENSMITTELÜBERWACHUNG
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2020
© LUA
Untersuchte und beanstandete Lebensmittel‐ und Bedarfsgegenständeproben 2020
Warengruppe
2
Gesamtzahl Probenbeanstandet
in Prozent
Vegane / Vegetarische Ersatzprodukte5611,8%
Nüsse, ‐Erzeugnisse, Snacks32672,1%
Eier und Eiprodukte24183,3%
Obst und Gemüse1618704,3%
Schokolade, Kakao und kakaohaltige Erzeugnisse, Kaffee, Tee420215,0%
Kräuter und Gewürze220146,4%
Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt407358,6%
Wein37253228,6%
Lebensmittel für besondere Ernährungsformen602569,3%
Getreide und Backwaren12261209,8%
Brühen, Suppen und Saucen4234610,9%
Kosmetik6156710,9%
Milch und Milchprodukte96510711,1%
Fische, Krusten‐, Schalen‐, Weichtiere und Erzeugnisse3805013,2%
Fette und Öle3334613,8%
Alkoholische Getränke außer Wein4035914,6%
Fertiggerichte2523815,1%
Fleisch, Geflügel, Wild Erzeugnisse234836515,5%
Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege3976416,1%
Alkoholfreie Getränke67611617,2%
Zuckerwaren3065518,0%
Zusatzstoffe1262721,4%
Eis und Desserts2796021,5%
Proben gesamt16344175411,2%
Während der Corona-Pandemie:
Lebensmittelüberwachung mit AugenmaßAnalysemethoden zu verbessern und neue Analyse-
methoden in die Routine einzuführen.
Schluss mit Einkaufsbummeln: Mit dem Aufkom-
men der ersten Welle der Corona-Pandemie durf-
ten in Rheinland-Pfalz ab dem 18. März 2020 nur
noch systemrelevante Einzelhandelsgeschäfte ge-
öffnet bleiben. Unerfreulich für die Verbraucherin-
nen und Verbraucher, aber damit schlug die Pan-
demie auch bei der Lebensmittelüberwachung ein
– in Rheinland-Pfalz die Aufgabe des LUA und der
Kommunen. Die Kommunen entnehmen bei ihren
Kontrollen in Geschäften und in der Gastronomie
unter anderem auch die Proben, die anschließend
in den Laboren des LUA analysiert werden.Außerdem hat das LUA seine Probenabrufe bei
den Kreis- und Stadtverwaltungen modifiziert.
Weil beispielsweise die Probennahme in Super-
märkten durch die strengen Hygieneregeln für die
Kontrolleure schwierig gewesen wäre und viele
Gastronomiebetriebe geschlossen hatten, wurde
der Fokus noch stärker auf Hersteller, den Groß-
handel oder Importeure gelegt.
Am 13. März hat das LUA die Stadt- und Kreis-
verwaltungen in Rheinland-Pfalz darüber infor-
miert, dass der reguläre Abruf von Lebensmit-
telproben in den Geschäften zunächst bis zum
27. März 2020 ausgesetzt werde. Anlass bezoge-
ne Proben, das heißt Proben, die mit einer aku-
ten Beanstandung in Verbindung standen, soll-
ten aber weiterhin genommen werden. Mit diesen
Einschränkungen hat das LUA auch den Personal-
verschiebungen in einigen Kreisen- und Städten
Rechnung getragen: Um die Kolleginnen und Kol-
legen in den Gesundheitsämtern zu unterstützen,
wechselten einige Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter aus der Lebensmittelüberwachung vorüberge-
hend in die Teams, die nach den Kontaktpersonen
von Infizierten suchten.
Wichtig war es dem Land Rheinland-Pfalz, die Le-
bensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz wäh-
rend der Krise nicht komplett ruhen zu lassen.
Den Kommunen wurde jedoch beim angeforder-
ten Probenumfang so viel Spielraum gewährt,
dass sie trotz der bestehenden Einschränkungen
und der erhöhten Hygieneanforderungen in der
Lebensmittelüberwachung aktiv bleiben konnten.
