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Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte tritt in Kraft

Am 25. Juli 2016 tritt die Rücknahmepflicht für ausgediente Elektro-und Elektronikgeräte in Kraft. Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel. Außerdem führt das neue Elektrogerätegesetz strengere Regeln für den Export alter Geräte ein. Das am 24. Oktober 2015 in Kraft getretene ElektroG setzt die im Jahr 2012 neu gefasste Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte um und legt Anforderungen an die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für die unterschiedlichen Akteure fest.

Bundesrat beschließt Bußgelder bei Verstößen gegen Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronikaltgeräte

Ab dem 1. Juni 2017 muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Der Bundesrat stimmte am 10. Februar 2017 einer entsprechenden Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zu. Der Bußgeldtatbestand ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden, zukünftig effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern und Verbraucherinnen die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren oder verweigern – sowohl im stationären als auch im Onlinehandel.

Teilvorhaben 1: Auswirkungen von REACH auf das Kunststoffrecycling

Das Projekt "Teilvorhaben 1: Auswirkungen von REACH auf das Kunststoffrecycling" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ökopol Institut für Ökologie und Politik GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Von der Wirtschaft sind im Zusammenhang mit der Einführung von REACH zukünftig umfangreiche neue Pflichten bezüglich Herstellung, Import und Verarbeitung von Stoffen zu erfüllen. Gerade in der Anfangsphase von REACH kann es auf Grund bestehender Unsicherheiten bezüglich der Ausgestaltung und Umsetzung von REACH zu nicht unbeträchtlichen Schwierigkeiten und Problemen kommen. Kunststoffrecyclingbetriebe sind wegen der in großer Anzahl eingesetzten Hilfs- und Zusatzstoffe sowie der inhomogenen und häufig unbekannten Zusammensetzung der aufzubereitenden Abfälle in besonderer Weise betroffen. Unsicherheiten bestehen sowohl bezüglich der Registrierung und der Zulassung von Stoffen, als auch in der Frage der möglichen Auswirkungen von REACH auf bereits bestehende Recyclingaktivitäten. B) Handlungsbedarf BMU: Es besteht ein Bedürfnis zu ermitteln und darzustellen, wie REACH angewandt werden kann, ohne dass die in den vergangenen Jahren von der Politik geforderte und zwischenzeitlich auch erreichte anspruchsvolle Verwertung von Kunststoffabfällen beeinträchtigt wird. Für die durch die RücknahmeV geregelten Bereiche (Verpackungen, Altautos, Elektro-/Elektronikschrott) ist es wichtig, dass Kunststoffe auch zukünftig die notwendigen Beiträge zur Erfüllung der geforderten (werk-)stofflichen Verwertungsquoten liefern können. C) Ziel des Vorhabens ist es, an Hand von fünf ausgewählten Beispielen und mehreren Szenarien die Auswirkungen von REACH auf Kunststoffrecyclingprozesse darzustellen. Das Vorhaben soll Klarheit darüber schaffen, ob schon heute bestehende Qualitätsmanagementsysteme den REACH-Anforderungen gerecht werden und ob es weitere REACH-konforme Wege gibt, wie das neue Chemikalienrecht beim Kunststoffrecycling in pragmatischer und wirtschaftlich vertretbarer Weise auszugestalten ist. Es soll darüber hinaus Handlungsanweisungen liefern, die es den betroffenen Akteuren ermöglichen, ein REACH-Management aufzubauen und die Anforderungen von REACH zu usw.

Reverse Logistics - Die ökonomischen Auswirkungen der EU-Richtlinien über Altfahrzeuge und über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Deutschland

Das Projekt "Reverse Logistics - Die ökonomischen Auswirkungen der EU-Richtlinien über Altfahrzeuge und über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Siegen, Studiengang Betriebswirtschaftslehre, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre III: Umweltökonomie durchgeführt. Das Prinzip der Produktverantwortung wurde in Deutschland durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) mit dem Ziel eingeführt, Abfälle zu vermeiden und unvermeidbare Abfälle in erster Linie zu verwerten und erst in zweiter Linie zu entsorgen. Rechtsverordnungen zum KrW-/AbfG konkretisieren, wer die Produktverantwortung zu tragen hat. Durch die Altfahrzeug-Verordnung und die noch in nationales Recht zu übertragende EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden zwei große Industriezweige in Deutschland verpflichtet, ihre Produktverantwortung wahrzunehmen. Im Projekt werden begriffliche Grundlagen des noch jungen Forschungsgebietes der Reverse Logistics weiter entwickelt und es wird dargestellt, wie mithilfe von Reverse Logistics eine Durchflusswirtschaft in eine Kreislaufwirtschaft überführt werden kann. Im weiteren Verlauf des Vorhabens soll untersucht werden, welche ökonomischen Auswirkungen die EU-Richtlinien über Altfahrzeuge und über Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf betroffene Hersteller und Importeure in Deutschland haben können. Am Beispiel der Automobilindustrie soll gezeigt werden, welche Implikationen Reverse Logistics vor allem für die betrieblichen Funktionen Forschung und Entwicklung, Beschaffung und Marketing hat.

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