An der JLU bearbeitete Einzelprojekte: Privatrechtliche Haftung fuer Umweltschaeden.
Mehr als dreißig Unternehmen haben durch ihre Teilnahme am WWF Climate Savers Programm in der Zeit von 1999-2011 insgesamt über 100 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Ecofys im Auftrag des WWF International erstelltes Gutachten. Die eingesparte Menge an Kohlendioxid entspricht damit dem Zweifachen an Emissionen, die jährlich in der Schweiz verursacht werden. Das Gutachten unterstreicht das große Potenzial zur Reduzierung von Emissionen, das sich realisieren ließe, wenn noch mehr Unternehmen sich freiwillige Reduktionsziele setzen würden. Ecofys hat errechnet, dass insgesamt eine Reduktion von über 350 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 möglich wäre. Wenn Konzerne aus den gleichen Wirtschaftssektoren dem Beispiel der aktuellen WWF Climate Savers folgten, könnten bis 2020 500 bis 1000 Millionen Tonnen Emissionen vermieden werden. Dies entspräche in etwa dem jährlichen CO2-Ausstoß Deutschlands. Weitere Informationen zum WWF Climate Savers Programm finden Sie auf: http://wwf.panda.org/what we do/how we work/businesses/climate/climate savers/
Es war und bleibt weiterhin das Anliegen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, die von hohen Grundwasserständen betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Lösungsfindung im Rahmen der rechtlichen und fachlichen Möglichkeiten zu unterstützen. Alternativ zu einer kostenintensiven nachträglichen baulichen Abdichtung des Kellergeschosses, stellen dezentrale Anlagen für eine Gruppe von Gebäuden eine praktikable, ökonomisch und ökologisch nachhaltige Lösung dar, um das Kellergeschoss vor hohen Grundwasserständen zu schützen. Die Investitionen und Betriebskosten sind überschaubar und es bedarf lediglich der Abstimmung zwischen Betroffenen in der direkten Nachbarschaft. Für die Jahre 2020 und 2021 wurden der ehemaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um Pilotprojekte mit anschließender Evaluierung zur Absenkung des Grundwassers mit dezentralen Pumpen durchzuführen. Der zentrale Baustein ist die Finanzierung der Berechnung und Festlegung der Konstruktion von dezentralen Anlagen, also die Planungsleistungen eines geeigneten Ingenieurbüros, für Gebäudegruppen. Dies führt zu einer deutlichen finanziellen Entlastung und einer Vereinfachung der Umsetzung für die Betroffenen. Die detaillierten Planungsleistungen werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nach Prüfung des Vorhabens in Absprache mit den Betroffenen an ein erfahrenes Ingenieurbüro vergeben. Ziel ist es den Betroffenen eine „schlüsselfertige“ Planung zu übergeben, sodass der Bau der Anlage unmittelbar im Anschluss an die Übergabe der Planungsunterlagen beauftragt werden kann. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt übernimmt somit einen Großteil der Gesamtkosten und die Betroffenen erhalten eine fachlich hochwertige und vollständige Planungsleistung eines erfahrenen Ingenieurbüros an die Hand. Erste Planungsvorbereitungen zu dezentralen Anlagen Pilotgebiete Fragen und Antworten Die Laufzeitverlängerung der Unterstützungsangebote bietet allen Betroffenen im Blumenviertel auch zukünftig die Möglichkeit, die vom Senat finanzierten Beratungs- und Planungsleistungen wahrzunehmen. Aktuell werden erste Anfragen zu dezentralen Anlagen geprüft und ausgewertet. Im Anschluss werden die relevanten Daten für das Vorhaben gebündelt und es können die Planungsleistungen vergeben werden. Weitere Informationen zu den Randbedingungen der Übernahme der Kosten der Planungsleistungen für dezentrale Anlagen folgen in Kürze. Für Rückfragen sowie bei Interesse an einer dezentralen Anlage zum Schutz vor hohen Grundwasserständen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Fabian Hecht oder Cathrin Dreher. Fabian Hecht E-Mail: fabian.hecht@senmvku.berlin.de Cathrin Dreher E-Mail: cathrin.dreher@senmvku.berlin.de Bild: SenMVKU Pilotgebiet Blumenviertel Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung das sogenannte Blumenviertel in den Neuköllner Ortsteilen Buckow und Rudow als Pilotgebiet mit einer typischen Einfamilienhaus-Bebauung festgelegt. Pilotgebiet Blumenviertel Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Boxhagener Platz Anhand der Umfragen und Modellierungen aus der Konzeptstudie von 2004 wurden die Umfragen und Modellierungen aktualisiert, um Vorschläge für möglichst effiziente, umweltschonende und nachhaltige Maßnahmen als Hilfe zur Selbsthilfe vorstellen zu können. Pilotgebiet Boxhagener Platz Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Mäckeritzwiesen Aufgrund der durch die extremen Starkregenereignisse im Sommer 2017 verursachten Überschwemmungen im Siedlungsgebiet der Mäckeritzwiesen hat die Senatsverwaltung das Gebiet im Rahmen des Runden Tischs Grundwasser als ein Pilotgebiet festgelegt. Pilotgebiet Mäckeritzwiesen Weitere Informationen Bild: SenMVKU Pilotgebiet Gewerbe Im Anschluss an den Runden Tisch Grundwasser hat die Senatsverwaltung neben den Pilotgebieten Blumenviertel in Neukölln und Boxhagener Platz in Friedrichshain das Pilotgebiet Gewerbe festgelegt. Pilotgebiet Gewerbe Weitere Informationen Gutachterliche Stellungnahmen Im Nachgang der im Sommer 2017 durchgeführten Umfrage im Blumenviertel zur Bereitschaft der Betroffenen eine neue Brunnenanlage mit dem Ziel der Kellertrockenhaltung in Eigenverantwortung zu planen, zu bauen und zu betreiben, wurden externe Aufträge zur rechtlichen Prüfung vergeben. Gutachterliche Stellungnahmen Weitere Informationen Für einige der folgenden Fragen ergeben sich konkrete Antworten erst im Verlauf des Vorhabens, diese werden daher laufend aktualisiert. WICHTIG: Alle Angaben über Investitions- und Betriebskosten, sowie der Anzahl geplanter Brunnen und der berechneten Fördermengen sind als Richtwerte zu bewerten. Je nach lokaler Geologie, Hydrogeologie, notwendiger Dimensionierung der Anlage, Größe der Gebäude und Grundstücke, Anzahl der Gebäude und Grundstücke und baulicher Gegebenheiten können sich die Einzelpositionen sehr unterscheiden!
Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftspläne geben Auskunft über Abfallaufkommen und Entsorgungskapazitäten und prognostizieren abfallwirtschaftliche Entwicklungen. Die Abfallbilanz für das Land Sachsen-Anhalt vermittelt einen Überblick über Art, Menge und Verbleib der verwerteten oder beseitigten Abfälle aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten. Sie liefert Daten und Informationen zum Siedlungsabfallaufkommen und zum Aufkommen an nachweispflichtigen (gefährlichen und nicht gefährlichen) Abfällen der Landkreise und kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts des vergangenen Jahres. Es werden abfallartenspezifisch die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sowie die Aufkommensentwicklung seit 1992 aufgezeigt. Bilanzen früherer Jahre können auf den Seiten des Landesamtes für Umweltschutz ebenfalls eingesehen werden. Der Abfallwirtschaftsplan bilanziert abfallwirtschaftliche Entwicklungen die in Hinblick auf das Abfallaufkommen für eine Zeitraum von 10 Jahren. Er stellt die für eine ordnungsgemäße Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt regional und landesweit erforderlichen Kapazitäten von Abfallvorbehandlungs- und Beseitigungsanlagen dar. Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan wurde am 14.11.2025 von der zuständigen Planungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, öffentlich bekannt gegeben . Der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2024, gliedert sich in zwei sachliche Teilpläne: den Teilplan " Siedlungsabfälle und nicht gefährliche Massenabfälle " (TP SiA LSA) den Teilplan " Gefährliche Abfälle " (TP gefA LSA). Beide Teilpläne sind auch über die Internet-Seiten des Landesverwaltungsamts, Referat Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Bodenschutz aufrufbar. Hauptinhalt des Abfallwirtschaftsplans ist der Nachweis, dass die Entsorgungssicherheit für die in Sachsen-Anhalt anfallenden Abfälle gewährleistet werden kann. Mit seiner Bekanntgabe ist der Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt, Fortschreibung 2024, bei allen behördlichen Planungen und Entscheidungen zur Abfallentsorgung angemessen zu berücksichtigen. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und Projekte auf territorialer Ebene obliegt dabei wesentlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Rahmen ihrer Eigenverantwortung. Auswirkungen auf die Umwelt relevanter Anlagen sind nach der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) durch ein System von Umweltinspektionen zu prüfen. Für die von der Richtlinie erfassten Deponien besteht nach § 47 Abs. 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Deponieverordnung die Verpflichtung zur Überwachung. Es ist ein anlagenübergreifender Überwachungsplan aufzustellen. Dieser Überwachungsplan ist Bestandteil des Überwachungsplans des Landes Sachsen-Anhalt für Industrie-Emissions-Anlagen (IE-ÜPl). Weitere Informationen zum Überwachungsplan Der Überwachungsplan bildet die Grundlage für die Erstellung der anlagenbezogenen Überwachungsprogramme der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde. Die Überwachungsprogramme der Deponien in Zuständigkeit der oberen Abfallbehörde sind auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes verfügbar. Deponien sind Beseitigungsanlagen für die unbefristete Ablagerung von Abfällen. In Abhängigkeit vom Schadstoffgehalt werden die Abfälle verschiedenen Deponieklassen zugeordnet, die einen unterschiedlichen Grad an Sicherheitsvorkehrungen erfordern. Zuordnungswerte für den Schadstoffgehalt bestimmen, welcher Abfall auf welcher Deponieklasse abgelagert werden darf. Deponien der Klassen 0, I, II und III sind oberirdische, Deponien der Klasse IV sind untertägige Anlagen. In Sachsen-Anhalt existiert eine Untertagedeponie im Salzgestein. Bei den oberirdischen Deponien gibt es mehrere Anlagen unterschiedlicher Deponieklasse, auf denen aktuell Abfälle beseitigt werden. Darüber hinaus verfügt Sachsen-Anhalt über mehrere stillgelegte Deponien. Auf denen werden Abfälle in Form von Deponie-Ersatzbaustoffen im Rahmen von deponietechnisch notwendigen Baumaßnahmen eingesetzt. Weiterführende allgemeine Informationen zu Rechtsgrundlagen, Genehmigung, Überwachung und Zuständigkeiten für Deponien finden Sie hier auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.
