Beim Übergang zu mehr Mehrweg für Essen to go gibt es einige Optionen. Neben der Anschaffung eigener Behältnisse durch Gastronom:innen und Kund:innen etablieren sich zunehmend Anbieter:innen von Mehrweg-Poolsystemen. Diese Systeme ermöglichen eine Ausleihe und Rückgabe von Lebensmittelmehrwegbehältern bei allen Partnerstellen. Dieser Datensatz zeigt gastronomische Betriebe wie z.B. Restaurants, Cafés, Imbisse, Kantinen sowie heiße Theken und Salatbars im Einzelhandel, die für geliefertes und Essen to go Mehrwegverpackungen bereitstellen und zurücknehmen. Den Hamburger Gastronom:innen und Kund:innen stehen dafür sechs Anbieter von Poolsystemen mit geeigneten Mehrwegbehältern zur Verfügung: FairCup, REBOWL, reCIRCLE, Relevo, Tiffin Loop und Vytal. Der Datensatz zeigt die Partnerstellen und -lokale der jeweiligen Anbieter:innen. Alle Mehrwegbehälter machen sich bereits nach wenigen Nutzungen ökologisch bezahlt und sind damit wesentlich nachhaltiger als Einwegverpackungen. Worin sich die Mehrweg-Poolsysteme unterscheiden, sind ihre angebotenen Behälterformen, -eigenschaften und -materialien, ihre Nutzungsgebühren und -entgelte für die Gastronom:innen, ihre Pfand- bzw. Gebührenhöhe für Kund:innen, die Anzahl ihrer Partner:innen in Hamburg sowie die Möglichkeit zur Nutzung des Systems per App, Karte oder Bargeld. Einfach Mehrweg – Einfach finden Weitere Informationen unter: https://www.hamburg.de/einfachmehrweg Die Verantwortung für die Information der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zur Aktualisierung der Geodaten liegt bei dem jeweiligen Mehrwegsystemanbieter.
Beim Übergang zu mehr Mehrweg für Essen to go gibt es einige Optionen. Neben der Anschaffung eigener Behältnisse durch Gastronom:innen und Kund:innen etablieren sich zunehmend Anbieter:innen von Mehrweg-Poolsystemen. Diese Systeme ermöglichen eine Ausleihe und Rückgabe von Lebensmittelmehrwegbehältern bei allen Partnerstellen. Dieser Datensatz zeigt gastronomische Betriebe wie z.B. Restaurants, Cafés, Imbisse, Kantinen sowie heiße Theken und Salatbars im Einzelhandel, die für geliefertes und Essen to go Mehrwegverpackungen bereitstellen und zurücknehmen. Den Hamburger Gastronom:innen und Kund:innen stehen dafür sechs Anbieter von Poolsystemen mit geeigneten Mehrwegbehältern zur Verfügung: FairCup, REBOWL, reCIRCLE, Relevo, Tiffin Loop und Vytal. Der Datensatz zeigt die Partnerstellen und -lokale der jeweiligen Anbieter:innen. Alle Mehrwegbehälter machen sich bereits nach wenigen Nutzungen ökologisch bezahlt und sind damit wesentlich nachhaltiger als Einwegverpackungen. Worin sich die Mehrweg-Poolsysteme unterscheiden, sind ihre angebotenen Behälterformen, -eigenschaften und -materialien, ihre Nutzungsgebühren und -entgelte für die Gastronom:innen, ihre Pfand- bzw. Gebührenhöhe für Kund:innen, die Anzahl ihrer Partner:innen in Hamburg sowie die Möglichkeit zur Nutzung des Systems per App, Karte oder Bargeld. Einfach Mehrweg – Einfach finden Weitere Informationen unter: https://www.hamburg.de/einfachmehrweg Die Verantwortung für die Information der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zur Aktualisierung der Geodaten liegt bei dem jeweiligen Mehrwegsystemanbieter.
