Für die Gewässer sind Wasserbücher zu führen. In das jeweilige Wasserbuch sind nach § 87 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 98 ff. des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) insbesondere einzutragen: - Erlaubnisse und Bewilligungen - alte Rechte und Befugnisse - Wasserschutzgebiete - Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete - Entscheidungen über die Unterhaltung, den Ausbau und den Hochwasserschutz In die Wasserbücher werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an oberirdischen Gewässern sowie am Grundwasser eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (z.B. Grundwasserförderung, Herstellen eines Steges) sowie Angaben zum Umfang der Nutzung (z.B. erlaubte Fördermengen, Größe des Steges). Das Wasserbuch dient dazu, den auf die Gewässer einwirkenden oder für ihren Schutz zuständigen öffentlichen Stellen sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Rechtsverhältnisse an Gewässern zu geben. Die Einsicht in das Wasserbuch, in seine Abschriften und diejenigen Urkunden auf die in der Eintragung Bezug genommen wird, ist deshalb jedem gestattet. Entsprechend der Anordnung über die Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft gibt es in Hamburg drei Dienststellen, die separat für ihren Zuständigkeitsbereich das Wasserbuch führen und dort Eintragungen ganz bestimmter Rechtsverhältnisse vornehmen. Die Wasserbücher dieser Dienststellen haben folgende Inhalte: * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/IB) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt IB, führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer: Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben. Für alle übrigen Gewässer siehe Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U). * Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie (BUE/U) Die Behörde für Umwelt und Energie, Amt U, führt zwei Teilwasserbücher, die zur Zeit noch technisch und organisatorisch getrennt sind. Es handelt sich zum einen um das Wasserbuch für - das Grundwasser (Ausnahme: Neuwerk), - Gewässer II. Ordnung (Ausnahme: Neuwerk) sowie - Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Neuwerk/ Elbe/ Hafengewässer/ Erlaubnisse zum Einleiten oder Entnehmen nach § 8 WHG), zum anderen um das Wasserbuch für - Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer sowie - Regelungen und Entscheidungen über das Errichten und Verändern von staatlichen Hochwasserschutzanlagen und die Zulassung von Rohrleitungen in Deichen und Dämmen. * Wasserbuch der Hamburg Port Authority (HPA) Das Wasserbuch der HPA/213 - beinhaltet u.a. wasserrechtliche Genehmigungen über die Nutzung und den Ausbau der Gewässer Elbe, Hafengewässer, Este, Alten Süderelbe, Überschwemmungsgebiete der Elbe und Vorland der Alten Süderelbe sowie deichrechtliche Genehmigungen für die privaten Hochwasserschutzanlagen (Polder) und Nutzungen auf Neuwerk. Detaillierte Informationen zu den beiden Wasserbüchern der Behörde für Umwelt und Energie sind den nachgeordneten Objekten des HMDK der jeweiligen Dienststelle zu entnehmen. Für das Wasserbuch der HPA sind keine detaillierten Daten im HMDK vorhanden.
