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WMS Abstellflächen und Parkverbotszonen E-Scooter Hamburg

Dieser WMS (Web Map Service) enthält alle von der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter (E-Tretroller). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WFS Abstellflächen und Parkverbotszonen E-Scooter Hamburg

Dieser WFS (Web Feature Service) enthält alle von der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter (E-Tretroller). Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Abstellflächen und Parkverbotszonen E-Scooter Hamburg

Dieser Datensatz enthält alle von der Freien und Hansestadt Hamburg festgelegten Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter (E-Tretroller).

NRVP-MMonk

Das Projekt "NRVP-MMonk" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Institut für Verkehrsforschung durchgeführt. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zum 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, ein neues Verkehrsmittel in den Städten einzuführen. Zahlreiche Anbieter sind seitdem in größeren Städten mit tausenden Leih-Tretrollern vertreten. Aufgrund der Neuartigkeit der Fahrzeuge sind in Deutschland sowie im Ausland noch zahlreiche Fragen zum Zusammenspiel der Mikromobilität als neuem Mobilitätswerkzeug und dem System der aktiven Mobilität offen. Dieses Projekt zielt darauf ab, im Wesentlichen drei Themenkomplexe zu bearbeiten: - in erster Linie sind es Fragen zu den direkten und indirekten Konfliktpotenzialen zwischen aktiver Mobilität (Fuß- und Radverkehr) und elektrischer Mikromobilität, - darüber hinaus werden Fragen zur verkehrlichen Wirkung der neuen Angebote beantwortet und - darauf aufbauend Empfehlungen zu den geeigneten planerischen, kommunikativen und ordnungspolitischen Regulierungsinstrumenten der neuen Angebote abgeleitet. Dafür werden mit interaktiven Befragungsmethoden, Datenanalysen, Fallstudien und der videogestützten Analyse von Konflikten zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern mehrere Methoden kombiniert. Somit soll das Projekt helfen, ein geregeltes Miteinander verschiedener Verkehrsmittel zu ermöglichen und das Ausrollen der neuen Mobilitätsangebote im Hinblick auf gute Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr zu begleiten. Die Erfahrungen aus europäischen Pionierstädten sowie beim Ausrollen stationsloser Leihradsysteme zeigen, dass eine gute Kenntnis der Wechselwirkungen sowie eine entsprechende Gestaltung des Hochlaufs die Konfliktpotenziale innerhalb des Umweltverbundes minimieren können. Der räumliche Fokus liegt auf urbanen Straßenräumen in Großstädten.

Rund um das Brandenburger Tor eröffnen die ersten Abstellflächen für geteilte Mikromobilität