Mehrweg ist der bessere Weg - auch zur Fußball-WM Pünktlich zur Fußball-WM steht sie wieder in den Regalen einiger Supermärkte: Die Dose. Leider, denn aus ökologischer Sicht schneidet die Dose im Vergleich zu Mehrweg-Getränkeverpackungen nach wie vor schlecht ab. Verbraucher sollten daher einen großen Bogen um die Blechbüchsen machen: „Egal ob Limo, Cola oder Bier - Mehrwegflaschen aus Glas- oder PET sind die erste Wahl, am besten von einem regionalen Anbieter, da in diesem Fall die Transportwege kurz sind“, sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Auch Getränkekartons und Beutel schneiden in der Ökobilanz gut ab. Das UBA rät zu Mehrweg und zu ökologisch vorteilhaften Verpackungen wie Getränkekartons. Allerdings müssen die Verbraucher leider im Laden genau hinschauen, denn sowohl Mehrweg- als auch Einwegverpackungen sind oft mit einem Pfand - und mit dem Hinweis "Pfandflasche" - versehen. Einweg wird aber nicht wiederbefüllt. Das UBA fordert die Abfüller und den Handel zur besseren Kennzeichnung auf: „Damit Verbraucherinnen und Verbraucher den Unterschied zwischen Mehrweg und Einweg schnell erkennen können, müssen Verpackungen klarer als bisher gekennzeichnet werden“, so Jochen Flasbarth.
Verpackungen sollen umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) appelliert an Unternehmen, ihre Verpackungen zu überprüfen und systematisch ökologisch zu optimieren. Auch müssten deutlich mehr Mehrwegangebote eingeführt werden – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie beim Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). „Bei Verpackungsdesign und -entsorgung entscheidet sich in den nächsten Jahren, ob uns die Transformation zu einer echten Kreislaufwirtschaft gelingt. Wir müssen eine Trendumkehr beim weiter steigenden Verpackungsaufkommen schaffen. Die Vermeidung und hochwertige Kreislaufführung von Verpackungsmaterial muss zum Regelfall werden, um Klima und Ressourcen zu schonen“, so UBA-Vizepräsidentin Lilian Busse. Das erfordert insbesondere, Verpackungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen, deutlich mehr Mehrweg zu nutzen sowie die Verpackungen hochgradig recyclingfähig zu gestalten und bei deren Produktion deutlich mehr Rezyklate einzusetzen. Die Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle privater Endverbraucher entwickeln sich positiv: 50,5 Prozent der in gelben Tonnen und Säcken gesammelten Abfälle einschließlich der Fehlwürfe wurden im vergangenen Jahr dem Recycling zugeführt. Das Verpackungsgesetz erfordert mindestens 50 Prozent. Auch alle Quotenvorgaben für einzelne Verpackungsmaterialien wurden im Jahr 2020 von den dualen Systemen im Durchschnitt eingehalten und übertroffen. So gingen 93 Prozent der bei den Systemen beteiligten Eisenmetallverpackungen ins Recycling. Bei Kunststoffverpackungen wurden 60,6 Prozent werkstofflich verwertet. „Unsere Verpackungen werden zu sehr großen Anteilen recycelt. Dem Märchen, es werde sowieso alles verbrannt, was in gelber Tonne oder gelbem Sack lande, kann ich in aller Deutlichkeit widersprechen", so Lilian Busse. Dennoch besteht großer Handlungsbedarf, denn die gesetzlichen Anforderungen steigen im nächsten Jahr erneut. Dann müssen noch mehr Verpackungsabfälle in den Kreislauf zurückgeführt werden. Um die Vermeidung und Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien zu unterstützen, empfiehlt das UBA Unternehmen, ihre Verpackungssortimente systematisch zu überprüfen und ökologisch zu optimieren. Verpackungen sollen dazu hochgradig recyclingfähig gestaltet werden und soweit möglich recycelte Materialien enthalten. Das UBA hält es für dringend geboten, die bestehenden Aktivitäten für das Angebot von unverpackten Waren und von Mehrwegangeboten auszuweiten – und zwar über Getränkeverpackungen hinaus auch in anderen Bereichen, wie bei Versandhandel und Unterwegs-Verzehr (to go). Je verbreiteter und selbstverständlicher abfallvermeidende Mehrwegsysteme sind, desto leichter wird es auch für Bürgerinnen und Bürger, auf Einwegverpackungen