Der Waschbär ( Procyon Lotor ) ist ein Vertreter der Familie der Kleinbären und gehört zur Ordnung der Raubtiere. Charakteristische Merkmale des Kleinbären sind seine etwas gedrungene und bucklige Gestalt, die Gesichtsmaske mit einer über der Augenregion verlaufenden braunschwarzen Binde und der grau schwarz quergeringelte Schwanz. Seine Fellfärbung kann sehr unterschiedliche Variationen von Grautönen aufweisen und ist häufig silbergrau untermischt. Die Kopf-Rumpf-Länge inklusive des Schwanzes beträgt 70 bis 85 cm, wovon 20 bis 25 cm auf den Schwanz entfallen. Damit lässt sich die Größe dieses Kleinbären zwischen Katze und Fuchs einordnen. Waschbären haben je nach Jahreszeit ein Gewicht zwischen 5 und 10 kg, wobei die Rüden meist schwerer als die Fähen sind. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, so dass Futterplätze immer wieder gefunden werden. Besonders ausgeprägt sind auch der Geruchs- und Hörsinn, was den dämmerungs- und nachtaktiven Tieren beim Beutefang hilft. Sie verfügen in den Vorderpfoten über einen hervorragenden Tastsinn, mit dem sie Fische, Frösche, Krebse u.ä. in flachen und trüben Gewässern ertasten können. Der Name Waschbär beruht auf der Beobachtung von gefangengehaltenen Tieren, die ihre Nahrung an einer Wasserstelle “waschen” und daher als besonders reinlich gelten. Dies kann als eine sog. Ersatzhandlung der Tiere gesehen werden, die ihre Nahrung nicht mehr in freier Natur im Wasser ertasten können und ihre Verhaltensmuster nur noch simulieren. In Nordamerika heißt der Waschbär Raccoon, entstanden aus einem Indianernamen, was so viel heißt wie “der mit den Händen kratzt”. Vorurteile gegen Fakten Ein Waschbär – was tun? Die Waschbär-Vor-Ort-Beratung Berlin Weitere Informationen Video: Die Parkfluencer*innen: ‘Waschechte Neubärliner’ Über den Waschbär kursieren viele Vorurteile. Schnell wird er als alleiniger Verursacher eines Problems vorverurteilt. Dass andere, „heimische“ Tierarten eventuell ebenso oder sogar zu einem größeren Teil daran beteiligt sein könnten, wird oft verdrängt. Wer einen Waschbären auf dem Dachboden hat, hat auch den Schaden. Denn Waschbären nutzen gerne die Dämmung, um sich einen gemütlichen Schlafplatz oder auch eine Wurfhöhle zu bauen. Zudem legen sie an einer anderen Ecke des Dachbodens üblicherweise ihre Latrine an. Schnell wird dann der Ruf nach einer Beseitigung des Tieres und am besten gleich nach einer Bestandsdezimierung bis hin zur Ausrottung dieser Tiere laut. Diesen Wünschen nachzukommen, ist aber in der Realität gar nicht so einfach. Die Fähigkeiten der Waschbären, eine Reduzierung ihres Bestandes auszugleichen, machen es sogar unmöglich. Wir sollten also anfangen zu akzeptieren, dass der Waschbär wie Fuchs und Marder ein in Deutschland wild lebendes Raubtier darstellt und uns um eine friedliche Koexistenz mit diesen durchaus auch spannend zu beobachtenden Tieren bemühen. Ein erster sinnvoller Schritt für ein entspanntes Nebeneinander wäre, den Tieren das Schlaraffenland Stadt ungemütlicher zu machen und somit dafür zu sorgen, dass sich der Bestand von selber reduziert. Waschbären polarisieren. Die einen halten sie für eine Plage, die man bekämpfen muss, die anderen schauen mit einem verklärten Blick, finden sie einfach nur niedlich und fangen an, sie zu füttern. Beides ist falsch! Was also ist die Lösung? Wir empfehlen die Durchführung von Schutzmaßnahmen am Haus und sonstigen Gebäuden sowie im Garten. Damit wird es Waschbären in der Stadt etwas ungemütlicher gemacht und die Anzahl an Waschbären kann sich wieder von selbst reduzieren. Mit diesen Informationen kommen wir der Umsetzung der Managementmaßnahme M7 (PDF, 206 kB) „Öffentlichkeitsarbeit zur Verminderung der direkten und indirekten anthropogenen Förderung der Art” zur Umsetzung der EU-Verordnung zu invasiven Arten von besonderer Bedeutung nach. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung. Plakat: Wildtiere auf dem Grundstück vermeiden Flyer: Füttern – Nein Danke! Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver und gebietsfremder Arten Gesellschaft für Wildökologie und Naturschutz e.V.: Projekt Waschbär
Um verschiedene Nutzungsinteressen zur Talsperre Kelbra in Einklang zu bringen, hat das Umweltministerium 2020 den „Runden Tisch zur Talsperre Kelbra“ gestartet. Als Mitglieder des Dialogformats wurden 18 Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Fachbehörden, Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie touristischen Interessenvertretungen berufen. Der Runde Tisch wurde durch einen unabhängigen Moderator geleitet und hat insgesamt neunmal getagt. Zusätzlich wurde in zwei öffentlichen Veranstaltungen über die Arbeit informiert. Von Anfang an waren sich die Mitglieder des Runden Tisches einig, dass der Hochwasserschutz auch künftig Priorität haben muss. Mögliche weitere Nutzungen der Talsperre müssen sich daran sowie an den rechtlichen und fachlichen Anforderungen des Natur- und Gewässerschutzes orientieren. Von besonderer Bedeutung war dabei aufgrund von EU-Recht die Vorgabe, dass