Teil der Statistik "Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung (EVAS-Nr. 32211). 1.2 Grundgesamtheit Erfasst werden in der Regel Einheiten der Wirtschaftszweige (WZ) 36 001 bis 36 003 (Wasserversorgung) und 37 001 und 37 002 (Abwasserentsorgung) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ08). Einheiten weiterer WZ können in die Erhebung einbezogen werden, wenn diese Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung oder der öffentlichen Abwasserentsorgung übernommen haben. Darüber hinaus richtet sich die Erhebung an die für die öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung betreiben bzw. die für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet (NUTS-0), Bundesländern (NUTS-1), Regionen (Westdeutsche Flächenländer, Ostdeutschland ohne Berlin, Stadtstaaten) sowie nach Wassereinzugsgebieten und Flussgebietseinheiten ausgewiesen. Ergänzend stellen die Statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse nach NUTS-2-Regionen (Regierungsbezirke) und gegebenenfalls für kleinere Regionen unterhalb der NUTS-2-Ebene dar; NUTS = Nomenclature des unités territoriales statistiques (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistiken). 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember 2013. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird alle 3 Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S.462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). Erhoben werden die Angaben zu § 7 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Darüber hinaus dürfen die Statistischen Ämter der Länder nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse der Erhebung nach § 7 UStatG veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die zur Durchführung der Erhebung benötigten Hilfsmerkmale werden nach Abschluss der Plausibilitätskontrollen unverzüglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt. Die Erhebungsunterlagen und die Hilfsmerkmale werden spätestens nach Abschluss der Ergebnisaufbereitung der letztmaligen Befragung einer Auswahleinheit gelöscht. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Um die einheitliche Anwendung der Konzepte zu garantieren, stimmen sich die verantwortlichen Statistischen Ämter der Länder und das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Sitzungen inhaltlich ab. Sollten im Zuge dieser Abstimmungssitzungen Unterschiede der Datengrundlage auftauchen, so können durch gezielte Recherche bei den Auskunftspflichtigen Fehler identifiziert und ausgeglichen werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch unterschiedliche Auslegungen kann es trotzdem zu abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale durch die Auskunftspflichtigen kommen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung erfasst Daten zur Wassergewinnung und -abgabe der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, zum Anschluss der Bevölkerung an öffentliche Wasserversorgung, Kanalisation und zentrale Kläranlagen, zur Abwassersammlung und -ableitung einschließlich der Mengen des in zentralen oder dezentralen Anlagen behandelten Abwassers nach Behandlungsverfahren. Erhoben werden folgende Merkmale: 1.) für die Gewinnungsanlagen a) Gewinnung von Grund-, Quell- und Oberflächenwasser jeweils nach Menge und Ort der Gewinnungsanlage. 2.) für das jeweilige Versorgungsgebiet a) Bezug von Wasser sowie Abgabe von Wasser nach Liefer- und Abnehmergruppen, Eigenbedarf und Messdifferenz, jeweils nach Menge. b) Abgabe von Wasser zum Letztgebrauch nach der Menge und Zahl der versorgten Einwohner nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres jeweils nach Gemeinden. 3.) für das jeweilige Entsorgungsgebiet a) Kanalnetz nach Art, Länge und Baujahr sowie Anzahl und Speichervolumen der Regenentlastungsanlagen jeweils nach Gemeinden und nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres. b) Art, Menge und Verbleib des gesammelten Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswassers, Ort der Einleitstelle des Abwassers. c) Art der Behandlung von Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswasser. d) Zahl der an Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossenen Einwohner und Einwohnergleichwerte nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres und deren Schmutzwasser nach Gemeinden. e) Menge des nach der Behandlung in Abwasserbehandlungs- anlagen oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers sowie die jeweiligen Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen und Schadstoffgruppen nach dem Abwasserabgabengesetz sowie Ort der Einleitstelle des Abwassers. f) Ausbaugröße der Anlagen. 4.) bei den für die öffentliche Wasserversorgung und bei den für die öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden a) Zahl der nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Einwohner nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres. b) Zahl der nicht an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossenen Einwohner nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Amtlicher Gemeindeschlüssel: Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis, Gemeinde. - Flussgebietseinheiten: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der EU-Wasserrahmenrichtlinie ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Definitionen der erhobenen Merkmale können den Erläuterungen zum Fragebogen entnommen werden. 2.2 Nutzerbedarf Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der öffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft. Die Daten der Statistik dienen als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Weiterentwicklung von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen. Im Vordergrund stehen hierbei die Darstellung von Anschlussgraden, die Ausweisung von gewonnenen Wassermengen und eingeleiteten Abwassermengen nach Art der Behandlung. Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), die Länderministerien, das Umweltbundesamt (UBA), die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR), das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie die Fachbehörden der Länder. Weitere Nutzer sind große Wasserversorger und Gemeinden, Verbände und Vereinigungen mit Bezug zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Forschungseinrichtungen und sonstige private Nutzer. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklungen, z.B. im technischen Bereich, angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur mittels Gesetzesänderung umsetzen. Die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft sind im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Das Statistische Bundesamt beruft in regelmäßigen Abständen Arbeitsgemeinschaften mit den Statistischen Ämtern der Länder ein. Nutzerinteressen werden von Seiten des Statistischen Bundesamtes auch über interne Ausschüsse und Fachausschüsse (u.a. Fachausschuss "Umweltstatistiken") berücksichtigt. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Es handelt sich um eine Totalerhebung. Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen) mittels Papier- oder Onlinefragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird mit vier standardisierten (Papier- oder Online-) Fragebogen (7P, 7W, 7K, 7S) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Dort werden die Daten erfasst und ein elektronisches Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammengestellt. Die Erhebungsunterlagen werden evaluiert und bei Bedarf angepasst. Hieran wird u.a. die hausinterne Rechtsabteilung beteiligt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Möglichen Fehlangaben, die infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichts- pflichtigen entstehen können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder nicht plausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch ein Vergleich mit den Ergebnissen der Vorerhebung kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Eine weitere Prüfmöglichkeit besteht in der "Bilanzierung" der Einzelangaben auf betrieblicher Ebene (z.B. Wasseraufkommen = Wasserabgabe). Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Es kommen keine Hochrechnungsmethoden zur Anwendung. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung werden saisonbedingte Effekte wie z.B. der Einfluss von Wetterbedingungen auf den Wassergebrauch und den Niederschlagswasseranteil in Abwasserbehandlungsanlagen nicht berücksichtigt. Entsprechend werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Als Basis dienen den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre eigenen Verwaltungsunterlagen. Die Belastung der Berichtspflichtigen ist als gering einzustufen. Eine Reduzierung der Belastung kann nur durch eine Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) oder zunehmende Nutzung von Verwaltungsdaten (z.B. Daten der unteren Wasserbehörden) erfolgen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Erhebung ist so konzipiert, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden können. