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ProDRI - Industrielle Produktion von direktreduziertem Eisen (DRI) auf Basis von Erdgas und/oder Wasserstoff

Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2050 erreichen zu können, müssen Treibhausgasemissionen in der Eisen- und Stahlindustrie weitestgehend vermieden werden. Die nachhaltige Vermeidung von prozessbedingten Emissionen bei der Stahlherstellung gelingt jedoch nur durch Umstellung des konventionellen, auf Kokskohle basierenden Hochofenverfahrens. Ein neuer technologischer Pfad ist die Direktreduktion von Eisenerz. Wird auf erneuerbaren Energien basierender Wasserstoff eingesetzt, geschieht der Reduktionsprozess weitestgehend CO 2 -frei. Die Salzgitter Flachstahl GmbH errichtet eine Anlage zur CO 2 -armen Stahlerzeugung, bei der die Direktreduktion des Eisenerzes auf Basis von Erdgas und Wasserstoff erfolgt. Ziel des Vorhabens ist es, zu zeigen, wie die sukzessive Umstellung eines integrierten Hochofenwerks auf eine CO 2 -arme Stahlerzeugung erfolgen kann. Je nach Verfügbarkeit kann das Verfahren mit Erdgas oder mit Wasserstoff auf Basis von erneuerbaren Energien betrieben werden. Der so direktreduzierte Eisenschwamm wird zur Verarbeitung entweder einem Elektrolichtbogenofen oder einem konventionellen Hochofen zugeführt, in dem durch die Nutzung des Eisenschwamms Einsparungen von Einblaskohle erreicht werden können. Auch beim Einsatz von Erdgas werden bereits erhebliche Mengen an CO 2 gegenüber der herkömmlichen Hochofen-Route vermieden. Je höher der Anteil von auf erneuerbaren Strom basierendem, also „grünem“, Wasserstoff am Reduktions-Gasgemisch ist, desto größer sind die Treibhausgaseinsparungen. Dieser flexible Betrieb soll im Projekt Pro DRI umgesetzt und optimiert werden. Langfristiges Ziel ist die ausschließliche Nutzung von grünem Wasserstoff, um grünen Stahl zu erzeugen - mit einem gegenüber heutigen konventionellen Verfahren über 90 Prozent geminderten CO 2 -Fußabdruck. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert das Vorhaben bis 2023 im Rahmen des Förderfensters Dekarbonisierung in der Industrie des Umweltinnovationsprogramms mit über 5 Millionen EURO. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Salzgitter Flachstahl GmbH Bundesland: Niedersachsen Laufzeit: seit 2020 Status: Laufend

Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse II

Die ArcelorMittal Bremen GmbH (Sitz: Carl-Benz-Str. 30, 28237 Bremen) hat mit Schreiben vom 14.06.2024 und 12.11.2024 bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Zulassung der Errichtung und des Betriebes einer Deponie der Klasse II auf ihrem Werksgelände auf einer Teilfläche des Flurstücks 17/157 Flur 113 der Gemarkung Vorstadt R 113 in der Stadtgemeinde Bremen beantragt (sogenannte Deponie 6). Antragsgegenstand ist die Zulassung der Ablagerung von Abfällen aus der Eisen- und Stahlindustrie, einschließlich feuerfestes Material sowie Böden und anderes Aushubmaterial als Abfälle zur Beseitigung. Die geplante Deponie soll eine Grundfläche von etwa 160.000 m² und ein Volumen von etwa 2,33 Mio. m³ umfassen. Nach Beendigung der Ablagerungsphase und Aufbringung der Oberflächenabdeckung soll ihre Höhe etwa 39,30 m NHN betragen.