zu verzichten. „Wir benötigen nicht mehr und nicht weniger als eine grundsätzliche Umkehr, um das Aufkommen an Verpackungsabfall absolut zu reduzieren“, so Lilian Busse. Auch bei der Gesetzgebung sieht das UBA Handlungsbedarf. Wichtige Weichenstellungen müssen auf europäischer und nationaler Ebene vorgenommen werden. Nicht gut recyclingfähige Verpackungen sollten überall dort vom Markt verschwinden, wo es für die enthaltenen Waren andere Verpackungsoptionen gibt oder Verpackungen unnötig sind. Auch solle die Europäische Union für Verpackungen Mindestgehalte an recycelten Kunststoffen aus Abfällen nach Gebrauch EU-weit einführen und überdimensionierten Verpackungen zu Leibe rücken. Alle im Verpackungsgesetz vorgegebenen Verwertungsquoten wurden im Durchschnitt von den dualen Systemen im Jahr 2020 erreicht. Bezogen auf die bei den Systemen beteiligten Mengen wurden dem Recycling zugeführt: Kunststoffverpackungen wurden zu 104,0 Prozent einer Verwertung zugeführt (einschließlich energetischer Verwertung) und zu 60,6 Prozent einer werkstofflichen Verwertung (Vorgabe: 58,5 Prozent). Die Prüfung einzelner Teilmengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister ist noch nicht abgeschlossen. Quoten von über 100 Prozent können aufgrund der Berechnungsmethode vorkommen, denn zum Teil befinden sich mehr Verpackungen im Markt, als bei den dualen Systemen lizenziert worden sind. Grund ist das pflichtwidrige Verhalten einiger Hersteller, die pflichtwidrig nicht alle ihrer Verpackungen bei den Systemen lizenziert haben – diese Verpackungen landen dann dennoch in der Sammlung. Zu Quoten über 100 Prozent kann es auch kommen, wenn stoffgleiche Nichtverpackungen falsch in der Leichtverpackungssammlung entsorgt werden – wenn also das gelbe Plastikspielzeug, das zwar aus Kunststoff ist, aber keine Verpackung, im gelben Sack landet. In Deutschland fielen 2019 bei privaten und gewerblichen Endverbrauchern insgesamt 18,91 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,2 Prozent mehr als 2018. Seit 2010 ist das Verpackungsaufkommen um 18,1 Prozent gestiegen. Pro Kopf waren es 227,55 kg im Jahr 2019. Auch der Mehrweganteil für Getränkeverpackungen liegt mit zuletzt 41,8 Prozent im Jahr 2019 deutlich unter dem gesetzlich vorgesehenen Ziel von 70 Prozent. Dieses Ziel kann ohne die Einführung zusätzlicher Maßnahmen offenbar nicht erreicht werden. Das Umweltbundesamt forscht dazu gerade an konkreten Maßnahmenvorschlägen.
Studie im UBA-Auftrag evaluiert Pfandpflicht Wer seine Getränkeflaschen zurückgibt, tut etwas für die Umwelt. Das gilt vor allem für Mehrweg - aber auch für Einwegflaschen und -dosen. Das zeigt eine Studie der bifa Umweltinstitut GmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes. Demnach führt die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen zu weniger Müll auf Straßen und Plätzen. Außerdem lassen sich die Einwegbehälter aus Plastik oder Aluminium besser verwerten, da jetzt mehr und sortenrein gesammelt werden. Trotz dieser positiven Effekte gilt aber auch weiterhin: Mehrwegflaschen aus PET sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen und -dosen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Nach wie vor ist Mehrweg die richtige Entscheidung für die Umwelt. Mit der Pfandpflicht für Einwegbehältnisse konnten zudem auch Umweltverbesserungen erreicht werden.“ Die Studie macht mehrere Vorschläge, um das jetzige Pfandsystem zu verbessern. So soll die Pfandpflicht möglichst für alle Getränkesegmente gelten und alle Verpackungen sollen einen klaren Hinweis mit „EINWEG“ bzw. „MEHRWEG“ erhalten. Dadurch könnte jeder Verbraucher unmittelbar erkennen, in welcher Form er seine Getränke kauft. Um auch Mehrwegsysteme weiter zu verbessern, empfiehlt das bifa Umweltinstitut, noch häufiger PET-Mehrwegflaschen einzusetzen. Für PET-Mehrwegflaschen wird bei der Produktion und beim Transport noch weniger Energie benötigt als bei Mehrwegglasflaschen, wodurch sie vor allem bei weiten Transportdistanzen besser abschneiden.
