Im Kreisgebiet wird die Jagd in 82 Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
Grenzen der Hegeringe im Landkreis Diepholz
Grenzen der jagdfreien Sonderflächen im Landkreis Diepholz
Grenzen der Jagdreviere in den Forstgebieten (Waldgebieten) auf den Flächen der Niedersächsischen Forstämter im Landkreis Diepholz
Grenzen der Gemeinschaftsjagden im Landkreis Diepholz
Grenzen der Jagdreviere auf den Flächen der Niedersächsischen Forstämter im Landkreis Diepholz
dargestellt sind die Eigenjagdbezirke in der Stadt Hamm
Grenzen der Revierförstereien im Landkreis Diepholz
Grenzen der Damwildhegegemeinschaften im Landkreis Diepholz