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Dünnschicht-Analytik für 'next generation'-Solarzelltechnologien zum Schutz des geistigen Eigentums für deutsche und europäische Marktteilnehmer - Passivierung und Ladungsträgertransport von selektiven Kontakten, Teilvorhaben: Passivierung und Ladungsträgertransport von selektiven Kontakten

Dünnschicht-Analytik für 'next generation'-Solarzelltechnologien zum Schutz des geistigen Eigentums für deutsche und europäische Marktteilnehmer - Passivierung und Ladungsträgertransport von selektiven Kontakten, Teilvorhaben: Funktionale und mikrostrukturelle Charakterisierung

Dünnschicht-Analytik für 'next generation'-Solarzelltechnologien zum Schutz des geistigen Eigentums für deutsche und europäische Marktteilnehmer - Passivierung und Ladungsträgertransport von selektiven Kontakten

Schwerpunktprogramm (SPP) 2115: Synergie von Polarimetrischen Radarbeobachtungen und Atmosphärenmodellierung (PROM) - Verschmelzung von Radarpolarimetrie und numerischer Atmosphärenmodellierung für ein verbessertes Verständnis von Wolken- und Niederschlagsprozessen; Polarimetric Radar Observations meet Atmospheric Modelling (PROM) - Fusion of Radar Polarimetry and Numerical Atmospheric ..., Bestimmung der polarimetrischen Signaturen von Eisbildungsprozessen unter kontrollierten Aerosolbedingungen (PolarCAP)

Zahlreiche Prozesse sind an der Entwicklung von Wolkensystemen unter leicht unterkühlten Bedingungen bis zu -10°C beteiligt. Das Zusammenspiel von Thermodynamik, Wasserdampf und Aerosolpartikeln steuert die Verteilung von Flüssigwasser und Eis, die Niederschlagsbildung und die Strahlungseigenschaften. Das Projekt PolarCAP zielt darauf ab, die komplexen Zusammenhänge aufzulösen, indem die Entwicklung der Eisphase unter leicht unterkühlten Bedingungen in einer thermodynamisch und aerosol-kontrollierten natürlichen Umgebung mittels Radarpolarimetrie und Spectral-Bin Modellierung untersucht wird. Zielobjekt der Studie sind flüssigwasserdominierte, unterkühlte stratiforme Wolken, die sich im Winter häufig im Temperaturbereich von -10 bis 0°C über dem Schweizer Plateau bilden. Im Rahmen des externen ERC-Forschungsprojekts CLOUDLAB werden Drohnen eingesetzt, um diese Wolken mit definierten Mengen verschiedener Arten von eisnukleierenden Partikeln, wie Silberjodid oder Snowmax, zu impfen. Die anschließend gebildete Eisphase und die Auflösung der Flüssigphase werden im Rahmen von CLOUDLAB mit Hilfe von In-situ-Messungen und einem Standardsatz von Fernerkundungsinstrumenten wie Lidar und LDR-Wolkenradar charakterisiert. Konkretes Ziel von CLOUDLAB ist, die 1- und 2-Momenten-Parametrisierungen der Eisphase des Wettervorhersagemodells ICON zu verbessern. PolarCAP wird mit dem CLOUDLAB-Projekt zusammenarbeiten, um diesen einzigartigen Datensatz durch die Anwendung modernster polarimetrischer Radar- und Lidar-basierter Fernerkundungstechniken zur Bestimmung der mikrophysikalischen Eigenschaften von Wolken sowie durch die Anwendung wolkenauflösender Spektral-Bin Modellierung zu verbessern und zu nutzen. Synergistische, mehrwellenlängen- und polarimetrische bodengebundene Fernerkundung mit scannendem Radar und Lidar wird eingesetzt, um den Übergang von unterkühlten flüssigen stratiformen Wolken in Mischphasenwolken zu beobachten. Begleitet von wolkenauflösenden Modellsimulationen und Radar-Forward-Operatoren wird PolarCAP die Entwicklung und die beteiligten mikrophysikalischen Prozesse zwischen -10 und 0°C erfassen. Die kombinierten Beobachtungen werden neue Erkenntnisse über das Zusammenspiel von Kontakt- und Immersionsgefrieren, sekundärer Eisbildung und Eisvervielfachung liefern, indem Wolken in verschiedenen Temperaturregimen untersucht werden, von denen angenommen wird, dass sie entweder von spezifischen Eisphasenprozessen beeinflusst bzw. unbeeinflusst sind. PolarCAP wird das derzeitige Verständnis wolkenmikrophysikalischer Prozesse und deren Darstellung in atmosphärischen Modellen herausfordern und die wolkenauflösende Modellierung und deren Kopplung an Radarvorwärtsoperatoren vorantreiben. Insgesamt wird PolarCAP Fortschritte in unseren Fähigkeiten erzielen, die Effizienz verschiedener eisbildender Substanzen besser einschätzen zu können und die Zeitskalen von mikrophysikalischen Prozessen und dem Lebenszyklus von Stratusbewölkung zu verknüpfen.

