Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben. Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020
“Exotisch” sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden ( Handelsartenschutz ), sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Und auch hier nur diejenigen, die bei uns langfristig überleben können und sich etabliert haben. Sie können aus verschiedensten Gründen hier sein: Einige Arten wurden gezielt angesiedelt, weil man sich von ihnen einen wirtschaftlichen Nutzen versprach, wie z.B. Spätblühende Traubenkirsche, Robinie oder Damhirsch. Andere wurden zwar hergebracht, sollten aber unter den kontrollierten Bedingungen der Gefangenschaft bleiben. Dort entkamen sie jedoch oder wurden absichtlich freigelassen, wie z.B. Waschbär , Marderhund oder Asiatischer Marienkäfer. Weitere Arten wurden für gärtnerische Zwecke eingeführt, haben sich aber aus den Gärten heraus in der freien Natur etabliert, z.B. die Kanadische Goldrute. Viele Arten sind als blinde Passagiere an Fahrzeugen, mit anderen Importgütern, mit Ballastwasser oder sonst wie zu uns gekommen und haben sich bei uns etabliert. Hierzu zählen vor allem unzählige Pflanzen (z.B. auch die Ambrosie) und zahlreiche wirbellose Tierarten. Ambrosia-Bekämpfung: Ambrosia erkennen, Funde melden und beseitigen. Allen diesen exotischen Arten ist gemeinsam, dass sie aus anderen Regionen und damit anderen Floren- und Faunenreichen stammen. Das bedeutet, dass unsere Tier- und Pflanzenwelt in der Evolution sich nicht auf diese Exoten einstellen konnten. Heimische Arten haben oft keine Überlebensstrategien gegen die Neusiedler, die als Konkurrenten, Beutegreifer, Krankheitsüberträger oder Parasiten auftreten. Dies hatte in Mitteleuropa zum Glück nicht so gravierende Folgen wie in vielen anderen Regionen der Erde, wo durch eingeführte Exoten oder Haustiere zahlreiche heimische Arten ausgerottet wurden. Aber zu erheblichen Veränderungen hat es auch bei uns geführt: Kraut- und Strauchschicht weiter Bereiche der Berliner Wälder werden von den sogenannten “Neophyten” Kleinblütigem Springkraut und Spätblühender Traubenkirsche dominiert – für heimische Pflanzen- und auch Tierarten ist damit kaum noch Platz. Trockenrasen werden von der Robinie überwuchert, die zudem durch Einlagerung von Knöllchenbakterien in ihren Wurzeln zur Stickstoffanreicherung und allein damit zur Entwertung des Standortes führt. Statt heimischer Marienkäferarten krabbelt zunehmend der Asiatische Marienkäfer über die Wiesen. Diese Auflistung ließe sich fast unendlich weiterführen. Die Dimension des Verlustes an natürlicher Vielfalt kann mit ein paar Zahlen verdeutlicht werden: An den heimischen Eichenarten Stiel- und Traubeneiche leben rund 1.000 verschiedene Tierarten, von denen die Hälfte auf diese angewiesen sind. An eingeführten Baumarten leben einzelne bis maximal wenige Dutzend Arten, die allesamt unspezifisch sind, also auch an beliebigen anderen Bäumen leben könnten. Man kann davon ausgehen, dass an jede heimische Pflanzenart viele heimische Tierarten angepasst sind – gemeinsam entstanden in Koevolution. Aus diesen Einsichten ergibt sich als wichtigste Forderung, keine weiteren exotischen Arten in die Natur zu bringen. Denn dies ist jedes Mal ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Konsequenterweise wurde das Ausbringen von Tieren und Pflanzen vom Gesetzgeber geregelt (Details siehe § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz). Bei bereits im Freiland etablierten exotischen Arten muss im Einzelfall entschieden werden, ob gegen sie vorgegangen wird. Dies ist meist mit einem großen Aufwand verbunden, der sich nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt. Und was kann der Einzelne tun? Zumindest Gartenbesitzer haben durchaus die Möglichkeit, auf kritische exotische Arten zu verzichten. Denn leicht können Pflanzen auch aus Gärten in die freie Natur gelangen. Wenn man etwas für die Artenvielfalt in der Stadt tun möchte, dann kann man anstelle der Exoten auch heimische Arten verwenden. siehe Gehölzliste im Kapitel “12.1 Verwendung heimischer Pflanzenarten” der Broschüre “Tiere als Nachbarn – Artenschutz an Gebäuden” Wenn man sich besonders naturschutzfreundlich verhalten möchte, verwendet man in der Region gewonnenes Pflanzenmaterial. Nur dieses hilft, die regionale Pflanzenartenvielfalt zu erhalten. Weitere Informationen hierzu, eine Liste der zertifizierten Baumschulen und das aktuelle Sortiment findet sich unter Verein zur Förderung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg e.V. Abschließend noch der Hinweis, nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten: Exotische Pflanzenarten können als gärtnerisches Gestaltungselement oder robuster Straßenbaum auch ihre Berechtigung haben. Aber man sollte immer fragen, ob es nicht auch ohne geht. Weitere Infomationen zu invasiven Tier- und Pflanzenarten