zur Kranichrast im Frühherbst ausreichende Schlammflächen im Stausee zur Verfügung stehen müssen. Zwei Forderungen von Mitgliedern standen im besonderen Fokus der Diskussion den Stausee im Spätsommer so spät wie möglich abzusenken, um die Nutzung für den Segelsport lange zu ermöglichen (Seglerverband) und im Interesse fischereilicher Belange eine Restwassermenge in den Wintermonaten im Stauraum zu belassen (Kreisanglerverein, Landesanglerverband) Aufbauend auf die Ergebnisse eines dreijährigen umfangreichen Monitoringprogramms zum vorläufigen Betriebsplan der Talsperre konnten tragfähige Kompromisse gefunden werden, die von den Mitgliedern des Runden Tisches weitestgehend mitgetragen werden konnten. Es hat sich insbesondere gezeigt, dass durch die aktuelle Steuerung der Talsperre gute Rahmenbedingungen für eine Brut- und Rastplatznutzung geschaffen werden konnten. Auch für Segler (Errichtung einer für den Segelsport bei niedrigem Wasserstand nutzbaren Anlegestelle) und Angler (Verbleib einer definierten Restwassermenge im Stausee im Winter) konnten im Ergebnis der Abstimmungen gute Lösungen gefunden werden. Bilanzierend konnte festgestellt werden, dass sich die Grundvoraussetzungen des Stauregimes auch unter abweichenden hydrologischen Bedingungen nicht verändert haben. Die Steuerung der Talsperre hat sich bewährt, so dass an den Festlegungen im vorläufigen Betriebsplan weitestgehend festgehalten werden soll. Die Ergebnisse des Runden Tisches wurden in einer „ Gemeinsamen Erklärung “ festgehalten. Damit ist das Dialogformat erfolgreich abgeschlossen worden – damit verbunden ist der Dank an alle Mitglieder, die sich am Runden Tisch engagiert haben. Um den Dialog zur Entwicklung des Areals rund um den Stausee Kelbra fortzusetzen, wird der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt künftig jährlich eine Informationsveranstaltung durchführen. Die 1969 in Betrieb genommene Talsperre ist eine Hochwasserschutzanlage, die insbesondere in den niederschlagsintensiven Wintermonaten dem Hochwasserrückhalt dient. Dadurch sollen Überschwemmungen der Helme-Unterlieger vermieden werden. Die Anlage wird vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt betrieben. Welch bedeutende Rolle die Talsperre Kelbra für den Hochwasserschutz in der Region hat, hat das Winterhochwasser 2023/2024 erneut eindrucksvoll gezeigt. Bei Zuflussmengen von bis zu 180 m³/s in der Helme oberhalb Kelbra wären ohne die Talsperre und deren Retentionswirkung in den Ortschaften unterhalb Schäden in erheblich größerem Maße aufgetreten. Darüber hinaus ist der Stausee im Spätsommer/Frühherbst als Rastplatz für Kraniche und Limikolen sowie im Frühsommer/Sommer als Brutgebiet für Wasservögel ein Vogelschutzgebiet von europäischer Bedeutung. Das bedeutet, dass jede Regelung zum Betrieb der Talsperre Kelbra mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU-SPA) abzustimmen ist. Der Helme-Stausee ist eines der größten Rastgebiete für Kraniche in Deutschland und das bedeutendste Brutgebiet für den Schwarzhalstaucher in Sachsen-Anhalt. Wir haben die Pflicht, diese heimischen Tierarten zu schützen und ihren Lebensraum zu erhalten. Ebenfalls zu beachten sind dabei die Anforderungen an geschützte Arten und Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der Helme an Zulauf und Auslauf der Talsperre und der Nebenhelme. Auch die Anforderungen aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie an den Erhalt und die Verbesserung der Gewässergüte in der Helme müssen beachtet werden. Das heißt: die Gewässerqualität der Helme muss erhalten bleiben, die dort typisch lebenden Arten werden geschützt. Im Zeitraum vom Mai bis Oktober wird der Stausee vielfältig touristisch genutzt. Zu den Aktivitäten gehören Angeln Wassersport (Segeln) Camping Vogelbeobachtung (vor allem zur Kranichrast) Die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten werten die Region auf und schaffen touristische Anziehungspunkte. Der Stausee Kelbra soll auch künftig soweit genutzt werden können, wie es der Hochwasserschutz und die naturschutz- und gewässerschutzrechtlichen Anforderungen zulassen. Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt unterstützt die naturschutzfachliche Weiterentwicklung und Besucherlenkung in der Region mit flankierenden Maßnahmen. Dazu zählen das geplante „Naturerlebniszentrum Stausee Kelbra“, der Kranichbeobachtungsturm, der Fischlehrpfad oder der Einsatz von Rangern.
Der Wolf ist eine geschützte einheimische Tierart mit Schlüsselfunktion für den Naturhaushalt. Er war zeitweise und gebietsweise ausgerottet und kehrt von selbst in geeignete Gebiete zurück. Im Prinzip kann wegen der seit Jahren bestehenden kontinuierlichen Ausbreitungstendenz in Deutschland und den geringen Entfernungen im Saarland inzwischen überall mit Wölfen gerechnet werden. Wölfe wandern insbesondere auf der Partnersuche weite Strecken. Die Wahrscheinlichkeit einer Begegnung mit dem Wolf im Saarland ist aber weiterhin gering. Derzeit ist sie im nördlichen Saarland und im Bliesgau am höchsten.
