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Kompensationsflächenverzeichnis (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleich- u- Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.

Ausgleichflächen Kreis Stormarn

Ausgleichsflächen im Kreis Stormarn

CIR-Biotoptypen 2009 (Luftbildinterpretation) - Flächendeckende Biotop- und Landnutzungskartierung im Land Brandenburg (BTLN)

Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und Landnutzungsdaten des Landes Brandenburg 2009 auf Basis der homogenisierten und aktualisierten CIR-Biotoptypendaten der Jahre 1991-1993 (auf Grundlage von CIR-Luftbildern aus dem Jahr 2009 sowie auf der Basis aktueller Daten des ATKIS-DLM). Die Homogenisierung/Erfassung erfolgte nach den Regeln der Brandenburger Biotopkartierung (BBK) und nach der Methodik der CIR-Luftbildinterpretation innerhalb des Projektes "Homogenisierung der Biotoptypen- und Landnutzungsdaten auf Basis der ALK und des ATKIS DLM im Land Brandenburg". Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer "MI 09-046 L / 80140147" durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Semantische Grundlage sind ca. 2.500 Biotoptypenklassen (BTLN-Kartiereinheiten), die durch inhaltliche Überarbeitung und Aggregierung der BBK-Biotoptypenklassen für eine CIR-Luftbildinterpretation erstellt wurden. Achtung: Diese Daten wurden durch Luftbildinterpretation ermittelt. Im Rahmen der Eingriffsregelung und diverser naturschutzfachlicher Planungsinstrumente sind zunächst immer auch die Angaben der Datenquelle "Biotope, geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen - Gesamtdatenbestand" zu nutzen und auszuwerten. Flächendeckende Erfassung der Biotoptypen und Landnutzungsdaten des Landes Brandenburg 2009 auf Basis der homogenisierten und aktualisierten CIR-Biotoptypendaten der Jahre 1991-1993 (auf Grundlage von CIR-Luftbildern aus dem Jahr 2009 sowie auf der Basis aktueller Daten des ATKIS-DLM). Die Homogenisierung/Erfassung erfolgte nach den Regeln der Brandenburger Biotopkartierung (BBK) und nach der Methodik der CIR-Luftbildinterpretation innerhalb des Projektes "Homogenisierung der Biotoptypen- und Landnutzungsdaten auf Basis der ALK und des ATKIS DLM im Land Brandenburg". Dieses Projekt wurde unter der Projektnummer "MI 09-046 L / 80140147" durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Semantische Grundlage sind ca. 2.500 Biotoptypenklassen (BTLN-Kartiereinheiten), die durch inhaltliche Überarbeitung und Aggregierung der BBK-Biotoptypenklassen für eine CIR-Luftbildinterpretation erstellt wurden. Achtung: Diese Daten wurden durch Luftbildinterpretation ermittelt. Im Rahmen der Eingriffsregelung und diverser naturschutzfachlicher Planungsinstrumente sind zunächst immer auch die Angaben der Datenquelle "Biotope, geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen - Gesamtdatenbestand" zu nutzen und auszuwerten.

Ökokontoflächen Kreis Stormarn

Abgrenzung der Ökokontoflächen im Kreis Stormarn

Kompensationsmaßnahmen-Informationssystem/Kompensationsflächenkataster Sachsen

Diese Datenserie beschreibt den Bestand der Kompensationsflächen, die sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. §14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V. mit §9 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ergeben. Das Fachverfahren KISS dient der Wahrnehmung der Fachaufsicht der sächsischen Straßenbauverwaltung hinsichtlich straßenbaubedingter Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) und ist zugleich Arbeitsgrundlage für das Kompensationsflächenmanagement (Organisation der dauerhaften Unterhaltungspflege mit Funktionskontrollen). Die Eingabe und Pflege der Daten erfolgt durch die sächsische Straßenbauverwaltung. Das Fachverfahren KoKa-Nat dient den sächsischen Naturschutzbehörden als Instrument zur Erfassung, Überwachung, Verwaltung und Dokumentation von Eingriffkompensationsmaßnahmen sowie Naturschutzmaßnahmen gemäß SächsÖKoVO (Ökokontomaßnahmen). Die Datenabgabe kann dateibasiert im MapInfo- oder Shape-Format erfolgen.

Kompensationsräume in Nordrhein-Westfalen

Nach § 15 (2) Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Auf Grundlage der naturräumlichen Haupteinheiten sind für NRW Naturräume als so genannte Kompensationsräume ausgegrenzt, in denen zwischen Eingriff und Einsatz ein naturräumlicher Zusammenhang besteht.

Kompensationsflächenkataster Landkreis Lüneburg

Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Landschaft und Naturhaushalt angesichts größerer Eingriffe z.B. durch Bauprojekte entstehen (s. naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach Kap. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)). Die dargestellten Kompensationsflächen zeigen die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen in Form von Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland und Erhalt von Altbaumbeständen zur Folgenbewältigung negativ-ökologischer Eingriffe.

Entsiegelungspotenziale (Umweltatlas)

Ausweisung von Flächen, auf denen die Möglichkeit für Entsiegelungen im Rahmen naturschutz- oder baurechtlicher Kompensationsmaßnamen besteht, mit genaueren Beschreibungen der einzelnen Flächen. Bearbeitungsstand Dezember 2023.

Ersatzflächen

Ersatzflächen dienen dazu, Beinträchtigungen, die aus einem Eingriff gemäß der naturschutz- und baurechtlichen Eingriffsregelung in Natur und Landschaft resultieren, mitauszugleichen. Das Kompensationsverzeichnis laut LNatSchG NRW stellt alle Flächen auf dem Stadtgebiet von Herne dar, die mit Inkrafttreten des Gesetzes (11/2016) Rechtskraft erlangt haben. Flächen aus Verfahren vor diesem Zeitpunkt sind zwar dargestellt, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ersatzflächen

Ersatzflächen dienen dazu, Beinträchtigungen, die aus einem Eingriff gemäß der naturschutz- und baurechtlichen Eingriffsregelung in Natur und Landschaft resultieren, mitauszugleichen. Das Kompensationsverzeichnis laut LNatSchG NRW stellt alle Flächen auf dem Stadtgebiet von Herne dar, die mit Inkrafttreten des Gesetzes (11/2016) Rechtskraft erlangt haben. Flächen aus Verfahren vor diesem Zeitpunkt sind zwar dargestellt, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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