Hannover. Gerade jetzt im Sommer schwirren sie häufig um uns herum und viele Menschen fürchten sich vor ihnen: Faltenwespen und Hornissen. Sie werden zwar häufig als Bedrohung wahrgenommen, allerdings haben sie für den Erhalt des Ökosystems eine wesentliche Bedeutung. Hornissen und Faltenwespen bestäuben nicht nur Pflanzen, sondern vertilgen auch kleinere Insekten wie Mücken, um ihren Nachwuchs zu ernähren. Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat einige Informationen zusammengestellt, die den Umgang mit den Insekten im Sommer erleichtern. Gerade jetzt im Sommer schwirren sie häufig um uns herum und viele Menschen fürchten sich vor ihnen: Faltenwespen und Hornissen. Sie werden zwar häufig als Bedrohung wahrgenommen, allerdings haben sie für den Erhalt des Ökosystems eine wesentliche Bedeutung. Hornissen und Faltenwespen bestäuben nicht nur Pflanzen, sondern vertilgen auch kleinere Insekten wie Mücken, um ihren Nachwuchs zu ernähren. Der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat einige Informationen zusammengestellt, die den Umgang mit den Insekten im Sommer erleichtern. Wie verhalte ich mich richtig, wenn Wespen und Hornissen um mich schwirren? Grundsätzlich gilt: Menschen sollten den Insekten ruhig und besonnen begegnen. „Es sind lediglich zwei Wespenarten, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten: die Gewöhnliche und die Deutsche Wespe. Allerdings stechen sie nur, wenn sie sich akut bedroht fühlen“, erklärt André Apel, Mitarbeiter im Landesweiten Artenschutz des NLWKN. Der Experte ist auf wirbellose Tierarten spezialisiert und setzt sich mit seinen Kolleginnen und Kollegen dafür ein, die oftmals als „Plagegeister“ wahrgenommenen Insekten zu schützen. „Grundsätzlich sind Insekten alles andere als eine Plage. Viele Insektenarten meiden Menschen, statt mit ihnen zu interagieren und sind für die Bestäubung und somit Vermehrung von etlichen Pflanzenarten unabdingbar“, betont Apel. Wer auf eine kontaktfreudige Hornisse oder Wespe trifft, sollte ruhig bleiben und nicht nach ihr schlagen, damit sie sich nicht bedroht fühlt. Wie verhalte ich mich richtig, wenn Wespen und Hornissen um mich schwirren? Was kann ich aktiv tun, um die Tiere fernzuhalten und Stiche zu vermeiden? Süßliche Gerüche wie Parfüm locken die Insekten an und sollten daher vermieden werden. Ebenso sollten beim Essen im Freien Gläser mit süßlich riechenden Flüssigkeiten wie Limonaden abgedeckt werden. Auf Streuobstwiesen und in Gärten sollten im Sommer besser Schuhe getragen werden. Viele Insekten befinden sich am Boden und sind beim Laufen nicht sofort zu erkennen, sodass es barfuß häufig zu schmerzhaften Stichen kommen kann. Was kann ich aktiv tun, um die Tiere fernzuhalten und Stiche zu vermeiden? Wie reagiere ich richtig bei akuten Stichen? „Bei einer akuten allergischen Reaktion auf einen Stich schwillt die Stichstelle deutlich an und es kann zu Übelkeit und Schwindel kommen“, erklärt André Apel. Bei Reaktionen wie Atemnot, Krämpfen und Bewusstlosigkeit sollte umgehend ein Notarzt verständigt werden. Allerdings sind weder Stiche von einer Hornisse noch von einer Wespe sind bei Nicht-Allergikern tödlich. „Wirklich lebensbedrohlich wären sie für einen Menschen erst ab einer Anzahl von rund einhundert, ein Fall, der faktisch nie eintritt“, erläutert André Apel. Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich bei mir zuhause ein Nest entdecke? In den meisten Fällen ist hier nichts zu unternehmen. „Ein Faltenwespennest im eigenen Garten stellt oftmals keine unmittelbare Gefahr dar, solange Menschen auf die Tiere Rücksicht nehmen“, betont André Apel. Oftmals werden die Nester erst bemerkt, wenn die Insekten bereits ihren saisonalen Aktivitätshöhepunkt erreicht haben und einige Wochen später ohnehin sterben werden. Wichtig zu wissen ist: Hornissen und Wespen verwenden ihre Bauten nur einmal. Eine Rückkehr der Insekten im nächsten Sommer ist also ausgeschlossen. Zu einem aktiven Nest sollte ein ausreichender Abstand von etwa vier Metern eingehalten werden. In der Nähe unterirdischer Bauten sollte aufs Rasenmähen verzichtet werden. Das eigenständige Entfernen von Faltenwespennestern ist beim Vorliegen eines vernünftigen Grundes erlaubt. Dies kann der Fall sein, wenn die Tiere ihren Neststandort doch einmal zu nahe am Wohnhaus gewählt haben. Bei Hornissen-Nestern müssen sich Betroffene laut NLWKN jedoch an die für ihren Wohnort zuständige Untere Naturschutzbehörde wenden, da die Tiere im Artenschutz besonders geschützt sind. Kann ich Insekten bei ihrer wichtigen Arbeit unterstützen? Um den Tieren in ihren weiter schwindenden Lebensräumen zu helfen, sollte auf eine insektenfreundliche Gartengestaltung geachtet werden. Dazu zählen verschiedene heimische Pflanzenarten wie Löwenzahn, naturbelassene Rasenflächen, Insektenhotels und Staudengewächse wie zum Beispiel Rittersporn ( Delphinium ), Schleierkraut ( Gypsophila ) und Fetthenne ( Sedum ). Reine Schotter- oder Steingärten bieten Insekten hingegen keinen Lebensraum und tragen so zu ihrem weiteren Aussterben bei, wodurch es langfristig aufgrund mangelnder Bestäubung auch weniger Pflanzen gäbe. Wer allerdings nicht die ganze Rasenfläche ihrem freien Wuchs überlassen möchte, kann einzelne Blühstreifen anlegen. Ausführliche Informationen und Informationsflyer zu Wespe, Hornisse und Co. gibt es auf der Internetseite des NLWKN. Hier finden sich auch wichtige Informationen zum Thema Insektenschutz mit Empfehlungen für die Praxis: www.nlwkn.niedersachsen.de/insektenvielfalt
Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen Das LfU hat eine neue Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. „Von den planetaren Grenzen ist die der Biosphäre, zu der auch die Artenvielfalt zählt, am stärksten überschritten. Die biologische Vielfalt ist unsere Lebensgrundlage, die wir erhalten müssen. Jede dritte Pflanzenart in Rheinland-Pfalz gilt heute als bestandsgefährdet. In den Kategorien der Roten Liste heißt das: gefährdet, stark gefährdet, vom Aussterben bedroht oder ausgestorben. Von den etwa 2000 heimischen Pflanzenarten können weniger als die Hälfte – nämlich nur 900 Arten – wirklich als ungefährdet eingestuft werden. Das zeigt uns: Die Biodiversitätskrise ist alarmierend, es herrscht dringender Handlungsbedarf“, sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder angesichts der neu erschienenen Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen. Die Ministerin betonte, dass ein Rückgang der Pflanzenvielfalt unmittelbare Folgen auf die Tierwelt zeigt, insbesondere bei den Insekten. Viele Insektenarten sind auf das Vorhandensein bestimmter Pflanzen angewiesen, manchmal sogar auf eine einzige Art. Das gilt insbesondere für Schmetterlinge, die sie zur Eiablage und somit als Nahrungspflanze für ihre Raupen benötigen. Um den Bestand bedrohter Pflanzenarten zu stärken, setzt das Land Rheinland-Pfalz auf zahlreiche Maßnahmen, wie den Vertragsnaturschutz, den Einsatz von Biotoppflegerinnen und -pflegern und die Durchführung verschiedener Aktion-Grün-Projekte. In der neuen Roten Liste „Farn- und Blütenpflanzen Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dennis Hanselmann im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) rund 2000 heimische Pflanzen nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Beim LfU sind zudem weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Brutvögel verfügbar. „Rote Listen sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Sie dienen beispielsweise als Grundlage für Umweltplanungen, Bewertung von Eingriffen oder auch der Einrichtung von Pflegemaßnahmen“, verdeutlichte Dr. Frank Wissmann, Präsident des LfU. Vier Prozent aller heimischen Arten ausgestorben oder verschollen In der aktuellen Publikation werden rund vier Prozent aller heimischen Farn- und Blütenpflanzen als ausgestorben oder verschollen eingestuft. Vom Aussterben bedroht sind circa sieben Prozent aller bewerteten Arten. Dazu zählen beispielsweise die Sand-Lotwurz (Onosma arenaria) oder die Gewöhnliche Wassernuss (Trapa natans). Stark gefährdet sind elf Prozent, darunter beispielsweise die Bopparder Schleifenblume (Iberis linifolia subsp. boppardensis), die ausschließlich nur in Rheinland-Pfalz vorkommt. „Insgesamt hat die Zahl der bisher ungefährdeten Arten deutlich abgenommen. Das entspricht dem bundesweiten Trend, der ebenfalls eine Abnahme ungefährdeter Arten verzeichnet“, so LfU-Präsident Dr. Frank Wissmann. Auch sind mehr Arten inzwischen auf der sogenannten Vorwarnliste zu finden. Das betrifft auch einige allgemein bekannte und früher sehr weit verbreitete Arten wie die Kornblume (Centaurea cyanus) und den Gewöhnlichen Teufelsabbiss (Succisa pratensis), die 1996 noch als ungefährdet galten. Vielfältige Ursachen für Artenrückgang Die Ursachen für die Gefährdung von Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz sind vielfältig und haben sich seit der letzten Listenerstellung 1996 auch kaum geändert. Zu ihnen zählen der Landnutzungswandel (zum Beispiel Aufforstung oder Trockenlegung von Mooren) und auch die Intensivierung der Landwirtschaft, damit einhergehend der Einsatz von Herbiziden sowie die Überdüngung, die Ackerwildkräuter oder Magerkeitszeiger weiter zurückdrängen. Auch die zunehmende Versiegelung von Flächen bedroht verschiedene Pflanzenarten. Hinzu kommen dann noch gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten, die einheimische Arten verdrängen und auch der Klimawandel, der gerade das Verbreitungsgebiet von kälte- und feuchteliebenden Pflanzen, wie beispielweise in Mooren, weiter verschmälert. „Viele der Gefährdungsursachen für Farn- und Blütenpflanzen sind auf Eingriffe durch den Menschen in die Natur zurückzuführen – das heißt aber auch: Es gibt eine Möglichkeit gegenzusteuern“, so Umweltministerin Katrin Eder. Auch positive Entwicklungen zu verzeichnen Es gibt aber auch gute Nachrichten: 20 Arten gelten nach der neuen Roten Liste nicht mehr als verschollen. Dazu zählen die Gewöhnliche Grasnelke (Armeria maritima subsp. elongata), die Blume des Jahres 2024, oder die Sumpf-Gladiole (Gladiolus palustris), die auch nach einer Europäischen Naturschutzrichtlinie geschützt ist und einem Monitoring in Rheinland-Pfalz unterliegt. Die Kugelfrucht-Binse (Juncus sphaerocarpus) konnte sogar so zahlreich gefunden werden, dass sie nun von ehemals verschollen als ungefährdet eingestuft werden konnte. Erholen konnten sich auch wärmeliebende Orchideen wie beispielsweise die Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera). Auch Schutzmaßnahmen haben sich positiv auf den Bestand ausgewirkt wie beim Gewöhnlichen Schwimmfarn (Salvinia natans). Hier haben Wiederansiedlungsmaßnahmen in über zehn Gewässern zwischen Wörth und Altrip zu einer Verbesserung der Bestandssituation geführt. Er gilt aber weiterhin als stark gefährdet. „Dass 20 Arten, die als verschollen galten, dabei sind sich zu erholen, zeigt, dass sich unsere Anstrengungen und Bemühungen im Natur- und Biodiversitätsschutz auszahlen. Mein Dank gilt deshalb ausdrücklich allen, die sich in ihrer täglichen Arbeit oder ehrenamtlich in diesen beiden Bereichen engagieren. Dazu zählt auch das Autorenteam sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfU, die uns mit der Erstellung der Roten Liste ein wichtiges Entscheidungsinstrument an die Hand geben“, so Eder. Hintergrundinformationen zur Roten Liste In Rheinland-Pfalz werden seit den 1980er Jahren Rote Listen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Hierfür werden Kartierungen und Literaturquellen ausgewertet und Expertinnen und Experten befragt, um nach standardisierter Methodik eine Aussage zur Gefährdung von einzelnen Arten in Rheinland-Pfalz treffen zu können. Diese resultieren in einer Einstufung in Kategorien nach einem bestimmten Zahlensystem