Sonderforschungsbereich Transregio 165 (SFB TRR): Wellen, Wolken, Wetter; Waves to Weather - A Transregional Collaborative Research Center, Sonderforschungsbereich Transregio 165 (SFB TRR): Wellen, Wolken, Wetter; Waves to Weather - A Transregional Collaborative Research Center

Die Fähigkeit, das Wetter bis über eine Woche hinaus vorhersagen zu können, erspart unserer Gesellschaft jährlich Kosten in Milliardenhöhe und trägt entscheidend zum Schutz von Leben und Eigentum bei. Die zunehmende Leistungsfähigkeit unserer Computersysteme und neuartige Beobachtungen haben über die Jahre hinweg zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Wettervorhersagequalität geführt. Dennoch kommt es immer noch gelegentlich zu erheblichen Fehlvorhersagen. Dies ist nicht allein auf Defizite in den Vorhersagemethoden zurückzuführen - in einem chaotischen System wie der Atmosphäre gibt es Wettersituationen, die per se schwer vorherzusagen sind. Die gegenwärtige Herausforderung ist daher die Vorhersagbarkeit und insbesondere deren Grenzen, abhängig von der jeweiligen Wettersituation, zu identifizieren um eine bestmögliche Vorhersage bereitstellen zu können. Der TRR 165 wird sich dieser Herausforderung stellen und hat sich zum Ziel gesetzt, durch die Beantwortung der zugrunde liegenden wissenschaftlichen Fragestellungen einer neuen Generation von Wettervorhersagesystemen den Weg zu ebnen. Die wichtigsten Ursachen für verbleibende Unsicherheiten in der derzeitigen numerischen Wettervorhersage sind: A das schnelle Wachstum von Fehlern, die durch nicht oder unzureichend dargestellte physikalische Prozesse wie Konvektion oder Mischung in der Grenzschicht entstehen und letztlich zu Veränderungen der Wellen auf synoptischer Skala führen können, B unser begrenztes Verständnis der physikalischen Prozesse in Wolken und C der relative Einfluss lokaler Faktoren und synoptisch-skaliger Wellen auf das Wetter und dessen Vorhersagbarkeit. Im Rahmen von 'Wellen, Wolken, Wetter' werden diese drei Fragestellungen gemeinsam von Experten der Disziplinen Atmosphärendynamik, Wolkenphysik, Statistik, Inverse Methoden und Visualisierung bearbeitet. Dabei wird TRR 165 eine Vielzahl von Methoden anwenden und neu entwickeln, wie etwa numerische Modelle mit detaillierter Darstellung von Wolkenprozessen und Aerosolen, aber auch Ensemblevorhersagen mit hochentwickelten statistischen Nachbearbeitungsverfahren zur mathematischen Beschreibung der Unsicherheit nutzen. Die zusätzliche Entwicklung neuer, interaktiver Visualisierungsmethoden erlaubt eine rasche und intuitive Erfassung komplexer Informationen, die in Ensemblevorhersagen sowohl zu den Ursachen als auch zur Entwicklung der Unsicherheit meteorologischer Strukturen enthalten sind. Die Gesamtziele von 'Wellen, Wolken, Wetter' sind nur durch die Zusammenführung der Expertise von drei renommierten Forschungsstandorten zu erreichen: München mit der LMU, der TUM, dem DLR; Mainz mit der JGU; und Karlsruhe mit dem KIT. Zudem wird im Rahmen dieses Konsortiums ein innovatives Programm geschaffen, das die Entwicklung von Nachwuchswissenschaftlern im Rahmen eines etablierten Netzwerks erfahrener Wissenschaftler fördern und die Chancengleichheit auf allen Karriereniveaus in den beteiligten Disziplinen verbessern soll.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen §  1 Anwendungsbereich §  2 Begriffsbestimmungen §  3 Grundsätze für Umweltprüfungen Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung §  4 Umweltverträglichkeitsprüfung §  5 Feststellung der UVP-Pflicht §  6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben §  7 Vorprüfung bei Neuvorhaben §  8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko §  9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 § 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau § 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen § 16 UVP-Bericht § 