HydroZwilling RLP zeigt dreidimensionale Visualisierung der Auswirkungen von Sturzfluten – Modernstes System in Deutschland – Land und Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger tragen gemeinsam zum Hochwasserschutz bei „Mit dem fortschreitenden Klimawandel steigt auch in Rheinland-Pfalz die Gefahr von Extremwettereignissen. Für einen effektiven Hochwasserschutz planen das Land und die Kommunen Vorsorgemaßnahmen seit Dezember 2025 mit dem Simulations- und 3D-Visualisierungsmodell HydroZwilling RLP. Ich freue mich sehr, dass wir den HydroZwilling RLP jetzt auch allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zur Verfügung stellen können. Es ist uns wichtig, dass alle Menschen in Rheinland-Pfalz auf die Informationen zum Thema Hochwasserschutz zugreifen können. Darum haben wir acht Millionen Euro in den HydroZwilling RLP investiert. Durch dieses System können die Bürgerinnen und Bürger sehen, inwiefern ihr Zuhause von Sturzflutgefahren betroffen ist und die Notwendigkeit für Eigenvorsorge prüfen. Damit ist der HydroZwilling RLP das modernste System zur Hochwasservorsorge in Deutschland und eines der fortschrittlichsten weltweit. Zugleich bilden wir einen Dreiklang aus einem bürgernahen, allgemeinzugänglichen Informationssystem, der Verbesserung der Eigenvorsorge und einer engen Zusammenarbeit mit den Kommunen“, so Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Bei der Simulation lassen sich verschiedene Szenarien darstellen und die Wirkung verschiedener Maßnahmen vergleichen. Dafür fließen in das interaktive Modellsystem der rheinland-pfälzischen Wasserwirtschaftsverwaltung neben dem digitalen Geländemodell auch Landnutzungs-, Niederschlags- und hydrologische Daten ein. Betrieben wird der HydroZwilling RLP vom Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU). „Alle relevanten Akteure – Verwaltung, Kommunen, Ingenieurbüros sowie Bürgerinnen und Bürger – profitieren vom HydroZwilling RLP. Das System simuliert Starkregenereignisse in bislang unerreichter Geschwindigkeit und macht die eigene Betroffenheit je nach Szenario anschaulich sichtbar. Zugleich lassen sich kommunale Genehmigungsprozesse und Schutzmaßnahmen deutlich effizienter umsetzen – was früher Tage dauerte, geschieht jetzt in Minuten. Damit setzt der HydroZwilling RLP bundesweit Maßstäbe und markiert einen echten Meilenstein der Wasserwirtschaft in Vorsorge und Gefahrenabwehr“, sagte LfU-Präsident Dr. Dirk Grünhoff. Das Land hat seit Dezember 2025 mit dem HydroZwilling RLP den Kommunen ein wirkungsvolles Tool zur Hochwasservorsorge zur Verfügung gestellt. Über 300 personengebundene Zugänge wurden bereits erteilt. Die Kommunen fügen nun fortlaufend detailliertere Daten und Informationen zu den lokalen Verhältnissen, wie beispielsweise die genauen Abmessungen von Durchlässen, aktuellere Geländedaten oder neue Gebäude, hinzu. In Vorbereitung befindet sich zurzeit der technische Zugang für die Feuerwehren. Der HydroZwilling RLP ist für die Kommunen daher auch ein Angebot für die Nutzung im Rahmen des präventiven Katastrophenschutzes. „Die 3D-Visualisierung des HydroZwillings RLP ermöglicht eine Gefahrensensibilisierung. Durch die einfache Verständlichkeit der Simulation wird Bürgerinnen und Bürgern die eigene Betroffenheit deutlicher und ein anderes Gefahrenbewusstsein für das eigene Hab und Gut ersichtlich. So ist der Impuls zur Eigenvorsorge stärker, denn alleine durch ein Programm ist kein Mensch sicherer. Deswegen schulen wir die Kommunen, um fortlaufend bessere Daten zu erhalten und bessere Planung zu ermöglichen. Ab da beginnt die Eigenverantwortung und dafür haben wir mit dem HydroZwilling RLP die optimalen Rahmenbedingungen für einen Dreiklang im Hochwasserschutz geschaffen“, schloss Katrin Eder. Hintergrund Die Wasserwirtschaftsverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz hat in den letzten Jahren in einem gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit der VRVis GmbH (Wien) den HydroZwilling RLP aufgebaut ( https://hochwassermanagement.rlp.de/unsere-themen/was-macht-das-land/f-e-projekt-hydrozwilling-rheinland-pfalz ) Bereits 2023 hat das Land auf Grundlage des HydroZwillings RLP die Sturzflutgefahrenkarten erstellt, die seit November 2023 öffentlich verfügbar sind: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme/sturzflutgefahrenkarten Inzwischen wurde der HydroZwilling RLP um Informationen für die Berechnung von Szenarien für Flusshochwasser erweitert. Bürgerinnen und Bürger können die 3D-Visualisierung von Sturzfluten des HydroZwillings RLP ab dem 5. Februar unter https://hydrozwilling.rlp.de aufrufen.