von 0 (ausgestorben oder verschollen) über 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet), bis hin zu 3 (gefährdet). Höhere Zahlen entsprechen dabei einer geringeren Gefährdungsstufe. Eine wichtige weitere Kategorie ist die sogenannte Vorwarnliste. In dieser werden Arten eingestuft, die einen merklichen Rückgang erfahren haben, aber noch nicht als gefährdet gelten. Sie dient damit als Übergangsstufe zwischen den ungefährdeten und den als gefährdet eingestuften Arten und soll darauf hinweisen, dass bei Fortbestand der Risikofaktoren in absehbarer Zeit eine Einstufung in die Kategorie 3 (gefährdet) erfolgen wird. Hinzu kommt auch noch die Einschätzung kurzfristiger sowie langfristiger Trends, die ebenfalls in den Tabellen aufgeführt werden. Die Bewertungen einer Roten Liste sind auch immer eine Momentaufnahme und stellen den Datenstand bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Sie muss regelmäßig aktualisiert werden, um weiterhin in der Naturschutzarbeit nützlich zu sein und aktuelle Bestandsentwicklungen aber auch Artenkonzepte darstellen zu können. Dies erfolgt im Rahmen von Aktion-Grün-Projekten, die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ermöglicht und gefördert werden. Die nun veröffentlichte Fassung der Roten Liste Farn- und Blütenpflanzen entstand im Auftrag des Landesamtes für Umwelt durch den Hauptautor Dennis Hanselmann und weiterer Autoren sowie unter der Mitarbeit zahlreicher versierter Botaniker. Auch die ehrenamtlich Tätigen, die mit ihrem Wissen und ihren Erfassungen zu diesem Werk beigetragen haben, sollten nicht unerwähnt bleiben. Sie alle haben dazu beigetragen, ein möglichst umfassendes Bild zum Artbestand und dessen Verbreitung als Grundlage für die anschließende Bewertung zu erhalten. Bei Farn- und Blütenpflanzen ist die Abgrenzung von Arten nicht immer ganz einfach, sodass häufig, wie auch in dieser Publikation, von Sippen gesprochen wird. Dies ist eine Bezeichnung nicht nur für Arten, sondern auch Unterarten aber auch übergeordnete Gruppen. Der Einfachheit halber wird hier aber von Arten gesprochen. Zur Roten Liste (Broschüre) Zur Themenseite "Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen" Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.12.23
Harburg/Bispingen/Hannover . Die Hügelgräberheide bei Handeloh hat eine jahrtausendealte Tradition. Der wertvolle Kultur- und Naturraum im Landkreis Harburg ist zuletzt aber in Bedrängnis geraten: Die Spätblühenden Traubenkirsche , eine eigentlich in Nordamerika heimische Pflanzenart, breitet sich immer weiter aus. Im Rahmen des LIFE-Projekts Atlantische Sandlandschaften setzen sich der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die VNP Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide gemeinsam mit dem Landkreis Harburg nun für eine Bewahrung der bedeutsamen Flächen ein. Die Arbeiten bei Handeloh beginnen in den kommenden Wochen. Die Hügelgräberheide bei Handeloh hat eine jahrtausendealte Tradition. Der wertvolle Kultur- und Naturraum im Landkreis Harburg ist zuletzt aber in Bedrängnis geraten: Die Spätblühenden Traubenkirsche , eine eigentlich in Nordamerika heimische Pflanzenart, breitet sich immer weiter aus. Im Rahmen des LIFE-Projekts Atlantische Sandlandschaften setzen sich der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die VNP Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide gemeinsam mit dem Landkreis Harburg nun für eine Bewahrung der bedeutsamen Flächen ein. Die Arbeiten bei Handeloh beginnen in den kommenden Wochen. Bereits zum Ausklang der Jungsteinzeit (1700 v. Chr.) wurden die ersten Hügelgräber als Großgräber für Einzelgrabbestattungen in der damals offenen Heide um Handeloh angelegt. 200 Jahre später erfolgte die Errichtung weiterer kleinerer Grabhügel. Heute sind die ehemals großräumigen Heiden bis auf geringe Reste anderen Nutzungsformen gewichen. Die Hügelgräberheide konnte offen erhalten werden, doch durch die Ausbreitung der Spätblühenden Traubenkirsche droht auch sie nun endgültig einem naturfernen Wald zu weichen. „Wer zur Heideblüte an der Fläche vorbeiläuft, kann die Hügelgräbergruppen und die Heide allenfalls noch erahnen. Ein einmaliges Kulturgut droht hier langfristig verloren zu gehen“, befürchtet Dirk Mertens von der VNP Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide. Denn die Wurzeln der Bäume dringen bis in das Zentrum der Gräber vor. Spätestens bei Sturm würden diese dann schwer geschädigt, so Mertens. Um der Entwicklung Einhalt zu gebieten, wird in den kommenden Wochen mit der Entnahme von ersten Traubenkirschen begonnen. Aufgrund der extremen Aufwuchsdichte und des zu erwartenden hohen Saatgutanteiles im Boden sollen dabei in einem ersten Schritt die dichtesten Bestände zunächst durch einen Forstmulcher möglichst fein zerkleinert werden. In der Folge wird das Fräsmaterial gemeinsam mit dem Oberboden abgeplaggt, also abgeschoben. Der Hintergrund: „Im Boden unter der organischen Auflage hat sich über Jahrhunderte Heidesaatgut eingelagert, welches über extrem lange Zeiträume keimfähig bleibt. So kann durch das Abplaggen wieder gezielt Heide innerhalb der Flächen aufkommen“, hofft Leonie Braasch vom NLWKN in Hannover. Das Motiv für die Beteiligung des für den Naturschutz zuständigen Landesbetriebs ergibt sich aus dem naturschutzfachlichen Wert der nicht nur kulturhistorisch bedeutsamen Fläche: Immer wieder wurden hier in der Vergangenheit Schlingnattern und seltene Vogelarten wie der Ziegenmelker in der Dämmerung beobachtet. Im Rahmen des LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ erhält und entwickelt der NLWKN zusammen mit lokalen Partnern Lebensräume europaweit seltener Arten wie z.B. der Schlingnatter. Der erste Schritt der Maßnahme, das Mulchen der Traubenkirschen, findet bewusst nach der Brutzeit, aber vor dem Laubfall statt, um Rücksicht auf andere Straucharten nehmen zu können. Auch die Reptilien sind zu dieser Jahreszeit noch nicht in den dichteren Gehölzbeständen zu erwarten. Ergänzt werden die Plaggmaßnahmen in weniger dichten Bereichen durch gezielte Rodungen von Birken und Traubenkirschen. „Auch hier ist es wichtig, die Arbeiten im belaubten Zustand durchzuführen, um möglichst wenige Sämlinge zu übersehen“, betont Braasch. Wenn alles klappt, kann Handeloh in zwei bis drei Jahren nach Durchführung der Maßnahmen wieder mit Stolz auf seine Hügelgräberheide verweisen, wenn sich die Heide erholen konnte. Darüber hinaus kann so für den Schutz der Schlingnatter ein weiterer Projektbaustein im Rahmen des LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ in Ergänzung zum nahen „Schlingnatterkorridor“ entlang der Bahnstrecke Handeloh - Wintermoor umgesetzt werden.
Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (Mainz, 20.05.2020) Höfken: „Biodiversität unseres artenreichen Grünlands erfassen und erhalten“ Grünlandkartierung des Landesamts für Umwelt (LfU) Rheinland-Pfalz gestartet / Mit Aktion Grün in Artenvielfalt und Biodiversität investieren „Wiesen und Weiden sind Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten und Hotspots der Biodiversität. Mit der jetzt angelaufenen Grünlandkartierung wird als Teil des landesweiten Biotopkatasters systematisch unser gesetzlich geschütztes Grünland und die dort auffindbare Flora erfasst“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken in der Nähe von Zilsdorf/Vulkaneifel, wo sie den Kartiererinnen und Kartierern über die Schulter schaute. Die Kartierung werde sukzessive in den kommenden sieben Jahren in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland ausgewählt und bearbeitet werden. Bei der Kartierung rücken Flachland- und Bergmähwiesen, Magerweiden und alle weiteren für den Naturschutz wertvollen Grünlandausprägungen in den Fokus. Sabine Riewenherm, Präsidentin des Landesamtes für Umwelt (LfU) , ergänzte: „Diese für die Artenvielfalt so wichtigen Flächen sind von einem Rückgang betroffen, sei es durch Nutzungsaufgabe oder durch Intensivierung der Bewirtschaftung." Die Grünlandkartierung durch das LfU sei daher eine wichtige Bestandsaufnahme der Grünlandarten und damit Ausgangspunkt für die zukünftigen Maßnahmen zum Erhalt der noch vorhandenen Flächen und ihrer Arten. „Das Land unterstützt die Sicherung dieser Biotope mit vielfältigen Angeboten im Rahmen des Vertragsnaturschutzes, aus Mitteln der Biotopbetreuung und durch Ankauf wertvoller Flächen, so wie bei den heute besichtigten Bergmähwiesen“, hält Höfken weiter fest und hebt hervor, dass für die Sicherung der Biodiversität als einem zentralen Zukunftsthema die Kooperation mit geeigneten Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern Voraussetzung sei. „Die Bewirtschaftung, die zur Entstehen des artenreichen Grünlandes geführt hat, kann ohne Einschränkungen fortgeführt werden“, sagte Höfken. Die Kenntnis über die im Land vorhandenen Flächen unterstütze somit die gemeinsamen Bemühungen von Naturschutz und Landwirtschaft zur Sicherung der wertvollen Wiesen, aber auch die Möglichkeit produktionsintegrierte Maßnahmen als Kompensation durchzuführen. Aktion Grün für den Artenschutz „Das Artensterben ist direkt vor unserer Haustür im Gange. Daher müssen wir vor Ort handeln, um die Artenvielfalt zu erfassen und sie im nächsten Schritt dann auch bestmöglich zu schützen“, sagte Sabine Riewenherm, Präsidentin des LfU. Viele Arten seien bedroht, da ihnen Lebensraum und die Nahrung fehle. „Artenreiche Grünlandstandorte sind Hotspots der Biodiversität. Knapp ein Drittel aller heimischen Pflanzenarten (ca. 1250) kommen hauptsächlich im Grünland vor. Fast die Hälfte der nach der Roten Liste gefährdeten Pflanzenarten sind Grünlandarten“, hält Umweltministerin Höfken fest und führt aus, dass vom Artenschutz dementsprechend Mensch und Umwelt profitierten: „Extensiv genutzte Grünlandbiotope sind CO2-Senken, spenden Sauerstoff, sorgen für saubere Luft und kühlen die Umgebungstemperatur. Das kann jede und jeder direkt spüren, wenn man sich an einem heißen Tag auf einer Grün- statt auf einer Betonfläche aufhält. Somit ist Artenschutz auch immer Klimaschutz.“ Auch deshalb werde laut Höfken in Rheinland-Pfalz fortwährend in Artenschutz-Projekte investiert: „Mit der Aktion Grün hat die Landesregierung im Jahr 2017 ein Förderprogramm für den Erhalt der Biodiversität gestartet. Insgesamt stehen neun Millionen Euro für vier Jahre zur Verfügung. Unterstützt werden Verbände und Institutionen, Kommunen, Schulen und Kindergärten, die sich mit Projekten für den Schutz der Biodiversität einsetzen.“ Hintergrund Grünlandkartierung Die Grünlandkartierung durch das Landesamt für Umwelt (LfU) erfasst als Teil des landesweiten Biotopkatasters systematisch das nach § 15 Landesnaturschutzgesetz und § 30 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich geschützte Grünland. Pro Jahr werden jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland ausgewählt und bearbeitet. Die Grünlandkartierung beginnt in diesem Jahr als Modellkartierung in der Vulkaneifel. Derzeit sind ca. 20 Kartiererinnen und Kartierer in der Vulkaneifel unterwegs, die noch vor der Heuernte die Erfassung durchführen.