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind als sehr genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Erfassungsgrundlage sind alle Erhebungseinheiten, die als Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung definiert werden sowie die für die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. Die Abgrenzung öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung richtet sich u.a. nach der Anzahl der versorgten Einwohner. Die Vorgaben liegen in den Ländern zwischen 20 und 50 angeschlossenen Einwohnern (Abgrenzung zur privaten Wasserversorgung und Abwasserentsorgung). Fehlinterpretationen durch geteilte Zuständigkeiten innerhalb der Unternehmen und zwischen den Gemeinden und Verbänden können zu nicht erkennbaren Doppel- oder Untererfassungen führen (Beispiel: Die Betreiber von Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung arbeiten mit den Bevölkerungsdaten ihrer Einwohnermeldeämter, die von den Daten der amtlichen Statistik abweichen). Des Weiteren können sich Fehler in Summierungen (z.B. Wassergewinnung, Wasseraufkommen, Länge des Kanalnetzes) oder falsche Aussagen infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen (z.B. Wasserarten, Regenentlastungsanlagen, Baujahr der Kanäle) ergeben. Möglichen Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung wird durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Zudem werden Vorerhebungsvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Jedoch werden grundsätzlich fehlende oder nicht plausible Angaben von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder bei den Auskunftspflichtigen telefonisch oder schriftlich nachgefragt. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden am Ende des Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Im ersten Quartal des Folgejahres erfolgt der Rücklauf der versandten Erhebungsbogen. Aufgrund der aufwändigen Plausibilisierung müssen jedoch zahlreiche Terminverlängerungen eingeräumt und zeitaufwändige Rückfragen gestellt werden. Erste Tabellen zum Bundesergebnis werden in der Regel 22 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Detaillierte Ergebnisse auf Bundesebene zur öffentlichen Wasserversorgung werden in der Regel nach 24 Monaten bereitgestellt. Im Anschluss daran werden detaillierte Ergebnisse zur öffentlichen Abwasserentsorgung veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Unter Pünktlichkeit versteht man den zeitlichen Abstand zwischen dem tatsächlichen Veröffentlichungstermin und dem Zieltermin, zu dem die Daten veröffentlicht werden sollten. In der Regel werden die Ergebnisse pünktlich veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. Auf internationaler Ebene sind Vergleiche mit anderen EU- Mitgliedstaaten nur für einzelne Merkmale möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Ergebnisse der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurden 1957 erstmalig in der Veröffentlichung "Die Industrie der Bundesrepublik Deutschland", Reihe 4: Sonderveröffentlichungen, Heft 24, Wasserwirtschaft 1957, Wasserversorgung der Industrie und öffentliche Wasserwirtschaft, veröffentlicht. Eine direkte Vergleichbarkeit statistischer Ergebnisse zu früheren Berichtsjahren ist nicht uneingeschränkt möglich. Seit dem Berichtsjahr 1975 (Verabschiedung des Gesetzes über Umweltstatistiken 1974) wurde die Erhebung zunächst alle 4 Jahre durchgeführt und die Ergebnisse in einer eigenen Fachserie 19, Reihe 2.1, Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, veröffentlicht. Mit einem überarbeiteten Gesetz über Umweltstatistiken von 1994 wurde nicht nur die Periodizität auf 3 Jahre verkürzt, sondern auch der Merkmalskatalog (Streichung der Merkmale: Behandlung des gewonnenen Wassers, Angaben zur Wasserbeschaffenheit, Schädlichkeit am Zulauf der Abwasserbehandlungsanlage und Volumen des Klärschlamms) und die Methodik (Veränderung der regionalen Gliederung - Wegfall der Erhebung der Merkmale nach ver- und entsorgter Gemeinde) wurden erheblich verändert. Dieses Gesetz wurde in das Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 550) übergeleitet. Dadurch haben sich ab dem Berichtsjahr 2007 folgende Änderungen ergeben: - Der Berichtsstand der Bevölkerung ist ab Berichtsjahr 2007 der 30. Juni, für die früheren Berichtsjahre ist der Berichtsstand der 31. Dezember. - Das Merkmal "Hausbrunnen oder Quellen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird" wurde gestrichen. - Der Bereich "Klärschlamm" wird ab dem Berichtsjahr 2006 jährlich in einer separaten Erhebung erfasst und veröffentlicht. - Die Merkmale zu "Ökonomischen Angaben" sind entfallen. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und öffentlichen Abwasserentsorgung weist enge Bezüge zur Erhebung der nichtöffentlichen Wasserwirtschaft nach § 8 UStatG auf, die zeitgleich zu dieser Erhebung durchgeführt wird. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in der Fachserie 19, Reihe 2.2, Nichtöffentliche Wasserversorgung und nichtöffentliche Abwasserentsorgung. Folgende Merkmale sind vereinbar: - Wassereigengewinnung - Anzahl Wasser gewinnender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Fremdbezug von Wasser - Anzahl Wasser beziehender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Wasseraufkommen (eingesetzte Wassermenge) - Abwasser-Behandlungsarten (mechanisch, biologisch, biologisch mit zusätzlichen Verfahrensstufen) - Anzahl Abwasserbehandlungsanlagen - Jahresfrachten AOX und CSB - Menge des behandelten Abwassers - Menge des eingeleiteten Abwassers 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und öffentlichen Abwasserentsorgung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die im Rahmen dieser Statistik erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Durchführung der Wasserflussrechnungen im Bereich der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR). Ziel der UGR ist es, den Wasserfluss in wirtschaftlicher Untergliederung sowohl nach Produktions- als auch Wirtschaftsbereichen von der Entnahme aus der Natur, den Übergang in das wirtschaftliche System bis zur Abgabe von Wasser an das natürliche System zu zeigen und alle für den Wirtschaftsprozess relevanten Wasser- und Abwasserströme vollständig zu bilanzieren. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege - Pressemitteilungen: Detaillierte Bundesergebnisse der Erhebung über die öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung werden in Form der Fachserie 19 / Reihe 2.1 publiziert. Erste Ergebnisse werden im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht. - Veröffentlichungen: Detaillierte Ergebnisse der Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden als Fachserie 19, Reihe 2.1.1. Öffentliche Wasserversorgung Reihe 2.1.2. Öffentliche Abwasserbehandlung und -entsorgung Reihe 2.1.3 Strukturdaten zur Wasserwirtschaft in elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos im Internet unter www.destatis.de über den Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes erhältlich. Zudem werden ausgewählte Tabellen unter www.destatis.de/umwelt und im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht. - Online-Datenbank: Gemäß der Europäischen StrukturVO über das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) werden in der Europäischen Datenbank Ergebnisse veröffentlicht. Weiterhin können über das Datenbanksystem GENESIS-Online (www.destatis.de) ausgewählte Ergebnisse der Erhebung in unterschiedlichen Dateiformaten direkt heruntergeladen werden. Eine weitere Möglichkeit zu länderübergreifenden Vergleichen bietet das Statistik-Portal (www.statistik- portal.de). Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Regionaldatenbank abgerufen werden. Diese erreichen Sie z.B. über die Homepage des Statistischen Bundessamtes (www.destatis.de > Regionaldaten). - Zugang zu Mikrodaten: ./. - Sonstige Verbreitungswege: ./. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - www.bmub.de (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) (u.a. Pressemitteilung "Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik" vom 16.03.2005) - www.uba.de (Umweltbundesamt) (u.a. Dokumentation "Der Wassersektor in Deutschland - Methoden und Erfahrungen", Oktober 2001) - Wirtschaft und Statistik 5/2006: Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005 (Bernd Becker, Thomas Grundmann, Birgit Hein, Hermann Knichel) - Wirtschaft und Statistik 5/2004: Wasser- und Abwassersituation in den deutschen Flussgebieten 2001/2002 (Birgit Hein) 8.3 Richtlinien der Verbreitung - Veröffentlichungskalender: Die Veröffentlichungstermine dieser Statistik werden in keinem Veröffentlichungskalender festgehalten. - Zugangsmöglichkeiten der Nutzer: Die Veröffentlichung richtet sich an die gesamte Öffentlichkeit. Über die Homepage des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de werden die Nutzer über die Veröffentlichung der Daten informiert. Sofern sie im Vorfeld ihr Interesse daran bekundet haben, werden Kunden auf Wunsch auch per E-Mail über die Veröffentlichung informiert. Die Daten sind allen Nutzern zum selben Zeitpunkt zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2018