Die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH führt für das Umweltbundesamt ( UBA ) seit 1978 jährlich die bundesweite Erhebung von Daten zur Einweg- und Mehrwegabfüllung von Getränken durch. In Folge der 3. Änderungsverordnung der Verpackungsverordnung(VerpackV) vom 24.05.2005 (3. Novelle der VerpackV) stehen seit dem Berichtsjahr 2004 nicht mehr Mehrwegquoten, sondern die Überprüfung des Anteils der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (im Folgenden abgekürzt: MövE-Verpackungen) in Verkehr gebrachten Getränke im Mittelpunkt. Mit dieser Studie wurde nun zum achten Mal eine Berechnung des Anteils der MövE-Verpackungen durchgeführt. Veröffentlicht in Texte | 66/2014.
Seit sieben Jahren erarbeitet der Runde Tisch Meeresmüll Handlungsempfehlungen gegen die Plastikverschmutzung von Nord- und Ostsee. Heute kommen die Mitwirkenden in Berlin mit den Schirmherrschaften, Bundesumweltministerin Steffi Lemke, dem niedersächsischen Umweltminister Christian Meyer und dem Präsidenten des Umweltbundesamtes Dirk Messner, zusammen, um besonders prägnante Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Gemeinsam soll ein Resümee gezogen und die Ausrichtung sowie die Schwerpunkte der weiteren Zusammenarbeit festgelegt werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Vermüllung der Umwelt durch Plastik ist zu einem enormen Problem geworden, das insbesondere den Meereslebewesen und den Menschen schadet. Plastikmüll in den Meeren ist ein Teil der ökologischen Dreifachkrise, mit der wir weltweit konfrontiert sind. Von der gegenwärtigen UN -Verhandlungsrunde in Paris muss daher das Signal für ein starkes und verbindliches internationales Abkommen gegen Plastikmüll und für mehr Meeresschutz ausgehen. Der heutige Runde Tisch dient dazu, unsere nationalen Erkenntnisse und Erfahrungen zu bündeln, um sie in die internationalen Verhandlungsprozesse einfließen zu lassen. Ich setze mich besonders dafür ein, schon den Beginn der Wertschöpfungskette in den Blick zu nehmen und Plastikmüll, wo immer es geht, zu vermeiden. Recycling kann einen wichtigen Beitrag leisten, aber der Nutzung von Stoffen am Ende eines Lebenzyklus sind Grenzen gesetzt. Deshalb ist es mir wichtig, schon beim Produktdesign anzusetzen.“ Christian Meyer, Umweltminister des Landes Niedersachsen: „Unsere Meere sind keine Müllkippe, insbesondere nicht für langhaltbares Plastik, sondern ein wertvolles Ökosystem . Niedersachsen ist ein Küstenland, vom Meer abhängig und mit dem Schutz des Meeres eng verknüpft. Unser Weltnaturerbe Wattenmeer ist ein einzigartiger Lebensraum für Fische aber auch viele Zug- und Rastvögel. Fischerei, Tourismus, Nationalpark Wattenmeer, auch Schifffahrt und Offshore-Industrie – all diese Themen machen deutlich, wie sehr der Schutz der Meeresumwelt in unserem Alltag präsent ist. Auch und gerade beim Thema Müll im Meer. Die Müllbelastung muss schon bei der Entstehung wirksam reduziert werden, etwa durch Verbote von Einwegverpackungen und Plastikwegwerfartikeln. Es ist erschreckend, wie viel Plastikmüll wir im und am Meer finden. Aktivitäten gegen Einwegplastik sind daher genauso wichtig wie etwa die Umweltbildung in den Nationalparkhäusern. Aber auch Strandmüllsammlungen oder Fishing-for-Litter-Aktionen reduzieren die Müllbelastung und schaffen ein Bewusstsein für das Gesamtproblem.“ UBA -Präsident Dirk Messner: „Der Runde Tisch Meeresmüll setzt auf die direkte Einbeziehung aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen, um maßgeschneiderte Lösungen für die vielfältigen land- und seebasierten Eintragsquellen von Abfällen in die Meere zu entwickeln. Perspektivisch gilt es, dieses einzigartige Gremium noch besser in die Umsetzung politischer Vorgaben einzubinden, zu denen sich Deutschland national und international im Kampf gegen die Plastikvermüllung der Umwelt verpflichtet hat.