Verbesserungen durch das novellierte ElektroG sind ab 2022 zu erwarten 947.067 Tonnen Elektroaltgeräte wurden 2019 von den Kommunen, Händlern und Herstellern in Deutschland gesammelt, zeigt eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA). Dies entspricht einer Sammelquote von 44,3 Prozent. Das seit 2019 in allen EU-Ländern geltende Mindestsammelziel von 65 Prozent wurde demnach deutlich (um rund 443.000 Tonnen) verfehlt. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sieht ab 2022 neue Pflichten zur Rücknahme von Elektroaltgeräten sowie besseren Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vor, um die Sammelmenge zu erhöhen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Änderungen sind ein wichtiger Schritt. Zum Beispiel sollen ab dem 1. Juli 2022 auch Lebensmitteldiscounter Elektroaltgeräte zurücknehmen – so kann die Altgeräteentsorgung verbrauchernah und gleich mit dem Wocheneinkauf erledigt werden. Bis sich die Novellierungen allerdings in den Zahlen niederschlagen, wird weitere Zeit vergehen. Auch Handel, Hersteller und die Kommunen müssen sich stärker einbringen und Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter verbessern, beispielsweise durch besser erreichbare Wertstoffhöfe oder flexiblere Annahmezeiten. Immer noch werden zu viele Altgeräte abseits der korrekten Pfade entsorgt.“ Mit dem Ziel, das Verursacherprinzip im Hinblick auf Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten zu stärken und die Sammelquote von 65 Prozent zu erreichen und langfristig sicherzustellen, arbeitet das UBA bereits an konkreten Strategien zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dirk Messner: „Wir müssen die Akteure – vom Hersteller über den Handel bis zu den Kommunen – noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Auf dem Weg zu einer echten Kreislaufwirtschaft müssen deutlich mehr Altgeräte gesammelt, mehr Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet, Schadstoffe sicher aus dem Materialkreislauf ausgeschleust und Rohstoffe in großer Menge zurückgewonnen werden. Um den Einsatz von Rezyklaten zu stärken, ist zum Beispiel auch eine Bepreisung von Primärrohstoffen denkbar.“ Ziel ist, den Produktstrom insgesamt – also von der Rohstoffherstellung über das Produktdesign, das Konsumverhalten und die Entsorgung bis hin zur Bereitstellung von Sekundärrohstoffen – in Richtung einer echten zirkulären Ökonomie zu entwickeln. Untersuchungen zeigen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nicht ausreichend über Entsorgungsmöglichkeiten und -pflichten informiert sind. Immer noch werden zu viele Altgeräte nicht korrekt entsorgt: So landen kleine Altgeräte wie elektrische Zahnbürsten oder Wecker noch häufig im Restmüll oder werden bei den Verpackungsabfällen entsorgt. Oder sie bleiben unentsorgt in Schubläden und Kellern liegen. Große Altgeräte wie Waschmaschinen und gewerblich genutzte Elektrogeräte werden oft von nicht zertifizierten Schrottplätzen und (Schrott-)Sammlern gesammelt. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens lässt das UBA aktuell diese illegalen Wege untersuchen, um Maßnahmen dagegen zu entwickeln. Gleichzeitig nimmt die Menge an neuen Elektrogeräten stetig und deutlich zu. 2019 wurden 2,9 Millionen Tonnen neue Geräte gezählt, das ist ein Anstieg um gut 60 Prozent gegenüber 2013. Der enorme Anstieg ist teilweise durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des ElektroG begründet. So fallen seit Februar 2016 auch Photovoltaikmodule, die eine sehr lange Lebensdauer haben, unter das ElektroG und seit August 2018 im Rahmen des neu eingeführten offenen Anwendungsbereichs („ open scope “) auch Produkte mit fest verbauter elektrischer Funktion wie Textilien (z. B. beleuchtete bzw. „blinkende“ Schuhe oder Kleidung) oder Möbel (z. B. elektrische Massagesessel, Gaming-Sessel mit integrierten Lautsprechern oder LED-Beleuchtung). Seit Mai 2019 werden außerdem passive Geräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter vom Anwendungsbereich erfasst. Aber auch kürzere Nutzungsdauern, eine steigende Anzahl von Privathaushalten, mehr Geräte pro Haushalt oder durchschnittlich höhere Gewichte pro Gerät sowie generell größere Geräte, z. B. bei Kühlschränken oder Fernsehern, tragen dazu bei, dass die Gesamtmasse der Geräte jährlich steigt. Erste Maßnahmen zur Steigerung der Altgerätesammelmenge werden durch das Anfang 2021 novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) umgesetzt. Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. So müssen beispielsweise ab 1. Juli 2022 auch Lebensmittelhändler (z. B. Supermärkte und Discounter) mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Neugeräte anbieten. Der Elektrogerätehandel muss ab nächstem Jahr außerdem stärker über Rücknahmepflichten und Rückgabemöglichkeiten informieren. Auch sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen einheitlich gekennzeichnet werden.
