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Verpackungsabfälle

<p> <p>In Deutschland fielen im Jahr 2023 17,9 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 5,8 % weniger als im Vorjahr an. 69,4 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2022. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet.</p> </p><p>In Deutschland fielen im Jahr 2023 17,9 Mio. Tonnen an Verpackungsabfällen und damit 5,8 % weniger als im Vorjahr an. 69,4 % der Verpackungsabfälle wurden recycelt. Das entspricht einem Anstieg der Recyclingquote um 0,9 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2022. Insgesamt wurden 97,1 % der Verpackungsabfälle verwertet.</p><p> Verpackungen überall <p>Verpackungen gehören unvermeidlich zum Alltag. Ware wird mit Transportverpackungen zu den Händlern geliefert und mit Verkaufsverpackungen angeboten. Auf Um- und Verkaufsverpackungen werden Informationen über die Ware gegeben. Unternehmen nutzten im Jahr 2023 am häufigsten Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton. Danach folgten Verpackungen aus Holz,&nbsp;Kunststoff und Glas (siehe Tab. „Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen“). Die Zahlen der Tabelle beziehen sich auf die Definitionen des Verpackungsgesetztes und unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Zuordnung der Verbundbestandteile geringfügig von den Zahlen entsprechend der Europäischen Verpackungsrichtlinie.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Tab_Entwicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Entwicklung des Verpackungsaufkommens in Tausend Tonnen </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Tab_Entwicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF (72,98 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Tab_Entwicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel (233,40 kB)</a></li> </ul> </p><p> Anfall von Verpackungsabfällen <p>Die Entwicklung seit dem Jahr 1991 zeigt einen leicht schwankenden Verlauf des Verpackungsverbrauchs (siehe Abb. „Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung“). Die Menge des Verpackungsabfalls, die jährlich anfiel, bewegte sich zwischen 13,6 und 19,7 Millionen Tonnen (Mio. t) pro Jahr. Im Jahr 1991 waren es 15,6 Mio. t, 1996 nur noch 13,6 Mio. t. Seitdem gibt es eine steigende Tendenz mit einem Einbruch im Rezessionsjahr 2009 auf 15,1 Mio. t. In den Jahren 2022 und 2023 fiel die Verpackungsabfallmenge wieder und erreichte 2023 17,9,0 Mio. t.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Entwicklung-Verpackungsverbrauch_2026-03-05.png"> </a> <strong> Entwicklung des Verpackungsverbrauchs zur Entsorgung </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Entwicklung-Verpackungsverbrauch_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF (97,87 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Entwicklung-Verpackungsverbrauch_2026-03-05.png">Diagramm als Excel mit Daten (263,56 kB)</a></li> </ul> </p><p> Entwicklungen bei Verpackungsabfällen <p>Die Lebensbedingungen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und somit die Bedürfnisse als Konsumenten und Konsumentinnen verändern sich. Der Anteil der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie von Seniorinnen und Senioren nimmt zu. Beides hat zur Folge, dass kleinere Füllgrößen und/oder vorportionierte Einheiten gekauft werden, was sich wiederum erhöhend auf den Verpackungsverbrauch auswirkt. Verpackungen übernehmen heute neben dem Schutz des Inhalts auch zunehmend Funktionen wie:</p> <ul> <li>Dosierfunktion,</li> <li>Portionierungsfunktion,</li> <li>Aufbewahrungsfunktion und</li> <li>Handhabungsfunktion.</li> </ul> <p>Neben der Füllgröße wirkt sich auch dies steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus (siehe Tab. „Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch“).</p> <p>Daneben haben sich die Verzehr- und Konsumgewohnheiten verändert. Nahrungsmittel, Getränke und Heimtierfutter führten im Jahr 2017 zusammen zu etwa 62,3 % des Verpackungsverbrauchs privater Endverbraucher. Veränderungen bei Verbrauch von Nahrungsmitteln (siehe Abb. „Verbrauch von Nahrungsmitteln“) und Getränken haben damit großen Einfluss auf die Verpackungsmenge. Auch die Zunahme von Vertriebswegen des Außer-Haus-Verbrauchs von Lebensmitteln, beispielsweise Fast Food und sonstige To-Go-Gastronomie (siehe Abb. „Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie“) sowie der steigende Zubereitungsgrad gekaufter Lebensmittel und Fertiggerichte erhöhen den Verpackungseinsatz.