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(EU42) Verbesserung der Sickerwasserqualität durch langfristige Schadstofffixierung auf Deponien der Klasse III mittels gezielter Befeuchtung: Praktische Umsetzung der Ergebnisse aus dem Vorhaben 'Stoffbilanz und Deponieverhalten am Beispiel der SAD

Das Projekt "(EU42) Verbesserung der Sickerwasserqualität durch langfristige Schadstofffixierung auf Deponien der Klasse III mittels gezielter Befeuchtung: Praktische Umsetzung der Ergebnisse aus dem Vorhaben 'Stoffbilanz und Deponieverhalten am Beispiel der SAD" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt. Die gezielte Befeuchtung durch Infiltration von Wasser oder deponieeigenem Sickerwasser gilt für Deponien oder Deponieabschnitte, auf denen Abfälle mit hohen organischen Anteilen lagern, als Stand der Technik, um zur Beschleunigung der Abbauprozesse und zur Verbesserung des Langzeitverhaltens der Deponie beizutragen. Langjährige Untersuchungen (14 Jahre) auf der Sonderabfalldeponie Raindorf haben gezeigt, dass sich ein Niederschlagszutritt in zweierlei Hinsicht vorteilhaft auf die Schadstofffixierung im Abfallkörper auswirkt: Die Bildung schwerlöslicher Minerale, die Schwermetalle langfristig fixieren, wird beschleunigt und über den gesamten Abfallkörper ausgedehnt. Leichtlösliche Salze werden aus dem Abfallkörper ausgetragen, wodurch sich die Salzfracht des Sickerwassers nachhaltig reduziert. Beide Effekte, ausgelöst und gefördert durch Niederschlagszutritt, lassen sich auch durch eine gezielte Befeuchtung einstellen und führen zu einer Verbesserung des Langzeitverhaltens einer Deponie und somit zu einer Minimierung der Belastungen, wie sie von der Deponieverordnung gefordert wird. Ziel des Vorhabens ist, die im Vorhaben S38 'Stoffbilanz und Deponieverhalten am Beispiel der Sonderabfalldeponie Raindorf' zu den Mechanismen von Fixierungsvorgängen gewonnenen Erkenntnisse gezielt in die Praxis umzusetzen und die Auswirkungen bzw. Anforderungen einer Befeuchtung von Deponien der Klasse III zu untersuchen. Die hierzu erforderlichen Untersuchungen sollen sowohl an Infiltrationssäulen im Technikum als auch parallel in einem Teilbereich der SAD Raindorf durchgeführt werden. Dieser Teilbereich, der seit Beginn der Ablagerung überdacht vorliegt und von dem die genaue Zusammensetzung bekannt ist, bietet ideale Voraussetzungen für exemplarische großflächige Untersuchungen zum Einfluss einer gezielten Befeuchtung des Deponiekörpers der Klasse III. Die im Rahmen dieses Vorhabens zu gewinnenden Erkenntnisse werden auch auf Deponien der Klasse I und II mit überwiegend mineralischen Abfällen, wie sie seit 1. Juni 2005 vermehrt im Entstehen begriffen sind, übertragbar sein. Das Vorhaben wird im Rahmen des Ziel-2-Programms Bayern 2000-2006 (Maßnahme Nr. 3.2.: Bodennutzung, Altlasten, Abfallwirtschaft) von der EU kofinanziert (http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/).

Das Planmaessigkeitsprinzip in der Bauleitplanung

Das Projekt "Das Planmaessigkeitsprinzip in der Bauleitplanung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Fakultät Raumplanung, Fachgebiet Stadt- und Regionalplanung durchgeführt. Die Bauleitplanung als massgebliches Instrument des Staedtebaurechts wird von dem fundamentalen Grundsatz der Planmaessigkeit gepraegt: Staedtebauliche Planung kann nur durch Bauleitplanung nach Massgabe des BauGB erfolgen; die diesbezueglich relevanten Instrumente sind der Flaechennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan. Insgesamt dient das Planmaessigkeitsprinzip dabei der Disziplinierung der gemeindlichen Planungs- und Plandurchfuehrungstaetigkeiten; schraenkt quasi die Planungshoheit durch den Rahmen der Rechtsstaatlichkeit ein, garantiert damit einen reglementierten Entscheidungsprozess inklusive der Mitwirkungsrechte der Buerger und gewaehrleistet, dass sich eine oeffentlich gewollte, alle Belange beruecksichtigende Entwicklung an den dafuer vorgesehenen Standorten vollzieht. Das Planmaessigkeitsprinzip wird in seiner Bedeutung in der Praxis zwar hoch eingeschaetzt, ist jedoch in der Praxis von zwei Seiten bedroht: Erstens von den Realitaeten der Planungspraxis, die die Gemeinden zunehmend vor Bindungswirkungen foermlicher Planungen zugunsten der Offenhaltung aller Optionen zurueckschrecken laesst. Zweitens von den staendig wachsenden Anforderungen an foermliche Planung und dem Konflikt mit raumbedeutsamen Fachplanungen, die im Endeffekt das Gegenteil des gewuenschten Effekts ausloesen, naemlich eine drastisch weniger planmaessige Planung durch schlichte Planungsverweigerung auf Ebene der vorbereitenden und angesichts der hohen Anzahl von Einzelfallgenehmigungen auch verbindlichen Planung. Ziel der Arbeit ist es, angesichts der Umorientierung von Planung hin zu bedeutsamen Einzelvorhaben und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Flexibilisierung, Perspektiven fuer ein handhabbareres Planungssystem zu entwickeln, das gleichzeitig eine angemessene Wahrung schuetzenswerter Belange sicherstellt. Also Modifikation, keinesfalls aber Abschaffung des Planmaessigkeitsprinzipes.

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