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Kohlendioxid-Emissionen im Bedarfsfeld „Wohnen“

<p> <p>Im Bedarfsfeld „Wohnen“ fallen direkte und indirekte Kohlendioxid-Emissionen infolge des Energieverbrauchs an. Direkte Emissionen entstehen durch den unmittelbaren Einsatz von Energie für Heizen und Warmwasserbereitung, indirekte Emissionen bei der Energiebereitstellung für die privaten Haushalte, zum Beispiel für Stromverbrauch bei der Nutzung von Haushaltsgeräten (2021: letzte verfügbare Daten).</p> </p><p>Im Bedarfsfeld „Wohnen“ fallen direkte und indirekte Kohlendioxid-Emissionen infolge des Energieverbrauchs an. Direkte Emissionen entstehen durch den unmittelbaren Einsatz von Energie für Heizen und Warmwasserbereitung, indirekte Emissionen bei der Energiebereitstellung für die privaten Haushalte, zum Beispiel für Stromverbrauch bei der Nutzung von Haushaltsgeräten (2021: letzte verfügbare Daten).</p><p> Direkte und indirekte Kohlendioxid-Emissionen <p>Die <strong>direkten Kohlendioxid-Emissionen</strong> privater Haushalte im Bedarfsfeld „Wohnen“ fallen unter anderem bei der Verbrennung von Energieträgern für Anwendungsbereiche wie Raumwärme, Warmwasser an. Im Jahr 2005 betrugen sie nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes insgesamt 125,3 Millionen Tonnen (Mio. t). Im Jahr 2021 waren es rund 122,5 Mio. t, das sind 2,3 % weniger. Während es durch effizientere Heizungen und die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien zu Energieeinsparungen kommt, bewirkt zum Beispiel der Trend zu höheren Wohnflächen pro Kopf einen gegenteiligen Effekt. Auch der Trend zu einem erhöhten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ausstattungsgrad">Ausstattungsgrad</a> der privaten Haushalte macht die Effizienzgewinne weitgehend wieder zunichte.</p> <p><strong>Indirekte&nbsp;Emissionen</strong> entstehen bei der Energiebereitstellung für die privaten Haushalte, vor allem bei der Erzeugung von Elektrizität in den Kraftwerken und bei der Erzeugung von Fernwärme in den Heizkraftwerken. Diese Emissionen können anteilig – das heißt entsprechend der Höhe des Energieverbrauchs –&nbsp;den privaten Haushalten zugerechnet werden. 2005 verursachte das Bedarfsfeld „Wohnen“ der privaten Haushalte rund 100 Mio. t indirekte Kohlendioxid-Emissionen. 2021 waren es 85,8&nbsp;Mio.&nbsp;t und damit 14,2 % weniger als 2005.</p> <p>In der Summe ergibt sich ein Rückgang der Kohlendioxid&nbsp;-Emissionen der privaten Haushalte im Bedarfsfeld „Wohnen“ von 2005 bis 2021 um rund 6,8 % (siehe Abb. „Direkte und indirekte Kohlendioxid-Emissionen im Bedarfsfeld "Wohnen").&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_CO2-Emiss-Wohnen_2026-01-21.png"> </a> <strong> Direkte und indirekte Kohlendioxid-Emissionen im Bedarfsfeld „Wohnen“ </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt 2023 Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_CO2-Emiss-Wohnen_2026-01-21.pdf">Diagramm als PDF (128,30 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_CO2-Emiss-Wohnen_2026-01-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (32,26 kB)</a></li> </ul> </p><p> „Raumwärme“ dominiert im Bedarfsfeld „Wohnen“ die Kohlendioxid-Emissionen <p>Die Emissionen der privaten Haushalte können den einzelnen Anwendungsbereichen wie Raumwärme, Warmwasser und sonstiger <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/prozesswaerme">Prozesswärme</a> sowie mechanischer Energie und Beleuchtung zugeteilt werden.</p> <p>Besonders die Energiebereitstellung für die Nutzung von Raumwärme verursacht hohe Kohlendioxid-Emissionen.&nbsp;Im Bereich „Raumwärme – temperaturbereinigt“ fielen im Jahr&nbsp;2021 insgesamt 146,7 Millionen&nbsp;Tonnen (Mio. t) <strong>direkte und indirekte Kohlendioxid-Emissionen</strong> an. Im Jahr&nbsp;2005 waren es 150&nbsp;Mio. t Kohlendioxid-Emissionen. Dabei verursachte die Erzeugung von Raumwärme im Jahr 2021 mit rund 70&nbsp;% mehr als zwei Drittel der Kohlendioxid-Emissionen im Bereich Wohnen. An zweiter Stelle folgte mit rund 13,5 % die Warmwasserbereitung. Der Betrieb von Elektrogeräten, Informations- und Kommunikationstechnologie machte 8,9 % der Kohlendioxid-Emissionen aus (siehe Abb. „Kohlendioxid-Emissionen nach Anwendungsbereichen im Bedarfsfeld „Wohnen“ 2021“).<strong>&nbsp;</strong>Private Haushalte haben wie schon beim Energieverbrauch auch erheblichen Einfluss auf den Kohlendioxid-Ausstoß durch:</p> <ul> <li>die Wahl der Wohnflächengröße (Heiz- und Stromverbrauch). Je kleiner der Haushalt und je mehr Wohnfläche pro Person in Anspruch genommen wird, desto größer ist auch der Heiz- und Strombedarf;</li> <li>die Wahl der Bauweise (alleinstehendes Einfamilienhaus gegenüber einem Reihenhaus oder Wohnung in einem Mehrfamilienhaus). Je schlechter das Verhältnis von Oberfläche zu Volumen, desto höhere Wärmeverluste.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Bereich-Wohnen-Anwender-CO2_2026-01-21.png"> </a> <strong> Kohlendioxid-Emissionen nach Anwendungsbereichen im Bedarfsfeld „Wohnen“ </strong> Quelle: Statistisches Bundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Bereich-Wohnen-Anwender-CO2_2026-01-21.pdf">Diagramm als PDF (308,83 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Bereich-Wohnen-Anwender-CO2_2026-01-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (30,49 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

WFS Abfall und Recycling Hamburg

Dieser Web Feature Service (WFS) beinhaltet die Depotcontainerstandplätze und Recyclinghöfe der Stadtreinigung Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