Als Ordnungsrahmen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität entstehen im Berliner Zentrum mehr als 100 anbieterneutrale Abstellflächen. Als Teil dessen wurden am Mittwoch die ersten 19 Standorte zwischen Brandenburger Tor, Friedrichstraße und Potsdamer Platz fertigstellt und durch die Senatsmobilitätsverwaltung, das Bezirksamt Mitte und die BVG eröffnet. Das Projekt wird durch die SenUMVK finanziert. Die BVG setzt es um und betreibt die Jelbi-Standorte. Bezirke, Anbieter und BVG stimmen sich eng zu den konkreten Orten ab. Die Genehmigungen der Flächen erstellen dann die Bezirke. Die im Rahmen des Pilotprojekts umgesetzten Abstellflächen schließen an bereits bestehende Jelbi-Punkte und weitere durch den Bezirk errichtete Parkplätze für Elektrokleinstfahrzeuge an. Insgesamt gibt es in diesem Bereich im Bezirk Mitte nun 26 Stellflächen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität. In diesem Areal entsteht eine rund einen Quadratkilometer große Parkverbotszone, in der die Miete der Mikromobilitätsangebote nur noch auf den neu geschaffenen Abstellflächen beendet werden kann. Damit werden Sharing-Fahrzeuge gebündelt zur Verfügung gestellt. Dr. Meike Niedbal, Staatssekretärin für Mobilität : „Mietfahrzeuge wie Fahrräder oder E-Scooter sind als Ergänzung zum ÖPNV ein wichtiger Baustein der innerstädtischen Mobilität. Gerade im Berliner Zentrum sind diese Angebote extrem nachgefragt. Mit den neu geschaffenen Stellflächen sorgen wir dafür, dass wild abgestellte Roller oder Räder nicht zum Ärgernis oder zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer*innen werden.“ Dr. Almut Neumann, Bezirksstadträtin für den öffentlichen Raum in Mitte : „Mit den Jelbi-Punkten im Zentrum vernetzen wir die verschiedenen Mobilitätsangebote und machen den Nahverkehr noch attraktiver. Zugleich schaffen wir Ordnung auf den Gehwegen. Das ist wichtig, damit sich Fußgänger*innen, ältere und sehbehinderte Menschen sicherer und ohne Hindernisse in der Stadt bewegen können.“ Jakob Michael Heider, Abteilungsleiter Jelbi : „Mit unserer Jelbi-App bündeln wir inzwischen über 90 Prozent der Sharing-Fahrzeuge in Berlin. Sie bieten für viele Berliner*innen und Besucher*innen eine flexible und attraktive Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr. Dieses Projekt fußt auf vier Jahren etablierter und enger Zusammenarbeit im Jelbi-Bündnis. Damit haben wir eine neue, zeitgemäße Form des ‚Private Public Partnerships‘ zwischen der Senatsverwaltung als Regulierungsbehörde, dem Bezirk als Genehmigungsbehörde, den Sharing-Betreibern mit ihren eigenwirtschaftlichen Mobilitätsangeboten und Jelbi der BVG als kommunale Mobilitätsplattform geschaffen. Dieses kooperative Bündnis ist ein Zukunftsmodell, um eine stadtverträgliche und klimafreundliche Mobilität zu realisieren.“ Die Abstellflächen schaffen einen Ordnungsrahmen gegen wildes Parken von (E-)Mieträdern, E-Scootern und E-Mopeds. Die Gefahr für Fußgänger*innen durch herumliegende Fahrzeuge wird so effektiv gemindert. Im Durchschnitt sind die Stellflächen alle 200 Meter zu finden, um so möglichst flächendeckend Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. An besonders hochfrequentierten Orten, wie etwa dem Potsdamer Platz oder am Brandenburger Tor, ist die Dichte noch höher. Die Flächen sind für alle Zweirad-Anbieter offen, die eine Sharing-Sondernutzungserlaubnis haben.

Errichtung und Betrieb eines RE-Mobility-Centers am Standort Magdeburg; TSR Recycling Magdeburg GmbH & Co. KG