Erwartungsgemäß kamen dennoch deutlich weni-
ger Proben im LUA zur Untersuchung an. Im zwei-
ten Quartal 2020 war das Probenaufkommen um
fast 50 Prozent gegenüber dem des Vorjahres ge-
sunken. Die Sachverständigen und ihre Laborteams
haben die freien Laborkapazitäten dazu genutzt, die
Im dritten Quartal des Jahres 2020 konnte das
LUA die durch Corona entstandenen Defizite teil-
weise wieder einholen und auch unterlassene Pro-
benabrufe wie Speiseeis aus der Eisdiele nachho-
len. 2020 hat das LUA insgesamt 16.344 Proben
von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und
Kosmetika untersucht. Im Jahr davor waren es
19.688 – dies entspricht einem pandemiebeding-
ten Rückgang der Probenzahlen um 17 Prozent im
Vergleich zu 2019.
Die Beanstandungsquote war mit 11 Prozent un-
verändert auf dem Niveau des Vorjahres. Die
überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen be-
traf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung.
Beanstandungen, die auf potentiell gefährliche
Produkteigenschaften wie z.B. Fremdkörper oder
hygienische Mängel zurückzuführen sind, waren
deutlich seltener.
Während des Jahres 2020 wurden im LUA insge-
samt 19 Proben als „gesundheitsschädlich“ bean-
standet. Die entsprechenden Artikel wurden aus
dem Handel entfernt, die Verbraucherinnen und
Verbraucher öffentlich informiert. In Proben von
Hanfblütentee und Hanfblattpulver wurden unzu-
lässig hohe berauschende THC-Gehalte nachgewie-
sen. Proben von Vanille-Kipferl dagegen enthielten
ein nicht ausgewiesenes Allergen. Bei Allergikern,
die diese Kipferl essen, kann es zu schweren allergi-
schen Reaktionen kommen. Frittierfett aus einem
Imbissbetrieb wiederum war durch seinen metalli-
schen Geruch aufgefallen. Im Fett wurden Blei und
andere Metalle gefunden. Blei ist ein Schwermetall
und gilt als krebserzeugend.
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In einer Verdachtsprobe von Aufbackbrötchen
wurden metallische Splitter an der Oberfläche
der Brötchen festgestellt, in Proben von zwei Ver-
braucherbeschwerden Kunststoffsplitter im Brot-
laib, beziehungsweise ein 2,5 Zentimeter langer
Draht in einer Packung Fertigtortellini. Glassplitter
wurden in einem Glas Pesto entdeckt. Glas wurde
auch in einer weiteren und besonders gefährlichen
Probe entdeckt: Eine Kundin hatte Glassplitter im
fertigen Eis-Kaffee einer Bäckerei entdeckt. Ergeb-
nis der Untersuchung: In den Eiswürfeln, die der
Bäckerei zugeliefert worden waren, wurden insge-
samt 23 Gramm Glassplitter gefunden. Außerdem
fand sich Hartplastik in Bierwurstaufschnitt und
einer Bratwurstschnecke.
Fünf Proben erwiesen sich aus mikrobiologischer
Sicht als bedenklich. So war Dönerfleisch mit Sal-
monellen verunreinigt. Ein Stück Putenfleisch aus
einer Gaststätte war mit verschiedenen Keimen
belastet. Ein Salat wurde positiv auf EHEC getes-
tet und eine Probe pasteurisierte Milch war mit
Bazillus Cereus kontaminiert. In einer Trinkwas-
serprobe, die laut Gesetz frei von coliformen Kei-
men sein muss, wurden diese Keime nachgewie-
sen. Gemeinsam ist diesen Keimen, dass sie selbst
oder die von ihnen gebildete Toxine Erbrechen
und/oder schwere Durchfallerkrankungen aus-
lösen können. Für Menschen mit geschwächtem
oder unvollständigen Immunsystem wie Kleinkin-
der, alte oder kranke Menschen besteht dadurch
eine besondere Gesundheitsgefahr.
Trotz Pandemie: Betriebskontrollen
für Lebensmittelsicherheit gehen weiter
Die Kontrolle von Lebensmittelproduzenten, des
Lebensmitteleinzelhandels oder der Gastrono-
mie vor Ort ist Aufgabe der rund 130 Lebens-
mittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkont-
rolleure der rheinland-pfälzischen Kommunen.
