Projekt :Perspektiven für Biogasanlagen in Sachsen AuRaSa-Biogas; Das Ergebnis des Projektes sind mögliche Folgekonzepte für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb nach Auslaufen der 20jährigen garantierten EEG-Vergütung für Biogasanlagen in Sachsen mit Würdigung des Klimaschutzbeitrages.
Geodaten und Kartendarstellung zur Ermittlung potentiellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten mit möglicher EEG-Förderung sind unverbindliche Hilfsmittel zur Planung. Eine ausführliche Beschreibung der frei verfügbaren Geodaten und Kartendarstellungen sowie wichtige Hinweise zur Verwendung finden Sie auf folgender Internetseite: https://lsnq.de/photovoltaik Geodaten und Kartendarstellung zur Ermittlung potentiellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten mit möglicher EEG-Förderung sind unverbindliche Hilfsmittel zur Planung. Eine ausführliche Beschreibung der frei verfügbaren Geodaten und Kartendarstellungen sowie wichtige Hinweise zur Verwendung finden Sie auf folgender Internetseite: https://lsnq.de/photovoltaik
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Ziel des Gesetzes § 1a Zeitliche Transformation § 2 Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Ausbaupfad § 4a Strommengenpfad § 5 Ausbau im In- und Ausland § 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau § 7 Gesetzliches Schuldverhältnis Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 8 Anschluss § 8a Flexible Netzanschlussvereinbarungen § 8b Mitteilung des Einspeiseortes § 9 Technische Vorgaben § 10 Ausführung und Nutzung des Anschlusses § 10a Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte § 10b Vorgaben zur Direktvermarktung § 10c Zuordnung geringfügiger Verbräuche § 11 Abnahme, Übertragung und Verteilung § 11a Recht zur Verlegung von Leitungen § 11b Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des Rückbaus Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung § 12 Erweiterung der Netzkapazität § 13 Schadensersatz § 14 (weggefallen) § 15 (weggefallen) Abschnitt 3 Kosten § 16 Netzanschluss § 17 Kapazitätserweiterung § 18 (weggefallen) Teil 3 Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 1 Arten des Zahlungsanspruchs § 19 Zahlungsanspruch § 20 Marktprämie § 21 Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag § 21a Sonstige Direktvermarktung § 21b Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel § 21c Verfahren für die Zuordnung und den Wechsel Abschnitt 2 Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land § 22b Bürgerenergiegesellschaften § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen § 23c Anteilige Zahlung § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs § 26 Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung § 27 Aufrechnung § 27a (weggefallen) Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 29 Bekanntmachung § 30 Anforderungen an Gebote § 30a Ausschreibungsverfahren § 31 Sicherheiten § 32 Zuschlagsverfahren § 33 Ausschluss von Geboten § 34 Ausschluss von Bietern § 34a Unionsfremde Bieter § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert § 35a Entwertung von Zuschlägen Unterabschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land § 36c Ausschluss von Geboten für Windenenergieanlagen an Land § 36d (weggefallen) § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land § 36g (weggefallen) § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land § 36j Zusatzgebote § 36k (weggefallen) Unterabschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments § 37c Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder § 37d Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments § 37e Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments § 38d Projektsicherungsbeitrag § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments § 38i (weggefallen) Unterabschnitt 5 Ausschreibungen für Biomasseanlagen § 39 Gebote für Biomasseanlagen § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen Unterabschnitt 6 Ausschreibungen für Biomethananlagen § 39j Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5 § 39k Gebote für Biomethananlagen § 39l Höchstwert für Biomethananlagen § 39m Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomethananlagen Unterabschnitt 7 Ausschreibungen für innovative Konzepte § 39n Innovationsausschreibungen § 39o Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 39p Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 39q Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff Abschnitt 4 Gesetzliche Bestimmung der Zahlung Unterabschnitt 1 Anzulegende Werte § 40 Wasserkraft § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas § 42 Biomasse § 43 Vergärung von Bioabfällen § 44 Vergärung von Gülle § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse § 45 Geothermie § 46 Windenergie an Land § 46a (weggefallen) § 46b (weggefallen) § 47 (weggefallen) § 48 Solare Strahlungsenergie § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie Unterabschnitt 2 Zahlungen für Flexibilität § 50 Zahlungsanspruch für Flexibilität § 50a Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen § 50b Flexibilitätsprämie für bestehende Anlagen Abschnitt 5 Rechtsfolgen und Strafen § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen § 51b Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen § 52a Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen § 53 Verringerung der Einspeisevergütung § 53a (weggefallen) § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments § 54a (weggefallen) § 55 Pönalen § 55a Erstattung von Sicherheiten § 55b Rückforderung Teil 4 Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien § 56 Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber § 57 Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber § 58 Weitere Bestimmungen § 59 (weggefallen) § 60 (weggefallen) § 61 (weggefallen) § 62 (weggefallen) § 63 (weggefallen) § 64 (weggefallen) § 65 (weggefallen) § 66 (weggefallen) § 67 (weggefallen) § 68 (weggefallen) § 69 (weggefallen) Teil 5 Transparenz Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten § 70 Grundsatz § 71 Anlagenbetreiber § 72 Netzbetreiber § 73 Übertragungsnetzbetreiber § 74 Vorausschau des weiteren Ausbaus § 75 (weggefallen) § 76 Information der Bundesnetzagentur § 77 Information der Öffentlichkeit Abschnitt 2 Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot § 78 (weggefallen) § 79 Herkunftsnachweise § 79a Regionalnachweise § 80 Doppelvermarktungsverbot § 80a Kumulierung Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren § 81 Clearingstelle § 82 Verbraucherschutz § 83 Einstweiliger Rechtsschutz § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen § 84 Nutzung von Seewasserstraßen § 84a (weggefallen) § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen § 85d Festlegung zu flexibler Speichernutzung § 86 Bußgeldvorschriften § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Teil 7 Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen Abschnitt 1 Verordnungsermächtigungen § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff § 94 Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen § 96 Gemeinsame Bestimmungen Abschnitt 2 Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte § 97 Kooperationsausschuss § 98 Jährliches Monitoring zur Zielerreichung § 99 Erfahrungsbericht § 99a Fortschrittsbericht Windenergie an Land § 99b Bericht zur Bürgerenergie Abschnitt 3 Schlussbestimmungen § 100 Übergangsbestimmungen § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Anlagen Anlage 1: Höhe der Marktprämie Anlage 2: Referenzertrag Anlage 3: Voraussetzungen und Höhe der Flexibilitätsprämie Anlage 4: (weggefallen) Anlage 5: Südregion
