The novel sewage sludge ordinance entered into force on 03/10/2017. Therefore for wastewater treatment plants with more than 100,000 respectively 50,000 populations equivalents the utilization of sewage sludge on soil is only possible until 2029 respectively 2032. Afterwards phosphorus recovery is mandatory for sludge with minimum 20 g phosphorus/ kg as well as for sewage sludge ashes. Even now most of the approximately 1.8 mil. tons of municipal sewage sludge is not used for agricultural purposes but is treated thermal in mono- and co-incineration plants. The present report is summarizing the current state of sewage sludge disposal in Germany and presents the possibilities for its sustainable utilization. Veröffentlicht in Broschüren.
The novel sewage sludge ordinance entered into force on 03/10/2017. Therefore for wastewater treatment plants with more than 100,000 respectively 50,000 populations equivalents the utilization of sewage sludge on soil is only possible until 2029 respectively 2032. Afterwards phosphorus recovery is mandatory for sludge with minimum 20 g phosphorus/ kg as well as for sewage sludge ashes. Even now most of the approximately 1.8 mil. tons of municipal sewage sludge is not used for agricultural purposes but is treated thermal in mono- and co-incineration plants. The present report is summarizing the current state of sewage sludge disposal in Germany and presents the possibilities for its sustainable utilization. Quelle: www.umweltbundesamt.de
The novel sewage sludge ordinance entered into force on 03/10/2017. Therefore for wastewater treatment plants with more than 100,000 respectively 50,000 populations equivalents the utilization of sewage sludge on soil is only possible until 2029 respectively 2032. Afterwards phosphorus recovery is mandatory for sludge with minimum 20 g phosphorus/ kg as well as for sewage sludge ashes. Even now most of the approximately 1.8 mil. tons of municipal sewage sludge is not used for agricultural purposes but is treated thermal in mono- and co-incineration plants. The present report is summarizing the current state of sewage sludge disposal in Germany and presents the possibilities for its sustainable utilization. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Sewage sludge and digester gas are used as fuels in various installations including those participating in the European Emissions Trading System (ETS). Monitoring of the emissions from such fuels shall include all carbon dioxide from fossil sources. We analysed the distribution of biogenic and fossil carbon and potential dependencies from available data on the wastewater input characterisation based on a number of samples of sewage sludge (20) and digester gas (14) from a wide variety of municipal wastewater treatment plants (WWTPs) in Germany. The biogenic carbon content of the sewage sludge and digester gas samples were determined by analysing the carbon-14 (14C) content using a liquid scintillation counter (LSC) after combustion to CO2. CO2 already present in the digester gas samples was included in the analysis as this CO2 also originates from the degradation of the contents of sewage. Based on the results, we suggest the input to municipal WWTPs should be characterised by the share of sewage from industry compared to total water input expressed as inhabitants equivalent. The results of the study show that if the share of sewage from industry is below 45%, sewage sludge contains about 76% biogenic carbon while the respective digester gas contains about 83% biogenic carbon. The sewage from municipal WWTPs with higher percentages of industrial wastewater (>/= 45 %) can show significantly