„Waschmaschine Defekta: 15.000 Euro“ – Kampagne für Stadtsauberkeit startet

Das kaputte Regal, die defekte Waschmaschine – regelmäßig wird Sperrmüll illegal auf der Straße entsorgt. Der Berliner Senat hat deshalb im letzten Jahr die Bußgelder für solche Tatbestände erhöht. Die Kampagne „Einfach abstellen hat seinen Preis“ informiert ab sofort zu den Kosten der illegalen Ablagerungen und informiert, wie Sperrmüll korrekt entsorgt werden kann. Zentraler Anlaufpunkt ist die Webseite berlin.de/stadtsauberkeit . Illegale Ablagerungen sind in den zurückliegenden Jahren zu einem immer größeren Ärgernis geworden. Solche Ordnungswidrigkeiten beschäftigen zahlreiche Behörden: die Ordnungsämter, die Berliner Forsten – und natürlich die Berliner Stadtreinigung (BSR). Letztlich kostete ihre Beseitigung die Berlinerinnen und Berliner allein im vergangenen Jahr mehr als 13 Millionen Euro. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) möchte mit der Kampagne „Einfach abstellen hat seinen Preis“ das Thema illegale Müllentsorgung noch stärker in den Fokus rücken. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, hat am Samstag gemeinsam mit der BSR-Vorstandsvorsitzenden Stephanie Otto und Bezirksstadtrat Christopher Schriner die Kampagne vorgestellt. Genutzt wurde dafür der „Kieztag“ in Mitte, ein Angebot des Bezirks in Kooperation mit der BSR, auf dem Bürgerinnen und Bürger kostenlos ihren Sperrmüll abgeben konnten. Senatorin Ute Bonde : „Unsere Kampagne richtet sich an diejenigen, die ihren Sperrmüll, ihre Elektrogeräte, ihren Schrott im öffentlichen Raum abstellen und damit ihr Problem buchstäblich bei anderen abladen. Ein solches Verhalten ist keine Bagatelle – sondern eine Sünde an der Natur und an der Gesellschaft, die mit angemessenen Bußgeldern geahndet wird. Unsere Kampagne will aber auch die vielen Möglichkeiten der legalen Entsorgung aufzeigen – so wie hier beim Kieztag der BSR in Mitte. Ich bedanke mich bei allen, die solche Angebote schon jetzt nutzen – und natürlich auch bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BSR, der Ordnungsämter, der Berliner Forsten und bei den vielen Ehrenamtlichen, die für Sauberkeit in unserer Stadt sorgen.“ Stephanie Otto, Vorstandsvorsitzende der BSR : „Für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt gibt es viele gute Angebote zur Abfallentsorgung, z.B. die 14 BSR-Recyclinghöfe, den günstigen BSR-Sperrmüll-Abholservice, die Tiptapp-App zur Transporthilfe bei der Sperrmüllentsorgung sowie die entgeltfreien Kieztage, die von jedem Berliner Bezirk in Kooperation mit der BSR angeboten werden. Auch für Gewerbetreibende existieren in Berlin zahlreiche legale Möglichkeiten für die Entsorgung von Abfällen. Am heutigen Kieztag hier in Mitte sehen wir, dass viele Berlinerinnen und Berliner bereits verantwortungsvoll und im Sinne ihrer Stadt handeln. Die BSR unterstützt die Bürgerinnen und Bürger hierin durch umfassende Aufklärung, bspw. mit digitalen Informationsangeboten, regelmäßigen Sauberkeitskampagnen und unserem beliebten „Kehrenbürger“-Projekt. Darüber hinaus ist aber auch die konsequente Ahndung von Gesetzesverstößen wichtig, denn nichts Anderes sind illegale Ablagerungen. Hier hat die Politik schon vieles auf den Weg gebracht – und genau hier setzt auch die aktuelle Bußgeld-Kampagne an.“ Christopher Schriner, Bezirksstadtrat Mitte : „Müll verbindet uns im Ärger und trennt uns im Verhalten. Gerade deshalb ist der Zustand des öffentlichen Raums kein Nebenthema, sondern eine Frage von Respekt, Lebensqualität und Verantwortung. Müll bindet Kräfte, die eigentlich Grün pflegen und Kieze gestalten sollten. Deshalb setzen wir auf Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, bessere Angebote und konsequente Ahndung. Der Bezirk und das Land handeln – dauerhaft sauber wird es aber nur, wenn alle den öffentlichen Raum wieder als gemeinsame Sache begreifen.“ Die Kampagne zur Stadtsauberkeit wird einen Monat lang berlinweit ausgespielt. Im Layout eines Möbelkatalogs thematisiert die Kampagne die neuen Bußgelder für illegale Ablagerungen, die im Herbst vergangenen Jahres spürbar erhöht worden sind. Wer beispielsweise Stühle, Tische, Matratzen oder ausgediente Kinderwägen rechtswidrig auf Straßen oder in Grünanlagen abstellt, muss mit bis zu 1.500 Euro Strafe rechnen. Für größere Möbelstücke wie Sofas drohen bis zu 4.000 Euro, eine Waschmaschine sowie Elektrogeräte wie Lampen kosten den Müllsünder bis zu 15.000 Euro. Der neue Bußgeldkatalog belegt Autoreifen bis zu fünf Stück mit einem Bußgeld von 700 bis 3.500 Euro. Handelt es sich um mehr Reifen, ist ein Bußgeldrahmen von bis zu 20.000 Euro vorgesehen. Wer einen Autoreifen legal bei der BSR entsorgt, muss dafür nur 3 Euro auf den Tisch legen. Die Informationen werden in mehreren Sprachen auf den sozialen Netzwerken ausgespielt, sind auf Citylightplakaten und im Berliner Fenster zu sehen. Informationsmaterialien und die Webseite unter berlin.de/stadtsauberkeit unterfüttern die Kampagne mit Details zu den Bußgeldern und zu legalen Entsorgungsmöglichkeiten.

Elektro- und Elektronikaltgeräte

<p> <p>Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen/ Wertstoffhöfen sowie bei großen Elektrogerätehändlern in vielen Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und Baumärkten sowie bei Onlinehändlern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 29,5 % deutlich verfehlt.</p> </p><p>Bürgerinnen und Bürger können Elektroaltgeräte kostenfrei an kommunalen Sammelstellen/ Wertstoffhöfen sowie bei großen Elektrogerätehändlern in vielen Supermärkten, Lebensmitteldiscountern und Baumärkten sowie bei Onlinehändlern zurückgeben. Hersteller übernehmen die Entsorgung. Seit dem Jahr 2019 gilt eine Mindestsammelquote von 65 %. Diese Sammelquote wurde mit 29,5 % deutlich verfehlt.</p><p> Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten: Drei Kennzahlen zählen <p>Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG), das im Oktober 2015 in Kraft trat, setzt die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronikaltgeräte der Europäischen Union <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32012L0019">(WEEE-Richtlinie)</a> in nationales Recht um.</p> <p>Die WEEE-Richtlinie bzw. das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geben drei Ziele vor:</p> <ul> <li><strong>Sammelquote:</strong> Ab dem Jahr 2019 muss die Menge an gesammelten Elektroaltgeräten mindestens 65 % des gemittelten Gesamtgewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte entsprechen.</li> <li><strong>Verwertungsquoten:</strong> Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 75 bis 85 % zu verwerten. Die Verwertung umfasst dabei die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige (insbesondere energetische) Verwertung.</li> <li><strong>Quoten für Recycling und Vorbereitung zur Wiederverwendung:</strong> Von der jährlich gesammelten Altgeräte-Masse sind je nach Gerätekategorie 55 bis 80 % zur Wiederverwendung vorzubereiten oder zu recyceln.</li> </ul> <p>Die Bezugsmenge für die Verwertungs- und Recyclingquoten ist laut Art. 11 Abs. 2 der WEEE-RL (Gültigkeit 15.08.2015) die gesamte Sammelmenge je Gerätekategorie, während in den Jahren davor die damals so genannte Wiederverwendung ganzer Geräte nicht in die Bezugsmenge einbezogen wurde.</p> </p><p> Wo steht Deutschland? <p>Die von 2016 bis 2018 gültige Anforderung, eine Mindestsammelquote von 45 % zu erreichen, wurde jeweils knapp verfehlt oder knapp erreicht (2016: 44,9%, 2017: 45,1%, 2018: 43,1 %). Im Jahr 2023 ist die Sammelmenge gegenüber dem Vorjahr sehr leicht um etwa 5.000 Tonnen angestiegen. Gegenüber den Vorjahren ist die in Verkehr gebrachte Menge an neuen Elektrogeräten erstmalig leicht gesunken, um 20.000 Tonnen im Vergleich zum Vorjahr 2022. Aufgrund der dennoch kontinuierlich und deutlich angestiegenen Mengen an Geräten, die in den letzten Jahren neu in Verkehr gebracht wurden, und einer weiterhin viel zu geringen Sammelmenge von knapp über 900.000 Tonnen, liegt die erreichte Sammelquote von 29,5 % sehr deutlich unter dem Niveau der Jahre 2019 bis 2021: 44,3 % bis 38,6 % (siehe Abb. „In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten“ und Tab. „Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten“).</p> <p>Bezüglich der Ziele zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling sowie zur Verwertung insgesamt werden die Vorgaben in allen sechs Gerätekategorien im Berichtsjahr 2023 eingehalten (siehe Tabellen „Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.png"> </a> <strong> In Verkehr gebrachte Mengen, Sammelmengen und -quoten bei Elektroaltgeräten </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.png">Bild herunterladen</a> (172,76 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.pdf">Diagramm als PDF</a> (46,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_abb_mengen-sammelmengen-quoten_2025-10-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (33,19 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.png"> </a> <strong> Tab: Mengen- und Kennzahlenentwicklung bei Elektroaltgeräten (Berichtsjahre 2006 bis 2023) </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.png">Bild herunterladen</a> (139,85 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (69,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_tab_mengenentw-kennz-eag_bj2006bis2023_2025-10-21_0.xlsx">Tabelle als Excel</a> (233,39 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png"> </a> <strong> Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023 zur Inverkehrbringung und Sammlung </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/4_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png">Bild herunterladen</a> (100,16 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (47,53 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4-5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.xlsx">Tabelle als Excel</a> (237,61 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png"> </a> <strong> Tab: Elektro- und Elektronikaltgeräte in Deutschland: Daten 2023 zur Vorbereitung ... KOM-Tabelle 2 </strong> Quelle: BMUKN <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.png">Bild herunterladen</a> (87,26 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21.pdf">Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung</a> (55,90 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4-5_tab_daten-eag-bj2023_2025-10-21_0.xlsx">Tabelle als Excel</a> (237,62 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Berichterstattung zur Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten – die WEEE-Richtlinie <p>Die WEEE-Richtlinie schreibt vor, dass Mitgliedstaaten Daten zu den Sammelmengen und den Verwertungsergebnissen erheben. Diese Daten werden in Deutschland von der stiftung elektro-altgeräte register&nbsp;(<a href="https://www.stiftung-ear.de/de/startseite">stiftung ear</a>) und dem <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/_inhalt.html">Statistischen Bundesamt</a> in Zusammenarbeit mit den Statistischen Landesämtern erhoben und dem Umweltbundesamt übermittelt.&nbsp;Das Umweltbundesamt wertet die Daten aus und führt sie für die Berichterstattung zusammen.</p> <p>Die Daten zu Elektroaltgeräten müssen regelmäßig in einem vorgeschriebenen Format an die EU-Kommission gemeldet werden, das im „Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 der Kommission“ festgelegt ist. Sie werden in zwei Tabellen berichtet: Die erste dient der Darstellung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten, der rechnerisch zur Entsorgung anfallenden Menge an Elektroaltgeräten („WEEE generated“, optional), der gesammelten Menge an Elektroaltgeräten sowie der aus diesen Daten errechneten Sammelquote (KOM-Tabelle 1). Die zweite Tabelle enthält die Daten zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling, zur Verwertung und zu den für die Behandlung exportierten Mengen an Elektroaltgeräten (KOM-Tabelle 2).</p> <p>Das Umweltbundesamt übermittelt das Ergebnis der Datenauswertung und die ausgefüllten KOM-Tabellen an das Bundesumweltministerium (BMUKN). In Abstimmung mit dem BMUKN werden die Daten dann an die EU-Kommission weitergeleitet. Aktuell liegen die Daten für die Jahre 2006 bis 2023 vor.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Circular Economy menschengerecht gestalten, Teilprojekt: Ganzheitliche Arbeitsgestaltung in Demontage und Recycling von Elektrogeräten

