Das Projekt "WWF Climate Savers Programm - Reduzierung von Emissionen durch das WWF Climate Savers Programm" wird/wurde gefördert durch: World Wide Fund for Nature International. Es wird/wurde ausgeführt durch: ECOFYS Energieberatung und Handelsgesellschaft mbH.Mehr als dreißig Unternehmen haben durch ihre Teilnahme am WWF Climate Savers Programm in der Zeit von 1999-2011 insgesamt über 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Ecofys im Auftrag des WWF International erstelltes Gutachten. Die eingesparte Menge an Kohlendioxid entspricht damit dem Zweifachen an Emissionen, die jährlich in der Schweiz verursacht werden. Das Gutachten unterstreicht das große Potenzial zur Reduzierung von Emissionen, das sich realisieren ließe, wenn noch mehr Unternehmen sich freiwillige Reduktionsziele setzen würden. Ecofys hat errechnet, dass insgesamt eine Reduktion von über 350 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 möglich wäre. Wenn Konzerne aus den gleichen Wirtschaftssektoren dem Beispiel der aktuellen WWF Climate Savers folgten, könnten bis 2020 500 bis 1000 Millionen Tonnen Emissionen vermieden werden. Dies entspräche in etwa dem jährlichen CO2-Ausstoß Deutschlands. Weitere Informationen zum WWF Climate Savers Programm finden Sie auf: http://wwf.panda.org/what we do/how we work/businesses/climate/climate savers/
Das Projekt "Gesellschaftliche Eigenveranwortung und staatlicher Gewaehrleistungsauftrag im Umweltschutz" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Gießen, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht.An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.
Es war und bleibt weiterhin das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die von hohen Grundwasserständen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Lösungsfindung im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Alternativ zu einer kostenintensiven nachträglichen baulichen Abdichtung des Kellergeschosses, stellen dezentrale Anlagen für eine Gruppe von Gebäuden eine praktikable, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Lösung dar, um das Kellergeschoss vor hohen Grundwasserständen zu schützen. Die Investitionen und Betriebskosten sind überschaubar und es bedarf lediglich der Abstimmung zwischen Betroffenen in der direkten Nachbarschaft. Für die Jahre 2020 und 2021 wurden der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um Pilotprojekte mit anschließender Evaluierung zur Absenkung des Grundwassers mit dezentralen Pumpen durchzuführen. Der zentrale Baustein ist die Finanzierung der Berechnung und Festlegung der Konstruktion von dezentralen Anlagen, also die Planungsleistungen eines geeigneten Ingenieurbüros, für Gebäudegruppen. Dies führt zu einer deutlichen finanziellen Entlastung und einer Vereinfachung der Umsetzung für die Betroffenen. Die detaillierten Planungsleistungen werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach Prüfung des Vorhabens in Absprache mit den Betroffenen an ein erfahrenes Ingenieurbüro vergeben. Ziel ist es den Betroffenen eine „schlüsselfertige“ Planung zu übergeben, sodass der Bau der Anlage unmittelbar im Anschluss an die Übergabe der Planungsunterlagen beauftragt werden kann. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt übernimmt somit einen Großteil der Gesamtkosten und die Betroffenen erhalten eine fachlich hochwertige und vollständige Planungsleistung eines erfahrenen Ingenieurbüros an die Hand. Erste Planungsvorbereitungen zu dezentralen Anlagen Pilotgebiete Fragen und Antworten Die Laufzeitverlängerung der Unterstützungsangebote bietet allen Betroffenen im Blumenviertel auch zukünftig die Möglichkeit, die vom Senat finanzierten Beratungs- und Planungsleistungen wahrzunehmen. Aktuell werden erste Anfragen zu dezentralen Anlagen geprüft und ausgewertet. Im Anschluss werden die