Emissionen persistenter organischer Schadstoffe

Emissionen persistenter organischer Schadstoffe Die Emissionsentwicklung persistenter organischer Schadstoffe verläuft uneinheitlich. Minderungserfolge sind bei den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen zu verzeichnen. Umweltwirksamkeit von persistenten organischen Schadstoffen Persistente organische Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants, POPs) werden in der Umwelt nur langsam abgebaut. Besondere Umweltrelevanz ergibt sich daraus, dass sie nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und sich in der Nahrungskette anreichern. Damit können sie ihre schädigende Wirkung auf Ökosysteme und Mensch langfristig entfalten. Einige POPs weisen eine hohe Toxizität auf – in der breiten Öffentlichkeit wurde dies durch Unglücke wie in Seveso deutlich. Da sie weiträumig transportiert werden, können sie nach ihrer ⁠ Deposition ⁠ selbst in entlegenen Gebieten zu einer Belastung führen. Zu den POPs gehören Chemikalien, die zum Zwecke einer bestimmten Anwendung hergestellt werden (zum Beispiel ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ und Industriechemikalien) aber auch solche, die unbeabsichtigt bei Verbrennungs- oder anderen thermischen Prozessen entstehen (sogenannte ⁠ uPOPs ⁠ wie polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und –furane (PCDD/F) oder polyaromatische Kohlenwasserstoffe (⁠ PAK ⁠) (siehe Tab. „Emissionen persistenter organischer Schadstoffe nach Quellkategorien“). Internationale Regelungen zum Schutz vor persistenten organischen Schadstoffen Im Rahmen der Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen ( Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution , CLRTAP) der ⁠ UN ⁠-Wirtschaftskommission für Europa (⁠ UNECE ⁠) wurde 1998 ein Protokoll zur Reduktion der POP-Emissionen von 32 Staaten und der EU unterzeichnet. Deutschland hatte hierzu unter Federführung des Umweltbundesamts technische Basisdokumente erstellt, zum Beispiel zum Stand der Technik der Emissionskontrolle stationärer Quellen. 2009 wurde das Protokoll novelliert; Regelungen zu sieben weiteren POPs wurden aufgenommen und bestehende Regelungen aktualisiert. Darüber hinaus ist seit 2004 das weltweit geltende Stockholmer Übereinkommen zu POPs in Kraft, das inzwischen von 186 Staaten ratifiziert wurde. Beide Vertragswerke, das POPs-Protokoll und die Stockholm-Konvention, regeln derzeit über 20 verschiedene POPs, die aber nicht alle deckungsgleich in beiden Abkommen vertreten sind. Zudem werden neue POPs aufgenommen. Die formulierten Ziele der Abkommen richten sich im Detail nach dem jeweils betroffenen ⁠ Stoff ⁠ und umfassen alle Möglichkeiten vom Verbot über Substitution bis hin zu der Anforderung, dass die Emissionen des Stoffes den Wert eines Referenzjahres zukünftig nicht überschreiten darf. Umfang der Emissionen Die Schätzungen der Emissionen unbeabsichtigt freigesetzter POPs (⁠ uPOPs ⁠) sind in der Regel mit größeren Unsicherheiten behaftet als die der Schadstoffe, die beabsichtigt eingesetzt werden. Polychlorierte Biphenyle (PCB) Polychlorierte Biphenyle (⁠ PCB ⁠) sind in ihrer Anwendung strikt reglementiert, teilweise bereits seit Jahrzehnten. Rund zwei Drittel der insgesamt eingesetzten PCB von rund 100 Tausend Tonnen (Tsd. t) befinden sich geschlossen in Trafos, Kondensatoren oder Hydraulikflüssigkeit. Die restlichen Anwendungen in offenen Systemen (zum Beispiel Dichtungsstoffe, Anstriche und Weichmacher) liegen schon lange zurück. Daher werden die verbleibenden Emissionen der laufenden Anwendungen nur noch gering eingeschätzt (1990: 1.736 kg, 2022: 213 kg). Die Entsorgungssituation ist dennoch problematisch, da bei nicht kontrolliertem Verbleib von erheblichen Re-Emissionen auszugehen ist. Dioxine Polychlorierte Dibenzodioxine und -furane (⁠ PCDD/PCDF ⁠, kurz oft ⁠ Dioxine ⁠ genannt) entstehen in Gegenwart von Chlorverbindungen bei jeder nicht vollständigen Verbrennung. Größte Quelle war 1990 noch die Abfallverbrennung in der Energiewirtschaft, deren Eintrag heute jedoch vernachlässigbar ist. Von insgesamt ca. 814 Gramm (Emissionsangaben in I-⁠ TEQ ⁠: Internationales Toxizitätsäquivalent) im Jahr 2022 stammten rund die Hälfte aus der Energiewirtschaft und 15 % aus den Industrieprozessen, dort fast ausschließlich aus der Metallindustrie (größtenteils aus Sinteranlagen). 