“Exotisch” sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden ( Handelsartenschutz ), sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Und auch hier nur diejenigen, die bei uns langfristig überleben können und sich etabliert haben. Sie können aus verschiedensten Gründen hier sein: Einige Arten wurden gezielt angesiedelt, weil man sich von ihnen einen wirtschaftlichen Nutzen versprach, wie z.B. Spätblühende Traubenkirsche, Robinie oder Damhirsch. Andere wurden zwar hergebracht, sollten aber unter den kontrollierten Bedingungen der Gefangenschaft bleiben. Dort entkamen sie jedoch oder wurden absichtlich freigelassen, wie z.B. Waschbär , Marderhund oder Asiatischer Marienkäfer. Weitere Arten wurden für gärtnerische Zwecke eingeführt, haben sich aber aus den Gärten heraus in der freien Natur etabliert, z.B. die Kanadische Goldrute. Viele Arten sind als blinde Passagiere an Fahrzeugen, mit anderen Importgütern, mit Ballastwasser oder sonst wie zu uns gekommen und haben sich bei uns etabliert. Hierzu zählen vor allem unzählige Pflanzen (z.B. auch die Ambrosie) und zahlreiche wirbellose Tierarten. Ambrosia-Bekämpfung: Ambrosia erkennen, Funde melden und beseitigen. Allen diesen exotischen Arten ist gemeinsam, dass sie aus anderen Regionen und damit anderen Floren- und Faunenreichen stammen. Das bedeutet, dass unsere Tier- und Pflanzenwelt in der Evolution sich nicht auf diese Exoten einstellen konnten. Heimische Arten haben oft keine Überlebensstrategien gegen die Neusiedler, die als Konkurrenten, Beutegreifer, Krankheitsüberträger oder Parasiten auftreten. Dies hatte in Mitteleuropa zum Glück nicht so gravierende Folgen wie in vielen anderen Regionen der Erde, wo durch eingeführte Exoten oder Haustiere zahlreiche heimische Arten ausgerottet wurden. Aber zu erheblichen Veränderungen hat es auch bei uns geführt: Kraut- und Strauchschicht weiter Bereiche der Berliner Wälder werden von den sogenannten “Neophyten” Kleinblütigem Springkraut und Spätblühender Traubenkirsche dominiert – für heimische Pflanzen- und auch Tierarten ist damit kaum noch Platz. Trockenrasen werden von der Robinie überwuchert, die zudem durch Einlagerung von Knöllchenbakterien in ihren Wurzeln zur Stickstoffanreicherung und allein damit zur Entwertung des Standortes führt. Statt heimischer Marienkäferarten krabbelt zunehmend der Asiatische Marienkäfer über die Wiesen. Diese Auflistung ließe sich fast unendlich weiterführen. Die Dimension des Verlustes an natürlicher Vielfalt kann mit ein paar Zahlen verdeutlicht werden: An den heimischen Eichenarten Stiel- und Traubeneiche leben rund 1.000 verschiedene Tierarten, von denen die Hälfte auf diese angewiesen sind. An eingeführten Baumarten leben einzelne bis maximal wenige Dutzend Arten, die allesamt unspezifisch sind, also auch an beliebigen anderen Bäumen leben könnten. Man kann davon ausgehen, dass an jede heimische Pflanzenart viele heimische Tierarten angepasst sind – gemeinsam entstanden in Koevolution. Aus diesen Einsichten ergibt sich als wichtigste Forderung, keine weiteren exotischen Arten in die Natur zu bringen. Denn dies ist jedes Mal ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Konsequenterweise wurde das Ausbringen von Tieren und Pflanzen vom Gesetzgeber geregelt (Details siehe § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz). Bei bereits im Freiland etablierten exotischen Arten muss im Einzelfall entschieden werden, ob gegen sie vorgegangen wird. Dies ist meist mit einem großen Aufwand verbunden, der sich nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt. Und was kann der Einzelne tun? Zumindest Gartenbesitzer haben durchaus die Möglichkeit, auf kritische exotische Arten zu verzichten. Denn leicht können Pflanzen auch aus Gärten in die freie Natur gelangen. Wenn man etwas für die Artenvielfalt in der Stadt tun möchte, dann kann man anstelle der Exoten auch heimische Arten verwenden. siehe Gehölzliste im Kapitel “12.1 Verwendung heimischer Pflanzenarten” der Broschüre “Tiere als Nachbarn – Artenschutz an Gebäuden” Wenn man sich besonders naturschutzfreundlich verhalten möchte, verwendet man in der Region gewonnenes Pflanzenmaterial. Nur dieses hilft, die regionale Pflanzenartenvielfalt zu erhalten. Weitere Informationen hierzu, eine Liste der zertifizierten Baumschulen und das aktuelle Sortiment findet sich unter Verein zur Förderung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg e.V. Abschließend noch der Hinweis, nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten: Exotische Pflanzenarten können als gärtnerisches Gestaltungselement oder robuster Straßenbaum auch ihre Berechtigung haben. Aber man sollte immer fragen, ob es nicht auch ohne geht. Weitere Infomationen zu invasiven Tier- und Pflanzenarten
