Energieversorger nutzen EEG-Umlage als Vorwand Eine Analyse des Umweltbundesamtes zeigt: Rund 85 Prozent der Strompreissteigerungen zwischen 2000 und 2010 sind auf andere Faktoren als die EEG-Umlage zurückzuführen. Die aktuellen Aufschläge bei den Strompreisen lassen sich nicht mit der EEG-Umlage begründen, denn der Erhöhung der Umlage stehen erhebliche Kostensenkungen bei der Strombeschaffung gegenüber. Zu verdanken ist dies auch dem Ausbau der erneuerbaren Energien, der zu einem Rückgang der Preise an der Strombörse führte. „Das EEG ist nicht nur wichtig und notwendig für den Klimaschutz, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Wer bei der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien nur auf einzelwirtschaftliche Kosten schaut, blendet wesentliche Aspekte aus: Gesamtwirtschaftlich gesehen, verringern die erneuerbaren Energien Umwelt- und Gesundheitsschäden in Milliardenhöhe. Wegen der steigenden Preise fossiler Energien wird die Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien mittelfristig am Markt sogar günstiger sein“, sagte UBA-Präsident Jochen Flasbarth. Während die EEG-Umlage bis zum Jahr 2009 relativ konstant war, stieg sie in den letzten beiden Jahren stark an. Ein Großteil dieses Anstiegs geht auf die gesunkenen Beschaffungskosten für konventionellen Strom zurück. Sinken die Beschaffungskosten für Strom an der Strombörse, nimmt der Abstand zu den gewährten Einspeisevergütungen zu. Dies erhöht unmittelbar die EEG-Umlage. Paradoxerweise tragen auch die erneuerbaren Energien zu niedrigeren Preisen an der Strombörse und damit zur Erhöhung der EEG-Umlage bei. Denn sie verdrängen die teuersten konventionellen Stromanbieter vom Markt. In der Folge sinkt der Börsenpreis. Somit sind die tatsächlichen Zusatzkosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien niedriger als die EEG-Umlage. Ein weiterer Grund für den Anstieg der EEG-Umlage liegt in dem überraschend starken Preisverfall bei der Photovoltaik - allein von Anfang 2009 bis Anfang 2010 fielen zum Beispiel die Großhandelspreise der Photovoltaik-Module um bis zu 34,5 Prozent. Diese Entwicklung war nicht prognostiziert worden und führte damit zu einer überhöhten Förderung der Photovoltaik und einem sehr starken Wachstum der installierten Kapazitäten. Die bereits geplante vorzeitige Kürzung der Einspeisevergütung für die Photovoltaik ist deshalb richtig. Die Erhöhung der EEG-Umlage diente vielen Stromversorgungsunternehmen als Begründung, ihre Preise Anfang dieses Jahres zu erhöhen. Angesichts der stark gesunkenen Preise an der Strombörse ist diese Argumentation jedoch nicht stichhaltig, zumal auch die Umlage für Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung leicht sank. Viele Stromversorger reichten diese Kosteneinsparungen nicht an die Stromverbraucher weiter. Dies zeigt, dass der Wettbewerb auf dem Strommarkt für Endkunden nur unzureichend funktioniert und Maßnahmen erforderlich sind, die den Wettbewerb stärken. Verbraucher und Verbraucherinnen können den ungerechtfertigten Strompreiserhöhungen begegnen, indem sie den Stromversorger wechseln. Das erzeugt Wettbewerbsdruck. Durch einen Wechsel lassen sich derzeit bis zu 200 Euro pro Jahr einsparen. Auch Angebote von Ökostromanbietern können zu erheblichen Kostensenkungen führen. Insgesamt ist die Förderung der erneuerbaren Energien durch das EEG sehr erfolgreich. Sie trägt wesentlich zum Klimaschutz bei, weil es durch den Ausbau der erneuerbaren Energien möglich war, anspruchsvollere Emissionsobergrenzen beim Emissionshandel festzulegen. Im europäischen und internationalen