Das Projekt "Digitale Anlagensicherheit für spezifische Anlagentypen: Biogasanlagen und Ammoniakkälteanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG durchgeführt. Die fortschreitende, durchgängige Digitalisierung der industriellen Produktion führt immer stärker zu einer Digitalisierung von Prozesssteuerung und vor allem zur einer Fernsteuerung/-wartung von Anlagen über das Internet. Diese neu gewonnene Flexibilität kann aber auch erhebliche Auswirkungen auf die Anlagensicherheit haben. Darüber hinaus hat bereits die weitreichende Digitalisierung industrieller Prozesse in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Herausforderungen an die Anlagensicherheit (Schutz vor Eingriffen Unbefugter) hervorgerufen. Zusätzlich führt die stärkere Verknüpfung von IT (Informationstechnologie) mit der Operationstechnologie (OT) dazu, dass Fehler in der Prozesssteuerung auch durch Fehler in der Software entstehen, die zu potentiell zu außer Kontrolle geratenen Prozessen bzw. Störfällen führen können. In diesem Vorhaben sollen die 'Best Practies' Beispiele für den Aufbau einer Hard- und Softwaresteuerung anhand von zwei Beispiel-Anlagentypen disskutiert werden: - Biogasanlagen - Ammoniakkälteanlagen Diese Anlagentypen sind weitverbreitet und ihre Prozesssteuerung/Netzwerkarchitektur lässt sich gut standardisieren. Anhand dieser Anlagentypen sollen auch IT-Riskoanalysen diskutiert werden.
Das Projekt "Sicherung von Industrieanlagen gegen Eingriffe Unbefugter (Vorsorge/Nachsorge/Schutz) - Untersuchung der Möglichkeiten zum Ausschluss sogenannter 'Innentäter' und Geheimnisschutz von Unterlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecoteam GmbH durchgeführt. Problemstellung: Im Licht neuer Erkenntnisse muss die Gefährdung von Mensch und Umwelt durch den gewaltsamen Eingriff Unbefugter in gefährliche Industriebetriebe einer Neubewertung unterzogen werden. Während die Handlungsmöglichkeiten gegen die Abwehr gefährlicher Eingriffe von außen bereits durch den ad hoc-AK 'Eingriffe Ungefugter' der Störfallkommission und des Technischen Ausschusses Anlagensicherheit bearbeitet wurden, ist dies bzgl. der Problematik der Innentäterschaft noch zu leisten. Hier besteht Untersuchungsbedarf hinsichtlich der Realisierbarkeit technischer und organisatorischer Sicherungsmaßnahmen gegen Innentäter, wie z.B. einer zur Sicherung beitragenden 'Corporate Identity', der Verbesserung der Akzeptanz von 'übergestülpten' Unternehmensphilosophien und der Partizipation der Mitarbeiter in Fragen der Anlagensicherheit usw. Eine derartige Untersuchung würde nicht nur zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter beitragen, sondern ließe sich auch zur Vermeidung von menschlichem Fehlverhalten (Human Factors) nutzen. Weiter ist nach den Ergebnissen des ad hoc-AK 'Eingriffe Unbefugter' eine Untersuchung der Grundlagen und Reichweite der Vertraulichkeit bzw. des Geheimnisschutzes von Angaben im Sicherheitsbericht, in Genehmigungsanträgen und behördlichen Unterlagen durchzuführen und anhand von Beispielen praxisgerecht auszuarbeiten. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Nach den Anschlägen vom 11.09.2001 ist ein Überdenken des Umgangs mit potentiellen Sicherheitslücken, insbesondere im Bereich der menschlichen Ressourcen, erforderlich. Hinweisen auf bewusste Fehler bei der Bedienung von Anlagen ist nachzugehen und die Bedingungen für eine Vermeidung derartiger Situationen sind offen zu legen. C) Ziel des Vorhabens ist die Schaffung günstiger Bedingungen in sicherheitsrelevanten Anlagen für den Umgang mit der 'Sicherheitsressource Mensch' und damit die Verbesserung der Sicherheit.