Seit mehr als einem Jahrzehnt ist der Wolf in Sachsen-Anhalt wieder heimisch. Der aktuelle Bericht zum Wolfsmonitoring erfasst im Land 22 Rudel und drei Paare mit insgesamt 150 Tieren. Hinzu kommen sechs länderübergreifende Rudel in Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen. „Der Wolf ist gleichsam gekommen, um zu bleiben. Die Population der streng geschützten, heimischen Tierart hat in Sachsen-Anhalt ein vergleichsweise stabiles Niveau erreicht und ist inzwischen fester Bestandteil unserer Tierwelt. Seit 2009 gibt es regelmäßig Nachwuchs, wobei die Zahl der Welpen in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen ist. Wurden bis 2014 noch durchschnittlich sieben Welpen je Rudel großgezogen, waren es 2020 noch drei – ein deutlicher Hinweis auf eine Stabilisierung der Population in günstigen Lebensräumen.“ Das sagte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann heute zur Eröffnung des Thementags „Wölfe in Sachsen-Anhalt“ des Landesamtes für Umweltschutz (LAU). Bestrebungen, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, sieht Willingmann skeptisch: „Natürlich gibt es Vorbehalte und Konflikte, wenn eine einstmals ausgerottete Raubtierart wieder in unserer Kulturlandschaft heimisch wird. Aktionismus und Symbolpolitik helfen aber niemandem weiter. Wir sollten stattdessen weiterhin in erster Linie auf Aufklärung und Prävention setzen, um den strengen Naturschutzstatus des Wolfes mit Interessen von Weidetierhaltern in Ausgleich zu bringen. Die sinkende Zahl der Übergriffe an Nutztieren zeigt, dass dieser Weg richtig ist und dass das Zusammenwirken von Arten- und Herdenschutz zunehmend besser funktioniert.“ Demgegenüber erscheine die Forderung nach Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht eher symbolischer Natur und hätte praktisch keinerlei Wirkung, weil sich der Schutzstatus dadurch nicht ändert, erläuterte der für Naturschutz zuständige Minister: „Auch für den Wolf im Jagdrecht würde eine ganzjährige Schonzeit gelten; eine Bejagung wäre also ebenso wenig möglich wie zusätzliche Entnahmen – also Tötungen –, die über das bisher selbst im Rahmen des Naturschutzrechts bereits Mögliche hinausgehen.“ Bereits jetzt ist es zulässig, besonders auffällige Wölfe zu entnehmen, wenn dafür eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde. In Sachsen-Anhalt wurden bislang keine Wölfe aufgrund auffälligen Verhaltens entnommen. Der Umgang mit derartigen Wölfen ist für das Land in der Leitlinie Wolf definiert. Auffällig verhalten sich Wölfe u.a., wenn sie Menschen gefährden oder sich durch Schutzmaßnahmen nicht abhalten lassen, Nutztiere zu töten. Tritt bei einem Wolf ein derartiges Verhalten wiederholt und mit steigender Intensität auf, kann er schon heute u.a. vergrämt, also vertrieben, oder getötet werden. „Sollte dieser Fall in Sachsen-Anhalt eintreten, werden wir von den Möglichkeiten, die das Naturschutzrecht bereits jetzt vorsieht, auch konsequent Gebrauch machen“, betont Willingmann. Ein entsprechender Eingriff muss durch das Landesverwaltungsamt in Abstimmung mit dem Wolfskompetenzzentrum Iden und im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden. Beim Thementag „Wölfe in Sachsen-Anhalt“ werden u.a. das Monitoring, die Situation bei Nutztierrissen sowie geeignete Herdenschutzmaßnahmen vorgestellt. Zudem geben Expertinnen und Experten von Wissenschaftseinrichtungen Einblick in aktuelle Forschungsthemen zu Telemetrie, Genetik, Nahrungsökologie und Totfundanalytik. Weitere Informationen zu Wolf und Monitoring gibt es unter https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/wolfsmanagement/monitoring/ . Trotz leicht gestiegener Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Übergriffe auf Nutztiere deutlich zurückgegangen. Das geht aus dem aktuellen Bericht zum Wolfsmonitoring hervor, der Ende 2021 veröffentlicht worden ist. Danach wurden vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 insgesamt 233 Nutztiere durch Wölfe getötet. Das waren 152 Tiere weniger (minus 39,5 Prozent) als im vorherigen Berichtszeitraum (1. Mai 2019 bis 30. April 2020). Die Zahl gemeldeter Übergriffe sank von 95 auf 62. Die Beratung und Förderung des Herdenschutzes durch das Land zahlt sich also aus. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn und Twitter .
Das australische Umweltministerium sieht die Artenvielfalt in Australien durch verwilderte Katzen bedroht. Deshalb verkündete der australische Umweltminister Greg Hunt am 16. Juli 2015 auf einer nationalen Konferenz für bedrohte Tierarten, dass u.a. in den nächsten 5 Jahren 2 Millionen verwilderte Hauskatzen getötet werden sollen. Nach Angaben des Umweltministerium sind Katzen für das Aussterben von 27 einheimischen Tierarten mitverantwortlich, 120 weitere Tierarten seien bedroht. Die heimische Tierwelt müsse vor einem vom Menschen eingeschleppten Raubtier geschützt werden, sagte Hunt. Fünf Inseln sowie zehn Gebiete auf dem Festland sollen als Sicherheitszonen ganz von Katzen befreit werden. Die Katzen kamen im 17. Jahrhundert mit den Siedlern nach Australien. Rund 30 Millionen wilde Katzen sollen frei in der australischen Wildnis leben.