Sie überprüfen die Hygiene in den Betrieben, die
Kennzeichnung der dort hergestellten oder ange-
botenen Waren und sie entnehmen bei ihren Kon-
trollen auch die Proben, die anschließend in den
Laboren des LUA analysiert werden.
4
von Speisen festgestellt. Das entspricht einer
Quote von 15,4 Prozent (2019: 14,8 Prozent).
Die geringere Zahl von fast 7.000 Kontrollen ge-
genüber dem Vorjahr ist überwiegend durch die
reduzierten Kontrollen in der Gastronomie zu er-
klären: 2019 fanden in Restaurants, Bars, Imbissen
& Co. insgesamt 19.324 Kontrollen statt, im Pan-
demie-Jahr dagegen nur 12.755, also rund 6.500
weniger. Die vorübergehende pandemiebedingte
Schließung etlicher Gastronomiebetriebe dürfte
dafür die naheliegende Erklärung sein.
Korrekt gekühlt: Eine amtliche Lebensmittelprobe
trifft zur Untersuchung im LUA ein. © LUA
Im Jahr 2020 erschwerten die Kontaktbeschrän-
kungen der Corona-Pandemie zeitweise die Arbeit
der Lebensmittelkontrolleure. Zudem waren ein-
zelne Lebensmittelkontrolleure vor allem im ers-
ten Lockdown vorübergehend in den Gesund-
heitsämtern ihrer Kommune eingesetzt, etwa zur
Unterstützung bei der Kontaktnachverfolgung.
Nichtsdestotrotz konnte die Lebensmittelüber-
wachung in Rheinland-Pfalz ein gutes Niveau zum
Schutz der Verbraucher gewährleisten.
Insgesamt stellten die Kontrolleure im vergange-
nen Jahr bei ihren Betriebskontrollen 5.794 Ver-
stöße fest. Davon waren 3.444 mit einem Buß-
geld bewehrt, in 74 Fällen kam es zu Strafanzeigen
bzw. in der Folge zu gerichtlichen Auseinanderset-
zungen. Diese Quote von rund 60 Prozent ist ge-
genüber dem Vorjahr nahezu identisch geblieben.
Auch das macht das LUA:
Getränke-Beschwerden untersucht
Beim direkten Vergleich der Zahlen aus den Jah-
ren 2019 und 2020 muss berücksichtigt werden,
dass sich die Art und Weise der Berichterstattung
im Jahr 2020 verändert hat. Wertet man die Zah-
len für das Jahr 2019 nach dem neuen Modus aus,
ergibt sich folgendes Bild:Apfelsaft mit Arzneikapseln, Cola mit Zwiebelge-
ruch, Bier mit Rost im Kronkorken: Im Jahr 2020
haben das LUA besondere Proben von Geträn-
ken erreicht. Sie alle wurden eingereicht als so
genannte „Beschwerdeproben“ durch aufmerk-
same und engagierte Verbraucherinnen und Ver-
braucher. Jeder Bürger im Land hat das Recht, sich
über eine deutlich abweichende Beschaffenheit
von Lebensmitteln aus dem Handel oder aus der
Gastronomie zu beschweren. Erster Ansprechpart-
ner ist die örtliche Lebensmittelüberwachung bei
den Kreis- und Stadtverwaltungen. Besteht zu-
sätzlich der Verdacht krimineller Energie, sind die
Polizeibehörden einzuschalten.
Im Pandemie-Jahr 2020 haben die Lebensmittel-
kontrolleurinnen und -kontrolleure 29.248 Kon-
trollbesuche (2019: 36.220) in 15.792 rhein-
land-pfälzischen Betrieben (2019: 21.089)
absolviert. Bei 2.431 Betrieben (2019: 3.112) wur-
den Verstöße wie etwa mangelnde Hygiene, bau-
liche Mängel oder Fehler bei der KennzeichnungAbweichungen von einer üblichen und vom Ver-
braucher erwarteten Beschaffenheit von Lebens-
mittel können sein:
■ Veränderungen im Aussehen, im Geruch und/
oder Geschmack,
■ körperliche Einschränkungen beim Verbrau-
cher wie Ekel oder Übelkeit bis hin zu schwe-
■
ren Erkrankungen, die einen Arztbesuch oder
Krankenhausaufenthalt erfordern und die sich
alle auf den Verzehr des Lebensmittels zu-
rückführen lassen,
deutliche Kennzeichnungsmängel wie z.B. eine
fehlende, aber notwendige Anweisung der Zu-
bereitung oder einer Verzehrsempfehlung.