17 Beteiligung anderer Behörden § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 24 Zusammenfassende Darstellung § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids § 28 Überwachung Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde § 32 Verbundene Prüfverfahren Teil 3 Strategische Umweltprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung § 33 Strategische Umweltprüfung § 34 Feststellung der SUP-Pflicht § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens § 40 Umweltbericht § 41 Beteiligung anderer Behörden § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms § 45 Überwachung § 46 Verbundene Prüfverfahren Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 57 Übermittlung des Bescheids § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns § 68 Überwachung § 69 Bußgeldvorschriften Teil 7 Schlussvorschriften § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission § 74 Übergangsvorschrift Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6

Hochwasser in Berlin

Aktuelle Hochwasserinformation Was ist Hochwasser? Hochwassersituation in Berlin Hochwasservorsorge Maßnahmen Ihre Vorsorgemaßnahmen Über die Hochwassersituation in Spree und Havel können Sie sich auf den Seiten des Landes Brandenburg informieren. Hochwasserschutz Hochwasserinformationen im Wasserportal Berlin Nach Gesetz ist Hochwasser „(…) eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer (…). Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.“ Hochwasser kann somit auch durch Starkregen verursacht werden. Fachlich wird zwischen Überflutungen (pluviale Hochwasser) und Überschwemmungen (fluviale Hochwasser) unterschieden. Überflutungen (pluviale Ereignisse) entstehen, wenn Starkregen vor allem in urbanen Gebieten zu einer schnellen Wasseransammlung führt. Dies kann die Kapazitäten des Kanalsystems und der Entwässerungsinfrastruktur überschreiten und zu Überflutungen führen, die auch abseits von Flüssen und Bächen auftreten. Abweichend von der gesetzlichen Definition umfasst die Definition der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA-A 118) Überflutungen auch Situationen, in denen Wasser aus einem Entwässerungssystem austritt und dadurch Schäden oder erhebliche Funktionsstörungen verursacht. Diese Art der Überflutung betrifft vor allem städtische Gebiete, in denen ein hoher Versiegelungsgrad (vgl. Umweltatlaskarte Versiegelung ) eine natürliche Versickerung des Wassers behindert. Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen finden Sie im Umweltatlas . Überschwemmungen (fluviale Ereignisse) entstehen, wenn Flüsse aufgrund anhaltender Niederschläge, Starkregenereignisse oder Schneeschmelze überlastet sind und über die Ufer treten. Eine detaillierte Beschreibung zu Hochwasser und Überschwemmungen findet sich im Umweltatlas . Mehr Information zum Thema Überflutung und Starkregen In Berlin können Hochwasser durch starke oder langanhaltende Niederschläge entstehen. Je nach Regenereignis unterscheiden sich die Hochwasserwellen. Starkniederschläge sind häufig in den Sommermonaten als Folge von Gewitterfronten zu beobachten. Sie weisen die größten Niederschlagintensitäten auf, sind räumlich begrenzt und haben eine relativ kurze Dauer. Starkniederschläge sind Hauptursache für schnell ansteigende Hochwasserwellen, wie z.B. an der Panke, können aber auch berlinweit zu Überflutungen führen. Durch den hohen Versiegelungsgrad in der Stadt wird die Bildung eines derartigen Hochwassers deutlich beschleunigt. Durch hohe Niederschläge ausgelöste Flusshochwasser ereigneten sich zum Beispiel am 30.07.2011 an der Erpe in Berlin-Köpenick, in der Nacht vom 21. zum 22.08.2012 sowie am 27.07.2016 an der Panke – Land unter an der Panke . Langanhaltende Niederschläge in größeren Einzugsgebietsflächen sind Hauptursache für Hochwasser am Tegeler Fließ, der Müggelspree und Havel. Derartige Hochwasserwellen laufen in den