Flüsse, Bäche und Seen sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Mit der Initiative „Vitale Gewässer“ machen LUBW, Umweltministerium und die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung auf die besondere Bedeutung aufmerksam und zeigen wie wichtig ein vitales Gewässer für die Natur ist. Ein Gewässernetz mit 4500 Seen und einer Gesamtlänge von 39.000 km Fließgewässer durchzieht Baden-Württemberg. Vitale Gewässer sind Lebensadern. Das zeigt auch dieses Video . Doch viele Gewässer wurden durch den Menschen verändert, begradigt oder aufgestaut. Dadurch gehen Lebensräume verloren, denn vitale Gewässer sind von Natur aus sehr abwechslungsreich. Heimische Tierarten sind stark bedroht, wie beispielweise der Lachs oder die Äsche. Grund dafür ist unter anderem, dass Fische auf Wanderschaft zu ihren Laichplätzen immer wieder auf menschengemachte Hindernisse, wie Stauanlagen und Wasserkraftwerke, stoßen. Das Ziel ist es, die Gewässer wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen und die Wanderwege für Fische zu sichern. Damit sollen auch Erlebnis- und Erholungsräume für den Menschen geschaffen werden. Wie es um die Gewässer in Baden-Württemberg steht, können Sie hier in der interaktiven Karte der LUBW nachschauen. Mehr zu vitalen Gewässern und zu dessen Schutz sehen Sie außerdem in den neuen „Wissen to go Clips“. Video starten Mehr zum Thema: Bildnachweis Titelbild: Jürgen Gerhardt
Heiße Sommertage, laue Abende und kaum Niederschlag: Was sich für manche Menschen sehr gut anhört, ist für viele heimische Tierarten ein Problem. Es gibt aber auch Arten, die von der Wärme profitieren. Die LUBW untersucht die Regenwurm- und Insektenpopulationen in Baden-Württemberg und kann so Trends erkennen, welche Arten zunehmen und welche immer seltener werden. Die Verlierer Insbesondere Dürren, also lange Perioden, in denen es wenig oder gar nicht regnet, sind für viele Arten ein Problem. Ein Beispiel dafür ist der Regenwurm. Extremjahre oder wiederholt trockene Jahre sind problematisch für ihn, da er bei Trockenheit keinen konstanten Körperwassergehalt aufrechterhalten kann und wenig Nahrung, wie verrottende Blätter, findet. Die Biomasse der oberflächlich lebenden und tiefgrabenden Regenwürmer hat sich zwischen 2011 und 2019 im Mittel der gemessenen sieben Waldstandorte mehr als halbiert. Eine Abnahme der Regenwürmer kann in den Ökosystemen zu erheblichen Störungen führen, denn Regenwürmer haben eine Schlüsselrolle im Nährstoff- und Humuskreislauf. Sie wandern zwischen den Bodenschichten hin und her und lockern so den Boden. Außerdem transportieren sie Humus in tiefere Bodenschichten und erzeugen Strukturen, die für die Wasser- und Nährstoffspeicherung günstig sind. Unterirdisch lebende Regenwürmer haben gegen die Dürre hingegen eine perfekte Methode, denn sie können bei ungünstigen Lebensbedingungen in Ruhestadien übergehen. Damit können sie die Trockenheit besser überdauern. Neben den Regenwürmern sind auch andere Arten von der zunehmenden Wärme und Dürre betroffen. Für Arten, die auf ein kühlfeuchtes Klima angewiesen sind, kann sich deren Verbreitungsgebiet zersplittern oder verkleinern und somit zu Teilpopulationen isoliert werden. Dadurch erhöht sich die Gefahr, dass die Arten aussterben. Von diesen negativen Auswirkungen sind insbesondere sogenannte Eiszeitrelikt-Arten betroffen, wie der Blauschillernde Feuerfalter oder die Alpine Gebirgsschrecke. Viele Tagfalterarten haben außerdem starke Populationseinbußen erlitten, da die Futterpflanzen der Raupen in den vergangenen heißen Jahren vertrockneten. Bild zeigt: Alpine Gebirgsschrecke (Miramella Alpina), Bildnachweis: Florian Theves Die Gewinner In den letzten drei Jahrzehnten ist ein verstärkter Zustrom von wärmeliebenden Tierarten zu beobachten. Insbesondere Insektenarten profitieren von Hitze. So benötigen sie für ihre Entwicklung während des Sommers meist hohe Temperaturen über einen längeren Zeitraum. Manche, wie der Kurzschwänzige Bläuling, können in langen Sommern bis zu drei Generationen bilden und sich dadurch stark vermehren und rasch ausbreiten. Auch Arten, die normalerweise in südlicheren Gebieten vorkommen, konnten ihre Areale in Deutschland in den letzten Jahren erheblich erweitern. So konnte der sonst eher mediterrane Vierpunktige Laubläufer nach Deutschland einwandern und 2019 auch im Insektenmonitoring der LUBW entlang des Rheingrabens festgestellt werden. Weitere Profiteure sind die bekannte europäische Gottesanbeterin oder die weniger bekannten Arten, wie die Südliche Mosaikjungfer und der Stierkopf-Dungkäfer. Bild zeigt: Kurzschwänziger Bläuling (Everes argiades), Bildnachweis: Florian Theves Mehr zum Thema: Bildnachweis Titelbild: Patila/Shutterstock.com