Die TSR Recycling GmbH & Co. KG (TSR) betreibt im Bereich des Hafens der Stadt Magdeburg einen Lager- und Umschlagplatz für Metallschrotte. Die mit Binnenschifffahrt, Schwerlasttransport oder Schienenverkehr angelieferten Ausgangsstoffe werden in der Anlage größtenteils mittels mobiler Maschinentechnik mechanisch behandelt, aufbereitet und umgeschlagen sowie am Standort für die weitere Verwertung sortiert. Aufgrund der erwarteten zukünftigen Entwicklung und Verwendung von Energiespeichermodulen für mobile Anwendungen, insbesondere für die E-Mobilität, ist die Errichtung und der Betrieb eines RE-Mobility-Centers auf dem Betriebsgelände der TSR geplant. Das RE-Mobility-Center dient grundlegend der Demontage und dem Recycling von Lithiumbatterien und -modulen mitsamt deren Komponenten. Das mehrstufige Verfahren soll dazu für eine Behandlungskapazität von 100 t/d ausgelegt werden. Neben der Behandlung von Energiespeichern aus Elektromobilen sollen damit u. a. auch komplette Elektrokleinstfahrzeuge, E-Fahrräder, Leichtfahrzeuge sowie die darin verbauten Generatoren und Elektromotoren verwertet werden. Vorgesehene ist eine Annahme von bis zu 36.500 t Batterien, 1.500 t elektrobetriebene Kleinstfahrzeuge und 1.500 t Elektromotoren und Generatoren von Geschäfts- und Privatkunden im Jahr. Bei den behandelten Batterien und Bauteilen kann es sich entweder um Abfall oder Produkte gemäß REACH-Verordnung klassierte Stoffe handeln, die entsprechend das gesamte Verfahren oder lediglich einzelne Prozessschritte durchlaufen. Für das Vorhaben sollen die am Standort vorhandenen Gebäude z.B. zur Installation der Betriebseinheiten, Unterbringung der Büro- und Sozialräume genutzt werden. Zur Lagerung von Input- und Output-Stoffen, vor allem von Lithiumbatterien und -modulen, soll die Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle in Leichtbau-weise auf bereits überbauten Flächen erfolgen. Die beanspruchten Bereiche, einschließlich der Verkehrswege am Standort, sollen entsprechend den Anforderungen zur sicheren Handhabung und Lagerung der behandelten Materialien und als Rückstellflächen für die verwendeten Technologien erneuert oder instandgesetzt werden. Die Gesamtlagerkapazität der bestehenden Anlage und die Fläche der Lagereinrichtungen sollen mit der Umsetzung des Vorhabens beibehalten werden. Ebenso ist keine Veränderung der Abläufe zur Behandlung von Metallschrott sowie des jährlichen Durchsatzes von maximal 240.000 t/a vorgesehen.

'Fahrrad-Monitor 2023' - Repräsentative Meinungsumfrage zur Situation des Radverkehrs in Deutschland

Das Projekt "'Fahrrad-Monitor 2023' - Repräsentative Meinungsumfrage zur Situation des Radverkehrs in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SINUS Markt- und Sozialforschung GmbH durchgeführt. Der Fahrrad-Monitor ist eine seit 2009 im zweijährigen Turnus durchgeführte repräsentative Umfrage, die die Stimmung und Meinung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland erhebt. Er liefert Vergleichswerte und neue Erkenntnisse als Grundlage für eine fundierte Politikberatung. Seit der ersten Durchführung der Studienreihe 2009 hat sich ein umfassendes Frageprogramm entwickelt. Ein Teil der Fragestellungen werden in jeder Ausgabe der Studienreihe erhoben, um Zeitvergleiche zu ermöglichen. Gleichzeitig werden in jede Ausgabe der Studienreihe neue Fragestellungen integriert und methodische Anpassungen vorgenommen, um auf aktuelle Entwicklungen zum Thema (Rad-)Mobilität zu reagieren. Damit handelt es sich um eine äußerst innovative und agile Studienreihe. Bei der Ausgabe 2021 wurden bspw. die Themenkomplexe Änderungen im Mobilitätsverhalten während der Corona-Pandemie, Fußverkehr, neuartige Fahrrad-Infrastruktur und Fahrrad-Tourismus neu integriert bzw. erweitert. Auch bei der Ausgabe 2023 sollen wiederrum neue Fragestellungen erhoben werden, u.a.: - Anlässe für die Pedelec-Nutzung (Freizeit vs. Alltag) - Potentiale für S-Pedelecs/E-Bikes, z.B. durch Anpassung der StVO - Potential für innovative Sharing-Angebote (z.B. Fahrrad-Anhänger, Elektrokleinstfahrzeuge) - Gründe gegen die Fahrradnutzung von Nie /Seltenfahrer*innen - Inspirationen aus vorangegangenen regionalen Aufstockerbefragungen Im Jahr 2021 (nach der Erhebung des letzten Fahrrad-Monitors 2021) veröffentlichte das SINUS-Institut eine Aktualisierung des Milieu-Modells, das die Veränderungen in der deutschen Gesellschaft seit dem letzten Modellupdate 2010 aufgreift und die aktuelle Gesellschaft trennschärfer abbildet. Beim Fahrrad-Monitor 2023 wird das aktualisierte Gesellschaftsmodell erstmals in der Studienreihe zum Einsatz kommen. Damit wird der neuen gesellschaftlichen Realität Rechnung getragen und erstmals Daten für das aktualisierte Modell im Bereich Mobilität generiert.