Rückgabe für Verbraucher nicht attraktiv genug – engeres Netz an Sammelstellen und mehr Werbung nötig 853.000 Tonnen Elektroaltgeräte wurden im Jahr 2018 laut Umweltbundesamt (UBA) in Deutschland gesammelt. Dies entspricht einer Sammelquote von 43,1 Prozent, womit Deutschland das EU-Sammelziel von 45 Prozent leicht verfehlt. Um die ab 2019 für Deutschland geltende Sammelquote von mindestens 65 Prozent zu erreichen, braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen. „Wenn wir die EU-Vorgaben künftig einhalten wollen, muss die Sammelmenge gegenüber 2018 um mehr als 50 Prozent steigen. Die Rückgabe von Elektroaltgeräten sollte für die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu deutlich einfacher werden. Sinnvoll ist ein verbrauchernahes Netz mit deutlich mehr Sammel- und Rücknahmestellen als heute. Dazu müsste die Rücknahmepflicht auf zusätzliche Geschäfte im Einzelhandel ausgeweitet werden. Außerdem sollten Händlerinnen und Händler die Rückgabemöglichkeiten deutlich besser bewerben“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Werden Altgeräte falsch entsorgt – etwa in der grauen oder gelben Tonne – gehen wertvolle Rohstoffe verloren. Außerdem können Schwermetalle in die Umwelt gelangen. In Kürze will das Bundesumweltministerium eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes auf den Weg bringen, das unter anderem auch Maßnahmen zur Steigerung der Sammelmenge vorsehen soll. 2018 wurden in Deutschland 2.375.643 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Anstieg um circa 294.000 Tonnen (etwa 15 Prozent). Die Sammlung und Rücknahme von Elektroaltgeräten stieg gegenüber dem Jahr 2017 allerdings nur um 16.217 Tonnen. Mit 43,1 Prozent wurde die europäische Vorgabe einer Mindestsammelquote von 45 Prozent der Masse an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, knapp verfehlt. Sehr hohe Sammelquoten mit über 75 Prozent weisen erneut Haushaltskleingeräte wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik wie Digitalkameras oder Radios auf. Auch die spezifische Sammelmenge je Einwohner ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen. Waren es zum Beispiel 2015 noch 7,6 Kilogramm, so konnten 2018 schon 9,3 Kilogramm pro Person und Jahr gesammelt werden. Das Verfehlen der Sammelquote hat mehrere Ursachen: Besonders groß ist mit fast einer halben Million Tonne die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten bei Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Haushaltsgroßgeräten. Bei den gewerblichen Geräten liegt die Lücke bei etwa 240.000 Tonnen und die Sammelquote damit nur bei circa 25 Prozent; hier besteht allerdings auch keine kostenlose Rücknahmepflicht des Handels oder der Kommunen. Eine unbekannte Menge an Altgeräten wird beispielsweise über nicht zertifizierte Schrottplätze und illegale Sammler erfasst und fehlt somit in den ordnungsgemäßen Sammelmengen. Und immer noch werden vor allem kleinere Altgeräte falsch im Hausmüll (Restmüll) entsorgt. Für die erforderliche Steigerung der Sammelmengen in der Zukunft ist es wichtig, die Rückgabe von Elektroaltgeräten durch ein verbrauchernahes Netz an Sammel- und Rücknahmestellen noch einfacher zu machen. Denkbar wäre beispielsweise die Rücknahmeverpflichtung zusätzlicher Einzelhändler, welche Elektrogeräte verkaufen, in Abhängigkeit von deren Gesamtverkaufsfläche sowie die Ausweitung der Informationspflichten der Händler über die Altgeräterücknahme. Das UBA untersucht die Ursachen für die unzureichenden Sammelmengen weiter. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens werden auch die Strukturen und das Ausmaß des illegalen Verbleibs von Elektroaltgeräten (zum Beispiel illegale Sammlung und Restmülltonne), ökonomische Anreize sowie die Vollständigkeit der vorliegenden Datenmeldungen untersucht. Ergebnisse werden im Jahr 2021 erwartet. Verbraucherinnen und Verbraucher können ausrangierte Elektroaltgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine Abholung neben der Sperrmüllabholung angeboten. Das kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein. Auch im stationären Handel und Versandhandel können die Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei Händlerinnen und Händlern, die Elektrogeräte auf einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche von mindestens 400 m² vertreiben, zurückgeben. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Für kleine Geräte (bis 25 cm Kantenlänge) gilt das unabhängig von einem Neukauf, für andere Geräte (größer als 25 cm) nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art. Die Altgeräte müssen aber nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein. Daneben nehmen auch viele weitere Händler kostenlos (bestimmte) Elektroaltgeräte wie beispielsweise Lampen zurück. Die falsche Entsorgung von Altgeräten – z. B. im Restmüll oder Verpackungsmüll (gelbe Tonne / gelber Sack), sowie die Entsorgung über gewerbliche Sammler (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben) – birgt die Gefahr, dass wertvolle Rohstoffe verloren gehen und Schadstoffe in der Umwelt verteilt werden. Altgeräte, die lithiumhaltige Batterien und Akkus enthalten, können bei falscher Behandlung und Entsorgung auch Brände mit schwerwiegenden Folgen verursachen. Noch enthaltene Batterien und Akkus sollten daher – soweit möglich – vor der Rückgabe entnommen und in die Altbatteriesammlung gegeben werden. Viele Fragen rund um die richtige Entsorgung von Elektrogeräten beantwortet die Informationskampagne „Plan-E" der stiftung elektro-altgeräte register (ear) seit Dezember 2019. Unter www.e-schrott-entsorgen.org sowie 0911 76665299 können Verbraucherinnen und Verbraucher sich rund um das Thema Elektroschrottentsorgung informieren und Fragen loswerden. Das Bundesumweltministerium und UBA unterstützen die Aktion.
Über 800.000 Tonnen eingesammelt 2017 wurden in Deutschland erstmals über zwei Millionen Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht. Die Sammelmenge an Elektroaltgeräten betrug 836.907 Tonnen, wodurch die seit 2016 geltende Sammelquote von 45 Prozent knapp eingehalten wurde. Ab 2019 gilt eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent. Um diese zu erreichen müssen insbesondere noch viel mehr Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Kühlschränke eingesammelt werden. EU-weit ist geregelt, dass mindestens 45 Prozent an Geräten, die in den drei Vorjahren im Durchschnitt auf den Markt gebracht wurden, wieder eingesammelt werden. 2017 wurden 2.081.223 Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 54.693 Tonnen mehr Elektroaltgeräte gesammelt und zurückgenommen (+7 Prozent). 2017 betrug die Quote daher 45,08 Prozent. Die höchste Sammelquote mit über 70 Prozent weisen Haushaltskleingeräte auf, wie Haartrockner oder Toaster sowie Geräte der Unterhaltungselektronik, wie Fernseher oder Radio. Bei den Haushaltsgroßgeräten betrug 2017 die Sammelquote nur 42 Prozent. Die Lücke zwischen den in Verkehr gebrachten Geräten und den gesammelten Altgeräten ist hier mit fast einer halben Million Tonnen besonders groß. Ab 2019 müssen 65 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte gesammelt werden, so dass die Sammelmenge insgesamt deutlich gesteigert werden muss. Derzeit arbeitet das Bundesumweltministerium ( BMU ), unterstützt durch das UBA , an einer Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Dort sollen auch Maßnahmen mit aufgenommen werden, die dazu führen, dass durch ein verdichtetes Sammelnetz mehr Elektroaltgeräte eingesammelt werden. Dabei geht es auch um eine bessere Verbraucherinformation und darum, alle Akteure besser mit einzubeziehen. Altgeräte aus privaten Haushalten können kostenlos an den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe, Depotcontainer für Elektrokleingeräte, Schadstoffmobile) abgegeben werden. Einige Kommunen bieten auch eine kostenlose sperrmüllbegleitende Altgeräteabholung an. Die Sammlung von Elektroaltgeräten kann in den einzelnen Kommunen unterschiedlich geregelt sein und kann meist über die Homepage oder einen Anruf bei der Kommune erfragt werden. Auch im stationären Handel und Versandhandel können Altgeräte unter bestimmten Bedingungen bei großen Händlern mir einer Verkaufsfläche bzw. Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern kostenlos zurückgegeben werden. Dies betrifft insbesondere größere Elektrohändler und Baumärkte. Das Gerät muss dabei nicht bei dem jeweiligen Händler gekauft worden sein. Das UBA warnt davor, Geräte an gewerbliche Sammler abzugeben (z. B. Schrottsammler und -händler, welche oft mit Postwurfsendungen werben). Diese sind nicht zur Elektroaltgeräte-Sammlung und Rücknahme berechtigt. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Ein weiteres Problem in der Elektrogeräteentsorgung sind derzeit Batterien, die nicht aus den Geräten entfernt wurden. Vor allem Lithium-Batterien, die noch im Gerät sind oder beispielsweise falsch im Restmüll oder Verpackungsmüll entsorgt wurden, können sich entzünden und einen Brand auslösen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher einfach zu entnehmende Batterien aus dem Gerät entfernen und in die Altbatteriesammlung geben.
Registrierung für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten ab 1. Mai möglich Ab dem 15. August 2018 werden nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte vom Elektro- und Elektronikgerätegesetz umfasst (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten; kurz: ElektroG). Damit soll sichergestellt werden, dass mehr Altgeräte im Recycling landen. Nun müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Hersteller von bislang noch nicht betroffenen Geräten registrieren und sich an den Entsorgungskosten beteiligen, beispielsweise Hersteller von Bekleidung und Möbeln mit elektrischen Funktionen. Ein weiteres Beispiel von Produkten, die bislang noch nicht erfasst waren, sind etwa Schuhe mit dauerhaft und fest eingebauter elektronischer Dämpfung oder mit Leuchtmitteln. Nicht betroffen sind nur explizit im Gesetz genannte Ausnahmen, z. B. Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum. Ab 1. Mai 2018 können Hersteller, die zukünftig neu unter die Vorschriften des ElektroG fallen, Registrierungsanträge bei der zuständigen stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) stellen. Auch für bereits registrierte Hersteller werden Umstellungen notwendig. Jede bereits erteilte Registrierung mit einer Geräteart wird durch die stiftung ear automatisch in eine festgelegte Nachfolgegeräteart überführt. Registrierte Hersteller müssen aber überprüfen, ob trotz automatischer Überführung die Registrierung weiterer Gerätearten notwendig wird. Dafür ist eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 vorgesehen. Weiterführende Informationen finden sich auf der Internetpräsenz der zuständigen stiftung ear unter https://www.stiftung-ear.de/elektrog-2018/ . Das Umweltbundesamt ( UBA ) wird auch die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regelungen konsequent überwachen. Bereits in der Vergangenheit wurden durch einen effektiven Ordnungswidrigkeitenvollzug gegen sogenannte Trittbrettfahrer viele Hersteller dazu angehalten, ihren Herstellerpflichten nach dem ElektroG nachzukommen. Dies zeigt auch die stetig gestiegene Anzahl registrierter Hersteller bei der stiftung ear. Auch in Zukunft wird das UBA bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen nicht ordnungsgemäß registrierte Unternehmen in Deutschland einleiten. Neben der Möglichkeit, Anzeige wegen einer nicht ordnungsgemäßen Registrierung beim UBA zu erstatten, können Hersteller nicht registrierte Mitbewerber wettbewerbsrechtlich abmahnen.
Dieses Gutachten basiert auf einer Bestandsaufnahme der derzeitigen Praktiken im Bereich der Wiederverwendung. Aufbauend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen untersucht es Möglichkeiten zur Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten im Sinne der zweiten Stufe der Abfallhierarchie durch deren Institutionalisierung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Bei der Entwicklung eines entsprechenden Modells war es jedoch der Grundgedanke, bestehende Strukturen und Abläufe so weit wie möglich unverändert zu belassen. Es soll möglichst wenig in die unternehmerische Freiheit der Unternehmen eingegriffen werden, die sich bereits als Wiederverwendungseinrichtung betätigen oder dies zu tun gedenken. Daher werden nur solche Normierungen vorgeschlagen, die als Ergänzung zum bestehenden System minimal notwendig sind. Sollte sich die Tätigkeit als Wiederverwendungseinrichtung dennoch nicht wirtschaftlich ausüben lassen, so ist keine spezielle finanzielle Förderung vorgesehen. Veröffentlicht in Texte | 36.
Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesumweltministerium Hohes Sammelaufkommen bei Elektroaltgeräten Vor drei Jahren ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in Kraft getreten, seit zwei Jahren sind Altgeräte getrennt zu erfassen und in der Produktverantwortung der Hersteller zu entsorgen. Verbraucherinnen und Verbraucher können seitdem ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Hersteller müssen die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ziehen eine positive Bilanz der Neuregelung, mit der Deutschland die EU-Richtlinie über die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten umgesetzt hat. Nach den neuesten Erhebungen der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) und des Statistischen Bundesamtes liegt für das Jahr 2006 die pro Kopf-Erfassungsmenge ausgedienter Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten in Deutschland bei über acht Kilogramm pro Einwohner. Das übertrifft die von der EU- Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte geforderte Menge von vier kg pro Einwohner und Jahr deutlich. Insgesamt wurden im Jahr 2006 rund 750 000 Tonnen Altgeräte aus privaten Haushalten und aus dem Gewerbe erfasst. Da im Jahr 2006 rund 1,8 Millionen Tonnen neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht wurden, ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der Erfassungsmenge von Altgeräten zu rechnen. Die Abholung der von den Kommunen gesammelten Altgeräte durch die Hersteller verläuft inzwischen bis auf Einzelfälle reibungslos - und das bei rund 180.000 Abholungen seit März 2006. So ging der Anteil der wegen Verspätung angemahnten Abholungen von fast fünf Prozent im Januar 2007 auf unter 0,2 Prozent im Februar 2008 zurück - ein Zeichen dafür, dass auch die Logistik sich inzwischen eingespielt hat und das Umweltbundesamt konsequent den Vollzug der Ordnungswidrigkeiten gewährleistet. Diese Zahlen zeigen, dass die „geteilte Produktverantwortung”: funktioniert: Die Sammlung der Altgeräte aus privaten Haushalten übernehmen die Kommunen unentgeltlich, dabei konnte auf die vielerorts bereits existierenden Sammelstrukturen aufgebaut und so eine bürgernahe Erfassung sichergestellt werden. Mit dem ElektroG beschritt der Gesetzgeber im Jahr 2005 für Wirtschaft und Kommunen neue Wege: So sind die Kommunen nur noch für die Sammlung und Bereitstellung der Altgeräte aus privaten Haushalten zuständig. Die Abholung und umweltverträgliche Entsorgung liegt seitdem in der Pflicht der Hersteller. Die Regelung hat sich bewährt: Mittlerweile sind rund 10.000 Hersteller bei der Gemeinsamen Stelle der Hersteller, der Stiftung EAR, registriert. Die Zahl der nicht registrierten so genannten „Trittbrettfahrer” nahm deutlich ab – auch deshalb, weil das zuständige Umweltbundesamt diese Ordnungswidrigkeit stringent verfolgt. Abschreckend ist auch die Möglichkeit der wettbewerbsrechtlichen Verfolgung nicht registrierter Konkurrenten. Allerdings werden auch heute noch immer wieder Altgeräte auf dem Weg zum Verwerter illegal „ausgeschlachtet” und damit der enthaltenen Wertstoffe beraubt. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: „Zwei Jahre nach In-Kraft-Treten der getrennten Sammlung von Elektroaltgeräten zeigt sich auch in diesem Bereich der Abfallwirtschaft eine hohe Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, ihre Altgeräte einer umweltverträglichen Verwertung zuzuführen. Hierdurch können wertvolle Sekundärrohstoffe genutzt und Ressourcen geschont werden. Dies bestätigt einmal mehr den Beitrag einer modernen Abfallwirtschaft zum Klimaschutz .” Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes resümiert: „Die geteilte Produktverantwortung hat sich bewährt. Hervorzuheben ist auch, dass die Bundesnetzagentur das Umweltbundesamt bei der Verfolgung der so genannten Trittbrettfahrer unterstützt, indem die Bundesnetzagentur dem Umweltbundesamt die Ergebnisse der Ermittlungen in den Verkaufsläden übermittelt. So kann das Umweltbundesamt den Ordnungswidrigkeitenvollzug effektiver durchführen.” Anfang April erscheint eine neue Auflage der BMU -Broschüre „Elektroschrott vermeiden und verwerten”. Weitere Links & Informationen sind diesem Artikel beigefügt. Dessau-Roßlau, 28.03.2008