relevanten Daten für das Vorhaben gebündelt und es können die Planungsleistungen vergeben werden. Weitere Informationen zu den Randbedingungen der Übernahme der Kosten der Planungsleistungen für dezentrale Anlagen folgen in Kürze. Für Rückfragen sowie bei Interesse an einer dezentralen Anlage zum Schutz vor hohen Grundwasserständen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Fabian Hecht oder Cathrin Dreher. Fabian Hecht E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de Cathrin Dreher E-Mail: cathrin.dreher@senmvku.berlin.de Bild: SenMVKU Pilotgebiet Blumenviertel Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung das sogenannte Blumenviertel in den Neuköllner Ortsteilen Buckow und Rudow als Pilotgebiet mit einer typischen Einfamilienhaus-Bebauung festgelegt. Pilotgebiet Blumenviertel Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Boxhagener Platz Anhand der Umfragen und Modellierungen aus der Konzeptstudie von 2004 wurden die Umfragen und Modellierungen aktualisiert, um Vorschläge für möglichst effiziente, umweltschonende und nachhaltige Maßnahmen als Hilfe zur Selbsthilfe vorstellen zu können. Pilotgebiet Boxhagener Platz Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Mäckeritzwiesen Aufgrund der durch die extremen Starkregenereignisse im Sommer 2017 verursachten Überschwemmungen im Siedlungsgebiet der Mäckeritzwiesen hat die Senatsverwaltung das Gebiet im Rahmen des Runden Tischs Grundwasser als ein Pilotgebiet festgelegt. Pilotgebiet Mäckeritzwiesen Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Gewerbe Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung neben den Pilotgebieten Blumenviertel in Neukölln und Boxhagener Platz in Friedrichshain das Pilotgebiet Gewerbe festgelegt. Pilotgebiet Gewerbe Weitere Informationen Gutachterliche Stellungnahmen Im Nachgang der im Sommer 2017 durchgeführten Umfrage im Blumenviertel zur Bereitschaft der Betroffenen eine neue Brunnenanlage mit dem Ziel der Kellertrockenhaltung in Eigenverantwortung zu planen, zu bauen und zu betreiben, wurden externe Aufträge zur rechtlichen Prüfung vergeben. Gutachterliche Stellungnahmen Weitere Informationen Für einige der folgenden Fragen ergeben sich konkrete Antworten erst im Verlauf des Vorhabens, diese werden daher laufend aktualisiert. WICHTIG: Alle Angaben über Investitions- und Betriebskosten, sowie der Anzahl geplanter Brunnen und der berechneten Fördermengen sind als Richtwerte zu bewerten. Je nach lokaler Geologie, Hydrogeologie, notwendiger Dimensionierung der Anlage, Größe der Gebäude und Grundstücke, Anzahl der Gebäude und Grundstücke und baulicher Gegebenheiten können sich die Einzelpositionen sehr unterscheiden!
Die Planung eines Brunnens oder einer Messstelle muss auf der Grundlage einer bei der Landesgeologie bzw. dem Landesgrundwasserdienst der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuholenden Auskunft über das Grundwasser und über den geologischen Aufbau des Untergrundes erfolgen. Sofern die Wasserbehörde die Errichtung von Grundwassermessstellen im Rahmen eines Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahrens fordert, werden die Messstellen innerhalb des jeweiligen Verfahrens zugelassen. Auf Grund des vergleichbaren Gefährdungspotenzials für das Grundwasser müssen bei der Errichtung eines Brunnens oder einer Messstelle die gleichhohen Anforderungen sowohl bei den Bohrarbeiten als auch beim Ausbau eingehalten werden. Da die Errichtung eines Brunnens immer zum Zweck einer Grundwasserentnahme erfolgt, ist dafür bei der Wasserbehörde ein Antrag zu stellen. Mit der Zulassung wird insbesondere eine geophysikalische Vermessung der Bohrung vor deren Ausbau, eine vollständige Abdichtung des Ringraumes gegenüber bindigen, wassersperrenden Schichten sowie ein Nachweis der exakten Lage dieser Abdichtungen und der Nachweis der Dichtigkeit