smaller proportions of biogenic carbon. Biogenic carbon content of about 28% to 71% were determined in sewage sludge from such wastewater plants, while the respective digester gas contained about 11% to 88% biogenic carbon. The origin of the respective carbon content was not investigated. Sources like cleaning agents and detergents and other persistent synthetic substances among others, were considered as contributors to the fossil carbon in the sewage. Wastewater from industries processing chemicals etc. and fossil fuels in particular, are responsible for higher proportions of fossil carbon in the sewage sludge and digester gas. Wastewater from food processing, paper, gastronomy and the hotel sector all show the same proportion of biogenic carbon as domestic sewage. Quelle: Forschungsbericht
Im Erfassungszeitraum 2003-2013 wurden im Land Berlin 38 Fischarten nachgewiesen, davon neun nicht einheimische. Gegenüber 2003 erweiterte sich das Arteninventar um weitere fünf Arten. Davon sind vier der fünf Arten Neozoa, d.h. gebietsfremde Arten. Dazu gehören der Bachsaibling, der Blaubandbärbling, der gemeine Sonnenbarsch und die Goldorfe. Die einheimische Schmerle, eine im Land Berlin seit 1920 verschollene Art, wurde 2010 zum ersten Mal wieder im Berliner Teil des Neuenhagener Mühlenfließes (Erpe) nachgewiesen. Hingegen wurde eine gebietsfremde Art, die Regenbogenforelle, aktuell nicht mehr nachgewiesen. Wie schon in der Ausgaben 2004 findet die Systematik europäischer Fischarten von Kottelat (1997) Anwendung. Ebenso wird die dort verwendete Definition von nicht einheimischen Arten (allochthon, Neozoa) verwendet. Als Ergebnis einer internationalen Arbeitsgruppe "Neozoa/Neophyten" wurde das Jahr 1492, die offizielle Entdeckung der "Neuen Welt" durch Kolumbus, als Schwellenjahr für die Betrachtung einer Art als allochthon festgelegt, weil danach die Austauschprozesse von Gütern, Waren und auch Lebewesen zwischen den Kontinenten immens zunahmen. Nach 1492 eingebürgerte Fischarten gelten als allochthon, nicht heimisch (Kinzelbach 1996, Kowarik 2003). Im Gegensatz dazu legt die Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)fest, alle bis 1900 eingebürgerten Fischarten als einheimisch zu betrachten. Bezogen auf Fischbesatzmaßnahmen gilt für den Besatz mit heimischen Fischarten einen Anzeigepflicht und bei nicht heimischen und gebietsfremden Fischarten einen Genehmigungspflicht bei der unteren Fischereibehörde. Die in Berlin wirtschaftlich und insbesondere anglerisch bedeutsamen Arten Karpfen und Giebel werden im Gegensatz zur Ausgabe 1993 nicht weiter als allochthon betrachtet, da sie nachweislich bereits zwischen 530 und 1100 das Elbeeinzugsgebiet, einschließlich Havel und Spree besiedelten (Hoffmann 1994). Häufigste Fischarten in Berliner Gewässern sind nach wie vor Plötze, Barsch und erstmals bis 2013 auch der Hecht. Dicht gefolgt sind diese drei Fischarten von Aal, Blei, Schleie und Rotfeder , alle Arten mit unterschiedlichen Entwicklungstendenzen (Tab. 1). Die aktuelle Rote Liste der Fische und Rundmäuler Berlins weist gegenüber der Roten Liste aus dem Jahr 2005 einen positiven Entwicklungstrend auf. Es wurden insgesamt elf Arten in ihrer Gefährdung zurückgestuft, d.h. deren Bestände haben sich positiv entwickelt und 23 Arten blieben unverändert. Für keine einzige Art haben sich die Eingruppierung und damit die Bewertung ihrer Gefährdung verschlechtert (vgl. Tabelle 1, SenStadtUm 2013a). Die dramatischsten Bestandseinbrüche gab es bei der Karausche , mit 16 erloschenen Vorkommen in den letzten zehn Jahren, weshalb diese Art in der aktuellen Roten Liste weiterhin als stark gefährdet eingestuft wurde. Mit