37 % stammen aus Haus- und Autobränden. Insgesamt sanken die Emissionen zwischen 1990 und 2009 um etwa 85 % und stagnieren seither auf diesem Niveau beziehungsweise fluktuieren leicht. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Zu den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (⁠ PAK ⁠) gehören über 100 Verbindungen. ⁠ PAK ⁠ entstehen durch unvollständige Verbrennung. Hauptquellgruppe sind mit Abstand die kleinen Feuerungsanlagen der Haushalte. Die vorhandenen Messwerte sind jedoch mit hohen Unsicherheiten verbunden, da ähnlich wie bei den Dioxinen eine repräsentative Aussage zum Nutzerverhalten bei kleinen Feststofffeuerungen nicht möglich ist. Weiterhin gibt es Schätzungen (unterschiedlicher Qualität) zu PAK-Emissionen der Stahl- und mineralischen Industrie sowie von Kraftwerken und Abfallverbrennungsanlagen. Insgesamt ist das deutsche PAK-Inventar jedoch fast vollständig, da diese Emissionen weitestgehend aus Verbrennungsprozessen entstehen, die gut überwacht werden. Hexachlorbenzol (HCB) Die Datenlage für ⁠ HCB ⁠ ist deutlich schlechter als für ⁠ Dioxine ⁠/Furane und ⁠ PAK ⁠. Dieser Schadstoff wird in Anlagen normalerweise nicht gemessen, da er nicht gesetzlich geregelt ist. Seit 1977 ist HCB als reiner Wirkstoff in der Anwendung als ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ verboten. Jedoch kann es als chemische Verunreinigung in anderen Wirkstoffen vorkommen. Mit Hilfe des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) konnten erstmals für die Berichterstattung 2016 HCB-Emissionen für diesen Bereich über die Inlandsabsätze der Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Chlorthalonil und Picloram seit 1990 bis 2016 und der zulässigen HCB-Maximalgehalte ermittelt werden. ⁠ Lindan ⁠ ist bis zum Anwendungsverbot im Jahr 1997 berücksichtigt. Der rückläufige Trend ist nicht nur auf verminderte Maximalgehalte zurückzuführen, sondern auch auf die schwankenden Absatzmengen sowie die jeweiligen Wirkstoffzulassungen. Verschiedene Branchen, bei denen HCB-Emissionen zu erwarten wären, sind derzeit noch unberücksichtigt, wie zum Beispiel die Metallindustrie und die Zementindustrie. Weitere POPs Für weitere prioritär betrachtete POPs liegen wenig belastbare oder sehr geringe Emissionsschätzungen vor oder die Substanzen wurden in Deutschland weder hergestellt noch angewendet. Gleichwohl sind Immissionen über den Import nicht auszuschließen. Gleiches gilt für Ausgasungen von im Inland früher einmal verwendeten Produkten, für die die großräumige Immissionssituation vernachlässigbar ist (zum Beispiel ⁠ DDT ⁠ und ⁠ Lindan ⁠ im Holzschutz von Innenbauten der neuen Länder). Trends Weitere Emissionsminderungen sind bei Dioxinen (PCDD/F) aufgrund der bereits vollzogenen Maßnahmen nur noch in geringem Umfang zu erwarten. Die Benzo(a)pyren- (BaP-) Emissionen dürften sich großräumig bei den Kleinfeuerungen (Kamine, Öfen) durch Brennstoffsubstitution und -einsparung weiter verringern, solange der Holzeinsatz in der Kleinfeuerung nicht weiter zunimmt. Die hier vereinzelt bei Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie noch vorhandenen Reduktionspotenziale haben vor allem lokale Bedeutung. Bei ⁠ PCB ⁠ könnte die Altlastenproblematik mangels Kontrolle der umweltgerechten Rückführung vornehmlich durch Aufklärung entschärft werden. Bei Chlorparaffinen gibt es ein Stoffsubstitutionspotenzial kurzkettiger durch langkettige Stoffe. Die Verwendung kurzkettiger Chlorparaffine in der metallverarbeitenden Industrie und in der Lederverarbeitung und Zurichtung wurde in der EU mit der Richtlinie 2002/45/EG im Jahre 2002 verboten.