betroffenen Gewässern deutlich flacher ab, halten sich aber relativ länger. Hochwasservorsorge ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Deshalb fordert das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG), neben zentralen Maßnahmen zum Hochwasserschutz, jeden Einzelnen auf sich und sein Eigentum vor Hochwasserfolgen zu schützen: Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. (§ 5 (2) WHG (2009)) Die Länder sind verpflichtet, Maßnahmen zum vorbeugenden und technischen Hochwasserschutz umzusetzen, wenn diese wirtschaftlich geboten bzw. vertretbar und räumlich integrierbar sind. Einem Hochwasser kann durch Wasserrückhalt (Retention) in der Aue vorgebeugt werden. Die Potenziale für den vorbeugenden Hochwasserschutz hängen von verfügbaren Retentionsräumen ab. Die größtmögliche Speicherwirkung von Hochwasserwellen erreichen ausgedehnte Überflutungsauen. Solche Auenbereiche sind jedoch im urbanen Raum nahezu unwiderruflich überformt bzw. werden intensiv genutzt. Deshalb ist es wesentlich, den Wasserrückhalt in der verbleibenden Fläche zu verbessern und vorhandene Rückhalteräume optimal zu nutzen. Auch zentrales und dezentrales Regenwassermanagement sowie verbesserte Prognose- und Frühwarnsysteme sind wichtige Bausteine. Dort, wo es wirtschaftlich geboten und räumlich umsetzbar ist, können technische Maßnahmen zum Hochwasserschutz (z.B. Bau von Deichen) einen wesentlichen Beitrag zur Minimierung von regionalen Hochwasserschäden leisten. In Berlin werden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Rahmen der Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) geplant und umgesetzt (vergleiche z.B. GEK Panke ). Maßnahmen zur Entschärfung der Hochwassersituation, die zugleich auch die Ökologie eines Gewässers fördern, sind z.B. Aufweitungen des Gewässerbettes, Rückhalt in der Aue durch Remäandrierungen. Im urbanen Raum sind diese Möglichkeiten aufgrund der vorhandenen Nutzungen jedoch begrenzt. Für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in Berlin ist letztendlich auch eine aktive Zusammenarbeit zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg erforderlich. Durch den hohen Versiegelungsgrad wird der Oberflächenabfluss stark beschleunigt, so dass die Reaktionszeiten bei der Entstehung von Hochwasser infolge lokaler Starkregenereignisse gering sind. Deshalb sind vor allem dauerhaft wirkende Schutzmaßnahmen im Rahmen der Eigenvorsorge gemäß § 5 (2) WHG in Risikogebieten sinnvoll. Hierzu gehört insbesondere der Schutz von Gebäudeöffnungen gegen eindringendes Wasser (hochgezogene Kellerschächte, Abdichtung von Türen und Fenstern, druckdichte Fenster). Weitere Informationen finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (PDF, 23.1 MB) . Überprüfen Sie zusätzlich, ob Schäden durch Überschwemmungen von Ihrer Gebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt sind. Anbieter einer sogenannten Elementarschadens­versicherung finden Sie auf den Seiten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft .

Neues Rückhaltebecken bei Ermsleben soll Hochwasserschutz an der unteren Selke stärken

Meilenstein zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der unteren Selke im Landkreis Harz: Im Beisein von Umwelt-Staatssekretär Dr. Steffen Eichner hat der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (TSB) am gestrigen Montag auf der Sitzung des Selke-Beirats eine Vorzugsvariante präsentiert, welche die Region vor einem 100-jährigen Hochwasser (HQ100) schützen soll. Umfangreiche fachliche und rechtliche Prüfungen haben ergeben, dass eine Kombination aus Verbesserung des örtlichen Hochwasserschutzes in Meisdorf und Bau eines Rückhaltebeckens bei Ermsleben (beides Ortsteile der Stadt Falkenstein/Harz) die Bedarfe eines effektiven Hochwasserschutzes am besten mit den Anforderungen von Natur-, Arten- und Wasserschutz vereinbaren kann. Um die Menschen vor Ort detailliert