Liste der Orte zum Spenden, Verkaufen, Tauschen in Münster

<p>Das Haus der Nachhaltigkeit Münster ist die städtische Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger rund um Fragen zu nachhaltigen Konsum- und Lebensweisen.</p> <p>Im Haus der Nachhaltigkeit wurde eine Liste mit Orten zusammengetragen, an denen man nicht mehr benötigte Dinge spenden, in Zahlung geben, verkaufen oder tauschen kann.</p> <p>Im Rahmen der Open-Data-Initiative der Stadtverwaltung Münster erhalten Sie die Liste auf dieser Seite in maschinenlesbaren Formaten zum Download. Sie können die Daten unten entweder im Excel- oder GeoJSON-Format herunterladen.</p> <p>In der Liste werden folgende Kategorie-Kürzel verwendet:</p> <table> <tbody> <tr> <td><strong>Name</strong></td> <td><strong>Kürzel</strong></td> </tr> <tr> <td>Kleidung</td> <td>K</td> </tr> <tr> <td>Elektrogeräte</td> <td>E</td> </tr> <tr> <td>Möbel</td> <td>M</td> </tr> <tr> <td>Kinderspielzeug und Spiele</td> <td>S1</td> </tr> <tr> <td>PC Spiele, CDs, DVDs…</td> <td>S2</td> </tr> <tr> <td>Dekoartikel</td> <td>D</td> </tr> <tr> <td>Haushaltsgegenstände</td> <td>H</td> </tr> <tr> <td>Bücher</td> <td>B</td> </tr> <tr> <td>Fahrräder</td> <td>F</td> </tr> <tr> <td>Sonstiges</td> <td>W</td> </tr> </tbody> </table> <p>Alle Daten sind ohne Gewähr.</p> <p>Stand der Daten: 01/2024</p> <p>Die Geokoordinaten der Standorte wurden mit Hilfe der OpenStreetMap ermittelt.<br /> (© OpenStreetMap contributors, Open Database License, <a href="https://www.openstreetmap.org/copyright">https://www.openstreetmap.org/copyright</a>)</p>

Abfallrechtliche Marktüberwachung

Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 ist seit dem 16.07.2021 vollständig in Kraft. Sie schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung. Produkte, die in die Union eingeführt oder in ihr hergestellt werden unterliegen den entsprechenden Harmonisierungsvorschriften. Der Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1020 enthält 70 Harmonisierungsvorschriften, für die die Marktüberwachungsbestimmungen gelten. Die Verordnung (EU) 2019/1020 enthält keine Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich. Daher wurden die maßgeblichen Bestimmungen dieser Verordnung im Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten ( Marktüberwachungsgesetz – MüG ), soweit angemessen, durch Entsprechungsklauseln auf den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich übertragen. Das MüG trat am 16. Juli 2021 in Kraft und schafft einheitliche Marktüberwachungsbestimmungen für den europäisch harmonisierten und den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich. Das MüG enthält darüber hinaus Bußgeldvorschriften, da sich Regelungen für Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung nach nationalem Recht bestimmen. § 47 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bildet die rechtliche Grundlage für die Marktüberwachung im Bereich der Abfallwirtschaft. Dieser Paragraph stellt die Verbindung zum Marktüberwachungsgesetz her, indem er festlegt, dass die Bestimmungen des MüG auch für die Überwachung von Produkten gelten, die den abfallrechtlichen Vorschriften unterliegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Marktüberwachung im Abfallbereich nach einheitlichen Standards erfolgt und mit den allgemeinen Marktüberwachungsbestimmungen harmonisiert ist. Die Marktüberwachung von Produkten nach den harmonisierten abfallrechtlichen Vorschriften umfasst die Überwachung von Fahrzeugen, Elektro- und Elektronikgeräten, Batterien und Akkumulatoren sowie Verpackungen. Gegenstand der Marktüberwachung ist die Einhaltung der Beschaffenheitsanforderungen (Stoffverbote/-beschränkungen) sowie sonstiger Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Produkten (z. B. Kennzeichnungspflichten). Die stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung der Stoffgrenzwerte und Stoffbeschränkungen ist, gemäß Nr. 10 Absatz 4 in Verbindung mit Nr. 18 Absatz 3 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben des allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin (ZustKat Ord ASOG) , u.a. Aufgabe der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Die Anforderungen sind in folgenden Richtlinien und Verordnungen vorgegeben: 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (Altfahrzeug-Richtlinie) 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS II-Richtlinie) 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (EU-Batterierichtlinie) 2023/1542/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien ( EU-Batterieverordnung ) 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. September 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt ( Einwegkunststoffrichtlinie ) Die entsprechenden europäischen Richtlinien im Abfallrecht sind, soweit erforderlich, durch folgende Gesetze bzw. Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt worden: Fahrzeuge: Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) Batterien: Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) Elektro- und Elektronikgeräte: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) Verpackungen: Verpackungsgesetz (VerpackG) Einwegkunststoffe: Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) und Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1020 erstellt jeder Mitgliedstaat der EU mindestens alle vier Jahre eine übergreifende nationale Marktüberwachungsstrategie. Die aktuelle nationale Marktüberwachungsstrategie ist auf den Seiten des Deutschen Marktüberwachungsforums (DMÜF) und nachfolgend als PDF-Download zu finden. Das aktuelle Marktüberwachungskonzept des Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) finden Sie auf den Informationsseiten der LAGA oder nachfolgend als PDF-Download.