Grünes Heupferd auf Margerite (Foto: Hans-Jürgen Zietz, NLWKN) Das Insektensterben ist schon lange keine bloße Vermutung mehr. Stille Sommer, ungewöhnlich saubere Windschutzscheiben - die Daten und Fakten der Experten bestätigen den Rückgang sowohl der Anzahl als auch der Vielfalt der Insektenarten in Deutschland. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) stellt in seiner neuen Broschüre „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ auch Maßnahmen für die Förderung der Insektenvielfalt vor, die vorrangig auf größeren Flächen möglich und sinnvoll sind. Heimische Wildpflanzen anstelle von Samentütchen mit vielversprechenden Namen Bunte Samentütchen in Gartencentern mit Aufschriften wie „Bienenwiese“, „Schmetterlingsoase“ oder „Nützlingswiese“ versprechen eine bunte Blumenwiese und einen idealen Lebensraum für Insekten. Arten- und strukturreiche Wiesen sind aber Gemeinschaften aus heimischen Wildgräsern und Blütenpflanzen, die viele Jahre lang bestehen. Viele Arten der „Blühmischungen aus der Tüte“ überdauern dagegen nur ein, höchstens zwei Jahre; andere Arten breiten sich unkontrolliert aus und verdrängen sogar die einheimischen Pflanzen. Die meisten der vermeintlichen „Wildarten“ sind ohnehin nur Kultursorten aus großen Saatzuchtbetrieben mit unbekannter Herkunft. Diese Pflanzen sind kaum an die jeweils regionalen Bedingungen angepasst und können die Ansprüche der im Gebiet vorkommenden Insekten nur selten erfüllen. Viele Insekten, ob Käfer, Wildbienen, Hummeln oder Schmetterlinge, sind aber auf heimische Wildpflanzen angewiesen. Sie nutzen diese Pflanzenarten als Futterpflanze – je nach Art und Entwicklungsstadium Wurzeln, Stängel, Blätter etc. – und sind dabei zudem noch auf einzelne, ganz spezifische Pflanzenarten spezialisiert. Während zum Beispiel unter den pollen- und nektarsuchenden Insekten einige als Generalisten die verschiedensten Pollenquellen nutzen können, gibt es auch eine Reihe von Spezialisten, die an Pollen bestimmter Pflanzenfamilien gebunden sind. Dazu gehören beispielsweise die Platterbsen-Mörtelbiene die auf Schmetterlingsblütler spezialisiert ist, die Distel-Mauerbiene auf Korbblütler oder die Glockenblumen-Sägehornbiene auf Glockenblumengewächse. Diesen Arten ist außerdem wenig geholfen, wenn Glockenblumen oder Margeriten aus fernen Ländern oder Regionen stammen. Denn es ist nicht gleichgültig, woher welche Pflanzenart stammt, da sich viele Insekten an die heimischen Pflanzenarten angepasst und sich teilweise sogar auf ihre spezifischen Blühzeiträume eingestellt haben. Außerdem wachsen viele Pflanzen besser, wenn das Saatgut aus der Region stammt, in der es gesät wird. Wenn kurzfristig artenreiche Wiesen oder Saumstreifen angelegt werden sollen und keine geeigneten Spenderflächen für eine Mahdgutübertragung verfügbar sind, sollte eine Einsaat daher nur mit selbst gesammelten Samen oder wenigstens mit jeweils an die Standortbedingungen angepasstem zertifiziertem regionalem Saatgut, sogenanntem „Regiosaatgut“ erfolgen. Heimische Sträucher und Bäume sind für Insekten genauso wichtig wie heimische Wildkräuter und Gräser. Viele Insekten haben sich auf das Leben auf wenigen Baumarten spezialisiert. An der Vogelkirsche leben zum Beispiel über 100 holzbesiedelnde Käferarten. Viele der größten Käferarten entwickeln sich am und im Eichenholz. Heimische Gehölze stellen darüber hinaus Pollen und Nektar vom frühen Frühjahr bis in den späten Herbst zur Verfügung. Die Blüte der Weiden, die sogenannten „Weidenkätzchen“ beginnt bereits Ende Februar, Anfang März und ist die erste große Nektar- und Pollenquelle für Hummeln und Bienen, etwa für die Weiden-Sandbiene. Die Pflege und Anlage von Hecken, Sträuchern und Einzelgehölzen auf Freiflächen und in Gärten werten diese Bereiche für Insekten auf. Heimische Gehölze sind bei standortgerechter Verwendung auch unempfindlicher als exotische Sträucher, da sie an die hier vorherrschenden Klimabedingungen angepasst sind. Beispiele für „gartentaugliche“ heimische Gehölze sind: Schlehe, Gewöhnlicher Schneeball, Berberitze, Pfaffenhütchen , Sanddorn, Hartriegel, Vogelkirsche, Hasel, Eingriffeliger Weißdorn, Zitterpappel, Stieleiche, Rotbuche, Grauweide , Silber-Weide , Sal-Weide , Bergahorn, Feld-Ahorn , Winter-Linde. Neuanlage, Erhalt und Pflege von artenreichen, extensiv genutzten, also wenig bis gar nicht gedüngten und selten gemähten Wiesen oder Weiden mit hochstämmigen Obstbäumen, sogenannte Streuobstwiesen, bieten Insekten unterschiedliche Teillebensräume in enger Verzahnung. Bei der Pflanzung neuer Obstbäume sollten möglichst verschiedene, auch regionale Obstsorten einbezogen werden. Sie haben zudem den Vorteil, dass sie mit ihren unterschiedlichen Blütezeiten besonders lange Nektar und Pollen bieten. Abgestorbene Obstbäume oder Äste sollten als Fortpflanzungsstätte für