Klimaschutzministerium schafft Rahmenbedingungen für Austausch zwischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und der Landesregierung zum wirksamen Klimaschutz und einer nachhaltigen Klimaanpassung Verwaltungsspitzen aus rund 60 Kommunen des Kommunalen Klimapakts (KKP) tauschten sich kürzlich beim ersten Kommunalen Klimaforum mit Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung über die große Herausforderung aus, Klimaschutz und Klimaanpassung effizient vor Ort umzusetzen und als Querschnittsaufgabe in den Kommunen zu verankern. „Die Kommunen haben eine Schlüsselrolle im Klimaschutz, denn vor Ort in den Städten und Gemeinden werden Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen umgesetzt und konkret für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar. Der Kommunale Klimapakt ist eine Partnerschaft zwischen Land und Kommunen: Hier erhalten die Kommunen vom Land kompetente und kostenfreie Unterstützung bei der Findung, Planung und Finanzierung von Klima-Projekten“, erklärte Klimaschutzministerin Katrin Eder. Professorin Daniela Gottschlich von der Hochschule für Gesellschaftsgestaltung unterstrich in ihrer Keynote, dass eine positive und zielgruppengerechte Kommunikation ein zentrales Steuerungsinstrument für gelingende Klimapolitik vor Ort ist. Dabei sei es wichtig, dass die „Minderheit der Ablehnenden nicht als Mehrheit erscheint“. Die Diskussionen mit unterschiedlichen Akteuren müssten aktiv gepflegt und immer wieder angeregt werden. Nur wenn Bürgerinnen und Bürger die Notwendigkeit und den Nutzen kommunaler Maßnahmen nachvollziehen können, entstehe die erforderliche gesellschaftliche Unterstützung, so die Professorin. Alle teilnehmenden KKP-Kommunen wünschten sich Kontinuität im kommunalen Klimaschutz und bei der Klimaanpassung. Maßnahmen und Personal müssten langfristig angelegt und Konzepte mit Nachdruck umgesetzt werden. Dabei wurde betont, dass nicht nur politische Beschlüsse entscheidend sind, sondern auch die Verwaltung aktiv mitziehen muss und alle relevanten Akteurinnen und Akteure frühzeitig eingebunden werden sollten. „Klimaschutz und Klimaanpassung müssen als selbstverständlicher Bestandteil städtischen Handelns verankert werden“, betonte Christiane Döll, stellvertretende Vorsitzende des Städtetags Rheinland-Pfalz und Beigeordnete der Stadt Ingelheim am Rhein: „Erfolgreich sind sie nur mit verlässlicher Finanzierung, praxisnahen Förderprogrammen sowie durch Kreativität, amtsübergreifende Zusammenarbeit und engagiertes Klimaschutzmanagement.“ Es gehe es darum, Aufgaben klar zu priorisieren sowie strategische Ziele beispielsweise im Klimaschutz, beim Wohnen, Gesundheit und Mobilität mit anderen integrierten Strategien und Planungsprozessen zu verknüpfen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass viele Kommunen – insbesondere kleinere – vor erheblichen Ressourcen- und Fachkräfteengpässen stehen. „Finanzierungen müssen multidimensional angelegt sein“, betonte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer. „Klassische Instrumente wie Haushaltsmittel und Förderungen müssen durch Finanzmarktinstrumente und kooperative Finanzierungsansätze, zum Beispiel Bürgerenergiegenossenschaften, ergänzt werden. Damit dies für die Kommunen einfacher wird, stehen wir mit unseren Partnerinnen und Partnern im KKP, dem Innen- und Wirtschaftsministerium, und den wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Austausch.“ Die Unterstützung durch Land und Bund sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen ist essenziell, damit Kommunen ihre ambitionierten Ziele auch tatsächlich umsetzen können. „Mit RZN – dem ‚Regionalen Zukunftsprogramm‘ haben wir ein Förderprogramm aufgelegt, das den Forderungen der Kommunen und dem Ziel des Bürokratieabbaus gerecht wird: Mehr Eigenverantwortung für die Kommunen, größere Entscheidungsspielräume und ein schlankes, effektives Verfahren“, sagte Innenstaatssekretärin Simone Schneider. Darüber hinaus wurde die Bedeutung interkommunaler Zusammenarbeit hervorgehoben. Viele Herausforderungen – von Starkregenvorsorge über Energieprojekte bis hin zu gemeinsamen Förderanträgen – lassen sich effizienter und wirkungsvoller im Verbund bewältigen. Bürgermeister Dr. Hans Ulrich Richter-Hopprich aus Montabaur sagte: „Kooperation ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein strategischer Vorteil. Gemeinsam können wir schneller, kosteneffizienter und resilienter handeln – für Alle.“ Das Kommunale Klimaforum machte deutlich, wie wichtig ein offener, vertrauensvoller Austausch über Kommunalgrenzen hinweg ist. Eine Fortführung des Dialogs ist bereits in der Planung.