der letzten Änderung der Berliner Landesfischereiordnung (LFischO) im Jahr 2012 wurde eine ganzjährige Schonzeit der Karausche eingeführt. Deutlich zurückgegangen sind die Vorkommen der Neozoa Gras-, Marmor- und Silberkarpfen . Diese Arten können sich in den Berliner Gewässern nicht natürlich reproduzieren und dürfen nicht mehr besetzt werden. Zunehmende Tendenzen zeigten sich bei den in Berlin präsenten FFH-Arten Steinbeißer und Schlammpeitzger. Da die Berliner Gewässer strukturell kaum verändert wurden, im Bereich der Regierungsbauten die Degradierung der Spree sogar noch zugenommen hat, ist die Zunahme der Fischartenzahl insbesondere auf eine verbesserte Wasserqualität zurückzuführen. Ausdruck dessen sind auch die verhältnismäßig hohe Zahl der Rückstufungen in der Roten Liste. Heute zeigen die sog. Weißfische ein gutes bis sehr gutes Individualwachstum, was insbesondere auch auf ein gutes Weißfischmanagement zurückzuführen ist. Hier wirken sich die Verwendung phosphatfreier Waschmittel, die flächendeckende Einführung der Phosphateliminierung oder -fällung in den Klärwerken, ein reduzierter Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft im Spree- und Haveleinzugsgebiet positiv auf die Verringerung der Nährstofffracht in den Gewässern aus. Wie erheblich die Reduzierung der Phosphatfracht ausfiel, kann man z.B. daran ermessen, dass der Einwohnergleichwert von 4,2 g Phosphor pro Tag (g P/d) auf 1,8 g P/d korrigiert wurde, was eine Folge der weiten Verbreitung P-freier Waschmittel und effizienter P-Eliminierungen in den Kläranlagen ist (Behrendt et al. 1999).Zudem tragen die laufenden Maßnahmen zur Sanierung des Berliner Mischsystems zu einer weiteren Gewässerentlastung bei. Mischwasserüberläufe, bei denen unbehandeltes Abwasser und belastetes Regenwasser direkt in die Gewässer gelangen, können bei Starkregen zu Fischsterben führen. Im Gewässer setzen Bakterien das organische Material unter Verbrauch von Sauerstoff zügig um. Bei sehr starken Regenfällen und einhergehenden massiven Mischwasserzuläufen ist die Sauerstoffzehrung so hoch, dass ganze Gewässerstrecken sauerstofffrei sind. Fischsterben ist unvermeidlich. Durch umfassende Maßnahmen in den letzten Jahren konnten die Mischwasserüberläufe bereits deutlich reduziert werden, infolge dessen fischkritische Zustände deutlich seltener als früher auftreten. Die Sanierungsmaßnahmen werden sich bis zum Jahr 2020 erstrecken. Darüber hinaus betreibt der Berliner Senat ein Belüftungsschiff , das bei sinkenden Sauerstoffwerten im Sommer für einen künstlichen Eintrag sorgt. Die regelmäßige Überwachung der sommerlichen Sauerstoffverhältnisse werden durch stationäre online-Messstellen und ergänzend durch Längsprofilfahrten bei kritischen Wetterperioden vorgenommen. Neben den direkten Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und der Sauerstoffverhältnisse, profitierten die Fische vom Berliner Röhrichtschutzprogramm , den Bemühungen zur Anlage und Pflege von Hechtlaichwiesen , z.B. in den Tiefwerder Wiesen, sowie den von allen Fischereiberechtigten aus den Einnahmen des Angelkartenverkaufs finanzierten Besatzmaßnahmen mit Karpfen, Schleie und Hecht. Zudem werden Besatzmaßnahmen mit dem Europäischen Aal im Rahmen eines EU-geförderten Projekts durchgeführt.
