Das Dezernat 200 "Landschaftsplanung, Eingriffe in Natur und Landschaft" nimmt die vollzugsbehördlichen Aufgaben des Naturschutzes im Bereich der Küstengewässer war. Daneben werden fachliche Stellungnahmen im Rahmen von Flächennutzungsplänen, Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie zu Landschaftsplänen erarbeitet. Ferner liefert das Dezernat Beiträge für die fachlichen Grundlagen der Landschaftsplanung und zur übergeordneten Landschaftsplanung.
Das Vorhabens ist hinsichtlich der geplanten Größe von 86,58 ha raumbedeutend. Die Prüfung hinsichtlich der Ziele der Raumordnung und Landesplanung für das Vorhaben erfolgte im Rahmen der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit der Umweltverträglichkeitsuntersuchung wurden die Auswirkungen der 18-Loch-Golfplatzanlage ermittelt. Das Vorhaben umfasst darüber hinaus den Bau eines Sporthotels mit 74 Zimmern, ein Clubhaus, Parkplätze und 125 Ferienhäuser.