Vergleich schneidet das deutsche EEG zudem sehr gut ab. Im Gegensatz zu anderen Formen der Stromerzeugung ist die Förderung der Erneuerbaren Energien für die Öffentlichkeit transparent. So ist die Kernenergie nur deshalb einzelwirtschaftlich rentabel, weil sie in Milliardenhöhe direkte und indirekte Subventionen erhält. Außerdem wird die konventionelle Stromerzeugung durch die mangelnde Anlastung der Umweltkosten begünstigt. Ohne diese Wettbewerbsverzerrungen wären viele Techniken zur Nutzung der erneuerbaren Energien schon heute wettbewerbsfähig und der Förderbedarf für die erneuerbaren Energien deutlich geringer. 10.02.2011
Gülle und Bioabfälle verursachen nach wie vor durch die notwendige Lagerung, Behandlung und Verwertung relevante Treibhausgasemissionen. Sie werden heute teilweise bereits in Biogasanlagen zur Bereitstellung von erneuerbarer Energie eingesetzt. Es bestehen für diesen Nutzungsweg jedoch noch Ausbaupotenziale. Die Mobilisierung der Stoffströme scheint aber außerordentlich komplex und schwierig zu sein. Daher wurde in diesem Vorhabenbericht der Stand des Wissens abgebildet, um existierende Hemmnisse und Möglichkeiten der Mobilisierung von Gülle und Bioabfällen für die Biogasgewinnung zu identifizieren und daraus in der Praxis realisierbare Handlungsvorschläge abzuleiten. Unter anderem wurde ein Vorschlag zur Anpassung der EEG-Förderung erarbeitet, der den Einsatz von Gülle in Biogasanlagen verstärkt anreizen soll, aber auch darauf hingewiesen, dass gemäß Verursacherprinzip Maßnahmen in der Landwirtschaft in Erwägung gezogen werden sollten. Vorschläge für den verstärkten Einsatz von Bioabfall in Vergärungsanlagen beziehen sich z.B. auf die verstärkte Getrenntsammlung von Biogut, die Förderung von Bioabfallvergärungsanlagen im Rahmen des EEG und Hilfestellungen für Kommunen. Veröffentlicht in Texte | 41/2019.
Bis zur Einführung des Erneuerbare-Energien- Gesetzes 2017 wurde der Ausbau von Windenergie und Photovoltaik hauptsächlich durch Einspeisevergütungen bzw. Marktprämien gefördert. Durch die Umstellung auf Ausschreibungen entstehen zusätzliche Risiken für die Akteure, da trotz erheblicher Vorentwicklungskosten nicht klar ist, ob ein Projekt tatsächlich einen Anspruch auf Vergütung erhalten wird. Kleinere Akteure wie Bürgergenossenschaften können dadurch benachteiligt werden. Ein Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften in der Vorentwicklungsphase kann mehrere finanzielle Risiken eines Ausschreibungssystems adressieren und so den Erhalt der Akteursvielfalt in den Auktionsrunden unterstützen. Das Kurzgutachten untersucht, wie ein solches Förderprogramm ausgestaltet werden könnte. Dazu wird das Instrument auch in den Kontext anderer bereits bestehender Beispiele zur Verminderung von Risiken für Bürgerenergiegesellschaften eingeordnet. Veröffentlicht in Climate Change | 65/2021.
Die Studie zeigt wie das Netzentgelt- und Netznutzungssystem weiterentwickelt werden sollte, um passfähig für eine zukünftig von erneuerbaren Energien dominierte Stromversorgung zu sein. Dazu werden konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet: eine Reform der Ausnahmeregelungen für die Industrie, die Einführung bundesweit einheitlicher Übertragungsnetzentgelte in Verbindung mit einer Modifikation der vermiedenen Netznutzungsentgelte, die Erhöhung des Grundpreises in der Niederspannung, die Beteiligung von Eigenerzeugern /-verbrauchern und Einspeisern an den Netzkosten, sowie langfristig variable Netzentgelte für Stromspeicher und sonstige Flexibilitätsoptionen. Veröffentlicht in Climate Change | 34/2016.