Teil der Statistik "Wassereigenversorgung u.-entsorgung priv.Haushalte" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung über die Wassereigenversorgung und -entsorgung privater Haushalte (EVAS-Nr. 32251). 1.2 Grundgesamtheit Erfasst werden in der Regel Einheiten der Wirtschaftszweige (WZ) 36 001 bis 36 003 (Wasserversorgung) und 37 001 und 37 002 (Abwasserentsorgung) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ08). Einheiten weiterer WZ können in die Erhebung einbezogen werden, wenn diese Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung oder der öffentlichen Abwasserentsorgung übernommen haben. Darüber hinaus richtet sich die Erhebung an die für die öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung betreiben bzw. die für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet (NUTS-0), Bundesländern (NUTS-1), Regionen (Westdeutsche Flächenländer, Ostdeutschland ohne Berlin, Stadtstaaten) sowie nach Wassereinzugsgebieten und Flussgebietseinheiten ausgewiesen. Ergänzend stellen die Statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse nach NUTS-2-Regionen (Regierungsbezirke) und gegebenenfalls für kleinere Regionen unterhalb der NUTS-2-Ebene dar; NUTS = Nomenclature des unités territoriales statistiques (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistiken). 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember 2013. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird alle 3 Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S.462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). Erhoben werden die Angaben zu § 7 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Darüber hinaus dürfen die Statistischen Ämter der Länder nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse der Erhebung nach § 7 UStatG veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die zur Durchführung der Erhebung benötigten Hilfsmerkmale werden nach Abschluss der Plausibilitätskontrollen unverzüglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt. Die Erhebungsunterlagen und die Hilfsmerkmale werden spätestens nach Abschluss der Ergebnisaufbereitung der letztmaligen Befragung einer Auswahleinheit gelöscht. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Um die einheitliche Anwendung der Konzepte zu garantieren, stimmen sich die verantwortlichen Statistischen Ämter der Länder und das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Sitzungen inhaltlich ab. Sollten im Zuge dieser Abstimmungssitzungen Unterschiede der Datengrundlage auftauchen, so können durch gezielte Recherche bei den Auskunftspflichtigen Fehler identifiziert und ausgeglichen werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch unterschiedliche Auslegungen kann es trotzdem zu abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale durch die Auskunftspflichtigen kommen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung erfasst Daten zur Wassergewinnung und -abgabe der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, zum Anschluss der Bevölkerung an öffentliche Wasserversorgung, Kanalisation und zentrale Kläranlagen, zur Abwassersammlung und -ableitung einschließlich der Mengen des in zentralen oder dezentralen Anlagen behandelten Abwassers nach Behandlungsverfahren. Erhoben werden folgende Merkmale: 1.) für die Gewinnungsanlagen a) Gewinnung von Grund-, Quell- und Oberflächenwasser jeweils nach Menge und Ort der Gewinnungsanlage. 2.) für das jeweilige Versorgungsgebiet a) Bezug von Wasser sowie Abgabe von Wasser nach Liefer- und Abnehmergruppen, Eigenbedarf und Messdifferenz, jeweils nach Menge. b) Abgabe von Wasser zum Letztgebrauch nach der Menge und Zahl der versorgten Einwohner nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres jeweils nach Gemeinden. 3.) für das jeweilige Entsorgungsgebiet a) Kanalnetz nach Art, Länge und Baujahr sowie Anzahl und Speichervolumen der Regenentlastungsanlagen jeweils nach Gemeinden und nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres. b) Art, Menge und Verbleib des gesammelten Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswassers, Ort der Einleitstelle des Abwassers. c) Art der Behandlung von Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswasser. d) Zahl der an Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossenen Einwohner und Einwohnergleichwerte nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres und deren Schmutzwasser nach Gemeinden. e) Menge des nach der Behandlung in Abwasserbehandlungs- anlagen oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers sowie die jeweiligen Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen und Schadstoffgruppen nach dem Abwasserabgabengesetz sowie Ort der Einleitstelle des Abwassers. f) Ausbaugröße der Anlagen. 4.) bei den für die öffentliche Wasserversorgung und bei den für die öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden a) Zahl der nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Einwohner nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres. b) Zahl der nicht an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossenen Einwohner nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Amtlicher Gemeindeschlüssel: Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis, Gemeinde. - Flussgebietseinheiten: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der EU-Wasserrahmenrichtlinie ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Definitionen der erhobenen Merkmale können den Erläuterungen zum Fragebogen entnommen werden. 2.2 Nutzerbedarf Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der öffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft. Die Daten der Statistik dienen als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Weiterentwicklung von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen. Im Vordergrund stehen hierbei die Darstellung von Anschlussgraden, die Ausweisung von gewonnenen Wassermengen und eingeleiteten Abwassermengen nach Art der Behandlung. Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), die Länderministerien, das Umweltbundesamt (UBA), die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR), das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie die Fachbehörden der Länder. Weitere Nutzer sind große Wasserversorger und Gemeinden, Verbände und Vereinigungen mit Bezug zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Forschungseinrichtungen und sonstige private Nutzer. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklungen, z.B. im technischen Bereich, angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur mittels Gesetzesänderung umsetzen. Die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft sind im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Das Statistische Bundesamt beruft in regelmäßigen Abständen Arbeitsgemeinschaften mit den Statistischen Ämtern der Länder ein. Nutzerinteressen werden von Seiten des Statistischen Bundesamtes auch über interne Ausschüsse und Fachausschüsse (u.a. Fachausschuss "Umweltstatistiken") berücksichtigt. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Es handelt sich um eine Totalerhebung. Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen) mittels Papier- oder Onlinefragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird mit vier standardisierten (Papier- oder Online-) Fragebogen (7P, 7W, 7K, 7S) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Dort werden die Daten erfasst und ein elektronisches Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammengestellt. Die Erhebungsunterlagen werden evaluiert und bei Bedarf angepasst. Hieran wird u.a. die hausinterne Rechtsabteilung beteiligt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Möglichen Fehlangaben, die infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichts- pflichtigen entstehen können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder nicht plausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch ein Vergleich mit den Ergebnissen der Vorerhebung kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Eine weitere Prüfmöglichkeit besteht in der "Bilanzierung" der Einzelangaben auf betrieblicher Ebene (z.B. Wasseraufkommen = Wasserabgabe). Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Es kommen keine Hochrechnungsmethoden zur Anwendung. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung werden saisonbedingte Effekte wie z.B. der Einfluss von Wetterbedingungen auf den Wassergebrauch und den Niederschlagswasseranteil in Abwasserbehandlungsanlagen nicht berücksichtigt. Entsprechend werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Als Basis dienen den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre eigenen Verwaltungsunterlagen. Die Belastung der Berichtspflichtigen ist als gering einzustufen. Eine Reduzierung der Belastung kann nur durch eine Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) oder zunehmende Nutzung von Verwaltungsdaten (z.B. Daten der unteren Wasserbehörden) erfolgen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Erhebung ist so konzipiert, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden können. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind als sehr genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Erfassungsgrundlage sind alle Erhebungseinheiten, die als Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung definiert werden sowie die für die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. Die Abgrenzung öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung richtet sich u.a. nach der Anzahl der versorgten Einwohner. Die Vorgaben liegen in den Ländern zwischen 20 und 50 angeschlossenen Einwohnern (Abgrenzung zur privaten Wasserversorgung und Abwasserentsorgung). Fehlinterpretationen durch geteilte Zuständigkeiten innerhalb der Unternehmen und zwischen den Gemeinden und Verbänden können zu nicht erkennbaren Doppel- oder Untererfassungen führen (Beispiel: Die Betreiber von Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung arbeiten mit den Bevölkerungsdaten ihrer Einwohnermeldeämter, die von den Daten der amtlichen Statistik abweichen). Des Weiteren können sich Fehler in Summierungen (z.B. Wassergewinnung, Wasseraufkommen, Länge des Kanalnetzes) oder falsche Aussagen infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen (z.B. Wasserarten, Regenentlastungsanlagen, Baujahr der Kanäle) ergeben. Möglichen Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung wird durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Zudem werden Vorerhebungsvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Jedoch werden grundsätzlich fehlende oder nicht plausible Angaben von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder bei den Auskunftspflichtigen telefonisch oder schriftlich nachgefragt. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden am Ende des Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Im ersten Quartal des Folgejahres erfolgt der Rücklauf der versandten Erhebungsbogen. Aufgrund der aufwändigen Plausibilisierung müssen jedoch zahlreiche Terminverlängerungen eingeräumt und zeitaufwändige Rückfragen gestellt werden. Erste Tabellen zum Bundesergebnis werden in der Regel 22 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Detaillierte Ergebnisse auf Bundesebene zur öffentlichen Wasserversorgung werden in der Regel nach 24 Monaten bereitgestellt. Im Anschluss daran werden detaillierte Ergebnisse zur öffentlichen Abwasserentsorgung veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Unter Pünktlichkeit versteht man den zeitlichen Abstand zwischen dem tatsächlichen Veröffentlichungstermin und dem Zieltermin, zu dem die Daten veröffentlicht werden sollten. In der Regel werden die Ergebnisse pünktlich veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. Auf internationaler Ebene sind Vergleiche mit anderen EU- Mitgliedstaaten nur für einzelne Merkmale möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Ergebnisse der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurden 1957 erstmalig in der Veröffentlichung "Die Industrie der Bundesrepublik Deutschland", Reihe 4: Sonderveröffentlichungen, Heft 24, Wasserwirtschaft 1957, Wasserversorgung der Industrie und öffentliche Wasserwirtschaft, veröffentlicht. Eine direkte Vergleichbarkeit statistischer Ergebnisse zu früheren Berichtsjahren ist nicht uneingeschränkt möglich. Seit dem Berichtsjahr 1975 (Verabschiedung des Gesetzes über Umweltstatistiken 1974) wurde die Erhebung zunächst alle 4 Jahre durchgeführt und die Ergebnisse in einer eigenen Fachserie 19, Reihe 2.1, Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, veröffentlicht. Mit einem überarbeiteten Gesetz über Umweltstatistiken von 1994 wurde nicht nur die Periodizität auf 3 Jahre verkürzt, sondern auch der Merkmalskatalog (Streichung der Merkmale: Behandlung des gewonnenen Wassers, Angaben zur Wasserbeschaffenheit, Schädlichkeit am Zulauf der Abwasserbehandlungsanlage und Volumen des Klärschlamms) und die Methodik (Veränderung der regionalen Gliederung - Wegfall der Erhebung der Merkmale nach ver- und entsorgter Gemeinde) wurden erheblich verändert. Dieses Gesetz wurde in das Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 550) übergeleitet. Dadurch haben sich ab dem Berichtsjahr 2007 folgende Änderungen ergeben: - Der Berichtsstand der Bevölkerung ist ab Berichtsjahr 2007 der 30. Juni, für die früheren Berichtsjahre ist der Berichtsstand der 31. Dezember. - Das Merkmal "Hausbrunnen oder Quellen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird" wurde gestrichen. - Der Bereich "Klärschlamm" wird ab dem Berichtsjahr 2006 jährlich in einer separaten Erhebung erfasst und veröffentlicht. - Die Merkmale zu "Ökonomischen Angaben" sind entfallen. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und öffentlichen Abwasserentsorgung weist enge Bezüge zur Erhebung der nichtöffentlichen Wasserwirtschaft nach § 8 UStatG auf, die zeitgleich zu dieser Erhebung durchgeführt wird. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in der Fachserie 19, Reihe 2.2, Nichtöffentliche Wasserversorgung und nichtöffentliche Abwasserentsorgung. Folgende Merkmale sind vereinbar: - Wassereigengewinnung - Anzahl Wasser gewinnender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Fremdbezug von Wasser - Anzahl Wasser beziehender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Wasseraufkommen (eingesetzte Wassermenge) - Abwasser-Behandlungsarten (mechanisch, biologisch, biologisch mit zusätzlichen Verfahrensstufen) - Anzahl Abwasserbehandlungsanlagen - Jahresfrachten AOX und CSB - Menge des behandelten Abwassers - Menge des eingeleiteten Abwassers 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und öffentlichen Abwasserentsorgung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die im Rahmen dieser Statistik erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Durchführung der Wasserflussrechnungen im Bereich der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR). Ziel der UGR ist es, den Wasserfluss in wirtschaftlicher Untergliederung sowohl nach Produktions- als auch Wirtschaftsbereichen von der Entnahme aus der Natur, den Übergang in das wirtschaftliche System bis zur Abgabe von Wasser an das natürliche System zu zeigen und alle für den Wirtschaftsprozess relevanten Wasser- und Abwasserströme vollständig zu bilanzieren. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege - Pressemitteilungen: Detaillierte Bundesergebnisse der Erhebung über die öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung werden in Form der Fachserie 19 / Reihe 2.1 publiziert. Erste Ergebnisse werden im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht. - Veröffentlichungen: Detaillierte Ergebnisse der Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden als Fachserie 19, Reihe 2.1.1. Öffentliche Wasserversorgung Reihe 2.1.2. Öffentliche Abwasserbehandlung und -entsorgung Reihe 2.1.3 Strukturdaten zur Wasserwirtschaft in elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos im Internet unter www.destatis.de über den Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes erhältlich. Zudem werden ausgewählte Tabellen unter www.destatis.de/umwelt und im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht. - Online-Datenbank: Gemäß der Europäischen StrukturVO über das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) werden in der Europäischen Datenbank Ergebnisse veröffentlicht. Weiterhin können über das Datenbanksystem GENESIS-Online (www.destatis.de) ausgewählte Ergebnisse der Erhebung in unterschiedlichen Dateiformaten direkt heruntergeladen werden. Eine weitere Möglichkeit zu länderübergreifenden Vergleichen bietet das Statistik-Portal (www.statistik- portal.de). Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Regionaldatenbank abgerufen werden. Diese erreichen Sie z.B. über die Homepage des Statistischen Bundessamtes (www.destatis.de > Regionaldaten). - Zugang zu Mikrodaten: ./. - Sonstige Verbreitungswege: ./. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - www.bmub.de (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) (u.a. Pressemitteilung "Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik" vom 16.03.2005) - www.uba.de (Umweltbundesamt) (u.a. Dokumentation "Der Wassersektor in Deutschland - Methoden und Erfahrungen", Oktober 2001) - Wirtschaft und Statistik 5/2006: Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005 (Bernd Becker, Thomas Grundmann, Birgit Hein, Hermann Knichel) - Wirtschaft und Statistik 5/2004: Wasser- und Abwassersituation in den deutschen Flussgebieten 2001/2002 (Birgit Hein) 8.3 Richtlinien der Verbreitung - Veröffentlichungskalender: Die Veröffentlichungstermine dieser Statistik werden in keinem Veröffentlichungskalender festgehalten. - Zugangsmöglichkeiten der Nutzer: Die Veröffentlichung richtet sich an die gesamte Öffentlichkeit. Über die Homepage des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de werden die Nutzer über die Veröffentlichung der Daten informiert. Sofern sie im Vorfeld ihr Interesse daran bekundet haben, werden Kunden auf Wunsch auch per E-Mail über die Veröffentlichung informiert. Die Daten sind allen Nutzern zum selben Zeitpunkt zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2018
Die Gemeinde Karlshuld betreibt eine im Jahr 1986 erbaute Kläranlage mit einer Auslegung für eine BSB5- Fracht von 600 kg/d (roh), entsprechend 10.000 Einwohnergleichwerten. Die Kläranlage ist gegenwärtig überlastet und wird deshalb ertüchtigt und erweitert. Dabei schneidet das geplante, teilunterkellerte Maschinenhaus und das geplante Belebungsbecken inkl. Vorklärbecken in das Grundwasser ein. Zur Erstellung der Baukörper ist eine vorübergehende Grundwasserabsenkung einschließlich Abpumpen und Ableiten des Grundwassers notwendig. Die Gesamtentnahmemenge für beide Baukörper wird dabei über 100.000 m³ aber bei weniger als 10 Mio. m³ liegen.
Die Gemeinde Karlshuld betreibt eine 1986 erbaute Kläranlage mit einer Auslegung für eine BSB5-Fracht von 600 kg/d (roh), entsprechend 10.000 Einwohnergleichwerten. Die Kläranlage ist gegenwärtig überlastet und wird deshalb ertüchtigt und erweitert. Dabei schneidet das geplante, teilunterkellerte Maschinenhaus und das geplante Belebungsbecken inkl. Vorklärbecken in das Grundwasser ein. Zur Erstellung der Baukörper ist eine vorübergehende Grundwasserabsenkung einschließlich Abpumpen und -ableiten des Grundwassers notwendig. Die Gesamtentnahmemenge für beide Baukörper wird dabei über 100.000 m³ aber bei weniger als 10 Mio. m³ liegen.
Mit Schreiben vom 28.08.2024 wurde die Feststellung, ob UVP-Pflicht für die Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage Drochtersen in der Gemarkung Drochtersen, Flur 6, Flurstücke 1/5 und 31/3 nach § 60 Absatz 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) beantragt. Die ARA Drochtersen soll von derzeit 7.500 Einwohnergleichwert (EGW) auf 11.500 EGW erweitert werden. Dies erfolgt durch die Anpassung der biologischen Reinigungsstufe und der Schlammbehandlung. Im Wesentlichen werden zwei neue Rundbehälter (Belebungsbecken und Nachklärbecken) und drei Schachtbauwerke neu gebaut. Ein derzeit bestehender Schlammpolder wird zurückgebaut, ein vorhandener Tropfkörper zum Schlammspeicher umgebaut.
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Zum Klärwerk - 79362 Forchheim Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Mettlacher Straße - 66115 Saarbrücken Bundesland: Saarland Flusseinzugsgebiet: Rhein Betreiber: Entsorgungsverband Saar (EVS) Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten
Das Projekt "KMU-innovativ23: Dezentrale Abwasserbehandlung und Wasserwiederverwendung für Regionen mit saisonalem Trockenstress" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: AKUT Umweltschutz Ingenieure Burkard und Partner.
