Dieser Hintergrundbericht dokumentiert die Ableitung der Vergabekriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Einwegwindeln (DE-UZ 208, Ausgabe Januar 2018, Version 1) im Rahmen eines Forschungsvorhabens. Bei Einwegwindeln handelt es sich um ein Produkt, das für längere Zeit mit der Haut in Berührung kommt. Daher wird in den Vergabekriterien ein Schwerpunkt auf Inhaltsstoffe und Schadstoffprüfungen gelegt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Herstellung des Zellstoffs, der zu 100% aus nachhaltiger Waldwirtschaft sowie aus ressourenschonender Produktion stammen muss. In Deutschland tragen 95% der Kleinkinder Einwegwindeln. Jährlich werden so in Summe ca. 3,65 Mrd. Einwegwindeln verbraucht. Aktuell wird der Jahresumsatz aller Einwegwindelanbieter in Deutschland auf ca. 700 Mio. Euro geschätzt. In dem Forschungsvorhaben wurden eine Markt- und Umfeldanalyse, ein Vergleich vorhandener Umweltzeichen (EU Ecolabel und Nordic Swan) und eine Auswertung vorhandener Ökobilanzen durchgeführt. Während der Kriterienerarbeitung wurden insgesamt vier verschiedene Fragebögen an beteiligte Akteure verschickt: 1) ein Fragebogen an die Hersteller von Superabsorbern; 2) ein Fragebogen an diverse Windelanbieter; 3) ein Fragebogen an die Hersteller von Zellstoff; 4) ein Fragebogen an Testlabore und Hersteller bezüglich der üblichen (Praxis-)Tests in der Branche. Darüber hinaus fand ein Austausch mit verschieden Expertinnen und Experten statt. Insgesamt wurden zwei physische Sitzungen mit interessierten Akteuren durchgeführt: ein Fachgespräch (23. Juni. 2017) und eine Expertenanhörung (17. Oktober 2017). Auf den Sitzungen wurden die Entwürfe der Vergabekriterien vorgestellt und anschließend mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert. Die Anforderungen beinhalten den Ausschluss von Stoffen mit bestimmten Eigenschaften, die Überprüfung kritischer chemischer Stoffe am Endprodukt, Einschränkungen bezüglich der Zellstoffherkunft und -produktion, Anforderungen an Kunststoffe einschließlich superabsorbierender Polymere und Klebstoffe, den Ausschluss von Zusatzstoffe (optische Aufheller, Lotionen, Duftstoffe, antibakterielle Wirkstoffe, Geruchsbinder), Verpackung sowie Qualität und Gebrauchstauglichkeit. Quelle: Forschungsbericht
Beim Tragen von absorbierenden Hygieneprodukten besteht ständig Hautkontakt mit diesen Produkten, sodass auch kleinste Mengen an gesundheitsschädlichen Chemikalien negative Auswirkungen haben können. Für die in den Produkten enthaltenen Materialien enthält der Leitfaden daher strenge Anforderungen und eine detaillierte Ausschlussliste an Schadstoffen und gesundheitsschädlichen Substanzen. Um das Risiko für Allergien zu vermindern, wird empfohlen, den Einsatz von Lotionen und Duftstoffen zu untersagen. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Herkunft und Herstellung des Zellstoffs. Dieser Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel Windeln, Damenhygiene- und Inkontinenzprodukte (DE-UZ 208, Ausgabe Januar 2021). Quelle: www.umweltbundesamt.de
Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde dem Umweltbundesamt fachliche Expertise zur Verfügung gestellt, die Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel zu aktualisieren und neue Umweltzeichen zu entwickeln. Es wurden zwei neue Umweltzeichen entwickelt (Einwegwindeln und Mehrwegbechersysteme) und insgesamt acht bestehende Umweltzeichen aktualisiert und überarbeitet (Computer und Tastaturen, Toaster, Mobiltelefone, Carsharing, Babyüberwachungsgeräte, Haartrockner, Datenträgervernichter, Energieeffizienter Rechenzentrumsbetrieb). Vier Umweltzeichen für wärmetechnische Anlagen (Gas-Brennwertgeräte, Klein-Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen und Warmwasserspeicher) wurden auf ihre zukünftige Notwendigkeit hin untersucht, mit dem Ergebnis, sie nicht weiterzuführen. Für zwei Umweltzeichen zu Baustoffen (Bodenbelagsklebstoffe, Dichtstoffe) wurden unter Einbeziehung eines externen Prüflabors Emissionsmessungen durchgeführt und Empfehlungen für das Umweltzeichen abgeleitet. Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die jeweils durchgeführten Beratungsleistungen und deren wichtigste Ergebnisse. Quelle: Forschungsbericht
Dieses Vorhaben unterstützte das Umweltbundesamt bei seiner fachlichen Arbeit zur Festlegung von Vergabekriterien beim Umweltzeichen Blauer Engel. Folgende neue Umweltzeichen wurden entwickelt: Staubsaugerbeutel, Server und Datenspeicherprodukte, Co-Location-Rechenzentren, Softwareprodukte. Die Weiterentwicklung bestehender Vergabekriterien erfolgte in folgenden Umweltzeichen: Digitale Schnurlostelefone, Telefonanlagen und schnurgebundene Voice-over-IP-Telefone sowie Einwegwindeln. Alle Vergabekriterien wurden von der Jury Umweltzeichen beschlossen und auf www.blauer-engel.de veröffentlicht. Maßnahmen zur Gewinnung neuer Zeichennehmer wurden für folgende Produktgruppen durchgeführt: Elektrofahrräder, Waschmittel, Shampoos sowie Mehrwegsystemen für Lebensmittel und Getränke.