Sachsen-Anhalt zählt nicht nur beim Ausbau von Windkraft und Photovoltaik bundesweit zu den Vorreitern. Rund drei Millionen Megawattstunden Strom werden bereits heute im Land mit Bioenergie erzeugt; hinzu kommen 1,9 Terrawattstunden (TWh) Biomethaneinspeisung. In den vergangenen Monaten wurde jedoch zwischen Bund und Ländern um die Förderhöhe und damit um die Perspektiven der Bioenergie gerungen. Mit dem vorläufigen Ergebnis ist Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann zufrieden, denn Bundestag und Bundesrat haben einer Erhöhung der Förderung in den Jahren 2025 und 2026 zugestimmt. „Ich freue mich, dass die Intervention der Länder beim Bund dazu geführt hat, dass wir die wirtschaftlichen Perspektiven für die Bioenergie in Deutschland noch vor der Bundestagswahl zumindest kurzfristig absichern konnten“, erklärte Willingmann am Mittwoch. „Ich bin davon überzeugt, dass Bioenergie in den kommenden Jahren einen wichtigen Beitrag für das Gelingen der Energie- und Wärmewende leisten kann“, so Willingmann weiter. „Bioenergie hat den großen Vorteil, dass sie im Gegensatz zu Windkraft und Photovoltaik steuerbar ist. Deshalb hoffe ich, dass die künftige Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern auch dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen für Bioenergie schaffen wird.“ Zuletzt lag der Anteil der Biomasse an der gesamten Bruttostromerzeugung in Sachsen-Anhalt bei 12,4 Prozent. Mit Gestehungskosten von 18 Cent pro Kilowattstunde ist Biomasse jedoch teurer als Windstrom mit acht Cent oder Sonnenstrom mit vier Cent pro Kilowattstunde. Aus diesem Grund wollte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die Förderung von Bioenergie im vergangenen Jahr begrenzen. Nach den Plänen des BMWK sollte die deutschlandweit installierte Leistung von aktuell rund 10.500 Megawatt auf 8.400 Megawatt im Jahr 2030 sinken. Weniger Förderung hätte in diesem Fall zu einem erheblichen Rückgang der Bioenergie in Sachsen-Anhalt führen können, da in den kommenden fünf Jahren 170 der landesweit 482 Biogasanlagen nach zwanzigjähriger Betriebslaufzeit aus der EEG-Förderung herausfallen. „Insoweit bin ich froh, dass es dazu nicht kommt“, erklärte Willingmann. „Es hat sich ausgezahlt, dass die Energieministerinnen und -minister der Länder Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck im vergangenen November bei der Energieministerkonferenz in Brunsbüttel darauf hingewiesen haben, dass Bioenergie als steuerbare Energie neben wasserstofffähigen Gaskraftwerken gebraucht wird. Aufgabe der neuen Bundesregierung wird es nun sein, über die Jahre 2025 und 2026 hinaus vernünftige Rahmenbedingungen für Bioenergie zu schaffen. Dazu zählt für mich auch, dass Bioenergie einen höheren Stellenwert in der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung einnehmen muss.“ Für das laufende Jahr wurde das Ausschreibungsvolumen von 400 auf 1.000 Megawatt erhöht, für 2026 von 300 auf 800 Megawatt. Ab 2027 plant der Bund vorerst weiterhin mit niedrigen Volumina (2027: 326 MW; 2028: 76 MW), so dass sich hier bereits abzeichnet, dass die Diskussion über die Rolle der Bioenergie im Rahmen der Energie- und Wärmewende weitergehen wird. Gegenstand des Energiepakets war zudem die Erhöhung der Flexibilitätsprämie von 65 auf 100 Euro pro Kilowatt (kW). Die Flexibilitätsprämie ist als finanzieller Anreiz gedacht, damit Biogasanlagen so aufgerüstet werden, dass sie netzdienlich betrieben werden können; also insbesondere zu wind- oder sonnenarmen Zeiten. „Die Prämie zielt insoweit schon auf die Rolle ab, die Bioenergie in den nächsten Jahren spielen sollte“, so Willingmann. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Der Bruch der Berliner Regierungskoalition hat am Freitag die Energieministerkonferenz der Länder im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel geprägt. Angesichts der aktuellen politischen Entwicklungen verabschiedeten die Energieministerinnen und -minister einstimmig die „Brunsbütteler Erklärung“. Darin fordern sie die Bundesregierung und den Bundestag auf, wichtige energiepolitische Vorhaben wie die spürbare Senkung der Energiepreise und die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft trotz bevorstehender Neuwahlen nicht aufzuschieben. „Von Brunsbüttel geht heute das klare Signal an die Bundespolitik aus, dass wir uns angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen keine Taktierei leisten können. Es muss Neuwahlen geben und Bundeskanzler Olaf Scholz hat einen realistischen Zeitplan dafür skizziert“, betonte Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann. „Bis dahin gilt es, wichtige energiepolitische Vorhaben nicht aufzuschieben. Wir brauchen spürbare Entlastungen bei den Energiepreisen, insbesondere den Stromnetzentgelten. Das kann gemeinsam – auch mit der Opposition – erreicht werden. Es geht vor allem darum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland langfristig zu sichern.“ Angesichts der anhaltenden Konjunkturflaute dürften nicht auch noch Wachstumschancen vertan werden, so Willingmann. „Weite Teile der Wirtschaft haben sich auf den Weg der klimaneutralen Transformation gemacht; dies darf nicht ins Stocken geraten. Der Ausbau erneuerbarer Energien, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft muss zügig vorangetrieben werden. Hier gibt es auch eine klare Erwartungshaltung in der deutschen Industrie an die Politik.“ Einstimmig verabschiedeten die Energieministerinnen und -minister der Länder auch zwei Anträge aus Sachsen-Anhalt. So sprechen sich die Minister für eine nachhaltigere Finanzierung der notwendigen Investitionen in Energie- und Wärmenetze aus und schlagen unter anderem die Einführung eines Energiewendefonds vor. Mit Hilfe des Fonds soll die Eigenkapitalquote kommunaler und privater Energieunternehmen gestärkt werden, damit sie Zugriff auf privates Fremdkapital erhalten und entsprechende Investitionen finanziell stemmen können. Experten gehen von einem bundesweiten Investitionsbedarf von 1,4 Billionen Euro bis 2045 aus. Auch der Beschlussvorschlag Sachsen-Anhalts zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft traf auf Zustimmung. Unternehmensinvestitionen für die Produktion und Nutzung von Wasserstoff sollen danach weiter angereizt werden, unter anderem durch eine konsequentere Förderung für die Umstellung industrieller Prozesse auf Wasserstoff durch den Bund. Darüber hinaus fordert die Energieministerkonferenz, Entwicklungshindernisse wie fehlende Zertifizierungssysteme für grünen Wasserstoff und Treibhausgas-Quotensysteme zeitnah aus dem Weg zu räumen. Ferner sollen Elektrolyseure über das Jahr 2029 hinaus von Stromnetzentgelten befreit bleiben. Ein wichtiges Thema im Austausch mit dem aus Berlin zugeschalteten Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck war die Zukunft der Bioenergie in Deutschland. Willingmann hatte bereits am Montag mehr Unterstützung für die Branche gefordert. „Ich freue mich, dass sich der Bundeswirtschaftsminister hierfür heute offen gezeigt hat", erklärte Willingmann. In Sachsen-Anhalt drohen in den kommenden Jahren viele Biogasanlagen aus der EEG-Förderung zu fallen, weil der Bund nach bisherigen Plänen die installierte Leistung im Bereich Bioenergie von aktuell rund 10.500 Megawatt auf 8.400 Megawatt im Jahr 2030 abschmelzen will. Willingmann hält das für falsch. „Bioenergie mag nicht in jedem Fall klimaneutral sein, ist aber dennoch umweltfreundlich und stellt eine sichere, regulierbare Energiequelle dar. Wir können mit Biogas Strom und Wärme erzeugen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Statt schleichend aus der Bioenergie auszusteigen, sollten wir sie wie moderne wasserstofffähige Gaskraftwerke zumindest als Brückentechnologie nutzen und weiter fördern.