Im Erfassungszeitraum 1993-2002 wurden im Land Berlin 34 Fischarten nachgewiesen, davon sechs nicht einheimische. Gegenüber 1993 erweiterte sich das Arteninventar um eine allochthone Fischart, den Marmorkarpfen , einen aus China stammenden Cypriniden, der insbesondere in den 1980er Jahren aus fischereiwirtschaftlichen Gründen besetzt wurde. Darüber hinaus ist in Berlin eine zweite Zwergwelsart bekannt, der Schwarze Zwergwels (_Ameiurus melas_). Diese Art wurde bereits von Doering & Ludwig (1992) für die Berliner Tiergartengewässer beschrieben, konnte aber auch in der aktuellen Kartendarstellung nicht berücksichtigt werden, da die rezenten Fangmeldungen beide Arten nicht unterscheiden, weshalb ihre Vorkommen nicht klar gegeneinander abgrenzbar sind (Wolter et al. 2003). Nach 1993 hat insbesondere die grundlegende Arbeit von Kottelat (1997) Ordnung in das taxonomische Chaos der Systematik europäischer Süßwasserfische gebracht. Folgerichtig änderten sich bei verschiedenen Fischarten die wissenschaftlichen Artnamen gegenüber der letzten Ausgabe der Karte. Neben dieser eher redaktionellen Änderung, wurde die Betrachtung einer Art als nicht einheimisch (allochthon, Neozoe) grundlegend modifiziert. Als Ergebnis einer internationalen Arbeitsgruppe "Neozoen/Neophyten) wurde das Jahr 1492 , die offizielle Entdeckung der "Neuen Welt" durch Kolumbus, als Schwellenjahr für die Betrachtung einer Art als allochthon festgelegt, weil danach die Austauschprozesse von Gütern, Waren und auch Biota zwischen den Kontinenten immens zunahmen. Nach 1492 eingebürgerte Fischarten gelten als allochthon, nicht heimisch (Kinzelbach 1996, Kowarik 2003). In krassem Widerspruch dazu legt die neue Landesfischereiordnung Berlin (LFischO, GVbl. Berlin 57, Nr. 54 vom 22. Dezember 2001) fest, aus Gründen der Vereinfachung fischereiwirtschaftlicher Besatzmaßnahmen (Wegfall der Genehmigungspflicht), alle bis 1900 eingebürgerten Fischarten als einheimisch zu betrachten. Allerdings ist diese festgelegte Vereinfachung des Verwaltungsvorganges bei Fischbesatz fischfaunistisch eine Marginalie, da die nach der strengeren Definition verbleibenden Neozoen in Berliner Gewässern wirtschaftlich ohne Bedeutung und deshalb trotz uneingeschränkter Besatzmöglichkeit in ständigem Rückgang der Vorkommen begriffen sind (vgl. Tab. 1 ). Die in Berlin wirtschaftlich und insbesondere anglerisch bedeutsamen Arten Karpfen und Giebel werden im Gegensatz zur Ausgabe 1993 nicht weiter als allochthon betrachtet, da sie nachweislich bereits zwischen 530 und 1100 das Elbeeinzugsgebiet, einschließlich Havel und Spree besiedelten (Hoffmann 1994). Häufigste Fischarten in Berliner Gewässern sind nach wie vor Plötze und Barsch , dicht gefolgt von Aal, Hecht, Blei, Schleie und Rotfeder , alle Arten mit steigender Tendenz (Tab. 1). Die dramatischsten Bestandseinbrüche gab es bei der Karausche , mit 16 erloschenen Vorkommen in den letzten zehn Jahren, weshalb diese Art in der aktuellen Roten Liste als stark gefährdet eingestuft wurde . Der Bitterling , eine sog. "FFH-Art", deren Erhalt besondere Aufmerksamkeit erfordert, büßte 80 % seiner 1993 vorhandenen Vorkommen ein. Heute existieren noch zwei reproduktive Bestände (Wolter et al. 2003). Vergleichbar dramatisch, aber aus naturschutzfachlichen Gründen nicht unerwünscht, nahmen die Vorkommen der Neozoen Regenbogenforelle, Gras- und Silberkarpfen ab. Diese Arten können sich in den Berliner Gewässern nicht natürlich reproduzieren und werden aufgrund der o.g. fehlenden wirtschaftlichen Bedeutung, bzw. im Falle der Regenbogenforelle, des Fehlens geeigneter Gewässer, nicht weiter besetzt. Stark zunehmende Tendenz zeigte eine andere in Berlin präsente FFH-Art, der Steinbeißer . Analog dazu entwickelten sich auch die Bestände weiterer typischer Flussfischarten positiv, wie Aland und Rapfen . Da die Berliner Gewässer strukturell kaum verändert wurden, im Bereich der Regierungsbauten die Degradierung der Spree sogar noch zugenommen hat, ist die Zunahme der Flussfischarten insbesondere auf eine verbesserte Wasserqualität