Das Projekt "Umweltrelevanz und Stand der Technik bei Einäscherungsanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Schetter GmbH & Co. KG durchgeführt. Feuerbestattungen nehmen in Deutschland fortwährend zu. Seit 2004 hat sich die Anzahl an Humankrematorien um mindestens 26% erhöht, sodass es heute mehr als 150 Anlagen gibt. Damit einhergehend gewinnen diese Anlagen zunehmend an Umweltrelevanz. Immissionsschutzrechtliche Grundlage für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb der Krematorien ist die 27. BImSchV. Darin sind neben allgemeinen und betrieblichen Anforderungen auch Anforderungen zur Emissionsbegrenzung für verschiedene Luftschadstoffe festgelegt. Humankrematorien bedürfen derzeit keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß der 4. BImSchV. Genehmigung und Überwachung solcher Anlagen sind in Deutschland dementsprechend nicht einheitlich geregelt, weshalb z.T. unterschiedliche Umweltstandards bei den Anlagen zu verzeichnen sind. Der Stand der Emissionsminderungstechnik von Humankrematorien hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. So werden beispielsweise die Grenzwerte für Gesamtkohlenstoff und -staub durch primäre sowie durch sekundäre abgasseitige Maßnahmen deutlich unterschritten. Bei Kohlenmonoxid ist es hingegen immer wieder zu Überschreitungen des Grenzwertes gekommen. Krematorien können zudem eine bedeutende Quelle für Quecksilber darstellen. Hierfür existieren bisher jedoch keine emissionsbegrenzenden Anforderungen. Daher ist für Quecksilber die Datenbasis sehr viel geringer als bei den in der 27. BImSchV aufgeführten Parametern. Mit diesem UFOPLAN-Vorhaben soll die Datengrundlage in Bezug auf den aktuellen Stand der Technik von Krematorien verbessert werden und darauf basierend geprüft werden, ob eine Anpassung der rechtlichen Regelungen für Genehmigung und Betrieb von Krematorien erforderlich ist.