Verbraucherbeschwerden sind häufig äußerst
spannend. Sie erfordern schnelles Handeln und
sind zugleich eine analytische Herausforderung
auf hohem Niveau. Die Beschwerdeprobe gibt
dem LUA den Befund vorweg, und die Sachver-
ständigen versuchen die Ursache zu ermitteln.
Zu Anfang der analytischen Arbeit erhält das LUA
von der Lebensmittelkontrolle zumeist eine ge-
öffnete Packung zusammen mit einer kurzen Be-
schreibung des Beschwerdegrundes. Wenn es gut
läuft, ist die Probe nur zum Teil aufgebraucht. Im
günstigsten Fall steht zusätzlich noch eine unge-
öffnete Originalpackung mit möglichst dersel-
ben Loskennzeichnung zur Verfügung. Sie dient als
Vergleichsprobe. Manchmal stammt sie sogar aus
dem Vorrat des Verbrauchers von zuhause. In den
meisten Fällen wird sie aber nachträglich von der
Lebensmittelkontrolle im Ursprungsgeschäft ent-
nommen, vorausgesetzt der Kauf des Produktes
liegt nicht zu lange zurück. Vergleichsproben mit
anderer Loskennzeichnung lassen in der Regel nur
bedingt Rückschlüsse auf die Herstellung der be-
troffenen Beschwerdeprobe zu.
Für die Sachverständigen sind bei der Beurteilung
des Sachverhalts Antworten auf verschiedene Fra-
gen hilfreich: Wann und wo wurde das Produkt ge-
kauft? Wie wurde es zuhause vor und nach dem
Verzehr gelagert? Wann wurde das Produkt zum
ersten Mal geöffnet? War die Verpackung auffällig?
Wer hat das Produkt verzehrt? Wird dieses Produkt
häufiger gekauft? Gab es vorher schon mal Abwei-
chungen zu diesem Produkt? Gibt es Besonderhei-
ten am Tag der festgestellten Abweichung?
Danach geht es ins Labor, und durch analytische
Untersuchungen wird versucht, der Ursache für
die Abweichung auf die Spur zu kommen. Seine
5
Beurteilung übermittelt das LUA an die Lebens-
mittelkontrolle, die als kommunale Vollzugsbe-
hörde dann über die einzuleitenden Maßnahmen
entscheidet.
Beschwerdeprobe Apfelsaft
Ein Verbraucher beschwerte sich über einen Ap-
felsaft aus dem Discounter. Er hatte in mehre-
ren Getränkekartons Fremdkörper in Form von
„Arzneikapseln“ gefunden und klagte außerdem
über eine auffallende Müdigkeit während des Ver-
zehrs. Es handelte sich um einen gängigen, kla-
ren Apfelsaft im Getränkekarton mit einem wie-
derverschließbaren Kunststoffverschluss. Der
Verbraucher hatte ein paar Wochen vorher ei-
nen größeren Vorrat im Discounter gekauft und
den Apfelsaft nach und nach getrunken. Er gab an,
dass der erste Fremdkörper in seinen Mund ge-
langte als er direkt und zügig aus dem Getränke-
karton trank. Ein weiterer Teil des Fremdkörpers
befand sich noch in der Packung. Beide zusammen
ergaben die Form einer zweiteiligen Arzneikapsel.
Laut Verbraucher befanden sich noch in weite-
ren Packungen Fremdkörper, mal in kleinen Stück-
chen, mal in vollständiger Form. Die vollstän-
dige Arzneikapsel hatte der Verbraucher in ein
Schraubdeckelglas mit Apfelsaft umgefüllt. Es gab
auch Getränkepackungen ohne Auffälligkeiten.