“ Sachsen-Anhalt zählt nicht nur bei Wind- und Solarenergie zu den Vorreitern in Deutschland. Mit landesweit 483 Anlagen und einer installierten Leistung von 518,5 Megawatt liegt Sachsen-Anhalt auch bei Bioenergie im bundesweiten Ranking mit Platz sechs sehr weit vorne. Allein in den kommenden fünf Jahren werden im Land jedoch 170 Anlagen nach zwanzigjähriger Betriebszeit aus der EEG-Förderung herausfallen. Ob die Anlagen einen erneuten Förderzuschlag über zehn Jahre erhalten, ist jedoch ungewiss. „Bleibt es bei der Bundesförderung mit angezogener Bremse, stehen bei uns im Land viele Anlagen bald still“, warnt Willingmann. „So etwas halte ich gerade im ländlichen Raum für kaum vermittelbar und auch nicht für zumutbar.“ Und auch das von Sachsen-Anhalt vorangetriebene Thema angemessener wirtschaftlicher Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien konnte im Rahmen der Konferenz geklärt werden. Die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Deckelung der Pflichtabgabe der Betreiber von Windparks wird nicht weiterverfolgt; das teilte Bundesminister Habeck den Energieministern im Vorfeld der Sitzung per Brief mit. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Wenn sich am kommenden Donnerstag und Freitag im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel die Energieministerinnen und -minister der Länder zu ihrer Herbstkonferenz treffen, wird es einmal mehr um die Frage gehen, wie der Energiebedarf der Bundesrepublik in den kommenden Jahren verlässlich, günstig und möglichst klimaneutral gedeckt werden kann. Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann fordert den Bund auf, bessere Zukunftsperspektiven auch für Bioenergie zu schaffen. „Mit der Deckelung der Vergütung von Bioenergie im Erneuerbare-Energien-Gesetz hat das Bundeswirtschaftsministerium eine energiepolitische Sackgasse geschaffen“, kritisierte Willingmann. „Bioenergie mag nicht in jedem Fall klimaneutral sein, ist aber dennoch umweltfreundlich und stellt eine sichere, regulierbare Energiequelle dar. Wir können mit Biogas Strom und Wärme erzeugen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Statt schleichend aus der Bioenergie auszusteigen, sollten wir sie wie moderne wasserstofffähige Gaskraftwerke zumindest als Brückentechnologie nutzen und weiter fördern.“ Sachsen-Anhalt zählt nicht nur bei Wind- und Solarenergie zu den Vorreitern in Deutschland. Mit landesweit 483 Anlagen und einer installierten Leistung von 518,5 Megawatt liegt Sachsen-Anhalt auch bei Bioenergie im bundesweiten Ranking mit Platz sechs sehr weit vorne. Allein in den kommenden fünf Jahren werden im Land jedoch 170 Anlagen nach zwanzigjähriger Betriebszeit aus der EEG-Förderung herausfallen. Ob die Anlagen einen erneuten Förderzuschlag über zehn Jahre erhalten, ist jedoch ungewiss. „Bleibt es bei der Bundesförderung mit angezogener Bremse, stehen bei uns im Land viele Anlagen bald still“, warnt Willingmann. „So etwas halte ich gerade im ländlichen Raum für kaum vermittelbar und auch nicht für zumutbar.“ Dem Bund zufolge soll die installierte Leistung im Bereich Bioenergie in Deutschland von aktuell rund 10.500 Megawatt auf 8.400 Megawatt im Jahr 2030 sinken. Dementsprechend schreibt der Bund im Rahmen der EEG-Förderung weniger Leistung aus. Das zeigt etwa die erste Biomasse-Ausschreibung in diesem Jahr: 788 Gebote im Umfang von 742 Megawatt gingen ein. Davon waren nur 263 Gebote erfolgreich, das Ausschreibungsvolumen war bei 240 Megawatt gedeckelt. Ein Grund für die Förder-Zurückhaltung des Bundes besteht darin, dass Strom aus Biomasse mit etwa 18 Cent pro Kilowattstunde teurer war als Windstrom mit acht Cent und Solarstrom mit etwa vier Cent pro Kilowattstunde. Für Energieminister Willingmann wiegen die Vorteile von Biomasse jedoch schwerer. „Wir benötigen mehr regulierbare Energieträger. Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Bericht zur Versorgungssicherheit schon im vergangenen Jahr erklärt, dass wir in Deutschland bis zum Jahr 2031 zusätzliche Kraftwerksleistung von bis zu 21 Gigawattstunden benötigen“ so Willingmann. „Der Bundeswirtschaftsminister agiert hier mit seiner Kraftwerksstrategie jedoch recht zögerlich. Erst 2025 wird überhaupt Kraftwerksleistung ausgeschrieben. Und bis 2028 sollen es lediglich 12 Gigawatt sein. Hier müssen wir entschlossener vorgehen und sollten die Biomasse als ergänzenden, sicheren und regelbaren Energieträger nicht außer Acht lassen.