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung" Raum: Wassergewinnung 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung (EVAS-Nr. 32211). 1.2 Grundgesamtheit Erfasst werden in der Regel Einheiten der Wirtschaftszweige (WZ) 36 001 bis 36 003 (Wasserversorgung) und 37 001 und 37 002 (Abwasserentsorgung) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ08). Einheiten weiterer WZ können in die Erhebung einbezogen werden, wenn diese Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung oder der öffentlichen Abwasserentsorgung übernommen haben. Darüber hinaus richtet sich die Erhebung an die für die öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung betreiben bzw. die für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet (NUTS-0), Bundesländern (NUTS-1), Regionen (Westdeutsche Flächenländer, Ostdeutschland ohne Berlin, Stadtstaaten) sowie nach Wassereinzugsgebieten und Flussgebietseinheiten ausgewiesen. Ergänzend stellen die Statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse nach NUTS-2-Regionen (Regierungsbezirke) und gegebenenfalls für kleinere Regionen unterhalb der NUTS-2-Ebene dar; NUTS = Nomenclature des unités territoriales statistiques (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistiken). 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember 2013. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird alle 3 Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S.462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). Erhoben werden die Angaben zu § 7 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Darüber hinaus dürfen die Statistischen Ämter der Länder nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse der Erhebung nach § 7 UStatG veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die zur Durchführung der Erhebung benötigten Hilfsmerkmale werden nach Abschluss der Plausibilitätskontrollen unverzüglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt. Die Erhebungsunterlagen und die Hilfsmerkmale werden spätestens nach Abschluss der Ergebnisaufbereitung der letztmaligen Befragung einer Auswahleinheit gelöscht. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Um die einheitliche Anwendung der Konzepte zu garantieren, stimmen sich die verantwortlichen Statistischen Ämter der Länder und das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Sitzungen inhaltlich ab. Sollten im Zuge dieser Abstimmungssitzungen Unterschiede der Datengrundlage auftauchen, so können durch gezielte Recherche bei den Auskunftspflichtigen Fehler identifiziert und ausgeglichen werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch unterschiedliche Auslegungen kann es trotzdem zu abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale durch die Auskunftspflichtigen kommen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung erfasst Daten zur Wassergewinnung und -abgabe der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, zum Anschluss der Bevölkerung an öffentliche Wasserversorgung, Kanalisation und zentrale Kläranlagen, zur Abwassersammlung und -ableitung einschließlich der Mengen des in zentralen oder dezentralen Anlagen behandelten Abwassers nach Behandlungsverfahren. Erhoben werden folgende Merkmale: 1.) für die Gewinnungsanlagen a) Gewinnung von Grund-, Quell- und Oberflächenwasser jeweils nach Menge und Ort der Gewinnungsanlage. 2.) für das jeweilige Versorgungsgebiet a) Bezug von Wasser sowie Abgabe von Wasser nach Liefer- und Abnehmergruppen, Eigenbedarf und Messdifferenz, jeweils nach Menge. b) Abgabe von Wasser zum Letztgebrauch nach der Menge und Zahl der versorgten Einwohner nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres jeweils nach Gemeinden. 3.) für das jeweilige Entsorgungsgebiet a) Kanalnetz nach Art, Länge und Baujahr sowie Anzahl und Speichervolumen der Regenentlastungsanlagen jeweils nach Gemeinden und nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres. b) Art, Menge und Verbleib des gesammelten Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswassers, Ort der Einleitstelle des Abwassers. c) Art der Behandlung von Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswasser. d) Zahl der an Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossenen Einwohner und Einwohnergleichwerte nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres und deren Schmutzwasser nach Gemeinden. e) Menge des nach der Behandlung in Abwasserbehandlungs- anlagen oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers sowie die jeweiligen Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen und Schadstoffgruppen nach dem Abwasserabgabengesetz sowie Ort der Einleitstelle des Abwassers. f) Ausbaugröße der Anlagen. 4.) bei den für die öffentliche Wasserversorgung und bei den für die öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden a) Zahl der nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Einwohner nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres. b) Zahl der nicht an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossenen Einwohner nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Amtlicher Gemeindeschlüssel: Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis, Gemeinde. - Flussgebietseinheiten: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der EU-Wasserrahmenrichtlinie ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Definitionen der erhobenen Merkmale können den Erläuterungen zum Fragebogen entnommen werden. 2.2 Nutzerbedarf Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der öffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft. Die Daten der Statistik dienen als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Weiterentwicklung von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen. Im Vordergrund stehen hierbei die Darstellung von Anschlussgraden, die Ausweisung von gewonnenen Wassermengen und eingeleiteten Abwassermengen nach Art der Behandlung. Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), die Länderministerien, das Umweltbundesamt (UBA), die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR), das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie die Fachbehörden der Länder. Weitere Nutzer sind große Wasserversorger und Gemeinden, Verbände und Vereinigungen mit Bezug zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Forschungseinrichtungen und sonstige private Nutzer. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklungen, z.B. im technischen Bereich, angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur mittels Gesetzesänderung umsetzen. Die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft sind im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Das Statistische Bundesamt beruft in regelmäßigen Abständen Arbeitsgemeinschaften mit den Statistischen Ämtern der Länder ein. Nutzerinteressen werden von Seiten des Statistischen Bundesamtes auch über interne Ausschüsse und Fachausschüsse (u.a. Fachausschuss "Umweltstatistiken") berücksichtigt. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Es handelt sich um eine Totalerhebung. Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen) mittels Papier- oder Onlinefragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird mit vier standardisierten (Papier- oder Online-) Fragebogen (7P, 7W, 7K, 7S) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Dort werden die Daten erfasst und ein elektronisches Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammengestellt. Die Erhebungsunterlagen werden evaluiert und bei Bedarf angepasst. Hieran wird u.a. die hausinterne Rechtsabteilung beteiligt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Möglichen Fehlangaben, die infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichts- pflichtigen entstehen können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder nicht plausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch ein Vergleich mit den Ergebnissen der Vorerhebung kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Eine weitere Prüfmöglichkeit besteht in der "Bilanzierung" der Einzelangaben auf betrieblicher Ebene (z.B. Wasseraufkommen = Wasserabgabe). Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Es kommen keine Hochrechnungsmethoden zur Anwendung. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung werden saisonbedingte Effekte wie z.B. der Einfluss von Wetterbedingungen auf den Wassergebrauch und den Niederschlagswasseranteil in Abwasserbehandlungsanlagen nicht berücksichtigt. Entsprechend werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Als Basis dienen den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre eigenen Verwaltungsunterlagen. Die Belastung der Berichtspflichtigen ist als gering einzustufen. Eine Reduzierung der Belastung kann nur durch eine Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) oder zunehmende Nutzung von Verwaltungsdaten (z.B. Daten der unteren Wasserbehörden) erfolgen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Erhebung ist so konzipiert, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden können. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind als sehr genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Erfassungsgrundlage sind alle Erhebungseinheiten, die als Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung definiert werden sowie die für die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. Die Abgrenzung öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung richtet sich u.a. nach der Anzahl der versorgten Einwohner. Die Vorgaben liegen in den Ländern zwischen 20 und 50 angeschlossenen Einwohnern (Abgrenzung zur privaten Wasserversorgung und Abwasserentsorgung). Fehlinterpretationen durch geteilte Zuständigkeiten innerhalb der Unternehmen und zwischen den Gemeinden und Verbänden können zu nicht erkennbaren Doppel- oder Untererfassungen führen (Beispiel: Die Betreiber von Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung arbeiten mit den Bevölkerungsdaten ihrer Einwohnermeldeämter, die von den Daten der amtlichen Statistik abweichen). Des Weiteren können sich Fehler in Summierungen (z.B. Wassergewinnung, Wasseraufkommen, Länge des Kanalnetzes) oder falsche Aussagen infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen (z.B. Wasserarten, Regenentlastungsanlagen, Baujahr der Kanäle) ergeben. Möglichen Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung wird durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Zudem werden Vorerhebungsvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Jedoch werden grundsätzlich fehlende oder nicht plausible Angaben von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder bei den Auskunftspflichtigen telefonisch oder schriftlich nachgefragt. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden am Ende des Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Im ersten Quartal des Folgejahres erfolgt der Rücklauf der versandten Erhebungsbogen. Aufgrund der aufwändigen Plausibilisierung müssen jedoch zahlreiche Terminverlängerungen eingeräumt und zeitaufwändige Rückfragen gestellt werden. Erste Tabellen zum Bundesergebnis werden in der Regel 22 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Detaillierte Ergebnisse auf Bundesebene zur öffentlichen Wasserversorgung werden in der Regel nach 24 Monaten bereitgestellt. Im Anschluss daran werden detaillierte Ergebnisse zur öffentlichen Abwasserentsorgung veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Unter Pünktlichkeit versteht man den zeitlichen Abstand zwischen dem tatsächlichen Veröffentlichungstermin und dem Zieltermin, zu dem die Daten veröffentlicht werden sollten. In der Regel werden die Ergebnisse pünktlich veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. Auf internationaler Ebene sind Vergleiche mit anderen EU- Mitgliedstaaten nur für einzelne Merkmale möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Ergebnisse der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurden 1957 erstmalig in der Veröffentlichung "Die Industrie der Bundesrepublik Deutschland", Reihe 4: Sonderveröffentlichungen, Heft 24, Wasserwirtschaft 1957, Wasserversorgung der Industrie und öffentliche Wasserwirtschaft, veröffentlicht. Eine direkte Vergleichbarkeit statistischer Ergebnisse zu früheren Berichtsjahren ist nicht uneingeschränkt möglich. Seit dem Berichtsjahr 1975 (Verabschiedung des Gesetzes über Umweltstatistiken 1974) wurde die Erhebung zunächst alle 4 Jahre durchgeführt und die Ergebnisse in einer eigenen Fachserie 19, Reihe 2.1, Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, veröffentlicht. Mit einem überarbeiteten Gesetz über Umweltstatistiken von 1994 wurde nicht nur die Periodizität auf 3 Jahre verkürzt, sondern auch der Merkmalskatalog (Streichung der Merkmale: Behandlung des gewonnenen Wassers, Angaben zur Wasserbeschaffenheit, Schädlichkeit am Zulauf der Abwasserbehandlungsanlage und Volumen des Klärschlamms) und die Methodik (Veränderung der regionalen Gliederung - Wegfall der Erhebung der Merkmale nach ver- und entsorgter Gemeinde) wurden erheblich verändert. Dieses Gesetz wurde in das Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 550) übergeleitet. Dadurch haben sich ab dem Berichtsjahr 2007 folgende Änderungen ergeben: - Der Berichtsstand der Bevölkerung ist ab Berichtsjahr 2007 der 30. Juni, für die früheren Berichtsjahre ist der Berichtsstand der 31. Dezember. - Das Merkmal "Hausbrunnen oder Quellen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird" wurde gestrichen. - Der Bereich "Klärschlamm" wird ab dem Berichtsjahr 2006 jährlich in einer separaten Erhebung erfasst und veröffentlicht. - Die Merkmale zu "Ökonomischen Angaben" sind entfallen. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und öffentlichen Abwasserentsorgung weist enge Bezüge zur Erhebung der nichtöffentlichen Wasserwirtschaft nach § 8 UStatG auf, die zeitgleich zu dieser Erhebung durchgeführt wird. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in der Fachserie 19, Reihe 2.2, Nichtöffentliche Wasserversorgung und nichtöffentliche Abwasserentsorgung. Folgende Merkmale sind vereinbar: - Wassereigengewinnung - Anzahl Wasser gewinnender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Fremdbezug von Wasser - Anzahl Wasser beziehender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Wasseraufkommen (eingesetzte Wassermenge) - Abwasser-Behandlungsarten (mechanisch, biologisch, biologisch mit zusätzlichen Verfahrensstufen) - Anzahl Abwasserbehandlungsanlagen - Jahresfrachten AOX und CSB - Menge des behandelten Abwassers - Menge des eingeleiteten Abwassers 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und öffentlichen Abwasserentsorgung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die im Rahmen dieser Statistik erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Durchführung der Wasserflussrechnungen im Bereich der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR). Ziel der UGR ist es, den Wasserfluss in wirtschaftlicher Untergliederung sowohl nach Produktions- als auch Wirtschaftsbereichen von der Entnahme aus der Natur, den Übergang in das wirtschaftliche System bis zur Abgabe von Wasser an das natürliche System zu zeigen und alle für den Wirtschaftsprozess relevanten Wasser- und Abwasserströme vollständig zu bilanzieren. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege - Pressemitteilungen: Detaillierte Bundesergebnisse der Erhebung über die öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung werden in Form der Fachserie 19 / Reihe 2.1 publiziert. Erste Ergebnisse werden im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht. - Veröffentlichungen: Detaillierte Ergebnisse der Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden als Fachserie 19, Reihe 2.1.1. Öffentliche Wasserversorgung Reihe 2.1.2. Öffentliche Abwasserbehandlung und -entsorgung Reihe 2.1.3 Strukturdaten zur Wasserwirtschaft in elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos im Internet unter www.destatis.de über den Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes erhältlich. Zudem werden ausgewählte Tabellen unter www.destatis.de/umwelt und im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht. - Online-Datenbank: Gemäß der Europäischen StrukturVO über das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) werden in der Europäischen Datenbank Ergebnisse veröffentlicht. Weiterhin können über das Datenbanksystem GENESIS-Online (www.destatis.de) ausgewählte Ergebnisse der Erhebung in unterschiedlichen Dateiformaten direkt heruntergeladen werden. Eine weitere Möglichkeit zu länderübergreifenden Vergleichen bietet das Statistik-Portal (www.statistik- portal.de). Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Regionaldatenbank abgerufen werden. Diese erreichen Sie z.B. über die Homepage des Statistischen Bundessamtes (www.destatis.de > Regionaldaten). - Zugang zu Mikrodaten: ./. - Sonstige Verbreitungswege: ./. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - www.bmub.de (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) (u.a. Pressemitteilung "Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik" vom 16.03.2005) - www.uba.de (Umweltbundesamt) (u.a. Dokumentation "Der Wassersektor in Deutschland - Methoden und Erfahrungen", Oktober 2001) - Wirtschaft und Statistik 5/2006: Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005 (Bernd Becker, Thomas Grundmann, Birgit Hein, Hermann Knichel) - Wirtschaft und Statistik 5/2004: Wasser- und Abwassersituation in den deutschen Flussgebieten 2001/2002 (Birgit Hein) 8.3 Richtlinien der Verbreitung - Veröffentlichungskalender: Die Veröffentlichungstermine dieser Statistik werden in keinem Veröffentlichungskalender festgehalten. - Zugangsmöglichkeiten der Nutzer: Die Veröffentlichung richtet sich an die gesamte Öffentlichkeit. Über die Homepage des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de werden die Nutzer über die Veröffentlichung der Daten informiert. Sofern sie im Vorfeld ihr Interesse daran bekundet haben, werden Kunden auf Wunsch auch per E-Mail über die Veröffentlichung informiert. Die Daten sind allen Nutzern zum selben Zeitpunkt zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2018