Zur weiteren Untersuchung bekam das LUA die
Fremdkörper und die leeren aus dem Müll recycel-
ten Verpackungen. Als Vergleich diente eine
neue Probe aus dem Discounter. Sie hat-
te leider
nicht
diesel-
be Los-
kennzeich-
nung. Das war
nicht über-
raschend,
denn üb-
licherwei-
se befinden sich die
Produkte aus einem
Herstellungsposten nur
wenige Tage im Handel.
Die winzigen Restmengen in den Beschwerdepa-
ckungen wurden im LUA mit Kernspinresonanz-
spektroskopie (NMR-Analytik) untersucht. Ergeb-
nis: Es lagen in erheblicher Menge Stoffe vor, die
untypisch für Apfelsaft sind und vermutlich zuge-
setzt wurden. Wann, wie, wo und durch wen die-
se Stoffe in den Apfelsaft gelangt waren, war für
das LUA nicht zu ermitteln. Die Probe wurde als
„inakzeptabel“ für den Menschen und damit als
„nicht sicher“ eingestuft. Weitere Ermittlungen
waren Aufgabe der Polizei. Das im Nachgang bei
der Staatsanwaltschaft eröffnete Verfahren wurde
später eingestellt.
Beschwerdeprobe Cola-Limonade
Ein Verbraucher hatte im Großhandel einen 24er
Mehrwegkasten mit kleinen Glasflaschen (0,33
l) einer brennwertreduzierten Cola-Limonade ge-
kauft. Eine der Flaschen, die er öffnete, hatte ei-
nen ekelerregenden und an Knoblauch erinnern-
den Geruch und Geschmack. Der Verbraucher
kippte den Inhalt der Flasche weg und öffnete we-
nige Tage später eine weitere Flasche. Der Inhalt
stank und schmeckte genauso.
Die chemischen Untersuchungen im LUA ergaben
keine relevanten Unterschiede zwischen der Ver-
braucherbeschwerde, den Vergleichsproben aus
demselben Kasten und den Vergleichsproben aus
dem Einzelhandel. Bei Eingang der Verbraucher-
beschwerde im Labor hatte sich der unangeneh-
me Geruch fast vollständig verflüchtigt. Das LUA
konnte aber dennoch die Beschwerde des Ver-
brauchers nachvollziehen, da eine der acht Ver-
gleichsproben di-
rekt nach
dem Öff-
nen stark
nach Röst-
zwiebeln
roch. Auch die-
ses Fehlaroma ver-
schwand nach mehr-
stündigem Stehenlassen.
Die Probe wurde beurteilt
als „für den Verzehr durch
den Menschen ungeeignet“
und beanstandet als „nicht
sicher“.
Verursacht werden solche geruchlich wahr-
nehmbaren Verunreinigungen häufig durch un-
erwünschte Schwefelverbindungen in nur sehr
geringen Konzentrationen. Sie sind zumeist ana-
lytisch schwer zu bestimmen. Ihr Eintragsweg ist
am ehesten in der Abfüllung zu suchen, z.B. durch
unvollständig gereinigte Mehrwegflaschen, un-
saubere Verschlüsse oder möglicherweise durch
die Verwendung von verunreinigtem Kohlendi-
oxid. Hier ist dann eine Kontrolle und Recherche
vor Ort empfehlenswert.wie Schwäche, Herzrasen, Schwindel und Unwohl-
sein erlitten zu haben. Ein Arzt wurde nicht kon-
sultiert. Ein weiterer Verbraucher hatte zur sel-
ben Zeit eine andere Flasche Bier aus demselben
Bierkasten getrunken und keinerlei Symptome ge-
zeigt. Der Beschwerdeführer vermutete daher eine
Manipulation der Bierflasche mit Betäubungsmit-
teln wie z.B. KO-Tropfen. Die restliche Menge Bier
habe er im Kühlschrank aufbewahrt. Der Kasten
des Markenbieres war vom Verbraucher im örtli-
chen Lebensmittel-Einzelhandel gekauft worden.
Beschwerdeprobe Bier 1
In diesem Fall beschwerte sich ein Verbraucher
über eine Bier-Eigenmarke eines Discounters. Er
hatte Rostablagerungen am Flaschenrand meh-
rerer Glasflaschen und Kronkorken festgestellt.