und transparent über das Projekt zu informieren und frühzeitig Akzeptanz für das weitere Vorgehen zu schaffen, planen TSB und Umweltministerium für das Frühjahr 2026 eine öffentliche Veranstaltung. Das geplante Hochwasserrückhaltebecken südöstlich von Ermsleben soll auf einer Fläche von rund 59 Hektar Stauraum für rund 1,4 Millionen Kubikmeter Wasser bieten. Dafür ist der Bau eines ungefähr 670 Meter langen und 13,5 Meter hohen Damms vorgesehen. Dem planerischen Vergleich von verschiedenen möglichen Varianten für einen besseren Hochwasserschutz vorausgegangen waren umfangreiche Untersuchungen wie Baugrunderkundung, Vermessung sowie die Erfassung von Flora und Fauna. Berücksichtigt wurden dabei auch die Ergebnisse des intensiven Dialogs von Fachbehörden mit Gemeinden, Landwirtschaft und Verbänden im Rahmen des „Selke-Dialogs“. Eichner betonte: „Der Schutz von Leben und Eigentum vor Hochwasser hat für uns Priorität; er ist aber oftmals auch mit Beeinträchtigungen verbunden. Nach intensiven Prüfungen hat der Talsperrenbetrieb nun eine Vorzugsvariante zur Stärkung des Hochwasserschutzes an der unteren Selke erarbeitet, mit der hoffentlich die allermeisten Menschen in der Region gut leben können. Jetzt kommt es darauf an, Akzeptanz für diese Lösung zu schaffen und endlich die Weichen für eine verlässliche Umsetzung zu stellen. Denn nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser.“ Gemeinsam mit dem Hochwasserrückhaltebecken nahe des Harzgeröder Ortsteils Straßberg (Landkreis Harz), dessen Errichtung 2026 starten soll, entsteht damit ein weiterer zentraler Baustein im Gesamtkonzept für einen modernen und wirkungsvollen Hochwasserschutz an der Selke. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Präventiver Hochwasserschutz: Biber- und Nutriabauten auf der Spur

Landkreis Oldenburg - Ab dem 14. September wird sich auf der gehobenen Hunte oberhalb des Wasserkraftwerks Oldenburg ein unvertrautes Bild zeigen: Der übliche Stauwasserstand der gehobenen Hunte von fünf Metern wird vorübergehend um etwa 100 Zentimeter abgesenkt. Hintergrund der ungewöhnlichen Maßnahme ist die Suche nach möglichen Biber- und Nutriabauten durch ein Team bestehend aus dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Hunte-Wasseracht und dem Diplom-Biologen und Biberexperten Herrn Stefan Ramme. Baue von Biber und Nutria in den Deichen stellen eine Gefahr für deren Standsicherheit dar. Ab dem 14. September wird sich auf der gehobenen Hunte oberhalb des Wasserkraftwerks Oldenburg ein unvertrautes Bild zeigen: Der übliche Stauwasserstand der gehobenen Hunte von fünf Metern wird vorübergehend um etwa 100 Zentimeter abgesenkt. Hintergrund der ungewöhnlichen Maßnahme ist die Suche nach möglichen Biber- und Nutriabauten durch ein Team bestehend aus dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Hunte-Wasseracht und dem Diplom-Biologen und Biberexperten Herrn Stefan Ramme. Baue von Biber und Nutria in den Deichen stellen eine Gefahr für deren Standsicherheit dar. „Die Absenkung macht sich im gesamten eingedeichten Verlauf der gehobenen Hunte bis zur Kampbruchbrücke in der Gemeinde Hatten bemerkbar.“, erklärt Hergen Oetken, Aufgabenbereichsleiter des NLWKN in der Betriebsstelle Brake-Oldenburg. „Dort beträgt die Absenkung jedoch nur wenige Zentimeter, während sie in Wardenburg noch ungefähr 80 Zentimeter beträgt.