“ Derzeit nehmen am Runden Tisch Meeresmüll rund 130 Expert*innen teil, darunter zum Beispiel Vertreter*innen aus der Fischerei, der Schifffahrt, der Industrie und dem Einzelhandel, der Wissenschaft, der Tourismusbranche aber auch Umweltverbände, Behörden, und Politiker*innen sowie Künstler*innen. Neben der Verfolgung von Maßnahmen spielt er eine wichtige Rolle als Informations- und Kooperationsplattform. Entstanden sind in der bisherigen Zusammenarbeit vielfältige Ergebnisse. Dazu gehören unter anderem eine Bereitstellung von Handlungsleitfäden zu Best-Practice-Beispielen und rechtlichen Möglichkeiten für Kommunen zur Reduktion des Plastikmüllaufkommens. Es wurde ein Themenpapier zu Mikroplastikeinträgen in die marine Umwelt veröffentlicht, das den Stand des Wissens und prioritär erforderliche Maßnahmen darlegt. Zu den Produkten gehören aber auch Empfehlungen zur Vermeidung und sicheren Bergung von Geisternetzen, zur Entsorgung von Fanggeräten aus der Fischerei und aber auch Bildungskonzepte für verschiedene Altersgruppen sowie Hinweise zur Durchführung küstennaher umweltgerechter Müllsammelaktionen. Nicht zuletzt wurde ein Bildungskonzept für verschiedene Altersgruppen und Sektoren vorgelegt. Nach Befassung der G7 sowie der G20-Staaten im Rahmen deutscher Vorsitze, zuletzt in 2022, hat die Staatengemeinschaft im vergangenen Jahr in Nairobi mit dem Mandat für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen gegen die Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren eine wichtige Initiative auf den Weg gebracht. Parallel zum Runden Tisch Meeresmüll laufen in Paris aktuell unter Ägide der Vereinten Nationen Verhandlungen für dieses Kunststoffabkommen, das im kommenden Jahr verabschiedet werden soll. Für die spätere Umsetzung sind nationale Präventionspläne vorgesehen. Der Runde Tisch Meeresmüll ist als bestehendes nationales Netzwerk prädestiniert, hier perspektivisch zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Runden Tisches Meeresmüll: www.muell-im-meer.de
Neuer Höchststand bei Verpackungsabfällen mit 18,7 Millionen Tonnen In Deutschland fielen 2017 insgesamt 18,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das ist ein Anstieg um drei Prozent gegenüber 2016, so der Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland, den das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen der Europäischen Woche der Abfallvermeidung veröffentlichte. Pro Kopf und Jahr entspricht dies durchschnittlich 226,5 kg Verpackungsabfall. Der Anteil von privaten Endverbrauchern an diesem Gesamtaufkommen betrug 47 Prozent. Das sind 3,8 Prozent mehr als 2016 und insgesamt 8,84 Millionen Tonnen (107 kg pro Kopf und Jahr). Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir verbrauchen viel zu viele Verpackungen. Das ist schlecht für die Umwelt und für den Rohstoffverbrauch. Wir müssen Abfälle vermeiden, möglichst schon in der Produktionsphase. Auf unnötige und unnötig materialintensive Verpackungen sollte deshalb verzichtet werden. Häufig sieht man aber das Gegenteil und selbst die Zahnpastatube ist nochmal verpackt. Wir brauchen viel mehr Mehrweg, nicht nur bei Sprudel und Bier. Auch den Kaffee kann man im Mehrwegbecher mitnehmen und wer sein Essen mitnimmt, sollte das auch in Mehrwegbehältern tun können.“ Beim Recycling ist Deutschland weiterhin gut. Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen gingen knapp 70 Prozent ins Recycling, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Maria Krautzberger: „Trotz der guten Recyclingquote müssen wir das Recycling und den Rezyklateinsatz weiter stärken, um Ressourcen zu schonen.