BASE-Präsident Christian Kühn und Bundesumweltminister Carsten Schneider zum Start des 4. Forum Endlagersuche „Lernfähigkeit ist der Schlüssel für Vertrauen in die Endlagersuche” Anfang 21.11.2025 Redner Christian Kühn, Präsident des BASE & Carsten Schneider, Bundesumweltminister Christian Kühn , Präsident des BASE , begrüßte am 21. November 2025 die Teilnehmenden des 4. Forum Endlagersuche in Hannover. Im Fokus standen die jeweiligen Arbeitsstände der Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) und weitere relevante Fragen des Standortauswahlverfahrens bei der Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle . Kühns Überzeugung: „Hier wollen wir zeigen, dass die Endlagersuche kein technokratischer Verwaltungsakt ist, sondern ein gesellschaftlicher Prozess, getragen von Dialog und Diskussion, von Transparenz, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung.” – Es gilt das gesprochene Wort – Liebe Kolleginnen und Kollegen © BASE/bundesfoto/Kurc aus dem NBG , der BGE , der BGZ , aus den Ländern und den Kommunen, aus der Wissenschaft, aus Politik und Zivilgesellschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem BASE , liebe Mitglieder des PFE , nach einer erneut intensiven Zeit der Planung und Vorbereitung, nach vielen Diskussionen oder zahllosen Videokonferenzen geht es heute endlich los, mit dem 4. Forum Endlagersuche – an einem für die Endlagersuche besonderen Ort, hier in Hannover, mitten in Niedersachsen. Als Präsident des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, freue ich mich sehr, Sie heute alle hier begrüßen zu können! Dass wir uns heute hier versammeln, ist weit mehr als eine praktische organisatorische Entscheidung gewesen – es ist ein symbolisches Zeichen . Niedersachsen ist wie kein anderes Bundesland mit der Geschichte der Endlagerung radioaktiver Abfälle verbunden. Hier, in diesem Land, wurde über Jahrzehnte gestritten, demonstriert, geforscht und gerungen – um Sicherheit, um Verantwortung und um Vertrauen . Orte wie Gorleben, die Schachtanlage Asse oder der Schacht Konrad sind tief eingebrannt in das kollektive Gedächtnis Niedersachsens – der ganzen Republik. Gerade deshalb ist Hannover für das 4. Forum ein symbolischer Ort. Hier treffen sich heute jene, die aus der Geschichte der nuklearen Entsorgung lernen wollen , um Zukunft zu gestalten . Hier wollen wir zeigen, dass die Endlagersuche kein technokratischer Verwaltungsakt ist, sondern ein gesellschaftlicher Prozess, getragen von Dialog und Diskussion, von Transparenz, Wissenschaft und Bürgerbeteiligung. Videogrußbotschaft von Bundesumweltminister Carsten Schneider an die Teilnehmenden des 4. Forum Endlagersuche © BMUKN Dass wir hier in Hannover das 4. Forum durchführen, steht symbolisch auch für einen politisch-kulturellen Wandel: vom Konflikt zum Gespräch, von der Konfrontation zur Kooperation, vom Verschweigen zur Transparenz, zur offenen Auseinandersetzung mit Verantwortung, die über Generationen reicht. Hannover ist aber nicht nur ein symbolischer Ort, sondern auch der Geburtsort einer der größten deutschen politischen Philosophinnen und bedeutendsten politiktheoretischen Denkerinnen des 20. Jahrhunderts – Hanna Ahrendt – hier in Hannover in der Stadtbibliothek gibt es einen ihr gewidmeten Gedenkraum, den es sich lohnt zu besuchen – vielleicht finden Sie ja am Rande des Forums noch Zeit. Ahrendts Theorie ist nicht nur brandaktuell, sondern auch für unser Verfahren von großem Nutzen. Hanna Ahrendt wurde 1906 hier in Hannover-Linden geboren. Sie versteht Politik – allen voran – als gemeinsames Handeln. Von Ihr stammt das Zitat: „Wenn Menschen sich um eine Idee versammeln und gemeinsam handeln, dann dürfen wir Wunder erwarten.“ Ob wir an diesem Wochenende Wunder erwarten dürfen, vermag ich nicht zu sagen. Ich empfinde es aber als Wunder, dass wir hier in Niedersachsen, in dieser schönen Halle, heute über die Suche nach einem Endlager auf Augenhöhe sprechen können – zwischen Zivilgesellschaft, Behörden, Bürgerinitiativen, Wissenschaft, Politik, Umweltverbänden, zwischen BGE , BASE , NBG . Dies wäre vor wenigen Jahren, vor wenigen Jahrzehnten undenkbar gewesen. Es ist viel erreicht worden – im gemeinsamen Handeln – in den letzten nicht mal 10 Jahren. Die Idee, die uns hier eint, ist die Suche nach einem tiefen geologischen Endlager für Deutschland. Die Idee in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren die Generationenaufgabe der Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb der Kernreaktoren zu lösen und das in einem wissenschaftsbasierten, partizipativen, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren. Dafür braucht es sicher kein Wunder – aber gemeinsames Handeln im Sinne Arendts – als einen gemeinsamen politischen – gesellschaftlichen Kraftakt – einen Konsens des gemeinsamen Handelns. Lernendes und selbsthinterfragendes Verfahren im Gesetz – Warum dieser Anspruch – Vertrauen : Wenn ich in das StandAG blicke, ist es der Ausdruck dieses politischen gesellschaftlichen Konsenses. Und manchmal denke ich, was für eine Mammutaufgabe und was für ein großer Anspruch – nicht nur ein wissenschaftsbasierter, partizipativer, transparenter, sondern auch noch lernend und selbsthinterfragend! Es gibt kein Infrastrukturprojekt in Deutschland, an das je ein ähnlich hoher Anspruch formuliert worden wäre! Dass uns dieses Lernende Verfahren so explizit in den gesetzlichen Auftrag hineingeschrieben wurde, liegt daran, dass die deutsche Entsorgungspolitik diese Selbstverständlichkeit in den Augen der Öffentlichkeit – insbesondere hier in Niedersachsen – in der Vergangenheit zu oft missachtet hat . Das hat zweifellos Vertrauen zerstört – das wir uns heute erst wieder mühsam zurück erarbeiten müssen. Den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für die hochradioaktiven