Die Probenentnahme erfolgte vor Ort beim Ver-
braucher. Der damit beauftragte Lebensmittel-
kontrolleur beschrieb die Lagerung im Keller als
trocken und kühl. Zur Begutachtung erhielt das
LUA als Beschwerdeprobe die Verpackung von
zwei bereits geöffneten und entleerten Bierfla-
schen. Als Vergleich entnahm der Lebensmittel-
kontrolleur aus dem Kellervorrat zwei original
verschlossene Bierflaschen.Erst ungefähr eine Woche nach dem Vorfall erhielt
das LUA die geöffnete, dreiviertel volle Beschwer-
deprobe sowie zwei ungeöffnete Bierflaschen als
Vergleich. Sie waren zwar aus demselben Bierkas-
ten, stammten aber aus einem anderen Herstel-
lungsposten. Zusätzlich konnte der Lebensmit-
telkontrolleur aus dem Einzelhandelsmarkt noch
eine Probe mit derselben Losnummer entnehmen.
Ergebnis der Überprüfungen: Die Beschwerde war
an allen vier Verpackungen ebenfalls nachvollzieh-
bar. Die Ausprägung der Rostablagerungen war
aber abhängig vom Zeitpunkt des Öffnens. Die
noch originalverschlossenen Bierflaschen zeig-
ten lediglich geringfügige Rostspuren am äuße-
ren Rand der Kronkorken. Ein Kontakt mit dem
Flascheninhalt ließ sich nicht herleiten. Auch die
chemischen und sensorischen Untersuchungen
der originalverschlossenen Proben waren unauf-
fällig. Eine Beeinflussung der Qualität des Bie-
res durch die offensichtlich mindere Qualität der
Kronkorken war auszuschließen. Die Proben wur-
den nicht beanstandet.
Beschwerdeprobe Bier 2
Umgekehrt zur üblichen Verfahrensweise gab es in
diesem Fall zuerst eine Anzeige bei der Polizei: Ein
Verbraucher gab an, nach dem Verzehr weniger
Schlucke Bier erhebliche Kreislaufbeschwerden
Unter KO-Tropfen versteht man die als Partydroge
bekannt gewordene Substanz „gamma-Hydroxy-
buttersäure“, kurz GBH genannt. Sie ist aber nach
der Einnahme nur in einem eng begrenzten Zeit-
fenster von etwa einem halben Tag nachweisbar.
Eine entsprechende Untersuchung war daher we-
gen der verstrichenen Zeit nicht mehr sinnvoll.
Analytisch und sensorisch zeigten sich keine re-
levanten Unterschiede zwischen den Proben. Ein
Identitätsabgleich mit der NMR-Analytik war
ebenfalls unauffällig. Die untersuchten chemi-
schen Parameter waren arttypisch für das Be-
schwerdebier. Im Rahmen der Untersuchungen
konnte das LUA keine ursächlichen Rückschlüsse
von der Beschwerdeprobe auf die Symptome des
Verbrauchers ziehen.
Dennoch: Jede Beschwerdeprobe hat ihre Berech-
tigung – auch wenn nicht immer die Abweichung
eindeutig und ursächlich auf ein Lebensmittel zu-
rückzuführen sind.