“ Die Recyclingquote variiert bei den unterschiedlichen Verpackungen. Vergleichsweise hoch ist sie bei Glas (84,4 %), Papier/Karton (87,6 %), und Stahl (92,2 %). Bei Kunststoffen (49,7 %) und Holz (25,8 %) ist jedoch noch viel Recyclingpotential vorhanden. Bei Aluminium scheint die Quote mit 87,2 Prozent hoch. Doch auch hier handelt es sich um Recyclingzuführmengen, in denen jedoch nur etwa 30 bis 40 Prozent reines Aluminium enthalten ist. Kunststoffverpackungen sind häufig schwierig zu sortieren und zu recyceln. Gründe dafür sind Materialvielfalt und dass selten die Verpackung auf optimales Recycling ausgelegt ist. Zudem gibt es zu viele Verpackungen mit unterschiedlichen Materialien oder mit Verbundkunststoffen. 2017 wurden prozentual genauso viele Kunststoffverpackungen wie im Vorjahr recycelt, die etwa gleiche Menge wurde energetisch verwertet. Die Ursachen für den nach wie vor hohen Verpackungsverbrauch sind vielfältig. Ein wesentlicher Treiber ist das Wirtschaftswachstum, denn mehr Produkte führen auch zu mehr Verpackungen. Aber auch Konsumgewohnheiten sind für die Zunahme verantwortlich. Ein Beispiel ist der Wunsch nach zusätzlichen Funktionen der Verpackungen wie Wiederverschließbarkeit oder Dosierhilfen; manche dieser Funktionen sind aber unnötig aufwendig ausgeführt. Dies erhöht den Materialverbrauch und macht das Recycling teilweise schwieriger. Zudem setzen sich die Trends zu kleineren Portionen, Versandhandel und Außer-Haus-Verzehr fort. Das führt ebenfalls zu Steigerungen beim Verpackungsmüll. Maria Krautzberger: „Um Umweltbelastungen durch Verpackungen deutlich zu verringern reicht es meist nicht, bei Einwegverpackungen nur andere Materialien zu verwenden. Besser ist es, Mehrwegverpackungen zu nutzen, weniger Verpackungsmaterial einzusetzen, die Verpackungen weniger aufwändig zu gestalten und gleichzeitig an die Recyclingfähigkeit zu denken.“ Seit dem 1.1.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Förderung von Mehrweg zu stärken. Außerdem legt es höhere Recyclingquoten fest. So müssen Kunststoffverpackungen ab 2019 zu mindestens 58,5 Prozent der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden, an deren Ende wieder neue Kunststoffprodukte stehen. Ab 2022 liegt die Quote bei 63 Prozent. Das Verpackungsgesetz verpflichtet darüber hinaus die dualen Systeme, bei ihren Lizenzentgelten die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz zu berücksichtigen. Jetzt muss entschlossen darauf geachtet werden, dass die dualen Systeme ihre rechtlichen Pflichten einhalten. Seit 2019 gibt es außerdem das öffentliche Verpackungsregister LUCID. Es erfasst alle Unternehmen, die Verpackungen in den Verkehr bringen und sich tatsächlich finanziell an den dualen Systemen und damit am Recycling der Verpackungen beteiligen. Verstöße dagegen können nun besser geahndet werden. Dafür sind die Bundesländer zuständig. Die Aufsicht darüber hat das Umweltbundesamt. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen widmet sich in Sonderkapiteln zum einen Gründen für die ansteigenden Verpackungsmengen und Entwicklungen in einzelnen Füllgutbereichen und diskutiert zum anderen einige Konsequenzen aus den neuen EU-Vorgaben auf die zukünftige Berichterstattung. Den Bericht finden Sie hier zum Download . Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche sich nur auf die bei den dualen Systemen beteiligungspflichtigen Verpackungen beziehen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge an Leichtverpackungen bestimmt. Die für das Berichtsjahr 2017 gültigen Vorgaben der Europäischen Verpackungsrichtlinie werden mittels der Mengen an Abfällen, die den Recyclinganlagen zugeführt werden, ermittelt. Für die meisten Fraktionen entspricht dies den nach Materialarten sortierten Abfällen, die aus der Sortieranlage kommen. Allerdings sind vor allem Kunststoffverpackungsabfälle häufig verunreinigt, wodurch