Marktaufsicht der Bundesnetzagentur unterstützt die Einhaltung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Die Bundesnetzagentur und das Umweltbundesamt (UBA) vereinbarten eine Zusammenarbeit, um Ordnungswidrigkeiten im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte besser verfolgen zu können. „Diese Kooperation führt zu Synergieeffekten innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Damit tragen wir dem Gebot eines schlanken Staates Rechnung”, sagte der Präsident des UBA, Prof. Dr. Andreas Troge. „Steuermittel werden durch diese Zusammenarbeit wirtschaftlicher und sparsamer eingesetzt”, ergänzte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Die Bundesnetzagentur verfügt über ein gut funktionierendes System der Marktüberwachung. Sie kontrolliert Elektrogeräte in Verkaufsstellen – beispielsweise auf die gesetzlich geregelte elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. Das UBA ist im Bereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) unter anderem dafür zuständig, Verstöße der Hersteller von Elektrogeräten gegen die Registrierungspflicht bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Die Hersteller der Elektrogeräte sind verpflichtet, sich bei der EAR anzumelden und erhalten eine Registrierungsnummer. Diese Nummer müssen die Hersteller auf den Lieferpapieren angeben. Bei den Kontrollen der Elektrogeräte, erfasst die Bundesnetzagentur routinemäßig künftig auch die Registrierungsnummer. Anhand dieser lässt sich ermitteln, welcher Hersteller ein Elektrogerät das erste Mal auf den deutschen Markt gebracht hat. Das Fehlen der Nummer begründet den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach dem ElektroG. Die Bundesnetzagentur informiert darüber künftig das UBA und macht die Beweissicherung. Das UBA kann Ordnungswidrigkeiten im Rahmen dieser Kooperation effizienter verfolgen. Hinsichtlich der Beweissicherung fallen doppelte Tätigkeiten weg.
Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Ermächtigungsgrundlage für die Bundesregierung, weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten (EAG) über eine Behandlungsverordnung festzulegen. Dazu wurden vom Umweltbundesamt unter Einbindung von ungefähr 200 relevanten Akteuren weitergehende Empfehlungen für mögliche Behandlungsanforderungen an EAG entwickelt, diskutiert und bewertet. Dabei standen sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte gleichermaßen im Fokus. Es werden 57 Behandlungsanforderungen für die Gerätegruppen der Bildschirmgeräte und Photovoltaikmodule, die Materialgruppen Kunststoffe und edel-/sondermetallhaltige Bauteile sowie über das ElektroG hinausgehende Anforderungen an die Schadstoffentfrachtung empfohlen. Diese 57 Anforderungen werden im vorliegenden Bericht erläutert. Veröffentlicht in Texte | 148/2020.
Das Bundesumweltministerium stellte am 28. Januar 2013 gemeinsam mit dem Umweltdienstleisters Hellmann Process Management eine innovative Verbraucherinformations vor. Die eSchrott App für Smartphones weist den Weg zur nächstgelegenen Sammelstelle für Elektro(nik)-Altgeräte. Die fachgerechte Entsorgung dieser Geräte am Ende ihrer Nutzungszeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb sollten Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, wo ihre Altgeräte abgegeben werden können. Dies ist bei kommunalen Sammelstellen möglich, aber auch Hersteller und Handel nehmen Altgeräte zum Teil direkt zurück.
Das Landgericht Freiburg untersagte in einem Urteil vom 28. Oktober 2013 einem Versandhaus weiter Leuchtmittel mit einem zu hohen Quecksilbergehalt zu verkaufen. Klägerin war die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), die nach eigenen Angaben bei mehreren verschiedener Energiesparlampen der Pearl GmbH zum Teil deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber festgestellt hat. In einem Fall überschritt der gemessene Höchstwert mit 19 Milligramm (mg) den damals gesetzlich erlaubten Grenzwert um mehr als das Fünffache. Die DUH klagte wegen Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
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