Schwermetall-Emissionen

Schwermetall-Emissionen Hochwirksame Staubminderungsmaßnahmen und die Stilllegung veralteter Produktionsstätten in den neuen Bundesländern führten seit 1990 zu einer erheblichen Minderung der verbrennungsbedingten Schwermetall-Emissionen. Entwicklung seit 1990 Die Emissionen der wichtigsten Schwermetalle (Cadmium, Blei und Quecksilber) sanken seit 1990 deutlich. Die Werte zeigen überwiegend Reduktionen von über 60 bis über 90 %. Der Großteil der hier betrachteten Reduktion erfolgte dabei in den frühen 1990-er Jahren, wobei wesentliche Reduktionen auch schon vor 1990 stattfanden. Vor allem die dabei angewandten hochwirksamen Staub- und Schwefeldioxid (SO 2 ) -Minderungsmaßnahmen führten zu einer erheblichen Verringerung der Schwermetallemissionen zunächst in den alten und, nach der Wiedervereinigung, auch in den neuen Ländern, einhergehend mit Stilllegungen veralteter Produktionsstätten. In den letzten Jahren sieht man, bis auf wenige Ausnahmen, kaum weitere Verringerungen der Schwermetall-Emissionen (siehe Abb. und Tab. „Entwicklung der Schwermetall-Emissionen“). Während die Blei-Emissionen bis zum endgültigen Verbot von verbleitem Benzin im Jahre 1997 rapide zurückgingen, folgten Zink, Kupfer und Selen im Wesentlichen der Entwicklung der Fahrleistungen im Verkehrssektor, die im langfristigen Trend seit 1990 anstieg. Entwicklung der Schwermetall-Emissionen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Entwicklung der Schwermetall-Emissionen Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Herkunft der Schwermetall-Emissionen Schwermetalle finden sich – in unterschiedlichem Umfang – in den staub- und gasförmigen Emissionen fast aller Verbrennungs- und vieler Produktionsprozesse. Die in den Einsatzstoffen teils als Spurenelemente, teils als Hauptbestandteile enthaltenen Schwermetalle werden staubförmig oder gasförmig emittiert. Die Gesamtstaubemissionen aus diesen Quellen bestehen zwar in der Regel überwiegend aus relativ ungefährlichen Oxiden, Sulfaten und Karbonaten von Aluminium, Eisen, Kalzium, Silizium und Magnesium; durch toxische Inhaltsstoffe wie Cadmium, Blei oder Quecksilber können diese Emissionen jedoch ein hohes Gefährdungspotenzial erreichen. Verursacher Die wichtigste Quelle der meisten Schwermetalle ist der Brennstoffeinsatz im Energie-Bereich. Bei Arsen, Quecksilber und Nickel hat die Energiewirtschaft den größten Anteil, gefolgt von den prozessbedingten Emissionen der Industrie, vor allem aus der Herstellung von Metallen. Cadmium stammt sogar größtenteils aus der Metall-Herstellung. Blei-, Chrom-, Kupfer- und Zink- Emissionen werden überwiegend durch den Abrieb von Bremsen und Reifen im Verkehrsbereich beeinflusst: die Trends korrelieren hier direkt mit der jährlichen ⁠ Fahrleistung ⁠. Selen hingegen stammt hauptsächlich aus der Mineralischen Industrie, gefolgt von den stationären und mobilen Quellen der Kategorie Energie. Andere Quellen müssen noch untersucht werden, es wird jedoch erwartet, dass sie die Gesamtentwicklung kaum beeinflussen. Verpflichtungen Das 1998er Aarhus Protokoll über Schwermetalle unter dem CLRTAP ist Ende 2003 in Kraft getreten. Es wurde im Dezember 2012 revidiert und an den Stand der Technik angepasst. Es zielt auf drei besonders schädliche Metalle ab: Cadmium, Blei und Quecksilber. Laut einer der grundlegenden Verpflichtungen muss Deutschland seine Emissionen für diese drei Metalle unter das Niveau von 1990 reduzieren. Das Protokoll betrachtet die Emissionen aus industriellen Quellen (zum Beispiel Eisen- und Stahlindustrie, NE-Metall-Industrie), Verbrennungsprozessen (Stromerzeugung, Straßenverkehr) und aus Müllverbrennungsanlagen. Es definiert Grenzwerte für Emissionen aus stationären Quellen (zum Beispiel Kraftwerken) und verlangt die besten verfügbaren Techniken (BVT) für diese Quellen zu nutzen, etwa spezielle Filter oder Wäscher für die stationäre Verbrennung oder Quecksilber-freie Herstellungsprozesse. Das Protokoll verpflichtet die Vertragsparteien weiterhin zur Abschaffung von verbleitem Benzin. Es führt auch Maßnahmen zur Senkung von Schwermetall-Emissionen aus Produkten auf (zum Beispiel Quecksilber in Batterien) und schlägt Management-Maßnahmen für andere quecksilberhaltige Produkte wie elektrische Komponenten (Thermostate, Schalter), Messgeräte (Thermometer, Manometer, Barometer), Leuchtstofflampen, Amalgam, ⁠ Pestizide ⁠ und Farben vor. Viele dieser Maßnahmen wurden in Deutschland jedoch schon deutlich früher umgesetzt, so dass bereits in den frühen 90er Jahren deutliche Reduktionen der wichtigen Schwermetalle zu verzeichnen sind.

Europäischer Emissionshandel: Emissionen deutscher Anlagen seit Beginn der dritten Handelsperiode 2013 um 33 Prozent gesunken