beim Recycling durch Prüf-, Sortier- und sonstige vorgeschaltete Verfahren weitere Abfallfraktionen entstehen, die nicht recycelt werden; der tatsächliche Anteil der recycelten Verpackungen ist somit geringer ist. Um Daten entsprechend der neuesten Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie zu erhalten, wird die Berechnungsmethodik künftig verändert. Die Erhebung der Recyclingquote erfolgt spätestens ab 2020 anhand der Mengen, die dem abschließenden Recyclingprozess zugeführt werden. Die diesjährige Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) steht unter dem Motto „Wertschätzen statt wegwerfen – miteinander und voneinander lernen“. Sie findet statt vom 18. bis 24. November in ganz Deutschland mit mehreren hundert Veranstaltungen zum Thema. www.wochederabfallvermeidung.de . Die EWAV wird veranstaltet vom Verband kommunaler Unternehmen VKU, gefördert durch das Bundesumweltministerium und begleitet vom UBA .
2016 im Schnitt 220,5 kg Verpackungsabfall pro Kopf In Deutschland fielen 2016 insgesamt 18,16 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das ist ein Anstieg um 0,05 Prozent gegenüber 2015, so der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland. Dies entspricht 220,5 kg Verpackungsabfall pro Kopf. Im Vergleich dazu lag der pro-Kopf-Verbrauch in der EU 2015 bei 167,3 kg pro Kopf. 70 Prozent des Verpackungsabfalls wurden dem Recycling zugeführt, der Rest wurde großteils energetisch verwertet. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Wir produzieren viel zu viel Verpackungsmüll – ein trauriger Spitzenplatz in Europa. Das ist schlecht für die Umwelt und für den Rohstoffverbrauch. Zunächst müssen wir das Recycling und den Rezyklateinsatz weiter stärken, um Ressourcen zu schonen. Und vor allem müssen wir Müll vermeiden, auch schon in der Produktionsphase durch den Verzicht auf unnötige und unnötig materialintensive Verpackungen. Außerdem sollten Mehrwegsysteme gestärkt werden, die klare ökologische Vorteile gegenüber Einwegverpackungen haben.“ Die Recyclingquote variiert bei den unterschiedlichen Verpackungen. Vergleichsweise hoch ist sie bei Glas (85,5 %), Papier/Karton (88,7 %), Aluminium (87,9 %) und Stahl (92,1 %). Bei Kunststoffen (49,7 %) und Holz (26 %) gibt es jedoch noch viel Potential. Gerade Kunststoffverpackungen sind aufgrund der Materialvielfalt schwierig zu sortieren und recyceln. 2016 konnten immerhin 0,9 Prozent mehr Kunststoffverpackungen recycelt werden als im Vorjahr; erstmals mehr als der energetischen Verwertung zugeführt wurde. Maria Krautzberger: „Insbesondere bei Kunststoffen müssen wir das wertvolle Material stärker dem Recycling zuführen und weiter nutzen.“ Ab 1.1.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Dann muss zumindest das Kunststoffrecycling der Verpackungen weiter gesteigert werden, die im dualen System anfallen. Zunächst liegt die Quote bei 58,5 Prozent, ab 2022 bei 63 Prozent. Dies betrifft alle Verpackungen, mit denen sich Hersteller bei dualen Systemen beteiligen müssen und die über die Wertstoffsammlungen (Glas-, Papiersammlung, Gelber Sack, Gelbe Tonne, Wertstofftonne und Wertstoffhöfe) entsorgt werden. Der Anteil von privaten Endverbrauchern an der Gesamtmenge betrug 47 Prozent (insgesamt 8,52 Millionen Tonnen). Das sind 103,5 kg pro Kopf. Die Ursachen für den nach wie vor hohen Verpackungsverbrauch sind vielfältig. Ein Beispiel sind zusätzliche Funktionen der Verpackungen wie Dosierhilfen oder aufwendige Verschlüsse. Diese benötigen mehr Material und machen das Recycling schwieriger. Zudem setzt sich der Trend fort hin zu kleineren Portionen anstatt Großverpackungen, zu Versandhandel anstatt Vor-Ort-Kauf und zu Außer-Haus-Verzehr. Immerhin: Der Verbrauch von Kunststoffverpackungen der privaten Endverbraucher nahm minimal ab von 25 kg auf 24,9 kg pro Kopf. Dafür wurden mehr Glas- und Aluminiumverpackungen verwendet, was darauf schließen lässt, dass diese Kunststoffverpackungen ersetzen. Glas und Aluminium sind in der Herstellung jedoch sehr energieintensiv. Maria Krautzberger: „Kunststoff durch andere Verpackungsmaterialien zu ersetzen ist nicht immer ökologisch sinnvoll. Besser ist es, weniger Verpackungsmaterial zu nutzen und die Verpackungen weniger aufwändig zu gestalten.