der Aufsatzrohre gefordert. Tiefe Bohrungen (Bohrungen ≥ 100 m Tiefe) sind in Berlin grundsätzlich möglich. Für diese Bohrungen, für deren Erschließung und für die Förderung von Grundwasser ist ein bergrechtliches Verfahren erforderlich. Für das Land Berlin wird dieses Verfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, durchgeführt, woran die Wasserbehörde vom Bergamt beteiligt wird. Ab dem 01.09.2014 ist bei anzeigepflichtigen Gartenbrunnen bis zu einer Tiefe von 15 m durch den Bauherrn oder seinen bevollmächtigten Antragsteller selbständig in Eigenverantwortung bei dem Fachbereich Umwelt des jeweils zuständigen Bezirksamtes eine Auskunft und Bewertung zur Altlastensituation einzuholen. Sollte eine Klärung der Altlastensituation nicht erfolgen und es kommt zu schädlichen Veränderungen im Untergrund, ist der Antragsteller nach dem Umweltschadensgesetz haftbar. Nach Prüfung der eingereichten Anzeigeunterlagen erfolgt keine schriftliche Bestätigung der Anzeige mehr. Wird die Maßnahme nicht innerhalb eines Monats untersagt oder werden innerhalb dieser Frist Bedingungen und Auflagen nicht festgesetzt, so darf sie in der angezeigten Weise durchgeführt werden. Es werden bei der Wasserbehörde keine Gebühren mehr erhoben. Gegebenenfalls fallen beim zuständigen Umweltamt Gebühren an. Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung Merkblatt Brunnen zur Gartenbewässerung Die öffentliche Wasserversorgung wird über im Stadtgebiet verteilte Wasserwerke sichergestellt, in denen gefördertes Grundwasser mit einfachen technischen Mitteln – naturnah aufbereitet wird. Eine private Wasserversorgung aus dem Grundwasser für Haushalte, Industrie und Gewerbe ist generell überall dort möglich, wo keine Verbotstatbestände (z.B. in Wasserschutzgebieten ) vorliegen, ein für die Nutzung ausreichend leistungsfähiger Grundwasserleiter zur Verfügung steht und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine Grundwasserförderung erfordert immer die vorherige Errichtung eines Brunnens, so dass mit dem Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung gleichzeitig der Bau des Brunnens bei der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen ist.
Ministerpräsident Alexander Schweitzer hat in seiner ersten Regierungserklärung am 18. September 2024 ein kommunales Förderprogramm in Umfang von 200 Millionen Euro für Kommunen angekündigt, die mit schwierigeren Rahmenbedingungen umgehen müssen als die meisten Kommunen in Rheinland-Pfalz. Ziel des Programmes ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern und nachhaltig zu stärken. Heute hat das Parlament den Gesetzentwurf für das Regionale Zukunftsprogramm beschlossen. „Mir ist wichtig, dass wir unsere politischen Ideen schnell umsetzen können. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss setzen wir in unserem Förderprogramm um, was ich im September angekündigt habe und wir bereits im Doppelhaushalt finanziell abgesichert haben. Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm gehen wir neue Wege: Mehr Eigenverantwortung für die Kommunen, größere Entscheidungsspielräume und ein schlankes, effektives Verfahren - ein Programm, das den Forderungen der Kommunen und dem Ziel des Bürokratieabbaus gerecht wird und gezielt die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz stärkt“, sagte Ministerpräsident Alexander Schweitzer. Das Zukunftsprogramm wird nun am 1. März 2025 starten. Ab diesem Zeitpunkt können fünf Landkreise, zwei Städte und insgesamt 62 Verbandsgemeinden, die innerhalb der Gebietskulisse liegen, ihre Anträge stellen. Gefördert werden Projekte, die Strukturdefizite abbauen, die wirtschaftliche Entwicklung ankurbeln, eine klimagerechte Infrastruktur weiterentwickeln und den sozialen Zusammenhalt stärken. Eine Positivliste dient als Orientierungshilfe für die Auswahl der Maßnahmen. Die