</p> <p>Der Versandhandel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Dies wirkt sich erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus, wenn</p> <ol> <li>zusätzlich zur Primärverpackung weitere Versandverpackungen eingesetzt werden,</li> <li>deren Gewicht höher ist als die Versandverpackungen im Einzelhandel (pro Verkaufseinheit)</li> <li>und dies nicht durch den Wegfall von Tragetaschen kompensiert wird.</li> </ol> <p>Der Verbrauch von Papierverpackungen im Distanzhandel hat von 1996 bis 2017 um 607 % zugenommen (siehe Abb. „Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel“).</p> <p>Verbrauchsmindernd sind konjunkturelle Effekte und die Verringerung der Einzelgewichte von Verpackungen.&nbsp;Bei Kunststoffverpackungen kommen langfristig noch Vermeidung und der Umstieg auf Papier, Papierverbunde und Aluminium hinzu.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.png"> </a> <strong> Tab: Einfluss von Füllgröße und Struktur auf den Verpackungsverbrauch </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.png">Bild herunterladen</a> (84,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (39,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_einfluss-fuellgroesse-struktur_2022-02-22.xlsx">Tabelle als Excel</a> (229,39 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.png"> </a> <strong> Verbrauch von Nahrungsmitteln </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.png">Bild herunterladen</a> (88,49 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.pdf">Diagramm als PDF</a> (33,95 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_abb_verbrauch-nahrungsmitteln_2022-02-22.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (26,64 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.png"> </a> <strong> Verbrauch von Serviceverpackungen der Gastronomie </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.png">Bild herunterladen</a> (90,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (40,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_verbrauch-serviceverpack-gastro_2025-06-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (27,32 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.png"> </a> <strong> Verbrauch von Papier/Pappe/Kartonagen-Verpackungen im Distanzhandel </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.png">Bild herunterladen</a> (96,17 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.pdf">Diagramm als PDF</a> (41,23 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/7_abb_verbrauch-ppk-verpack-distanzhandel_2025-06-17.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (26,57 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Einweg und Mehrweg <p>In Deutschland steht Leitungswasser in der Regel in sehr guter Qualität zur Verfügung, aus Abfallvermeidungs- und Umweltgesichtspunkten ist daher das Leitungswasser einem abgefüllten Wasser vorzuziehen. Dort wo dennoch Getränke gekauft werden, können Mehrwegverpackungen den Anfall von Verpackungsabfällen stark reduzieren. Bei Getränken schneiden Mehrwegflaschen in regionalen Kreisläufen besonders gut ab, da auch die transportbedingten Umweltbelastungen verringert werden. Während das Einwegpfand im Segment Bier den Mehrweganteil auf hohem Niveau stabilisiert hat, ist der Mehrweganteil in den anderen Getränkesegmenten wesentlich niedriger. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 34,5 % der Getränke in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllt (siehe Abb. „Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2020 bis 2024“). Bis 2018 erfolgte die Auswertung bei den Getränkeverpackungen nach VerpackV, ab 2019 nach VerpackG.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/8_Abb_Anteile-ausgew-Packmittel_2026-03-05.png"> </a> <strong> Anteile ausgewählter Packmittel am Verbrauch aller Getränkesegmente 2020 bis 2024 </strong> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Anteile-ausgew-Packmittel_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF (68,64 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/8_Abb_Anteile-ausgew-Packmittel_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (39,70 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Plastiktüten werden häufig nur einmalig verwendet. Danach werden sie zu Abfall. Dabei lassen sich viele Plastiktüten vermeiden, wenn schon vor dem Einkauf an die Mitnahme von Tüten, Taschen oder Körben gedacht wird. Keinesfalls sollten Plastiktüten oder andere Abfälle in der Umwelt entsorgt werden. Durch eine Änderung der Verpackungsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch von Plastiktüten bis 2020 auf maximal 90 Stück pro Kopf und Jahr und bis Ende 2025 auf 40 Stück pro Kopf und Jahr zu reduzieren. In Deutschland sollte dieses Ziel zunächst durch eine Vereinbarung zur Verringerung des Verbrauchs von Kunststofftragetaschen zwischen dem Handelsverband und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit erreicht