"Wasser kann Konflikte und Risiken mit sich bringen, aber es kann auch eine Verbindung zwischen Ländern sein, um sich gegenseitig besser kennen zu lernen." meinte Arnould Lefébure, der Geschäftsführer der Internationalen Schelde-Kommission bei einer kurzen Vorstellungsrunde. Er war einer von 14 Teilnehmern des Treffens der Vertreter der zehn Internationalen Flussgebietsgemeinschaften, das vom 21. bis 23. August 2019 stattfand. Nach den Grußworten von Wasserdirektor Dr. Erwin Manz aus dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, durften vor allem die Gäste aus dem europäischen Ausland bei einer Fahrt auf der "MS Burgund" die Schönheit des Mittelrheintals bei herrlichem Sommerwetter bewundern. Während das Treffen dem guten Zweck des gegenseitigen Gedanken- und Wissensaustausches diente, wurde aber auch klar, dass die herrlichen Sommertage auch ihre Schattenseiten haben. So kann der Zugang zu sauberen Trinkwasser nicht nur ein Problem Afrikas und der südlichen Länder sein, sondern auch in Mitteleuropa erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Die Schelde – ein Niedrigwasserproblem und seine Lösungsansätze Herr Lefébure macht im Laufe des Erfahrungsaustausches deutlich, wie problematisch die heißen, trockenen Sommer für die fast 1,4 Millionen Anwohner der Schelde-Region sind: "Wir haben zwar noch etwas über 200 Regentage, aber dabei nur noch 800 Milliliter Niederschlagsmenge. Dabei benötigen wir mindestens eine durchschnittliche Niederschlagsmenge von fünf Millilitern pro Regentag um den Grundwasserspiegel wieder auszugleichen und einen Normalpegel am Fluss zu halten." Da die Temperatur- und Niederschlagsentwicklungen der letzten Jahre nicht auf eine Änderung des Niederschlagstrends hinweisen werden nun verschiedene Maßnahmen zur Sicherstellung des Grundwasserbedarfs getroffen. So kommen beispielsweise Rückhaltebecken der nahegelegenen Maas zur Wasserversorgung in Frage, daneben sollen "überschüssige Mengen" anwohnerschwacher Regionen mittels Rohrleitungen in stärker bewohnte Gebiete gebracht werden. Als letzte und teuerste Maßnahme wird über Entsalzungsanlagen nachgedacht, um aufbereitetes Meerwasser nutzbar zu machen. Niedrigwasser-Monitoring: Daten und Fakten aus der Mosel-Saar-Region Das heißere Klima und seine Auswirkungen waren ein großer Schwerpunkt des Treffens. Hierbei bewies sich vor allem die Internationale Kommission zum Schutz von Mosel und Saar (IKSMS) als sehr fortschrittlich. Ulrich Honecker, ein Mitglied der Kommission, stellte den hochinteressierten Vertretern der anderen Flussgebietsgemeinschaften den Entwurf einer gerade im Aufbau befindlichen Web-Anwendung zur Beurteilung von Niedrigwassersituationen vor. Das Werkzeug ist das Ergebnis eines Beschlusses der französischen, luxemburgischen, wallonischen und deutschen Delegation aus dem Jahr 2014. Die Flussgebietsgemeinschaft hat damit als erste auf die Niedrigwasser¬problematik der Jahre 2003 und 2011 reagiert. Daniel Assfeld, der Vorsitzende der Internationale Kommission zum Schutz von Mosel und Saar, zeigt an Hand dieser Maßnahme, wie wichtig der rege Wissenstransfer zwischen den verschiedenen Kommissionen ist: "Die Mosel und Saar sind wegen der Stauhaltung zwar weniger vom Niedrigwasser betroffen, die kurzen Wege zwischen den Behörden und die gute Zusammenarbeit zwischen den Ländern bieten jedoch den idealen Rahmen um Erfahrungen zu sammeln und Strukturen aufzubauen, die auch von den anderen übernommen werden können." So dürfen sich wahrscheinlich in Kürze auch die Vertreter der anderen Flussgebietsgemeinschaften auf eine funktionierende Software freuen, die ihnen im Rahmen der Kooperationen kostengünstig zur Verfügung gestellt werden kann. Biologische Trends im Rhein – Was haben wir erreicht und was bleibt zu tun? Auch das Landesamt für Umwelt war bei dem internationalen Treffen mit einem Gastbeitrag vertreten, der auf reges Interesse gestoßen ist. Der Gewässerschutz-Abteilungsleiter Dr. Jochen Fischer stellte die heutigen Biomonitoring-Aktivitäten am Rhein vor und zeigte Entwicklungstendenzen für verschiedene Organismengruppen auf, insbesondere zur Fischfauna, zu der Lebensgemeinschaft der wirbellosen Tiere und zu den Wasserpflanzen. Anschaulich präsentierte er dabei, wie aus der Kloake Rhein aus den 1960er Jahren ein "Ökowunder" wurde. Bei der Fischfauna weist der Fluss fast wieder die gleiche Artenvielfalt wie zu Beginn der Industriellen Revolution auf, allerdings ist die Häufigkeitsverteilung der Arten heute eine andere. Dafür gibt es zwei Hauptgründe. Der eine ist die starke Reduzierung der Belastung des Flusses durch Industriechemikalien seit den 1990-ziger Jahre. Der zweite Grund liegt im erfreulich hohen Sauerstoffgehalt des Rheins, in dem sich die starken Bemühungn bei der Reinigung von kommunalem Abwasser widerspiegeln. Die gute Sauerstoffversorgung sorgt dafür, dass auch bei Niedrigwasser und hohen Temperaturen im rheinland-pfälzischen Rheinabschnitt bisher kein außergewöhnliches Fischsterben stattgefunden hat. Lehren aus der Vergangenheit: bessere Kommunikation und mehr Technologie Als Wende in der Umweltpolitik sieht Dr. Fischer das Jahr 1986 an. Hier kam es zum Sandoz-Brand am Rhein, bei dem 30 bis 40 Tonnen hochgiftiger Chemikalien in den Rhein