Web Feature Service (WFS) zum Wasserbuch Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Web Map Service (WMS) zum Wasserbuch Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)
Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG
Der Datensatz enthält die dynamische Klimagliederung der forstlichen Standortserkundung im Freistaat Sachsen. Die Dynamischen Klimastufen wurden auf Basis der 30jährigen Klima-Periode 1971-2000 im Kompetenzzentrum für Wald und Forstwirtschaft beim Staatsbetrieb Sachsenforst erarbeitet. Die dynamische Klimagliederung basiert auf der Länge der forstlichen Vegetationszeit ( = Anzahl Tage >10 °C) und der klimatischen Wasserbilanz innerhalb dieses Zeitraumes und kann über diese Parameter auch künftige Klimaveränderungen abbilden. Die dynamischen Klimastufen können anhand der Höhenstufen räumlich weiter untergliedert werden. Dies wird insbesondere in den Mittelgebirgslagen bei der Klimastufe II genutzt, um diese den waldbaulichen Erfordernissen angepasst stärker differenzieren zu können. Hier bedingen vor allem Witterungsereignisse während der Vegetationsruhe (Schneehöhen, längere und intensivere Frostperioden) die weitere Differenzierung in höhere Berglagen (Hf) und mittlere Berglagen (Mf). Der Datensatz enthält die dynamische Klimagliederung der forstlichen Standortserkundung im Freistaat Sachsen. Die Dynamischen Klimastufen wurden auf Basis der 30jährigen Klima-Periode 1971-2000 im Kompetenzzentrum für Wald und Forstwirtschaft beim Staatsbetrieb Sachsenforst erarbeitet. Die dynamische Klimagliederung basiert auf der Länge der forstlichen Vegetationszeit ( = Anzahl Tage >10 °C) und der klimatischen Wasserbilanz innerhalb dieses Zeitraumes und kann über diese Parameter auch künftige Klimaveränderungen abbilden. Die dynamischen Klimastufen können anhand der Höhenstufen räumlich weiter untergliedert werden. Dies wird insbesondere in den Mittelgebirgslagen bei der Klimastufe II genutzt, um diese den waldbaulichen Erfordernissen angepasst stärker differenzieren zu können. Hier bedingen vor allem Witterungsereignisse während der Vegetationsruhe (Schneehöhen, längere und intensivere Frostperioden) die weitere Differenzierung in höhere Berglagen (Hf) und mittlere Berglagen (Mf).
Der Datensatz enthält die Befunde (Standortsinformationen) der forstlichen Standortserkundung im Freistaat Sachsen. Kartierungseinheit ist die Standortsform. In ihr werden ähnliche Einzelstandorte mit gleicher ökologischer Wertigkeit zusammengeschlossen. Die Merkmale einer Standortsform werden unabhängig voneinander erfasst. Ihre wichtigsten Teileinheiten sind die Lokalboden- und Wasserhaushaltsformen (untergliedert für Grund- Stau- und reliefbedingte (sickerwassergeprägte) Wasserhaushaltsformen). Die Lokalbodenformen sind durch 3 bis 4-stellige Buchstabenkombinationen verschlüsselt. Die direkt darauf folgenden Ziffern symbolisieren die Ausprägungen Wasserhausformen. Die Vielzahl der Teileinheiten-Kombinationen wird für die forstpraktische Anwendung weiter aggregiert. Hinsichtlich Baumartenwahl und Wachstumsbedingungen gleichwertige Standortsformen werden in einer Standortsformengruppe zusammengeschlossen. Die Standortsformengruppen sind die grundlegenden Standorts-Bezugseinheiten für waldbaulich-forstliche Planungen und Maßnahmen. Die Standortsformengruppe besteht aus der Bodenfeuchtestufe, der Nährkraftstufe (Trophie) und einer Feuchteziffer und wird primär durch die Kombination aus zwei Großbuchstaben und einer Ziffer auf den Karten dargestellt. Als weiteres Auswertemerkmal wurde die „Substratfeuchtestufe“ entwickelt. Sie ist im Wesentlichen eine Ableitung aus den Kartiermerkmalen der Lokalbodenformen und dazugehörigen bodenphysikalischen Messwerten. Das vorhandene forstliche Standortkartenwerk ist Ergebnis einer seit den 1950er Jahren für Ostdeutschland einheitlichen Methodenentwicklung und den darauf fußenden Kartierungen in mehreren Etappen. Auf Grundlage des