werden. Handelsunternehmen, die sich an der Vereinbarung beteiligten, erhoben seit dem 01.07.2016 ein Entgelt bei der Abgabe von Kunststofftragetaschen. Der Verbrauch konnte dadurch bereits gesenkt werden. Lag der Pro-Kopf-Verbrauch im Jahr 2015 vor Beginn der Maßnahme noch bei 45 Kunststofftragetaschen pro Jahr und das Gesamtaufkommen bei 5,6 Milliarden, fielen im Jahr 2017 nur noch etwa 29 Taschen und im Jahr 2018 nur noch durchschnittlich 24 Taschen aus Kunststoff pro Kopf an. Das entsprach 2018 insgesamt einer Menge von ca. 2,0 Milliarden Taschen (siehe Abb. „Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs“). Allerdings waren sehr leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke unter 15 Mikrometern, die in Selbstbedienungszonen (SB) zum Beispiel für Obst und Gemüse abgegeben werden, von der Vereinbarung ausgeschlossen. Für Deutschland wurden früher ausschließlich die Kunststofftragetaschen im Kassenbereich für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen. Die Kunststofftragetaschen im SB-Bereich fallen daher zusätzlich an. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern (ohne SB-Bereich) sank im Jahr 2020 auf 15 Stück pro Einwohner, im Jahr 2021 auf 11 Stück pro Einwohner, im Jahr 2022 auf 10 Stück pro Einwohner und im Jahr 2023 auf 9 Stück pro Einwohner. Wenn alle Kunststofftragetaschen unter 50 Mikrometern für die Berechnung des Pro-Kopf-Verbrauchs herangezogen werden, lag der pro Kopf-Verbrauch in 2020 bei 45 Kunststofftragetaschen, in 2021 bei 39 Kunststofftragetaschen, in 2022 bei 35 Kunststofftragetaschen und im Jahr 2023 bei 31 Kunststofftragetaschen. Deutschland hält damit die europäischen Vorgaben sicher ein und lag 2021 bereits unter den Vorgaben die ab dem Jahr 2026 gültig sind. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet das deutsche Verpackungsgesetz das Inverkehrbringen von leichten Kunststofftragetaschen mit Ausnahme der sehr leichten Kunststofftragetaschen, sofern diese die übrigen Voraussetzungen nach Artikel 3 Nummer 1d der europäischen Verpackungsrichtlinie (94/62/EG zuletzt geändert durch (EU) 2018/852) erfüllen. In der Regel werden dadurch aufwendigere Verkaufsverpackungen ersetzt. Die Erhebungen zeigen, dass trotz des Verbotes noch leichte Kunststofftragetaschen abgegeben wurden. Als Gründe nennt die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM) in ihrer Erhebung:</p> <ol> <li>Abgabe von Restbeständen (insb. kleine Inverkehrbringer haben in der Vergangenheit aus Kostengründen oder als Folge der Corona-Pandemie sehr hohe bzw. viel zu hohe Stückzahlen bestellt, die über Jahre abverkauft bzw. abgegeben werden)</li> <li>Falsche Interpretation des Kunststofftragetaschenverbots (d.h. die Inverkehrbringer gehen davon aus, dass die Ausgabe sehr leichter Kunststofftragetaschen (&lt; 15 µm) allgemein erlaubt ist, weil die Ausgabe unter bestimmten Bedingungen weiterhin gestattet sei)</li> <li>Einsatz von „Bio-Kunststofftragetaschen“ unter der falschen Annahme, dass das Inverkehrbringen dieser Tragetaschen nicht verboten sei</li> <li>Unwissenheit über das Kunststofftragetaschenverbot</li> <li>Bewusster Verstoß gegen das Kunststofftragetaschenverbot</li> </ol> <p>Wichtig ist, dass das Verpackungsgesetz den Vollzugsbehörden durchaus Mittel in die Hand gibt, die Regelung durchzusetzen. Die Länder können jeden Einzelfall als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 100.000 € sanktionieren.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/9_Abb_Verbrauch-Plastiktueten_2026-03-05.png"> </a> <strong> Entwicklung des Plastiktütenverbrauchs (ohne Taschen und Beutel in Selbstbedienungszonen) </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Verbrauch-Plastiktueten_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF (44,51 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/9_Abb_Verbrauch-Plastiktueten_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (29,59 kB)</a></li> </ul> </p><p> EU-Vorgaben zur Verwertung werden erhöht <p>Im Jahr 1994 hat die Europäische Union (EU) die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1533736975927&amp;uri=CELEX:01994L0062-20180704">Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a> (Verpackungsrichtlinie) erlassen. Die EU orientierte sich hierbei an der deutschen Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) und gab Verwertungsquoten für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten vor. Die Anforderungen wurden mit der Zeit erhöht, so auch durch die Novelle vom 30. Mai 2018 (Richtlinie EU 2018/852). Sie lauten aktuell:</p> <ul> <li>Bis zum 31.12.2025 müssen mindestens 65 % aller Verpackungsabfälle recycelt werden. Folgende Recyclingquoten müssen dabei für die einzelnen Materialien erzielt werden: Von Holz müssen 25 %, von Kunststoffen und Aluminium jeweils 50 %, von eisenhaltigen Metallen und Glas jeweils 70 %, und von Papier, Pappe und Karton müssen 75 % recycelt werden.