Wirkung vor allem im Energiesektor 2020 emittierten die 1.817 im Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) erfassten stationären Anlagen in Deutschland rund 320 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Dies entspricht einem Rückgang um 12 Prozent gegenüber 2019 und einem Rückgang um 33 Prozent gegenüber 2013, dem ersten Jahr der dritten Handelsperiode. Das berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) ausführlich in ihrem aktuellen Bericht über die Treibhausgasemissionen der emissionshandelspflichtigen stationären Anlagen und im Luftverkehr für Deutschland im Jahr 2020 (VET-Bericht 2020). Der Rückgang der Emissionen geht maßgeblich auf Minderungen in der Energiewirtschaft zurück. Aufgrund der konjunkturellen Lage durch die COVID-19-Pandemie gingen auch die Emissionen der energieintensiven Industrie das zweite Mal im Verlauf der dritten Handelsperiode zurück. Dirk Messner, Präsident des ⁠ UBA ⁠: „Wir haben 2020 erneut einen großen Schritt beim ⁠ Klimaschutz ⁠ geschafft. Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt wie schon in den letzten Jahren deutlich stärker aus als der Rückgang der nationalen Gesamtemissionen. In diesem besonderen Jahr macht sich der Pandemie-Effekt bemerkbar und insbesondere im Bereich der Industrieanlagen dürfte der Emissionsrückgang nicht nachhaltig sein. Hier brauchen wir dringend weitere Anstrengungen und eine anspruchsvolle Dekarbonisierungsstrategie. Dass Klimapolitik bereits wirkt, zeigt sich vor allem im Energiesektor, wo der Kohleausstieg sehr gut vorankommt. Hier macht sich auch die Reform des Europäischen Emissionshandels aus dem Jahr 2018 bemerkbar, die zu deutlich höheren CO₂-Preisen geführt hat. Dieser Erfolg macht Mut für die große Aufgabe, den Emissionshandel an dem neuen europäischen Klimaschutzziel für 2030 auszurichten." Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs V Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle: „Mit dem Ende der dritten Handelsperiode des Emissionshandels in 2020 haben wir in den einbezogenen Sektoren auf europäischer Ebene eine Minderung von rund 43 Prozent gegenüber dem Basisjahr 2005 erreicht. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der geltenden Zielvorgabe für 2030. Dies unterstreicht den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS. Wir müssen jetzt entschieden handeln und die Emissionsobergrenzen im EU-ETS für den Zeitraum bis 2030 schnell und deutlich absenken. Dann kann und wird der Emissionshandel zum zentralen Eckpfeiler der europäischen Klimapolitik in dieser für den Klimaschutz entscheidenden Dekade.“ Energie: Im Jahr 2020 gingen die Emissionen der deutschen Energieanlagen im Vergleich zum Vorjahr um etwa 15 Prozent auf 207 Millionen Tonnen Kohlendioxid zurück. Damit beschleunigte sich der relativ starke Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft aus dem Vorjahr weiter. Maßgeblich für den Rückgang waren die in 2020 abnehmenden Stein- und Braunkohleemissionen. Die Anteile von Braunkohle und Erdgas an der ⁠ Bruttostromerzeugung ⁠ Deutschlands lagen gemäß Daten der AG Energiebilanzen 2020 erstmals gleichauf bei 16 Prozent, während Steinkohle nur noch einen Anteil von etwa 7 Prozent hatte. Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland fielen gegenüber dem Vorjahr um 5 Prozent auf 114 Millionen Tonnen CO₂-Äq. Damit sanken die Emissionen seit Beginn der dritten Handelsperiode zum zweiten Mal in Folge deutlich. Die größten Rückgänge erfolgten in der Eisen- und Stahlindustrie mit minus 12 Prozent, gefolgt von Industrie- und Baukalk mit minus 7 Prozent. In den übrigen Branchen (Papier- und Zellstoffindustrie, Nichteisenmetallindustrie, Raffinerien) lagen die Rückgänge bei minus 2 bis minus 3 Prozent. Die Emissionsrückgänge korrespondieren in den genannten Branchen vor allem mit den rückläufigen Produktionsmengen gegenüber den Vorjahren. Die Emissionen der Anlagen zur Zementklinkerherstellung blieben hingegen wie auch in 2019 in etwa unverändert. Dies gilt auch für die Emissionen der chemischen Industrie. Emissionen im Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber betrugen in 2020 etwa 4 Millionen Tonnen Kohlendioxid. Dies entspricht einem Rückgang im Vergleich zum Vorjahr um 58 Prozent. Zurückzuführen ist das auf den starken Rückgang von Flügen infolge der Covid-19-Pandemie. Deutschland und Europa: Die Emissionen aller am EU-ETS teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2020 in ähnlichem Maße wie in Deutschland: Nach Angaben der Europäischen Kommission gingen die Emissionen in 2020 um 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück und beliefen sich auf rund 1,33 Milliarden Tonnen CO₂-Äq. Ursächlich für diese Entwicklung war wie in Deutschland vor allem ein Rückgang der Emissionen bei der Stromerzeugung (EU-weiter Rückgang um rund 15 Prozent), wenngleich auch Emissionen der Industrieanlagen pandemiebedingt um 7 Prozent zurückgingen. Gegenüber 2005 sind die EU-ETS-Emissionen europaweit um rund 43 Prozent und damit noch stärker zurückgegangen als in Deutschland mit etwa 38 Prozent. Das Europäische Klimaziel für die vom EU-ETS umfassten Bereiche, minus 21 Prozent im Jahr 2020 gegenüber 2005, wird damit deutlich übererfüllt. Das aktuelle Emissionsniveau entspricht bereits der aktuell geltenden Zielvorgabe für 2030, was den großen Spielraum für eine Ambitionssteigerung im EU-ETS deutlich unterstreicht. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der relative Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor fällt stärker aus als der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen. Die Vorjahresschätzung des UBA vom März weist einen Rückgang von rund 70 Millionen Tonnen CO₂-Äq bzw. 8,7 Prozent aus. Mit den aktuellen Angaben der DEHSt ist eine vorläufige Berechnung der deutschen Emissionen außerhalb des EU-ETS für 2020 möglich. Demnach haben die deutschen Emissionen innerhalb des Europäischen Lastenteilungsverfahrens die zugewiesenen Emissionsrechte in 2020 um rund 7,4 Millionen Tonnen CO₂-Äq überschritten. Das kumulative Defizit über den Gesamtzeitraum 2013 bis 2020 beträgt voraussichtlich ca. 22,3 Mio. t CO₂. Die europäische Lastenteilungsentscheidung (ESD) ermöglicht den Mitgliedstaaten, ein Defizit durch Zukauf von Emissionsrechten auszugleichen (Flexibilitätsmechanismus). Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des EU-ETS. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe kostenloser Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionen und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei der Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism. Die DEHSt ist zudem die nationale Bewilligungsbehörde für die Zahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO₂-Kosten (Strompreiskompensation). Die DEHSt ist außerdem zuständig für die Umsetzung des 2021 gestarteten nationalen Emissionshandels für Brennstoffe.

