Das Projekt "Technisch-wissenschaftliche Begleitforschung im Offshore-Testfeld Borkum West" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DEWI GmbH, Deutsches Windenergie-Institut durchgeführt. 1. Vorhabensziel: In diesem Teilvorhaben geht es darum, die Zielsetzungen des Vorhabens in den unterschiedlichen Teilgebieten aus der Sicht eines akkreditierten Messunternehmens zu unterstützen. Hierbei stehen die Leistungsabgabe der WEA, die standardisierte Windmessung und das Lastmonitoring im Vordergrund. 2. Arbeitsplanung Wesentliche Bearbeitungsgebiete sind die Verbesserung der Verfahren zur Ertragsprognose für Einzelanlagen und Windparks und Abstimmung entsprechender Verfahren in nationalen und internationalen Richtlinien, die Vereinheitlichung und Verbesserung der Verfahren zur Prognose der Belastungen und der zu erwartenden Lebensdauer, die Validierung der Methoden zur Bestimmung von Lasten in Offshore-Windparks und die Vereinfachung von Verfahren zur Überwachung des Betriebs- und Belastungsverhaltens. 3. Ergebnisverwertung. Die Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Leistungskurvenermittlung (AP1) der Nachlaufströmung (AP2) und dem Lastmonitoring (AP4) sind wichtige Aspekte im Zuge der technischen und wirtschaftlichen Etablierung der Offshore-Windenergie. Sie sollen in wesentlichen Zügen veröffentlicht und in die Normierungsausschüsse eingebracht werden. Des Weiteren dienen sie einer Verbesserung/Anpassung der Standarddienstleistungen.
Das Projekt "Untersuchung von Netzbeeintraechtigungen durch Windkraftanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Windtest Kaiser-Wilhelm-Koog durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen sowohl die theoretischen Grundlagen des Netzflickers an WKA anhand von Messungen verifiziert als auch die Messmethodik zur korrekten Ermittlung des von einer Anlage erzeugten Flickers ueberprueft und verfeinert werden. Besonderer Wert wird darauf gelegt, die Eignung der Messergebnisse zur Weiterverwendung in der betrieblichen Praxis der Energieversorgungsunternehmen zu untersuchen. Die im Rahmen der Landesfoerderung durchzufuehrenden Flickermessungen sollen durch weitergehende Untersuchungen ausgewertet und ggf. durch weitere Messungen ergaenzt werden. Vergleichend mit der dadurch entstandenen Datenbasis fuer Einzelanlagen sollen Berechnungen fuer Parkanlagen durchgefuehrt werden, die anhand von Park-Messungen verifiziert werden.