Vielfalt der Maßnahmen erstreckt sich über die Zuständigkeit von drei Ministerien: dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität und dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Die Besonderheiten des Programms umfassen unter anderem: 100-prozentige Vorauszahlung: Mit Rechtskraft des Bewilligungsbescheides werden die Fördermittel vollständig vorab ausgezahlt – die Kommune hat 36 Monate Zeit, die bewilligten Maßnahmen umzusetzen. Förderung von Personalausgaben: Auch zusätzlich entstehende Personalausgaben im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen können als nicht-investive Ausgaben gefördert werden. Flexibler Mitteleinsatz: Bis zu 25 Prozent der Zuwendung dürfen für nicht-investive Maßnahmen verwendet werden. Kombinierbarkeit: Eine Zusammenlegung mit anderen Förderprogrammen des Landes ist möglich, sofern noch keine Bewilligung vorliegt und die Förderung 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nicht übersteigt. „Die Maßnahmen aus Kapitel I der Positivliste tragen dazu bei, zahlreiche Standortfaktoren nachhaltig zu verbessern. Unser Haus unterstützt insbesondere Initiativen, die die kommunale Infrastruktur, multifunktionale Einrichtungen, soziale Treffpunkte, den Sport und das Ehrenamt stärken. Damit wird die Attraktivität der antragsberechtigten Kommunen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger deutlich erhöht“, betonte Innenminister Michael Ebling die wegweisende Ausrichtung des Programms. „In Kapitel II bieten wir eine breite Auswahl, die Menschen mit Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu schützen und die Lebensqualität damit vor Ort zu steigern. Dazu gehören die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, aber auch Maßnahmen im Bereich des Tier-, Natur und Artenschutzes, Investitionen in die Mobilitätsinfrastruktur im Bereich ÖPNV/SPNV, Projekte zur Verbesserung der nachhaltigen Ernährung in Kitas und Schulen sowie der Altlastensanierung“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. „Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm setzen wir gezielt wirtschaftliche Wachstumsimpulse in ländlichen Regionen. Und das mit einem klaren Fokus auf Schnelligkeit und Effizienz“, erklärte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Wir haben die Verfahren so gestaltet, dass die Mittel unbürokratisch und zügig bei den Projekten ankommen. Denn unser Ziel ist es, die Regionen zu stärken – und nicht, sie mit langwierigen Antragsprozessen zu belasten.“ Besonders wichtig sei die wirtschaftliche Wirkung des Programms: „Wir fördern gezielt Projekte, die den Standort stärken – von Gewerbegebieten über Mobilitätshubs bis hin zu innovativen Einzelhandelskonzepten. So schaffen wir attraktive Bedingungen für Unternehmen und Fachkräfte. Gleichzeitig unterstützen wir die Kommunen dabei, ihre Infrastruktur zu modernisieren und das lokale Wirtschaftsumfeld zukunftsfähig aufzustellen.“ Schmitt betonte zudem die Entbürokratisierung des Programms: „Wir verzichten bewusst auf komplizierte Verwendungsnachweise und ermöglichen eine zügige Auszahlung der Fördermittel. Damit zeigen wir, dass Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz pragmatisch und wirkungsvoll funktioniert.“ Nachdem heute der Beschluss des Landtages gefallen ist, wird in den nächsten Tagen ein umfassendes Informationspaket mit Arbeitshilfen, Beratungsangeboten, FAQ’s und weiteren Informationen für die Kommunen und eine Homepage mit zahlreichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die Beratungsangebote starten am 05.03.2025. Digitale Anträge können bereits ab dem 01. März gestellt werden. Mit dem heutigen Landtagsbeschluss tritt das Regionale Zukunftsprogramm in Kraft. „Es ist ein starkes Zeichen für zukunftsorientierte und lebenswerte Regionen in Rheinland-Pfalz“, betonte der Ministerpräsident.
Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 17.10.2017 von der zuständigen Planungsbehörde, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, im Amtsblatt auf den Seiten 143, 144 bekannt gegeben. Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2017 gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die im Planungsraum anfallenden Abfälle gewährleistet ist. Mit seinen Empfehlungen und Leitlinien bildet der Plan die Grundlage für die Entsorgungsträger. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat heute beim Obstbautag des Obstbauverbandes Sachsen & Sachsen-Anhalt in Hettstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) neue Maßnahmen zur Stärkung der Obstbaubetriebe vorgestellt. Nach den Frostschäden im April 2024 hatte das Land auf Initiative des Ministers bereits gezielt Frosthilfen bereitgestellt, um betroffene Obst- und Weinbauern zu unterstützen. Nun geht Sachsen-Anhalt einen entscheidenden Schritt weiter und führt eine Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ein, die erstmals auch Obstbauern gegen witterungsbedingte Schäden absichert. „Damit setzen wir ein klares Zeichen: Die Obstbaubetriebe in Sachsen-Anhalt können sich auf uns verlassen“, betonte Minister Sven Schulze. „Mit der neuen Förderung stärken wir ihre Eigenverantwortung und geben ihnen die notwendige Sicherheit, um wetterbedingte Ernteausfälle besser abfedern zu können.“ Gleiche Chancen für alle Betriebe Bislang war die Förderung einer Mehrgefahrenversicherung ausschließlich für Weinbaubetriebe im Rahmen des Sektorprogramms Wein möglich. Sie bietet Schutz vor Ertragsausfällen durch extreme Wetterereignisse wie Frost, Sturm oder Starkregen. Jetzt wird dieses Angebot auf die Obstbaubetriebe ausgeweitet. Das Land Sachsen-Anhalt wird die Versicherungsprämien mit bis zu 50 Prozent bezuschussen und hat dafür im Haushaltsentwurf für 2025 und 2026 jeweils 1 Million Euro eingeplant. Minister Sven Schulze unterstrich, wie wichtig die Gleichstellung der Betriebe ist: „Die Obstbauern in Sachsen-Anhalt verdienen den gleichen Schutz wie ihre Kollegen im Weinbau. Wir sorgen dafür, dass ihre Betriebe auch in Krisenzeiten wettbewerbsfähig und zukunftssicher bleiben.“ Stärkung von Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit Mit der Einführung der Förderung einer Mehrgefahrenversicherung soll die Risikovorsorge der Obstbaubetriebe gestärkt und deren Existenz auch in schwierigen Zeiten gesichert werden. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Obstbaus, die ihren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt haben und deren Haupttätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse umfasst. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer förderfähigen Mehrgefahrenversicherung sowie eine versicherte Fläche von mindestens 0,3 Hektar je Obstkulturgruppe. Förderfähig sind Versicherungen bei folgenden Obstkulturen: Zeitplan und nächste Schritte Die Richtlinie zur Umsetzung der Förderung befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Nach Abschluss der behördlichen Abstimmungen und der beihilferechtlichen Notifizierung soll die Förderung schnellstmöglich starten. Versicherungen wie die Vereinigte Hagel oder die Allianz Agrar-Versicherung bieten bereits jetzt Mehrgefahrenversicherungen an, die aber gerade für Obstbauern nicht wirtschaftlich sind. Auch der Obstbauverband Sachsen-Anhalt ist eng in die Ausarbeitung eingebunden. Ein starkes Signal für die Zukunft des Obstbaus Mit dieser neuen Förderung unterstreicht das Land Sachsen-Anhalt sein Engagement, den ländlichen Raum und die Landwirtschaft nachhaltig zu stärken. „Wir setzen nicht nur auf kurzfristige Hilfen, sondern auf dauerhafte Lösungen. Damit geben wir unseren Betrieben eine Perspektive und tragen zugleich zur Stabilisierung des ländlichen Raums bei“, so Minister Sven Schulze abschließend.
