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Kompensationsflächenverzeichnis (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.

Kompensationsmaßnahmen-Informationssystem/Kompensationsflächenkataster Sachsen

Diese Datenserie beschreibt den Bestand der Kompensationsflächen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit §9 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ergeben. Das Fachverfahren KISS dient der Wahrnehmung der Fachaufsicht der sächsischen Straßenbauverwaltung hinsichtlich straßenbaubedingter Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) und ist zugleich Arbeitsgrundlage für das Kompensationsflächenmanagement (Organisation der dauerhaften Unterhaltungspflege mit Funktionskontrollen). Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgt durch die sächsische Straßenbauverwaltung. Das Fachverfahren KoKa-Nat dient den sächsischen Naturschutzbehörden als Instrument zur Erfassung, Überwachung, Verwaltung und Dokumentation von Eingriffkompensationsmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen gemäß SächsÖKoVO (Ökokontomaßnahmen). Die Datenabgabe kann dateibasiert im Geopackage- oder Shape-Format erfolgen.

Ökokontoflächen Kreis Stormarn

Abgrenzung der Ökokontoflächen im Kreis Stormarn

Kompensationsflächen Landkreis Lüneburg

Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff, z.B. größere Bauprojekte entstehen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes). Auf den dargestellten Kompensationsflächen wird z.B. durch Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland aber auch Erhalt von Altbaumbeständen entsprechender Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen von natur- und artenschutzrechtlich relevanten Eingriffen geschaffen.

Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem des Landes Brandenburg (Geodaten)

Die Geodaten beschreiben ausschließlich Flächeninformationen zu den festgesetzten Kompensationsflächen. Zu den Eingriffen werden Punktinformationen beschrieben. Diese orientieren sich etwa an der Mitte der jeweiligen Vorhabensfläche.

Kompensationskataster Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (WMS-Darstellungsdienst)

Das Kompensationskataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen von Bauvorhaben für Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen in Sachsen-Anhalt. Dargestellt werden durchgeführte Maßnahmen außerhalb des Straßenkörpers, jeweils mit Angabe des zugehörigen Straßenbauprojekts, der Bezeichnung der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, des Zielbiotops einschl. Flächenumfang und dem Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung.

WMS Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS)

Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge.

WFS Eingriffs- und Kompensationsflächeninformationssystem (EKIS)

Darstellungsdienst Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssytem, kurz EKIS. Auf Grundlage des § 17 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustV) führt das Landesamt für Umwelt das Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem (EKIS) des Landes Brandenburg. Das EKIS umfasst Sach- und Geoinformationen zu genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft (durch Vorhaben) und zu den Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen der Vorhabengenehmigung mit dem Ziel des Ausgleichs oder Ersatzes unvermeidbarer Beeinträchtigungen der Schutzgüter von Natur und Landschaft gem. § 15 BNatSchG festgelegt wurden. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben sowie Korrektheit besteht nicht, aufgrund der z.T. unterschiedlichen Daten Ursprünge

Kompensationskataster Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (WFS-Downloaddienst)

Das Kompensationskataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen von Bauvorhaben für Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen in Sachsen-Anhalt. Dargestellt werden durchgeführte Maßnahmen außerhalb des Straßenkörpers, jeweils mit Angabe des zugehörigen Straßenbauprojekts, der Bezeichnung der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, des Zielbiotops einschl. Flächenumfang und dem Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung.

INSPIRE-WMS ST Bewirtschaftungsgebiete Straßenbauverwaltung

Dieser kostenfreie Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Bewirtschaftungsgebiete aus den Daten der Straßenbauverwaltung (Kompensationskataster) umgesetzte Daten bereit. Das Kompensationskataster umfasst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft im Rahmen von Bauvorhaben für Bundes- und Landesstraßen in Sachsen-Anhalt. Dargestellt werden durchgeführte Maßnahmen außerhalb des Straßenkörpers, jeweils mit Angabe des zugehörigen Straßenbauprojekts, der Bezeichnung der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme, des Zielbiotops einschl. Flächenumfang und dem Zeitpunkt der Maßnahmenumsetzung.

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