Das Projekt beforscht die verkehrlichen Wirkungen und Nutzungskonflikte von neu aufkommenden elektrisch unterstützten Verkehrsmitteln als technische Innovation. Damit wird ein aktuelles Thema untersucht, zu dem es bisher kaum wissenschaftliche Studien, aber großen Handlungsbedarf in den Kommunen gibt

Das Projekt "Das Projekt beforscht die verkehrlichen Wirkungen und Nutzungskonflikte von neu aufkommenden elektrisch unterstützten Verkehrsmitteln als technische Innovation. Damit wird ein aktuelles Thema untersucht, zu dem es bisher kaum wissenschaftliche Studien, aber großen Handlungsbedarf in den Kommunen gibt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Institut für Verkehrsforschung durchgeführt. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zum 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, ein neues Verkehrsmittel in den Städten einzuführen. Zahlreiche Anbieter sind seitdem in größeren Städten mit tausenden Leih-Tretrollern vertreten. Aufgrund der Neuartigkeit der Fahrzeuge sind in Deutschland sowie im Ausland noch zahlreiche Fragen zum Zusammenspiel der Mikromobilität als neuem Mobilitätswerkzeug und dem System der aktiven Mobilität offen. Dieses Projekt zielt darauf ab, im Wesentlichen drei Themenkomplexe zu bearbeiten: - in erster Linie sind es Fragen zu den direkten und indirekten Konfliktpotenzialen zwischen aktiver Mobilität (Fuß- und Radverkehr) und elektrischer Mikromobilität, - darüber hinaus werden Fragen zur verkehrlichen Wirkung der neuen Angebote beantwortet und - darauf aufbauend Empfehlungen zu den geeigneten planerischen, kommunikativen und ordnungspolitischen Regulierungsinstrumenten der neuen Angebote abgeleitet. Dafür werden mit interaktiven Befragungsmethoden, Datenanalysen, Fallstudien und der videogestützten Analyse von Konflikten zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern mehrere Methoden kombiniert. Somit soll das Projekt helfen, ein geregeltes Miteinander verschiedener Verkehrsmittel zu ermöglichen und das Ausrollen der neuen Mobilitätsangebote im Hinblick auf gute Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr zu begleiten. Die Erfahrungen aus europäischen Pionierstädten sowie beim Ausrollen stationsloser Leihradsysteme zeigen, dass eine gute Kenntnis der Wechselwirkungen sowie eine entsprechende Gestaltung des Hochlaufs die Konfliktpotenziale innerhalb des Umweltverbundes minimieren können. Der räumliche Fokus liegt auf urbanen Straßenräumen in Großstädten.

Das Projekt beforscht die verkehrlichen Wirkungen und Nutzungskonflikte von neu aufkommenden elektrisch unterstützten Verkehrsmitteln als technische Innovation. Damit wird ein aktuelles Thema untersucht, zu dem es bisher kaum wissenschaftliche Studien, aber großen Handlungsbedarf in den Kommunen gibt