Klimaschutzministein übergibt Förderbescheide über rund 7,6 Millionen Euro für umfassende energetische Sanierung von Schulen in Lauterecken und Schönenberg-Kübelberg „Um die Energiewende erfolgreich zu gestalten, brauchen wir eine klimafreundliche Wärmewende. Diese kann gelingen, wenn fossile Bestandsanlagen durch klimafreundliche Alternativen ausgetauscht werden. Um verstärkt Impulse zur Erhöhung der energetischen Sanierungsrate im kommunalen Bereich zu setzen, hat das Klimaschutzministerium den EFRE-Förderschwerpunkt ‚Kommunale Gebäudeenergieeffizienz‘ ins Leben gerufen. Über die innovativen EFRE-Fördercalls können wir die kommunale Eigenverantwortung weiter stärken und helfen, passgenaue Lösungen zur Wärmewende vor Ort zu entwickeln. Mit der anstehenden umfassenden energetischen Sanierung des Veldenz-Gymnasiums in Lauterecken und der Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr hat sich die Kreisverwaltung Kusel im 2. EFRE-Fördercall mit gleich zwei hervorragenden Projekten durchgesetzt“, sagte Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder heute in Schönenberg-Kübelberg. Dort überreichte sie die beiden Förderbescheide über insgesamt rund 7,6 Millionen Euro an den Landrat des Kreises Kusel, Otto Rubly. „Wir freuen uns sehr über die positive Entscheidung des Fördermittelgebers, die zeigt, dass wir mit unseren Ideen und Anträgen auf dem richtigen Weg sind“, bedankte sich Landrat Otto Rubly nach dem Erhalt der Förderbescheide. „Dass wir gleich mit beiden Anträgen erfolgreich waren, spricht für die Qualität der eingereichten Anträge. Dafür ein großes Lob und einen großen Dank an alle Beteiligten. Damit können wir zwei unserer kreiseigenen Schulen energetisch sanieren – eine wichtige und weitreichende Investition in die Modernisierung und Zukunftssicherung unserer Bildungseinrichtungen“, so der Landrat weiter. In die umfassende energetische Sanierung des Veldenz Gymnasiums in Lauterecken fließen fast 3,6 Millionen Euro an Fördermitteln. Für entsprechende Maßnahmen an der Integrierten Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr werden rund vier Millionen Euro bereitgestellt. Mit den Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und denen des Landes Rheinland-Pfalz werden unter anderem die Fassaden gedämmt, Fenster und Außentüren ausgetauscht oder Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz vorgenommen. Investiert wird außerdem in die Steuerungs- und Regelungstechnik sowie in raumlufttechnische Anlagen. „Bei niedrigsten Kosten und höchster sanierter Quadratmeterzahl zeichnen sich beide Vorhaben durch beachtliche Endenergiebedarfseinsparungen aus. So betragen diese rund 86 Prozent für das Veldenz Gymnasium und zirka 91 Prozent für die Integrierte Gesamtschule Schönenberg-Kübelberg / Waldmohr. Beide Projekte leisten damit einen wichtigen Beitrag, Rheinland-Pfalz zielgerichtet und früher zur Klimaneutralität zu führen“, betonte die Ministerin. Mit den EFRE-Fördercalls verfolge das Klimaschutzministerium für kommunale Gebäudeenergieeffizienz gleich mehrere Ziele. So solle die Sanierung kommunaler Gebäude den energetischen gesetzlichen Mindeststandard deutlich übertreffen. Im Mittelpunkt stünde dabei die energetische Sanierung und Dämmung der Außenhülle sowie die Reduktion des Energiebezugs, da es gerade hier noch viel zu tun gäbe. Auf diese Weise würden die Voraussetzungen geschaffen, dass Gebäudehülle und Wärmeversorgung fit für eine langjährige Weiternutzung gemacht und damit kommunale Gebäudesubstanz erneuert und geschützt würde, erläuterte Katrin Eder. „Die Energiewende erfolgt dezentral. Die Förderung wird deshalb über innovative EFRE-Fördercalls ausgelobt: Damit entlasten wir nachhaltig die kommunalen Haushalte, stärken explizit die kommunale Eigenverantwortung und eröffnen gleichzeitig die Möglichkeit, passgenaue Lösungen zur Wärmewende vor Ort zu entwickeln. Der Klimawandel hat bereits jetzt erheblichen negativen Einfluss auf die Nutzung kommunaler Gebäude. Deshalb setzen wir gezielt Anreize, um Resilienzmaßnahmen zur Abmilderung der Klimawandelfolgen von Anfang an mitzudenken. Die Planungen für die beiden Schulen hier im Kreis Kusel zeigen, wie dies in vorbildlicher Weise geschehen kann“, so die Klimaschutzministerin abschließend.