Bienen oder holzbewohnende Käfer möglichst in der Fläche verbleiben oder an einem sonnigen Ort abgelagert werden Artenreiche Wiesen mit einem vielfältigen Angebot an möglichst heimischen Wildpflanzenarten verbessern das Nahrungsangebot für Insekten und bieten ihnen ganzjährig Nist- und Überwinterungsplätze. Erreicht werden kann das zum Beispiel durch das Ausbringen von Mahdgut aus geeigneten artenreichen Wiesen auf eine geeignete Fläche. Spender- und Empfängerflächen sollten möglichst eng beieinanderliegen, idealerweise in derselben Gemeinde, und ähnliche Standorteigenschaften haben. Der Zeitpunkt der Mahd der Spenderfläche richtet sich nach der Samenreife der Wiesenpflanzen, die übertragen werden sollen. Eine Mahd in den frühen Morgenstunden ist am ertragreichsten, da die Samen durch den Tau besser anhaften. Als gewünschter Nebeneffekt können hierbei neben den Pflanzenarten auch vorhandene Insekten oder deren Entwicklungsstadien mit in die Flächen eingebracht werden. Diese Variante eignet sich – naturgemäß – besonders für große Grundstücksflächen. Weitere Informationen gibt es in der Broschüre „Insektenvielfalt in Niedersachsen – und was wir dafür tun können“ des NLWKN. Interessierte können sie unter https://www.nlwkn.niedersachsen.de/insektenvielfalt/insektenvielfalt-in-niedersachsen--und-was-wir-dafuer-tun-koennen-177015.html herunterladen oder im NLWKN-WebShop bestellen: http://nlwkn-webshop.webshopapp.com/insektenvielfalt.html .
450 Arten zählt die Gattung der Weiden – 14 von ihnen sind im Emsland heimisch. Mit großem Aufwand und ehrenamtlichen Engagement hat eine Arbeitsgruppe des Naturschutzbundes NABU Emsland/Grafschaft Bentheim jetzt entlang der Hase umfangreiche Daten zu dem auch für den Wasserbau nützlichen Laubgehölz und weiteren Pflanzenarten gesammelt. Unterstützt wurden die Botaniker vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN). In mühevoller Feldarbeit wurden dabei über einen Zeitraum von fast einem Jahr vor allem die Standorte der Uferweiden genau dokumentiert. „Bevor es aber überhaupt an den Fluss ging, war zunächst eine Einarbeitung in die Bestimmung der jeweiligen Arten erforderlich“, erinnert sich Jana Lapsien, die derzeit ihr Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in der NLWKN-Betriebsstelle Meppen absolviert und das Projekt intensiv begleitet hat. Erst mit Hilfe eines zuvor von den Botanikern erarbeiteten Bestimmungsschlüssels konnten die Arten später zweifelsfrei zugeordnet werden. Abseits von nicht immer optimalen Wetterbedingungen hatte die Arbeitsgruppe dabei vor allem mit Widrigkeiten wie Zeckenbefall, Eselsangriffen oder Störungen durch Schafe zu kämpfen. „Nicht zuletzt opferten die Teilnehmer in vielen Stunden Feldarbeit aber auch ihren Feierabend“, betont Frau Lapsien. Der Landesbetrieb kümmert sich um die Hase auf dem Gebiet des Landkreises Emsland und ist dabei bestrebt, den Bestand an Weiden in dieser Region zu fördern. Ob 30 Meter hohe Bäume oder drei Zentimeter große Zwergsträucher: insgesamt 1.300 Datensätze wurden von der Arbeitsgruppe im Rahmen ihrer zwölfmonatigen Arbeit angelegt. Ergänzt werden die Daten von einer umfangreichen fotografischen Dokumentation. „Weiden sind nicht nur im handwerklichen Bereich und in der Heilkunde sowie zu medizinischen Zwecken gefragt. Sie sind auch schnellwüchsig und bilden dabei kräftige und stark verzweigte Wurzeln aus“, so Josef Schwanken, der in der Betriebsstelle Meppen für die Unterhaltung der Hase zuständig ist. Sie festigen dabei das Erdreich - eine Eigenschaft, die auch die Wasserbauer des NLWKN gerne nutzen, um die Ufer- und Böschungen entlang der Hase auf natürliche Weise zu sichern. Im Ergebnis zeigte sich, dass die Korb-, Bruch-, Hohen- und Grauweiden mit insgesamt 90 Prozent den größten Anteil an Weidebäumen und –sträuchern an der Hase ausmachen. Seltener fanden die Botaniker Arten wie die Mandel-, Purpur- und Seidenblatt-Weide vor. Neben den Weidenvorkommen wurden im Rahmen der Kartierarbeiten aber auch viele weitere botanische Besonderheiten der Region erfasst. Bestände invasiver, also nicht heimischer Pflanzenarten, wie die des Indischen Springkrauts, der Goldrute oder des japanischen Knöterichs, wurden ebenfalls dokumentiert. Außerdem verzeichneten die NABU-Botaniker landschaftsprägende Bäume, Biberspuren und besonders geschützte Pflanzenarten. Ziel der Kartierung ist es, eine bessere Grundlage für die Erhaltung des Baumbestandes und für weitere Naturschutzmaßnahmen entlang der Hase zu schaffen. Die gewonnenen Daten wurden von Jana Lapsien aufwendig aufbereitet und im Internet mit Hilfe einer Kartenanwendung visualisiert. Unter https://bit.ly/2xQFuw4 können Interessierte die Hase ab sofort virtuell bereisen und sich selbst ein Bild von dem vielfältigen Bestand an Weiden und den botanischen Besonderheiten entlang des Flusses machen.