Abfälle zu finden – wird nur durch gemeinsames Lernen – Handeln – möglich sein. Nun welche Anforderungen stellt das lernende Verfahren an das BASE als Behörde – mit der Zuständigkeit für Aufsicht und Beteiligung im Standortauswahlverfahren? Dazu habe ich zwei kurze Punkte heute mitgebracht – die mir für das Forum Endlagersuche von Interesse scheinen: 1.) Lernfähigkeit zu zeigen, ist der Schlüssel für Vertrauen in die Endlagersuche Wie ich schon angesprochen habe: Mit der Vorgeschichte der nuklearen Entsorgung in Deutschland sind die Menschen nicht automatisch davon überzeugt, dass es diesmal anders laufen wird . Diesen Nachweis , dass man dem Standortauswahlverfahren Vertrauen entgegenbringen kann, werden wir aktiv führen müssen . Dieser Vertrauensnachweis ist eine Bringschuld der verantwortlichen Akteure. Die gesellschaftliche Akzeptanz der Endlagerentscheidung und des langen Wegs dorthin, der noch vor uns liegt, hängt wesentlich davon ab, ob das Verfahren lernfähig, offen und anpassungsfähig ist. Berechtigte Einwände, neue Erkenntnisse müssen sich im Verfahren wiederfinden. Konkretes Beispiel: Die aktuelle Debatte zur Beschleunigung der Endlagersuche. Das BASE hat seine Vorschläge zur Optimierung Anfang dieses Jahres gemacht. Aus meiner Sicht ein notwendiges Lernen, um Akzeptanz dauerhaft zu erhalten und Generationengerechtigkeit sicher zu stellen. Die Debatte um Beschleunigung bzw. Optimierung ist Ausdruck eines lernenden Verfahrens. Es ist kein Defizit, sondern lernendes Verfahren. Das bringt mich zu meinem zweiten Punkt: 2.) Wirksame Beteiligung ist eine elementare Voraussetzung für ein lernendes Verfahren Ein wirklich lernendes Verfahren muss am Ende auch Mitwirkung ermöglichen – Resonanz würde der Soziologe Hartmut Rosa sagen. Erst Beteiligung schafft eine kollektive Verantwortung für das Thema über Jahrzehnte und sorgt für den Erhalt des gesellschaftlichen Konsenses und Akzeptanz für die Betroffenen. Die Perspektiven und das Wissen aus Öffentlichkeit, Zivilgesellschaft und betroffenen Regionen müssen frühzeitig und wirksam eingebunden werden. Je weiter das Verfahren zu einer konkreten Betroffenheit einzelner Regionen fortschreitet, desto stärker wird der Erfolg davon abhängen, dass wir es auch gemeinsam mit den Betroffenen gestalten. Das zentrale Format dafür werden in den kommenden Jahren die Regionalkonferenzen sein: Die BGE wird 2027 einen Vorschlag für übertägig zu erkundende Standortregionen an das BASE übermitteln. Das BASE wird diesen Vorschlag prüfen und in jeder der vorgeschlagenen Regionen eine Regionalkonferenz einrichten, die dann in Eigenverantwortung ihre Arbeit gestaltet und die weitere Erkundung der möglichen Standorte begleitet. Hanna Ahrendt betont in Ihren Schriften die Bedeutung von lokalen Räumen für gemeinsames Handeln . Der öffentliche Raum des Stadtstaates – der Polis – ist für Arendt der ideale Ort für politisches Handeln, wo Bürgerinnen und Bürger zusammenkommen, um ihre Angelegenheiten zu diskutieren und zu regeln. Das werden in unserem Verfahren die Regionalkonferenzen sein – unsere Polis. Hier – im Lokalen – wird es sich entscheiden, ob wir erfolgreich sind. Das gesetzliche Mandat der Regionalkonferenzen ist hier bewusst offen und breit formuliert worden. Wir gehen hier hinein mit der Haltung: Beteiligung in der Selbstorganisation von Regionen zu ermöglichen. Wir werden die Regionalkonferenzen nicht erfolgreich durchführen können, wenn wir die lokalen Verantwortungsträger:innen, die lokale Zivilgesellschaft und engagierte Bürger:innen nur beteiligen . Wir werden die Regionalkonferenzen mit diesen gemeinsam aufbauen und gestalten . Nur die Akteure vor Ort haben das lokale Wissen und das Können – z. B. die Netzwerke, das Ansehen, das Vertrauen der Menschen – um die Regionalkonferenzen zu etwas zu machen, das für die Menschen vor Ort nicht einfach nur ein „UFO aus Berlin“ sein wird, sondern die Polis, von der Ahrendt spricht. Zum Schluss: Lernen benötigt Debatte – und diese Debatte führen wir hier auf dem Forum an diesem Wochenende. Ohne die vielen Helfer wäre dieses Forum nicht möglich gewesen. Danke an die Teams des Orgabüros, der Abteilung B und Z im BASE , an alle Kolleginnen und Kollegen des BASE , die dies alles ermöglicht haben. Ich möchte mich besonders herzlich bei allen Mitgliedern des PFE für ihr Engagement und für ihre intensive Arbeit für die Vorbereitung dieses Forums bedanken. Ich kann nur erahnen, wie viel Kraft, Schweiß und Energie es kostet, dieses Forum auf die Beine zu stellen. Man bekommt in der Öffentlichkeit nicht immer nur Applaus für sein Engagement. Ich denke, Sie vom PFE haben sich an dieser Stelle einen großen Applaus verdient! Und nun wünsche ich uns allen ein lehr- und erkenntnisreiches Forum voller ergiebiger Gespräche und persönlicher Begegnungen hier in Hannover. Zum Thema Forum Endlagersuche
Magdeburg. Sachsen-Anhalts Wirtschafts- und Landwirtschaftsminister Sven Schulze hat heute beim Obstbautag des Obstbauverbandes Sachsen & Sachsen-Anhalt in Hettstedt (Landkreis Mansfeld-Südharz) neue Maßnahmen zur Stärkung der Obstbaubetriebe vorgestellt. Nach den Frostschäden im April 2024 hatte das Land auf Initiative des Ministers bereits gezielt Frosthilfen bereitgestellt, um betroffene Obst- und Weinbauern zu unterstützen. Nun geht Sachsen-Anhalt einen entscheidenden Schritt weiter und führt eine Förderung von Mehrgefahrenversicherungen ein, die erstmals auch Obstbauern gegen witterungsbedingte Schäden absichert. „Damit setzen wir ein klares Zeichen: Die Obstbaubetriebe in Sachsen-Anhalt können sich auf uns verlassen“, betonte Minister Sven Schulze. „Mit der neuen Förderung stärken wir ihre Eigenverantwortung und geben ihnen die notwendige Sicherheit, um wetterbedingte Ernteausfälle besser abfedern zu können.