FÖJ - Landesaktionstag FÖJ Landesaktionstag 2026: Freiwillige legen Agroforststreifen im Ökodorf Sieben Linden an FÖJ-Landesaktion 2024: „FÖJ bringt Vielfalt – Pflanzen einer Biotophecke“ FÖJ-Landesaktion 2023: „Frühjahrsschmutz? -  Nein, FrühjahrsPUTZ dank FÖJ!“ FÖJ-Landesaktion 2022: „Aktiv in Arendsee – FÖJ schützt nachhaltige Lebensräume“ – 30 Jahre FÖJ Hintergrund

Jährlich findet im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt trägerübergreifend eine Landesaktion statt. Die Aktion wird dabei von zwölf FÖJ-Sprecherinnen und -Sprechern des Landes ab November in monatlichen Treffen organisiert, geplant und mit Leben gefüllt. 40 Freiwillige des FÖJ setzen ein Zeichen für nachhaltige Landwirtschaft und fordern bessere Finanzierung des Freiwilligen Ökologischen Jahres Beetzendorf/Sieben Linden – Am 18. März 2026 legten 40 junge Menschen, die aktuell ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) in Sachsen-Anhalt absolvieren, im Ökodorf Sieben Linden drei Agroforststreifen an. Im Rahmen des jährlichen FÖJ-Landesaktionstages pflanzten engagierte FÖJlerinnen und FÖJler insgesamt 300 Feldbäume und Sträucher, sechs Obstbäume, legten eine Benjeshecke an und errichteten Ansitzstangen für Greifvögel. Der FÖJ Landesaktionstag bringt FÖJler aus ganz Sachsen-Anhalt zusammen Der Landesaktionstag ist ein gemeinsamer Arbeitseinsatz der FÖJ-Teilnehmenden, die sonst auf verschiedene Einsatzstellen in ganz Sachsen-Anhalt verteilt arbeiten. Das FÖJ ist über die ijgd (internationale Jugendgemeinschaftsdienste) und die SUNK (Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz) als Träger-Organisationen hinaus landesweit in Sachsen-Anhalt vernetzt. Jedes Jahr wählen die Freiwilligen aus ihren Reihen FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher,  die Vernetzung betreiben, den FÖJ Landesaktionstag organisieren und im Austausch mit den Trägern sowie der Politik stehen. Agroforst – alle packen mit an für nachhaltige Landwirtschaft In diesem Jahr fiel die Wahl auf das Agroforstprojekt des Ökodorfs Sieben Linden, um gemeinsam ein Zeichen für zukunftsfähige Landwirtschaft zu setzen. "Wir sind der Überzeugung, dass landwirtschaftliche Produktion angesichts der Klimakrise eines Umdenkens bedarf und sehen Agroforstsysteme als eine mögliche Lösungsstrategie", erklärt Tom Dangeleit den teilnehmenden des Landesaktionstag. "50 Prozent der Fläche der Bundesrepublik sind Agrarfläche und 90 Prozent davon konventionelle Monokulturen. Agroforstsysteme können hier ansetzen und Biodiversität auf den Acker bringen sowie die Bodenqualität stärken und damit auch Ernteerträge sichern." Uwe Zischkale (Abteilungsleiter im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt), Wenke Dargel und Marco Heide (Die Linke), Madeleine Linke (Bündnis 90/Die Grünen), Elrid Passbrig (SPD), Stefan Voelkel (Bio-Saftproduzent und Agroforst-Fan) machten sich durch ihren Besuch direkt vor Ort ein eigenes Bild vom großen Engagement der Freiwilligen, tauschten sich mit ihnen zu den Rahmenbedingungen des FÖJ aus und zeigten damit ihre Wertschätzung. Dies zeugt von der Unterstützung, welche die Freiwilligendienste weiterhin aus Politik und Gesellschaft haben. Der Landesaktionstag des FÖJ in Sachsen-Anhalt wird jährlich von den aktuellen FÖJ-Sprecherinnen und -Sprechern in Zusammenarbeit mit den beiden Trägern Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) und Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) geplant und vorbereitet. In diesem Jahr fand die Aktion am 4. und 5. April 2024 auf dem Parzivalhof, Wölpe 7 in Kuhfelde statt. Ziel war es, eine Biotop-Hecke zu pflanzen. Über 600 heimische Sträucher wie Pfaffenhütchen, Weißdorn, Hartriegel, Haselnuss und Felsenbirne und dazwischen Bäume wie Feld- und Bergahorn, Buche, Eiche und Ulme wurden von der SUNK gefördert. Die Bäume, die zunächst im Schutz der anderen Sträucher heranwachsen, werden später hoffentlich viele Jahrhunderte Schatten spenden, als „Wasserpumpen“ dienen und ein günstiges Mikroklima für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten schaffen. Im Vorfeld der Pflanzaktion hatte Familie Siedler Pflanzfurchen in die Pflanzfläche gezogen und mit Zaunpfählen die Hecke genau eingemessen. Am ersten Aktionstag trafen sich morgens die FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher und die Träger, um alles vorzubereiten. So wurde bei Nachbarn ein Schlafsaal eingerichtet und auf dem Parzivalhof die Feldküche und die Essensscheune. Am Nachmittag trafen die restlichen Freiwilligen ein. In einem Workshop erklärten Daniel und Anselm Siedler vom Parzivalhof, wie die Pflanzen gesetzt werden müssen, damit sie ein langes Leben haben. Dazu erläuterten sie die Bedeutung der Hecke als Landschaftselemente. Nach dem Workshop teilten sich die Arbeitsgruppen auf in vier Pflanzgruppen, eine Zaungruppe und eine Gruppe, die die noch eingeschlagenen Pflanzen verteilte und darauf achtete, dass die Verteilung der Pflanzen den trockeneren und feuchteren Bereichen der Fläche angepasst wird. Für das leibliche Wohl sorgten das ijgd-Team und der ijgd-Landesvorstand mit Unterstützung zweier FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher, gewohnt lecker vegan und vegetarisch, mit frischen Zutaten aus dem Hofladen. Aufgrund des Regens war das Team froh, für den ersten Tag nicht mehr geplant zu haben. So konnten sich alle nach einer warmen Mahlzeit am Lagerfeuer oder im Öko-Café kennenlernen und gemeinsam austauschen. Am zweiten Tag hörte der Regen zum Glück zunächst erst einmal auf und nach dem Frühstück konnten alle Gruppen aktiv werden: Zwei Gruppen begannen am äußeren Rand des Planungsgebiets, zwei in der Mitte beginnend, so dass die Gruppen aufeinander zu arbeiten konnten, bis alle Sträucher und Bäume gepflanzt waren. Um die frisch gepflanzte Hecke vor allem in den ersten Jahren vor Wildbiss zu schützen, wurden mit Hilfe eines Bohrers Zaunelemente gesetzt, denn der Wilddruck ist auch in dieser Region immens. Der schwere, aufgeweichte Boden und die Tatsache, dass nur ein Erdbohrer zur Verfügung stand, führten dazu, dass der Zaunbau in den geplanten sechs Stunden nicht abgeschlossen werden konnte. Über die Hälfte aller Pfähle konnten erfolgreich gesetzt werden. Die Nacharbeiten, das Setzen der restlichen Zaunpfähle und das Aufhängen des Zaunes, wurden von der Familie Siedler übernommen. Journalistinnen und Journalisten der Volksstimme und des MDR konnten sich von der Tatkraft der Freiwilligen überzeugen. Auch ein Filmteam der Why-Not-Filme, die jugendliches Engagement in Sachsen-Anhalt filmisch dokumentiert, war vor Ort. FÖJ-Sprecher, Freiwillige und die Referentinnen der beiden Träger standen für Interviews zur Verfügung. Als Gäste begrüßten die Freiwilligen Herrn Michael Stief vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU), der es sich nicht nehmen ließ, selbst einen Baum auf der aufgeweichten Fläche zu pflanzen, sowie Herrn Dr. Willy Boß als Vorstand der SUNK. Herr Paul Reiter war als Vorstandsmitglied der ijgd während der gesamten Zeit im Catering-Team aktiv. Dieses sorgte für das leibliche Wohl aller. Weder Regenwetter noch Schlamm auf der Pflanzfläche konnten die 35 engagierten FÖJlerinnen und FÖJler abschrecken. Mit unermüdlicher Tatkraft und Ausdauer fanden über 600 Pflanzen einen Platz zum Wurzeln und Wachsen für einen zukünftigen Lebensraum. Der Landesaktionstag des Jahres 2023 fand am 05. Mai in Halle statt. Unbeabsichtigt aber passend, reihte sich der Landesaktionstag in den Hallenser Freiwilligentag "Engel für einen Tag" (05. und 06. Mai 2023) ein. Leider kommt es noch viel zu häufig vor, dass Abfälle an Ort und Stelle fallen gelassen und in der Natur entsorgt werden. Müll schmückt trauriger Weise oft das Stadtbild. Doch dabei ist der unschöne Anblick nicht das größte Übel. Durch das Wetter und Winde zersetzen sich die Kunststoffe unterschiedlich schnell oder gar nicht. Eine verheerende Folge: Entstehung von Mikroplastik und weitergetragene Abfälle, welche in Flüsse, Seen und letztendlich in die Meere gelangen. Verschiedenste Ökosysteme werden gefährdet! Die FÖJlerinnen und FÖJler wollten ein Zeichen setzen gegen den Müll und für das umweltbewusste Handeln. Um mit Passantinnen und Passanten ins Gespräch zu kommen hatten die FÖJ-Sprecherinnen und Sprecher ein Quizz rund um das Thema Müll vorbereitet und als Preis selbst designte Stickerbögen zum Thema drucken lassen. Von 12 bis 16 Uhr sammelten 60 FÖJlerinnen und FÖJler aus ganz Sachsen-Anhalt auf der Peißnitz in Halle jede Menge Müll. Vom Treffpunkt auf der Ziegelwiese an der Fontäne aus war kein Abfall vor Sammelwütigen in Sicherheit, von etlichen Zigarettenstummeln bis zu großen Elektrogeräten war alles dabei. Staatssekretär Dr. Steffen Eichner, Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-​Anhalt, Landtagsabgeordneter Wolfgang Aldag, die Beisitzende Katarina Bredelow für Bildung und Soziales der Stadt Halle und Michael Harms, Geschäftsführer der ijgd, machten sich durch ihren Besuch direkt vor Ort ein eigenes Bild vom großen Engagement der Freiwilligen und drückten damit ihre Wertschätzung aus. Dass Engagement für die Umwelt in Gemeinschaft auch noch Spaß macht, erlebten alle Anwesenden an diesem Tag. Die beiden Träger des FÖJ, Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) und Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) unterstützen den Landesaktionstag  bei der Planung und der Umsetzung. In diesem Jahr fand die FÖJ-Landesaktion im Jubiläumsjahr 30 Jahre FÖJ in Sachsen-Anhalt als Landesaktionswoche unter dem Motto „Aktiv am Arendsee – FÖJ schützt nachhaltige Lebensräume“ bereits vom 28. März bis 1. April in Arendsee statt. In Zusammenarbeit mit dem Jugendwaldheim in Arendsee wurden unter anderem mehr als 8000 neue Bäume am Grünen Band, im Bereich des Harper Moores sowie in der Wische auf 6,8 Hektar Schadflächen gepflanzt. Diese Flächen mussten, bedingt durch die jahrelange Trockenheit sowie Sturmschäden, beräumt werden und neu mit Lärchen, Esskastanien, Stieleichen sowie Vogelkirschen, aber auch mit Kiefern neu bepflanzt werden. Im Bereich des Grünen Bandes wurden kleine Kiefern entfernt, um den Heidecharakter der Landschaft um die Wirler Spitze zu erhalten und nicht zuwachsen zu lassen. Außerdem wurden im Jugendwaldheim Nist- und Brutkästen für Vögel und Fledermäuse gebaut. Die FÖJ-Sprecherinnen und -Sprecher luden am Ende der Woche Gäste zu einer Gesprächsrunde und einem Rundgang, dazu gehörten unter anderem Dr. Herbert Wollmann MdB Juliane Kleemann MdL Sachsen-Anhalt, Herr Uwe Zischkale als Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt, Vertreterinnen und Vertreter der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz, des Arendseer Betreuungsforstamtes sowie der Stadt Arendsee. Ihnen allen wurde die positive Entwicklung des seit 1991 in Sachsen- Anhalt angebotenen FÖJ dargestellt. Erklärt wurde auch, welche vielfältigen Möglichkeiten ein FÖJ bietet. Das FÖJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, in dem sich die Teilnehmenden im Alter zwischen 16 und 26 Jahren in einer der über 120 Einsatzstellen in Sachsen-Anhalt, wie beispielsweise im Bereich des Naturschutzes, Tierschutzes, erneuerbaren Energien oder Nachhaltigkeit beruflich orientieren und sich für die Natur und Umwelt ehrenamtlich engagieren können. Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 26 Jahren, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Ein besonderer Schulabschluss ist nicht erforderlich, wichtig sind Interesse und Motivation. Seit 1991 bietet Sachsen-Anhalt ein FÖJ an und war mit eines der ersten Bundesländer, die mit dem FÖJ begonnen haben: Pädagogisch begleitete Seminare, den Austausch und die Vernetzung zwischen den jungen Erwachsenen untereinander sowie eine Aus- und Fortbildung in Belangen der Bildung für nachhaltige Entwicklung. In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Träger, die das FÖJ anbieten: Die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) und die Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste Landesverein Sachsen-Anhalt e.V. (ijgd). Jugendliche zwischen 16 und 26 Jahren, die sich für ein Jahr für Umwelt- und Naturschutz engagieren wollen, können in unterschiedlichen Arbeitsfeldern Berufs- und Lebenserfahrung sammeln, z. B. in Umweltbildungszentren, auf Biobauernhöfen, in staatlichen Naturschutzbehörden, in Naturschutzverbänden oder Tierheimen. Die Teilnehmenden erhalten monatlich 290 EURO Taschengeld sowie einen monatlichen Zuschuss von 70 EURO für Verpflegung. Interessierte können sich bei den anerkannten Trägern Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz Sachsen-Anhalt (SUNK) sowie Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd e.V.) bewerben. Das Freiwillige Ökologische Jahr wird durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Weiterführende Informationen finden sich unter: Freiwilliges Ökologisches Jahr (sachsen-anhalt.de)