“ Die Eingänge zu den gesuchten Bauten liegen unterhalb der Wasserlinie und können daher beim Normalwasserstand in der Hunte in der Regel nicht erkannt werden. Erst wenn es im Deichkörper zu Absackungen käme, würden mögliche Gefahrenquellen äußerlich sichtbar werden. Besonders bei Hochwasserlagen mit entsprechend hohen Wasserständen und Fließgeschwindigkeiten können vorhandene Bauten schnell weiter ausgespült werden – eine ernste Bedrohung für die Standsicherheit eines betroffenen Deichabschnitts. Die Erkundung erfolgt mit einem Boot von der Wasserseite aus und wird rund drei Tage dauern. Im Anschluss an diese Erkundung werden die Uferböschungen der gehobenen Hunte auf mögliche Schäden hin untersucht. Nach Abschluss aller Tätigkeiten wird der Stauwasserstand der gehobenen Hunte am 19. September wieder auf die gewohnte Höhe angestaut. Im September des letzten Jahres wurde erstmalig eine Absenkung des Wasserstandes in der gehobenen Hunte zur Erkundung von Biber- und Nutriabauten mit Erfolg durchgeführt. Auf der etwa zwölf Kilometern langen Gewässerstrecke wurden an insgesamt 41 Stellen Eingänge zu Biberbauen und an 20 Stellen Hinweise auf Nutriabauten festgestellt. Sämtliche Biber- und Nutriabauten, welche eine Gefährdung für die Standsicherheit der Huntedeiche darstellen, konnten rechtzeitig vor der Hochwassersaison verfüllt werden. Dadurch konnte ein wichtiger Beitrag zum Schutz der an die gehobene Hunte angrenzenden Siedlungsbereiche geleistet werden. „Die letztjährige Absenkung zeigt allerdings auch, dass die Erkundung nur eine Momentaufnahme darstellt.“, erläutert Oetken. „In der Zwischenzeit ist es an insgesamt fünf Stellen infolge der Aktivitäten des Bibers zu Einbrüchen im Deichkörper gekommen. Die Biber im Bereich der gehobenen Hunte stellen deshalb eine permanente Gefährdung für die Standsicherheit der Deiche dar.“ Vor dem Hintergrund dieser Gefährdungslage entnehmen der NLWKN und die Hunte-Wasseracht kontinuierlich Weichhölzer wie zum Beispiel Pappeln und Weiden an der gehobenen Hunte. Dadurch wird den Bibern die Nahrungsgrundlage für den Winter entzogen. Mit dieser Vergrämungsmaßnahme soll erreicht werden, dass die Biber den Bereich der gehobenen Hunte auf Dauer verlassen. Enge Abstimmung mit dem Naturschutz erforderlich Enge Abstimmung mit dem Naturschutz erforderlich Das Naturschutzrecht stellt den Biber unter besonderen und strengen Schutz. Nutria dagegen sind eine invasive Art und müssen zurückgedrängt werden. „Bauaktivitäten des Bibers können grundsätzlich einen wichtigen Beitrag für den Naturhaushalt leisten. So bereichern Biber Gewässerlandschaften mit offenen Auen und genügend Abstand zwischen Deichfuß und Ufer. Ein Biberbau in Deichen kann aus Gründen des vorrangigen Hochwasserschutzes jedoch nicht toleriert werden, denn wir dürfen die Menschen an der gehobenen Hunte nicht gefährden", unterstreicht Oetken. Das mit einem möglichen Deichbruch verbundene Risiko ist an der gehobenen Hunte besonders groß, weil dessen Stauwasserstand in Teilen bis zu 2,50 m über dem angrenzenden Ge-lände liegt. Ein Bruch des Deiches hätte fatale Folgen und wäre mit enormen Schäden verbunden, betont Hergen Oetken: „Auch mit zeitlichem Abstand ist das Winterhochwasser im Jahres-wechsel 2023/24 und die damit verbundenen Bilder von Sandsäcken und mobilen Hochwasserschutzeinrichtungen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern sicherlich noch präsent. Sie wissen um die Notwendigkeit von sicheren Deichen zum Schutze ihres Eigentums. Wir werden auch regelmäßig über mögliche Baue von Bibern beziehungsweise Nutria informiert. Dafür bin ich sehr dankbar, da wir dann eventuelle vorhandene Gefahrenquellen umgehend beseitigen können. Zusätzlich zu den von uns durchgeführten regelmäßigen Kontrollen kann damit die Sicherheit erhöht werden.“, so Oetken. Die Absenkung des Stauwasserstandes ist im Vorfeld mit den zuständigen Behörden der Stadt Oldenburg und des Landkreises Oldenburg, dem LAVES und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung abgestimmt worden. Die Wassersportvereine an der gehobenen Hunte sowie die Anbieter von Kanutouren sind ebenfalls informiert und passen ihre Aktivitäten der ungewohnten Situation an. In Höhe der Ein- und Ausstiegsstelle für Kanus unterhalb der Astruper Brücke ist während der Dauer der Maßnahme eine Absperrleine gespannt, nur bis dort kann die gehobene Hunte während der Erkundungen befahren werden.