Carbon Leakage: Klimapolitik und Investitionsverhalten

Carbon Leakage: Klimapolitik und Investitionsverhalten Die Verlagerung von Emissionen ins Ausland aufgrund unterschiedlich ambitionierter Klimapolitiken, kurz Carbon Leakage, hat verschiedene Facetten. Ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA hat einige davon untersucht, unter anderem den Einfluss von CO2-Bepreisung auf das Investitionsverhalten von Industrieunternehmen und die Klimapolitiken der EU-Haupthandelspartnerländern im Vergleich. Im Forschungsvorhaben „Analysen zum direkten und indirekten Carbon- Leakage-Risiko europäischer Industrieunternehmen“ wurden in einzelnen Arbeitspakten verschiedene Aspekte von Carbon Leakage untersucht, unter anderem: Investitionsverhalten in relevanten Industrien Die Analyse von Investitionsaktivitäten einzelner Industriezweige ergab keine Anhaltspunkte dafür, dass der CO 2 -Preis bisher eine herausragende Rolle für Auslandsinvestitionen gespielt hätte. Dazu wurden im Teilprojekt „Investitionsverhalten in ausgewählten Industriebranchen des EU-ETS – Empirische Analysen und Fallstudien“ verschiedene Befragungen über das Investitionsverhalten emissionshandelspflichtiger Unternehmen ausgewertet, empirische Studien gesichtet und eine eigene Fallstudie zu den Beweggründen für fünf Investitionsprojekte der Eisen- und Stahlindustrie innerhalb und außerhalb Europas durchgeführt. Klimapolitiken in Handelspartnerländern der EU Der Teilbericht „Carbon Leakage Risks in a World of Converging Carbon Prices“ stellt Klimaschutzmaßnahmen verschiedener Länder dar und leitet daraus deutliche Unterschiede in den klimapolitische Ambitionsniveaus ab. Modellbasiert ergibt sich ein deutlicher Einfluss von Klimaschutzmaßnahmen auf das Carbon-Leakage-Risiko. Im Projekt wurde bereits das klimapolitische Ambitionsniveau der EU und ihrer größten industriellen Handelspartnerländer analysiert. Es liefert ein umfassendes Bild über die klimabezogenen regulatorischen Rahmenbedingungen für energieintensive Industrien in den wichtigsten Handelspartnerländern der EU. Betrachtet wurden neben Maßnahmen zur CO 2 -Bepreisung der verschiedenen Länder zum Beispiel auch Energieeffizienzmaßnahmen, das Preisniveau von Erdgas und Elektrizität sowie Aktivitäten zur Verbesserung der Luftqualität. Im Ergebnis werden lediglich die Klimapolitiken in Südkorea und der Schweiz als vergleichbar sowie die von Norwegen als etwas ambitionierter als in der EU bewertet. Die Klimapolitiken in China, den USA, der Türkei und Russland werden als deutlich weniger ambitioniert bewertet und für Algerien (als Haupthandelspartner im Jahr 2016 im Bereich „Zement“) wird keine klimapolitische Ambition festgestellt. In dem derzeit laufenden Nachfolgeprojekt „Analyse der Wettbewerbssituation und des Carbon Leakage-Risikos der europäischen Industrien“ wird diese Analyse mit einer verfeinerten Methodik weitergeführt.