Sächsischen Waldgesetzes ist der Freistaat Sachsen, unabhängig von der Waldbesitzart, für die Fortschreibung der forstlichen Standortskarte einschließlich der standortskundliche Bearbeitung der Wälder verantwortlich. Die Durchführung obliegt dem Staatsbetrieb Sachsenforst. Der Datensatz enthält die Befunde (Standortsinformationen) der forstlichen Standortserkundung im Freistaat Sachsen. Kartierungseinheit ist die Standortsform. In ihr werden ähnliche Einzelstandorte mit gleicher ökologischer Wertigkeit zusammengeschlossen. Die Merkmale einer Standortsform werden unabhängig voneinander erfasst. Ihre wichtigsten Teileinheiten sind die Lokalboden- und Wasserhaushaltsformen (untergliedert für Grund- Stau- und reliefbedingte (sickerwassergeprägte) Wasserhaushaltsformen). Die Lokalbodenformen sind durch 3 bis 4-stellige Buchstabenkombinationen verschlüsselt. Die direkt darauf folgenden Ziffern symbolisieren die Ausprägungen Wasserhausformen. Die Vielzahl der Teileinheiten-Kombinationen wird für die forstpraktische Anwendung weiter aggregiert. Hinsichtlich Baumartenwahl und Wachstumsbedingungen gleichwertige Standortsformen werden in einer Standortsformengruppe zusammengeschlossen. Die Standortsformengruppen sind die grundlegenden Standorts-Bezugseinheiten für waldbaulich-forstliche Planungen und Maßnahmen. Die Standortsformengruppe besteht aus der Bodenfeuchtestufe, der Nährkraftstufe (Trophie) und einer Feuchteziffer und wird primär durch die Kombination aus zwei Großbuchstaben und einer Ziffer auf den Karten dargestellt. Als weiteres Auswertemerkmal wurde die „Substratfeuchtestufe“ entwickelt. Sie ist im Wesentlichen eine Ableitung aus den Kartiermerkmalen der Lokalbodenformen und dazugehörigen bodenphysikalischen Messwerten. Das vorhandene forstliche Standortkartenwerk ist Ergebnis einer seit den 1950er Jahren für Ostdeutschland einheitlichen Methodenentwicklung und den darauf fußenden Kartierungen in mehreren Etappen. Auf Grundlage des Sächsischen Waldgesetzes ist der Freistaat Sachsen, unabhängig von der Waldbesitzart, für die Fortschreibung der forstlichen Standortskarte einschließlich der standortskundliche Bearbeitung der Wälder verantwortlich. Die Durchführung obliegt dem Staatsbetrieb Sachsenforst.
Der Datensatz enthält alle Ergebnisse der forstlichen Standortserkundung in Sachsen bezogen auf die Standortsformen und die Standortsformengruppen. Zu jeder standörtlich erkundetenn Fläche werden Angaben zur Standortsform (Lokalbodenform, Wasserhaushaltsstufe, Bodenfeuchtestufe, Nährstoffstufe (Trophie), Feuchteziffer, Anteilszentel, Tiefe, Unterlagerung, Rauhigkeitsform, Hangneigung, Mesoform, Sonderstandort) und zur chorischen Einheit (Höhenstufe, Feuchtestufe, Makroklimaform, Nummer der Standortregion, Nummer des Wuchsgebietes, Nummer des Wuchsbezirkes, Mosaikbereich) gemacht. Die Daten werden für die forstliche Standortkarte verwendet.
Der Datensatz enthält die Ergebnisse der forstlichen Standortserkundung in Sachsen bezogen auf die Standortsformengruppen. In einer Standortsformengruppe sind waldbaulich gleichwertige Standortsformen zusammengefasst. Die Zugehörigkeit einer Standortsform zu einer Standortsformengruppe entsteht aus der Kombination von Informationen zur Standortsform (Bodenfeuchtestufe, Nährstoffstufe, Feuchteziffer) mit Informationen zur den chorischen Einheiten (Höhenstufe, Feuchtestufe). Des weiteren kann jede Standortsformengruppe anhand einer weiteren Attributkombination (Lokalbodenform, Wasserhaushaltsstufe) weiter unterteilt werde. Die Daten werden für die forstliche Standortkarte verwendet.
Der Datensatz enthält die kleinflächigen Abweichungen von der durchschnittlichen lokalen Standortsform im Freistaat Sachsen. Dazu zählen kleinflächige Sonderstandorte sowie reliefbedingt frischere und trockenere Standorte, die in der Standortskarte infolge ihrer geringen Größe von 0,5 ha nicht flächig abgrenzbar sind und deshalb als Punkte dargestellt werden.