Fallstudie Elektrogeräte zur Umsetzung der Obhutspflicht

Der Forschungsbericht fokussiert auf den Umgang mit neuen und gebrauchstauglichen Produkten in der Reverse-Supply-Chain, insbesondere auf die Rückflussarten, Warenüberhänge und Retouren, da diese die größte Mengenrelevanz besitzen. Die Arbeit verfolgt zunächst das Ziel die Komplexität in der Rückwärtslogistik und die Einflussfaktoren auf die Entscheidungstragenden nachvollziehbar zu machen. Dazu wurden die relevanten Akteure interviewt, systematisch als Datenpunkte erfasst und jeweils dargestellt, welches Verhalten bzw. welchen Umgang diese in Bezug auf die Einhaltung der Obhutspflicht einnehmen. Die Untersuchung verdeutlicht, welche Prozessschritte die beteiligten Akteure entlang der rückwärtsgerichteten Supply Chain durchführen, inklusive der etwaigen Entsorgung von neuwertigen und gebrauchstauglichen Waren. Weiterhin wurden die Gründe für den jeweiligen Umgang ermittelt. Vor diesem Hintergrund wurden im Rahmen des Projekts die Anforderungen an die Erstellung und die Inhalte eines Transparenzberichtes abgeleitet. Damit wurde eine Grundlage für eine Berichtsmethodik geschaffen, um größere Transparenz zum Aufkommen, zur Aufbereitung und Reparatur, zur Wiedervermarktung, zum Spendenverhalten und zur Entsorgung gebrauchstauglicher und neuwertiger Waren in der Praxis verschiedener Akteure entlang der Supply Chain zu erlangen. Dies dient der Operationalisierung und wissenschaftlichen Untermauerung der Obhutspflicht. Die entwickelte Methode wurde in der Untersuchung auf ihre Anwendbarkeit und Repräsentativität hin bewertet und für eine qualitative und quantitative Berichterstattung konkretisiert. Außerdem wurden methodische Hinweise erarbeitet, wie dieser beispielhaft für Elektrogeräte erarbeitete Ansatz auf Textilien und Möbel übertragen werden kann. Veröffentlicht in Texte | 78/2026.