</li> <li>Bis zum 31.12.2030 steigt die Recyclingquote für alle Verpackungen auf 70 %. Für die einzelnen Materialien müssen dann folgende Recyclingquoten erzielt werden: Von Holz müssen 30 %, von Kunststoffen 55 %, von Aluminium 60 %, von Glas 75 %, von eisenhaltigen Metallen 80 % und von Papier, Pappe und Karton müssen 85 % recycelt werden.</li> </ul> <p>Die am 12.02.2025 in Kraft getretene Europäische <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=oj:L_202500040">Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle</a> (PPWR – EU 2025/40) hat diese Recyclingvorgaben übernommen. Deutschland konnte die Anforderungen der Verpackungsrichtlinie bisher immer leicht erfüllen. Seit dem Berichtsjahr 2020 müssen die Mitgliedsstaaten allerdings eine neue Berechnungsmethode anwenden (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“). Damit müssen die Verluste abgezogen werden, die bei den vorgelagerten Recyclingverfahren bis zur Zuführung in das letzte Recyclingverfahren anfallen.</p> <p>Der aktuelle Bericht zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen im Jahr 2023 (Veröffentlichung erfolgt in Bälde) ermittelt die Daten nach den neuen Vorgaben (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/665). Dazu werden von der Verwertung nach bisheriger Vorgehensweise über Standardverlustquoten Abzüge für die Verluste bis zur Zuführung zum letzten Recyclingverfahren vorgenommen. Nähere Details können dem aktuellen Bericht entnommen werden. Im Bericht sind unter anderem Ergebnisse für unterschiedliche Anfallstellen der Verpackungsabfälle, Materialfraktionen und das Verpackungsaufkommen im Bezugsjahr 2023 dargestellt.</p> <p>Zur Erreichung der Ziele der Verpackungsverordnung muss die Recyclingquote bei Kunststoffen bis 2030 um 2,8 Prozentpunkte gesteigert werden. Die Daten zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland werden jährlich im Auftrag des Umweltbundesamtes erhoben und veröffentlicht.</p> <p>Von den im Jahr 2023 in Deutschland angefallenen Verpackungsabfällen sind nach alter Berechnungsmethode 97,1 % stofflich oder energetisch verwertet worden. Die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle ist damit auf einem hohen Niveau geblieben (siehe Tab. „Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 gültigen Quotenschnittstelle)“). Die stoffliche Verwertungsquote der Verpackungsabfälle stieg nach der alten Berechnungsmethode im Jahr 2023 um 1,0 % Prozentpunkte auf 75,6 % (siehe Tab. „Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren (bis 2020 gültige Quotenschnittstelle)“). Das ist im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten eine sehr gute Quote.&nbsp;</p> <p>Nach der neuen Berechnungsmethode entsprechen die Quoten des Recyclings im Jahr 2023 folgenden Werten (siehe Tab. „Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren (seit 2020 vorgeschriebene Berechnungsmethode)“):</p> <ul> <li>Holz 30,2 %</li> <li>Kunststoffe 52,2 %</li> <li>Aluminium 68,0 %</li> <li>Glas 80,6 %</li> <li>Papier und Karton 86,6 %</li> <li>Eisenmetalle 86,8 %</li> <li>Insgesamt 69,4 %</li> </ul> <p>Aufgrund der technischen Entwicklung und der fortschrittlichen Abfallwirtschaft in Deutschland sind die Möglichkeiten allerdings bei weitem noch nicht ausgeschöpft.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Recycling von Verpackungen am Input in das letzte Recyclingverfahren ... </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (47,19 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF</a> (37,55 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/10_Tab_Recycling-Verpackungen-neue-Berech-meth_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel</a> (229,73 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Verwertung von Verpackungen (stofflich oder energetisch an der bis 2020 ... </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (77,59 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF</a> (50,97 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/11_Tab_Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel</a> (230,82 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Stoffliche Verwertung von Verpackungen am Input in das erste Recyclingverfahren </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (82,35 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF</a> (50,65 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/12_Tab_Stoffliche-Verwertung-Verpackungen-Quoten_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel</a> (231,34 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Anspruchsvollere