Die Wahrnehmung von Natur und Landschaft ist nicht nur auf einzelne Strukturen wie Berge und Täler zurückzuführen, sondern spiegelt sich in einem ganzeinheitlichen Landschaftsbild wieder. Je nach der ästhetischen Ausprägung können so die menschlichen Bedürfnisse nach Schönheit, Heimat und Erholung erfüllt werden. Landschaftsbildprägende Elemente wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell oftmals überprägt, vereinheitlicht oder sogar beseitigt. Die Landschaftsbildbewertung in Nordrhein-Westfalen zielt u.a. darauf ab wertvol-le und auch weniger wertvolle Bereiche zu identifizieren und die langfristig zu schützen, zu erhalten sowie leitbildgerecht zu verbessern. Die Bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild erfolgt an anhand seiner charakteristischen Kriterien „Eigenart“, „Vielfalt“ und „Schönheit“, deren Schutz, Entwicklung und Wiederherstellung in § 1 Bundesnaturschutzgesetz verankert ist. Gleichzeitig ist die Bewertung des Landschaftsbildes fester Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 8 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Grundlage bildet das Maß der Übereinstimmung des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand, das heißt der reale Zustand verglichen mit dem Leitbild. Im Ergebnis entsteht durch die standardisierte Methode eine landesweite Bewertung, welche sich in die vier Wertstufen sehr hoch (herausragen-de Bedeutung), hoch (besondere Bedeutung) mittel und sehr gering/gering untergliedert.
Das Projekt "Grundlagen und Methoden zur Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes / Vielfalt, Eigenart und Schoenheit von Natur und Landschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Abteilung 2 Naturschutz durchgeführt. Ziel ist es, methodische Hilfen fuer Erfassung und Bewertung der Vielfalt, Eigenart und Schoenheit von Natur und Landschaft/des Landschaftsbildes im Rahmen von Naturschutz und Landschaftspflege zu entwickeln. Auf der Basis einer Begriffsklaerung werden die Ziele fuer das Landschaftsbild im besiedelten und unbesiedelten Bereich formuliert. Das zentrale Ziel der Eigenart wird durch die Indikatoren Vielfalt, Naturwirkung/Natuerlichkeit und historische Kontinuitaet beschrieben und operationalisiert. Ein weiteres Ziel ist die Freiheit von stoerenden Geraeuschen, Geruechen und visuellen Beeintraechtigungen. Es werden Vorschlaege fuer die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes in der Landschaftsplanung und im Rahmen der Eingriffsregelung und der Umweltvertraeglichkeitspruefung gemacht.