Der Vermittlungsausschuss hat sich am 5. Juli 2010 darauf verständigt, die vorgesehene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom in zwei Schritten vorzunehmen. Bisher war nur ein einziger Schritt im Gesetzesbeschluss vorgesehen. Es bleibt bei der darin vorgesehenen Absenkung ab 1. Juli 2010, aber zunächst nur um 13 Prozent für Dachflächenanlagen, um 8 Prozent für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen, dies sind beispielsweise Militärflächen oder ehemalige Industriestandorte sowie um um 12 Prozent für Anlagen auf sonstigen Freiflächen, also beispielsweise in Gewerbegebieten. Im Übrigen bleibt der Gesetzesentwurf unverändert. Dies betrifft auch die Streichung der Vergütung für Ackerflächen. Der jeweils gegenüber dem ursprünglichen Entwurf fehlende Absenkungsschritt von 3 Prozent erfolgt zum 1. Oktober 2010.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine portugiesische Regelung zur Förderung von Technologien für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Im Rahmen der Regelung sollen Demonstrationsprojekte zur Nutzung erneuerbarer Energie aus dem Meer (Wellenenergie und Gezeitenenergie) sowie innovative Offshore-Windenergie-Technologien gefördert werden. Im Rahmen dieses Vorhabens werden auf einer schwimmenden Plattform montierte Windturbinen im realen Betrieb getestet, während herkömmliche Offshore-Windkraftanlagen auf dem Meeresboden verankert werden. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Anlagen kann die neue Technologie somit auch in tieferen Gewässern genutzt werden. Die Förderung wird für einen Zeitraum von 25 Jahren über einen Einspeisetarif gewährt, mit dem die höheren Kosten der neuen Technologien ausgeglichen werden sollen. Außerdem erhält das Projekt WindFloat eine Investitionsbeihilfe sowie Unterstützung aus dem EU-Förderprogramm NER 300 für innovative Demonstrationsprojekte im Energiesektor zur Verringerung der CO2-Emissionen.
Ab dem Jahr 2021 endet für die ersten Anlagen die Förderdauer des EEG. Bei vielen PV-Anlagen ist zu erwarten, dass diese umgerüstet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird, bei einigen Anlagen wird jedoch die Volleinspeisung fortgeführt werden. Vor diesem Hintergrund besteht weiterhin die Notwendigkeit zur Netzeinspeisung von Strom aus PV-Weiterbetriebsanlagen, einerseits für Volleinspeiseanlagen, bei denen keine Möglichkeit zur Eigenversorgung besteht sowie andererseits für Überschussstrom bei Eigenversorgungsanlagen. Die derzeitige Regelung des EEG bietet als Möglichkeit zur Stromeinspeisung für Anlagen nach Förderende lediglich die Möglichkeit der sonstigen Direktvermarktung. Bei den ab 2021 in die Weiterbetriebsphase laufenden PV-Anlagen handelt es sich jedoch zu einem weit überwiegenden Anteil um sehr kleine bis kleine Anlagen, so dass es fraglich ist, ob die Direktvermarktung des eingespeisten Stroms wirtschaftlich darstellbar ist. Ziel der vorliegenden Kurzstudie ist es deswegen, die Wirtschaftlichkeit der sonstigen Direktvermarktung bei PV-Anlagen nach Förderende zu bewerten und Optionen einer möglichen vereinfachten Abnahmeregelung für Strom aus diesen Anlagen zu entwickeln und zu analysieren. Dazu erfolgt zunächst eine quantitative Analyse der bis zum Jahr 2026 vom Förderende betroffenen Anlagen und deren Stromerzeugung bzw. -einspeisung. Daran anschließend wird die rechtliche Situation der Stromeinspeisung nach Förderende erörtert und es erfolgt eine Bewertung der wirtschaftlichen Randbedingungen der sonstigen Direktvermarktung. Basierend auf diesen Ergebnissen werden die derzeitigen Entscheidungsoptionen aus Sicht der Anlagenbetreiber verdeutlicht und es werden Varianten zur Ausgestaltung einer vereinfachten Stromabnahmeregelung vorgestellt und bewertet. Abschließend wird die rechtliche Umsetzbarkeit einer Marktwertdurchleitung geprüft. Quelle: Forschungsbericht