zurückzuführen. Ausdruck dessen sind auch die verhältnismäßig hohe Zahl der Rückstufungen in der Roten Liste und dass das 1993 diskutierte Massenfisch"problem" der Vergangenheit angehört. Heute zeigen die sog. Weißfische ein gutes bis sehr gutes Individualwachstum. Hier wirken sich die Verwendung phosphatfreier Waschmittel, die flächendeckende Einführung der Phosphateliminierung oder -fällung in den Klärwerken sowie ein reduzierter Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft im Spree- und Haveleinzugsgebiet positiv auf die Verringerung der Nährstofffracht in den Gewässern aus. Wie erheblich die Reduzierung der Phosphatfracht ausfiel, kann man z.B. daran ermessen, dass der Einwohnergleichwert von 4,2 g Phosphor pro Tag (g P/d) auf 1,8 g P/d korrigiert wurde, was eine Folge der weiten Verbreitung P-freier Waschmittel und effizienter P-Eliminierungen in den Kläranlagen ist (Behrendt et al. 1999). Zudem tragen die laufenden Maßnahmen zur Sanierung des Berliner Mischsystems zu einer weiteren Gewässerentlastung bei. Mischwasserüberläufe, bei denen unbehandeltes Abwasser und belastetes Regenwasser bei Starkregen direkt in die Gewässer gelangen, können zu Fischsterben führen. Im Gewässer setzen Bakterien das organische Material unter Verbrauch von Sauerstoff zügig um. Bei sehr starken Regenfällen und einhergehenden massiven Mischwasserüberläufen ist die Sauerstoffzehrung so hoch, dass ganze Gewässerstrecken sauerstofffrei sind. Fischsterben sind unvermeidlich. Durch umfassende Maßnahmen in den letzten Jahren konnten die Mischwasserüberläufe bereits deutlich reduziert werden, infolge dessen fischkritische Zustände deutlich seltener als früher auftreten . Die Sanierungsmaßnahmen werden sich bis zum Jahr 2020 erstrecken. Darüber hinaus betreibt der Berliner Senat mehrere Belüftungsanlagen und unterhält ein Belüftungsschiff , die bei sinkenden Sauerstoffwerten im Sommer für einen künstlichen Eintrag sorgen. Die regelmäßige Überwachung der sommerlichen Sauerstoffverhältnisse werden durch 10 stationäre online-Messstellen und ergänzend durch Längsprofilfahrten bei kritischen Wetterperioden vorgenommen. Neben den direkten Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität und der Sauerstoffverhältnisse, profitierten die Fische vom Berliner Röhrichtschutzprogramm , den Bemühungen zur Anlage von Hechtlaichwiesen , z.B. in den Tiefwerder Wiesen, von der Ausweisung von Laichschongebieten sowie den von allen Fischereiberechtigten aus den Einnahmen des Angelkartenverkaufs finanzierten Besatzmaßnahmen mit Aal und Hecht. Nach wie vor besonders auffällig ist der relative Artenreichtum der Kleingewässer . Sie beherbergen oft deutlich mehr Fischarten, als unter natürlichen Bedingungen zu erwarten wären. Die Mehrzahl der eingebrachten Arten ist unter den gegebenen Gewässerbedingungen allerdings nicht fortpflanzungsfähig und werden ständig neu eingesetzt. Insgesamt wurden 24 der in Berlin nachgewiesenen Fischarten auch in Kleinstgewässern festgestellt (vgl. Tab. 2), während die für diesen Gewässertyp charakteristische Fischfauna lediglich acht Arten umfasst: Giebel, Karausche, Karpfen, Moderlieschen, Rotfeder, Schleie sowie mit Einschränkungen Hecht und Barsch. Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km 2 und Landseen größer 0,5 km 2 bewertungsrelevant. Für diese Gewässer können der Karte wertvolle Informationen zum potentiellen Arteninventar entnommen werden. Für eine Einstufung der Gewässer bis 2006 auf der Grundlage der Bewertungsverfahren nach Wasserrahmenrichtlinie sind allerdings noch weitere Bestandserfassungen und wissenschaftliche Untersuchungen zum ökologischen Potential urbaner Gewässer erforderlich.