Das Landesverwaltungsamt (LVwA), Referat Naturschutz, Landschaftspflege, hat seit 2008 für die Förderperiode 2008 ? 2014 insgesamt 350 Naturschutzprojekte in Sachsen-Anhalt gefördert. Dafür bewilligte das LVwA Mittel in Höhe von über 44 Mio. Euro. ?Mit der Förderung wurde bereits viel erreicht. So konnte beispielsweise ein Aussterben der Großtrappe verhindert werden, ein Erfolg, der sich durchaus herumsprechen sollte.?, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Das LVwA fördert in Sachsen-Anhalt über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Den Schwerpunkt dieser Förderung bildet das europäische Schutzgebietssystem ?Natura 2000?, jedoch sind auch Projekte zur Pflege und Entwicklung anderer Flächen mit hohem Naturwert förderfähig. Seit 2010 fördert das LVwA beispielsweise Projekte des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen e. V., deren Ziel die Eindämmung von invasiven Neophyten in Sachsen-Anhalt ist. Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen (z. B. Staudenknöterich und Riesen-Bärenklau), die durch den Einfluss von Menschen zu uns gekommen sind, sich hier ausbreiten und dadurch einheimische Arten verdrängen. Mit der Förderung dieser in Sachsen-Anhalt einmaligen Projekte folgt das LVwA der von der Landesregierung am 18.05.2010 beschlossenen Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten (Nr. 1143/2014). Seit 2010 wurden für die Projekte Mittel in Höhe von über 1,2 Mio. Euro bewilligt. Als ein weiteres Beispiel kann das Projekt des Fördervereins Großtrappenschutz e. V. genannt werden, das den Schutz der Großtrappe im Fiener Bruch (Jerichower Land) zum Inhalt hat. Die Großtrappe zählt mit einem Gewicht von bis zu 16 kg zu den schwersten flugfähigen Vögeln der Welt und ist in Deutschland vom Aussterben bedroht. Im Fiener Bruch, dem Havelländischen Luch und den Belziger Landschaftswiesen leben deutschlandweit die letzten Tiere. Durch die Förderung des Projektes mit bislang über 500.000 Euro konnte mit dazu beigetragen werden, ein Aussterben der Großtrappe in Deutschland zu verhindern. Daneben fördert das LVwA in Sachsen-Anhalt vielfältige weitere Projekte, die dem Erhalt und der Verbesserung des ländlichen Erbes im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen. Diese Förderung wird das LVwA auch in der neuen EU-Förderperiode, die in diesem Jahr anlaufen wird, fortsetzen. Hintergrund:Die Förderung von Projekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfolgt unter Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), der 75 % der Ausgaben übernimmt. Die restlichen 25 % trägt das Land Sachsen-Anhalt. Auch die im LVwA für das Förderverfahren erforderlichen Sachbearbeiter/-innen werden überwiegend mit Mitteln aus dem ELER finanziert (sog. technische Hilfe).Rechtsgrundlage für die Projektförderung durch das LVwA ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten. Danach können Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Vereine und Verbände und gemeinnützige Stiftungen Fördermittel beantragen. Diese Zuwendungsrichtlinie sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des LVwA (www.lvwa.sachsen-anhalt.de/naturschutz) abrufbar. Impressum LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Das Brasilianische Tausendblatt stammt aus Südamerika und wird als Zierpflanze in Aquarien und in Zierteichen genutzt. Es verträgt kurze schwache Fröste, erfriert aber bei längeren oder stärkeren Frösten. In Sachsen-Anhalt wurde es 2001 zum ersten und einzigen Mal im Fürstenteich in Silberhütte bei Harzgerode gefunden, wo es vermutlich von Aquarianern angesalbt wurde. Nach dem Winter 2001/2002 wurde es nicht wieder beobachtet. Im milderen Bereichen Westeuropas bildet es in flachen Teichen, Gräben und anderen Kleingewässern dichte, undurchdringliche Matten. Diese verringern den Sauerstoffgehalt des Gewässers und verdrängen heimische Pflanzenarten. Unionsliste der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 Maßnahmenblatt Schwarze Liste Sachsen-Anhalt Steckbrief Verbreitungskarte Atlas Lebensraum: meso-bis eutrophe stehende und fließende Gewässer und angrenzende Feuchtgebiete Bestimmungshilfe: Q-Bank (engl.) , IUCN-identification guide (engl.) Steckbriefe / Factsheets: Artensteckbrief Regierungspräsidium Gießen , Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertung , Wikipedia , CABI Invasive Species Compendium (engl.) , Q-Bank (engl.)
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Land | 14 |
Zivilgesellschaft | 2 |
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Förderprogramm | 137 |
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unbekannt | 1 |
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