“ 10,9 Prozent der Verpackungsabfälle wurden exportiert; alle zum Recycling. Bei Papier- und Kartonabfällen sind Import und Export ausgeglichen, bei den Glasverpackungen wurde mehr importiert als exportiert. 10,6 Prozent der Kunststoffverpackungsabfälle wurden exportiert, importiert wurde hingegen nichts. Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen widmet sich in einem Sonderkapitel dem Anteil von Neodymmagneten, die immer häufiger in kurzlebigen Verpackungen zu finden sind. Die Magnete werden vor allem als Verschluss in Schachteln verwendet und stellen bei der Entsorgung einen Störstoff in der Pappe- und Papierfraktion dar. Neodym gehört zu den seltenen Erden und wird als kritische Ressource eingestuft. Im Jahr 2017 sind in Deutschland ca. 4,5 Tonnen neodymhaltige Magnete als Verpackungsabfall angefallen, davon sind rund 1,5 Tonnen reines Neodym. Bisher wird keine Rückgewinnung von Neodym aus Verpackungen durchgeführt – das seltene Metall endet somit in der Eisenschrott-Fraktion und geht verloren. Weitere Informationen: Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche sich nur auf die bei den dualen Systemen beteiligungspflichtigen Verpackungen beziehen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen bestimmt. Die Recyclingquote (Quote der stofflichen Verwertung) wird mittels der Menge der Abfälle, die den Recyclinganlagen zugeführt werden, ermittelt. Für die meisten Fraktionen entspricht dies den nach Materialarten sortierten Abfällen, die aus der Sortieranlage kommen. Allerdings sind vor allem Kunststoffverpackungsabfälle häufig verunreinigt, wodurch im Recyclingprozess durch Prüf-, Sortier- und sonstige vorgeschaltete Verfahren weitere Abfallfraktionen entstehen und der tatsächliche Anteil des Recyclings somit sogar geringer ist. Um bessere Daten zu erhalten, erfolgt zukünftig entsprechend der neuesten Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie die Erhebung der Recyclingquote anhand der Mengen, die dem abschließenden Recycling zugeführt werden. Die Verwertungsmenge an dieser Stelle zu bestimmen ist allerdings schwieriger und aufwändiger als bisher.
Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände, wichtiger Packmittelhersteller u.v.m., wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen der GVM-Getränke-Panelberichte ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2013 darstellen. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2013 46,2 % der Getränke in MövE-Verpackungen in Deutschland verbraucht, davon 45,1 Prozentpunkte als Mehrweggetränkeverpackung und 1,1 Prozentpunkte als övE-Verpackung. Der Anteil der MövE-Verpackungen ist damit ggü. 2012 um 0,8-Prozentpunkte zurückgegangen und hat sich damit im Vergleich zur Entwicklung der letzten Jahre deutlich verlangsamt. Veröffentlicht in Texte | 85/2015.
Origin | Count |
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Bund | 153 |
Land | 18 |
Zivilgesellschaft | 2 |
Type | Count |
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Ereignis | 6 |
Förderprogramm | 88 |
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unbekannt | 19 |
License | Count |
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Deutsch | 169 |
Englisch | 7 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
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