Die Kontrolle der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung und der Leitungsnetze gehört auf Grundlage von § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu den Aufgaben der Energieaufsicht. Zuständig dafür ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Das Energierecht setzt dabei vor allem auf die Eigenverantwortung. Deshalb legen die technischen Fachverbände der Energiewirtschaft (zum Beispiel der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. und der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. ) die Anforderungen an die Ausstattung und technische Sicherheit Anlagentechnik im Sinne anerkannter Regeln der Technik fest. Die Energieaufsicht wird in der Regel nur anlassbezogen tätig. Ihr obliegt keine formalisierte Überwachung im Zuge einer konkreten Anlagen- oder Komponentengenehmigung. Wer den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes für Elektrizität und Gas aufnehmen möchte, benötigt gemäß § 4 EnWG eine Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Für in Sachsen-Anhalt gelegene Netze ist diese Behörde das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Mit der Beantragung muss der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer zu gewährleisten. Welche Antragsunterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Merkblatt zur Beantragung der Genehmigung des Netzbetriebes nach § 4 EnWG (PDF, 263KB). Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG ein Energieversorgungsnetz betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 95 EnWG mit einer Geldbuße geahndet wird. Energieversorgungsunternehmen, die Kunden mit Energie beliefern, ohne dabei ein Netz zu betreiben, benötigen keine Netzgenehmigung. Beliefern sie Haushaltskunden, sind gemäß § 5 EnWG die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich anzuzeigen. Die eigentliche Belieferung von Kunden, der Verkauf von Strom und Gas, unterliegt dem freien Markt. Jeder kann sich seinen Strom- oder Gasanbieter frei wählen und dabei zum Beispiel auf den Preis und die Herkunft der Energie achten. Anders ist das beim Transport von Strom und Gas durch die Leitungsnetze. Diese Netze gehören einzelnen Netzbetreibern, die nicht frei gewählt werden können. Aus diesem Grund werden die Höhe der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörde kontrolliert. Die Strom- und Gasnetze werden durch die Netzbetreiber sicher betrieben. Dadurch ist die Versorgungssicherheit im Strom- und Gasbereich sehr hoch. Zum Ausdruck kommt das beispielsweise im SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index). Dieser Wert gibt die durchschnittliche Ausfalldauer je versorgtem Verbraucher an. Zuletzt lag der SAIDI-Wert bei nur 12,8 Minuten im Strom- und 1,26 Minuten im Gasbereich. Die SAIDI-Werte werden durch die Bundesnetzagentur erhoben und auf deren Webseite für Strom und Gas veröffentlicht. Während Strom nur in sehr kleinem Maß (in Pumpspeicherkraftwerken oder Batterien) gespeichert werden kann, lässt sich Erdgas sehr gut speichern. Dies erfolgt meist in unterirdischen Speichern, beispielsweise ehemaligen Gaslagerstätten oder in großen Hohlräumen in Salzlagerstätten, den sogenannten Kavernen. In Sachsen-Anhalt befinden sich Gasspeicher für 32.400 Terawattstunden (TWh), das sind 14 Prozent der bundesdeutschen Vorräte. Die in Deutschland insgesamt gespeicherte Gasmenge entspricht etwa 28 Prozent des deutschen Jahresverbrauchs. Nur noch etwa 8 Prozent des hier verbrauchten Erdgases stammen aus deutscher Förderung. Die Gasversorgung in Deutschland ist jedoch wegen der vielen Importquellen sehr sicher. Die Speicherung ist vor allem deshalb notwendig, weil im Winter an Tagen mit besonders hohem Wärmebedarf zusätzlich zu den Importen auch im Sommer eingespeichertes Gas in die Gasleitungen eingespeist werden muss. Durch Wettereinflüsse, technische Störungen, Unfälle oder Handlungen Dritter kann die Energieversorgung gestört werden. Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen bereiten sich auf solche Störfälle vor und haben rund um die Uhr Einsatzpersonal und Material verfügbar.
Das Projekt "BiodiWert II: Biodiversitätskulturen in Stadt und Land, Theorien des Mahdmanagement in der Praxis von städtischen Akteuren des Grünflächenmanagements" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Wissenschaftsstadt Darmstadt - Dezernat III - Umweltamt, Grünflächenamt.
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Land | 62 |
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