Das Projekt "Das Projekt beforscht die verkehrlichen Wirkungen und Nutzungskonflikte von neu aufkommenden elektrisch unterstützten Verkehrsmitteln als technische Innovation. Damit wird ein aktuelles Thema untersucht, zu dem es bisher kaum wissenschaftliche Studien, aber großen Handlungsbedarf in den Kommunen gibt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung zum 15. Juni 2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, ein neues Verkehrsmittel in den Städten einzuführen. Zahlreiche Anbieter sind seitdem in größeren Städten mit tausenden Leih-Tretrollern vertreten. Aufgrund der Neuartigkeit der Fahrzeuge sind in Deutschland sowie im Ausland noch zahlreiche Fragen zum Zusammenspiel der Mikromobilität als neuem Mobilitätswerkzeug und dem System der aktiven Mobilität offen. Dieses Projekt zielt darauf ab, im Wesentlichen drei Themenkomplexe zu bearbeiten: - in erster Linie sind es Fragen zu den direkten und indirekten Konfliktpotenzialen zwischen aktiver Mobilität (Fuß- und Radverkehr) und elektrischer Mikromobilität, - darüber hinaus werden Fragen zur verkehrlichen Wirkung der neuen Angebote beantwortet und - darauf aufbauend Empfehlungen zu den geeigneten planerischen, kommunikativen und ordnungspolitischen Regulierungsinstrumenten der neuen Angebote abgeleitet. Dafür werden mit interaktiven Befragungsmethoden, Datenanalysen, Fallstudien und der videogestützten Analyse von Konflikten zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern mehrere Methoden kombiniert. Somit soll das Projekt helfen, ein geregeltes Miteinander verschiedener Verkehrsmittel zu ermöglichen und das Ausrollen der neuen Mobilitätsangebote im Hinblick auf gute Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr zu begleiten. Die Erfahrungen aus europäischen Pionierstädten sowie beim Ausrollen stationsloser Leihradsysteme zeigen, dass eine gute Kenntnis der Wechselwirkungen sowie eine entsprechende Gestaltung des Hochlaufs die Konfliktpotenziale innerhalb des Umweltverbundes minimieren können. Der räumliche Fokus liegt auf urbanen Straßenräumen in Großstädten.

Teilvorhaben: Erforschung und Umsetzung eines neuen Konzepts für ein kostengünstiges, effizientes und sicheres Elektrokleinstfahrzeug im urbanen Bereich

Das Projekt "Teilvorhaben: Erforschung und Umsetzung eines neuen Konzepts für ein kostengünstiges, effizientes und sicheres Elektrokleinstfahrzeug im urbanen Bereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Institut für Maschinentechnik und Fahrzeugtechnik, Lehrstuhl für Fahrzeugtechnik durchgeführt. Im Verbundprojekt des Bundesforschungsministeriums Visio.M erforschen namhafte Unternehmen der deutschen Automobilindustrie zusammen mit Wissenschaftlern der TU München Möglichkeiten, wie kleine, effiziente Elektrofahrzeuge so sicher und preiswert gebaut werden können, dass sie einen nennenswerten Anteil am Massenmarkt erreichen. Das daraus abzuleitende Visionäre Mobilitätskonzept soll ein Fahrzeug sein, das mit einer Leistung von 15 Kilowatt und einem maximalen Leergewicht von 400 Kilogramm (ohne Batterie) die Anforderungen der Zulassungsklasse L7e erfüllt. Im Rahmen des Projekts nutzen die Verbundpartner die Basis des von der TU München entwickelten Elektrofahrzeugs MUTE, um Innovationen und neue Technologien für Fahrzeugsicherheit, Antrieb, Energiespeicher und Bedienkonzept auf ihre Umsetzbarkeit unter den Rahmenbedingungen der Großserienproduktion zu erforschen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der sicherheitstechnischen Auslegung. Im Visio.M-Fahrzeugkonzept soll trotz minimalem Gewicht ein Sicherheitsniveau realisiert werden, das dem Schutz in gängigen Autos mit Verbrennungsmotor ebenbürtig ist. An Visio.M beteiligen sich, neben den Automobilkonzernen BMW AG (Konsortialführer) und Daimler AG, die TU München als wissenschaftlicher Partner, sowie die Autoliv B.V.& Co.KG, die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), die Continental Automotive GmbH, die E.ON AG, die Finepower GmbH, die Hyve AG, die IAV GmbH, die Innoz GmbH, die Intermap Technologies GmbH, die LION Smart GmbH, die Neumayer Tekfor Holding GmbH, die Siemens AG, die Texas Instruments Deutschland GmbH und die TÜV Süd AG. Gefördert wird das Projekt im Rahmen des Schwerpunktprogramms 'Schlüsseltechnologien für die Elektromobilität - STROM' des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

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