Verwertungsvorgaben durch das Verpackungsgesetz <p>Knapp die Hälfte (47,0 %) aller Verpackungsabfälle fiel im privaten Endverbrauch an. Insgesamt wurden im Jahr 2024 die beim privaten Endverbrauch angefallenen quotierten Verpackungen zu 95,2 % stofflich oder energetisch verwertet (siehe Tab. „Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher“). Für einen Großteil der Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Für die dualen Systeme galten bis 31. Dezember 2018 die Quoten der deutschen Verpackungsverordnung. Der Verordnungsgeber hatte hiermit Vorgaben für die stoffliche Verwertung dieser Verpackungen aus Papier, Glas, Weißblech, Aluminium, Kunststoff und Verbundstoffen vorgegeben.&nbsp;</p> <p>Am 1. Januar 2019 trat das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) in Kraft und entwickelte die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung im ökologischen Sinn weiter. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/8982">Neuerungen des Verpackungsgesetzes</a> umfassen unter anderem eine deutliche Anhebung der Recyclingquoten:</p> <ul> <li>Seit dem Jahr 2019 galten folgende Recyclingquoten für duale Systeme, die sich auf die Beteiligungsmenge beziehen: Verpackungen aus Glas, Aluminium und eisenhaltigen Metallen mussten zu 80 % dem Recycling zugeführt werden, Verpackungen aus Kunststoff zu 58,5 % (werkstoffliche Verwertung), Getränkekartonverpackungen zu 75 %, sonstige Verbundverpackungen zu 55 % und Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton zu 85 %.</li> <li>Seit dem 1. Januar 2022 wurden die Recyclingquoten weiter erhöht und liegen für Glas, eisenhaltige Metalle, Aluminium und Papier, Pappe und Karton bei 90 %. Getränkekartonverpackungen müssen zu 80 % sowie sonstige Verbundverpackungen zu 70 % dem Recycling zugeführt werden. Bei Kunststoffverpackungen müssen 63 % der werkstofflichen Verwertung zugeführt werden.</li> <li>Ergänzt werden die Recyclingvorgaben mit einer Recyclingquote von 50 % bezogen auf alle in der Sammlung der Leichtverpackungen erfassten Abfälle.</li> </ul> <p>Die Verwertungsvorgaben des Verpackungsgesetzes beziehen sich nur auf Verpackungsabfälle, die in Zuständigkeit der dualen Systeme gesammelt und verwertet werden. Sie zeigen also einen Ausschnitt des Aufkommens und der Verwertung aller Verpackungen, da z.B. Verpackungsabfälle aus Großgewerbe und Industrie, aber auch bepfandete Einweggetränkeverpackungen nicht enthalten sind. Die zugehörigen Daten liegen aufgrund unterschiedlicher Ermittlungswege aktueller vor als jene für alle Verpackungen insgesamt.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/13_Tab_Verwertung-Verkaufsverpackungen-pH_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Verwertung von Verkaufsverpackungen – Private Endverbraucher </strong> Quelle: Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/13_Tab_Verwertung-Verkaufsverpackungen-pH_2026-03-05.pdf">Tabelle als PDF (59,91 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/13_Tab_Verwertung-Verkaufsverpackungen-pH_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel (232,54 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die Quotenvorgaben wurden im Durchschnitt von den Systemen bis in das Jahr 2021 in der Regel eingehalten. Die Verwertungsquoten der dualen Systeme lagen im Jahr 2021 meist deutlich über den rechtlichen Vorgaben. Seit 2022 sind höhere Quotenvorgaben zu erfüllen, diese stellen für Glas, Getränkekartonverpackungen und sonstige Verbundverpackungen eine Herausforderung für die Systeme dar. So sind in diesen Bereichen noch deutliche Steigerungen nötig. Die gesetzlich vorgegebene Recyclingquote (50,0 %) bezogen auf den Tonnen- bzw. Sackinhalt der LVP-Sammlung wurde im Jahr 2024 mit 52,6 % erreicht. Bei verschiedenen Materialarten gab es Abzüge von den gemeldeten Mengen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister aufgrund nicht nachgewiesener tatsächlicher Verwertung; diese sind bei den veröffentlichten Daten bereits berücksichtigt (siehe Tab. „Verwertungsquoten der dualen Systeme 2024“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/14_Tab_Verwertungsquoten-duale-Systeme_2026-03-05.png"> </a> <strong> Tab: Verwertungsquoten der dualen Systeme 2024 </strong> Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister auf Basis der Mengenstromnachweise der dualen Systeme (anerkannte Mengen nach Prüfung) Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/14_Tab_Verwertungsquoten-duale-Systeme_2026-03-05.png">Tabelle als PDF (85,54 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/14_Tab_Verwertungsquoten-duale-Systeme_2026-03-05.xlsx">Tabelle als Excel (20,74 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 72 Hamburg