Freiwillige Kompensationszahlungen als Klimabeitrag nutzen

<p> So können Sie mit freiwilligen Klimabeiträgen tonnenweise CO2 einsparen: <ul> <li>Gleichen Sie vergangene Treibhausgasemissionen nach Möglichkeit durch freiwillige Kompensationszahlungen für Klimaschutzprojekte aus.</li> <li>Achten Sie bei Spenden für Klimaschutzprojekte auf die Qualität von Anbieter und Angebot (z. B. GoldStandard).</li> <li>Beachten Sie: "Klimaneutrale" sind nicht automatisch auch umweltfreundliche Produkte.</li> <li>Geben Sie der Vermeidung und Minderung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li> </ul> Gewusst wie <p>Zur Eindämmung des Klimawandels hat die weltweite Reduzierung von Treibhausgasemissionen höchste Priorität.</p> <p><strong>Freiwillige Kompensation nutzen: </strong>Unter Kompensation versteht man Zahlungen bzw. Spenden, mit denen Investitionen in Projekte zur Minderung von Treibhausgasen (z.B. effiziente <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>-Kocher-Projekte oder Solarprojekte) finanziert werden. Ziel ist es, entstandene Emissionen durch die Unterstützung solcher Projekte an anderer Stelle rechnerisch auszugleichen. Entsprechende Angebote finden sich in der Regel unter dem Stichwort "Klimabeitrag". Viele Anbieter von Kompensationszahlungen bieten die Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen konkreter Aktivitäten rechnerisch auszugleichen (etwa eine Flugreise). Teilweise sind Kompensationszahlungen an den Kauf eines Produktes gekoppelt. Ambitionierter ist es jedoch, den gesamten persönlichen CO2e-Ausstoß* mit einem CO2-Rechner (<a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a>) zu bestimmen und in entsprechender Höhe Klimabeiträge zu leisten. Für Privatpersonen oder auch Firmen sind freiwillige Kompensationszahlungen demnach eine einfache und kurzfristig wirksame Möglichkeit, Klimaschutzprojekte mit quantifizierter Wirkung zu ermöglichen und so tonnenweise CO2 außerhalb des eigenen Handlungsbereichs einsparen zu helfen.</p> <p><strong>Auf Qualität achten: </strong>Achten Sie bei der Auswahl von Klimaschutzprojekten darauf, dass diese von hoher Qualität sind und die eingesparten Treibhausgasemissionen realistisch berechnet wurden. Die Anbieter sollten transparent und glaubwürdig ihre Angebote darstellen. Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass die Klimaschutzprojekte erst durch den Spendenbeitrag ermöglicht werden, d. h. nicht auch ohne Ihre Spende durchgeführt worden wären. Das UBA hat neben diesem wichtigen Kriterium der Zusätzlichkeit weitere Kriterien für die Beurteilung der Qualität von Kompensationsanbietern und -angeboten aufgestellt (Ratgeber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch">"Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte"</a>). Vereinfacht betrachtet gibt es dabei zwei Angebotstypen für Klimabeiträge: Die meisten Anbieter finanzieren&nbsp; konkrete Klimaschutzprojekte (z. B. gemeinnützige Anbieter wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>⁠-Kollekte, atmosfair oder myClimate). Diese werden aus Gründen der Klimagerechtigkeit und aus Kostengründen v. a. in Entwicklungsländern durchgeführt. Für diese ist <a href="https://www.goldstandard.org/">"The Gold Standard"</a>&nbsp;eine wichtige Orientierung für die Qualität der Projekte. In einem deutlich geringeren Umfang werden zur Kompensation auch Emissionszertifikate aus dem verpflichtenden Emissionshandel wie dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) aufgekauft und dem Markt entzogen (z.&nbsp;B. Compensators e.V. oder ForTomorrow gGmbH).</p> <p><strong>Vorsicht vor Greenwashing:</strong> Achten Sie beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen in erster Linie auf die direkten Produkteigenschaften wie Energieverbrauch, Herstellaufwand oder enthaltene Stoffe. Begriffe wie "klimaneutral" oder "klimaneutral hergestellt" lassen hingegen nicht erkennen, ob das Produkt selbst umweltfreundlich ist. Sie erlauben auch keine Aussagen darüber, ob sich das Unternehmen um eine Reduktion anderer Umweltgefährdungen wie z. B. Gewässerverunreinigungen bemüht. Der Begriff "klimaneutral" auf Produkten ist nicht gesetzlich geschützt und bietet deshalb keine belastbare Orientierung für den Einkauf.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Geben Sie der Vermeidung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/44459">Urlaubsreisen</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen in den Themenbereichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/85392">Heizen &amp; Bauen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>.</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>* Erläuterung: CO2e steht für CO2-Äquivalente. Wenn von CO2e gesprochen wird, heißt dies, dass - neben CO2 - auch weitere klimawirksame Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt wurden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gs_logo_stacked_b775_uba-web.jpg"> </a> <strong> The Gold Standard </strong> Quelle: The Gold Standard Foundation <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gs_logo_stacked_b775_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (54,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/vermeiden-reduzieren-kompensieren.png"> </a> <strong> Vermeiden - Reduzieren - Kompensieren </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/vermeiden-reduzieren-kompensieren.png">Bild herunterladen</a> (222,41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/klimawirkung-fluege_2022-04-13_web.jpg"> </a> <strong> Treibhausgasemissionen beispielhafter Flüge </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/klimawirkung-fluege_2022-04-13_web.jpg">Bild herunterladen</a> (259,09 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Die Reduktion von Treibhausgasemissionen gehört weltweit zu den dringlichsten Herausforderungen. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89763">Übereinkommen von Paris</a> wurde völkerrechtlich verbindlich beschlossen, dass zur Vermeidung gravierender ökologischer, humanitärer und ökonomischer Verwerfungen der Anstieg der globalen Temperatur auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C begrenzt werden soll. Kohlendioxid ist das wichtigste <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>. Die globale atmosphärische Kohlendioxidkonzentration ist von einem Wert in vorindustrieller Zeit (um 1750), der bei etwa 280 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> (parts per million, das heißt 280 CO2-Moleküle auf eine Million Luftmoleküle) lag, um etwa 50 % gestiegen und hat den Wert von 420 ppm überschritten. Die hohe Kohlendioxidkonzentration wird hauptsächlich durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe und zu einem geringeren Teil durch Landnutzungsänderungen (zum Beispiel durch Rodungen von Wäldern) verursacht.&nbsp;</p> <p><strong>Gesetzliche Grundlagen:</strong> Der Begriff "klimaneutral" ist gesetzlich nicht geschützt. In Deutschland können aber irreführende Umweltwerbeaussagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beanstandet werden. In der Vergangenheit wurde deshalb Unternehmen mehrfach von Gerichten die Verwendung dieses Begriffs auf Produkten oder in der Werbung untersagt. Allerdings erfolgt eine Prüfung meist erst im Nachhinein im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch Gerichte.</p> <p><strong>Zertifikatstypen:</strong> Grundsätzlich lassen sich die Angebote zur freiwilligen CO2-Kompensation in zwei Hauptkategorien einteilen:</p> <ul> <li>Autorisierte Gutschriften: Hierunter versteht man Emissionsminderungszertifikate, die nach den Regeln des Artikels 6.4 des Pariser Abkommens (Paris Agreement Crediting Mechanism, PACM) ausgestellt und mit sogenannten "Corresponding Adjustments" versehen werden. Das bedeutet, dass die zertifizierten Emissionsminderungen nicht gleichzeitig für die nationalen Klimaziele des Projektlandes angerechnet werden dürfen. Der Käufer darf so die Emissionsminderung offiziell als Kompensation nutzen und berichten.</li> <li>Nicht-autorisierte Gutschriften (Contribution Claims): Diese Kategorie umfasst Emissionsminderungen, die nicht mit einem Corresponding Adjustment versehen sind. Sie werden als "Contribution Claim" bzw. "Klimabeitrag" bezeichnet. Der Gaststaat darf die Emissionseinsparung gleichzeitig für seine eigenen Klimaziele berücksichtigen. Solche Zertifikate entstehen entweder im Rahmen von Artikel 6.4 als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/mitigation">Mitigation</a> Contribution Units oder stammen aus Projekten aus dem sonstigen freiwilligen Markt. Letztere werden unabhängig von staatlichen Abkommen entwickelt. Unabhängige Standards wie Gold Standard oder Verified Carbon Standard (VCS) bieten eine wichtige Orientierung für die Qualität solcher Projekte.