© Theeradech Sanin /
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Ethylenoxid: Sesam aus Indien
sorgte im LUA für AufregungImmer im Blick:
SchimmelpilzgifteIn Speiseeis und Sahne:
Desinfektionsmittel und Keime
Fast täglich: Seit September 2020 wurden eu-
ropaweit regelmäßig in Sesamsamen aus Indien
Rückstände des Wirkstoffes Ethylenoxid nachge-
wiesen. Folge: Da Ethylenoxid erbgutverändernd
und krebserzeugend ist, darf es bereits seit 30
Jahren EU-weit nicht mehr als Pflanzenschutzmit-
tel (Begasungsmittel) verwendet werden. In der
Folge mussten viele Cracker, Gewürze oder Müs-
lis mit Rückständen von Ethylenoxid bzw. seinem
Abbauprodukt 2-Chlorethanol jenseits der zuläs-
sigen Höchstmenge aus dem Handel genommen
werden.Schimmelpilzgifte (sogenannte Mykotoxine) sind
natürliche, sekundäre Stoffwechselprodukte von
Schimmelpilzen zum Beispiel der Gattungen As-
pergillus, Penicillium oder Fusarium. Je nach Art
des Toxins und der aufgenommenen Menge kön-
nen sie für Menschen nierenschädigend, leber-
schädigend, immunsupressiv, erbgutschädigend
und/oder krebserzeugend wirken oder zu einer
akuten Vergiftung führen. Ihre Analytik gehört
deshalb zur wichtigen Routine im LUA.Speiseeis und Sahne sind aufgrund ihrer Zusam-
mensetzung ein idealer Nährboden für Keime aller
Art. Um ein daraus resultierendes Gesundheitsrisi-
ko auszuschließen, müssen während der Herstel-
lung und Lagerung sehr strenge Kriterien hygieni-
scher Arbeitsweise erfüllt werden. Ob das gelingt,
wird in den Laboren des LUA stichprobenartig
überprüft. In 2020 wurden im LUA 32 Proben lose
verkauftes Speiseeis und 18 Proben aufgeschlage-
ne Sahne auf Desinfektionsmittelrückstände un-
tersucht. Des Weiteren wurden 139 Proben lose
verkauftes Speiseeis und 88 Proben geschlage-
ner Sahne auf Keimgehalte untersucht. Die Pro-
ben wurden vorzugweise bei nicht industriellen
Herstellern in der Gastronomie entnommen (Eis-
cafés etc.).
Allein im LUA wurden 77 Ethylenoxid-Vorgän-
ge bearbeitet, die aus dem europäischen Schnell-
warnsystem oder aus anderen Bundesländern
nach Rheinland-Pfalz gekommen waren. Am
Ende gab es insgesamt 21 Rückrufe von sesam-
haltigen Produkten, von denen 15 auf www.le-
bensmittelwarnung.de eingestellt werden muss-
ten. Das geschieht dann, wenn die betroffenen
Produkte überregional vertrieben werden und
die Verbraucher großflächig informiert werden
müssen. Insgesamt kam es zum Thema Ethylen-
oxid-Rückstände in Sesamsamen zu über 1500
Kommunikationsvorgängen.
Da der ursprüngliche Sesam in mehreren Produk-
ten verarbeitet wurde, ist die Zahl der betroffenen
Produkte deutlich höher als die Zahl der Vorgän-
ge. Die auf www.lebensmittelwarnung.de zu-
rückgerufenen Produkte waren Cracker, Gewür-
ze, Müsli, Backmischungen, Sesampaste, Saucen,
Brotaufstrich, Knäckebrot, Bagel,
Sesamdressing, Sesam-
öl, Nussmischungen,
Feinkostsalat und
Waffeln.
Höchstgehalte für Mykotoxine sind europaweit
in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 sowie er-
gänzend für manche Lebensmittel in der nationa-
len Kontaminanten-Verordnung geregelt. Da noch
nicht für alle relevanten Mykotoxine Grenzwerte
festgelegt sind, dient die Analyse von Lebensmit-
teln auch zur Datensammlung.
Im Jahr 2020 wurden im LUA insgesamt 596 Pro-
ben, darunter unter anderem Getreide und Ge-
treideerzeugnisse, Schalenfrüchte, Erdnüsse, Tro-
ckenobst, Ölsaaten und Gewürze, auf Mykotoxine
analysiert. Dabei konnten vier Höchstgehaltsüber-
schreitungen festgestellt werden: Bei einer Probe
gehackte Haselnüsse sowie zwei Proben getrock-
nete Feigen waren die für Aflatoxine festgelegten
Höchstgehalte überschritten. Bei einer Probe ge-
trocknete Feigen war der Höchstgehalt für Ochra-
toxin A überschritten.
Zudem wurden drei Roggenbrote aufgrund ih-
res Gehaltes an Ergotalkaloiden beanstandet. Er-
gotalkaloide werden traditionell zu den Mykoto-
xinen gezählt und kommen hauptsächlich in den
sogenannten Mutterkörnern, einer Überdaue-
rungsform des Schlauchpilzes Claviceps purpurea
vor. Höchstgehalte für Ergotalkaloide in Getrei-
de und Getreideerzeugnissen gibt es derzeit noch
nicht, daher müssen die Gehalte toxikologisch be-
urteilt werden.