Teil der Statistik "Erhebung der öffentlichen Abwasserbehandlung" 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlichen Abwasserbehandlung (EVAS-Nr. 32213). 1.2 Grundgesamtheit Erfasst werden in der Regel Einheiten der Wirtschaftszweige (WZ) 36 001 bis 36 003 (Wasserversorgung) und 37 001 und 37 002 (Abwasserentsorgung) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ08). Einheiten weiterer WZ können in die Erhebung einbezogen werden, wenn diese Aufgaben der öffentlichen Wasserversorgung oder der öffentlichen Abwasserentsorgung übernommen haben. Darüber hinaus richtet sich die Erhebung an die für die öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. 1.3 Statistische Einheiten (Darstellungs- und Erhebungseinheiten) Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung betreiben bzw. die für die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. 1.4 Räumliche Abdeckung Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wird als dezentrale Erhebung für das gesamte Bundesgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt nach Bundesgebiet (NUTS-0), Bundesländern (NUTS-1), Regionen (Westdeutsche Flächenländer, Ostdeutschland ohne Berlin, Stadtstaaten) sowie nach Wassereinzugsgebieten und Flussgebietseinheiten ausgewiesen. Ergänzend stellen die Statistischen Ämter der Länder die Ergebnisse nach NUTS-2-Regionen (Regierungsbezirke) und gegebenenfalls für kleinere Regionen unterhalb der NUTS-2-Ebene dar; NUTS = Nomenclature des unités territoriales statistiques (Systematik der Gebietseinheiten für die Statistiken). 1.5 Berichtszeitraum/-zeitpunkt Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember 2013. 1.6 Periodizität Die Erhebung wird alle 3 Jahre durchgeführt. 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S.462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749). Erhoben werden die Angaben zu § 7 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 1 UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. 1.8 Geheimhaltung 1.8.1 Geheimhaltungsvorschriften Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Darüber hinaus dürfen die Statistischen Ämter der Länder nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse der Erhebung nach § 7 UStatG veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 1.8.2 Geheimhaltungsverfahren Die zur Durchführung der Erhebung benötigten Hilfsmerkmale werden nach Abschluss der Plausibilitätskontrollen unverzüglich von den Erhebungsmerkmalen getrennt und gesondert aufbewahrt. Die Erhebungsunterlagen und die Hilfsmerkmale werden spätestens nach Abschluss der Ergebnisaufbereitung der letztmaligen Befragung einer Auswahleinheit gelöscht. 1.9 Qualitätsmanagement 1.9.1 Qualitätssicherung Im Prozess der Statistikerstellung werden vielfältige Maßnahmen durchgeführt, die zur Sicherung der Qualität der Daten beitragen. Diese werden insbesondere in Kapitel 3 (Methodik) erläutert. Die Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die an einzelnen Punkten der Statistikerstellung ansetzen, werden bei Bedarf angepasst und um standardisierte Methoden der Qualitätsbewertung und -sicherung ergänzt. Um die einheitliche Anwendung der Konzepte zu garantieren, stimmen sich die verantwortlichen Statistischen Ämter der Länder und das Statistische Bundesamt in regelmäßigen Sitzungen inhaltlich ab. Sollten im Zuge dieser Abstimmungssitzungen Unterschiede der Datengrundlage auftauchen, so können durch gezielte Recherche bei den Auskunftspflichtigen Fehler identifiziert und ausgeglichen werden. 1.9.2 Qualitätsbewertung Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch unterschiedliche Auslegungen kann es trotzdem zu abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale durch die Auskunftspflichtigen kommen. 2 Inhalte und Nutzerbedarf =========================== 2.1 Inhalte der Statistik 2.1.1 Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik Die Erhebung erfasst Daten zur Wassergewinnung und -abgabe der öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen, zum Anschluss der Bevölkerung an öffentliche Wasserversorgung, Kanalisation und zentrale Kläranlagen, zur Abwassersammlung und -ableitung einschließlich der Mengen des in zentralen oder dezentralen Anlagen behandelten Abwassers nach Behandlungsverfahren. Erhoben werden folgende Merkmale: 1.) für die Gewinnungsanlagen a) Gewinnung von Grund-, Quell- und Oberflächenwasser jeweils nach Menge und Ort der Gewinnungsanlage. 2.) für das jeweilige Versorgungsgebiet a) Bezug von Wasser sowie Abgabe von Wasser nach Liefer- und Abnehmergruppen, Eigenbedarf und Messdifferenz, jeweils nach Menge. b) Abgabe von Wasser zum Letztgebrauch nach der Menge und Zahl der versorgten Einwohner nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres jeweils nach Gemeinden. 3.) für das jeweilige Entsorgungsgebiet a) Kanalnetz nach Art, Länge und Baujahr sowie Anzahl und Speichervolumen der Regenentlastungsanlagen jeweils nach Gemeinden und nach dem Stand vom 31. Dezember des Berichtsjahres. b) Art, Menge und Verbleib des gesammelten Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswassers, Ort der Einleitstelle des Abwassers. c) Art der Behandlung von Schmutz-, Fremd- und Niederschlagswasser. d) Zahl der an Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossenen Einwohner und Einwohnergleichwerte nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres und deren Schmutzwasser nach Gemeinden. e) Menge des nach der Behandlung in Abwasserbehandlungs- anlagen oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers sowie die jeweiligen Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen und Schadstoffgruppen nach dem Abwasserabgabengesetz sowie Ort der Einleitstelle des Abwassers. f) Ausbaugröße der Anlagen. 4.) bei den für die öffentliche Wasserversorgung und bei den für die öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden a) Zahl der nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Einwohner nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres. b) Zahl der nicht an öffentliche Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossenen Einwohner nach dem Stand vom 30. Juni des Berichtsjahres. 2.1.2 Klassifikationssysteme - Amtlicher Gemeindeschlüssel: Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis, Gemeinde. - Flussgebietseinheiten: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 der EU-Wasserrahmenrichtlinie ein als Haupteinheit für die Bewirtschaftung von Einzugsgebieten festgelegtes Land- oder Meeresgebiet, das aus einem oder mehreren benachbarten Einzugsgebieten und den ihnen zugeordneten Grundwässern und Küstengewässern besteht. 2.1.3 Statistische Konzepte und Definitionen Die Definitionen der erhobenen Merkmale können den Erläuterungen zum Fragebogen entnommen werden. 2.2 Nutzerbedarf Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der öffentlichen Wasser- und Abwasserwirtschaft. Die Daten der Statistik dienen als politische Entscheidungshilfe für Maßnahmen zum Gewässerschutz und zur Weiterentwicklung von Wasserversorgungs- und Abwassersystemen. Im Vordergrund stehen hierbei die Darstellung von Anschlussgraden, die Ausweisung von gewonnenen Wassermengen und eingeleiteten Abwassermengen nach Art der Behandlung. Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), die Länderministerien, das Umweltbundesamt (UBA), die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR), das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie die Fachbehörden der Länder. Weitere Nutzer sind große Wasserversorger und Gemeinden, Verbände und Vereinigungen mit Bezug zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Forschungseinrichtungen und sonstige private Nutzer. 2.3 Nutzerkonsultation Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklungen, z.B. im technischen Bereich, angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur mittels Gesetzesänderung umsetzen. Die Bundesministerien, die Statistischen Ämter der Länder, Verbände sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft sind im Statistischen Beirat vertreten, der nach § 4 BStatG das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät. Das Statistische Bundesamt beruft in regelmäßigen Abständen Arbeitsgemeinschaften mit den Statistischen Ämtern der Länder ein. Nutzerinteressen werden von Seiten des Statistischen Bundesamtes auch über interne Ausschüsse und Fachausschüsse (u.a. Fachausschuss "Umweltstatistiken") berücksichtigt. 3 Methodik =========== 3.1 Konzept der Datengewinnung Es handelt sich um eine Totalerhebung. Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe 1.7 Rechtsgrundlagen und andere Vereinbarungen) mittels Papier- oder Onlinefragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 3.2 Vorbereitung und Durchführung der Datengewinnung Die Erhebung wird mit vier standardisierten (Papier- oder Online-) Fragebogen (7P, 7W, 7K, 7S) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder durchgeführt. Dort werden die Daten erfasst und ein elektronisches Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammengestellt. Die Erhebungsunterlagen werden evaluiert und bei Bedarf angepasst. Hieran wird u.a. die hausinterne Rechtsabteilung beteiligt. 3.3 Datenaufbereitung (einschließlich Hochrechnung) Möglichen Fehlangaben, die infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichts- pflichtigen entstehen können, wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilitätsprüfungen entgegengewirkt. Grundsätzlich wird bei fehlenden oder nicht plausiblen Angaben bei den Auskunftsgebenden nachgefragt. Auch ein Vergleich mit den Ergebnissen der Vorerhebung kann Anhaltspunkte für fehlerhafte Daten liefern. Eine weitere Prüfmöglichkeit besteht in der "Bilanzierung" der Einzelangaben auf betrieblicher Ebene (z.B. Wasseraufkommen = Wasserabgabe). Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Es kommen keine Hochrechnungsmethoden zur Anwendung. 3.4 Preis- und Saisonbereinigung, andere Analyseverfahren Der Berichtszeitraum umfasst ein volles Kalenderjahr. Bei dieser Erhebung werden saisonbedingte Effekte wie z.B. der Einfluss von Wetterbedingungen auf den Wassergebrauch und den Niederschlagswasseranteil in Abwasserbehandlungsanlagen nicht berücksichtigt. Entsprechend werden auch keine Saisonbereinigungsverfahren angewandt. 3.5 Beantwortungsaufwand Als Basis dienen den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre eigenen Verwaltungsunterlagen. Die Belastung der Berichtspflichtigen ist als gering einzustufen. Eine Reduzierung der Belastung kann nur durch eine Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) oder zunehmende Nutzung von Verwaltungsdaten (z.B. Daten der unteren Wasserbehörden) erfolgen. 4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit ================================== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Erhebung ist so konzipiert, dass mögliche Fehler minimiert und kontrolliert werden können. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind als sehr genau einzustufen, da es sich um eine Totalerhebung handelt. 