NRW-Flächenampel - Vorschlag für ein Planungs- und Informationsinstrument zur Reduktion der Flächeninanspruchnahme

Angesichts der in den vergangenen Jahren nur leicht gesunkenen Flächeninanspruchnahme wird schon seit längerem über weitergehende Instrumente einer flächensparsamen Siedlungsentwicklung diskutiert. In einer ersten Stufe wurde in NRW ein digitales Planungs- und Informationsinstrument entwickelt, mit dem kommunale Siedlungsvorhaben bezüglich ihres Beitrags zur Erreichung der Ziele einer flächensparsamen und integrierten Siedlungsentwicklung geprüft werden können. Angesichts der in den vergangenen Jahren nur leicht gesunkenen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist die Erreichung der Flächensparziele von Bund und Ländern mit dem derzeitigen instrumentellen Handlungsrahmen der Raumordnungs- und Stadtentwicklungspolitik eher unwahrscheinlich. Daher wird schon seit längerem über weitergehende Instrumente einer flächensparsamen Siedlungsentwicklung diskutiert. Im Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung wird dazu festgehalten, dass die Nach- und Umnutzung vorhandener Siedlungsflächen „höchste Priorität“ haben müsse und die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten zu prüfen sei. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat die ILS Research vor diesem Hintergrund mit der Frage beauftragt, wie sich ein Flächenhandel in die rechtlichen Regelungen einfügen ließe und in welchem Maße die digitalen Voraussetzungen für ein effektives Handelsregime gegeben sind. In einer ersten Stufe wird in diesem Zusammenhang ein digitales Planungs- und Informationsinstrument entwickelt, mit dem kommunale Siedlungsvorhaben bezüglich ihres Beitrags zur Erreichung der Ziele einer flächensparsamen und integrierten Siedlungsentwicklung geprüft werden können. Die „NRW-Flächenampel“ ist als multikriterielles Bewertungssystem konzipiert, das auf Ebene der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung einsetzbar ist. Sie ergänzt die bisherige ex-post-orientierte Bilanzierungslogik der Flächenpolitik, mit der die in der Vergangenheit realisierte Flächeninanspruchnahme auf Ebene von Gemeinden, Regionen, Bund und Ländern bewertet wird. Die Flächenampel soll vier Bewertungsdimensionen aufweisen: die Lage des Plangebiets im städtebaulichen Innen- und Außenbereich, die Art der Vornutzung, die über den Anteil der versiegelten Fläche zum Ausgangszustand beurteilt wird, die Nutzungseffizienz im Sinne der baulichen Ausnutzung des in Anspruch genommenen Brutto- und Nettobaulands und die Erreichbarkeit, abgebildet über die infrastrukturelle Anbindung des Plangebietes. Die Bewertung mündet in eine Ampelfarbe, wonach die Farbe „grün“ für eine gute Passung der Planung mit den Flächenzielen steht, während die Farbe „rot“ gravierende Zielkonflikte offenlegt. Die Flächenampel ist als automatisiertes Instrument konzipiert, was bedeutet, dass alle erforderlichen Basisinformationen aus X-Planung-kompatiblen Bauleitplänen (bzw. Planentwürfen) sowie aus öffentlich verfügbaren Geobasisdaten extrahiert und verarbeitet werden. Letzteres betrifft die für die fachliche Bewertung der Planungsvorhaben erforderlichen Informationen wie Daten zu Infrastrukturangeboten oder zur Bodenbedeckung. Die Flächenampel soll darüber hinaus auch fachliche Grundlagen für eine mögliche Praxis des Flächenhandels bereitstellen, etwa die Feststellung der Zertifikatspflicht einer städtebaulichen Planung sowie die Bemessung des Umfangs der Zertifikatspflicht. Im Dezember des vergangenen Jahres wurden Zwischenergebnisse des Forschungsvorhabens im Rahmen eines Fachdialogs mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Diese Veranstaltung war in zwei inhaltliche Blöcke strukturiert, wonach zunächst das Instrument der handelbaren Flächenzertifikate diskutiert wurde und anschließend die Konzeption der Flächenampel Gegenstand des Austausches war. Erörtert wurden rechtliche Fragen der Zulässigkeit der Flächenkontingentierung und eines Handels mit Zertifikaten sowie die Ausgestaltungsoptionen eines Flächenhandels, welche den Eigentumsschutz und die kommunale