</li> </ul> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Weltweit befindet sich der Markt für freiwillige CO2-Kompensation in einer Phase des Wandels. Nachdem die Nachfrage und das Handelsvolumen bis 2021 stark gestiegen waren, ist der Markt in den letzten Jahren wieder deutlich geschrumpft. Laut dem aktuellen <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">Report von Ecosystem Marketplace</a> (2025) wurden im Jahr 2024 weltweit rund 25 % weniger CO2-Zertifikate gehandelt als im Vorjahr. Der Gesamtwert des Marktes sank um fast ein Drittel auf etwa 535 Millionen US-Dollar. Trotzdem zeigt sich, dass das Interesse an freiwilligen Kompensationen grundsätzlich bestehen bleibt: Die Zahl der tatsächlich genutzten (also "stillgelegten") Zertifikate ist seit 2021 relativ konstant und liegt bei weltweit rund 182 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.</p> <p>Für den deutschen Markt liegen Marktzahlen nur bis zum Jahr 2020 vor. Demnach hat der freiwillige Markt für die Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland von 2012 bis 2020 ein deutliches Wachstum erfahren. Das Volumen der stillgelegten Zertifikate für Treibhausgasemissionen zur freiwilligen Kompensation lag in Deutschland im Jahr 2012 bei 3,3 Mio. t CO2e. Allerdings kam nur 14 % der Nachfrage von privaten Konsument*innen, den weit größeren Teil kauften Unternehmen und Organisationen. Bis 2016 stieg diese Menge auf etwa 6,6 Mio. t CO2e, was nahezu einer Verdopplung entspricht (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2017). Im Jahr 2020 erreichte die Kompensationsmenge mit 43,6 Mio. t CO2e&nbsp;einen neuen Höchststand (adelphi 2022). Aktuellere Zahlen liegen bisher nicht vor.</p> <p>Bei freiwilligen Kompensationszahlungen lässt sich ein steigendes Bewusstsein bei den Verbraucher*innen feststellen. In einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Studie im Jahr 2014</a> gab lediglich ein Drittel aller Befragten an, dass sie Klimagasemissionen kompensieren. 2021 gaben in einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Folgestudie</a> bereits zwei Drittel der Befragten an, dass sie im vergangenen Jahr mindestens einmal eine Kompensationszahlung getätigt haben.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Freiwillige-Kompensation/freiwillige-kompensation_node.html">Freiwillige Kompensation</a> (DEHSt/UBA-Themenseite)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/treibhausgasemissionen_pro_person_nach_laendern_2016.png"> </a> <strong> Treibhausgasemissionen pro Person (nach Ländern, 2016) </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/treibhausgasemissionen_pro_person_nach_laendern_2016.png">Bild herunterladen</a> (561,91 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/co2-fussabdruck_im_vergleich.png"> </a> <strong> Der CO2-Fußabdruck im Vergleich </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/co2-fussabdruck_im_vergleich.png">Bild herunterladen</a> (110,81 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Quellen <ul> <li>Adelphi (2015):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Aktualisierte Analyse des deutschen Marktes zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>Adelphi &amp; Sustainable (2017): <a href="https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/projektmechanismen/FreiwilligerMarkt_Marktumfrage.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">Umfrage 2017 zur freiwilligen Kompensation von THG-Emissionen in Deutschland</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>Adelphi &amp; Sustainable (2022): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Infopapier zur Marktanalyse Freiwillige Kompensation 2021</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>(⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmu">BMU</a>⁠/⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2010): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2010">Umweltbewusstsein in Deutschland 2010: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage</a>.</li> <li>(BMU/UBA) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2014">Umweltbewusstsein in Deutschland 2014: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage</a>.</li> <li>Ecosystem Market Place (2025): <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">State of the Voluntary Carbon Market</a> 2025</li> </ul> </p><p> So können Sie mit freiwilligen Klimabeiträgen tonnenweise CO2 einsparen: <ul> <li>Gleichen Sie vergangene Treibhausgasemissionen nach Möglichkeit durch freiwillige Kompensationszahlungen für Klimaschutzprojekte aus.</li> <li>Achten Sie bei Spenden für Klimaschutzprojekte auf die Qualität von Anbieter und Angebot (z. B. GoldStandard).</li> <li>Beachten Sie: "Klimaneutrale" sind nicht automatisch auch umweltfreundliche Produkte.</li> <li>Geben Sie der Vermeidung und Minderung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Zur Eindämmung des Klimawandels hat die weltweite Reduzierung von Treibhausgasemissionen höchste Priorität.</p> <p><strong>Freiwillige Kompensation nutzen: </strong>Unter Kompensation versteht man Zahlungen bzw. Spenden, mit denen Investitionen in Projekte zur Minderung von Treibhausgasen (z.B. effiziente <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biomasse">Biomasse</a>-Kocher-Projekte oder Solarprojekte) finanziert werden. Ziel ist es, entstandene Emissionen durch die Unterstützung solcher Projekte an anderer Stelle rechnerisch auszugleichen. Entsprechende Angebote finden sich in der Regel unter dem Stichwort "Klimabeitrag". Viele Anbieter von Kompensationszahlungen bieten die Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen konkreter Aktivitäten rechnerisch auszugleichen (etwa eine Flugreise). Teilweise sind Kompensationszahlungen an den Kauf eines Produktes gekoppelt. Ambitionierter ist es jedoch, den gesamten persönlichen CO2e-Ausstoß* mit einem CO2-Rechner (<a href="https://uba.co2-rechner.de/de_DE/">UBA-CO2-Rechner</a>) zu bestimmen und in entsprechender Höhe Klimabeiträge zu leisten. Für Privatpersonen oder auch Firmen sind freiwillige Kompensationszahlungen demnach eine einfache und kurzfristig wirksame Möglichkeit, Klimaschutzprojekte mit quantifizierter Wirkung zu ermöglichen und so tonnenweise CO2 außerhalb des eigenen Handlungsbereichs einsparen zu helfen.</p> <p><strong>Auf Qualität achten: </strong>Achten Sie bei der Auswahl von Klimaschutzprojekten darauf, dass diese von hoher Qualität sind und die eingesparten Treibhausgasemissionen realistisch berechnet wurden. Die Anbieter sollten transparent und glaubwürdig ihre Angebote darstellen. Insbesondere sollten Sie darauf achten, dass die Klimaschutzprojekte erst durch den Spendenbeitrag ermöglicht werden, d. h. nicht auch ohne Ihre Spende durchgeführt worden wären. Das UBA hat neben diesem wichtigen Kriterium der Zusätzlichkeit weitere Kriterien für die Beurteilung der Qualität von Kompensationsanbietern und -angeboten aufgestellt (Ratgeber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/freiwillige-co2-kompensation-durch">"Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte"</a>). Vereinfacht betrachtet gibt es dabei zwei Angebotstypen für Klimabeiträge: Die meisten Anbieter finanzieren&nbsp; konkrete Klimaschutzprojekte (z. B. gemeinnützige Anbieter wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a>⁠-Kollekte, atmosfair oder myClimate). Diese werden aus Gründen der Klimagerechtigkeit und aus Kostengründen v. a. in Entwicklungsländern durchgeführt. Für diese ist <a href="https://www.goldstandard.org/">"The Gold Standard"</a>&nbsp;eine wichtige Orientierung für die Qualität der Projekte. In einem deutlich geringeren Umfang werden zur Kompensation auch Emissionszertifikate aus dem verpflichtenden Emissionshandel wie dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) aufgekauft und dem Markt entzogen (z.&nbsp;B. Compensators e.V. oder ForTomorrow gGmbH).</p> <p><strong>Vorsicht vor Greenwashing:</strong> Achten Sie beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen in erster Linie auf die direkten Produkteigenschaften wie Energieverbrauch, Herstellaufwand oder enthaltene Stoffe. Begriffe wie "klimaneutral" oder "klimaneutral hergestellt" lassen hingegen nicht erkennen, ob das Produkt selbst umweltfreundlich ist. Sie erlauben auch keine Aussagen darüber, ob sich das Unternehmen um eine Reduktion anderer Umweltgefährdungen wie z. B. Gewässerverunreinigungen bemüht. Der Begriff "klimaneutral" auf Produkten ist nicht gesetzlich geschützt und bietet deshalb keine belastbare Orientierung für den Einkauf.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Geben Sie der Vermeidung von Treibhausgasemissionen Vorrang vor deren Kompensation.</li> <li>Beachten Sie unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/44459">Urlaubsreisen</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere zahlreichen Tipps zum Energiesparen in den Themenbereichen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/85392">Heizen &amp; Bauen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/82934">Elektrogeräte</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/taxonomy/term/83797">Mobilität</a>.