Liebe Leserin, lieber Leser, das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu, aber noch stehen viele Aktivitäten an: Das Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2021 befindet sich im Endspurt, das Gesetz soll zum 01.01.2021 in Kraft treten. Wir möchten mit diesem Newsletter schon jetzt auf kommende Änderungen hinweisen, die das HKNR und das RNR betreffen werden. Das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Bis dahin stehen unsere Informationen unter Vorbehalt. Mit dem Start in das Jahr 2020 begann eine sehr wichtige Phase für den Klimaschutz. Aber seit dem Frühjahr haben wir durch die Pandemie erfahren, dass die Arbeit aller Aktiven stark eingeschränkt wird. Trotz der vielen Absagen für Veranstaltungen sollte ein Miteinander für die Energiewende und den Klimaschutz erreicht werden. Daher gab es zahlreiche Initiativen, die dafür sorgten, den Kontakt im digitalen Format zu erhalten. Auch wir haben diverse digitale Treffen wie Webseminare und eine Nutzerbeiratssitzung veranstaltet und konnten damit immerhin ein Mindestmaß an Kommunikation sicherstellen. Für Ihr Interesse und Ihren Input ebenso wie für Ihr Verständnis für unsere Einschränkungen in der Erreichbarkeit bedanken wir uns sehr! Auch uns fehlt der persönliche Austausch mit Ihnen und wir hoffen sehr, dass sich die Lage im nächsten Jahr bessern wird. Im Jahr 2021 werden nach 20 Jahren EEG-Förderung die ersten Anlagen für erneuerbaren Strom in die sonstige Direktvermarktung wechseln. Das hohe Registrierungsaufkommen bei uns wirft schon seine Schatten voraus, daher haben wir eine Erleichterung im System vorgesehen, zu der wir Sie hier informieren möchten. Nicht zuletzt möchten wir Ihnen an dieser Stelle eine schöne Adventszeit und geruhsame Feiertage wünschen. Genießen Sie die ruhige Zeit mit Ihren Lieben und starten Sie mit frischer Energie in ein gesundes Jahr 2021! Ihr HKNR- und RNR-Team des Umweltbundesamtes
Liebe Leserin, lieber Leser, „das Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt nimmt Fahrt auf!“ – so begann der erste HKNR-Newsletter im August 2013. Dieser Satz gilt heute bei unserem 25. Newsletter im August 2021 wieder, da zahlreiche Anlagen registriert werden, deren EEG-Förderung ausläuft. Für Sie verfolgen wir stets die aktuellen Energiethemen rund um die Erneuerbaren Energien. Mit Blick auf die anstehenden Neuerungen des EEG und EnWG haben wir einen kleinen HKNR-Workshop zur optionalen Kopplung durchgeführt und informieren Sie unter Punkt 3 dieses Newsletters darüber. Darüber hinaus berichtete das UBA-Team dem HKNR-RNR-Nutzungsbeirat über geplante Registerverbesserungen und holte sich ein Feedback dieses noch immer sehr engagierten und hilfreichen Gremiums ein. Insbesondere stehen Verbesserungen bei der RN-Entwertung und zur Massenverarbeitungsmöglichkeit an. Zur regionalen Grünstromkennzeichnung, die im Jahr 2020 nur auf Empfehlungen basierte, haben wir ein Forschungsvorhaben erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse fließen in den Leitfaden zur Stromkennzeichnung ein. Wir freuen uns, Ihnen in einem Web-Seminar am Donnerstag, den 19. August 2021, um 10:00 Uhr diese Ergebnisse vorzustellen. Wie Sie wissen, sind wir auch bei der Dachorganisation der europäischen Herkunftsnachweisregister, der Association of Issuing Bodies (AIB) sehr aktiv und haben einiges zu berichten. Anlässlich unserer 25. Ausgabe des HKNR-Newsletters möchten wir Sie auf die Übersicht aller bisherigen HKNR-Newsletter hinweisen. Wenn Sie einen Newsletter verpasst haben oder in früheren Zeiten schwelgen möchten, können Sie ihn gerne nachlesen! Haben Sie noch einen schönen Sommer! Ihr HKNR- und RNR-Team des Umweltbundesamtes
Geodaten und Kartendarstellung zur Ermittlung potentiellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten mit möglicher EEG-Förderung sind unverbindliche Hilfsmittel zur Planung. Eine ausführliche Beschreibung der frei verfügbaren Geodaten und Kartendarstellungen sowie wichtige Hinweise zur Verwendung finden Sie auf folgender Internetseite: https://lsnq.de/photovoltaik
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