Über das Flurstück 4213 (Weidenkehre), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4213 (Weidenkehre), Nordgrenze des Flurstücks 9238, Westgrenze des Flurstücks 7105, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7104, über das Flurstück 4143 (Bauernweide), Südgrenze des Flurstücks 4158, Südgrenze des Flurstücks 7107, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 9238, Ostgrenze des Flurstücks 9240, über das Flurstück 8914 (Scheideholzweg), Westgrenze des Flurstücks 9240, Westgrenze des Flurstücks 9238 der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 715). Das rd. 2,5 ha große Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Harburg im Stadtteil Neugraben-Fischbek. Südlich wird es zum Teil durch die Straße Scheideholzweg und zum Teil durch die rückwärtige Grundstücksgrenze des Flurstücks 9238 begrenzt, an die sich südlich Einfamilien- und Doppelhäuser sowie eine Hofstelle anschließen. Nördlich stellt sich die Abgrenzung durch die Straße Weidenkehre dar, östlich durch die Straße Bauernweide. Östlich und westlich schließen sich private Wohnbauflächen an. Darüber hinaus grenzt das Gebiet östlich an einen großflächigen Einzelhandel.

Bebauungsplan Bramfeld 15 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 15 vom 25. September 1964 (HmbGVBl. S. 213), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 497), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 15" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 Nummer 2 werden folgende Sätze angefügt: "Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben sind unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahr-zeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