Planungshoheit gewährleisten. Hier wurde auch auf kompetenzrechtliche Aspekte und die denkbaren Modelle der Umsetzung im gesamten Bundesgebiet oder auf Ebene eines einzelnen Bundeslandes eingegangen. Das Projekt endete im Sommer 2023 mit der Vorlage von Handlungsempfehlungen an Politik und Verwaltung. Angesichts der in den vergangenen Jahren nur leicht gesunkenen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist die Erreichung der Flächensparziele von Bund und Ländern mit dem derzeitigen instrumentellen Handlungsrahmen der Raumordnungs- und Stadtentwicklungspolitik eher unwahrscheinlich. Daher wird schon seit längerem über weitergehende Instrumente einer flächensparsamen Siedlungsentwicklung diskutiert. Im Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung wird dazu festgehalten, dass die Nach- und Umnutzung vorhandener Siedlungsflächen „höchste Priorität“ haben müsse und die Einführung eines Handels mit Flächenzertifikaten zu prüfen sei. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat die ILS Research vor diesem Hintergrund mit der Frage beauftragt, wie sich ein Flächenhandel in die rechtlichen Regelungen einfügen ließe und in welchem Maße die digitalen Voraussetzungen für ein effektives Handelsregime gegeben sind. In einer ersten Stufe wird in diesem Zusammenhang ein digitales Planungs- und Informationsinstrument entwickelt, mit dem kommunale Siedlungsvorhaben bezüglich ihres Beitrags zur Erreichung der Ziele einer flächensparsamen und integrierten Siedlungsentwicklung geprüft werden können. Die „NRW-Flächenampel“ ist als multikriterielles Bewertungssystem konzipiert, das auf Ebene der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung einsetzbar ist. Sie ergänzt die bisherige ex-post-orientierte Bilanzierungslogik der Flächenpolitik, mit der die in der Vergangenheit realisierte Flächeninanspruchnahme auf Ebene von Gemeinden, Regionen, Bund und Ländern bewertet wird. Die Flächenampel soll vier Bewertungsdimensionen aufweisen: Die Bewertung mündet in eine Ampelfarbe, wonach die Farbe „grün“ für eine gute Passung der Planung mit den Flächenzielen steht, während die Farbe „rot“ gravierende Zielkonflikte offenlegt. Die Flächenampel ist als automatisiertes Instrument konzipiert, was bedeutet, dass alle erforderlichen Basisinformationen aus X-Planung-kompatiblen Bauleitplänen (bzw. Planentwürfen) sowie aus öffentlich verfügbaren Geobasisdaten extrahiert und verarbeitet werden. Letzteres betrifft die für die fachliche Bewertung der Planungsvorhaben erforderlichen Informationen wie Daten zu Infrastrukturangeboten oder zur Bodenbedeckung. Die Flächenampel soll darüber hinaus auch fachliche Grundlagen für eine mögliche Praxis des Flächenhandels bereitstellen, etwa die Feststellung der Zertifikatspflicht einer städtebaulichen Planung sowie die Bemessung des Umfangs der Zertifikatspflicht. Im Dezember des vergangenen Jahres wurden Zwischenergebnisse des Forschungsvorhabens im Rahmen eines Fachdialogs mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert. Diese Veranstaltung war in zwei inhaltliche Blöcke strukturiert, wonach zunächst das Instrument der handelbaren Flächenzertifikate diskutiert wurde und anschließend die Konzeption der Flächenampel Gegenstand des Austausches war. Erörtert wurden rechtliche Fragen der Zulässigkeit der Flächenkontingentierung und eines Handels mit Zertifikaten sowie die Ausgestaltungsoptionen eines Flächenhandels, welche den Eigentumsschutz und die kommunale Planungshoheit gewährleisten. Hier wurde auch auf kompetenzrechtliche Aspekte und die denkbaren Modelle der Umsetzung im gesamten Bundesgebiet oder auf Ebene eines einzelnen Bundeslandes eingegangen. Das Projekt endete im Sommer 2023 mit der Vorlage von Handlungsempfehlungen an Politik und Verwaltung. www.ils-forschung.de/en/2023/05/nrw-flaechenampel-vorschlag-fuer-ein-planungs-und-informationsinstrument-zur-reduktion-der-flaecheninanspruchnahme/ www.ils-forschung.de/en/2023/05/nrw-flaechenampel-vorschlag-fuer-ein-planungs-und-informationsinstrument-zur-reduktion-der-flaecheninanspruchnahme/

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