“ Willingmann bekräftigt Forderung nach Energiewendefonds Bei der Energieministerkonferenz wird Willingmann deshalb einen entsprechenden Antrag der Länder Sachsen und Schleswig-Holstein unterstützen. Dieser sieht Biogas als Baustein für das klimaneutrale Energiesystem der Zukunft. Der Energieminister wird in Brunsbüttel zudem eigene Anträge vorlegen. So bekräftig Willingmann seine Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung notwendigen Investitionen in Energie- und Wärmenetze und schlägt die Einführung eines Energiewendefonds vor. Mit Hilfe des Fonds soll die Eigenkapitalquote kommunaler und privater Energieunternehmen gestärkt werden, damit sie Zugriff auf privates Fremdkapital erhalten und entsprechende Investitionen finanziell stemmen können. Experten gehen von einem bundesweiten Investitionsbedarf von 1,4 Billionen Euro bis 2045 aus. Mit einem zweiten Antrag will der Energieminister den Hochlauf der klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft weiter unterstützen. „Mit Blick auf den Ausbau der Infrastruktur haben wir die notwendigen Weichenstellungen bereits vorgenommen. Das Wasserstoffkernnetz wird jetzt nach und nach entstehen und Sachsen-Anhalt wird bestens erschlossen“, erklärte Willingmann. „Im Weiteren wird es aber nun darauf ankommen, Unternehmensinvestitionen für die Produktion und Nutzung von Wasserstoff weiter anzureizen.“ Der Energieminister hält eine konsequentere Förderung für die Umstellung industrieller Prozesse auf Wasserstoff durch den Bund für notwendig. Entwicklungshindernisse wie fehlende Zertifizierungssysteme für grünen Wasserstoff und Treibhausgas-Quotensysteme müssten zeitnah aus dem Weg geräumt werden, so Willingmann. Der Minister fordert darüber hinaus, dass Elektrolyseure über das Jahr 2029 hinaus von Stromnetzentgelten befreit bleiben sollten. „Gerade beim Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft geht es jetzt um Planungs- und Finanzierungssicherheit für Investoren, Anbieter und Abnehmer. Dies gilt auch für Investitionen in die Errichtung leistungsfähiger Elektrolyseure bei uns im Lande“, so Willingmann. Länder beharren auf Handlungsspielräumen bei Akzeptanz- und Beteiligungsgesetzen Thema der Energieministerkonferenz wird zudem die finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ausbau erneuerbarer Energien. Im Sommer hatte das Bundeswirtschaftsministerium den Ländern signalisiert, mit einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Vorgaben bei der finanziellen Beteiligung zu machen. Energieminister Willingmann hatte daraufhin im September zusammen mit mehreren Amtskolleginnen und -kollegen ein Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister gerichtet, in dem die Länderminister eine Deckelung der Beteiligungen bei 0,3 Cent pro Kilowattstunde des erzeugten Stroms ablehnen. Die Forderung findet sich nunmehr auch in einer Beschlussvorlage wieder. „Die finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren ist entscheidend, um langfristig hierfür die Akzeptanz zu sichern“, betonte Willingmann. „Der Bund ist hier gut beraten, Ländern und Kommunen entsprechende Handlungsspielräume zu lassen.“ Der Energieminister hatte im April dieses Jahres ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz für Sachsenn-Anhalt vorgelegt. Dies befindet sich nunmehr im parlamentarischen Verfahren. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Threads, Bluesky, Mastodon und X (ehemals Twitter). Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X
Geodaten und Kartendarstellung zur Ermittlung potentiellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten mit möglicher EEG-Förderung sind unverbindliche Hilfsmittel zur Planung. Eine ausführliche Beschreibung der frei verfügbaren Geodaten und Kartendarstellungen sowie wichtige Hinweise zur Verwendung finden Sie auf folgender Internetseite: https://lsnq.de/photovoltaik