WD 8 - 108/18 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung

Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung Im Folgenden werden Beratungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initia- tiven zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz in einzelnen Ressorts der Bundesregierung der vergangenen fünf Jahre aufgelistet. Die nachfolgende Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. 1. Geschäftsbereich Bundeskanzleramt: • Einrichtung Abteilung 6 „Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik, Strategische IT-Steuerung“ • Einrichtung des Kabinettsausschusses Digitalisierung zur übergreifenden Koordinierung der gemeinsame Digitalpolitik der Bundesregierung • Digitalrat (22. August 2018) 2. Geschäftsbereich Auswärtiges Amt (AA): • Arbeitsstab Digitalisierung (August 2017) • Monatlich tagender Digitalisierungsausschuss • Sonderbeauftragter für internationale Digitalisierungspolitik und digitale Transformation (August 2018) • Arbeitsstab für Digitale Transformation in Wirtschaft und Gesellschaft (August 2018) • Technologie-Fellow im Planungsstab (ab November 2018) 3. Geschäftsbereich Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): • Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 • Projektgruppe Reallabore (BMWi-intern) • Beirat zum "Barometer Digitalisierung der Energiewende" • Arbeitsgruppen zum Förderprogramm "Schaufenster intelligente Energie - Digitale Agenda für die Energiewende" • Plattform Industrie 4.0 • Beirat Digital Hub Initiative • Beirat Junge Digitale Wirtschaft (1. Januar 2013) WD 8 - 3000 - 108/18 (14. November 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Beirat zur Dialogplattform Einzelhandel • Expertengremium XGewerbeanzeige • Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes 4. Geschäftsbereich Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): • Abteilung Digitale Gesellschaft • Datenethikkommission der Bundesregierung • Projektgruppe Digitale Verwaltung 2020 (mittlerweile aufgelöst und in Abteilung DG auf- gegangen) • Projektgruppe Digitalisierung des Asylverfahrens • Projektgruppe IT-Konsolidierung Bund (heute: Stab IT-Konsolidierung Bund) • Kompetenzzentrum beim Amt für Bundesbau in Rheinland-Pfalz (zurzeit im Aufbau) zur sukzessiven Einführung von Elementen der digitalen Unterstützung beim Planen und Bauen im Bundesbau und zur Beratung der in Organleihe für den Bund tätigen Bauver- waltungen in den Ländern • Branchendialog digitaler Hochbau – gemeinsam mit BMWi, zentralen Verbänden und Kammern der Bauwirtschaft, planenden Berufen, Vertretern der Bausoftwarebranche und mit Teilnahme des BMVI, Unterstützung und Flankierung der Digitalisierung im Pla- nungs- und Baubereich • Beteiligung des BMI am nationalen BIM-Kompetenzzentrum des BMVI, das sich zurzeit in der Ausschreibungsphase befindet. 5. Geschäftsbereich Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): • Datenethikkommission • Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (Der SVRV wurde nicht ausdrücklich für den Bereich Digitalisierung geschaffen. In dem Gutachten "Verbraucherrecht 2.0, Datensouve- ränität“ und dem angekündigten Gutachten "Empfehlungen für Faires Verbraucher-Sco- ring" (Arbeitstitel) zeigt sich, dass Fragen der Digitalisierung einen wesentlichen Schwer- punkt der Arbeit bilden.) 6. Geschäftsbereich Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) • Seit 23. März 2018: Abteilung Digitalisierung und Arbeitswelt • Seit 23. März 2018: Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft • Seit September 2018: Digital-Gipfel-Plattform „Digitale Arbeitswelt“ • Seit April 2015: Beraterkreis „Arbeiten 4.0“ • Beraterkreis Digitalisierung, Safety/Security (Konstitution am 3. Dezember 2018) 7. Geschäftsbereich Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): • Zum 01.09.2018: Errichtung einer Unterabteilung "Digitale Innovation", Einrichtung von drei neu geschaffenen Referaten mit Digitalisierungsbezug, Einrichtung von Digitalisie- rungsreferenten in jeder Abteilung, Aufnahme der Aufgaben der Koordinierung von Digi- talisierungsfragen in einem Referat in jeder Abteilung des BMEL. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Organisationseinheiten zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich einzelner Ressorts der Bundesregierung • Zum 01.02.2017: Einrichtung eines Digitalisierungsbeauftragten in der „Landwirtschaft 4.0“ • Zum 06.12.2016: Errichtung einer Projektgruppe „IT-Konsolidierung Bund“ im BMEL zur Begleitung der IT-Konsolidierung Bund 8. Geschäftsbereich Bundesministerium der Verteidigung (BMVg): • Oktober 2016: Abteilung Cyber/Informationstechnik (CIT). Die Abteilung CIT verantwortet die Ausgestaltung der Cyber- und Digitalpolitik des Geschäftsbereiches BMVg. • 6. August 2015: Ernennung des Beauftragten des BMVg zur Umsetzung des Regierungs- programmes Digitale Verwaltung 2020 zum 1. Oktober 2015 sowie Einrichtung der Pro- jektgruppe Digitale Verwaltung (PG DiV) zum 1. November 2015. Die PG DiV ging am 1. Oktober 2016 in das damals neu aufgestellte Referat BMVg CIT I 4 über. • 12. Dezember 2017: Leitungsboard Digitalisierung unter der Leitung der Bundesministerin der Verteidigung. Es verantwortet im Sinne einer ganzheitlichen Ausgestaltung der Digita- len Transformation die strategisch-übergreifende Steuerung des Themenfelds Digitalisie- rung. Unterstützungs- und Koordinierungsaufgaben werden durch das Sekretariat Digitali- sierung in Zuordnung zum Referat BMVg CIT I 1 wahrgenommen. • 13. September 2018: Steuerungspanel Digitalisierung. Es koordiniert und steuert Aktivitä- ten im Themenfeld Digitalisierung. • Für das Thema Künstliche Intelligenz wurden in den vergangenen fünf Jahren keine Bera- tungsgremien, (Sonder-)Abteilungen, Kommissionen, Räte und Initiativen im Geschäftsbe- reich des BMVg geschaffen. 9. Geschäftsbereich Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): • Arbeitsgruppe der Achten Altersberichtskommission: "Ältere Menschen und Digitalisie- rung" • Runder Tisch: Aktives Altern und Fragen der Digitalisierung • Servicestelle "Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" bei der Bundesarbeitsge- meinschaft der Seniorenorganisationen • Fachbeirat zu Fragen der Digitalisierung beim BMFSFJ • Initiative "Gutes Aufwachsen mit Medien" • Projektbeirat "Digitalisierung familienbezogener Leistungen" (im Rahmen des Projekts El- terngeldDigital) 10. Geschäftsbereich Bundesministerium für Gesundheit (BMG): • Einrichtung Abteilung 5 "Digitalisierung und Innovation" durch Überführung bestehender Referate und Einrichtung eines neuen Referates "Cybersicherheit" • Arbeitsgruppe 3 "Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung" im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) 11. Geschäftsbereich Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): • Koordinierungsstab Digitalisierung Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)