“ Gleiche Chancen für alle Betriebe Bislang war die Förderung einer Mehrgefahrenversicherung ausschließlich für Weinbaubetriebe im Rahmen des Sektorprogramms Wein möglich. Sie bietet Schutz vor Ertragsausfällen durch extreme Wetterereignisse wie Frost, Sturm oder Starkregen. Jetzt wird dieses Angebot auf die Obstbaubetriebe ausgeweitet. Das Land Sachsen-Anhalt wird die Versicherungsprämien mit bis zu 50 Prozent bezuschussen und hat dafür im Haushaltsentwurf für 2025 und 2026 jeweils 1 Million Euro eingeplant. Minister Sven Schulze unterstrich, wie wichtig die Gleichstellung der Betriebe ist: „Die Obstbauern in Sachsen-Anhalt verdienen den gleichen Schutz wie ihre Kollegen im Weinbau. Wir sorgen dafür, dass ihre Betriebe auch in Krisenzeiten wettbewerbsfähig und zukunftssicher bleiben.“ Stärkung von Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit Mit der Einführung der Förderung einer Mehrgefahrenversicherung soll die Risikovorsorge der Obstbaubetriebe gestärkt und deren Existenz auch in schwierigen Zeiten gesichert werden. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Obstbaus, die ihren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt haben und deren Haupttätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse umfasst. Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer förderfähigen Mehrgefahrenversicherung sowie eine versicherte Fläche von mindestens 0,3 Hektar je Obstkulturgruppe. Förderfähig sind Versicherungen bei folgenden Obstkulturen: Zeitplan und nächste Schritte Die Richtlinie zur Umsetzung der Förderung befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Nach Abschluss der behördlichen Abstimmungen und der beihilferechtlichen Notifizierung soll die Förderung schnellstmöglich starten. Versicherungen wie die Vereinigte Hagel oder die Allianz Agrar-Versicherung bieten bereits jetzt Mehrgefahrenversicherungen an, die aber gerade für Obstbauern nicht wirtschaftlich sind. Auch der Obstbauverband Sachsen-Anhalt ist eng in die Ausarbeitung eingebunden. Ein starkes Signal für die Zukunft des Obstbaus Mit dieser neuen Förderung unterstreicht das Land Sachsen-Anhalt sein Engagement, den ländlichen Raum und die Landwirtschaft nachhaltig zu stärken. „Wir setzen nicht nur auf kurzfristige Hilfen, sondern auf dauerhafte Lösungen. Damit geben wir unseren Betrieben eine Perspektive und tragen zugleich zur Stabilisierung des ländlichen Raums bei“, so Minister Sven Schulze abschließend.
Die Planung eines Brunnens oder einer Messstelle muss auf der Grundlage einer bei der Landesgeologie bzw. dem Landesgrundwasserdienst der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuholenden Auskunft über das Grundwasser und über den geologischen Aufbau des Untergrundes erfolgen. Sofern die Wasserbehörde die Errichtung von Grundwassermessstellen im Rahmen eines Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahrens fordert, werden die Messstellen innerhalb des jeweiligen Verfahrens zugelassen. Auf Grund des vergleichbaren Gefährdungspotenzials für das Grundwasser müssen bei der Errichtung eines Brunnens oder einer Messstelle die gleichhohen Anforderungen sowohl bei den Bohrarbeiten als auch beim Ausbau eingehalten werden. Da die Errichtung eines Brunnens immer zum Zweck einer Grundwasserentnahme erfolgt, ist dafür bei der Wasserbehörde ein Antrag zu stellen. Mit der Zulassung wird insbesondere eine geophysikalische Vermessung der Bohrung vor deren Ausbau, eine vollständige Abdichtung des Ringraumes gegenüber bindigen, wassersperrenden Schichten sowie ein Nachweis der exakten Lage dieser Abdichtungen und der Nachweis der Dichtigkeit der Aufsatzrohre gefordert. Tiefe Bohrungen (Bohrungen ≥ 100 m Tiefe) sind in Berlin grundsätzlich möglich. Für diese Bohrungen, für deren Erschließung und für die Förderung von Grundwasser ist ein bergrechtliches Verfahren erforderlich. Für das Land Berlin wird dieses Verfahren beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, durchgeführt, woran die Wasserbehörde vom Bergamt beteiligt wird. Ab dem 01.09.2014 ist bei anzeigepflichtigen Gartenbrunnen bis zu einer Tiefe von 15 m durch den Bauherrn oder seinen bevollmächtigten Antragsteller selbständig in Eigenverantwortung bei dem Fachbereich Umwelt des jeweils zuständigen Bezirksamtes eine Auskunft und Bewertung zur Altlastensituation einzuholen. Sollte eine Klärung der Altlastensituation nicht erfolgen und es kommt zu schädlichen Veränderungen im Untergrund, ist der Antragsteller nach dem Umweltschadensgesetz haftbar. Nach Prüfung der eingereichten Anzeigeunterlagen erfolgt keine schriftliche Bestätigung der Anzeige mehr. Wird die Maßnahme nicht innerhalb eines Monats untersagt oder werden innerhalb dieser Frist Bedingungen und Auflagen nicht festgesetzt, so darf sie in der angezeigten Weise durchgeführt werden. Es werden bei der Wasserbehörde keine Gebühren mehr erhoben. Gegebenenfalls fallen beim zuständigen Umweltamt Gebühren an. Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung Merkblatt Brunnen zur Gartenbewässerung Die öffentliche Wasserversorgung wird über im Stadtgebiet verteilte Wasserwerke sichergestellt, in denen gefördertes Grundwasser mit einfachen technischen Mitteln – naturnah aufbereitet wird. Eine private Wasserversorgung aus dem Grundwasser für Haushalte, Industrie und Gewerbe ist generell überall dort möglich, wo keine Verbotstatbestände (z.B. in Wasserschutzgebieten ) vorliegen, ein für die Nutzung ausreichend leistungsfähiger Grundwasserleiter zur Verfügung steht und keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine Grundwasserförderung erfordert immer die vorherige Errichtung eines Brunnens, so dass mit dem Antrag auf Entnahme von Grundwasser zur Eigenwasserversorgung gleichzeitig der Bau des Brunnens bei der Wasserbehörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zu beantragen ist.