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-Stichprobenbedingte Fehler Erfassungsgrundlage sind alle Erhebungseinheiten, die als Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung definiert werden sowie die für die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserentsorgung zuständigen Gemeinden. Die Abgrenzung öffentliche Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung richtet sich u.a. nach der Anzahl der versorgten Einwohner. Die Vorgaben liegen in den Ländern zwischen 20 und 50 angeschlossenen Einwohnern (Abgrenzung zur privaten Wasserversorgung und Abwasserentsorgung). Fehlinterpretationen durch geteilte Zuständigkeiten innerhalb der Unternehmen und zwischen den Gemeinden und Verbänden können zu nicht erkennbaren Doppel- oder Untererfassungen führen (Beispiel: Die Betreiber von Einrichtungen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung arbeiten mit den Bevölkerungsdaten ihrer Einwohnermeldeämter, die von den Daten der amtlichen Statistik abweichen). Des Weiteren können sich Fehler in Summierungen (z.B. Wassergewinnung, Wasseraufkommen, Länge des Kanalnetzes) oder falsche Aussagen infolge von Fehlinterpretationen von Anmerkungen und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen (z.B. Wasserarten, Regenentlastungsanlagen, Baujahr der Kanäle) ergeben. Möglichen Fehlerquellen in der Phase der Aufbereitung wird durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Zudem werden Vorerhebungsvergleiche durchgeführt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. Verzerrungen durch Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten und Merkmale: Es werden keine Imputationsmethoden angewandt. Jedoch werden grundsätzlich fehlende oder nicht plausible Angaben von den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder bei den Auskunftspflichtigen telefonisch oder schriftlich nachgefragt. 4.4 Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität Die Erhebungsunterlagen werden am Ende des Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Im ersten Quartal des Folgejahres erfolgt der Rücklauf der versandten Erhebungsbogen. Aufgrund der aufwändigen Plausibilisierung müssen jedoch zahlreiche Terminverlängerungen eingeräumt und zeitaufwändige Rückfragen gestellt werden. Erste Tabellen zum Bundesergebnis werden in der Regel 22 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht. Detaillierte Ergebnisse auf Bundesebene zur öffentlichen Wasserversorgung werden in der Regel nach 24 Monaten bereitgestellt. Im Anschluss daran werden detaillierte Ergebnisse zur öffentlichen Abwasserentsorgung veröffentlicht. 5.2 Pünktlichkeit Unter Pünktlichkeit versteht man den zeitlichen Abstand zwischen dem tatsächlichen Veröffentlichungstermin und dem Zieltermin, zu dem die Daten veröffentlicht werden sollten. In der Regel werden die Ergebnisse pünktlich veröffentlicht. 6 Vergleichbarkeit =================== 6.1 Räumliche Vergleichbarkeit Die Erhebung wird für alle Bundesländer und für Deutschland nach dem gleichen Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer sind daher räumlich vergleichbar. Auf internationaler Ebene sind Vergleiche mit anderen EU- Mitgliedstaaten nur für einzelne Merkmale möglich. 6.2 Zeitliche Vergleichbarkeit Die Ergebnisse der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurden 1957 erstmalig in der Veröffentlichung "Die Industrie der Bundesrepublik Deutschland", Reihe 4: Sonderveröffentlichungen, Heft 24, Wasserwirtschaft 1957, Wasserversorgung der Industrie und öffentliche Wasserwirtschaft, veröffentlicht. Eine direkte Vergleichbarkeit statistischer Ergebnisse zu früheren Berichtsjahren ist nicht uneingeschränkt möglich. Seit dem Berichtsjahr 1975 (Verabschiedung des Gesetzes über Umweltstatistiken 1974) wurde die Erhebung zunächst alle 4 Jahre durchgeführt und die Ergebnisse in einer eigenen Fachserie 19, Reihe 2.1, Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, veröffentlicht. Mit einem überarbeiteten Gesetz über Umweltstatistiken von 1994 wurde nicht nur die Periodizität auf 3 Jahre verkürzt, sondern auch der Merkmalskatalog (Streichung der Merkmale: Behandlung des gewonnenen Wassers, Angaben zur Wasserbeschaffenheit, Schädlichkeit am Zulauf der Abwasserbehandlungsanlage und Volumen des Klärschlamms) und die Methodik (Veränderung der regionalen Gliederung - Wegfall der Erhebung der Merkmale nach ver- und entsorgter Gemeinde) wurden erheblich verändert. Dieses Gesetz wurde in das Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 550) übergeleitet. Dadurch haben sich ab dem Berichtsjahr 2007 folgende Änderungen ergeben: - Der Berichtsstand der Bevölkerung ist ab Berichtsjahr 2007 der 30. Juni, für die früheren Berichtsjahre ist der Berichtsstand der 31. Dezember. - Das Merkmal "Hausbrunnen oder Quellen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird" wurde gestrichen. - Der Bereich "Klärschlamm" wird ab dem Berichtsjahr 2006 jährlich in einer separaten Erhebung erfasst und veröffentlicht. - Die Merkmale zu "Ökonomischen Angaben" sind entfallen. 7 Kohärenz =========== 7.1 Statistikübergreifende Kohärenz Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und öffentlichen Abwasserentsorgung weist enge Bezüge zur Erhebung der nichtöffentlichen Wasserwirtschaft nach § 8 UStatG auf, die zeitgleich zu dieser Erhebung durchgeführt wird. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt in der Fachserie 19, Reihe 2.2, Nichtöffentliche Wasserversorgung und nichtöffentliche Abwasserentsorgung. Folgende Merkmale sind vereinbar: - Wassereigengewinnung - Anzahl Wasser gewinnender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Fremdbezug von Wasser - Anzahl Wasser beziehender Unternehmen/Betriebe - Wassermenge - Wasseraufkommen (eingesetzte Wassermenge) - Abwasser-Behandlungsarten (mechanisch, biologisch, biologisch mit zusätzlichen Verfahrensstufen) - Anzahl Abwasserbehandlungsanlagen - Jahresfrachten AOX und CSB - Menge des behandelten Abwassers - Menge des eingeleiteten Abwassers 7.2 Statistikinterne Kohärenz Die Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und öffentlichen Abwasserentsorgung ist intern kohärent. 7.3 Input für andere Statistiken Die im Rahmen dieser Statistik erhobenen Daten dienen als Grundlage für die Durchführung der Wasserflussrechnungen im Bereich der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR). Ziel der UGR ist es, den Wasserfluss in wirtschaftlicher Untergliederung sowohl nach Produktions- als auch Wirtschaftsbereichen von der Entnahme aus der Natur, den Übergang in das wirtschaftliche System bis zur Abgabe von Wasser an das natürliche System zu zeigen und alle für den Wirtschaftsprozess relevanten Wasser- und Abwasserströme vollständig zu bilanzieren. 8 Verbreitung und Kommunikation ================================ 8.1 Verbreitungswege - Pressemitteilungen: Detaillierte Bundesergebnisse der Erhebung über die öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserentsorgung werden in Form der Fachserie 19 / Reihe 2.1 publiziert. Erste Ergebnisse werden im Rahmen einer Pressemitteilung veröffentlicht. - Veröffentlichungen: Detaillierte Ergebnisse der Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden als Fachserie 19, Reihe 2.1.1. Öffentliche Wasserversorgung Reihe 2.1.2. Öffentliche Abwasserbehandlung und -entsorgung Reihe 2.1.3 Strukturdaten zur Wasserwirtschaft in elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos im Internet unter www.destatis.de über den Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes erhältlich. Zudem werden ausgewählte Tabellen unter www.destatis.de/umwelt und im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht. - Online-Datenbank: Gemäß der Europäischen StrukturVO über das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) werden in der Europäischen Datenbank Ergebnisse veröffentlicht. Weiterhin können über das Datenbanksystem GENESIS-Online (www.destatis.de) ausgewählte Ergebnisse der Erhebung in unterschiedlichen Dateiformaten direkt heruntergeladen werden. Eine weitere Möglichkeit zu länderübergreifenden Vergleichen bietet das Statistik-Portal (www.statistik- portal.de). Tiefer gegliederte Länderergebnisse können über die Regionaldatenbank abgerufen werden. Diese erreichen Sie z.B. über die Homepage des Statistischen Bundessamtes (www.destatis.de > Regionaldaten). - Zugang zu Mikrodaten: ./. - Sonstige Verbreitungswege: ./. 8.2 Methodenpapiere/Dokumentation der Methodik - www.bmub.de (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) (u.a. Pressemitteilung "Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Straffung der Umweltstatistik" vom 16.03.2005) - www.uba.de (Umweltbundesamt) (u.a. Dokumentation "Der Wassersektor in Deutschland - Methoden und Erfahrungen", Oktober 2001) - Wirtschaft und Statistik 5/2006: Die Erhebungen nach dem neuen Umweltstatistikgesetz von 2005 (Bernd Becker, Thomas Grundmann, Birgit Hein, Hermann Knichel) - Wirtschaft und Statistik 5/2004: Wasser- und Abwassersituation in den deutschen Flussgebieten 2001/2002 (Birgit Hein) 8.3 Richtlinien der Verbreitung - Veröffentlichungskalender: Die Veröffentlichungstermine dieser Statistik werden in keinem Veröffentlichungskalender festgehalten. - Zugangsmöglichkeiten der Nutzer: Die Veröffentlichung richtet sich an die gesamte Öffentlichkeit. Über die Homepage des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de werden die Nutzer über die Veröffentlichung der Daten informiert. Sofern sie im Vorfeld ihr Interesse daran bekundet haben, werden Kunden auf Wunsch auch per E-Mail über die Veröffentlichung informiert. Die Daten sind allen Nutzern zum selben Zeitpunkt zugänglich. 8.4 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 2405 www.destatis.de/kontakt © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2018
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