Emissionshandel: Deutsche Anlagen mindern 2018 um 3,5 Prozent

Emissionshandel: Deutsche Anlagen mindern 2018 um 3,5 Prozent Im Jahr 2018 emittierten die rund 1.875 stationären Anlagen in Deutschland im Emissionshandel rund 422 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente und damit etwa 3,5 Prozent weniger als 2017. Dies setzt den Trend des Vorjahres fort, bei dem ein Rückgang der Emissionen um 3,4 Prozent verzeichnet wurde. Zudem fällt der Rückgang der Emissionen im Emissionshandelssektor, anders als im Vorjahr, ähnlich hoch wie der Rückgang der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen, die auch andere Sektoren (z.B. Verkehr, Haushalte) umfassen, aus. Die aktuelle Nahzeitprognose des ⁠ UBA ⁠ hatte für diese eine Minderung von 4,5 Prozent ermittelt. Für die Energiewirtschaft wird dabei ein Rückgang um 14 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente errechnet. Dies deckt sich mit dem Emissionsrückgang der im Emissionshandel erfassten Anlagen der Energiewirtschaft. Auch der EU-weite Durchschnitt der Emissionen aus dem europäischen Emissionshandel (Emissions Trading System – ETS) entwickelte sich im Jahr 2018 rückläufig, nachdem im Jahr zuvor noch ein geringer Emissionsanstieg von 0,2 Prozent im Jahresvergleich zu verzeichnen gewesen war. Den Emissionsrückgang des gesamten EU-ETS schätzen unabhängige Marktanalysten auf Basis der von der EU-Kommission am 1. April 2019 freigegebenen vorläufigen Daten mit 3,9 bis 4,2 Prozent. Emissionen der Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie in Deutschland fielen gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Prozent auf 124 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Damit blieben die Emissionen in der Summe aller Industrieanlagen weiterhin unverändert hoch. Ein Rückgang war bei den Raffinerien und bei Anlagen der Zementklinkerherstellung zu verzeichnen mit 4,6 bzw. 2,29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Emissionen der Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie, die Industriebranche mit den höchsten Emissionen, blieben im Jahresvergleich hingegen auf demselben hohen Niveau (+ 0,26 Prozent). Emissionen der Energieversorgung: Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken um 4,4 Prozent auf knapp 298 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Damit setzt sich der relativ starke Rückgang der Emissionen in der Energiewirtschaft weiter fort. Maßgeblich für den Rückgang waren auch im Jahr 2018 abnehmende Stein- und Braunkohleemissionen. Die Steinkohleemissionen nahmen um 6,5 Prozent ab, die Braunkohlemissionen um 3 Prozent. Bei den Braunkohleemissionen ist dafür vor allem die Überführung der letzten beiden Blöcke des Kraftwerks Frimmersdorf im Oktober 2017 in die Sicherheitsbereitschaft mit einem Wegfall von 3,6 Millionen Tonnen Kohlendioxid verantwortlich. Auch die Erdgasemissionen verzeichneten mit minus 2,9 Prozent diesmal einen Rückgang. Der signifikante Preisanstieg für Emissionsberechtigungen (EUA – European ⁠ Emission ⁠ Allowances) im Jahr 2018 setzte insbesondere für die Energiewirtschaft ein wirksames Preissignal und ist neben den ebenfalls gestiegenen Steinkohlepreisen mit ein wichtiger Faktor für den spürbaren Rückgang der Steinkohleemissionen. In der Industrie ist das Preissignal allerdings noch zu gering, um wirksame Anreize für emissionsmindernde Investitionen zu schaffen. Die EUA-Preise bewegten sich im Jahr 2018 beinahe kontinuierlich aufwärts in einem Intervall zwischen etwa 7,60 Euro zum Jahresanfang bis 25,80 Euro zum Jahresende, der Durchschnittspreis für 2018 betrug rund 16 Euro. Abgabepflicht: Bis zum 30. April 2019 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen erforderliche Zahl an Emissionsberechtigungen für das Jahr 2018 abzugeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) prüft derzeit die Emissionsberichte 2018 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse (⁠ VET-Bericht ⁠ 2018) voraussichtlich Anfang Juni 2019 veröffentlichen. Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der Anteil des Emissionshandels an den für das Jahr 2018 vom UBA geschätzten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht etwa 50 Prozent. Die offiziellen deutschen Gesamtemissionen 2018 werden am 15. Januar 2020 mit dem Nationalen Inventarbericht veröffentlicht.

Stahlindustrie: Deutlich mehr Abwärmenutzung möglich

Stahlindustrie: Deutlich mehr Abwärmenutzung möglich Allein aus Prozessen der Eisen- und Stahlerzeugung in integrierten Hüttenwerken ließen sich jährlich in Deutschland mehr als 2,6 Milliarden Kilowattstunden Wärme zusätzlich nutzen. Dies zeigt ein Gutachten, das im Auftrag des UBA die Abwärmepotenziale dieser Anlagen untersucht hat. Die Erzeugung von Eisen und Stahl in integrierten Hüttenwerken gehört zu den energieintensivsten industriellen Tätigkeiten. Ein großer Teil der benötigten Energie wird dabei – direkt oder indirekt – zur Reduktion von Eisenerz eingesetzt. Daneben wird Energie in Form von Abwärme frei. Aus Gründen des ⁠ Klima ⁠- und Ressourcenschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit sollte diese Abwärme möglichst vollständig genutzt werden, sofern ihre Entstehung nicht vermeidbar ist. Derzeit bleiben jedoch nennenswerte Abwärmemengen ungenutzt. Im Gutachten wurden Abwärmenutzungspotenziale aus integrierten Hüttenwerken in Deutschland untersucht. Hierfür wurden Energiebilanzen für fünf Hauptanlagen erarbeitet: für Sinteranlage, Hochofen, Oxygenstahlwerk, Stranggießanlage und Warmwalzwerk. Die Prozesskette der Roheisen- und Stahlherstellung von der Sinteranlage bis zum gewalzten Produkt wurde in einem modellhaften integrierten Hüttenwerk energetisch bilanziert. Zudem wurde untersucht, welche Hemmnisse einer weitergehenden Nutzung von Abwärme aus integrierten Hütten entgegenstehen. Unter Berücksichtigung dieser Hemmnisse wurde ein zusätzlich nutzbares Abwärmepotenzial von 0,322 Gigajoule pro Tonne Rohstahl ermittelt. Dieses Potenzial ist als Mittelwert der verschiedenen Anlagenkonstellationen in Deutschland zu verstehen. Hochgerechnet auf ganz Deutschland beträgt das zusätzliche Abwärmenutzungspotenzial etwa 9,45 Petajoule pro Jahr – mehr als 2,6 Milliarden Kilowattstunden. Die energetische Bilanzierung und Hemmnisanalyse wurden durch alle Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie unterstützt, die integrierte Hüttenwerke in Deutschland betreiben.