Neben Personalhygiene und gutem Temperatur-
management müssen die Produktionsmaschinen
stets in hygienisch einwandfreiem Zustand sein.
Deshalb kommen bei deren Reinigung in der Re-
gel Desinfektionsmittel zum Einsatz. Diese Des-
infektionsmittel enthalten häufig die quartären
Ammoniumverbindungen (QAV) Didecyldimethy-
lammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkonium-
chlorid (BAC), aber auch Silber. Neben ihrer bio-
ziden Wirkung haben die QAV oberflächenaktive
Eigenschaften und bilden Tensid-Filme auf Kunst-
stoffen und Edelstahl. Die nach der Reinigung
notwendige Entfernung der Tensid-Filme ist nur
mit heißem Trinkwasser möglich. Wird nur kaltes
Trinkwasser verwendet, bleiben QAV-Rückstän-
de auf den Oberflächen zurück und gelangen so in
Lebensmittel.
Gemäß Anhang III der VO (EG) Nr. 396/2005 ist
für DDAC und BAC jeweils ein vorläufiger Rück-
standshöchstgehalt von 0,1 Milligramm pro Ki-
logramm (mg/kg) in allen unverarbeiteten Le-
bensmitteln festgelegt. Dieser wird auch für die
Beurteilung von Speiseeis und Sahne herangezo-
gen, da bei korrekter Anwendung der Desinfekti-
onsmittel höhere Gehalte vermeidbar sind. Der
Höchstgehalt orientiert sich an der technologi-
schen Vermeidbarkeit bezüglich einer Kontaminati-
on mit QAV‘s. Eine Gesundheitsgefahr für die Ver-
braucherinnen und Verbraucher besteht bei den
üblichen Höchstmengenüberschreitungen nicht.
Von den 32 im Jahr 2020 untersuchten Speise-
eisproben enthielten 12 Proben DDAC und/oder
BAC. Bei neun Proben wurden Gehalte oberhalb
0,1 mg/kg festgestellt. Silbergehalte oberhalb der
Bestimmungsgrenze konnten in zwei Proben er-
mittelt werden.
Von den in Gastronomiebetrieben entnommenen
18 Proben aufgeschlagener Sahne enthielten 5 Pro-
ben DDAC und/oder BAC. Bei zwei dieser Proben
lag der Gehalt oberhalb von 0,1 mg/kg.
Die hier dargestellten Ergebnisse zeigen eine in vie-
len Fällen nur mangelhafte Entfernung von Desin-
fektionsmittelrückständen bei handwerklich herge-
stelltem Speiseeis und aufgeschlagener Sahne.
Immer wieder Keime in Eis und Sahne
Die Keimbelastung bei Speiseeis und insbesonde-
re bei geschlagener Sahne ist unvermindert hoch
und resultiert in vielen Beanstandungen. Zur Be-
urteilung werden die Richt- und Warnwerte der
Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikro-
biologie, die sogenannten DGHM-Werte heran-
gezogen. 13 Prozent der untersuchten Eisproben
mussten aufgrund zu hoher Keimzahlen und ei-
nem Überschreiten der Warnwerte beanstandet
werden, hier fanden sich insbesondere Enterobak-
terien und Bacillus cereus.
Bei aufgeschlagener Sahne aus Sahnemaschinen
war die Zahl der Verstöße noch höher, rund 38
Prozent aller untersuchten Proben mussten be-
anstandet werden. Hier dominierten die Entero-
bakterien, allgemein ein Indikator für schlechte
Hygiene. Dies muss aber nicht zwingend in man-
gelnder Personalhygiene begründet sein, in ers-
ter Linie ist hier eine mangelhafte Reinigung der
Sahnemaschine die Ursache. Da diese Problematik
sich bereits in der Vergangenheit zeigte, werden
Speiseeis und aufgeschlagene Sahne nicht indus-
trieller Hersteller wohl auch in der Zukunft eine
hohe Überwachungsrelevanz behalten.
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