Geodaten und Kartendarstellung zur Ermittlung potentiellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten mit möglicher EEG-Förderung sind unverbindliche Hilfsmittel zur Planung. Eine ausführliche Beschreibung der frei verfügbaren Geodaten und Kartendarstellungen sowie wichtige Hinweise zur Verwendung finden Sie auf folgender Internetseite: https://lsnq.de/photovoltaik
1. Wo kann man die Annahmen zu den Szenarien finden? Sämtliche Annahmen finden Sie in BfN Schriften 614 - Konkretisierung von Ansatzpunkten einer naturverträglichen Ausgestaltung der Energiewende, mit Blick auf strategische Stellschrauben. "Naturverträgliche Ausgestaltung der Energiewende" (EE100-konkret) bzw. in dem Vorläuferprojekt BfN Schriften 501 - Naturverträgliche Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien 2050 . Es wurde bei den Szenarien beispielsweise umfänglich von einer sehr ambitionierten Energieeinsparung und höherer Effizienz ausgegangen sowie von einer großflächigen Ausnutzung des Dachflächenpotenzials. 2. Ist errechnet worden, wieviel CO 2 emittiert wird, um die notwendigen Anlagen für die 2030er, 2040er und 2050er Ziele zu errichten? Bei der Betonherstellung ist ja CO 2 nicht vermeidbar. Und was kostet die Aufrechterhaltung der Anlagen an Energie? In den Projekten wurde das nicht errechnet. Vielfach wird aber der Energiebedarf zur Herstellung von Anlagen überschätzt und der Energieertrag unterschätzt. Laut UBA beträgt die Zeit, in der die Herstellungsenergie (die den CO 2 -Fußabdruck maßgeblich prägt) durch die Anlage selbst produziert wird zwischen 2,5 und 3,2 Monaten (Starkwind vs. Schwachwindstandort). Abschlussbericht Aktualisierung und Bewertung der Ökobilanzen von Windenergie- und Photovoltaikanlagen unter Berücksichtigung aktueller Technologieentwicklungen . An der Universität Hannover wurde eine Masterarbeit vergeben, die ungefähr zu dem gleichen Schluss kommt. 3. Warum zielt die Politik auf den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen, wenn so viel von den Dächern noch frei ist? Die Politik zielt auf beides. Einen Eindruck gibt beispielsweise der Entwurf des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan Strom 2037 mit Ausblick 2045. Dort wird bis 2045 von einer Steigerung der Leistung auf den Dächern um 4,8 bis 6,1 GW (entspricht einer Vervier- bis Verfünffachung der Leistung) ausgegangen und von einer Steigerung in der freien Fläche um 11,4 bis 14 GW. Ein Gigawatt entspricht etwa einer Fläche von 10 km². Zum Ausbau der Photovoltaik auf den Dächern: Die Stadt Halle hat eine Bodenfläche von rund 135 km², der Ausbau auf Dächern in Sachsen-Anhalt entspricht also etwa 35 – 45 % der gesamten Bodenfläche der Stadt Halle, ist also extrem ambitioniert. Zu Berücksichtigen ist außerdem, dass die Implementierung auf Grund der Besitzverhältnisse , sehr diversen Präferenzen der Hausbesitzer sehr viel schwieriger und langwieriger zu implementieren ist als im Falle von PV freiflächenanlagen. Die Kosten für die erzeugte KWh ist außerdem auf Dächern fast doppelt so hoch. 4. Wie ist die Naturverträglichkeit von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen zu bewerten? Eine pauschale Bewertung ist nicht möglich, viel hängt insbesondere von der naturschutzfachlichen Wertigkeit der Fläche vor dem Eingriff ab, aber auch von der Ausgestaltung der Fläche. Viele der entscheidenden „Hebel“ zur Steuerung hat das Land hier aber selber in der Hand. So sind Grünlandflächen für die EEG-Förderung durch die neue Landesverordnung weiterhin ausgeschlossen. Auch im Landesentwicklungsplan und in möglichen Leitfäden kann das Land steuernd eingreifen, um die Entwicklung nur auf geringer-wertigen Flächen zu ermöglichen und diese im Zuge der Entwicklung für Flora und Fauna so positiv wie möglich zu beeinflussen. Naturschutz auf Freiflächen-Photovoltaik Wie Sie den Artenschutz in Solarparks optimieren