Emissionshandel setzt Anreize für Klimaschutz

CO2-Emissionen 2010 steigen bei ausgezeichneter Konjunktur nur moderat Mit 454 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) haben die rund 1.630 emissionshandelspflichtigen Energie- und Industrieanlagen in Deutschland 2010 rund sechs Prozent mehr klimaschädliches CO2 ausgestoßen als im wirtschaftlich schwachen Vorjahr. Die Emissionen liegen aber unter dem Ausstoß von 2008, so dass sich die Emissionsminderung in der zweiten Handelsperiode insgesamt fortsetzt. Den größten absoluten Anstieg an Emissionen verzeichnen die Energieanlagen mit 18 Millionen Tonnen auf aktuell 356 Millionen Tonnen CO 2 pro Jahr. Das entspricht einem Anstieg von rund fünf Prozent gegenüber 2009. Die Energiewirtschaft kann diese Emissionsmenge mit ihren kostenlosen Zuteilungen nicht komplett ausgleichen. Die Unternehmen haben die Wahl, zusätzliche Zertifikate zu ersteigern oder an der Börse und von anderen Unternehmen zu kaufen. Mit Ausnahme weniger Branchen nahm der CO 2 -Ausstoß in allen Industriezweigen zu. So folgten die Emissionen der Eisen- und Stahlindustrie dem konjunkturellen Trend: Im Vergleich zum konjunkturschwachen Vorjahr wuchs der CO 2 -Ausstoß um 6,5 Millionen Tonnen oder 26 Prozent. Dennoch blieb die Stahlindustrie 2,0 Millionen Tonnen unter ihrem Emissionsniveau im Jahr 2008. Insgesamt liegen die CO 2 -Emissionen von 454 Millionen Tonnen über den im Jahr 2010 an die Unternehmen ausgegebenen 437 Millionen Zertifikaten. Hiervon wurden 396 Millionen kostenlos ausgegeben und 41 Millionen versteigert. Die fehlende Zertifikatsmenge zwischen ausgegebenen Emissionsberechtigungen und den tatsächlichen CO 2 -Emissionen in 2010 muss von den Unternehmen am Markt erworben werden. Der aktuelle Zertifikatspreis liegt bei rund 17 Euro. Damit schafft der Emissionshandel einen starken Anreiz für die deutsche Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie, in klimaschonende Minderungsmaßnahmen zu investieren. Dieser Anreiz wird sich in Zukunft weiter verstärken, da das Gesamtangebot an Emissionszertifikaten (Cap) in der dritten Handelsperiode 2013-2020 sinkt - gemessen ab 2010 jährlich um 1,74 Prozent. Das jährliche Budget, das Deutschland im Rahmen der laufenden zweiten Handelsperiode zugewiesen wurde, beträgt 452 Millionen Tonnen. „In der dritten Handelsperiode gelten für die Vergabe der Zertifikate neue Regeln: Der Stromsektor muss seinen Bedarf vollständig am Markt oder bei Versteigerungen decken, die Industrie erhält kostenlose Zertifikate nur noch auf der Basis anspruchsvoller Benchmarks. Damit wird der Anreiz für Investitionen in klimaschonende Technologie in allen Sektoren weiter verstärkt und der Emissionshandel insgesamt effizienter“, erklärt Dr. Hans-Jürgen Nantke, Leiter der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Bis zum 30. April 2011 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Zertifikaten zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen abzugeben. Die DEHSt prüft derzeit die Emissionsberichte 2010 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse Mitte Mai 2011 veröffentlichen. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.

Emissionsfaktoren zur Eisen- und Stahlindustrie für die Emissionsberichterstattung

Emissionsfaktoren bedeutsamer Emittentengruppen der Eisen- und Stahlindustrie werden vom Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) seit dem Jahr 1990 im “zentralen System Emissionen“ (ZSE) erfasst. Die Daten aus dem ZSE werden vom UBA zur Berechnung von Emissionsinventaren genutzt. Sie dienen insbesondere zur Erstellung von Prognosen, Emissionsberechnungen anderer Einrichtun-gen sowie zur Bewertung möglicher Minderungsmaßnahmen. Hierdurch wird es möglich, zukünf-tige Problem- und Handlungsfelder besser zu identifizieren und zu bewerten.

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