Das Projekt "Bewahrung und Entwicklung von Brutraeumen des Crex crex nahe der Niederelbe (Crex crex = Wachtelkoenig)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Niedersächsisches Umweltministerium durchgeführt. The LIFE project's prime target is to improve and expand the breeding habitat for the corncrake, in order to stabilize the population and, in as much possible, increase it. This target is to be met through land purchase (about 30 ha) with an aim to making coherent blocks out of the sections already aquired in the past. Arable land purchased is to be converted back to grassland and farmed extensively. Once coherent blocks have been assembled, it will be possible to improve the hydrology of large areas of meadow behind the dykes by restoring year-round high groundwater levels and allowing floodwaters to back up in winter and cover the land. In turn, this will lead to the regeneration of species-rich, extensively-used marshland and to the preservation and development of habitat structures in the transition zone between land and water. With its specific focus on corncrakes, the project complements on-going LIFE projects upstream along the Elbe in Niedersachsen, Brandenburg and Sachsen-Anhalt very nicely. With its river floodplain marshes, tidal flats and expanses of open water, the Elbe estuary in Niedersachsen (Lower Saxony) is of great value for nature conservation. The calcareous, brackish-water and saltwater marsh subsoils support a typical meadow-based livestock husbandry and provide habitat for a broad range of bird species, 20 of which are listed on Annex I of the Birds Directive. These include, besides the globally threatened corncrake (Crex crex), the bittern (Botaurus stellaris), the ruff (Philomachus pugnax) and the short-eared owl (Asio flammeus), among others. 19 calling corncrakes males have been identified in the project area, equivalent to about 20 per cent of Niedersachsen's total population. The corncrakes nest both in the meadows on the foreland of the Elbe river dykes as in those behind the dykes. These inland meadows in particular are effected by drainage, intensification, ploughing up of grass, removal of important habitat structures and mowing which is done too early in the season. In response, implementation of a nature conservation programme for the lower Elbe has been going on for quite a few years now, with considerable investment in land purchase and improvements to the hydrology of the meadows.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von AKUT Umweltschutz Ingenieure Burkard und Partner durchgeführt. Für eine dezentrale Wasserbewirtschaftung mit -wiederverwendung in ländlichen Regionen mit saisonalem Trockenstress sind sichere Verfahren erforderlich. Im Projekt DeWaResT wird daher das Unternehmen AKUT gemeinsam mit der Forschungseinrichtung KompetenzZentrum Wasser Berlin gGmbH ein innovatives zweistufiges Bepflanztes Bodenfiltersystem BBF mit vertikalem Aufbau entwickeln. Der minimale spezifische Flächenbedarf des Bodenfilters wird durch vertikale Anordnung auf 1 m2 pro Einwohnergleichwert gesenkt. Die Vorteile der integrierten Schlammstabilisierung, Robustheit gegenüber Stoßbelastungen und hohen CSB- und BSB-Eliminationsraten bleiben dabei erhalten. Das Verfahren wird sowohl für den saisonalen als auch den ganzjährigen Betrieb erprobt. Die oberste bepflanzte Stufe dient als Anschwemmfilter und die Schlammstabilisierung (aerob) findet direkt auf dem Filterbett statt. Eine einfache nachgeschaltete Filtration mittels Langsamsandfilter oder eine UV-Desinfektion stellt die Hygienisierung sicher. Versuchsweise bzw. optional wird dieser Filter zusätzlich mit einer Spurenstoffentfernung (Aktivkohle) ausgestattet. Dadurch sollen die Potentiale von dezentralen Anlagen auch für die zukünftige Wasserwiederverwendung aufgezeigt und für eine hohe Akzeptanz bei den Anwendern gesorgt werden. Durch ein umfangreiches Monitoring- Programm und vergleichende Untersuchungen soll die Steigerung der Leistungsfähigkeit bezüglich anderer Verfahrenskombinationen nachgewiesen werden. Die Ergebnisse fließen in die Entwicklung einer KMU internen Designvorschrift für kommerzielle Anwendungen und in die Fortschreibung des technischen