</li> </ul> <p>&nbsp;</p> <p>* Erläuterung: CO2e steht für CO2-Äquivalente. Wenn von CO2e gesprochen wird, heißt dies, dass - neben CO2 - auch weitere klimawirksame Treibhausgase wie Methan und Lachgas berücksichtigt wurden.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gs_logo_stacked_b775_uba-web.jpg"> </a> <strong> The Gold Standard </strong> Quelle: The Gold Standard Foundation <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/gs_logo_stacked_b775_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (54,20 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/vermeiden-reduzieren-kompensieren.png"> </a> <strong> Vermeiden - Reduzieren - Kompensieren </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/vermeiden-reduzieren-kompensieren.png">Bild herunterladen</a> (222,41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/klimawirkung-fluege_2022-04-13_web.jpg"> </a> <strong> Treibhausgasemissionen beispielhafter Flüge </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/klimawirkung-fluege_2022-04-13_web.jpg">Bild herunterladen</a> (259,09 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:</strong> Die Reduktion von Treibhausgasemissionen gehört weltweit zu den dringlichsten Herausforderungen. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/89763">Übereinkommen von Paris</a> wurde völkerrechtlich verbindlich beschlossen, dass zur Vermeidung gravierender ökologischer, humanitärer und ökonomischer Verwerfungen der Anstieg der globalen Temperatur auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C begrenzt werden soll. Kohlendioxid ist das wichtigste <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a>. Die globale atmosphärische Kohlendioxidkonzentration ist von einem Wert in vorindustrieller Zeit (um 1750), der bei etwa 280 <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ppm-0">ppm</a> (parts per million, das heißt 280 CO2-Moleküle auf eine Million Luftmoleküle) lag, um etwa 50 % gestiegen und hat den Wert von 420 ppm überschritten. Die hohe Kohlendioxidkonzentration wird hauptsächlich durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe und zu einem geringeren Teil durch Landnutzungsänderungen (zum Beispiel durch Rodungen von Wäldern) verursacht.&nbsp;</p> <p><strong>Gesetzliche Grundlagen:</strong> Der Begriff "klimaneutral" ist gesetzlich nicht geschützt. In Deutschland können aber irreführende Umweltwerbeaussagen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beanstandet werden. In der Vergangenheit wurde deshalb Unternehmen mehrfach von Gerichten die Verwendung dieses Begriffs auf Produkten oder in der Werbung untersagt. Allerdings erfolgt eine Prüfung meist erst im Nachhinein im Rahmen von Einzelfallentscheidungen durch Gerichte.</p> <p><strong>Zertifikatstypen:</strong> Grundsätzlich lassen sich die Angebote zur freiwilligen CO2-Kompensation in zwei Hauptkategorien einteilen:</p> <ul> <li>Autorisierte Gutschriften: Hierunter versteht man Emissionsminderungszertifikate, die nach den Regeln des Artikels 6.4 des Pariser Abkommens (Paris Agreement Crediting Mechanism, PACM) ausgestellt und mit sogenannten "Corresponding Adjustments" versehen werden. Das bedeutet, dass die zertifizierten Emissionsminderungen nicht gleichzeitig für die nationalen Klimaziele des Projektlandes angerechnet werden dürfen. Der Käufer darf so die Emissionsminderung offiziell als Kompensation nutzen und berichten.</li> <li>Nicht-autorisierte Gutschriften (Contribution Claims): Diese Kategorie umfasst Emissionsminderungen, die nicht mit einem Corresponding Adjustment versehen sind. Sie werden als "Contribution Claim" bzw. "Klimabeitrag" bezeichnet. Der Gaststaat darf die Emissionseinsparung gleichzeitig für seine eigenen Klimaziele berücksichtigen. Solche Zertifikate entstehen entweder im Rahmen von Artikel 6.4 als <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/mitigation">Mitigation</a> Contribution Units oder stammen aus Projekten aus dem sonstigen freiwilligen Markt. Letztere werden unabhängig von staatlichen Abkommen entwickelt. Unabhängige Standards wie Gold Standard oder Verified Carbon Standard (VCS) bieten eine wichtige Orientierung für die Qualität solcher Projekte.</li> </ul> <p><strong>Marktbeobachtung: </strong>Weltweit befindet sich der Markt für freiwillige CO2-Kompensation in einer Phase des Wandels. Nachdem die Nachfrage und das Handelsvolumen bis 2021 stark gestiegen waren, ist der Markt in den letzten Jahren wieder deutlich geschrumpft. Laut dem aktuellen <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">Report von Ecosystem Marketplace</a> (2025) wurden im Jahr 2024 weltweit rund 25 % weniger CO2-Zertifikate gehandelt als im Vorjahr. Der Gesamtwert des Marktes sank um fast ein Drittel auf etwa 535 Millionen US-Dollar. Trotzdem zeigt sich, dass das Interesse an freiwilligen Kompensationen grundsätzlich bestehen bleibt: Die Zahl der tatsächlich genutzten (also "stillgelegten") Zertifikate ist seit 2021 relativ konstant und liegt bei weltweit rund 182 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.</p> <p>Für den deutschen Markt liegen Marktzahlen nur bis zum Jahr 2020 vor. Demnach hat der freiwillige Markt für die Kompensation von Treibhausgasemissionen in Deutschland von 2012 bis 2020 ein deutliches Wachstum erfahren. Das Volumen der stillgelegten Zertifikate für Treibhausgasemissionen zur freiwilligen Kompensation lag in Deutschland im Jahr 2012 bei 3,3 Mio. t CO2e. Allerdings kam nur 14 % der Nachfrage von privaten Konsument*innen, den weit größeren Teil kauften Unternehmen und Organisationen. Bis 2016 stieg diese Menge auf etwa 6,6 Mio. t CO2e, was nahezu einer Verdopplung entspricht (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> 2017). Im Jahr 2020 erreichte die Kompensationsmenge mit 43,6 Mio. t CO2e&nbsp;einen neuen Höchststand (adelphi 2022). Aktuellere Zahlen liegen bisher nicht vor.</p> <p>Bei freiwilligen Kompensationszahlungen lässt sich ein steigendes Bewusstsein bei den Verbraucher*innen feststellen. In einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Studie im Jahr 2014</a> gab lediglich ein Drittel aller Befragten an, dass sie Klimagasemissionen kompensieren. 2021 gaben in einer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Folgestudie</a> bereits zwei Drittel der Befragten an, dass sie im vergangenen Jahr mindestens einmal eine Kompensationszahlung getätigt haben.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/Klimaschutzprojekte/Freiwillige-Kompensation/freiwillige-kompensation_node.html">Freiwillige Kompensation</a> (DEHSt/UBA-Themenseite)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/treibhausgasemissionen_pro_person_nach_laendern_2016.png"> </a> <strong> Treibhausgasemissionen pro Person (nach Ländern, 2016) </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/376/bilder/treibhausgasemissionen_pro_person_nach_laendern_2016.png">Bild herunterladen</a> (561,91 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/co2-fussabdruck_im_vergleich.png"> </a> <strong> Der CO2-Fußabdruck im Vergleich </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2294/bilder/co2-fussabdruck_im_vergleich.png">Bild herunterladen</a> (110,81 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Quellen <ul> <li>Adelphi (2015):&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/aktualisierte-analyse-des-deutschen-marktes-zur">Aktualisierte Analyse des deutschen Marktes zur freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>Adelphi &amp; Sustainable (2017): <a href="https://www.dehst.de/SharedDocs/downloads/DE/projektmechanismen/FreiwilligerMarkt_Marktumfrage.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2">Umfrage 2017 zur freiwilligen Kompensation von THG-Emissionen in Deutschland</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>Adelphi &amp; Sustainable (2022): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/infopapier-zur-marktanalyse-freiwillige">Infopapier zur Marktanalyse Freiwillige Kompensation 2021</a>. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.</li> <li>(⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bmu">BMU</a>⁠/⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>⁠) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2010): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2010">Umweltbewusstsein in Deutschland 2010: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage</a>.</li> <li>(BMU/UBA) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbundesamt (2015): <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2014">Umweltbewusstsein in Deutschland 2014: Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage</a>.</li> <li>Ecosystem Market Place (2025): <a href="https://www.ecosystemmarketplace.com/publications/2025-state-of-the-voluntary-carbon-market-sovcm/">State of the Voluntary Carbon Market</a> 2025</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

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