gelangten und ein deutlich sichtbares Fischsterben auf fast 400 Kilometer Länge mit sich brachte. In der Folge haben die Rheinanliegerstaaten Staaten übergreifende, effektive Schutzprogramme für den Rhein erstellt. Daneben wurde ein dichtes Netz von Untersuchungsstationen aufgebaut, deren Daten auch über die Ländergrenzen hinaus von den Experten jederzeit aufgerufen werden können. Beim Land Rheinland-Pfalz wurde zusätzlich mit dem Mess- und Laborschiff "MS Burgund" die technischen Möglichkeiten geschaffen, um schnellere Analysen vor Ort durchzuführen. Dank des Greifarms können Sedimentproben bis zu einer Tiefe von 5-6 m entnommen werden und somit die am Gewässergrund lebenden Arten erfasst werden. Dieses technische Möglichkeit ist eine wichtige Grundlage zur qualitativen und quantitativen Bewertung des ökologischen Zustands in großen Flüssen wie dem Rhein. Die aktuelle EG-Wasserrahmenrichtlinie: Handlungsbedarf schneller erkennbar Für die Bewertung der Gewässer wurde mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 auf neue Füße gestellt und europaweit harmonisiert. Danach wird nicht nur die Gewässerverschmutzung bewertet, sondern auch Lebensraumqualität für verschiedene Organismengruppen gewässertypspezifisch betrachtet. So werden etwa die Fische als besonders gute Indikatoren für morphologischen Veränderungen angesehen. Bestandsveränderung bei Wanderfischen können Aufschluss darüber geben, wo noch Hindernisse für die Fische sind und Handlungsbedarf – beispielsweise durch den Bau einer Fischtreppe – besteht. Folgen der Verbindung von Wasserstraßen durch Kanäle Wesentliche Veränderung in der Artenzusammensetzung brachten daneben auch die vom Menschen geschaffenen Verbindungen zwischen ursprünglich getrennten großen Flusssystemen. So gelangen beispielsweise über den Rhein-Donau-Kanal zahlreiche Donaubewohner in den Rhein. Die tierischen "Neubewohner", als Neozoen bezeichnet, erhöhen zwar die Artenvielfalt, bringen aber auch Probleme mit sich. So gibt es bestimmte Muschelarten, die zur Massenvermehrung neigen und dabei Saugrohre bei den Schiffen verstopfen. Daneben haben neue Arten manchmal keine natürlichen Feinde in der Neuregion und werden somit zur invasiven Art, die dominant wird und heimische Tierarten verdrängt. Links zu den teilnehmenden Internationalen Kommissionen zum Schutz der Gewässer Internationale Kommission zum Schutz der Elbe Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigungen Internationale Kommission zum Schutz der Mosel und der Saar Internationale Kommission zum Schutz des Rheins Internationale Schelde-Kommission (nicht in deutscher Sprache) Internationale Kommission zum Schutz der Maas (nicht in deutscher Sprache) Internationale Kommission für das Save-Einzugsgebiet (nicht in deutscher Sprache) Internationale Kommission zum Schutz der Donau (nicht in deutscher Sprache) Internationale Kommission zum Schutz des Genfer Sees (nicht in deutscher Sprache) UNECE (nicht in deutscher Sprache)
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt 6. Juli 2017 LEITLINIE WOLF - HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN EINLEITUNG Die Leitlinie Wolf soll den natürlichen Prozess der Rückkehr des Wolfes (Canis lupus) begleiten. Das Ziel der Leitlinie ist es, das Zusammenleben mit dem Wolf in Sachsen-Anhalt möglichst konfliktarm zu gestalten. Ab dem Jahr 1996 haben sich in Deutschland wieder Wölfe angesiedelt. Nach einer ersten Besiedlung in der sächsischen Lausitz folgten Wiederbesiedlungen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Seit dem Jahr 2000 vermehrt sich der Wolf in Deutschland. In Sachsen-Anhalt gibt es seit 2009 regelmäßig Nachwuchs. Der Wolf ist als ehemals ausgerottete heimische Tierart in Deutschland wieder heimisch. 1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet. Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt: -Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA), Anhang II -EG Verordnung 338/97, Anhang A -FFH Richtlinie 92/43/EWG, Anhang II; prioritäre Art -FFH Richtlinie 92/43/EWG, Anhang IV -Berner Konvention, Anhang II Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchstabe b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchstabe a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchstaben a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden. Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern. Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen. Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig. Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen. 2. Ziele und Grundsätze Ziel des Wolfsschutzes in Sachsen-Anhalt ist es: einen günstigen Erhaltungszustand der Population in einem kulturell und wirtschaftlich stark vom Menschen geprägten Umfeld zu erreichen und zu sichern, wozu Sachsen-Anhalt einen angemessenen Beitrag im Kontext mit den anderen Ländern und Nachbarstaaten leistet, den Verbund zwischen den einzelnen Vorkommen in Deutschland und den angrenzenden Ländern zu gewährleisten, ein bundesdeutsches und europaweites Wolfsmanagement zu unterstützen und die Bevölkerung über die tatsächlichen Risiken, die empfohlenen Verhaltensregeln, die Möglichkeiten der Prävention und des Schadensausgleichs zu informieren, um damit Konflikte zwischen Mensch und Wolf zu vermeiden bzw. zu minimieren. Dabei ist Folgendes zu beachten: Der Prozess der natürlichen Wiederbesiedlung wird ohne örtliche oder sachliche Beschränkungen zugelassen und begleitet. Der Schutz des Wolfes erfolgt auf der gesamten Landesfläche. Es erfolgt keine aktive Ansiedlung von Wölfen in Sachsen-Anhalt. Ein Monitoring durch das Wolfskompetenzzentrum und Forschungsergebnisse tragen zur Umsetzung des Wolfsschutzes bei. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Schäden in der privaten oder erwerbsmäßigen Tierhaltung ist eine eigenverantwortliche Prävention notwendig. Diese Prävention wird von staatlicher Seite im Rahmen der zugewiesenen staatlichen Haushaltsmittel bei Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltungen im landwirtschaftlichen Haupt- oder Nebenerwerb sowie in begründeten Einzelfällen bei Rinderhaltung finanziell und beratend unterstützt. Für die von Wölfen verursachten Schäden wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung des europäischen Wettbewerbsrechts ein finanzieller Ausgleich gewährt, § 33 Absatz 3 NatSchG LSA. 2 Den Organisationen und den Verbänden der Nutztier- und Wildtierhalter*innen, der Landwirtschaft, des Waldbesitzes, des ehrenamtlichen Naturschutzes, der Jägerschaft etc. wird eine Mitarbeit beim Wolfsmanagement ermöglicht. Mindestens einmal jährlich wird ein Arbeitstreffen („Runder Tisch“) anlässlich der Bekanntgabe des Monitoring-Berichtes durchgeführt. 3. Organisation und Umsetzung des Wolfsmanagements 3.1 Wolfskompetenzzentrum Das Wolfskompetenzzentrum (WZI) ist die zentrale Einrichtung für das staatliche Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt. Das Wolfskompetenzzentrum ist dem Fachbereich Naturschutz des Landesamtes für Umweltschutz angegliedert und hat seinen Sitz in Iden. Es arbeitet eng mit der oberen Naturschutzbehörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, LVwA), den unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt), der Landesforstverwaltung und dem Zentrum für Tierhaltung und Technik in Iden der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) zusammen. Das Wolfskompetenzzentrum hat folgende Aufgaben beim Wolfsmanagement: • • • • • • • • • • • • • • • Absicherung einer Rufbereitschaft für die Annahme von Meldungen zu Wolfs-Übergriffen und besonderen -Vorkommnissen mit Unterstützung der vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie zusätzlich bestellten Rissbegutachter/*innen der Landesforstverwaltung. Nutztierriss- und Schadensbegutachtung; Erstellung von Rissprotokollen Anleitung und Koordinierung des Einsatzes der zusätzlich bestellten Rissbegutachter*innen Überprüfung von Wolfsmeldungen vor Ort Abgabe von fachlichen Stellungnahmen und Empfehlungen, z. B. bei im Straßenverkehr verletzten, kranken oder auffälligen Wölfen Entscheidung über den Umgang mit verletzten Wölfen (Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Änderung der NatSch ZustVO) Bereitstellung von Informationen zum Wolf und seiner Lebensweise, insbesondere zur Schadensprävention und zum Schutz der Wolfspopulation Aufbau und Betreuung eines Netzes von amtlichen und ehrenamtlichen Wolfsberatern*innen und Ansprechpersonen für Monitoring und Prävention einschließlich deren Schulung und Fortbildung Zusammenarbeit mit Vereinen, Verbänden und Interessengruppen incl. der Abstimmung mit dort auf ehrenamtlicher Basis bzw. in öffentlich geförderten Projekten Beschäftigten Koordination der Öffentlichkeitsarbeit zum Wolf und Beratung von Einzelpersonen, Tierhaltern*innen, Institutionen, Behörden, Verbänden Initiierung, Unterstützung und fachliche Betreuung von Forschungsarbeiten. Präventionsmanagement, technische Aufgaben Herdenschutz Herdenschutzberatung in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Tierhaltung und Technik in Iden der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) Leitung eines jährlichen „Runden Tisches“ zum Wolfsmanagement Mitwirkung bei der Erfüllung der Berichtspflicht gemäß Artikel 16 Absatz 2 der FFH-Richtlinie gegenüber der Europäischen Kommission im Auftrag des für Naturschutz zuständigen Ministeriums über die Bestandssituation und den Erhaltungszustand des Wolfes 3
Origin | Count |
---|---|
Bund | 188 |
Land | 16 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 187 |
Text | 13 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 16 |
offen | 188 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 191 |
Englisch | 49 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 1 |
Datei | 1 |
Dokument | 5 |
Keine | 126 |
Webseite | 78 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 167 |
Lebewesen & Lebensräume | 204 |
Luft | 108 |
Mensch & Umwelt | 203 |
Wasser | 129 |
Weitere | 204 |