Regelwerks DWA-A 262 ein. Ferner werden die aufbereiteten Ergebnisse über wissenschaftliche Publikationen und Fachbeiträge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kompetenzzentrum Wasser Berlin gGmbH durchgeführt. Für eine dezentrale Wasserbewirtschaftung mit -wiederverwendung in ländlichen Regionen mit saisonalem Trockenstress sind sichere Verfahren erforderlich. Im Projekt DeWaResT wird daher das Unternehmen AKUT gemeinsam mit der Forschungseinrichtung KompetenzZentrum Wasser Berlin gGmbH ein innovatives zweistufiges Bepflanztes Bodenfiltersystem BBF mit vertikalem Aufbau entwickeln. Der minimale spezifische Flächenbedarf des Bodenfilters wird durch vertikale Anordnung auf 1 m2 pro Einwohnergleichwert gesenkt. Die Vorteile der integrierten Schlammstabilisierung, Robustheit gegenüber Stoßbelastungen und hohen CSB- und BSB-Eliminationsraten bleiben dabei erhalten. Das Verfahren wird sowohl für den saisonalen als auch den ganzjährigen Betrieb erprobt. Die oberste bepflanzte Stufe dient als Anschwemmfilter und die Schlammstabilisierung (aerob) findet direkt auf dem Filterbett statt. Eine einfache nachgeschaltete Filtration mittels Langsamsandfilter oder eine UV-Desinfektion stellt die Hygienisierung sicher. Versuchsweise bzw. optional wird dieser Filter zusätzlich mit einer Spurenstoffentfernung (Aktivkohle) ausgestattet. Dadurch sollen die Potentiale von dezentralen Anlagen auch für die zukünftige Wasserwiederverwendung aufgezeigt und für eine hohe Akzeptanz bei den Anwendern gesorgt werden. Durch ein umfangreiches Monitoring- Programm und vergleichende Untersuchungen soll die Steigerung der Leistungsfähigkeit bezüglich anderer Verfahrenskombinationen nachgewiesen werden. Die Ergebnisse fließen in die Entwicklung einer KMU internen Designvorschrift für kommerzielle Anwendungen und in die Fortschreibung des technischen Regelwerks DWA-A 262 ein. Ferner werden die aufbereiteten Ergebnisse über wissenschaftliche Publikationen und Fachbeiträge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Der Abwasserzweckverband Schmuttertal betreibt nördlich des Ortsteiles Hirblingen der Stadt Gersthofen auf dem Grundstück Flur-Nr. 553, Gemarkung Hirblingen, eine mechanisch-biologische Kläranlage zur Reinigung der im Verbandsgebiet anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer. Das in der Kläranlage gereinigte Abwasser wird in die Schmutter auf dem Flurstück Nr. 154, Gemarkung Batzenhofen, bei Fluss-km 36,7 eingeleitet. Für diese Einleitung besteht eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Augsburg vom 05.07.2001. Diese Erlaubnis endet am 31.12.2020. Daher hat der Abwasserzweckverband Schmuttertal am 19.10.2020 beim Landratsamt Augsburg die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des behandelten Abwassers in die Schmutter beantragt. Darüber hinaus plant der Abwasserzweckverband die Erweiterung der Verbandskläranlage mit Erhöhung der Ausbaugröße von 50.000 Einwohnergleichwerten (EW60) auf zunächst 75.000 EW60 mit optionaler Erweiterung auf 80.000 EW60. Hierzu sollen folgende Optimierungsmaßnahmen auf dem Kläranlagengelände durchgeführt werden: • Errichtung eines 3. Nachklärbeckens • Neubau eines 2. Regenüberlaufbeckens im Nebenschluss (Volumen 2.400 m³) • ggf. Neubau eines 4. Belebungsbeckens (in Abhängigkeit von Belastung und Ablaufwerten) • Ertüchtigung der Belüftungseinrichtungen in den vorhandenen Belebungsbecken • Sanierung der vorhandenen Nachklärbecken. Die Einleitung von behandeltem Abwasser in die Schmutter stellt den Tatbestand einer erlaubnispflichtigen Gewässerbenutzung gemäß § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Da im Zusammenhang mit der für die Gewässerbenutzung beantragten Einleitungserlaubnis die oben genannten baulichen Ertüchtigungsmaßnahmen der Abwasserbehandlungsanlage erfolgen, fällt das Vorhaben unter den Anwendungsbereich von Anlage 1 Nr. 13.1 UVPG. Das Landratsamt Augsburg hatte daher unter Berücksichtigung der geplanten Ausbaugröße der Abwasserbehandlungsanlage von 4.800 kg BSB5 pro Tag (entsprechend 80.000 EW60) gemäß § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.1.2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen.
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