Schallimmissionsdaten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)

Aktive Mobilität als Erfolgsfaktor für Einzelhandelsstandorte

A behavioural economic analysis of moral hazards in food production: the case of deviant economic behaviour and disclosure policies on the restaurant, ready-to-eat and retail level

Deviant behaviour on various levels of the food supply chain may cause food risks. It entails irregular technological procedures which cause (increased probabilities of) adverse outcomes for buyers and consumers. Besides technological hazards and hitherto unknown health threats, moral hazard and malpractice in food businesses represent an additional source of risk which can be termed 'behavioural food risk'. From a regulatory perspective, adverse outcomes associated with deviance represent negative externalities that are caused by the breaking of rules designed to prevent them. From a rational choice perspective, the probability of malpractice increases with the benefits for its authors. It decreases with the probability of detection and resulting losses. It also decreases with bonds to social norms that protect producers from yielding to economic temptations. The design of mechanisms that reduce behavioural risks and prevent malpractice requires an understanding of why food businesses obey or do not obey the rules. This project aims to contribute to a better understanding of malpractice on the restaurant/retail level through comparative case studies and statistical analyses of food inspection and survey data. Accounting for the complexity of economic behaviour, we will not only look at economic incentives but consider all relevant behavioural determinants, including social context factors.

EcoTopTen 2.0 - promotion of energy efficient products and energy savings with market overviews, social-media activities and campaigns

Goal of the project EcoTopTen 2.0 is increasing the supply and demand for highly energy-efficient ecological products and to motivate consumers through targeted Actions, to reduce greenhouse gas emissions and to relieve the environment. Importantelements are the regular update of EcoTopTen market overviews, cooperations with retailers, the action 'Save 1000 kWh', as well as accompanying social media activities.

Forschergruppe (FOR) 5903: Nachhaltige Rurbanität - Ressourcen, Gesellschaft und Regulierungssysteme, Teilprojekt: Erfassung des Nachhaltigkeitspotenzials von Lebensmittelabfällen als Viehfutter in ruralen Kontexten in Indien

Durch Kombination der Perspektiven der Wirtschaftsgeographie und der Tierhaltung in den Tropen und Subtropen zielt Projekt B02 darauf ab, ein vertieftes Verständnis für die räumlichen, zeitlichen, quantitativen und qualitativen Dimensionen und Dynamiken der Ströme von Lebensmittelabfällen und -verlusten (Food Waste and Food Loss - FWFL) in den rurbanen Ernährungssystemen von Bengaluru, Indien, zu gewinnen. Basierend auf den Erkenntnissen der DFG-geförderten Forschungsgruppe FOR2432 argumentieren wir, dass rurbane Räume in Indien die räumliche Nähe unterschiedlichster Akteure des Ernährungssystems fördern und damit ein hohes Potenzial für die Aufwertung von Lebensmittelabfällen als Futtermittel bieten, das von Milch erzeugenden kleinbäuerlichen Betrieben aktiv und flexibel als Tierfutter verwendet wird. Ausgehend von den Orten des Auftretens und der Umwandlung von FWFL, wie etwa Müllhalden und Großmärkte, identifizieren wir die vielfältigen und miteinander vernetzten Akteure des Lebensmittelsystems, darunter Produzenten und Verarbeiter, den Einzelhandel, Verbraucher und Regulierungsinstitutionen. Dies dient der qualitativen und quantitativen Charakterisierung der Quellen und Ursachen von FWFL, sowie der Erfassung der räumlichen und formellen oder informellen Organisation und Koordination der Aufwertung von FWFL innerhalb des rurbanen Milchsektors. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten und Grenzen der Fütterung von Kühen mit FWFL erfasst und deren ernährungsphysiologischer und wirtschaftlicher Wert für rurbane Milchviehbetriebe untersucht. Methodisch beinhaltet dies die systematische Erhebung verschiedener quantitativer und qualitativer Daten mittels eines die Stadt überlagernden Rasters durch Beobachtung und Kartierung, Interviews mit Milchviehbetrieben, Unternehmen und anderen Akteuren des Lebensmittelsektors, sowie die chemische Analyse von FWFL-Futterproben. Die zu erwartenden Ergebnisse werden uns kritische Einblicke in die soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit rurbaner Ansätze zur Verwertung von FWFL in zirkulären Futter- und Nahrungsmittelsystemen liefern.

'Innenstadt' - 'Grüne Wiese' - 'Bunter Bildschirm'. Auswirkungen des 'Online-Shopping' auf die Standortentwicklung im Einzelhandel

Der Einzelhandel in der Bundesrepublik Deutschland steht zunehmend in einer Standortkonkurrenz zwischen Innenstadt und 'grüner Wiese'. In diese bestehende Standortkonkurrenz greift seit einigen Jahren mit inzwischen hohen Zuwachsraten der e-commerce oder e-tail ein (Internet- bzw. Online-Dienste); es entwickelt sich ein neuer Markt mit erheblichen räumlichen Auswirkungen auf das bestehende Standortgefüge. Das Forschungsprojekt hat zum Ziel, solche Veränderungen der Standortsituation des konventionellen Einzelhandels durch e-commerce im Bereich 'business to consumer' zu untersuchen. Folgende Fragestellungen stehen im Mittelpunkt: - Analyse des lebenzyklus- bzw. lebensstilspezifischen Konsumentenverhaltens im Hinblick auf die Akzeptanz des elektronischen Einkaufs (Konsumentenanalyse). - Analyse und Bewertung des branchenspezifischen Angebots und der Anbieterstrategien (Anbieteranalyse). - Folgenabschätzung für bestehende Standortcluster des Einzelhandels (großstädtische Innenstadtzentren, Stadtteilzentren, Grundzentren im ländlichen Raum, nicht-integrierte Standortagglomerationen des Einzelhandels...). - Ausarbeitung von Perspektiven für die zukünftige Entwicklung von innerstädtischen und randstädtischen Standortclustern.

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