Magdeburg, 27. April 2015 Presseinformation Avantgardisten der Energiewende in Sachsen-Anhalt schreiben an ihren Erfolgsgeschichten „Eine Energiewende kostet Geld, keine Energiewende kostet die Zukunft.“ Das sagte der Journalist und Ökologe Dr. Franz Alt am Sonnabend, 25. April, dem Tag der Energieavantgarde Anhalt im und am Bauhaus Dessau. Auf dem in Kooperation des Vereins Energieavantgarde Anhalt mit der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt organisierten Aktionstag mit Energiemarkt, Vorträgen und LENA-Forum präsentierten Unternehmen und Vereine ihre Produkte und Strategien für eine erfolgreiche Energiewende. Dazu zählen Konzepte für die Elektromobilität ebenso wie Warmluftkollektoren zur Lüftung und Wärmeversorgung von Wohnräumen oder Werkhallen bis hin zu Solarspeichern für die private und industrielle Nutzung und Kleinwindrädern, die in die Gebäudearchitektur integriert werden können. Im Rahmen des LENA-Forums gaben Vertreter der energetischen Modellregionen und Kernkommunen des Landes einen Einblick in ihre Strategien und Projekte. Die „Zukunftsregion Altmark“ hat sich mit inzwischen 450 Windkraftanlagen und 108 Biogasanlagen zur Bioenergieregion entwickelt. Anstelle des Neubaus weiterer Anlagen würden nun Effizienz und Einsparung in den Mittelpunkt gestellt, betonte Thomas Barniske, Geschäftsführer des Innovations- und Gründerzentrums BIC Altmark GmbH. Die Sanierung kommunaler Gebäude wird energetisch vorangetrieben, Unternehmen werden vernetzt und Energiestammtische organisiert, um den Austausch anzuregen. In der „Regenerativen Modellregion Harz“ ist der Energie-Erlebnispfad eine Erfolgsgeschichte. Von den vier Stadtwerken, der Hochschule Harz und dem Landkreis wurden 14 Stationen entwickelt, an denen Schüler Energiethemen aktiv erleben. Auf dem Energiefahrrad probieren sie beispielsweise aus, wie kräftig sie in die Pedale treten müssen, damit eine Lampe leuchtet. „Solche Erfahrungen bleiben länger im Kopf, als dies in einem Buch zu lesen“, sagte Elke Selke vom Agenda21-Büro des Landkreises Harz. Von den Schulen werde dieses kostenlose Angebot stark nachgefragt. Des Weiteren werden ein Wärmekonzept für Osterwieck entwickelt und eine Studie zum Einsatz energieeffizienter Straßenbeleuchtung in Dardesheim erarbeitet, wo zudem die Bürgerbeteiligung an der Windenergieerzeugung seit Jahren eine große Rolle spielt. Bürgerbeteiligung ist auch ein Thema für den Geschäftsführer der BWB Benndorfer Wohnungsbaugesellschaft, Gerhard Blume. Im BWB-Wohnquartier in der Energetischen Kernkommune Mansfelder Grund-Helbra/Benndorf wurden Wohnhausdächer mit Photovoltaik ausgestattet, eine Biogasanlage erzeugt Strom und Wärme. Damit konnten die Energiekosten deutlich reduziert werden. „Wir zeigen, dass jeder etwas davon hat“, betonte Gerhard Blume. „Die finanziellen Anreize waren und sind wichtig“, sagte Thies Schröder, Geschäftsführer der Ferropolis GmbH in Gräfenhainichen. Die Herausforderung bestehe darin, in Zukunft mit weniger Subventionen und ohne EEG-Vergütung auszukommen, durch Massenproduktion, die günstige Preise ermöglicht. „Wir nutzen unser Reallabor, um die Prozesse zu beobachten und im Sinne einer Post-EEG-Phase weiter voranzutreiben.“ Die vier Modellregionen "Energieallianz Mansfeld-Südharz", "Energieavantgarde Anhalt", "Zukunftsregion Altmark" und die "Zukunftsenergie Harz" sowie die Kernkommunen Arendsee, Seehausen, Gräfenhainichen/FERROPOLIS, Osterwieck, Mansfelder Grund- Helbra/Benndorf und die eea-Kommunen Arendsee, Seehausen, Osterburg, Dessau- Rosslau, Gräfenhainichen und Benndorf werden im Programm „Sachsen-Anhalt KLIMA“ gefördert. Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt vernetzt und unterstützt die Akteure und beflügelt den Austausch von Ideen. V.i.S.d.P.: Marko Mühlstein, LENA GmbH, Magdeburg, Tel: 0391-567-2040 oder 0162- 2797493
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