Die Kontrolle der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung und der Leitungsnetze gehört auf Grundlage von § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu den Aufgaben der Energieaufsicht. Zuständig dafür ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Das Energierecht setzt dabei vor allem auf die Eigenverantwortung. Deshalb legen die technischen Fachverbände der Energiewirtschaft (zum Beispiel der VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. und der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. ) die Anforderungen an die Ausstattung und technische Sicherheit Anlagentechnik im Sinne anerkannter Regeln der Technik fest. Die Energieaufsicht wird in der Regel nur anlassbezogen tätig. Ihr obliegt keine formalisierte Überwachung im Zuge einer konkreten Anlagen- oder Komponentengenehmigung. Wer den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes für Elektrizität und Gas aufnehmen möchte, benötigt gemäß § 4 EnWG eine Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Für in Sachsen-Anhalt gelegene Netze ist diese Behörde das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU). Mit der Beantragung muss der Nachweis erbracht werden, dass das Unternehmen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer zu gewährleisten. Welche Antragsunterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Merkblatt zur Beantragung der Genehmigung des Netzbetriebes nach § 4 EnWG (PDF, 263KB). Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG ein Energieversorgungsnetz betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 95 EnWG mit einer Geldbuße geahndet wird. Energieversorgungsunternehmen, die Kunden mit Energie beliefern, ohne dabei ein Netz zu betreiben, benötigen keine Netzgenehmigung. Beliefern sie Haushaltskunden, sind gemäß § 5 EnWG die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie Änderungen ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich anzuzeigen. Die eigentliche Belieferung von Kunden, der Verkauf von Strom und Gas, unterliegt dem freien Markt. Jeder kann sich seinen Strom- oder Gasanbieter frei wählen und dabei zum Beispiel auf den Preis und die Herkunft der Energie achten. Anders ist das beim Transport von Strom und Gas durch die Leitungsnetze. Diese Netze gehören einzelnen Netzbetreibern, die nicht frei gewählt werden können. Aus diesem Grund werden die Höhe der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörde kontrolliert. Die Strom- und Gasnetze werden durch die Netzbetreiber sicher betrieben. Dadurch ist die Versorgungssicherheit im Strom- und Gasbereich sehr hoch. Zum Ausdruck kommt das beispielsweise im SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index). Dieser Wert gibt die durchschnittliche Ausfalldauer je versorgtem Verbraucher an. Zuletzt lag der SAIDI-Wert bei nur 12,8 Minuten im Strom- und 1,26 Minuten im Gasbereich. Die SAIDI-Werte werden durch die Bundesnetzagentur erhoben und auf deren Webseite für Strom und Gas veröffentlicht. Während Strom nur in sehr kleinem Maß (in Pumpspeicherkraftwerken oder Batterien) gespeichert werden kann, lässt sich Erdgas sehr gut speichern. Dies erfolgt meist in unterirdischen Speichern, beispielsweise ehemaligen Gaslagerstätten oder in großen Hohlräumen in Salzlagerstätten, den sogenannten Kavernen. In Sachsen-Anhalt befinden sich Gasspeicher für 32.400 Terawattstunden (TWh), das sind 14 Prozent der bundesdeutschen Vorräte. Die in Deutschland insgesamt gespeicherte Gasmenge entspricht etwa 28 Prozent des deutschen Jahresverbrauchs. Nur noch etwa 8 Prozent des hier verbrauchten Erdgases stammen aus deutscher Förderung. Die Gasversorgung in Deutschland ist jedoch wegen der vielen Importquellen sehr sicher. Die Speicherung ist vor allem deshalb notwendig, weil im Winter an Tagen mit besonders hohem Wärmebedarf zusätzlich zu den Importen auch im Sommer eingespeichertes Gas in die Gasleitungen eingespeist werden muss. Durch Wettereinflüsse, technische Störungen, Unfälle oder Handlungen Dritter kann die Energieversorgung gestört werden. Die Betreiber von Strom- und Gasnetzen bereiten sich auf solche Störfälle vor und haben rund um die Uhr Einsatzpersonal und Material verfügbar.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 94 |
| Europa | 1 |
| Land | 38 |
| Weitere | 14 |
| Wissenschaft | 19 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 77 |
| Text | 44 |
| unbekannt | 19 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 62 |
| Offen | 79 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 139 |
| Englisch | 11 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 20 |
| Keine | 84 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 6 |
| Webseite | 43 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 74 |
| Lebewesen und Lebensräume | 115 |
| Luft | 63 |
| Mensch und Umwelt | 141 |
| Wasser | 56 |
| Weitere | 139 |