API src

Found 149 results.

Related terms

Mittelster Kiesel 7. Änderung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans "Mittelster Kiesel" Neuformulierung der Ziffer 4 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen "Einfriedungen und Stützmauern"

Mittelster Kiesel 7. Änderung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans "Mittelster Kiesel" Neuformulierung der Ziffer 4 der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen "Einfriedungen und Stützmauern"

Wallhecken Stadt Oldenburg

Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein.

Geschützte Landschaftsbestandteile (Wallhecken) im Landkreis Osnabrück

Wallhecken (auch Knick, Knicke, Knicks, Öwer oder Över) ist eine Bezeichnung für von Gehölzen bewachsene, häufig künstlich errichtete Erd-, Stein- oder Torfwälle in Mitteleuropa. Sie sind als Grenzmarkierung und Einfriedung weit verbreitete landschaftsprägende Elemente der Kulturlandschaft. Die durchschnittliche Höhe eines Walls beträgt etwa einen Meter, die durchschnittliche Breite bei Erdwällen etwa zwei Meter.

Wallhecken

Wallhecken im Landkreis Grafschaft Bentheim. Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden. In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein. Die Ziele des Wallheckenschutzes sind im Wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet: Lebensraum, Nistplatz, Nahrungsquelle, Verbesserung des Kleinklimas, Windschutz, Prägung, Belebung des typischen, historischen gewachsenen Landschaftsbildes

Wallhecken im Landkreis Oldenburg

Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Als Wallhecken sind alle mit Bäumen oder Sträuchern bewachsenen Wälle zu bezeichnen, die im Rahmen der historischen Landnutzung - vor allem zur Einfriedung von Acker- und Weideflächen - angelegt wurden. Sie sind Bestandteile der Kulturlandschaft, wie sie durch die menschliche Bewirtschaftung im Lauf der Jahrhunderte gestaltet wurde. Weite Teile Ostfrieslands und des Oldenburger Raumes sind durch Wallhecken geprägt. Wallhecken haben für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild bedeutende Funktionen, z.B. als Lebensräume für Tiere und Pflanzen, als Windschutz für angrenzende landwirtschaftliche Flächen und als landschaftsprägende Elemente. Es gibt sie in den unterschiedlichsten Erscheinungsformen. Das ursprünglich in den wesentlichen Merkmalen einheitliche Bild einer Wallhecke - Wallkörper plus Hecke und einige Überhälter (Bäume) - hat sich einerseits durch die äußeren Einflüsse und andererseits durch die fehlende Pflege im Laufe der Jahre in zahlreiche Varianten aufgelöst. In Niedersachsen sind heute weitaus mehr mit Bäumen bestandene Wälle zu finden als Wälle mit Strauchhecken. Bei vielen Wallhecken sind zudem nur noch die Gehölzbestände vorhanden, aber die Wälle sind mehr oder weniger abgetragen; in anderen Fällen sind von vormals intakten Wallhecken zwar noch die Wälle vorhanden, aber ohne Bäume und Sträucher. Auch diese Reste ehemals intakter Wallhecken stehen unter Naturschutz.

Fortbildung des LANUV zu aktuellen Themen der Tiergesundheit für Kreisveterinäre und andere Behördenvertreter in NRW

Gleich mehrere Tierseuchen waren Thema bei einer Fortbildungsveranstaltung des LANUV am 30.01.2019 im Bildungshotel Bfz in Essen, an der rund 140 interessierte Veterinäre und Vertreter von kommunalen und Landesbehörden teilnahmen. Sie erfuhren die aktuellsten Entwicklungen und Pläne zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, zur Blauzungenkrankheit (BTV-8) und zu Herpesvirus-Infektionen bei Rindern (BHV-1). Optimale Biosicherheitsmaßnahmen sind bei der Afrikanischen Schweinepest der wichtigste Schutz der Hausschweine vor einer Einschleppung der Seuche. Die Details regelt die Schweinehaltungshygiene-Verordnung. Die Behörden können auf Grundlage dieser Verordnung zum Schutz vor Wildschweinkontakt eine Einfriedung in Form von Zäunen bei bestimmten Betrieben fordern und verfügen. Das LANUV bestärkte die Kreisordnungsbehörden, das Einfriedungskonzept bei ihren Landwirten zu kommunizieren und gewohnheitsrechtliche Zugeständnisse zu vermeiden. Weitere Themen waren Neuerungen im behördeninternen EDV-Programm „Tierseuchennachrichten“, Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, die Gründung einer Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft, Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch die Tierseuchenkasse sowie anstehende Übungen in den Kreisen. Am Nachmittag informierten die Tierseuchenexperten über den aktuellen Stand der BTV-8 Ausbrüche in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie die damit in Verbindung stehenden Dimensionen der Sperrgebiete in NRW. Ein weiteres Thema waren die besonderen Herausforderungen der BHV-1 Bekämpfung, welche vereinzelt immer wieder in Rinder-Beständen auftritt. Der fachliche Austausch im Rahmen einer solchen Fortbildungsveranstaltung und eine behördenübergreifende gute Zusammenarbeit sind wichtige Voraussetzungen, um den unterschiedlichen Herausforderungen in der Tierseuchenbekämpfung gerecht zu werden. Weitere Informationen: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/ Ansprechpartnerin: Dr. med. vet. Karen Schemken Telefon: +49(0)2361 305-1104 Mobil: +49(0)162-2682900 E-Mail: karen.schemken@lanuv.nrw.de Download: Pressemitteilung

Wallhecken Landkreis Lüneburg

Wallhecken (auch Knicks) sind mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene teils historische Erdwälle, die als Einfriedung bzw. Grenzmarkierung dienen. Als "Naturzäune" stellen sie weit verbreitete und prägende Elemente der Kulturlandschaft dar und bieten Lebensraum für verschiedene Pflanzen und Tierarten. Als geschützte Landschaftsbestandteile sind Wallhecken nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 22 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geregelt. Im Landkreis Lüneburg sind ca. 413 Wallhecken gesetzlich geschützt (Stand 09/2013).

Grundwassermessstelle Reichenow (Messstellen-Nr.: 33502241)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 33502241 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Frankfurt. Sie befindet sich in Reichenow (Zuchtbetriebsgelände mit Umzäunung, Begeherlaubnis). Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: weitgehend unbedeckter GWL. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_ODR_OD_2. Der Messzyklus ist täglich. . Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN eingemessen. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 70.3 m Geländehöhe: 70.00 m Filteroberkante: (keine Angabe) Filterunterkante: (keine Angabe) Sohle (letzte Einmessung): 59.54 m Sohle bei Ausbau: 59.1 m

Grundwassermessstelle Schönwalde-Siedl.,Friedhof (Messstellen-Nr.: 33442430)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 33442430 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Schönwalde-Siedl.,Friedhof (außerh. Umzäunung, Weg am Wald). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy SnwNa 1/98. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: weitgehend unbedeckter GWL. Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_UH_9. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1998 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN eingemessen. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 34.71 m Geländehöhe: 34.00 m Filteroberkante: 25.2 m Filterunterkante: 23.2 m Sohle (letzte Einmessung): 23.26 m Sohle bei Ausbau: 23.2 m

1 2 3 4 513 14 15